Datum: 09.10.2012
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:17 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / pvs/10/1/12. Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030
- Bericht über das Gewerbeflächenentwicklungskonzept
- Bericht über die Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose
- Billigungsbeschluss zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2030
- Anordnung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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09.10.2012
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ö
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Vorberatend
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1 | pvs/10/1/12 |
Stadtrat (Plenum)
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16. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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03.12.2012
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ö
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Beschließend
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2 | pl/16/2/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Am 21.04.2008 hat der Stadtrat für das gesamte Stadtgebiet einen neuen Landschaftsplan aufgestellt. Am 15.03.2010 hat der Stadtrat beschlossen, auch den Flächennutzungsplan neu aufzustellen und die Verwaltung beauftragt, hierfür einen Vorentwurf zu erarbeiten. Zugleich erhielt die Verwaltung den Auftrag mit diesem Vorentwurf die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und dem Stadtrat über diesen Verfahrensschritt zu berichten.
Bereits mit dem Aufstellungsbeschluss wurde das Jahr 2030 als Prognose- und Planungshorizont festgelegt. Mit der für den neuen Flächennutzungsplan 2030 erforderlichen Prognostizierung des Gewerbe- und Wohnbauflächenbedarfes sollte ein unabhängiges Forschungsinstitut beauftragt werden, das auf diesem Gebiet gute Referenzen vorweisen kann.
Inhalt dieses Beschlusses ist zudem, die einzelnen Arbeits- und Verfahrensschritte zum neuen Flächennutzungsplan 2030 durch eine Arbeitsgruppe des Stadtrates zu begleiten. Hierzu soll die Verwaltung die begleitende Stadtrats-Arbeitsgruppe über jeden größeren Arbeitsschritt und über jeden Verfahrensschritt zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 informieren, indem sie jeweils zu einem Meinungsaustausch einlädt.
Als ersten Arbeitsschritt und Grundlage für die verlangte Gewerbe- und Wohnbauflächenprognose hat die Verwaltung eine Bevölkerungsprojektion erarbeitet. Diese Bevölkerungsvorausberechnung wurde am 14.06.2010 zunächst der Stadtrats-AG FNP und am 21.09.2010 dem Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt.
Die Bevölkerungsvorausberechnung kommt zu dem Ergebnis, dass die Stadt Aschaffenburg im Jahr 2030 zwischen ca. 69.470 und ca. 67.150 Einwohner haben wird. Der Planungs- und Verkehrssenat hat die Verwaltung am 21.09.2010 beauftragt, bei der Neuaufstellung des FNP 2030 davon auszugehen, dass Aschaffenburg im Jahr 2030 ca. 68.000 Einwohner +/- 1.000 Einwohner haben wird.
Zur Ermittlung des Bedarfes an Wohnbauflächen und Gewerblichen Bauflächen hatte die Verwaltung 2009 verschiedene unabhängige Forschungsinstitute aufgefordert, Angebote zur Erarbeitung eines Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes sowie einer Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose abzugeben. Daraufhin haben sich vier grundsätzlich geeignete Institute um die beiden Gutachten beworben. Am 04.08.2010 wurde der Auftrag für die beiden Prognosen an den günstigsten Anbieter, nämlich die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung GMA in Ludwigsburg und München vergeben.
Der Entwurf zum Gewerbeflächenentwicklungskonzept wurde am 15.02.2011 mit der StadtratsAG FNP besprochen, am 21.02.2011 dem Wirtschaftsförderungsausschuss vorgestellt und nach ergänzenden Interviews im Mai 2011 abschließend aufgestellt.
Der Entwurf der Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose wurde am 14.05.2012 der Stadtratsarbeitsgruppe zur Begleitung des Aufstellungsverfahrens des FNP 2030 vorgestellt. Die beiden Gutachten wurden in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 09.10.12 durch den Gutachter präsentiert.
Die beiden Gutachten stellen ein Mengengerüst für die Bauflächenausweisung dar. Zudem geben die beiden Gutachten anhand objektiver Standortkriterien begründete Empfehlungen, in welchen Bereichen des Stadtgebietes der jeweilige Flächenbedarf vorzugsweise gedeckt werden sollte. Als Grundlage für die beiden Gutachten wurden von der Verwaltung außer der o. g. Bevölkerungsvorausberechnung auch die im Stadtgebiet vorhandenen Baulücken sowie die minder genutzten Baugrundstücke erfasst, in einem Baulückenkataster verzeichnet und nach Nutzungsart, Lage und Größe aufgelistet.
Im Ergebnis stellt das Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept einen zusätzlichen Bedarf an gewerblichen Bauflächen von 32 ha bis zum Jahr 2030 fest. Für den gleichen Zeitraum ermittelt die Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose einen Wohnbauflächenbedarf von 52,8 ha. Die beiden Gutachten sind in der Anlage beigefügt.
Auf der Grundlage dieser Gutachten, auf der Grundlage des beschlossenen Landschaftsplans sowie weiteren fachbezogenen Entwicklungsplanungen (z. B. Sportentwicklungsplanung, Schulentwicklungsplanung, Einzelhandelsgutachten, Verkehrsentwicklungsplan und Nahverkehrsplan) hat die Verwaltung einen Vorentwurf zum Flächennutzungsplan 2030 erstellt. Hierbei wurden die Darstellungen des FNP 1987 auf ihre sachliche Erforderlichkeit, auf ihre rechtliche und praktische Umsetzbarkeit sowie ihre Übereinstimmung der dargestellten Baugebiete mit den vorgenannten Entwicklungszielen überprüft und bei Nichtübereinstimmen oder schlechter Vereinbarkeit nach zielführenden Alternativen gesucht.
Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass der für eine Geltungsdauer von ca. 15 bis 20 Jahren konzipierte Flächennutzungsplan des Jahres 1987, ungeachtet seines nunmehr seit fünf Jahren hinter uns liegenden Planungshorizontes in seinen Bauflächenreserven bei weitem nicht ausgeschöpft werden brauchte. Die Gründe hierfür liegen hauptsächlich in der Nutzungsaufgabe ehemaliger Bahn- und Militärflächen, die eine Innenentwicklung durch Wiederverwendung bei geändertem Nutzungszweck (Konversion) ermöglicht hat. Durch diese Entwicklung konnte die bauliche Inanspruchnahme großer Flächen im unbebauten Außenbereich vermieden werden. Bei den bis heute nicht ausgeschöpften Bauflächenreserven handelt es sich überwiegend um Flächen, die nur mit übermäßigem Aufwand erschließbar sind, die ungünstige Standortfaktoren aufweisen und/oder im o. g. Landschaftsplan 2008 als empfindlich eingestuft werden.
