Datum: 22.10.2012
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Bezeichnung
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1 | pl/13/1/12 |
SPNr. PL/13/1/12
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2 | pl/13/2/12 |
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2012
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3 | pl/13/3/12 |
Bericht über die Umsetzung des "audit berufundfamilie" in der Stadtverwaltung
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4 | pl/13/4/12 |
Bericht zur Situation der städtischen weiblichen Beschäftigten
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5 | pl/13/5/12 |
Änderung der Sozialhilferichtlinien zum 01.07.2012
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6 | pl/13/6/12 |
WABE: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem BRK, KV Aschaffenburg ab 2013
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7 | pl/13/7/12 |
Personenbeförderungsgesetz - Anträge der Taxi-Funk GmbH vom 12.07.2011 sowie vom 07.08.2012 auf Änderung der Taxitarifordnung
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8 | pl/13/8/12 |
Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" - Sanierungsgebiet Innenstadt
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2013 und die Fortschreibungsjahre 2014 - 2016
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9 | pl/13/9/12 |
Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Stadterneuerung Damm-Mitte und Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2013 und die Fortschreibungsjahre 2014 - 2016
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10 | pl/13/10/12 |
Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Hefner-Alteneck-Viertel
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2013 und die Fortschreibungsjahre 2014 - 2016
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11 | pl/13/11/12 |
Sanierungsgebiet Innenstadt;
- Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets 6c
- Verkleinerung Sanierungsgebiet 9
- Satzungsbeschlüsse
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12 | pl/13/12/12 |
Baugebiet "In den Spessartgärten";
- Benennung von Straßen: Carl-Joseph-Will-Straße und Jacob-Leo-Straße
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13 | pl/13/13/12 |
Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet "Rosensee West" zwischen Rhönstraße, Schweinheimer Straße, Fl.-Nr. 5955/17, Fl.-Nr. 5955/18, Fl.-Nr. 5955/6, Gemarkung Aschaffenburg und Kurt-Frenzel-Straße (Nr. 04/05b)
- Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung
- Bericht über die Behördenbeteiligung
- Satzungsbeschluss
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14 | pl/13/14/12 |
Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet "Nordöstlich Beckerstraße" (Nr. 3/26) im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. 6055, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 6055/6, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße
- Aufstellungsbeschluss
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1. / pl/13/1/12. SPNr. PL/13/1/12
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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22.10.2012
|
ö
|
Beschließend
|
1 | pl/13/1/12 |
.Beschluss:
Der Antrag der KI vom 27.09.2012 (Anlage 1) „Stadt unterstützt „Vermögenssteuer jetzt“ wird zur Kenntnis gegeben. Die inhaltliche Beratung wird zunächst auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion mit Einverständnis des Antragstellers zurückgestellt, um eine fraktionsinterne Abstimmung zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pl/13/2/12. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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22.10.2012
|
ö
|
Beschließend
|
2 | pl/13/2/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Sitzung des Hauptsenates des Stadtrates vom 08.10.2012 wurden der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2012 beraten. Dem Zahlenwerk wurde einschließlich der als Anlage beigefügten Änderungsliste zugestimmt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird von ursprünglich 7.548.300 € um 2.163.700 € vermindert und auf 5.384.600 € neu festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert (6.775.000 €).
Die Steuerhebesätze und die Höchstbeträge der Kassenkredite bleiben unverändert.
Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes für die Hospitalstiftung ist nicht vorgesehen.
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft.
Um Zustimmung wird gebeten.
.Beschluss:
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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erhöht um
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vermindert um
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und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes
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|
€
|
€
|
von bisher €
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auf nunmehr €
|
im
Verwaltungs-
haushalt
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|
|
|
|
die Einnahmen
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7.496.700
|
1.764.100
|
181.362.850
|
187.095.450
|
die Ausgaben
|
7.635.200
|
1.902.600
|
181.362.850
|
187.095.450
|
im
Vermögens-
haushalt
|
|
|
|
|
die Einnahmen
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6.606.900
|
2.215.100
|
40.757.400
|
45.149.200
|
die Ausgaben
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6.519.100
|
2.127.300
|
40.757.400
|
45.149.200
|
verändert.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird von 7.548.300 € um 2.163.700 € vermindert und damit auf 5.384.600 € neu festgesetzt.
§ 3
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.
Aschaffenburg
STADT ASCHAFFENBURG
Klaus Herzog
Oberbürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 27, Dagegen: 4
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3. / pl/13/3/12. Bericht über die Umsetzung des "audit berufundfamilie" in der Stadtverwaltung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
22.10.2012
|
ö
|
Beschließend
|
3 | pl/13/3/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im August 2011 wurde das Zertifikat audit berufundfamilie um weitere drei Jahre verlängert. Die Leiterin der internen Projektgruppe wird in ihrem Bericht auf die Ziele, Maßnahmen und deren Umsetzung eingehen.
.Beschluss:
Der Bericht der Leiterin der internen Projektgruppe „audit berufundfamilie“ wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / pl/13/4/12. Bericht zur Situation der städtischen weiblichen Beschäftigten
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
22.10.2012
|
ö
|
Beschließend
|
4 | pl/13/4/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Stadtratssitzung am 16.07.2012 wurde über weibliche Führungskräfte in der Stadtverwaltung berichtet. Aus den Reihen des Stadtrates wurde beantragt, dass über die Situation der weiblichen Beschäftigten ausführlicher berichtet werden sollte. Mit diesem mündlichen Bericht soll diesem Antrag Rechnung getragen werden.
.Beschluss:
Der Bericht der Leiterin der Gleichstellungsstelle wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. / pl/13/5/12. Änderung der Sozialhilferichtlinien zum 01.07.2012
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
22.10.2012
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pl/13/5/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Sozialhilferichtlinien des Bayerischen Städtetages, des Bayerischen Landkreistages und des Verbandes der bayerischen Bezirke sind die „Verwaltungsvorschriften“, die im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Bereich der Sozialhilfe in Bayern gelten. Sie werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Dies hängt entweder mit redaktionellen Änderungen, Gesetzesänderungen oder Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zusammen.
.Beschluss:
Die Änderungen der Sozialhilferichtlinien werden zur Kenntnis genommen und für den Bereich der Stadt Aschaffenburg ab 01.07.2012 für anwendbar erklärt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. / pl/13/6/12. WABE: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem BRK, KV Aschaffenburg ab 2013
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
22.10.2012
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pl/13/6/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Aschaffenburger Stadtgesellschaft lebt in vielfältiger Weise vom ehrenamtlichen Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger. Die Stadt Aschaffenburg versucht auf verschiedenen Ebenen dieses Engagement zu unterstützen und zu würdigen. Einerseits erhalten die Ehrenamtlichen beispielsweise Angebote zur Fortbildung, andererseits werden mit der Ehrenamtsgala und der seit 2011 eingeführten Verleihung der Ehrenamtskarten die Ehrenamtlichen direkt gewürdigt. Neben Vereinen gibt es inzwischen eine Vielzahl von Freiwilligen, die sich beispielsweise als Lesepaten, Familienpaten, Sozialpaten oder als Beauftragte für die Öffnung der Schulhöfe, die Schaffung zusätzlicher Bewegungsangebote und bei der Akquise von Gewerbetreibenden für Vergüns-tigungen für Inhabern von Ehrenamtskarten bestellt sind.
Diese Bereiche und darüber hinaus die generelle Generierung von Freiwilligen und Ehrenamt-lichen stellen einen Teil der Aufgabe von WABE dar. Darüber hinaus arbeitet WABE erfolgreich in der Vermittlung von Freiwilligen nach nachsuchende Organisationen und Vereine. Außerdem werden immer wieder neue Arbeitsbereiche für ehrenamtliches Engagement erschlossen.
2006 wurde WABE gegründet, deren Betreuung bis 31.12.2011 der Sozialverein „GlobalSozial“ übernommen hatte. Seit 01.01.2012 übernimmt diese Aufgabe professionell das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Aschaffenburg. Der Begriff WABE stand und steht für „Werbung Aschaffenburger Bürger für das Ehrenamt“. WABE hat sich inzwischen sehr gut entwickelt und verfügt darüber hinaus über ein vielfältiges Netzwerk zu den unterschiedlichsten Vereinen und Organisationen. WABE übt eine Dienstleistungsfunktion für Bürger aus, die sich ehrenamtlich oder in der Freiwilligenarbeit einbringen wollen. Zusätzlich werden im Auftrag von Vereinen, Verbänden und Initiativen passgenau Menschen gesucht, die sich in vielfältigen Funktionen bei nachfragenden Institutionen eine Aufgabe übernehmen wollen. WABE initiiert und begleitet neue Projekt im Ehrenamt bzw. freiwilligen Engagement. Organisationen werden über die Möglichkeit der Nutzung des Dienstleistungsangebotes informiert. Darüber hinaus ist eine Aufgabe von WABE, durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit den Stellenwert des bürgerschaftlichen Engagements in der Gesellschaft stärker zu verankern und zu heben. WABE nutzt hierzu die ganze Bandbreite der vorhandenen Medien. Die Stadtverwaltung achtet streng darauf, dass keine Angebote von Organisationen aufgenommen werden, die für Gewerbetreibende eine Konkurrenz darstellen könnten. Auch bei der Auswahl der Ehrenamtlichen im Kinder und Jugendbereich wird durch entsprechende Maßnahmen sicher gestellt, dass Gefährdungspotentiale sehr stark minimiert sind.
