Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.03.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Stadtrat (Plenum) | 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 04.03.2024 | ö | Beschließend | 5 | PL/3/5/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2022 der Stadt Aschaffenburg mit Bericht
Nr. 690/2023 vom 15.11.2023 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 11.12.2023 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.
Die Überprüfung der Jahresrechnung 2022 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.
Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 11.12.2023 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, die Jahresrechnung 2022 der Stadt Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
.Beschluss:
haushalt
einnahmereste
Soll-Einnahmen
ausgabereste
ausgabereste
ausgabereste
Soll-Ausgaben
haushalt
einschließlich Vorjahr
einschließlich Vorjahr
in den Begründungen
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen