Datum: 24.10.2012
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Sportsenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:26 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / sps/2/1/12. Leitgedanke der Stadt Aschaffenburg zum Sport
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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24.10.2012
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ö
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Beschließend
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1 | sps/2/1/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Sportentwicklungsplan der Stadt Aschaffenburg wurde in der Arbeitsgruppe „Sportförderung“ als Maßnahme der Sportförderung die Verabschiedung eines Leitgedankens zum Thema „Höherklassiger Sport in Aschaffenburg“ angeregt. Durch die Lenkungsgruppe zur Umsetzung des Sportentwicklungsplans wurde diese Anregung weiterentwickelt, auf das umfassendere Thema „Sport“ ausgeweitet und ein Vorschlag für die Formulierung eines Leitgedankens für die Stadt Aschaffenburg erarbeitet. Im Leitgedanken wurde versucht wichtige Aspekte des Themas Sport und der sich hieraus ergebenden Aufgaben für die Stadt Aschaffenburg darzustellen. Diese Aufgaben werden im Rahmen von freiwilligen Leistungen der Sportförderung, sonstigen Maßnahmen und Veranstaltungen bereits umfassend erfüllt. Hier sind zum Beispiel die kostengünstige Bereitstellung von Spiel- und Trainingsmöglichkeiten, Zuschüsse für die Teilnahme an Meisterschaften, Vereinspauschale, Zuschüsse für Baumaßnahmen, Förderung der Jugendarbeit, Unterhalt von Sportanlagen, Zuschüsse zum Betrieb vereinseigener Sportanlagen, Zuschüsse für Leistungszentren sowie im Bereich der sonstigen Maßnahmen die Einführung der Ehrenamtskarte und bei Veranstaltungen die Ehrung der Meister und die Sportabzeichenverleihung zu nennen.
.Beschluss: 1
Herr Stadtrat xx möchte zum Vorschlag der Verwaltung zusätzlich nach dem Text „Leitgedanke der Stadt Aschaffenburg zum Sport“ den Zusatz: „für Menschen aller Altersgruppen und Nationalitäten“.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 6, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung:
Herr Bürgermeister Werner Elsässer teilt mit, dass die Abstimmung wiederholt werden sollte, da keine Stimmenenthaltung möglich ist.
.Beschluss: 2
Frau Stadträtin xxx möchte gerne zum Vorschlag der Verwaltung den Zusatz „Jugend und Integration“.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 6, Dagegen: 8
Abstimmungsbemerkung:
Der Vorschlag ist somit abgelehnt.
.Beschluss: 3
Leitgedanke der Stadt Aschaffenburg zum Sport:
„Der Breitensport bildet die Grundlage für das Vereinsleben in Aschaffenburg. Er fördert und sichert die Gesundheit und führt Menschen zusammen.
Die Jugendarbeit der Vereine leistet einen wichtigen Beitrag für die Stadtgesellschaft und ist zu fördern.
Wir unterstützen unsere Vereine und Sportler die unsere Stadt weit über die Grenzen hinaus bekannt machen.
Die langfristige Standortsicherung der Leistungszentren und die Förderung von ausgewählten Talenten sind uns wichtig.
Sport ist ein wichtiger Standfaktor für die Stadt Aschaffenburg.“
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 8, Dagegen: 6
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2. / sps/2/2/12. 1. Bowling-Verein Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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24.10.2012
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ö
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Beschließend
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2 | sps/2/2/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 01.09.2012 beantragt der 1. Bowling-Verein Aschaffenburg e.V. (62 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes- und Deutschen Meisterschaften (u. a. in Wiesbaden, Eschersheim, Mühlheim, Oberrad, Berlin).
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
Zuschussfähige Gesamtkosten 3.084,00 €
1/3 hiervon / Zuschussbetrag 1.028,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem 1. Bowling-Verein Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 01.09.2012 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 1.028,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. / sps/2/3/12. DJK Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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24.10.2012
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ö
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Beschließend
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3 | sps/2/3/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 13.06.2012 beantragt die DJK Aschaffenburg e.V. (1.058 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes-, Süddeutschen- und Deutschen Meisterschaften im Jahr 2011 (u. a. in Abensberg, Coburg, Eichstätt, Pforzheim, Sonthofen, Erfurt).
