Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2024 - Ergänzungsantrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 29.06.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 30.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.06.2025 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2024 und die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2024” werden zur Kenntnis genommen (Anlage).

  1. Die - ungedeckten - über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2024 werden, soweit nicht bereits beschlossen, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO festgestellt

    für den Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        21.136.522,99 €
    (Seite 1299 der Jahresrechnung – Haushaltsüberschreitungen)

    für den Vermögenshaushalt mit dem Betrag von        3.655.323,62 € 
    (Seite 1303 der Jahresrechnung – Haushaltsüberschreitungen)

  1. Haushaltseinnahmereste werden gebildet für den Betrag von       12.808.241,81 €
    (Seite 32 der Drucksache)

  1. Haushaltsausgabereste aus Vorjahren werden in Höhe von        10.018.475,92 €
    gebildet (Seite 33 bis 34 der Drucksache)

  1. Die Bildung von Haushaltsausgaberesten nach § 79 Abs. 2 Satz 1
    KommHV, und zwar

    neue Haushaltsausgabereste für den Verwaltungshaushalt         1.680.986,21 €
    (Seite 35 der Drucksache)

    und neue Haushaltsausgabereste für den Vermögenshaushalt        17.330.560,05 €
    (Seiten 36 bis 38 der Drucksache)
    wird zur Kenntnis genommen.

  1. Bei Zusammenfassung dieser Ergebnisse ist die 
    Jahresrechnung 2024 mit dem Betrag von        377.217.746,38 €
    in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
    Hiervon entfallen auf den 
    Verwaltungshaushalt                331.950.620,88 €
    Vermögenshaushalt                 45.267.125,50 €

    Die Jahresrechnung weist den Zuführungsbetrag
    vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt aus mit        20.124.837,25 

    Der Allgemeinen Rücklage wird der
    Betrag in Höhe von                2.708.118,24 €
zugeführt.

Bezüglich des Zustandekommens dieser Veränderungen wird im Einzelnen auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Jahresrechnung 2024 wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.

  1. Die Jahresrechnung 2024 der Hospital-Stiftung ist in Einnahmen und Ausgaben
    ausgeglichen

    im Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        1.471.720,55 €

    im Vermögenshaushalt mit dem Betrag von                138.509,87 €

    der Gesamthaushalt beträgt damit                1.610.230,42 €

    Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungs- an den 
    Vermögenshaushalt ist gebucht mit dem Betrag von        100.305,72 €

    Der Allgemeinen Rücklage
    wird ein Betrag in Höhe von         38.204,15 €
    entnommen.

    Haushaltseinnahmereste wurden in Höhe von        0,00 €
    im Vermögenshaushalt neu gebildet.

    Haushaltsausgabereste wurden in Höhe von        0,00 €
    im Vermögenshaushalt neu gebildet.

    Haushaltsausgabereste aus Vorjahren werden nicht übertragen.

    Die Jahresrechnung 2024 der Hospital-Stiftung wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Datenstand vom 30.06.2025 13:13 Uhr