Durch den Umzug von WABE aus dem 2. Hinterhof im der Goldbacher Str. 13 in das Bildungsbüro in der Pfaffengasse 7 wird die sog. „Laufkundschaft“ noch zunehmen und WABE noch mehr Präsenz in der Öffentlichkeit erfahren. WABE erfüllt durch die Fortbildungsarbeit im Ehrenamt auch den ganzheitlichen Bildungsanspruch, der sich aus der Bildungsleitplanung herleitet. Die Kosten für WABE betragen aktuell ca. 63.000 € für 2012 an Personal- und Sachkosten.
Wabe hat eine stetige Aufwärtsentwicklung zu verzeichnen. Trotz Ausscheidens von Ehrenamtlichen aus dem Vermittlungspool steigen die Zahlen ständig weiter an. Nach einer anfänglichen Skepsis der Vereine, Verbände und Organisationen hat sich auch hier eine durchaus stürmische Entwicklung ergeben. Dabei ist zu bedenken, dass WABE im Regelfall nur Aschaffenburger Bürgerinnen und Bürger zu in Aschaffenburg verorteten Vereine, Verbände und Organisationen vermittelt.
Aus der beigefügten Powerpoint Präsentation ist ein Auszug aus den Tätigkeitsfeldern und Projekten ersichtlich, in denen sich WABE einbringt. Nachfolgend eine kleine Statistik zur Entwicklung von WABE.
|
31.12.07
|
31.12.08
|
31.12.09
|
31.12.10
|
31.12.11
|
30.06.2012
|
Freiwillige
|
26
|
120
|
286
|
398
|
481
|
529
|
Angebote
|
26
|
108
|
176
|
238
|
262
|
272
|
Vermittlungen
|
08
|
67
|
179
|
227
|
265
|
275
|
Vereine, Verbände, Organisationen
|
29
|
89
|
103
|
121
|
133
|
136
|
Als Anlagen sind beigefügt:
Kooperationsvereinbarung
Entwicklungskonzept
Halbjahresbericht 2012
Powerpoint-Präsentation, Stand Juni 2012
.Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Aschaffenburg zur Führung der Freiwilligenagentur WABE ab 01.01.2013 zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 0
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7. / pl/13/7/12. Personenbeförderungsgesetz - Anträge der Taxi-Funk GmbH vom 12.07.2011 sowie vom 07.08.2012 auf Änderung der Taxitarifordnung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
| |
Stadtrat (Plenum)
|
13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
22.10.2012
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pl/13/7/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Antrag:
Mit Schreiben vom 12.7.2011 beantragte die Taxi-Funk GmbH auch im Namen der Aschaffenburger Taxi-Vereinigung e. V. eine Anpassung des zurzeit gültigen Taxitarifs der Stadt Aschaffenburg. Mit Schreiben vom 17.10.2011 unterstützte die Metropolis Taxi GmbH den Antrag.
Am 7.8.2012 stellte die Taxi-Funk GmbH auch im Namen der Aschaffenburger Taxi-Vereinigung
e. V. einen Änderungsantrag, der ebenfalls von der Metropolis Taxi GmbH unterstützt wird. Darin heißt es, dass ein gestaffelter Kilometerpreis im Gegensatz zum Erstantrag nicht mehr vorgesehen ist, sondern ein einheitlicher Kilometerpreis, der allerdings von derzeit 1,50 € auf 1,70 € ansteigen soll. Ansonsten bleibe der Antrag vom 12.7.2011 unverändert.
Die Anträge werden wie folgt begründet:
Auf das Taxigewerbe wirke eine Vielzahl von Kostensteigerungen ein. Die Mehrbelastungen in nahezu allen Kostenbereichen können durch Erhöhung der Arbeitsstunden oder Mehrleistung des Fahrpersonals und der selbst fahrenden Unternehmer in keiner Weise mehr abgefangen werden. Als Beispiel zur Kostensteigerung wird die Erhöhung des Diesel-Kraftstoffs im Jahresvergleich Mai 2010 zu Mai 2011 um 13,2 % genannt (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Die letzte Änderung der Taxitarifordnung erfolgte am 15.5.2008. Damals wurde eine Erhöhung des Grundpreises von 2,50 € auf 2,90 € sowie eine Erhöhung des einheitlichen Kilometerpreises von 1,30 € auf 1,50 € vorgenommen.
Es wird beantragt, die Tarife wie folgt zu erhöhen:
- Erhöhung des Mindestfahrpreises auf 4,90 €, dabei Erhöhung der Besetztstrecke (= die im
Mindestfahrpreis enthaltene Fahrstrecke) auf 1 km
- Staffelung und Erhöhung des Wartezeitpreises (s. unten)
- Erhöhung des einheitlichen Kilometerpreises von 1,50 € auf 1,70 €
- Einführung eines Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlags von 1,00 €
- Erhöhung des Zuschlags für Großraumtaxen ab 7 Personen auf 10,00 €.
|
derzeit gültig:
|
Vorschlag:
|
Grundpreis
|
2,90 €
|
3,20 €
|
Mindestfahrpreis
|
3,00 €
|
4,90 €
|
Besetztstrecke
|
66,67 m
|
1 km
|
Einheitlicher km-Preis
|
1,50 €
|
1,70 €
|
Wartezeit bis 15 Min.
|
---
|
5,50 €
|
Wartezeit ab 15 Min.
|
---
|
36,00 € / Stunde
|
Einheitlicher Wartezeitpreis
|
21,00 € / Stunde
|
---
|
Zuschläge
|
Großraum-Kfz 5,00 €
|
Nacht-/Sonn-/Feiertag 1,00 €
Großraum-Kfz mit
5 - 6 Fahrgastplätze 5,00 €
7 Fahrgastplätze 10,00 €
|
2. Rechtliche Bewertung des Antrags:
Nach dem Personenbeförderungsgesetz hat die Genehmigungsbehörde die Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, festzustellen, ob sie mit den Erlösen nach dem bisherigen bzw. angestrebten Tarif in der Lage sind, ihr Gewerbe mit Gewinn ausüben zu können (§ 39 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz). Die Tarife müssen in ihrer Höhe mindestens so gestaltet sein, dass sie zu einem kostendeckenden Betrieb ausreichen.
Darüber hinaus sind die Belange des öffentlichen Verkehrsinteresses und des Gemeinwohls zu berücksichtigen.
Da die Behörden nicht selbst im Taxigewerbe unternehmerisch tätig sind, müssen sie die zu Ihrer Entscheidung notwendigen Informationen bei Fachstellen einholen (§ 14 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz ). Dies sind:
a) die örtliche Industrie- und Handelskammer
b) die Fachverbände des Verkehrsgewerbes
c) ggf. weitere Stellen.
Zusätzlich wurde eine Städteumfrage unternommen (s. Anlage).
Zu a):
Die IHK Aschaffenburg nahm zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Es wurde eine schriftliche Umfrage bei den Taxiunternehmern in der Stadt und im Landkreis Aschaffenburg durchgeführt. Die Mehrheit der Unternehmer in der Stadt hat sich für die Erhöhung ausgesprochen. Die Unternehmer des Landkreises hatten mit deutlicher Mehrheit ihre Unterstützung erklärt, es gab nur eine negative Rückmeldung.
Die IHK untersuchte an einem Aschaffenburger Taxiunternehmen beispielhaft die Preissteigerung der letzten Jahre. Als Ergebnis war festzustellen, dass in den Jahren 2008 bis 2011 eine prozentuale Kostenerhöhung bei den
- Fixkosten (Versicherungen, Miete, Gebühren und Beiträge) um 10,38 %
- Anschaffungskosten (Fahrzeug, Funkgerät, Taxameter, Dachzeichen) um 7,07 %
- variablen Kosten (Benzin, Reifen, Reparaturen und Wartungen) um 39,65 %
statt fand. Die gesamte Kostenerhöhung berechnete die IHK auf 15,29 %.