So ist bis heute eine Reserve von 78 ha Wohnbaufläche, 2 ha Gemischter Baufläche und 42 ha Gewerbliche Baufläche, mithin eine Baufläche von insgesamt 122 ha verblieben, die der FNP 1987 lediglich als solche darstellt, für die es aber auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung weder eine planungsrechtliche Sicherung noch sonstige Baurechte gibt. Angesichts der noch zahlreich vorhandenen Baulücken und der in der jüngsten Vergangenheit erschlossenen Baugebiete steht diesen 122 ha großen Bauflächenreserven bis zum Prognosehorizont 2030 lediglich ein von der GMA ermittelter Bedarf von ca. 53 ha Wohnbauflächen, ca. 32 ha gewerblichen Bauflächen und ein von der Verwaltung zusätzlich angenommener Bedarf von ca. 2 ha Sonderbauflächen gegenüber, mithin ein Bauflächenbedarf von insgesamt nicht mehr als 87 ha. Damit besteht für ca. 35 ha der im Flächennutzungsplan 1987 dargestellten Bauflächenreserven bis zum Jahr 2030 kein absehbares Planungserfordernis.
Im Vorentwurf zum FNP 2030 werden diese Reserven von 35 ha Bauland aufgrund der schwer voraussehbaren, langfristigen Entwicklung und wegen einiger unsicherer Annahmen in den beiden Gutachten der GMA, wie etwa der Marktverfügbarkeit von Baulücken, nicht gänzlich aufgegeben, sondern um 15,5 auf 19,5 ha reduziert. Im Gegenzug wurden die ungünstigst gelegenen, konfliktträchtigsten oder aus anderen Gründen schwer mobilisierbaren Bauflächendarstellungen aus den Plandarstellungen herausgenommen und durch besser geeignete ersetzt.
Der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan 2030 wurde auf der Grundlage der Digitalen Flurkarte parzellengenau gezeichnet. Bei seiner Ausarbeitung wurden die wesentlichen Vorgaben des Landschaftsplanes planerisch umgesetzt und u. a. die folgenden Leitziele der Stadtentwicklung angestrebt:
- Kompakte Stadt – Stadt der kurzen Wege mit Reduzierung des Energiebedarfs
- Innenstadt als Zentrum von Kultur, Verwaltung und Handel
- Flächenkonversion vor Flächenverbrauch
- Innenentwicklung vor Außenentwicklung
- Freiflächenkonzept „Grünes Rad“
- Vermeidung von Lärm- und Schadstoffbelastungen
Der Vorentwurf zum FNP 2030 sieht größere Wohnbauflächen in den verkehrsgünstigen Lagen der Stadtteile Damm, Strietwald, Nilkheim und Obernau vor. Auch bei der Verortung gewerblicher Bauflächen war die verkehrliche Lagegunst das wichtigste Kriterium.
Im nächsten Arbeits- und Verfahrenschritt möchte die Verwaltung prüfen, ob mit diesen Änderungen alle anderen öffentlichen und privaten Belange berücksichtigt werden können und schlägt daher vor, mit dem o. g. Vorentwurf zum Flächennutzungsplan 2030 und seinem Begründungsvorentwurf frühzeitig die Öffentlichkeit sowie die Ämter und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Bei der vorgeschlagenen Art der Bürgerbeteiligung hat sich die Verwaltung an den positiven Erfahrungen orientiert, die bei der Aufstellung des Landschaftsplanes gesammelt werden konnten. Daher soll auch beim FNP 2030 ein Faltblatt herausgegeben werden und zu einem Bürger-gespräch eingeladen werden, in dem die Pläne ausführlich erläutert werden und Anregungen und Bedenken vorgebracht werden können.
Laut Beschluss des Stadtrats vom 15.03.2010 soll die Verwaltung im nächsten Schritt dem Stadtrat über das Ergebnis dieser Beteiligungen Bericht erstatten.
.Beschluss:
1. Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept vom Mai 2011 sowie die Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose vom Dezember 2011 werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Präambel zur Begründung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 vom 14. August 2012 mit den Leitzielen der Stadtentwicklung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1). Die aus der Mitte des Planungs- und Verkehrssenates geäußerten Vorschläge zur Änderung der Präambel werden zur Kenntnis genommen und geprüft.
3. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2030 vom 14. August 2012 und der Vorentwurf zur Planbegründung gleichen Datums werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
4. Die weiteren Verfahrensschritte zur Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030 werden nach
Beratungen in den Fraktionen im Dezember 2012 im Plenum beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pvs/10/2/12. Sanierung Offenes Schöntal, 2. Bauabschnitt
zwischen Luitpoldstraße und Erthalstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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09.10.2012
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ö
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Beschließend
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2 | pvs/10/2/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das „Offene Schöntal“ ist ein historischer Grünzug, der direkt in der Innenstadt von Aschaffenburg liegt. Er befindet sich südöstlich des Hauptbahnhofes am Übergang zur Fußgängerzone. Begrenzt wird er durch zwei größere Verkehrsstraßen, die Weißenburger Straße und die Friedrichstraße. Dahinter schließt vierstöckige Bebauung an, die sowohl mit Wohnungen als auch mit Geschäfts- und Verwaltungsräumen belegt ist. Einige Gebäude stehen mit ihren Sandsteinfassaden des späten Historismus und des Jugendstils unter Ensembleschutz.
Historische Entwicklung
Das „Offenes Schöntal“ ist das Bindeglied zwischen dem Schlossgarten und dem Park Schöntal. Alle drei sind Bestandteile der historischen Grünachse, die von der Fasanerie über die Großmutterwiese, den Park Schöntal, das Offene Schöntal, den Schlossgarten, der kleinen Schönbuschallee bis zum Landschaftspark Schönbusch geht.
Ursprünglich verlief auf dem jetzigen Gelände des Grünzuges der Stadtgraben vor der Stadtmauer, der Anschluss an den Schlossgraben hatte.
1870 wurde, nach Abbruch der Stadtmauer, die Grünanlage „Offenes Schöntal“ angelegt; noch mit bestehendem Wasserverlauf. Dieser wurde bis Ende des Zweiten Weltkrieges vollständig verfüllt.
