Offener Ganztag Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Betreuungsplätzen für den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2024 ö Beschließend 6PL/12/6/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der gemeinsamen Sitzung des Bildungssenates und Jugendhilfeausschusses am 04.07.2024 wurde der Schulentwicklungsplan mit den neuen Prognosen der Schülerzahlen vorgestellt. Nach der Prognose steigen / sinken die Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2028/2029 wie folgt: 

Schule
Schuljahr 2024/2025
Schuljahr
2025/2026
Schuljahr
2026/2027
Schuljahr
2027/2028
Schuljahr 2028/2029
Dalberg
202
206
234
248
270
Schiller
218
257
240
240
253
Kolping
190
216
217
212
229
Brentano
277
292
293
301
319
Grünewald
361
380
407
403
391
Hefner-Alteneck
271
275
265
263
257
Pestalozzi
268
288
310
316
332
Christian Schad
201
219
246
247
237
Erthal
95
111
113
129
131
Erich Kästner
76
81
76
78
75
Mozart
200
208
198
193
184
Strietwald
165
182
178
183
180
Gesamt
2524
2715
2777
2813
2858

Bereits seit Jahren ist feststellbar, dass die Nachfrage nach Ganztagesbildung und Ganztagesbetreuung insbesondere im Bereich der Grundschulen zunimmt. Durch die Reform des SGB VIII ist ein Anspruch auf Ganztagesbetreuung für die Klassen 1 – 4, aufwachsend ab dem Schuljahr 2026/2027 festgeschrieben. Verantwortlich für die konkrete Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Im Ganztageskonzept der Stadt Aschaffenburg, das dem Bildungssenat und Jugendhilfeausschuss vorgestellt wurde, wird davon ausgegangen, das 90 % der Grundschüler im Grundschulbereich eine Betreuung benötigen. Durch die steigenden Schülerzahlen werden ab dem Schuljahr 2028/2029 bei einer 90 % Betreuungsquote 2.572 Plätze benötigt. Diese Plätze beziehen sich rein auf die Schulkindbetreuung (gebundener Ganztag, offener Ganztag, Mittagsbetreuung).

Für die Fördermittelbeantragung ist eine Bedarfsanerkennung notwendig. Die Verwaltung schlägt daher vor die Betreuungsplätze anzuerkennen.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt für den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung 2.572 Plätze an folgenden Grundschulen als bedarfsnotwendig an:

Schule
Bedarf bei 90 % Betreuungsquote
Dalberg
243
Schiller
228
Kolping
206
Brentano
287
Grünewald
352
Hefner-Alteneck
231
Pestalozzi
299
Christian Schad
213
Erthal
118
Erich Kästner
68
Mozart
166
Strietwald
162
Gesamt
2572

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ x ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.11.2024 09:49 Uhr