- Sachstand und Anlass
Der Entwurfsplanung für die Sockelsanierung wurde am 20.07.2021 im Planungs- und Verkehrssenat zugestimmt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Umsetzung der Maßnahme vorzubereiten. Ursprünglich war eine Umsetzung der Maßnahme in zwei Bauabschnitten vorgesehen (BA 1 Hauptröhre bzw. BA 2 Rampen Nord und Süd), die in zwei aufeinander-folgenden Jahren erfolgen sollte. Für die Umsetzung des ersten Bauabschnittes wurden bereits Mittel in Höhe von 565.000 € freigegeben. Da die Umsetzung des ersten Abschnitts wegen einer weiteren Maßnahme auf der Bedarfsumleitungsstrecke der Autobahn nicht zustimmungsfähig war, sollen in 2025 nun beide Abschnitte baulich umgesetzt werden.
Dies ist mehrfach sinnvoll: Die Sanierung ist dringend erforderlich. Eine weitere Verzögerung würde zu einer Erhöhung des Sanierungsbedarfs führen. Eine Zusammenführung der Maßnahmen kann zu Synergieeffekten bei den anbietenden Unternehmen führen, was einen positiven Einfluss auf die Kosten des Vorhabens erwarten lässt.
- Projektbeschreibung
Die Ausführungsplanung für die Sanierung der Sockel wurde vom Ingenieurbüro Franke, Heilbronn, zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Ausschreibungsunterlagen sind erstellt. Das bepreiste Leistungsverzeichnis liegt vor.
In beiden Bauabschnitten (BA 1 Hauptröhre und BA 2 Rampen) sind die gleichen Arbeiten vorgesehen. Im Wesentlichen sind dies:
- Aufstellen eines Arbeitsgerüstes
- Treffen von Lärmschutzmaßnahmen
- Abstützung der Tunneldecke mit Schwerlaststützen
- Hochdruckstrahlen einschließlich Auffangen des Strahlwassers in Absetzbecken
- Vorhandene Bewehrung entrosten und ergänzen
- Risse und sonstige Schadstellen sanieren
- Einbau PCC Mörtel
- Aufbringen eines Oberflächenschutzsystems
- Spritzbetonarbeiten
- Gehwegarbeiten (Asphalt und Borde)
Es ist geplant die Bauabschnitte zeitlich aneinander zu reihen, sodass entweder nur die Hauptröhre oder beide Rampen gesperrt sind. Bei der Sperrung der Hauptröhre wird der Geradeausverkehr von der Adenauerbrücke zum einen über die Abbiegefahrbahn des Westrings auf die Obernauer Straße geführt. Der Verkehr wird dann über den Bahnweg-Liebigstraße-Spessartstraße-Schweinheimer Straße wieder auf den Ring geführt. Weiter wird das Geradeausfahren in den Südring ermöglicht. Hierzu muss die Steuerung der Lichtsignalanlage angepasst werden.
Der Verkehr vom Dr.-Willi-Reiland-Ring Richtung Adenauerbrücke wird über die Abfahrt „Schweinheimer Straße“ zur Südbahnhofstraße umgeleitet und gelangt so Richtung Adenauerbrücke/Westring. Darüber hinaus wird eine großräumige Umleitung eingerichtet, die den Verkehr bereits von der Schweinheimer- und Würzburger Straße stadtein- und auswärts über den Ring Ost führt. Weiter wird der Verkehr von der B8 Hanauer Straße und B26 Darmstädter Straße kommend auf den Nordring umgeleitet:
- Kosten
Der Verwaltung ist gehalten den Bau, Betrieb und Unterhalt von Infrastruktureinrichtungen für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger ressourcenschonend, wirtschaftlich und verantwortungsvoll innerhalb des gesetzlichen Rahmens durchzuführen. Dazu ist es insbesondere erforderlich, die Kosten transparent und nachvollziehbar zu entwickeln, zu dokumentieren und fortzuschreiben. In diesem Kontext setzt die Verwaltung im Rahmen einer qualifizierten Steuerung der Prozesse auf ein nachhaltiges Kostenmanagement. Dazu gehört, in den jeweiligen Planungsphasen die ermittelten Baukosten mit Risikozuschlägen zu belegen. Insbesondere die Baupreisentwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass alleine durch die Indizierung der Preise diese Sicherheiten erforderlich werden.
