Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wahlhelfer bei der Bundestagswahl am 23.02.2025
Daten angezeigt aus Sitzung: 18. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.12.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Stadtrat (Plenum) | 18. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 02.12.2024 | ö | Beschließend | 4 |
.Beschlussvorschlag
in den Begründungen
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Über die tatsächliche Höhe des Erfrischungsgeldes gibt es bei der Bundestagswahl eine gesetzlich vorgegebene Mindestsumme in Höhe von 35 € für den Wahlvorsteher und in Höhe von 25 € für alle übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes (§ 10 Abs. 2 BWO). Bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2019 hatte die Stadt Aschaffenburg ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 40 € für alle Wahlhelfenden bewilligt. Bei der Landtags- und Bezirkswahl 2023 wurde von der Stadt Aschaffenburg für Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen ein Betrag in Höhe von 75 €, für Beisitzer*innen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € gezahlt. Bei der Stadtratswahl 2020 hatte die Stadt Aschaffenburg das Erfrischungsgeld kurzfristig auf 50 € je Wahlhelfenden erhöht, da es pandemiebedingt nicht die sonst übliche Bewirtung im Rathaus gab. Auch bei dieser Wahl wird die Bewirtung im Rathaus nur sehr eingeschränkt erfolgen können.
72 Wahllokale x 4 Wahlhelfer x 60 € = 17.280 € (Wahlvorsteher und Schriftführer)
72 Wahllokale x 4 Wahlhelfer x 40 € = 11.520 € (Beisitzer)
Gesamtsumme: 28.800 €
Das Erfrischungsgeld bei der Bundestagswahl wird geringer als bei Landtags- und Bezirkswahlen, oder bei Kommunalwahlen festgelegt. Der zeitliche Aufwand ist hier geringer als bei den genannten Wahlereignissen. Bei der Bundestagswahl wird nur ein Stimmzettel mit Erst- und Zweitstimme ausgezählt. Die Auszählung gestaltet sich dadurch einfacher und weniger zeitintensiv. In der Vergangenheit scheuten sich immer mehr Wahlhelfende eine verantwortungsvollere Tätigkeit wie Wahlvorsteher, oder Schriftführer zu übernehmen. Deshalb sollte die Bereitschaft für dies Aufgaben auch höher honoriert werden.