Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg und weiterer Gremien aufgrund des Nachrückens von Dr. Petra Koch (CSU)
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.06.2025
Beratungsreihenfolge
.Beschlussvorschlag
I. Frau Stadträtin Dr. Petra Koch wird anstelle von Herrn Rainer Kunkel als Mitglied oder als stellvertretendes Mitglied in die nachfolgenden Gremien bestellt:
Haupt- und Finanzsenat
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1. Stellvertreter
für Peter Schweickard
1. Stellvertreter
für Brigitte Gans
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2. Stellvertreter für Prof. Dr. Bausback
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Planungs- und Verkehrssenat
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1. Stellvertreter
für Josef Taudte
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2. Stellvertreter für Dr. Maria Bausback
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Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat
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Mitglied
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Kultursenat
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1. Stellvertreter für
Dr. Robert Löwer
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2. Stellvertreter für Johanna Rath
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Senat für Sport und Gesundheit
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1. Stellvertreter für Johanna Rath
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2. Stellvertreter für Gerald Otter
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Bildungssenat
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1. Stellvertreter für
Dr. Robert Löwer
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2. Stellvertreter für Johanna Rath
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Stadthallensenat
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Mitglied
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Werksenat
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Mitglied
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Digitalisierungs- und Organisationssenat
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Mitglied
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Wirtschaftsförderungsausschuss
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Mitglied
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Personalausschuss
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Mitglied
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Verbandsversammlung
Sparkasse Aschaffenburg-Miltenberg
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Stellvertreter für
Peter Schweickard
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Verbandsversammlung Krankenhaus AB-ALZ
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1. Stellvertreter für
Dr. Robert Löwer
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2. Stellvertreter für Jessica Euler
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Verbandsversammlung Verkehrslandeplatz Großostheim
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Mitglied
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Beirat AMINA
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Stellvertreter für
Thomas Gerlach
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Energiebeirat der Energieagentur Bayerischer Untermain
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Mitglied
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Aufsichtsrat GBAB
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Mitglied
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Beirat Jobcenter Aschaffenburg
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Mitglied
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II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Aufgrund des Todes von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel und des Nachrückens von Frau Dr. Petra Koch hat die CSU-Stadtratsfraktion um Neubesetzungen der umseitig genannten Ausschüsse und weiterer Gremien gebeten.
- Die Bestellung der Mitglieder bzw. deren Stellvertretungen in die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg erfolgt gem. Art. 31, 32, 88 Abs. 2 und Art. 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.V.m. § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (nach dem Verfahren Hare-Niemeyer).
- Die Bestellung als Mitglied bzw. stellv. Mitglied der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau erfolgt nach §§ 8, 9 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg i.V.m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog.
- Die Bestellung als Mitglied bzw. stellv. Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg Miltenberg erfolgt gem. Art. 33 Abs. 1 GO i.V.m. § 6 Abs. 3 GeschO analog i.V.m. § 4 der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg Miltenberg.
- Die Bestellung als Mitglied bzw. stellv. Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg erfolgt nach §§ 4, 5 der Zweckverbandssatzung. Demnach sind neben dem Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg drei Verbandsräte und je ein Stellvertreter zu bestellen.
Die Sitzverteilung wird, wie bisher, entsprechend dem Stärkeverhältnis der ab dem 01.05.2020 im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Wählergruppen und Ausschussgemeinschaften nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog (nach dem Verfahren Hare-Niemeyer) verteilt.
- Durch Vereinbarung zwischen Stadt Aschaffenburg und den beiden Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg wurde die Energieagentur Bayerischer Untermain bei der ZENTEC GmbH eingerichtet. Zur Begleitung und Beratung wurde dazu ein Energiebeirat gebildet. Dem Energiebeirat gehören nach § 3 Nr. 2 Buchstabe b) der genannten Erklärung unter anderem sieben von der Stadt Aschaffenburg zu benennenden Vertreter an. Die zu verteilenden sechs Sitze weden nach analoger Anwendung von Hare-Niemeyer für die Sitzverteilung in den Ausschüssen verteilt.
- Die Bestellung als Mitglied des Aufsichtsrats der GBAB erfolgt auf Grundlage von § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der GBAB. Der Aufsichtsrat besteht aus dem Landrat des Landkreises Aschaffenburg und dem Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg und vier weiteren Mitgliedern, wobei die Gesellschafterversammlung die vier weiteren Mitglieder und deren Stellvertreter, und zwar zwei weitere Mitglieder und deren Stellvertreter auf Vorschlag des Kreistages des Landkreises Aschaffenburg und zwei Mitglieder und Stellvertreter auf Vorschlag des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg bestellt. Darüber hinaus regelt der Gesellschaftsvertrag in § 8 Abs. 1, dass der Kreistag des Landkreises Aschaffenburg und dass der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg seine Vorschläge entsprechend den Vorschlägen der größten und zweitgrößten Fraktion fasst.
- Beim Jobcenter Stadt Aschaffenburg ist gem. § 18 d Sozialgesetzbuch II (SGB II) i. V. m.
§ 4 der gründungsbegleitenden Vereinbarung zwischen Stadt Aschaffenburg und Agentur für Arbeit Aschaffenburg ein Beirat zu bilden. Die Sitzvereilung erfolgt unter analoger Anwendung des Berechnungsverfahren nach Hare-Niemeyer gem. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates) entsandt.
- Nach § 8a des AMINA-Gesellschaftervertrags besteht der Beirat der AMINA aus den bisherigen Mitgliedern der Arbeitsgruppe ÖPNV in der Region Bayerischer Untermain. Der ARGE ÖPNV gehören wiederum nach § 5 Abs. 5 der Vereinbarung über die Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Personennahverkehr in der Region Bayerischer Untermain zwischen der Stadt Aschaffenburg, dem Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg vom 18.10.1995 von jeder im Stadtrat vertretenen Fraktion und Ausschussgemeinschaft ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied an. Die Zuordnung der vier Sitze auf die im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppen nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer analog.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
Datenstand vom 30.05.2025 11:53 Uhr