In der Fachliteratur werden für die einzelnen Kostenstadien folgende Sicherheiten empfohlen:
Vorvertragliche Kostenschätzung: 40%
Kostenschätzung: 30%
Kostenberechnung: 20 %
Kostenanschlag: 10 %
Die angegebenen Kosten entsprechen den jeweiligen Kostenstadien. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von den angegebenen Zahlen abweichen können. Die Kosten wurden kontinuierlich fortgeführt. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss wird auf Basis des bepreisten Leistungsverzeichnisses gefasst. Dies führt zu einer maximalen Kostentransparenz gegenüber dem Stadtrat.
Mit den Kosten der vom Büro Franke am 16.05.2024 erstellten bepreisten Leistungs-verzeichnisse ergeben sich folgende Bruttosummen:
Bauabschnitt
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BA 1 (Hauptröhre, bzw. Teilbauwerke A1 und B)
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BA 2
(Rampen Nord und Süd, bzw.Teilbauwerke A2 und A3)
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Gesamtkosten
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Baukosten (bepreistes LV 2024)
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839.695 €
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896.483 €
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1.736.178 €
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Baunebenkosten 20 %
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167.939 €
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179.296 €
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347.235 €
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Sicherheitszuschlag 10 %
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83.970 €
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89.648 €
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173.618 €
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Gesamt
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1.091.604 €
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1.165.427 €
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2.257.031 €
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Das aktuelle bepreiste LV des planenden Ingenieurbüros Franke endet mit Baukosten von 1.736.178 Euro brutto. Hier hat sich eine größere Erhöhung gegenüber den bereits im Oktober 2022 vorgelegten bepreisten LV desselben Büros ergeben (1.266.563 €). Die Erhöhung resultiert einerseits aus dem Genauigkeitsgrad der Planung, andererseits aus Preiserhöhungen jüngster Ausschreibungen vergleichbarer Maßnahmen. Die Preis-steigerungen stehen u.a. in Verbindung mit den weltweiten Kostensteigerungen für Rohstoffe, ausgelöst auch durch weltweite Rohstoff-/Produktionsmangel.
Beispielhaft sind Preissteigerungen bei Beschichtungssystemen und Betonersatzsystemen von ca. 60 % zu nennen. Des Weiteren wurde in der Ausführungsplanung von Beton auf ein SPCC/ SRC Mörtel gewechselt, da hierdurch die Bauzeit und damit die Dauer der Verkehrsbehinderungen verkürzt werden können. Das Material ist allerdings etwas teurer als herkömmlicher Beton.
Zum Vergleich mit den derzeit berechneten Kosten zeigt die folgende Tabelle die Kosten aus den bepreisten LV vom Oktober 2022:
Bauabschnitt
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BA 1
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BA 2
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Gesamtkosten
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Baukosten (bepreistes LV 2022)
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617.194 €
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649.369 €
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1.266.563 €
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Baunebenkosten 20 %
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123.439 €
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129.874 €
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253.313 €
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Sicherheitszuschlag 10 %
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61.719 €
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64.937 €
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126.656 €
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Gesamt
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802.352 €
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844.180 €
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1.646.532 €
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- Finanzierung
Die Ausgabeermächtigung für die Haushaltsstelle 1.6350.9502 für das Jahr 2024 beträgt 100.000 Euro. Zur Durchführung der Ausschreibung und Auftragsvergabe ist aktuell im Haushalt 2024 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,7 Mio EUR eingestellt.
Nach dem Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse muss der Ansatz im Haushalt 2025 ggf. angepasst werden.
- Weiteres Vorgehen
Die Veröffentlichung der Ausschreibung ist für das letzte Quartal 2024 vorgesehen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Bauleistungen noch im Jahr 2024 zu vergeben, so dass die Arbeiten mit entsprechendem Vorlauf im März 2025 starten können. Die Arbeiten werden ca. 5 Monate in Anspruch nehmen.