Die IHK kommt zu dem Ergebnis, dass die Tariferhöhung zwar hoch erscheint, aber gute Gründe für eine Erhöhung sprechen:
- der Tarif wurde zuletzt 2008 geändert
- der Dieselpreis sei seitdem überproportional stark gestiegen (seit 2009 um 27 %)
- die Kosten für Fahrzeughaltung steigen deutlich stärker als übrige Lebenshaltungskosten
Insgesamt wird die Tarifsteigerung für notwendig gehalten und unterstützt, um den Taxiunternehmen auch zukünftig die Einnahmen zu ermöglichen, die für deren wirtschaftlichen Erfolg notwendig sind.
Zu b):
Der Landesverband Bayer. Taxi- und Mietwagenunternehmen e. V. München nahm wie folgt Stellung:
Dem Antrag wird grundsätzlich zugestimmt, da in den letzten Jahren ein deutlicher Kostenanstieg zu verzeichnen ist.
Der Taxiverband Deutschland - Bundesland Bayern - e. V. gab keine Stellungnahme ab.
Zu c):
Das Bayer. Landesamt für Maß und Gewicht wies darauf hin, dass der geplante Mindestfahrpreis von 4,90 € im bayernweiten Vergleich sehr hoch ist. Der derzeit höchste Mindestfahrpreis in Bayern betrage 3,70 €.
Das Gewerbeaufsichtsamt Würzburg gab keine Stellungnahme ab.
Die Stadtwerke Aschaffenburg teilten mit, dass sich durch die vorgesehene Tariferhöhung im Rahmen der Durchführung des Anrufsammeltaxi-Verkehrs jährliche Mehraufwendungen von etwa 51.000 € ergeben würden. Insbesondere die Nachtzuschlagsregelung wird als kritisch gesehen, da dies einseitig zu Lasten der Stadtwerke gehe, nachdem das Anrufsammeltaxi nur nachts oder an Sonn- und Feiertagen fährt. Allein diese Maßnahme hätte ca. 20.000 € Mehrbelastung zu Folge.
Das Landratsamt Aschaffenburg hat erklärt, sich einer evtl. Tariferhöhung anschließen zu wollen. Diese Aussage ist für das Inkrafttreten der Tarifänderungen von Bedeutung, nachdem die Stadt und der Landkreis Aschaffenburg ein gemeinsames Pflichtfahrgebiet haben und Änderungen nur gemeinsam vorgenommen werden können. Daher ist auch eine Abstimmung zwischen Stadt und Landkreis Aschaffenburg wegen des Inkrafttretens der Änderungen erforderlich.
3. Besprechung mit Antragstellern:
Am 3.7.2012 fand im Ordnungsamt mit dem Geschäftsführer der Taxi-Funk GmbH, dem 1. Vorsitzenden der Aschaffenburger Taxivereinigung e. V. und der IHK Aschaffenburg eine Besprechung zu den eingegangenen Stellungnahmen statt. Die Vertreter der Taxiunternehmen erklärten dazu Folgendes:
- Der geplante Mindestfahrpreis erscheine zwar hoch, beinhalte aber auch eine Besetztstrecke von 1 km, damit liege man im Durchschnitt trotzdem gut (andere Städte: bis zu150 m Besetztstrecke). Zudem fahre die Masse an Kunden eine deutlich darüber hinausgehende Strecke.
- Hinsichtlich der Erhöhung/Staffelung beim Wartezeitpreis wird ausgeführt, dass es sich bei dem Wartezeitpreis ab 15 Minuten in der Regel nicht mehr um eine verkehrsbedingte, sondern eine vom Kunden „bestellte“ Wartezeit handele, die der Kunde dann auch entsprechend bezahlen müsse. Der Wartezeitpreis von 36 € sei ein Stundenpreis, der auf die Minute heruntergerechnet werden müsse. So sei auch der Wartezeitpreis für 20 Minuten noch nicht allzu hoch.
- Zum Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlag: Es sei zunehmend schwierig, zu diesen Zeiten noch Fahrpersonal zu bekommen. Einen Nachtzuschlag gäbe es auch bei den Pflegeberufen.
Zur Definition der Nachtzeit: Diese solle von 20.00 bis 6.00 Uhr angesetzt werden. Die Umschaltung des Taxameters erfolge automatisch.
Unter Feiertag seien die bundesweiten und bayerischen Feiertage zu verstehen. Eine Überschneidung von Nacht- und Sonn- und Feiertagszuschlag sei nicht gegeben, der Betrag von 1,00 € pro Tour komme nur einmal zur Anrechnung.
- Zur finanziellen Belastung der Stadtwerke (Anrufsammeltaxi) wird ausgeführt, dass die Stadtwerke selbst jährlich die Fahrpreise erhöhen würden. Im Gegensatz dazu sei das Taxigewerbe enorm benachteiligt, da bei dem Zeitfenster seit der letzten Tariferhöhung vor vier Jahren immer eine Lücke in der Kalkulation bleibe, die nicht ausgeglichen werden könne.
-Zuschlag für Großraumtaxen: Die Definition „Großraumtaxe“ beinhalte, dass sowohl die entsprechend höhere Zahl an Personen als auch deren Gepäck im Fahrzeug untergebracht werden müsse. Derzeit habe nur ein Unternehmer ein für 7 Fahrgäste ausgelegtes Fahrzeug als Taxi konzessioniert. Man wolle mit dem höheren Zuschlag von 10,-- statt 5,-- € für andere Unternehmer einen Anreiz schaffen, auf solche Fahrzeuge umzusteigen. Nur so können auch Kundengruppen mit größeren Gepäckmengen komfortabel bedient werden. Eine Begründung mit höheren Vorhaltekosten sei daher gegeben, denn der Unternehmer müsse bei dauerhafter Fahrt mit einem solchen Kleinbus den höheren Treibstoffverbrauch und die längere Zeitdauer beim Ein- und Ausladen von Gepäck mit einkalkulieren.
Im ursprünglichen Antrag war noch eine Staffelung des Kilometerpreises in drei Schritten (bis 1 km, 1 – 5 km und über 5 km) vorgesehen. Dies sah die Verwaltung wegen der daraus entstehenden unverhältnismäßigen Belastung der Kurzstreckenfahrer, die z. B. aus gesundheitlichen Gründen auf ein Taxi angewiesen sind, als kritisch. Daraufhin sagten die Antragsteller zu, diesen Punkt noch einmal zu überprüfen.
Mit dem Neuantrag vom 7.8.2012 wurde die Staffelung zurückgenommen. Stattdessen wurde eine Erhöhung des einheitlichen Kilometerpreises von 1,50 € auf 1,70 € sowie eine Erhöhung des Grundpreises von 2,90 € auf 3,20 € beantragt.
In der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenats vom 19.9.2012 bestand Einigkeit über die Notwendigkeit einer Preiserhöhung. Lediglich zur Frage der Notwendigkeit eines Nachtzuschlags bestand noch Beratungsbedarf.
Am Abend des 19.9.2012 fragte das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt telefonisch bei der Taxi-Funk GmbH an, ob der Nachtzuschlag von 1,00 Euro unbedingt benötigt wird. Die Taxi-Funk GmbH teilte daraufhin mit, dass der beantragte Nachttarif, für die Taxibetriebe notwendig ist, da gerade in den Abendstunden in der Zeit von Sonntag bis Donnerstag die Nachfrage nach "Taxi" als "schwach" zu bezeichnen ist. Um einen Taxidienst auch in solchen Zeiten aufrecht zu erhalten, muss ein Anreiz geschaffen werden, um überhaupt Fahrpersonal zu bekommen.
Entwurf:
Änderungsverordnung
Verordnung der Stadt Aschaffenburg zur Änderung der Verordnung über den Taxitarif (Taxitarifordnung) vom 9. März 2007 (amtlich bekannt gemacht am 22. Juni 2007), geändert durch Änderungsverordnung vom 15. Mai 2008 (amtlich bekannt gemacht am 16. Mai 2008)
Vom X.X.2012
Auf Grund von § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2272) und § 31 der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk) vom 22. Dezember 1998 (GVBl S. 1025, BayRS 9210-2-W), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Juli 2012 (GVBl S. 413), erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung der Stadt Aschaffenburg über den Taxitarif (Taxitarifordnung) vom 9. März 2007 (amtlich bekannt gemacht am 22. Juni 2007), geändert durch Änderungsverordnung vom 15. Mai 2008 (amtlich bekannt gemacht am 16. Mai 2008), wird wie folgt geändert:
1. In § 5 Abs. 1 werden die Worte „ohne Unterscheidung nach Tag- und Nachtzeit sowie der Zahl der jeweils zu befördernden Personen“ gestrichen.
2. In § 6 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „2,90 Euro“ durch „3,20 Euro“ ersetzt.
In § 6 Abs. 1 Satz 2 werden die Angaben „66,67 m“ durch „1 km“ sowie „3,00 Euro“ durch „4,90 Euro“ ersetzt.
3. § 7 erhält folgende Fassung:
"Der Kilometerpreis beträgt 1,70 Euro, was je angefangener Wegstrecke von 58,82 m einem Fahrpreis von 0,10 Euro entspricht."
