Aussetzung der Schließtagevorgabe für Kitas in der Stadt Aschaffenburg bis zum 31.12.2027
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.05.2025
Beratungsreihenfolge
.Beschlussvorschlag
I. Der Stadtrat beschließt, dass die Schließtageregelung der Richtlinie für die Zuwendung von Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg bis zum 31.12.2027 ausgesetzt wird. Soweit es im Rahmen der Hortbetreuung zu einer anderweitig gesetzlichen Regelung (kurze Schließzeiten) kommt, ist die gesetzliche Regelung vorrangig.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg wird von Kitaseite wie bereits in den vergangenen Jahren auch aktuell gebeten, die Schließtageregelung bei den Zuschussrichtlinien auszusetzen bzw. zu streichen. Mit Beschluss vom 20.11.2023 hat der Stadtrat daher die Aussetzung der Schließtageregelung bis zum 31.12.2025 beschlossen.
Folgende Gründe befürworten eine weitere Aussetzung der Schließtage
- weiterhin anhaltender Fachkräftemangel
- Ohne feste gemeinsame Schließtage sind Mitarbeitende der Kitas gezwungen, im laufenden Betrieb ihre Urlaubstage zu nehmen, wodurch es häufig zu personellen Engpässen kommt. Dies führt zu Mehrbelastung der verbleibenden Fachkräfte. Die Mehrbelastung kann im ungünstigsten Fall ganz schnell zu Einschränkungen oder Verkürzungen der Öffnungszeiten führen.
- Gemeinsame Teamfortbildungen, Planungs- und Reflexionstage sind essenziell, um eine hohe pädagogische Qualität zu gewährleisten. Eine Verringerung der Schließtage trägt keinesfalls zum Gelingen einer guten Bildung und Betreuung der Kinder bei.
- Feste Schließzeiten ermöglichen es Familien, ihre Urlaubsplanung frühzeitig und verlässlich zu gestalten. Häufigere, unvorhersehbare Schließungen aufgrund von Personalmangel hingegen führen zu Unsicherheiten bei den Eltern
- Die Reduzierung der Schließtage hat zur Folge, dass wichtige Elemente wie Waldtage, Kleingruppenarbeit oder gezielte Fördermaßnahmen schwieriger zu realisieren sind.
Zur Entlastung der Einrichtungen befürwortet die Verwaltung daher eine Aussetzung der Schließtageregelung bis zum 31.12.2027. Somit würde die Schließtagezeitenregelung des BayKiBiG greifen, die maximal 30 Schließtage exklusive Fortbildungstagen erlaubt.
Es wird eine Aussetzung der Schließtage bis zum Jahresende des übernächsten Jahres vorgeschlagen.
Soweit der Gesetzgeber im Hortbereich aufgrund des Ganztagesbetreuungsanspruchs die staatliche Förderung von einer Schließzeit von nicht mehr als vier Wochen abhängig macht, ist die gesetzliche Regelung vorrangig.
Datenstand vom 15.05.2025 10:45 Uhr