Verzicht auf den weiteren Ausbau des Stichweges Hasenhägweg Bericht der Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 17.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.09.2024 ö Beschließend 4

.Beschlussvorschlag

I. 
1.        Der Stadtrat beschließt den weiteren Ausbau des Stichwegs Hasenhägweg nicht weiter zu verfolgen.
2.        Das Liegenschaftsamt wird beauftragt, die Anlieger davon und über die weiterhin kostenlose Nutzung der Grünflächen, die für den weiteren Ausbau des Stichwegs vorgesehen waren, in Kenntnis zu setzen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die Verwaltung hat am 11.06.2024 im Planungs- und Verkehrssenat die Entwurfsplanung zum weiteren Ausbau des Stichwegs Hasenhägweg vorgestellt. 

Bis dato ist die Straße noch nicht in voller Länge, wie vom Bebauungsplan vorgesehen, hergestellt. Es fehlt noch der Ausbau eines Reststücks von ca. 43 m. Dementsprechend konnte eine Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung des Stichs Hasenhägweg bisher nicht erfolgen. Diese wäre erst möglich, wenn die Erschließungsanlage bis zum 31.12.2025 endgültig fertiggestellt werden würde. Sollten bis dahin nicht alle Erfordernisse für das Entstehen der Beitragspflicht erfüllt sein, kann die Abrechnung des bereits hergestellten Teilstücks nicht mehr erfolgen.

In diesem Fall entstünde der Stadt ein Schaden in Höhe von 44.037,11 EUR. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den bereits für diese Teilstrecke aufgewandten Straßenbaukosten einschließlich Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung sowie den Grunderwerbskosten.

Für den noch nicht hergestellten Teilbereich sind ebenfalls bereits Grunderwerbskosten angefallen. Für den Fall, dass in Zukunft die restliche Teilstrecke nicht vollständig hergestellt wird und auch die übrigen Voraussetzungen für eine Abrechnung nicht geschaffen werden können, sind die anteiligen Grunderwerbskosten in Höhe von 73.761,75 EUR ebenfalls nicht mehr über Erschließungsbeiträge abrechnungsfähig.


2. Projektbeschreibung

Auf Wunsch des Planungs- und Verkehrssenats in der Sitzung am 11.06.2024 hat das Amt für Stadtplanung und Klimamanagement am 18.06.2024 die Eigentümer der an der Stichstraße anliegenden, noch nicht erschlossenen Grundstücke angeschrieben und um schriftliche Mitteilung gebeten, ob sie einverstanden sind, dass die Stadt den fehlenden Teil der bereits begonnenen Stichstraße fertigstellt oder ob sie die Auffassung vertreten, dass die Straße nicht gebaut werden soll. Ihnen wurde eine Frist zur Rückmeldung bis zum 02.08.2024 eingeräumt. Soweit sich die Eigentümer hierzu nicht äußern, geht die Stadt davon aus, dass die Eigentümer der Fertigstellung der Stichstraße zustimmen.

Inzwischen liegt ein gemeinsames Schreiben nahezu aller Eigentümer der an der Stichstraße anliegenden, noch nicht erschlossenen Grundstücke, sowie der Eigentümer des seit Jahrzehnten bestehenden ausgebauten Teils der Stichstraße vor. Zudem liegen weitere Schreiben einzelner Eigentümer vor.

Zusammenfassend stimmen die Eigentümer einem Ausbau der Stichstraße zwischen Hasenhägweg und Gänsruh nicht zu bzw. verzichten auf die Herstellung eines Grundstücks-anschlusses durch die Stadt Aschaffenburg. 
Als Gründe führen die Eigentümer auf:
  • Die Eigentümer haben keine Bauwünsche für die rückwärtigen Grundstücksbereiche, die kurz- bis mittelfristig realisiert werden wollen.
  • Die auf die Eigentümer mit dem Ausbau der Stichstraße einhergehenden erheblichen Erschließungskosten sowie die prognostizierte Grundstückswertsteigerung wird sich mangels konkreter Bauwünsche nicht amortisieren und die Eigentümer ausschließlich finanziell belasten.
  • Des Weiteren geht durch den Weiterbau aufgrund hierfür notwendiger Rodungen und Versiegelungen wieder ein Stück Natur für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren verloren.

Das Amt für Stadtplanung und Klimamanagement bedauert dieses Ergebnis der Nichtzustimmung zum Ausbau der Stichstraße und der damit verbundenen städtebaulich sinnvollen Schaffung von sechs baureifen Grundstücken in guter Lage im planerischen Innenbereich zur Schaffung einer maßvollen Nachverdichtung gem. den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 16/7. 

Vor dem Hintergrund dieser Nichtzustimmung der betroffenen Eigentümer empfiehlt das Amt für Stadtplanung und Klimamanagement den Ausbau der Stichstraße nicht weiterzuverfolgen.


3. Kosten

Die Kostenberechnung für den Ausbau des noch fehlenden Teilstückes des Stichwegs Hasenhägweg schließt mit einer Summe von ca. 428.000 EUR.



Straßenbau
216.247,00 €
Kanalbau
89.304,77 €
Gesamtbaukosten
305.551,77 €
Baunebenkosten 20 %
61.110,35 €
Sicherheitszuschlag 20 %
61.110,35 €
Gesamt
 427.772,48€


4. Finanzierung

Das Projekt ist im Haushaltsjahr 2024/ 2025 über die Haushaltstelle (1.6400.9504) mit insgesamt 450.000 Euro abgebildet.


5. Weiteres Vorgehen

Die Vergabe der Bauleistungen war, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates zum Ausbau des Stichwegs, für Oktober 2024 vorgesehen, so dass mit den Bauarbeiten Anfang des Jahres 2025 hätte begonnen werden können.

Entscheidet der Stadtrat heute den Ausbau der Stichstraße nicht weiter zu verfolgen, werden die Anlieger im Anschluss von der Stadtverwaltung informiert und das Bauvorhaben nicht weitergeführt.

Bei Abschluss der Kaufverträge durch das Liegenschaftsamt wurde mit den Verkäufern vereinbart, dass diese die Flächen weiterhin unentgeltlich nutzen dürfen, bis die Stadt die Flächen benötigt.
Ein Pachtvertrag ist auch nach dem Zurückbleiben hinter der Erschließungsabsicht der Stadt nicht nötig. Im Zuge des letzten Grunderwerbs wurde eine solche Vereinbarung nicht getroffen, da davon ausgegangen wurde, dass die Erschließung baldigst umgesetzt wird. Aber auch hier würde im Zuge der Gleichbehandlung ein Pachtvertrag entfallen.

Datenstand vom 17.09.2024 15:39 Uhr