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
Zuschussfähige Gesamtkosten 6.928,60 €
1/3 hiervon 2.309,53 €
Zuschussbetrag 2.310,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Der DJK Aschaffenburg e.V. wird aufgrund ihres Antrages vom 13.06.2012 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 2.310,00 € (Judo 1.039,00 €, Karate 97,00 €, Leichtathletik 110,00 €, Rasenkraftsport 1.064,00 €) gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. / sps/2/4/12. Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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24.10.2012
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ö
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Beschließend
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4 | sps/2/4/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 02.04.2012 beantragt der Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. (400 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes- und Deutschen Meisterschaften im Jahr 2011 in Brandenburg, Schweinfurt und München.
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
Zuschussfähige Gesamtkosten 4.009,99 €
1/3 hiervon 1.336,66 €
Zuschussbetrag 1.337,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 02.04.2012 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 1.337,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. / sps/2/5/12. Schachclub Aschaffenburg-Schweinheim e.V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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24.10.2012
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ö
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Beschließend
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5 | sps/2/5/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 05.09.2012 beantragt der Schachclub Aschaffenburg-Schweinheim e.V. (81 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Bayer. und Deutschen Meisterschaften in Kreuth, Oberhof und Germering.
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
Zuschussfähige Gesamtkosten 1.660,00 €
1/3 hiervon 553,33 €
Zuschussbetrag 554,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem Schachclub Aschaffenburg-Schweinheim e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 05.09.2012 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 554,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. / sps/2/6/12. TuS 1893 Leider e.V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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24.10.2012
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Beschließend
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6 | sps/2/6/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 28.03.2012 und 30.03.2012 beantragt der TuS 1893 Leider e.V. (1.110 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Teilnahme an Hessen- und Deutschen Meisterschaften der Boxabteilung in den Jahren 2011 und 2012 in Wismar, Korbach, Oberursel und Limburg.
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
Zuschussfähige Gesamtkosten 411,00 €
1/3 hiervon / Zuschussbetrag 137,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem TuS 1893 Leider e.V. wird aufgrund seiner Anträge vom 28.03.2012 und 30.03.2012 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften in den Jahren 2011 und 2012 der Boxabteilung ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 137,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. / sps/2/7/12. Schachclub Aschaffenburg-Schweinheim e.V.;
Zuschuss zum Kauf von Schachuhren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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24.10.2012
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Beschließend
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7 | sps/2/7/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 06.09.2012 beantragt der Schachclub Aschaffenburg-Schweinheim e.V. ( 81 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zum Kauf von 10 Turnier-Schachuhren samt Notationsmaterial wegen starken Zuspruches der Schachveranstaltungen.
Die Kosten betragen 522,50 €.
Es wird vorgeschlagen, einen Zuschuss in Höhe von 175,00 € (ein Drittel der Kosten) zu gewähren.
.Beschluss:
Dem Schachclub Aschaffenburg-Schweinheim e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 06.09.2012 zum Kauf von 10 Turnier-Schachuhren samt Notationsmaterial ein Zuschuss in Höhe von 175,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. / sps/2/8/12. Team 99 e.V.;
Zuschuss zum Kauf einer 24/14 Sekunden-Anlage für Basketball
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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24.10.2012
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Beschließend
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8 | sps/2/8/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 24.09.2012 beantragt der Verein „Team 99 e.V. Rollstuhl- und Rehasportgemeinschaft Aschaffenburg Stadt und Landkreis“ (30 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zum Kauf einer 24/14 Sekunden-Anlage für Basketball.
Der Verein durfte ausnahmsweise bis 2012 noch nach den alten Regeln spielen. Dies ist aber ab der Saison 2012/2013 nicht mehr möglich und daher musste eine neue Anlage beschafft werden. Die Kosten hierfür betragen 1.704,68 €.
Es wird vorschlagen, einen Zuschuss in Höhe von 569,00 € (ein Drittel der Kosten) zu gewähren.
.Beschluss:
Dem Verein „Team 99 e.V.“ wird aufgrund seines Antrages vom 24.09.2012 zum Kauf einer 24/14 Sekunden-Anlage für Basketball ein Zuschuss in Höhe von 569,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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9. / sps/2/9/12. Flugsport-Club "Möve 1951" Obernau/Main e.V.;
Zuschuss zu den Kosten der Grundüberholung des Motorseglers D-KASP
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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24.10.2012
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Beschließend
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9 | sps/2/9/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Flugsport-Club „Möve 1951“ Obernau/Main e.V. (71 Mitglieder) beantragt mit Schreiben vom 27.09.2012 einen Zuschuss zu den Kosten der Grundüberholung des Motorseglers D-KASP. Es muss ein neuer Motor eingebaut sowie Überholungsmaßnahmen an Rumpf und Tragflächen durchgeführt werden. Lt. Kostenvoranschlägen des Luftfahrttechnischen Betriebes fallen Kosten von ca. 53.606,00 € an.
