Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg und weiterer Gremien aufgrund des Nachrückens von Dr. Petra Koch (CSU)


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.06.2025 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I. Frau Stadträtin Dr. Petra Koch wird anstelle von Herrn Rainer Kunkel als Mitglied oder als stellvertretendes Mitglied in die nachfolgenden Gremien bestellt:

Haupt- und Finanzsenat
1. Stellvertreter 
für Peter Schweickard
1. Stellvertreter 
für Brigitte Gans
2. Stellvertreter für Prof. Dr. Bausback
Planungs- und Verkehrssenat
1. Stellvertreter 
für Josef Taudte
2. Stellvertreter für Dr. Maria Bausback
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat
Mitglied

Kultursenat
1. Stellvertreter für 
Dr. Robert Löwer
2. Stellvertreter für Johanna Rath
Senat für Sport und Gesundheit
1. Stellvertreter für Johanna Rath
2. Stellvertreter für Gerald Otter
Bildungssenat
1. Stellvertreter für 
Dr. Robert Löwer
2. Stellvertreter für Johanna Rath
Stadthallensenat
Mitglied

Werksenat
Mitglied

Digitalisierungs- und Organisationssenat
Mitglied

Wirtschaftsförderungsausschuss
Mitglied

Personalausschuss
Mitglied

Verbandsversammlung
Sparkasse Aschaffenburg-Miltenberg
Stellvertreter für 
Peter Schweickard

Verbandsversammlung Krankenhaus AB-ALZ
1. Stellvertreter für 
Dr. Robert Löwer
2. Stellvertreter für Jessica Euler
Verbandsversammlung Verkehrslandeplatz Großostheim
Mitglied

Beirat AMINA 
Stellvertreter für 
Thomas Gerlach

Energiebeirat der Energieagentur Bayerischer Untermain
Mitglied

Aufsichtsrat GBAB
Mitglied

Beirat Jobcenter Aschaffenburg
Mitglied


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund des Todes von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel und des Nachrückens von Frau Dr. Petra Koch hat die CSU-Stadtratsfraktion um Neubesetzungen der umseitig genannten Ausschüsse und weiterer Gremien gebeten.

  • Die Bestellung der Mitglieder bzw. deren Stellvertretungen in die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg erfolgt gem. Art. 31, 32, 88 Abs. 2 und Art. 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.V.m. § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (nach dem Verfahren Hare-Niemeyer).

  • Die Bestellung als Mitglied bzw. stellv. Mitglied der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau erfolgt nach §§ 8, 9 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg i.V.m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog.

  • Die Bestellung als Mitglied bzw. stellv. Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg Miltenberg erfolgt gem. Art. 33 Abs. 1 GO i.V.m. § 6 Abs. 3 GeschO analog i.V.m. § 4 der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg Miltenberg.

  • Die Bestellung als Mitglied bzw. stellv. Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg erfolgt nach §§ 4, 5 der Zweckverbandssatzung. Demnach sind neben dem Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg drei Verbandsräte und je ein Stellvertreter zu bestellen.
Die Sitzverteilung wird, wie bisher, entsprechend dem Stärkeverhältnis der ab dem 01.05.2020 im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Wählergruppen und Ausschussgemeinschaften nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog (nach dem Verfahren Hare-Niemeyer) verteilt. 

  • Durch Vereinbarung zwischen Stadt Aschaffenburg und den beiden Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg wurde die Energieagentur Bayerischer Untermain bei der ZENTEC GmbH eingerichtet. Zur Begleitung und Beratung wurde dazu ein Energiebeirat gebildet. Dem Energiebeirat gehören nach § 3 Nr. 2 Buchstabe b) der genannten Erklärung unter anderem sieben von der Stadt Aschaffenburg zu benennenden Vertreter an. Die zu verteilenden sechs Sitze weden nach analoger Anwendung von Hare-Niemeyer für die Sitzverteilung in den Ausschüssen verteilt.

  • Die Bestellung als Mitglied des Aufsichtsrats der GBAB erfolgt auf Grundlage von § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der GBAB. Der Aufsichtsrat besteht aus dem Landrat des Landkreises Aschaffenburg und dem Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg und vier weiteren Mitgliedern, wobei die Gesellschafterversammlung die vier weiteren Mitglieder und deren Stellvertreter, und zwar zwei weitere Mitglieder und deren Stellvertreter auf Vorschlag des Kreistages des Landkreises Aschaffenburg und zwei Mitglieder und Stellvertreter auf Vorschlag des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg bestellt. Darüber hinaus regelt der Gesellschaftsvertrag in § 8 Abs. 1, dass der Kreistag des Landkreises Aschaffenburg und dass der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg seine Vorschläge entsprechend den Vorschlägen der größten und zweitgrößten Fraktion fasst.

  • Beim Jobcenter Stadt Aschaffenburg ist gem. § 18 d Sozialgesetzbuch II (SGB II) i. V. m. 
§ 4 der gründungsbegleitenden Vereinbarung zwischen Stadt Aschaffenburg und Agentur für Arbeit Aschaffenburg ein Beirat zu bilden. Die Sitzvereilung erfolgt unter analoger Anwendung des Berechnungsverfahren nach Hare-Niemeyer gem. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates) entsandt. 

  • Nach § 8a des AMINA-Gesellschaftervertrags besteht der Beirat der AMINA aus den bisherigen Mitgliedern der Arbeitsgruppe ÖPNV in der Region Bayerischer Untermain. Der ARGE ÖPNV gehören wiederum nach § 5 Abs. 5 der Vereinbarung über die Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Personennahverkehr in der Region Bayerischer Untermain zwischen der Stadt Aschaffenburg, dem Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg vom 18.10.1995 von jeder im Stadtrat vertretenen Fraktion und Ausschussgemeinschaft ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied an. Die Zuordnung der vier Sitze auf die im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppen nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer analog.

Um Beschlussfassung wird gebeten.

Datenstand vom 30.05.2025 11:53 Uhr