Im Jahre 1886 wurde im Bereich des Herstalltores ein offener Platz durch den Verschönerungsverein angelegt. Dieser Bereich, vom Herstallturm bis zum Brunnenplatz, wurde 1994 in einem ersten Abschnitt der Sanierung des Grünzuges neu angelegt. 2011 folgte der zweite Abschnitt vom Brunnenplatz bis zur Einmündung der Luitpoldstraße.
Räumliche Lage
Der gesamte Grünzug ist 480 m lang und durchschnittlich 20 m breit.
Im folgenden Bauabschnitt soll der Bereich zwischen der Luitpoldstraße und der Erthalstraße saniert werden. Insgesamt erstreckt sich dieser Abschnitt über eine Länge von ca. 140 m.
Östlich der Fläche findet sich der 2011 fertig gestellte erste Bauabschnitt, der mit Mitteln aus dem Städtebauförderprogramm „Aktive Zentren“ gefördert wurde.
Westlich des zweiten Bauabschnittes schließt sich ein weiterer Teil des Grünzuges an. Dieser Abschnitt, von der Erthalstraße bis zum Eingang in den Schlosspark, soll zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.
Bestand
Das „Offene Schöntal“ wird aufgrund seiner Lage zwischen Hauptbahnhof und Fußgängerzone stark von Fußgängern frequentiert und auch zum Aufenthalt genutzt.
In der Mitte des Grünzuges verläuft ein Fußweg. Er ist größtenteils mit alten Betonplatten befestigt und an einigen Stellen mit Asphalt ausgebessert. Durch die dadurch entstehenden Stolperstellen ist die Verkehrssicherheit hier nicht gegeben.
An den Weg schließen sich Rasenflächen an, weiter zur Straße hin dichte Gehölzpflanzungen mit größtenteils altem Baumbestand. Durch die teilweise Selbstaussaat der Bäume hat die Fläche kein deutlich erkennbares Gestaltungsbild mehr. Die Dominanz der Eiben lassen den Grünzug dunkel und düster erscheinen. Außerdem gibt es nachts keine Beleuchtung: Die Laternen erfassen nur die beiden angrenzenden Straßenzüge. Dadurch gibt es auf dem gesamten Grünzug viele dunkle Ecken, die beliebte Rückzugsorte für Obdachlose sind.
Der Grünzug ist zu keiner Tageszeit ein attraktiver Freiraum.
Planungsziele
Nach der Fertigstellung des ersten Bauabschnittes und der äußerst guten Annahme des neu gestalteten Bereiches durch die Bevölkerung soll im nächsten Bauabschnitt die Planungskonzeption weiter umgesetzt werden.
Mit dem zweiten Bauabschnitt wird die Verbindung, die vom Park Schöntal zum Schlossgarten führt, weiter umgestaltet. Der im ersten Bauabschnitt aufgenommene historische Bezug zum ehemaligen Wassergraben vor der Stadtmauer und der späteren Apfelallee und Grünanlage wird auch im zweiten Bauabschnitt sichtbar. Die Grünfläche wird so repräsentativer und bekommt einen höheren Aufenthaltscharakter. Durch die Auslichtung der Gehölzflächen soll die Einsehbarkeit des Grünzuges erhöht und die stadträumliche Wirkung verbessert werden.
Es ist geplant, den erhaltenswerten Baumbestand zu sichern. Der schon erwähnte Eibenbestand soll entfernt werden um die Einsehbarkeit der Fläche zu erhöhen.
Von den 31 Bestandsbäumen werden 11 Stück gefällt, weil sie entweder nicht erhaltenswert sind oder der Bauausführung entgegen stehen.
Zu fällende Bäume:
Art Anzahl
Spitzahorn 2
Bergahorn 1
Silberahorn 1
Sommerlinde 1
Amerikanischer Amberbaum 1
Amerikanische Gleditschie 1
Stechpalme 1
Magnolie 1
Japanischer Schnurbaum 1
Rosskastanie 1
Erhaltenswerte Bäume:
Art Anzahl
Spitzahorn 6
Bergahorn 1
Silberahorn 1
Götterbaum 5
Europäische Hopfenbuche 1
Rosskastanie 2
Gemeine Esche 1
Stieleiche 1
Roteiche 1
Kaiserlinde 1
Entlang der Friedrich- und Weißenburgerstraße werden als Abgrenzung zum Straßenraum Säulenhainbuchen und, in Anlehnung an die ehemals bestehende Apfelallee, Zieräpfel- und Kirschen gepflanzt.
Die Ausstattung und Gestaltungselemente aus dem ersten Bauabschnitt finden sich auch in dem nächsten Teil des zu sanierenden Grünzuges wieder:
Der neue Fußweg verläuft mittig, zum Teil verspringend, mit einer wassergebundenen Wegedecke. Der Weg ist leicht eingemuldet und nimmt damit, wie im vorangegangenen Bauabschnitt, Bezug auf den Graben vor der ehemaligen Stadtmauer und den Geländermodellierungen des englischen Landschaftsgartens.
Entlang des Weges finden sich in unterschiedlichen Abständen Betonquader als Sitzmauern in einer Höhe von 45 cm. Zum Teil sind diese mit Bankauflagen belegt. Sie symbolisieren die vormals hier bestehende Stadtmauer. Eingelassen in die Bankelemente ist eine Lichtlinie, die an den historischen Wassergraben erinnern soll und den Fußweg beleuchtet.
Im Bereich der Sitzbänke werden zwei großzügige Staudenbeete angelegt. Auch dieses Element besteht schon im neu sanierten Teil des offenen Schöntals und unterstreicht die Durchgängigkeit in der Gestaltung.
Eine niedrige Hecke schirmt den Grünzug optisch von den beiden angrenzenden Straßen ab.
Insgesamt umfasst der zweite Bauabschnitt ca. 2680 m². Die Kosten belaufen sich auf ca. 180.000 € brutto. Das entspricht 67,17 €/m².
Der zweite Bauabschnitt ist angemeldet für das Förderprogramm „Soziale Stadt“, die Förderquote kann bis zu 60% der Kosten umfassen.