Es wird vorgeschlagen, einen Zuschuss bis in Höhe eines Drittels der tatsächlich angefallenen Kosten, höchstens jedoch 17.870,00 €, zu gewähren. Außerdem werden nach Anfall die Eigenleistungen, im Rahmen der Stundensätze für handwerkliche Leistungen des Bayer. Landessportverbandes, zu einem Drittel bezuschusst.
.Beschluss:
Dem Flugsport-Club „Möve 1951“ Obernau/Main e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 27.09.2012 zur Grundüberholung des Motorseglers D-KASP ein Zuschuss bis in Höhe eines Drittels der tatsächlich angefallenen Kosten, höchstens jedoch 17.870,00 €, gewährt. Außerdem werden nach Anfall die Eigenleistungen, im Rahmen der Stundensätze für handwerkliche Leistungen des Bayer. Landessportverbandes, zu einem Drittel bezuschusst.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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10. / sps/2/10/12. Öffnung von Hallen (Mehrzweckhallen, Sporthallen und Schulsporthallen) und Lehrschwimmbecken an Samstagen und in den Ferien;
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.12.2011;
- Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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24.10.2012
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ö
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Beschließend
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10 | sps/2/10/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 15.12.2011 beantragte die CSU Stadtratsfraktion die Verwaltung zu prüfen ob eine erweiterte Öffnung der Schulsporthallen an Samstagen sowie in den Ferien möglich ist.
Im Rahmen der Überprüfung wurde durch die Verwaltung zunächst der Ist-Zustand erfasst und die Möglichkeit der Erweiterung der Nutzungszeiten geprüft.
Ist-Zustand
Städt. Hallen (Mehrzweckhallen, Sporthallen und Schulsporthallen)
5 städt. Hallen (4 Mehrfachhallen, 1 Trainingshalle) werden den Vereinen regelmäßig von Montag – Freitag von 17.00 – 22.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und während der Ferien für den Trainings- und Spielbetrieb zur Verfügung gestellt (s. Anlage 1).
15 städt. Hallen (Einzelhallen) werden den Vereinen regelmäßig von Montag – Freitag von 17.00 – 22.00 Uhr und bei Begründung der Notwendigkeit (z.B. Teilnahme an Rundenspielen) in Ausnahmefällen an Samstagen und Sonntagen bzw. während der Ferien für den Trainings- und Spielbetrieb zur Verfügung gestellt (s. Anlage 1)
9 städt. Hallen (Einzelhallen) stehen den Vereinen regelmäßig von Montag – Freitag von 17.00 – 22.00 Uhr für den Trainings- und Spielbetrieb zur Verfügung (s. Anlage 1)
Lehrschwimmbecken
2 Lehrschwimmbecken werden den Vereinen regelmäßig von Montag – Freitag von 17.00 – 22.00 Uhr und am Samstag zur Verfügung gestellt (s. Anlage 1)
3 Lehrschwimmbecken werden den Vereinen regelmäßig von Montag – Freitag von 17.00 – 22.00 Uhr zur Verfügung gestellt.
Die Betreuung der Hallen und Lehrschwimmbecken am Wochenende erfolgte im Rahmen von Schichtbetrieb, Arbeitseinsatz nach Anfall und Bedarf bzw. durch Leistung von Überstunden der Hallenwarte und Hausmeister.
Prüfung der Erweiterung der Öffnungsmöglichkeiten
Beantragte Öffnungszeiten der Hallen und Lehrschwimmbecken
Samstag 09.00 – 16.00 Uhr
Ferien 17.00 – 22.00 Uhr
Schließung jeder Halle/jedes Lehrschwimmbeckens für mind. 2 Wochen zur Durchführung von Reinigungsarbeiten
Notwendige Betreuung bei Ausweitung der Öffnungszeiten
Hausmeister
Bei einer Nutzung der Hallen und Lehrschwimmbecken am Samstag und in den Ferien ist eine Betreuung grundsätzlich erforderlich.
Eine Wahrnehmung dieser Aufgaben durch ehrenamtliche Kräfte bzw. ein Schließdienst durch Dritte ist im Hinblick auf die zu betreuenden technischen Anlagen bei Hallen/Schulen (Heizung, Lüftung, elektrische Anlagen, Sanitäranlagen u.ä.), die hierzu erforderlichen Kenntnisse der Örtlichkeit und den zwingend erforderlichen Einsatz von geschultem Personal bei Betreuung der Lehrschwimmbecken (komplizierte Schwimmbadtechnik, Chlorierungsanlage, Entnahme von Wasserproben u.ä.) nicht sinnvoll bzw. möglich.
