Möglichkeit der Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 01.07.2024
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 04.12.2023 wurde die Verwaltung ermächtigt, Altersteilzeit im Einzelfall innerhalb des folgenden Rahmens zu gewähren:
- Betriebliche Belange werden nicht beeinträchtigt
- Höchstdauer der Altersteilzeit: 3 Jahre im Block- oder Teilzeitmodell möglich
- Beginn bis spätestens 31.12.2024
- Betriebszugehörigkeit: mindestens 15 Jahre
- Beginn frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres
Bisher wurden vier Anträge auf Altersteilzeit gestellt, von denen zwei nach dieser Regelung nicht genehmigt werden können, da der Beginn der Altersteilzeit nach dem 31.12.2024 liegt.
Die Befristung dieser Regelung orientierte sich an der Laufzeit des Tarifvertrages.
Nachdem üblicherweise Neuverhandlungen über den TVöD zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften länger dauern, i.d.R. rückwirkend in Kraft treten und es nicht absehbar ist, welche Regelung hinsichtlich Altersteilzeit getroffen wird, wird vorgeschlagen, die Befristung der städtischen Regelung aufzuheben.
.Beschluss:
I.
- Der Bericht der Verwaltung zu den aktuellen Möglichkeiten der Altersteilzeit wird zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt im Einzelfall Altersteilzeit innerhalb des folgenden Rahmens zu gewähren:
- Betriebliche Belange werden nicht beeinträchtigt
- Höchstdauer der Altersteilzeit: 3 Jahre im Block- oder Teilzeitmodell
- Betriebszugehörigkeit: mindestens 15 Jahre
- Beginn frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 17.09.2024 10:18 Uhr