Bestand, 2. Bauabschnitt: Plattenweg durch den Grünzug
.Beschluss: 1
Der Entwurf wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 2). Für die Maßnahme ist bei der Regierung von Unterfranken ein Förderantrag zu stellen. Die Realisierung ist im Spätsommer 2013 vorgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1
.Beschluss: 2
Herr Stadtrat Manfred Christ teilt mit, dass er gegen die Maßnahme gestimmt hat, da die seit Jahrzehnten versprochene Sanierung der Fußgängerzone in der Sandgasse noch nicht durchgeführt worden ist.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / pvs/10/3/12. LKW-Routenkonzept
- Vorstellung des Planwerkes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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09.10.2012
|
ö
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Vorberatend
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3 | pvs/10/3/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vorbemerkung:
Das LKW-Routenkonzept wurde im Planungs- und Verkehrssenat erstmals am 20.09.2011 vorgestellt und beraten. Nach Diskussion unter den Senatsmitgliedern wurde die Verwaltung beauftragt, das vorgestellte Konzept weiter zu entwickeln. Die vorliegende Karte berücksichtigt diese Änderungswünsche. Neu dargestellt ist der Ringschluss-Ost und der Bauabschnitt der Bahnparallele zwischen der Auhofstraße und der Heinrich-Böll-Straße. Die Schillerstraße zwischen Dyroffstraße und Glattbacher Straße dient nicht mehr der LKW-Routenführung.
Der Wirtschaftsverkehr verzeichnet bundesweit starke und kontinuierliche Zuwächse. Durch die zunehmende Arbeits- und Produktionsteilung und die wachsenden Ansprüche auf schnelle Warenlieferung nimmt der LKW-Verkehr in Städten und Gemeinden zu. Auch In der Stadt Aschaffenburg ist diese Entwicklung spürbar, was auf die hohe Wirtschaftskraft der Stadt Aschaffenburg mit ihren mehr als 2000 Betrieben sowie den hohen Anteil an Betrieben der Logistik und Warendistribution zurückzuführen ist. Mit dieser Entwicklung einher gehen Lärmbeeinträchtigungen der Wohnbevölkerung, da die Routenwahl der Fahrzeugführer leider auch abseits der Hauptverkehrsstraßen durch Wohn- und Wohnsammelstraßen erfolgt.
Als Ursachen für dieses Fehlverhalten sind die fehlenden Orts- und Sprachkenntnisse der Fahrer und die Nutzung von PKW-Navigationssystemen zu nennen, die auf die besonderen Streckenanforderungen des LKW-Verkehrs insbesondere auf Höhenbeschränkungen und Verbotsstrecken nicht eingehen. Die Stadtverwaltung hat daher in enger Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer ein LKW-Routenkonzept entwickelt und mit den Speditionsunternehmen und der Polizei abgestimmt. Die Aschaffenburger Logistikunternehmen und Großbetriebe sind grundsätzlich dazu bereit bei ihren eigenen Fahrern sowie den beauftragten Transportunternehmen die Einhaltung des Routenkonzepts einzufordern.
Im Mittelpunkt des LKW-Routenkonzeptes steht die Erreichbarkeit der Gewerbe- und Industriegebiete. Das Routenkonzept stellt geeignete Strecken dar, die abseits von Wohngebieten und Streckenrestriktionen direkt von der Autobahn BAB A3 und der Bundesstraße B 469 abgenommen werden. Die Gewerbegebiete im Westen der Stadt (Nilkheim-West, Hafen) sollen ausschließlich über die Autobahn BAB A3 Anschlussstelle Stockstadt bzw. die Bundesstraße B 469 angefahren werden. Für die Gewerbegebiete Strietwald / Mörswiese erfolgt die Routenwahl über die Autobahn- Anschlussstelle Aschaffenburg-West und fortführend über die Bundesstraße B 8. Die Gewerbegebiete im Osten der Stadt Aschaffenburg d.h. Damm und Auhofstraße sind nach dem Routenkonzept ausschließlich über die Autobahnanschlussstelle Aschaffenburg Ost und die Schönbornstraße (B26) erreichbar. Die Gewerbegebiete Nilkheim Ost und Bahnweg sollen über die Autobahn BAB A3 Anschlussstelle Aschaffenburg West und fortführend über die Ringstraße angefahren werden. Mit dem Ringschluss Ost erfolgt die Wegeführung der LKW aus dem Osten der Stadt zu den Gewerbegebieten Würzburger Straße und Schweinheim/Ebersbacher Straße über den Ring von der BAB 3 Anschlussstelle Aschaffenburg Ost. Der Bereich Bahnhof-Nord soll über den Osten der Stadt mit dem neuen Teilstück der Bahnparallele angefahren werden.
Auf dem LKW Routenplan sind die oben genannten Fahrwege farbliche eingetragen. Ergänzt werden die Routen um die vorhandenen Höhenbeschränkungen an Brückenbauwerken (Großostheimer Straße / Hafenbahn, Obernauer Straße Staatsstraße 2309/ Hafenbahn, Goldbacher Straße / Goldbacher Viadukt und Müllerstraße) und die Infotafeln an den Stadteingängen. Neben der Plandarstellung werden die LKW Routen zu den Gewerbegebieten textlich beschrieben. Für ausländische Fahrer sind Übersetzungen in den Sprachen Englisch, Türkisch, Russisch, Tschechisch und Polnisch enthalten.
Veröffentlichung
Das LkW-Routenkonzept soll in gedruckter sowie in digitaler Form zum Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe des Ringschlusses – Ost im Juni 2013 veröffentlicht werden. Die Gestaltung der Druckversion erfolgt in Form eines Abreißblocks, der an die in Stadt und Region ansässigen Unternehmen zur Weitergabe ausgegeben wird. Die Pläne sollen den Frachtpapieren beigefügt werden. Der Druck des Routenkonzepts erfolgt in einer Erstauflage von 5.000 Stück. Die Druckversion wird ergänzt um eine digitale Fassung, die allen Unternehmen für ihre Weiterverwendung zur Verfügung gestellt wird. Die Veröffentlichung wird ergänzt durch Weitergabe des LKW-Routenkonzeptes an die Stadtplanverlage und die Navigationskartenanbieter.
Weiteres Vorgehen
Aufbauend auf dem Lkw-Routenkonzept soll die Wegweisende Beschilderung im Stadtgebiet ergänzt und angepasst werden. Dieser Arbeitsschritt ist umfangreich und zeitlich aufwendig und bedarf daher einer gründlichen Analyse des Beschilderungssystems einer umfangreichen Abstimmung mit externen Behörden und Stellen. Ein Bearbeitungszeitraum von mehreren Monaten ist zu veranschlagen. Für das Gewerbegebiet Ebersbacher Straße ist bereits eine Beschilderung der Routenführung über die Würzburger Straße und den Reiterweg mit Autobahnbeschilderung vorhanden. Das Durchfahrtsverbot für den LKW-Verkehr in der Ortslage von Schweinheim ist umgesetzt. Zwischen Hubweg und Steinweg besteht ein LKW-Durchfahrtsverbot. Vorankündigungen befinden sich in der Schweinheimer Straße Höhe Rhönstraße und in der Würzburger Straße Höhe Sälzerweg.