4. § 8 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Bei Wartezeiten während des Beförderungsvertrages (vom Fahrgast veranlasst oder verkehrsbedingt bei Unterschreitung der Mindestfahrgeschwindigkeit) kommen bei einer Wartezeit bis zu 15 Minuten alle 16,36 Sekunden 0,10 Euro zur Anrechnung (15 Minuten = 5,50 Euro), bei einer Wartezeit von mehr als 15 Minuten alle 10 Sekunden 0,10 Euro (eine Stunde = 36,00 Euro).“
5. § 9 erhält folgende Fassung:
„Nachfolgende Zuschläge sind über den Fahrpreisanzeiger (Zuschlagstaste) dem bereits angezeigten Fahrpreis hinzuzurechnen:
(1) Bei Anforderung einer Großraum-Limousine oder ab 5 bis 6 Fahrgästen je Fahrt 5,00 Euro, ab dem 7. Fahrgast je Fahrt 10,00 Euro.
(2) Für Nachtfahrten in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr oder für Fahrten an Sonn- und Feiertagen je Fahrt 1,00 Euro. Der Zuschlag darf dabei je Fahrt nur einmal erhoben werden.
(3) Aufwandszuschlag je Wabe (siehe § 4 und Wabenplan) 5,00 Euro.
(4) Die Maximalsumme der Zuschläge darf 55,00 Euro nicht übersteigen.“
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Aschaffenburg, X.X.2012
Stadt Aschaffenburg
Klaus Herzog
Oberbürgermeister
.Beschluss:
Den o. a. Anträgen auf Änderung der Taxitarifordnung und den damit verbundenen Preiserhöhungen wird zugestimmt. Die beiliegende Änderungsverordnung wird erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 1
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8. / pl/13/8/12. Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" - Sanierungsgebiet Innenstadt
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2013 und die Fortschreibungsjahre 2014 - 2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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22.10.2012
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pl/13/8/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Abschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3,, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a, 6b, 7 und 8 des Sanierungsgebiets Innenstadt sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Zudem hat der Stadtrat in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 18.09.2012 vorberatend die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes 6c („Friedrichstraße / Weißenburger Straße“) und den Antrag auf Aufnahme in dieses Programm beschlossen.
Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.
Für das Jahr 2013 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:
- Ausbau der Dalbergstraße zwischen Landingstraße und Stiftsplatz:
Dieser Straßenabschnitt befindet sich in schlechtem baulichen Zustand. Bislang wurde auf eine Neugestaltung verzichtet, da durch die Baustelle Stadttheater hier ständig schwere LKW verkehrten. Diese Baumaßnahme ist abgeschlossen, so dass die Straße im Jahr 2014 umgebaut werden kann.
- Museumsquartier:
In der Sitzung des Plenums am 22.11.2010 hat der Stadtrat den Bericht des Arbeitskreises Nachfolgenutzung FOS/BOS wird zur Kenntnis genommen, in dem museale Nutzung des vollständigen Gebäudekomplexes Pfaffengasse 22 + 24 gemäß Ideenskizze „Museumsquartier“ im Zusammenhang mit der „Aschaffenburger Museumsmeile“ empfohlen wurde.
In der Sitzung des Hauptsenates am 21.05.2012 wurden die Architektenleistungen für die Baumaßnahme Museumsquartier / 1. BA: Erweiterung Kunsthalle vergeben. Für diesen Bauabschnitt sind im Haushaltsplan bis zum Jahr 2013 insgesamt 2 Mio € vorgesehen. Bei der Berechnung des im Rahmen der Sanierung förderfähigen Anteils wird i. d. R. das Verhältnis der Einwohner im Sanierungsgebiet zur Gesamtstadt angesetzt, so dass sich die förderfähigen Kosten auf ca. 10 % der Gesamtkosten belaufen.
- Ausbau der Badergasse zwischen Roßmarkt und Riesengasse:
Der Straßenbelag besteht aus schlecht begehbarem Kopfsteinpflaster. Außerdem sind noch Gehwege vorhanden, die eine Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich nicht zulassen. Die Sanierung der Anwesens Badergasse 15 und 24 ist abgeschlossen, so dass dieser Straßenabschnitt nun neu gestaltet werden kann.
- Liegeplatz Mää-Kuh:
Nach Restaurierung der Mää-Kuh ist ein Liegeplatz am Mainufer zwischen Willigisbrücke und Schloss vorgesehen. Dieser soll mit Abschluss der Restaurierung des Kettenschleppschiffs hergestellt werden.
- Kommunales Förderprogramm zur Wohnumfeldverbesserung und Fassadengestaltung:
Vom Stadtrat wurde ein Kommunales Förderprogramm zur Wohnumfeldverbesserung beschlossen, aus welchem die Begrünung von Außenanlagen wie auch der Anbau von Balkonen gefördert werden kann. Dieses Programm soll verlängert werden.
Viele Fassaden bedürfen dringend der Erneuerung. Insgesamt kann damit das Erscheinungsbild des Sanierungsgebietes deutlich aufgewertet werden. Es ist geplant, das Kommunale Förderprogramm entsprechend zu ergänzen. Grundsätzlich beträgt die mögliche Förderung auch hierfür maximal 30 % der Kosten (wovon aus Mitteln der Städtebauförderung wiederum 60 % übernommen werden). Als Handreichung für die Bauherren soll zunächst ein Gestaltungshandbuch mit positiven Beispielen herausgegeben werden.
- Projektfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Initiativkreises bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2013 und 2014 ist im Jahr 2013 ein neuer Förderantrag einzureichen.
Das Sanierungsprogramm wurde bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2014 durchgeführt (Haushaltsjahr 2014), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2013).
.Beschluss:
Die in der Anlage beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Jahr 2013 sowie für die Fortschreibungsjahre 2014 - 2016 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.
Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
- der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
- im Entwurf für den Haushalt 2013 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2014 - 2016 nach den Werten im Jahresantrag 2013 fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0
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9. / pl/13/9/12. Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Stadterneuerung Damm-Mitte und Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2013 und die Fortschreibungsjahre 2014 - 2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
22.10.2012
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pl/13/9/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Sanierungsgebiete „Stadterneuerung Damm-Mitte“ und „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt) sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.
Für das Jahr 2013 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:
Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Damm-Mitte“
- Evaluation:
Die Sanierung im Stadtteil Damm wird im Jahre 2013 auslaufen. Nach fast 10-jähriger Laufzeit (das Sanierungsgebiet wurde im Jahr 2002 in das Sanierungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen, der Satzungsbeschluss am 03.11.2003 gefasst) gilt es dann, die Ergebnisse des Sanierungsverfahrens zu untersuchen und zu bewerten. Es ist geplant, dass diese Evaluation von einem externen Büro durchgeführt wird.
- Weitere Maßnahmen sind in Damm nicht mehr vorgesehen.
Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt)
- Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2013 und 2014 ist ein neuer Förderantrag über insgesamt 30.000 € einzureichen.
- Straßenraumgestaltung Ducca- und Kleberstraße:
Verstärkt werden Beschwerden von Grundstückseigentümern und Bewohnern der Duccastraße über den schlechten baulichen Zustand der Straße an die Stadt herangetragen. Hinzu kommt die starke Verkehrsbelastung durch den Busverkehr. Eine Verbesserung der Situation erfordert bauliche Maßnahmen. Durchgeführt werden können diese aber frühestens im Jahr 2014. Die Planung kann aber 2013 erfolgen, so dass in diesem Jahr auch der Förderantrag gestellt werden kann.
- Kommunales Förderprogramm zur Wohnumfeldverbesserung und Fassadengestaltung:
Vom Stadtrat wurde ein Kommunales Förderprogramm zur Wohnumfeldverbesserung beschlossen, aus welchem die Begrünung von Außenanlagen wie auch der Anbau von Balkonen gefördert werden kann. Dieses Programm soll verlängert werden.
Viele Fassaden bedürfen dringend der Erneuerung. Insgesamt kann damit das Erscheinungsbild des Sanierungsgebietes deutlich aufgewertet werden. Es ist geplant, das Kommunale Förderprogramm entsprechend zu ergänzen. Grundsätzlich beträgt die mögliche Förderung auch hierfür maximal 30 % der Kosten (wovon aus Mitteln der Städtebauförderung wiederum 60 % übernommen werden). Als Handreichung für die Bauherren soll zunächst ein Gestaltungshandbuch mit positiven Beispielen herausgegeben werden.
Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2014 durchgeführt (Haushaltsjahr 2014), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2013).
.Beschluss:
Die in der Anlage beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Stadterneuerung Damm-Mitte“ und „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ - für das Jahr 2013 sowie für die Fortschreibungsjahre 2014 - 2016 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.
Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
- der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
- im Entwurf für den Haushalt 2013 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2014 - 2016 nach den Werten im Jahresantrag 2013 fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0
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10. / pl/13/10/12. Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Hefner-Alteneck-Viertel
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2013 und die Fortschreibungsjahre 2014 - 2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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22.10.2012
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pl/13/10/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Satzung vom 27.07.2010 wurde das „Hefner-Alteneck-Viertel“ förmlich als Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren festgesetzt. Es wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozial Stadt“ aufgenommen.
Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.
Für das Jahr 2013 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:
- Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2013 und 2014 ist ein neuer Förderantrag über insgesamt 10.000 € einzureichen.
- Wohnumfeldverbesserung:
Die Stadtbau GmbH plant eine umfassende Neugestaltung ihrer Außenanlagen im gesamten Hefner-Alteneck-Viertel. Es ist vorgesehen. in einem ersten Bauabschnitt die Außenlagen der Grundstücke um die Koloseusstraße (Anwesen Liebigstr. 13, Koloseusstr. 1, 2, 3 und 4 sowie Hefner-Alteneck-Str. 39, 41, 43, 45 und 47) zu sanieren. Die Kosten hierfür werden auf ca. 440.000 € (ohne Planungsleistungen) geschätzt. Die Stadtbau hat sich bereiterklärt, eine Teilfläche von 60 % für die Nutzung durch die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, so dass hierfür Sanierungsmittel gewährt werden können. Unter Berücksichtigung der Planungsleistungen von 12 % der Baukosten (maximale Förderung) ergeben sich Gesamtkosten von ca. 493.000 €. Werden 60 % hieraus gefördert, beträgt der Zuschuss ca. 300.000 €. Von diesem Betrag hat die Stadt 40 %, also 120.000 € zu übernehmen, an staatlichen Sanierungsmitteln werden 180.000 € erwartet.
- Abbruch Mitscherlichweg 1 und 3, Siemensweg 2 und 4, Umzugsmanagement, Sozialplan und Härteausgleich:
Die Gebäude Mitscherlichweg 1 und 3 sowie Siemensweg 2 und 4 sind verbraucht und sollen in den Jahren 2013 und 2014 abgebrochen werden. An gleicher Stelle sind Ersatzbauten geplant. Die Abbruchkosten können als Ordnungsmaßnahmen gefördert werden.
Für die Zeit des Abbruchs und des Neubaus ist es erforderlich, den heutigen Mietern an anderer Stelle Ersatzwohnraum anzubieten. In Damm hat sich bei einer ähnlichen Maßnahme am Schneidmühlweg die Einrichtung eines Umzugsmanagements bestens bewährt. Dieses nimmt frühzeitig Kontakt zu den Betroffenen auf, und hilft bei Problemen hinsichtlich des Umzugs.
Eine Reihe der heutigen Bewohner möchte gerne in die Neubauten zurückziehen, hat aber nicht die erforderlichen finanziellen Mittel zur Finanzierung eines Umzugs. Hier kann die Sanierung über die Gewährung eines Härteausgleichs nach § 181 BauGB auf Grundlage eines Sozialplans Zuschüsse gewähren.
- Begrünung und Verkehrsberuhigung Spessartstraße:
Die Spessartstraße weist teilweise noch den Charakter einer Hauptverkehrsstraße auf. Diese Funktion erfüllt sie aber seit Fertigstellung des Rings im Abschnitt zwischen Obernauer Straße und Schweinheimer Straße nicht mehr. Dieser Funktionswechsel soll sich auch in der Gestaltung der Straße wiederfinden. So ist geplant, den Alleecharakter durch Baumpflanzungen ab der Lindestraße bis zur Schweinheimer Straße fortzusetzen. Erste Maßnahmen sind im Jahr 2014 vorgesehen.
Das Sanierungsprogramm wurde bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2014 durchgeführt (Haushaltsjahr 2014), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2013).
.Beschluss:
Die in der Anlage beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Hefner-Alteneck-Viertel“ - für das Jahr 2013 sowie für die Fortschreibungsjahre 2014 -2016 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.
Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
- der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
- im Entwurf für den Haushalt 2013 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2014 - 2016 nach den Werten im Jahresantrag 2013 fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0
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11. / pl/13/11/12. Sanierungsgebiet Innenstadt;
- Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets 6c
- Verkleinerung Sanierungsgebiet 9
- Satzungsbeschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
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|
|
|
| |
Stadtrat (Plenum)
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13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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22.10.2012
|
ö
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Beschließend
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11 | pl/13/11/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Sanierungsabschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a und 6b sowie die Untersuchungsabschnitte 7 und 8 des Sanierungsgebiets Innenstadt sind in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Das Sanierungsgebiet 9 („Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier) ist dagegen Bestandteil des Förderungsprogramms „Soziale Stadt“.
Auf Anregung der Regierung von Unterfranken hat die Stadtverwaltung die Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchungen für die Sanierungsgebiete im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ in Auftrag gegeben. In der Sitzung des Plenums am 06.12.2010 hat der Stadtrat die Erstellung und Fortschreibung der Vorbereitenden durch die Planergruppe Hytrek, Thomas, Weyell und Weyell (HTWW) vom 21.10.2010 (Teil 1 dieser Untersuchung) zur Kenntnis genommen. Das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept“ für das Sanierungsgebiet Innenstadt im Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ vom 21.10.2010 (Teil 2 dieser Untersuchung) wurde als perspektivischer Handlungsrahmen für die Ausarbeitung öffentlicher und privater Sanierungsprojekte beschlossen.
Bestandteil dieser Untersuchung ist auch das Offene Schöntal zwischen Herstallturm und Karlstraße. Vorgeschlagen wird hierin, die Unterpflanzung zu reduzieren, eine Allee auszubilden und den unter den Bäumen nutzbaren Bereich als Aufenthaltsfläche zu entwickeln.
In einem 1. Bauabschnitt wurde der Bereich zwischen dem Brunnen in Verlängerung der Frohsinnstraße und der Luitpoldstraße umgestaltet. Dieser ist Bestandteil des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes 6a im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.
Der übrige, westlich anschließende Bereich ist heute noch - überwiegend - als Sanierungsgebiet 9 festgelegt, und damit dem Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ zugeordnet. Der Abschnitt zwischen Duccastraße und Karlstraße ist bislang nicht als Sanierungsgebiet festgesetzt.
Das Gartenamt plant derzeit die Umgestaltung eines weiteren Abschnitts des Offenen Schöntals, der westlich an den bereits neu gestalteten Bereich anschließt und bis zur Erthalstraße reicht. Maßgebliche Voruntersuchung für diese Baumaßnahme ist der o. g. Bericht des Büros HTWW für die Sanierungsgebiete im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Aus diesem Grund ist eine Aufnahme des Maßnahmengebietes in diese Programm erforderlich. Dies bedingt den Erlass einer Sanierungssatzung zur förmlichen Festlegung des Abschnittes 6c mit gleichzeitiger Aufhebung der Sanierungssatzung für den Abschnitt 9 im Bereich zwischen Friedrichstraße und Weißenburger Straße. Das Sanierungsgebiet 6c ist ca. 1,67 ha groß, gleichzeitig verringert sich die Fläche des Sanierungsgebietes 9 um 1,42 ha.
Das Sanierungsgebiet 6c umfasst ausschließlich öffentliche Flächen, so dass eine Festlegung im vereinfachten Verfahren ausreicht, die Sanierungsziele zu erreichen.
Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat ist zudem bei der Regierung von Unterfranken der Antrag zu stellen, den Abschnitt 6c in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufzunehmen.
.Beschluss:
1. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2.414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1.509) die Satzung über die förmliche Festlegung des Abschnittes 6c des Sanierungsgebietes Innenstadt „Friedrichstraße / Weißenburger Straße“ einschließlich der Karte im Maßstab 1:1.500 vom 20.08.2012 (Anlage 2).
2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2.414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1.509) die Satzung zur Aufhebung des förmlich festgelegten Abschnittes 9 des Sanierungsgebietes Innenstadt („Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“) im Teilbereich „Friedrichstraße / Weißenburger Straße“ einschließlich der Karte im Maßstab 1:1.500 vom 20.08.2012 über das aufzuhebende Sanierungsgebiet (Anlage 2).
3. Die Stadt Aschaffenburg stellt den Antrag, zusätzlich zu den bereits beschlossenen Gebieten das Sanierungsgebiet 6c als neue Maßnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2012 „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufzunehmen.
4. Die Sanierung in dem Sanierungsgebiet 6c soll innerhalb einer Frist von acht Jahren abgeschlossen werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0
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12. / pl/13/12/12. Baugebiet "In den Spessartgärten";
- Benennung von Straßen: Carl-Joseph-Will-Straße und Jacob-Leo-Straße
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
22.10.2012
|
ö
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Beschließend
|
12 | pl/13/12/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zur Durchführung der Vermessungsarbeiten im Bereich des B-Planes „In den Spessartgärten“ (Fläche zwischen der Spessartstraße, Medicusstraße, Schoberstraße sowie an der Mattstraße) ist die Benennung der neuen bzw. geänderten Erschließungsstraßen notwendig.
Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Stadt- und Stiftsarchiv und in Anlehnung an die bereits im diesem Gebiet benannten Straßenzüge folgende Benennungen bzw. Änderungen vor:
Die Straßenverbindung von der Spessartstraße bis zur Schoberstraße (unterbrochen von der Lautenschlägerstraße) wird mit Carl-Joseph-Will-Straße bezeichnet.
Die Planstraßen A und D, die jeweils von der Medicusstraße abgehen und dort auch wieder einmünden, erhalten ebenfalls den Namen Medicusstraße.
Die Planstraße B wird mit Mattstraße bezeichnet.
Die Mattstraße beginnt an der Reigersbergstraße und verläuft bisher durch bis zur Schoberstraße. Unterbrochen wird sie von der Spessartstraße.
Durch die Neuordnung der Erschließung im Abschnitt zwischen der Spessartstraße und der Lautenschlägerstraße kann die Mattstraße dann nicht mehr durchgehend mit Kraftfahrzeugen bis zur Schoberstraße befahren werden. Es entstehen somit zwei unabhängige Teilabschnitte mit der gleichen Namensbezeichnung, getrennt durch einen Fußweg.
Die Planstraße B als Fortführung der Mattstraße in das Erschließungsgebiet hinein und zurück zum Ausgangspunkt erhält ebenfalls diesen Namen.
Die Planstraße C (zwischen der zukünftigen Carl-Joseph-Will-Straße und dem neuen Straßenstück der Schoberstraße) erhält den Namen Jacob-Leo-Straße.
Das bisherige Teilstück der Mattstraße ab der Schoberstraße stadteinwärts über die Einmündung der Lautenschlägerstraße hinaus bis zum Beginn des neuen Fußweges wird umbenannt in Schoberstraße.
Eine Umbenennung hat keine Auswirkung auf die bestehende Hausnummervergabe, da für das gesamte Gebiet eine neue Hausnummervergabe durchzuführen ist.
Erläuterung des Namens Jacob Leo
Der 1748 in Mainz geborene Jacob Leo trat nach Beendigung seines rechtswissenschaftlichen Studiums in den Dienst des Erzstiftes Mainz und wurde schließlich 1796 Stadtschultheiß von Aschaffenburg. Als solcher stand er als landesherrlicher Beamter an der Spitze der Stadt-verwaltung, wobei er auch Funktionen auf dem Gebiet der Rechtssprechung hatte. Aufgrund seines Amtes war der Stadtschultheiß zugleich Beisitzer des Vizedomamtes und somit auch in der nächsthöheren Verwaltungsebene tätig. Nach der Bildung des Großherzogtums Frankfurt (1810) erhielt das Stadtoberhaupt die französische Bezeichnung „Maire“ und war nun allein für die Verwaltung der Stadt verantwortlich. Da sich diese Verwaltungsstruktur nicht bewährt hatte, kehrte man Mitte 1813 zu dem früheren Magistratssystem zurück. Nach dem Übergang Aschaffenburgs an Bayern (1814) blieb Leo noch einige Zeit im Amt und trat dann Mitte 1815 von seinem Amt zurück. Leo hatte sich insbesondere während der Kriegszeiten bewährt, in denen er immer wieder geschickt die Interessen der Stadt gegenüber oftmals recht anspruchsvollen und auch nicht vor Rechtsbruch zurückschreckenden Befehlshabern zu vertreten wusste. Leo, der letzte Stadtschultheiß der Stadt, ein Mann der Übergangzeit um 1800, starb 1825.
Erläuterung des Namens Carl Joseph Will
Ebenso wie Leo erlebte Carl Joseph Will (1754-1834) alle Staatsveränderungen vom Ende des Erzstiftes bis zum Übergang Aschaffenburgs an Bayern. Der Jurist Will wurde 1787 der zweite Inhaber des erst 1782 geschaffenen Amtes des Vizedomamtsdirektors. Das Vizedomamt war die Mittelinstanz zwischen den örtlichen Verwaltungen in Stadt und Land einerseits und der Landesregierung in Mainz bzw. später Aschaffenburg andererseits. Will hatte die Aufsicht über die lokalen Verwaltungen, die er ggf. rügen und bestrafen konnte. Er hatte die von der unteren Verwaltungsebene kommenden Statistiken und Berichte zu überwachen und weiterzuleiten. Mit der Schaffung des Großherzogtums Frankfurt erhielt das Vizedomamt die Bezeichnung Präfektur, und Will wurde Präfekt. Diese Bezeichnung führte er auch noch in bayerischer Zeit, als er am 24. August 1814 in den persönlichen Adelsstand erhoben wurde; 1817 schied er aus seinem Amt. Wie Leo auf der städtischen Ebene, so hat Will auf der mittleren Verwaltungsebene die Geschicke Aschaffenburgs und seines Umlandes in schwieriger Zeit gut gesteuert.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung.
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 11 d. ö. S. "Baugebiet "In den Spessartgärten" - Benennung von Straßen: Carl-Joseph-Will-Straße und Jacob-Leo-Straße" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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13. / pl/13/13/12. Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet "Rosensee West" zwischen Rhönstraße, Schweinheimer Straße, Fl.-Nr. 5955/17, Fl.-Nr. 5955/18, Fl.-Nr. 5955/6, Gemarkung Aschaffenburg und Kurt-Frenzel-Straße (Nr. 04/05b)
- Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung
- Bericht über die Behördenbeteiligung
- Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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09.10.2012
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ö
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Vorberatend
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4 | pvs/10/4/12 |
Stadtrat (Plenum)
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13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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22.10.2012
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ö
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Beschließend
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13 | pl/13/13/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu 1: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Zeitraum vom 23.07.2012 bis 27.08.2012 und der (erneuten) Behördenbeteiligung wurden in drei schriftlichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgebracht. Alle drei Stellungnahmen stammen von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung über die öffentliche Auslegung (siehe Anlage) aufgeführt und unter den laufenden Nummern 2.2.1 bis 2.2.3 behandelt und erörtert.
Die vorgebrachten inhaltlichen Anregungen (A) und Hinweise (H) beziehen sich auf folgende Themen:
2.2.1 (A): Lärmimmissionsschutz – geringfügige Korrektur der textlichen Festsetzung
2.2.2 (A): Verkehrsflächen, Straßenquerschnitte, Stellplätze
(A): Breite von Pflanzstreifen
(H): Führung und Breite eines Gehwegs in der Siegfried-Rischar-Straße
2.2.3 (A): Fußweg zwischen Kurt-Frenzel- und Siegfried-Rischar-Straße – Nutzbarkeit
durch Radfahrer
(H): Verkehrsberuhigter Bereich – Anforderungen an den Ausbau, Parkflächen
Gemäß Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung finden die Anregungen im Abwägungsergebnis weitgehend Berücksichtigung (Nr. 2.2.1 und 2.2.3 vollständig, Nr. 2.2.2 teilweise). Sofern sich Hinweise nicht unmittelbar auf die Festsetzungen im Bebauungsplan beziehen oder allgemeiner Natur sind, werden sie zur Kenntnis genommen.
Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Abwägung:
Wesentliche Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs, die die Grundzüge der Planung berühren und eine erneute öffentliche Auslegung erfordern, sind nicht notwendig.
Zu 2: Satzungsbeschluss
Aus dem Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit sowie von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange ergibt sich kein Erfordernis für wesentliche, die Grundzüge der Planung berührende Änderungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 04.06.2012.
Der geringfügig veränderte Bebauungsplanentwurf vom 24.09.2012 kann daher als Satzung beschlossen werden. Die dem Bebauungsplan zugehörige Begründung vom 24.09.2012 ist zu billigen.
Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses wurde der öffentlich ausgelegte Bebauungsplanentwurf vom 04.06.2012 um geringfügige Planänderungen ergänzt und endredaktionell bearbeitet. In den letztgültigen Bebauungsplanentwurf vom 24.09.2012 sind folgende geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:
- Korrektur der textlichen Festsetzung Nr. I.7 zum Lärmimmissionsschutz
- Ergänzung eines „Radfahrersymbols“ in der Planzeichnung im Bereich der Wegeverbindung zwischen Kurt-Frenzel- und Siegfried-Rischar-Straße; entsprechende Aufführung und Erläuterung in der Legende
- Punktuelle Verschiebung eines geplanten Baumstandortes bei gleichbleibender Zahl der Pflanzgebote
- Verzicht auf den Hinweis „vorgeschlagene Grundstücksgrenzen“
- Einzelne Ergänzungen oder Korrekturen von Texten und Bezeichnungen ohne Veränderung des planungsrechtlichen Inhalts
- Ergänzung inhaltlicher Erläuterungen in der Begründung zum Bebauungsplan
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung vom 24.09.2012 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet “Rosensee West” zwischen Rhönstraße, Schweinheimer Straße, Fl.-Nr. 5955/17, Fl.-Nr. 5955/18, Fl.-Nr. 5955/6, Gemarkung Aschaffenburg, und Kurt-Frenzel-Straße (Nr. 04/05b) wird zur Kenntnis genommen.