Um sicherzustellen, dass
? Ansprechpartner/innen die mit der Technik vertraut sind in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen,
? die zwingend erforderlichen Kontrollen der Lehrschwimmbecken durch geschulte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter erfolgen
? und die notwendigen Kontrollgänge durchgeführt werden können,
ist die Anwesenheit von Hausmeistern am Samstag und in den Ferien erforderlich. Hierbei wäre es denkbar, jeweils einem Hausmeister die Betreuungsaufgaben für 3 Hallenstandorte mit Betreuung eines Lehrschwimmbeckens bzw. 4 Hallenstandorten, soweit kein Lehrschwimmbecken betreut wird, zu übertragen. Dies wäre für die Arbeit am Samstag nur im Rahmen eines regelmäßigen Schichtbetriebs * möglich.
Die Organisation des Schichtbetriebs würde die Einstellung von 2 Hausmeistern – Springern – erforderlich machen.
Personalkosten ca. 73.500 € (s. Anlage 1)
Reinigung
Bei einer ständigen Nutzung am Samstag und in den Ferien ist eine Reinigung der Hallen und Lehrschwimmbecken mit Nebenräumen (Duschen, Toiletten u.ä.) erforderlich.
Es ergibt sich ein zusätzlicher Reinigungsaufwand von 6.128 Stunden jährlich. Dies entspricht 4,36 Vollzeitkräften.
Personalkosten ca. 109.700 € (s. Anlage 1).
Verwaltung
Die Organisation des Schichtbetriebs und der zusätzlichen Reinigung macht einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand von mindestens 3 – 4 Stunden wöchentlich im Amt 40 – Sachgebiet Schulen – erforderlich.
Personalkosten ca. 3.500 € (s. Anlage 1)
Betriebsaufwand für Hallen
Die Hallen und Lehrschwimmbecken könnten bis zu ca.17.684 Stunden jährlich mehr genutzt werden. Bei durchschnittlichen Kosten von 30,52 € - Halle - bzw. 71,98 € - Lehrschwimmbecken – je Betriebsstunde entspräche dies zusätzlichen Betriebskosten von bis zu ca. 652.500 € (s. Anlage 1).
Einnahmen
Die maximale Beteiligung der Sportvereine betrüge ca. 29.000 € (s. Anlage 1).
Vergleich mit der Stadt Schweinfurt und Stadt Würzburg
Stadt Schweinfurt
Schulsporthallen werden für den Trainingsbetrieb grundsätzlich nur von Montag – Freitag und außerhalb der Ferien zur Verfügung gestellt.
Stadt Würzburg
Schulsporthallen werden bei Bedarf und Begründung der Notwendigkeit, am Samstag, Sonntag und in den Ferien für den Trainings- und Spielbetrieb zur Verfügung gestellt.
Empfehlung:
Es wird empfohlen, den Sportvereinen, bei Bedarf und Begründung der Notwendigkeit, am Samstag, Sonntag und in den Ferien Hallen für den Trainings- und Spielbetrieb zur Verfügung zu stellen. Dies entspricht der bisherigen Handhabung. Mit dieser Regelung kann gezielt auf die Bedürfnisse der Sportvereine reagiert werden.
Eine weitergehende Öffnung der Hallen und Lehrschwimmbecken ist aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht zwingend erforderlich und würde erhebliche Mehrkosten verursachen.
* Der Personalrat der inneren Verwaltung hat im Vorfeld geäußert, dass er im Hinblick auf die Belastung der Hausmeister/innen (48 Stunden-Woche, regelmäßige Abenddienste, gelegentlicher Einsatz am Wochenende für Schulveranstaltungen u.a.) der Einführung von Schichtarbeit nicht zustimmen könnte.
.Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung zur Öffnung von Hallen (Mehrzweckhallen, Sporthallen und Schulsporthallen) und Lehrschwimmbecken an Samstagen und in den Ferien wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. / sps/2/11/12. SPNr. 2/11/12
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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24.10.2012
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ö
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Beschließend
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11 | sps/2/11/12 |
.Beschluss:
Herr Stadtrat xxx
setzt die Anwesenden über die Problematik der Leiderer Vereine in Sachen Fußballplätze in Kenntnis und bittet um Abhilfe, da die Situation sehr unbefriedigend ist.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 15:18 Uhr