.Beschluss: 1
1. Das LKW-Routenkonzept für die Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dass LKW-Routenkonzept in gedruckter und digitaler Form zum Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe des Ringschlusses – Ost im Juni 2013 zu veröffentlichen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die wegweisende Beschilderung im Stadtgebiet an die Erfordernisse des LKW-Routenkonzeptes anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Dem Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 06.10.2012 in Anlage 4 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 14
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
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4. / pvs/10/4/12. Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet "Rosensee West" zwischen Rhönstraße, Schweinheimer Straße, Flurnr. 5955/17, Flurnr. 5955/18, Flurnr. 5955/6, Gemarkung Aschaffenburg und Kurt-Frenzel-Straße (Nr. 04/05b)
- Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung
- Bericht über die Behördenbeteiligung
- Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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09.10.2012
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ö
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Vorberatend
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4 | pvs/10/4/12 |
Stadtrat (Plenum)
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13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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22.10.2012
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ö
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Beschließend
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13 | pl/13/13/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu 1: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Zeitraum vom 23.07.2012 bis 27.08.2012 und der (erneuten) Behördenbeteiligung wurden in drei schriftlichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgebracht. Alle drei Stellungnahmen stammen von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung über die öffentliche Auslegung (siehe Anlage) aufgeführt und unter den laufenden Nummern 2.2.1 bis 2.2.3 behandelt und erörtert.
Die vorgebrachten inhaltlichen Anregungen (A) und Hinweise (H) beziehen sich auf folgende Themen:
2.2.1 (A): Lärmimmissionsschutz – geringfügige Korrektur der textlichen Festsetzung
2.2.2 (A): Verkehrsflächen, Straßenquerschnitte, Stellplätze
(A): Breite von Pflanzstreifen
(H): Führung und Breite eines Gehwegs in der Siegfried-Rischar-Straße
2.2.3 (A): Fußweg zwischen Kurt-Frenzel- und Siegfried-Rischar-Straße – Nutzbarkeit
durch Radfahrer
(H): Verkehrsberuhigter Bereich – Anforderungen an den Ausbau, Parkflächen
Gemäß Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung finden die Anregungen im Abwägungsergebnis weitgehend Berücksichtigung (Nr. 2.2.1 und 2.2.3 vollständig, Nr. 2.2.2 teilweise). Sofern sich Hinweise nicht unmittelbar auf die Festsetzungen im Bebauungsplan beziehen oder allgemeiner Natur sind, werden sie zur Kenntnis genommen.
Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Abwägung:
Wesentliche Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs, die die Grundzüge der Planung berühren und eine erneute öffentliche Auslegung erfordern, sind nicht notwendig.
Zu 2: Satzungsbeschluss
Aus dem Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit sowie von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange ergibt sich kein Erfordernis für wesentliche, die Grundzüge der Planung berührende Änderungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 04.06.2012.
Der geringfügig veränderte Bebauungsplanentwurf vom 24.09.2012 kann daher als Satzung beschlossen werden. Die dem Bebauungsplan zugehörige Begründung vom 24.09.2012 ist zu billigen.
Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses wurde der öffentlich ausgelegte Bebauungsplanentwurf vom 04.06.2012 um geringfügige Planänderungen ergänzt und endredaktionell bearbeitet. In den letztgültigen Bebauungsplanentwurf vom 24.09.2012 sind folgende geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:
- Korrektur der textlichen Festsetzung Nr. I.7 zum Lärmimmissionsschutz
- Ergänzung eines „Radfahrersymbols“ in der Planzeichnung im Bereich der Wegeverbindung zwischen Kurt-Frenzel- und Siegfried-Rischar-Straße; entsprechende Aufführung und Erläuterung in der Legende
- Punktuelle Verschiebung eines geplanten Baumstandortes bei gleichbleibender Zahl der Pflanzgebote
- Verzicht auf den Hinweis „vorgeschlagene Grundstücksgrenzen“
- Einzelne Ergänzungen oder Korrekturen von Texten und Bezeichnungen ohne Veränderung des planungsrechtlichen Inhalts
- Ergänzung inhaltlicher Erläuterungen in der Begründung zum Bebauungsplan
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung vom 24.09.2012 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet “Rosensee West” zwischen Rhönstraße, Schweinheimer Straße, Fl.-Nr. 5955/17, Fl.-Nr. 5955/18, Fl.-Nr. 5955/6, Gemarkung Aschaffenburg, und Kurt-Frenzel-Straße (Nr. 04/05b) wird zur Kenntnis genommen.
Die vorgetragenen Anregungen und Hinweise werden gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung wie folgt behandelt:
2.2.1: Den Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde wird gefolgt.
2.2.2: Den Anregungen des Tiefbauamtes wird weitgehend gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.3: Der Anregung des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes wird gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Aus dem Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen resultieren lediglich geringfügige Korrekturen und Präzisierungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 04.06.2012. Grundzüge der Planung werden durch diese Planänderungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.
Der geringfügig geänderte Bebauungsplan vom 24.09.2012 kann als Satzung beschlossen werden.
2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9 und § 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der derzeit geltenden Fassung und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) in der derzeit geltenden Fassung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet “Rosensee West” zwischen Rhönstraße, Schweinheimer Straße, Fl.-Nr. 5955/17, Fl.-Nr. 5955/18, Fl.-Nr. 5955/6, Gemarkung Aschaffenburg, und Kurt-Frenzel-Straße (Nr. 04/05b) vom 24.09.2012 als Satzung und billigt die Begründung gleichen Datums hierzu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. / pvs/10/5/12. Radverkehrsbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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09.10.2012
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ö
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Beschließend
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5 | pvs/10/5/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
0. Einführung
Radeln liegt im Trend. Der Radverkehr in Städten und Gemeinden nimmt im Alltag und in der Freizeit immer mehr zu. Die erste Teilnahme Aschaffenburgs an der Aktion „Stadtradeln“ zeigt, dass auch hier in der Stadt das Radfahren immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Die Öffnung der Fußgängerzone und des Schöntals für den Radverkehr, ist ein Schritt zur Verbesserung der Radverkehrsbedingungen in der Innenstadt. Die Probezeit läuft seit Mai 2012. Nach 4 Monaten kann eine erste Zwischenbilanz gezogen werden, ob das Miteinander von Radfahrern und Fußgängern funktioniert.