Die vorgetragenen Anregungen und Hinweise werden gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung wie folgt behandelt:
2.2.1: Den Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde wird gefolgt.
2.2.2: Den Anregungen des Tiefbauamtes wird weitgehend gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.3: Der Anregung des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes wird gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Aus dem Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen resultieren lediglich geringfügige Korrekturen und Präzisierungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 04.06.2012. Grundzüge der Planung werden durch diese Planänderungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.
Der geringfügig geänderte Bebauungsplan vom 24.09.2012 kann als Satzung beschlossen werden.
2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9 und § 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der derzeit geltenden Fassung und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) in der derzeit geltenden Fassung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet “Rosensee West” zwischen Rhönstraße, Schweinheimer Straße, Fl.-Nr. 5955/17, Fl.-Nr. 5955/18, Fl.-Nr. 5955/6, Gemarkung Aschaffenburg, und Kurt-Frenzel-Straße (Nr. 04/05b) vom 24.09.2012 als Satzung und billigt die Begründung gleichen Datums hierzu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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14. / pl/13/14/12. Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet "Nordöstlich Beckerstraße" (Nr. 3/26) im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. 6055, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 6055/6, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße
- Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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22.10.2012
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ö
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Beschließend
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14 | pl/13/14/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu 1:
Planungsanlass:
Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen Siedlungsabschnitt nordöstlich der Beckerstraße, der etwa die Hälfte des Grundstücks der ehemaligen Jugendherberge (Flurnr. 6055) und das östlich anschließende Gelände (Grundstück Flurnr. 6055/6) umfasst.
Dieser Siedlungsabschnitt befindet sich aktuell im Geltungsbereich des übergeleiteten „Baulinienplans für das Gebiet zwischen Hartmannstraße, Schepplerweg, Gentil- und Beckerstraße“ vom 10. Oktober 1961, der ein „Reines Wohngebiet“ festsetzt.
Der aktuell geltende Flächennutzungsplan stellt das ehemalige Jugendherbergsgrundstück als „Gemeinbedarfsfläche für Jugendeinrichtungen“ dar. Das Deutsche Jugendherbergswerk hat den Standort jedoch bereits vor längerer Zeit aufgegeben, die ehemalige Jugendherberge steht seit etlichen Jahren leer.
Im Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplans ist das ehemalige Jugendherbergsgelände als „Wohnbaufläche“ dargestellt – dies deckt sich also auch mit dem rechtsgültigen Baulinienplan vom 10. Oktober 1961.
Mit einer Entwicklung des Grundstücks zum Wohnbauland einschließlich Grundstücksverkauf und voraussichtlichem Abbruch des leerstehenden Gebäudes sind verschiedene Frage- und Zielstellungen verknüpft, die der geltende übergeleitete Baulinienplan nicht vollständig abdecken kann. So geht es neben der Frage nach einem verträglichen bzw. erwünschten Maß der baulichen Ausnutzung und der Nachverdichtung des Grundstücks auch um den Umgang mit dem Vegetationsbestand, um die Einordnung von Zufahrten und Parkierungsanlagen und um Anordnung und Kubatur neuer Baukörper.
Der Stadtrat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 den Verkauf des stadteigenen ehemaligen Jugendherbergsgrundstücks beschlossen. An einem Erwerb besteht generelles Interesse von Seiten verschiedener Bauträger sowie von Seiten der „Stadtbau Aschaffenburg GmbH“. Die „Stadtbau“ hat bereits ein grobes Bebauungskonzept vorgelegt, das allerdings auf Basis des geltenden übergeleiteten Baulinienplans nur in Teilen realisierbar ist und für die an der Beckerstraße gelegene Grundstückshälfte die Neuaufstellung eines Bebauungsplans erfordert.
Zur Wahrung der städtebaulichen Ordnung und im Sinne einer planerischen Gleichbehandlung ist es geboten, das gleichfalls an der Beckerstraße gelegene und im Geltungsbereich des Baulinienplans befindliche Grundstück Flurnr. 6055/6 in die Neuaufstellung des Bebauungsplans einzubeziehen.
Der Baulinienplan vom 10. Oktober 1961 wird vom vorgeschlagenen Geltungsbereich eines neuen Bebauungsplans nur zu einem Teil überdeckt. Für die verbleibenden Flächen außerhalb des Geltungsbereiches eines neuen Bebauungsplans gilt das Bauplanungsrecht des Baulinienplans unverändert weiter.
So kann der Übergang zwischen einer denkbaren dichteren Bebauung an der Beckerstraße und der nördlich anschließenden niedergeschossigen Wohnbebauung an der Hartmannstraße, dem Butzbachweg, der Gentilstraße und dem Schepplerweg durch Annäherung der Geschossigkeit, der baulichen Dichte und der Gebäudetypologien gelingen. Folglich sind in der nördlichen Grundstückshälfte des ehemaligen Jugendherbergsgeländes Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit bis zu zwei Vollgeschossen vorzusehen. Damit können die Festsetzungen des Baulinienplans Nr. 10 eingehalten werden, Befreiungen kämen - wenn überhaupt - nur in geringem Ausmaß in Betracht.
Städtebauliche Situation:
Das Plangebiet ist erschlossen durch Becker-, Hartmann-, Gentilstraße und Butzbachweg.
Das Grundstück Flurnr. 6055 (Anwesen Beckerstraße 47) ist bebaut mit dem seit mehreren Jahren leerstehenden Gebäude der ehemaligen Jugendherberge. Zur Beckerstraße und zur Hartmannstraße weist dieses Gebäude zwei Geschosse plus Satteldach auf, im Hofbereich ist das Gebäude aufgrund der Geländeverhältnisse lediglich eingeschossig plus Dach. Der Nordflügel des Gebäudes ragt durch Geländeabgrabung mit einer bis zu 3 m hohen Böschung auch nach innen zweigeschossig (plus Dach) aus dem Gelände. Nach Maßgabe des aktuell gültigen Baulinienplans Nr. 10 hat das Gebäude planungsrechtlich zwei bis drei Vollgeschosse.
Abgesehen vom Hauptgebäude mit einer Grundfläche von ca. 720 qm ist das Grundstück mit einem Garagen- und Nebenanlagentrakt (Grundfläche ca. 140 qm) bebaut, dazu kommen der befestigte Hofbereich und einige weitere Nebenflächen (z. B. Zufahrt, Basketballplatz) sowie eine Trafostation.
Insgesamt ist das Grundstück wenig dicht bebaut (GRZ ca. 0,15 / GFZ ca. 0,3 bzw. 0,45 bei Einbeziehung DG), durch den hohen Grünflächenanteil und die zahlreichen Gehölze, die durch Stadtplanungs- und Gartenamt bereits kartiert und begutachtet worden sind, weist das Grundstück einen parkartigen Charakter auf, wenngleich das äußere Erscheinungsbild durch die dringend sanierungsbedürftige bzw. abgängige Bausubstanz sowie die etwas vernachlässigten und wenig gepflegten Außenanlagen getrübt wird.
Das Grundstück Flurnr. 6055/6 (Anwesen Beckerstraße 51 + 53 sowie Gentilstraße 9) ist bebaut mit drei gleichartigen zweigeschossigen Wohngebäuden ohne Dachausbau im Stil des Zeilenbaus der 60er Jahre; zur Beckerstraße orientiert sind zudem zwei Gemeinschaftsgaragenanlagen.
Die Bebauung weist eine geringe Dichte mit einer GFZ von lediglich etwa 0,4 auf; das Grundstück weist einen relativ hohen Grünflächenanteil auf, allerdings handelt es sich dabei überwiegend um „Abstandsgrün“ mit im Vergleich zum Jugendherbergsgelände geringem Bestand an größeren Gehölzen.
Das Plangebiet ist überwiegend umgeben von Wohnbaugrundstücken, die allerdings in unterschiedlicher Ausprägung bebaut sind. Unterschiedlichen Baustrukturen sowie städtebauliche Brüche und Nahtstellen zeichnen sich vornehmlich im unmittelbaren Nahbereich beidseits der Beckerstraße ab.
