Datum: 05.11.2012
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/14/1/12 Berufung von ehrenamtlichen Gutachtern in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg gemäß der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (GutachterausschussV) vom 05. April 2005
2pl/14/2/12 Entschädigung der ehrenamtlichen Gutachter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg; Anpassung der Entschädigungshöhe für den Zeitaufwand bei der Vorbereitung und Ausfertigung von Gutachten an die Bestimmungen des JVEG
3pl/14/3/12 Mainufer Nilkheim; - Sachvortrag: Götte Landschaftsarchitekten GmbH - Umsetzung Grünkonzept - Rahmenplan Freiraumkonzept Nilkheimer Mainwiesen - Anträge der Stadträtin Frau Kapperer vom 06.12.2009, 08.12.2009 und 18.01.2010 im Rahmen der Teilentsiegelung des Flugfeldes Nilkheim und am 02.03.2010 im Planungs- und Verkehrssenat zur Erstellung eines Freiraumkonzeptes
4pl/14/4/12 Bestellung eines neuen Mitgliedes und eines neuen stellvertretenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
5pl/14/5/12 Bericht über die bisherigen Ergebnisse der Energie- und Klimaschutzkommission (ohne Stadtbaubericht)
6pl/14/6/12 Gewährung eines Ehrengrabes (Vollzug des § 22 (3) der Friedhofs- und Bestattungssatzung
7pl/14/7/12 Initiative "Vermögenssteuer jetzt"; - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 27.09.2012
8pl/14/8/12 SPNr. PL/14/8/12

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1. / pl/14/1/12. Berufung von ehrenamtlichen Gutachtern in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg gemäß der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (GutachterausschussV) vom 05. April 2005

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2012 ö Beschließend 1pl/14/1/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bei der Stadt Aschaffenburg besteht zur Erfüllung der ihm nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebene Gutachterausschuss für Grundstückswerte entsprechend den Bestimmungen der Gutachterausschussverordnung (GutachterausschussV). Dieser besteht neben dem Vorsitzenden, der Bediensteter der Stadt Aschaffenburg sein muss (§ 2 Abs. 2 GutachterausschussV), über zu berufende und zu verpflichtende ehrenamtliche Gutachter.

Auf Grund der langjährigen Tätigkeit der vorgeschlagenen Personen im Bereich des Bauwesens und der Bewertung von Grundstücken verfügen sie über die geforderte Erfahrung und Sachkunde und sind daher für die ehrenamtliche Mitarbeit im Gutachterausschuss gut geeignet.

.Beschluss:

1.
Der erneuten Berufung der ehrenamtlichen Gutachtern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg von
-   Herrn Dipl.-Ing. Bernhard Braun, xxx, xxx Aschaffenburg,
-   Herrn Assessor Armin Eisert, xxx, xxx, xxx Aschaffenburg,
-   Herrn VerwR a. D. Reinhold Kunkel, xxx, xxx Aschaffenburg,
    mit Wirkung vom 01.04.2013 für weitere vier Jahre wird zugestimmt.

2.
Als ehrenamtliche Gutachter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg werden gemäß § 3 Abs. 1 und 3 GutachterausschussV mit Wirkung vom 01.04.2013 erstmals auf die Dauer von 4 Jahren berufen:
- Frau Dipl.-Ing. Marietta Gluch, xxx Aschaffenburg,
- Herr Dipl.-Ing. Georg Ackermann, xxx 63739 Aschaffenburg,
- Herr Dipl.-Ing. Jens Kienholz, xxx Aschaffenburg.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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2. / pl/14/2/12. Entschädigung der ehrenamtlichen Gutachter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg; Anpassung der Entschädigungshöhe für den Zeitaufwand bei der Vorbereitung und Ausfertigung von Gutachten an die Bestimmungen des JVEG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2012 ö Beschließend 2pl/14/2/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Allen ehrenamtlichen Gutachtern der Gutachterausschüsse in Bayern steht gemäß § 7 GutachterausschussV für ihre Tätigkeit eine angemessene Entschädigung zu. Diese ist durch die Körperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, festzulegen. Dabei dürfen die nach dem Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG) geltenden Beträge (derzeit 50,00 bis 95,00 Euro/Stunde) nicht überschritten werden.