Als Voraussetzung für die Erhöhung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehrsaufkommen, wird ab Oktober ein Radverkehrskonzept erarbeitet. Bis Herbst nächsten Jahres wird das Konzept für die Radverkehrswege in der Gesamtstadt erstellt. Danach werden für ausgewählte Bereiche der Innenstadt das Detailkonzept erarbeitet.
Gegenstand dieser Beschlussvorlage sind die Information über neue Entwicklungen im Radverkehr (Nationaler Radverkehrsplan) sowie ein Maßnahmenbündel zur Verbesserung des Radverkehrs und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bestehender Anlagen.
1. Information: Nationaler Radverkehrsplan
Mit dem vom Bundeskabinett Anfang September 2012 beschlossenen Nationalen Radverkehrsplan 2020 setzt sich die Bundesregierung aktiv für eine Stärkung des Radverkehrs ein. Der Bericht ist wesentlich übersichtlicher als sein Vorgänger, der Nationale Radverkehrsplan 2002-2012. Erstmalig wird dargestellt, dass Städte und Gemeinden einen unterschiedlichen Stand der Radverkehrsförderung besitzen und dementsprechend unterschiedliche Strategien verfolgen müssen, damit eine effektive Förderung gelingt.
Konkrete Maßnahmen bildet der Plan aber nicht ab. Hier liegt die Verantwortung – wie im Übrigen auch bei der Finanzierung – bei den Ländern und Kommunen. Diese sind in Zeiten knapper Kassen oft nicht in der Lage, in den Radverkehr zu investieren. Auch der Bund selbst hat die Mittel für den Ausbau von Radwegen an Bundesstraßen gekürzt: waren bislang zwischen 90-100 Mio. € verfügbar, sollen in diesem Jahr 60 Mio. € und von 2013 an nur noch 50 Mio. € fließen.
2. Zwischenbilanz: Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr
Seit dem 4. Mai 2012 sind die Fußgängerzone und das Schöntal für ein Jahr auf Probe für den Radverkehr frei gegeben. Die Verwaltung begleitet diese Maßnahme zusammen mit der Polizei, dem ADFC und der Initiative Familienfreundliches Radeln in Aschaffenburg in einer Kampagne: Mit Flyern, Plakaten, Bodenaufklebern und Pressearbeit wurde auf die neue Regelung und auf eine verstärkte Rücksichtnahme hingewiesen. Zu Beginn der Aktion wurde ein Informationsstand in der Fußgängerzone angeboten. Fünf Monate später, am 28.09.2012 wird ein weiterer Informationsstand angeboten. Die Themenschwerpunkte sollen dabei auf einem bisherigen Fazit zum Miteinander in Fußgängerzone und Schöntal, den Ergebnissen der Zählungen in der Herstallstraße und dem richtigen Verhalten im Kreisverkehr liegen. Am 31. Oktober 2012 wird eine Lichtaktion in der Herstallstraße durchgeführt.
Bereits am Donnerstag, 22.03.2012 – also vor der Öffnung der Fußgängerzone und des Schöntals – wurde eine Zählung des Radverkehrs in der Herstallstraße durchgeführt. Am Montag, 13.08.2012 wurde die Zählung nach gleicher Methode wiederholt (s. Bild 1).
Bild 1: Radverkehrszählung in der Herstallstraße – Vergleich der Zählungen März / August
Von März bis August hat der Radverkehr in der Herstallstraße deutlich zugenommen. Im Zeitraum von 10 bis 18 Uhr wurden im August 173 Fahrräder mehr gezählt als im März. Der Anteil der Radfahrer, die ihr Fahrrad schiebend durch die Fußgängerzone bewegen, hat von 57% auf 35% abgenommen. Die Vergleichbarkeit beider Zählungen ist jedoch nur bedingt möglich. Entscheidend ist der jahreszeitliche Einfluss: Im März wird das Fahrrad von vielen noch nicht regelmäßig genutzt. Dafür sind im August auffällig viele Radtouristen in der Fußgängerzone anzutreffen. Nicht zuletzt tragen auch die Schulferien zu einer nur bedingten Vergleichbarkeit bei.
Erfreulich fällt dazu die Stellungnahme der Polizei aus, die in ihrem Zwischenfazit von keinen Problemen zwischen Radfahrern und Fußgängern berichtet, mit Ausnahme eines jüngsten Unfalls zwischen einem Fahrradfahrer und einem Fußgänger Mitte September. Da aber nach wie vor beobachtet werden kann, dass sich einzelne Radfahrer nicht an die Schrittgeschwindigkeiten halten, wird die Kampagne auch in den kommenden Monaten weitergeführt. Aus dem Bereich des Schöntals liegen keine Beschwerden vor.
3. Radverkehrskonzept
Mit Zustimmung des Hauptsenates am 17.9.2012 ist die Vergabe des Radverkehrskonzeptes an das Büro Plan & Rat aus Braunschweig erfolgt. Die Bearbeitung startet Anfang Oktober. Für die Erstellung des Radverkehrskonzeptes einschließlich der Vertiefung für die Innenstadt sind 1,5 Jahre vorgesehen.
Zunächst wird das Büro Grundlagen ermitteln und auswerten sowie die Netzqualität gemeinsam festlegen, wie beispielsweise direkte und durchgehende Verbindungen, sichere Wege etc. Mit der Mängelkartierung wird das vorhandene Radverkehrsnetz abgefahren, um Sicherheits- und Komfortmängel sowie Netzlücken auf Strecken und an Knotenpunkten zu erfassen.
Anfang nächsten Jahres wird das Büro dann das „Luftliniennetz“ mit Quellen und Zielen erstellen und davon die zukünftige Netzkonzeption ableiten. Die Netzkonzeption ist ein gestuftes Routennetz (Haupt- und Ergänzungsnetz) für den Alltagsradverkehr sowie Freizeitverbindungen. Mitte nächsten Jahres wird das Handlungskonzept erstellt. Das Handlungskonzept beinhaltet konkrete Vorschläge, wie die Netzkonzeption auf das bestehende Straßennetz umgesetzt werden kann. Dazu werden ein Maßnahmenkatalog und ein Maßnahmenplan erstellt, die bauliche und organisatorische Maßnahmen umfasst, um die vorhandenen Mängel zu beheben und die Lücken zu schließen.