Städtebaulich lassen sich im näheren Umfeld des Plangebiets abstrakt drei unterschiedliche Zonen identifizieren:
1. Südlich der Beckerstraße findet sich u. a. auf großen Grundstücken errichteter Geschosswohnungsbau der 70er Jahre in Form von Solitär- und Zeilenbauten mit vier Geschossen, im Einzelfall werden auch fünf Geschosse erreicht. Bereits deutlich erkenn- und vor Ort auch spürbar ist hier die gemischte und gewerbliche Nutzung entlang der Würzburger Straße, die auf einigen Grundstücken bis zur Beckerstraße „durchschlägt“ und zum Teil großflächige Baukörper mit sich bringt. Augenfällig im Band zwischen Würzburger- und Beckerstraße sind die heterogene Gebäudestruktur, die gemischte Nutzung mit erhöhten Lärmimmissionen sowie der relativ hohe Versiegelungsgrad. Dies spiegelt sich auch in den Festsetzungen des Bebauungsplans 03/19, in der Darstellung des Flächennutzungsplans als „gemischte Baufläche“ und in den Abgrenzungen der Bodenrichtwertkarte wider.
2. Unmittelbar nördlich der Beckerstraße findet sich bereits praktisch ausschließlich Wohnungsbau, und zwar überwiegend in Form zwei- bzw. dreigeschossiger Wohngebäude ohne Dachausbau im Stil des Zeilenbaus der 60er Jahre. Auch diese Baugrundstücke sind vergleichsweise groß – hier reiht sich auch das Grundstück der ehemaligen Jugendherberge ein, das aufgrund seines atypischen Baukörpers, der geringen baulichen Grundstücksausnutzung und der parkartig bewachsenen Grünfläche jedoch eher aus dem Rahmen fällt.
3. Weiter nördlich, im Umgriff der von der Beckerstraße abzweigenden Erschließungsstraßen im Quartier zwischen Gentilstraße, Bessenbacher Weg und Kneippstraße sowie unmittelbar östlich der Gentilstraße, schließen sich reine Wohngebiete in gehobener Wohnlage an. Die Parzellen- und Gebäudestruktur ist hier bereits wesentlich kleinteiliger, es überwiegen Ein-, Zwei- und kleinere Mehrfamilienhäuser aus der Epoche nach dem II. Weltkrieg bis zur Neuzeit. Trotz der unterschiedlichen Haustypen (Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser) vermittelt das Gebiet einen relativ homogenen Eindruck - dazu tragen die überwiegend gleichmäßig straßenbegleitende Gebäudestellung, die Höhe der Gebäude mit max. II Geschossen plus (ausgebautem) Dach sowie der hohe Grünflächenanteil maßgeblich bei.
Planungsrechtliche Situation:
Der Flächennutzungsplan, der keine unmittelbare Rechtswirkung entfaltet, stellt das Gelände der ehemaligen Jugendherberge als „Gemeinbedarfsfläche: Zweckbestimmung Jugendeinrichtung“ dar. Nord- und südöstlich grenzen Wohnbauflächen an, nord- und südwestlich gemischte Bauflächen.
Die Grundstücke Flurnrn. 6055 und 6055/6 befinden sich im Geltungsbereich des übergeleiteten „Baulinienplans für das Gebiet zwischen Hartmannstr., Schepplerweg, Gentil- und Beckerstr.“ vom 10. Oktober 1961 (Baulinienplan Nr. 10). Dieser Baulinienplan erfüllt die Anforderungen an einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB und trifft folgende Festsetzungen:
? Reines Wohngebiet
? max. II Vollgeschosse,
wobei zurück gesetzte Geschosse, ausgebaute Dachgeschosse sowie Keller, die mehr als 50% über Terrain ragen, als Vollgeschosse gelten
? Ausnutzungsziffer (Geschossflächenzahl): 0,5
? Offene Bauweise
? Mindestgebäudeabstand 7,0 m
? Mindestgrenzabstand 3,50 m
? Baugrenzen mit jeweils 5 m Abstand zur Straßenbegrenzungslinie von Beckerstraße und Hartmannstraße und 3 m Abstand zur Straßenbegrenzungslinie des Butzbachwegs
Im näheren Umfeld gelten neben dem Baulinienplan Nr. 10 mehrere andere Bebauungs- bzw. Baulinienpläne mit unterschiedlichen Festsetzungen – nachfolgend in den Grundzügen dargestellt:
1. An der Südwestseite der Beckerstraße anliegende Flächen (Abschnitt zwischen Kneipp- und Gentilstraße): B-Plan Nr. 03/19 vom 21.01.2005:
- Besonderes Wohngebiet WB und Mischgebiet MI
- GRZ 0,4
- III bis IV Vollgeschosse
- GFZ 1,2
- Offene (im WB) bzw. geschlossene (im MI) Bauweise
2. An der Nordostseite der Beckerstraße anliegende Flächen (Abschnitt zwischen Kneipp- und Hartmannstraße): Übergeleiteter Baulinienplan Nr. 17 vom 10.05.1955:
- Gewerbe- und Wohngebiet (= vergleichbar MI)
- max. III Vollgeschosse,
wobei zurück gesetzte Geschosse, ausgebaute Dachgeschosse sowie Keller, die mehr als 50% über Terrain ragen, als Vollgeschosse gelten
- Ausnutzungsziffer (Geschossflächenzahl): 1,0
- halboffene Bauweise
- Mindestgebäudeabstand 7,0 m
- Mindestgrenzabstand 3,50 m
3. An der Südostseite der Gentilstraße anliegende Flächen (Abschnitt zwischen Beckerstraße und Bessenbacher Weg): B-Plan Nr. 03/11 Änd. vom 15.10.1999:
- Reines Wohngebiet WR
- GRZ 0,4
- II Vollgeschosse
- GFZ 0,8
- Offene Bauweise
Planungsziele:
Aus städtebaulicher Sicht können folgende Oberziele für das Plangebiet und eine (Neu-) Bebauung des Geländes der ehemaligen Jugendherberge formuliert werden:
? Es ist eine wohnbauliche Nutzung (WR / WA) zu realisieren.
? Eine Neubebauung soll sich konfliktarm in die umgebende Siedlungsstruktur einpassen und vorhandene Siedlungsmuster aufgreifen, ohne neue städtebauliche Brüche zu erzeugen.
? Die im Plangebiet gelegenen, zur Beckerstraße orientierten Grundstücke bzw. Grundstücksteile vertragen und rechtfertigen im Vergleich zum jetzigen Bestand eine Nachverdichtung.
? Angrenzend an die Beckerstraße ist eine bis zu dreigeschossige Bebauung, gegebenenfalls auch mit zusätzlichem Staffelgeschoss, in offener Bauweise denkbar; die gegenüberliegende vier- bis fünfgeschossige Wohnbebauung südlich der Beckerstraße kann allerdings nicht als maßstabsprägend herangezogen werden.
? Im Falle eines Geschosswohnungsbaus ist der ruhende Verkehr vorrangig in Tiefgaragen unterzubringen. In Abhängigkeit der im Bebauungsplan festzusetzenden Geschossflächenzahl (GFZ) sind gegebenenfalls Geschossflächenzuschläge im Sinne des § 21a Abs. 5 BauNVO regelbar.
? Die Laubbäume entlang der Beckerstraße und der Hartmannstraße sind aufgrund ihrer ortsbildprägenden Qualität dauerhaft zu erhalten.
Zu 2:
Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB:
Die Aufstellung des Bebauungsplans kann im „beschleunigten Verfahren“ im Sinne des § 13a BauGB erfolgen. Da es sich um einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ zum Zwecke der „Nachverdichtung“ handelt, sind die entsprechenden Vorschriften des § 13a BauGB einschlägig.
Im „beschleunigten Verfahren“ kann der Bebauungsplan auch ohne vorherige Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt werden – dieser stellt aktuell nämlich „Gemeinbedarfsfläche: Zweckbestimmung Jugendeinrichtung“ dar. Der Flächennutzungsplan wäre dann im Wege der Berichtigung anzupassen (vgl. § 13a Abs. 2 Nr.2 BauGB).
Auch die weiteren Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens sind erfüllt: Bei einer Plangebietsgröße von lediglich rund 6.000 qm ist zwangsläufig sichergestellt, dass die im Plangebiet festzusetzende zulässige Grundfläche weniger als 20.000qm betragen wird. Weiterhin wird durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, Schutzgüter im Sinne des §1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB (z.B. FFH-Gebiet) werden nicht beeinträchtigt (§ 13a Abs.1 Satz 4+5 BauGB).
Von der Umweltprüfung und von der Erstellung eines Umweltberichts wird im beschleunigten Verfahren abgesehen. Der im beschleunigten Verfahren planungsrechtlich ebenfalls verzichtbare Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung und Erörterung soll aber trotzdem durchgeführt werden.
Auf Basis des Aufstellungsbeschlusses durch den Stadtrat wird die Verwaltung einen Bebauungsplanvorentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB ausarbeiten.
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 13 d. ö. S. "Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet "Nordöstlich Beckerstraße" (Nr. 3/26) im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. 6055, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 6055/6, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße
- Aufstellungsbeschluss" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 15:17 Uhr