Nachdem das Handlungskonzept für die Gesamtstadt abgeschlossen ist, werden ab Herbst für die Innenstadt Detailplanungen erstellt (siehe Bild 2). Die Planung für den „inneren Stadtring“ und die Innenstadtdurchfahrung Friedrichstraße / Weißenburgerstraße baut auf der Verkehrsentlastung durch Ringschluss-Ost auf und hat zur Aufgabe den Verkehrsraum zugunsten des Radverkehr aufzuteilen. Die Ergebnisse werden Anfang 2014 vorliegen.
Fachlich Begleitet werden die einzelnen Arbeitsschritte durch den Arbeitskreis Radverkehr. Der Arbeitskreis trat 2011 erstmals zusammen um ein Meinungsbild zur Fußgängerzone zu erarbeiten. Die erste Sitzung findet Anfang Dezember statt. Polizei, ADCF, Fahrradinitiativen und Bürger werden ebenfalls aktiv in die Aufstellung einbezogen beispielsweise im Rahmen einer Radtour.
Bild 2: Abschnitte Detailplanung
4. Wegweisende Beschilderung für den Radverkehr
Für die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer existieren Wegweisungen, die ihren Anforderungen angepasst sind. Beim Kfz-Verkehr gibt es neben der "normalen" Wegweisung sogar noch weitere Differenzierung wie das Parkleitsystem, das touristische System oder die Hotelroute. Für Fußgänger gibt es im engeren Innenstadtbereich eine Wegweisung. Für den Radverkehr gibt es bislang nur entlang des Mainradwegs eine Wegweisung zu den Fern- und Nahzielen am Main. Eine innerstädtische Fahrradwegweisung dient der Orientierung und Standortbestimmung. Nebenbei wird damit auch für das Radfahren geworben. Insbesondere Fahrradfahrer, die es gewohnt sind ihre Routen aus Sicht des Autofahrers zu suchen, werden besser befahrbare und sichere Alternativen aufgezeigt. Die bereits erfolgten Vorplanungen des Stadtplanungsamtes umfassen
? den Zielkatalog,
? das Wegweisungsnetz sowie
? die Zielspinnen.
Im Zielkatalog sind alle Ziele aufgeführt, getrennt nach folgenden Kategorien:
? Überörtliche Fern- und Nahziele
Miltenberg, Seligenstadt, Babenhausen, Elsenfeld, Haibach, Goldbach/Hösbach, Glattbach, Steinbach, Mainaschaff, Stockstadt, Großostheim, Niedernberg, Sulzbach, Soden, Dörrmorsbach, Johannesberg, Mainhausen
? Innerörtliche Flächenziele
Zentrum, Strietwald, Damm, Schweinheim, Gailbach, Obernau, Nilkheim, Leider, Ost/Godelsberg, Öster. Kolonie, Rosensee, Hafen
? Innerörtliche Punktziele
Altstadt, Hauptbahnhof, Klinikum, Park Schönbusch, Schulzentrum, Frei- und Hallenbad, Fasanerie, Mainradweg, Schloss Johannisburg, Volksfestplatz, Hochschule, Rathaus, Landratsamt, Touristinfo, Musikschule, Schienenhaltepunkte (Hochschule, Süd und Obernau).
Das Wegweisungsnetz ergibt sich aus der sinnvollen Verbindung der Ziele untereinander.
Die Zielspinnen definieren, ab welchem Punkt oder Punkten des Wegweisungsnetzes begonnen wird, ein Ziel in die Wegweisung aufzunehmen. Ein einmal aufgenommenes Ziel muss dann bis zum Erreichen des Ziels an jeder Kreuzung wiederholt dargestellt werden.
Die weiteren Planungsschritte, wie
? die Standortplanung für jeden einzelnen Wegweiser,
? die Ermittlung und Beschaffung des Beschilderungsmaterials sowie
? die Montage und Dokumentation
sollen an ein Planungsbüro vergeben werden. Hierzu liegen bereits drei Angebote vor. Die Vergabe der Leistung wird zum Hauptsenat am 5.11.2012 vorbereitet, sodass bereits im Frühjahr bis Sommer 2013 die Beschilderung aufgebaut werden kann.
5. Ergebnisbericht Stadtradeln
Einen letzten Rückblick verdient auch die Aktion Stadtradeln, bei der Aschaffenburg zum ersten Mal teilnahm. Ziel dieser Aktion ist es, dass die Teilnehmer möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurücklegen und protokollieren. So wurden insgesamt 140.405 Kilometer Fahrrad in drei Wochen gefahren. Auch wenn dieses Ergebnis keinen Vergleich bezogen auf die Häufigkeit der Fahrradnutzung oder das Fahrradklima mit anderen Städten zulässt, so wurde doch dem Radfahren eine hohe Aufmerksamkeit geschenkt und zum Thema gemacht. Dazu hat auch die Presse mit regelmäßiger Berichterstattung umfassend informiert.
6. Sachstandsberichte
Der Stadtverwaltung liegen verschiedene Anträge aus der Mitte des Stadtrates vor, die die Neuanlage bzw. Verbesserung von Radverkehrsanlagen betreffen. Die Beurteilung der Anträge erfolgt im Dialog mit den betreffenden Fachämtern und der Polizei. Zur konkreten Umsetzung stehen derzeit folgende Maßnahmen an:
6.1 Radverkehrsanlage Mainaschaffer Straße
Die Radverkehrsanlagen nach Mainaschaff enden an der Linkstraße Kreuzung Mainaschaffer Straße und setzt sich fort in Mainaschaff im Anschluss an die Abfahrt der B 8 in Richtung Mainaschaff-Ost/Strietwald. Ziel der Stadtverwaltung ist es, den Lückenschluss zwischen dem Stadtgebiet und Mainaschaff herzustellen. Erste Gespräche mit der Gemeinde Mainaschaff haben dazu geführt, dass Ende Oktober für die Fahrtrichtung stadteinwärts im Zuge der Deckensanierung ein Schutzstreifen markiert wird.
Für die Fahrtrichtung stadtauswärts findet Ende September einen Termin mit dem Staatlichen Bauamt, der Gemeinde Mainaschaff und der Polizei statt, um die Führung des Radverkehrs über die Ausfahrt der Bundesstraße B 8 zu klären.
6.2 Öffnung der Einbahnstraße Erthalstraße für den Radverkehr
Noch in diesem Jahr wird die Erthalstraße zwischen der Frohsinnstraße und Weißenburger Straße so umgebaut, dass der Radverkehr in Gegenrichtung fahren kann. Damit liegt eine weitere wichtige Radverkehrsverbindung zum Hauptbahnhof und eine Alternative zur Kleberstraße vor, die wegen ihrer Enge nicht so komfortabel und sicher zu befahrbaren ist.
6.3 Radweg Floßhafen
Der Radweg am Floßhafen soll von derzeit 2 m auf 4 m verbreitert werden. Der Ausbau ist in 2 Bauabschnitten gegliedert. Der erste Bauabschnitt beginnt hinter der Minigolfanlage und endet an der Adenauerbrücke. Der Ausbau des 1. BA erfolgt im Herbst diesen Jahres. Der zweite Abschnitt ab Brücke bis zum Ruderclub erfolgt im kommenden Jahr.
6.4 Fahrrad-Lichtaktion
Am 31.10.2012 bietet das Stadtplanungsamt zusammen mit dem ADFC und Polizei einen kostenlosen Fahrradlichtcheck in der Herstallstraße an. Zwischen 14 und 18 Uhr können Fahrradfahrer ihre Beleuchtung überprüfen oder sich beraten lassen. Bei der Aktion wird außerdem wieder für einen rücksichtsvollen Umgang beim Befahren der Fußgängerzone geworben.
6.5 Angebot einer Service-Telefonnummer bei verunreinigten Radverkehrsanlagen
Ziel dieser Servicenummer ist es, dass Verunreinigungen von Radverkehrsanlagen – in erster Linie durch Scherben – gemeldet und dann gezielt entfernt werden können. Das Stadtplanungsamt klärt zurzeit mit den Stadtwerken die Realisierung und Bekanntmachung der Servicenummer.
.Beschluss: 1
1. Der Fahrradbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat befürwortet den Aufbau der wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr und beauftragt die Verwaltung, die Vergabe der Leistungen für die Beschilderung an ein Planungsbüro vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 1
.Beschluss: 2
Aus der Mitte des Planungs- und Verkehrssenates wird gefordert, dass die Verwaltung die Kapazitäten (personeller und finanzieller Art) für die Planung und Umsetzung eines geschlossenen Radwegenetzes erhöht und Schritt für Schritt die beschlossenen und bekannten Verbesserungen kontinuierlich abarbeitet.
Herr Stadtrat xxx schlägt vor, dass für die Radwege eine Internetplattform geschaffen wird, in der alle Verbesserungsvorschläge seitens des Stadtrates und der Bürgerschaft und der jeweilige Bearbeitungsstand transparent dokumentiert werden kann.
Herr Oberbürgermeister teilt abschließend mit, dass die heute vorgeschlagenen Maßnahmen in der Verwaltung geprüft werden und dass diese im Arbeitskreis thematisiert werden und bittet schließlich die Stadtratsfraktionen um rege Teilnahme am Arbeitskreis.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 3
Die Verwaltung teilt zum Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 06.10.2012 (Anlage 5) mit, dass dieser bereits berücksichtigt wurde und noch einmal im Arbeitskreis besprochen wird.
Zum Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vorm 07.10.2012 (Anlage 6) teilt die Verwaltung mit, dass hierzu Verhandlungen mit der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Seen und Gärten aufgenommen werden
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. / pvs/10/6/12. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich vom 04.04.2012 wegen "Verbesserung Radwege Nr. 4- Linkstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 22.08.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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09.10.2012
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ö
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Beschließend
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6 | pvs/10/6/12 |
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich vom 04.04.2012 wegen "Verbesserung Radwege Nr. 4- Linkstraße" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 22.08.2012 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 7).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. / pvs/10/7/12. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich vom 04.04.2012 wegen "Verbesserung Radwege Nr. 5 - Würzburger Straße stadteinwärts" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 11.07.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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09.10.2012
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Beschließend
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7 | pvs/10/7/12 |
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich vom 04.04.2012 wegen "Verbesserung Radwege Nr. 5 - Würzburger Straße stadteinwärts" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 11.07.2012 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 8).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. / pvs/10/8/12. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich vom 03.09.2012 wegen "Verbesserung Radwege Nr. 9 - Stadtradeln und Bahnübergang verbessern" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 06.09.2012 und vom 07.09.2012
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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09.10.2012
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Beschließend
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8 | pvs/10/8/12 |
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich vom 03.09.2012 wegen „Verbesserung Radwege Nr. 9 – Stadtradeln und Bahnübergang verbessern“ und die Stellungnahme der Verwaltung vom 06.09.2012 und vom 07.09.2012 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 9).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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9. / pvs/10/9/12. Behandlung des Antrages der Stadträtinnen Brigitte Gans und Jessica Euler vom 03.09.2012 wegen "baustellenbedingte Umleitung durch die Zobelstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 04.09.2012
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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09.10.2012
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ö
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Beschließend
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9 | pvs/10/9/12 |
.Beschluss:
Der Antrag der Stadträtinnen Brigitte Gans und Jessica Euler vom 03.09.2012 wegen "baustellenbedingte Umleitung durch die Zobelstraße" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 04.09.2012 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 10).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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10. / pvs/10/10/12. Behandlung des 2. Teils des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.08.2012 wegen "Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Mühlstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 30.08.2012
Gremium
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Sitzung
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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09.10.2012
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Beschließend
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10 | pvs/10/10/12 |
.Beschluss:
1. Der Antrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.08.2012 wegen "Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Mühlstraße" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 30.08.2012 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 11).
2. Auf Nachfragen durch Herrn Stadtrat Walter Roth teilt die Verwaltung mit, dass Ziffer 3 des Antrages an die Polizei zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet wird.
3. Auf Nachfragen durch Herrn Stadtrat Walter Roth teilt die Verwaltung mit, dass Ziffer 4 des Antrages im Arbeitskreisverkehr diskutiert wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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11. / pvs/10/11/12. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 23.01.2012 wegen "Einrichtung eines Halteverbotes in der Straße "Am Kreuz" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 27.08.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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09.10.2012
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ö
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Beschließend
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11 | pvs/10/11/12 |
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 23.01.2012 wegen "Einrichtung eines Halteverbotes in der Straße "Am Kreuz" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 27.08.2012 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 12).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:45 Uhr