Die ehrenamtlichen Gutachter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Stadt Aschaffenburg erhielten seit dem Zeitpunkt der Währungsumstellung (01.01.2002) eine Entschädigung in Höhe von 26,00 Euro/Stunde (vorher: 50,00 DM/Stunde). Grundlage dieser Entschädigungshöhe war § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZuSEG), wonach Sachverständigen für jede Stunde der erforderlichen Zeit eine Entschädigung von 25,00 bis 50,00 Euro zustand. Mit Wirkung vom 01.07.2004 wurde das ZuSEG durch das JVEG ersetzt und die Entschädigungshöhen der Sachverständigen neu geregelt. Mit Beschluss des Stadtrates vom 17.09.2007 wurde die Entschädigung für Gutachter auf einen Entschädigungssatz von 38,00 Euro/Stunde angehoben.

Gemäß § 9 JVEG steht jedem Sachverständigen ein Honorar nach einer Tabelle von 13 Honorargruppen zu, deren Eingruppierung sich aus der Anlage 1 des JVEG ergibt. Danach sind Sachverständigen für die Bewertung von Immobilien der Honorargruppe 6 mit einem Honorar von 75,00 Euro/Stunde zugeordnet. Das geringste Honorar in Honorargruppe 1 (Sachgebiete Musikinstrumente, Vermessungstechnik) beträgt 50,00 Euro/Stunde und das Höchste (Honorargruppe 10, Sachgebiet Unternehmensbewertung) 95,00 Euro/Stunde.

Unter Bezugnahme auf das Mindesthonorar des § 9 JVEG wird die Entschädigung für die Vorbereitung und Erstellung von Rohentwürfen von Gutachten (durch den sog. „Bericht erstattenden Gutachter“ als Einer von mindestens Drei an einem Gutachten zu beteiligenden Gutachtern, § 6 Abs. 2 GutachterausschussV) auf diesen Betrag neu festgesetzt. Die Entschädigung für die Mitarbeit bei der Gutachtenerstellung bzw. der Erstellung der Bodenrichtwertkarte wird aus Haushaltsgründen bei 38,00 Euro/Stunde belassen.

Die vorgesehene Anpassung des Entschädigungssatzes wird bei durchschnittlich 12 Gutachten im Jahr mit jeweils durchschnittlich ca. 15 Abrechnungsstunden zu einer jährlichen Mehrbelastung von ca. 2.200,00 Euro führen.

Die ½-Stunden-Abrechnungsregel wird von § 8 Abs. 2 JVEG übernommen.

.Beschluss:

Die Entschädigung der ehrenamtlichen Gutachter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg wird wie folgt neu geregelt:

1. Allgemeines
Die Stadt Aschaffenburg gewährt den ehrenamtlichen Mitgliedern des Gutachterausschusses für deren Mitwirkung im Gutachterausschuss, insbesondere bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB), eine Aufwandsentschädigung. Diese Aufwandsentschädigung richtet sich nach § 7 Gutachterausschussverordnung (GutachterausschussV) in Verbindung mit Abschnitt 3 des Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG).

2. Höhe der Entschädigung bei der Erstellung von Gutachten
Die Mitglieder des Gutachterausschusses erhalten bei der Erstellung von Gutachten eine Entschädigung von 50,00 Euro pro angefangene Stunde. Für Bedienstete des öffentlichen Dienstes entfällt diese Entschädigung während der Dienstzeit. Der zeitliche Aufwand für die häusliche Vor- und Nachbereitung wird entsprechend entschädigt.

Fahrtkosten werden mit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer vergütet. Darüber hinaus werden bei entsprechendem Nachweis weitere Auslagen (z. B. Aufwendungen für die Fertigung notwendiger Bewertungsunterlagen) gemäß JVEG erstattet. Übt ein Gutachter eine vergleichbare Tätigkeit außerhalb des Gutachterausschusses im Rahmen seines gewerblichen Betriebes aus, für das der Gutachter umsatzsteuerpflichtig ist (z. B. gewerbliches Sachverständigenbüro) wird die deshalb ggf. abzuführende Mehrwertsteuer zusätzlich erstattet.

3. Höhe der Entschädigung je Sitzung
Die ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses erhalten für ihre Teilnahme an den Sitzungen des Gutachterausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 38,00 Euro pro angefangene Stunde. Die letzte bereits begonnene Stunde wird voll angerechnet, wenn sie zu mehr als 30 Minuten abgegolten ist, andernfalls wird sie um die Hälfte des sich für eine volle Stunde ergebenden Betrages abgerechnet. Für Bedienstete des öffentlichen Dienstes entfällt das Sitzungsgeld während der Dienstzeit.

4. Wirksamkeit
Diese Regelung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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3. / pl/14/3/12. Mainufer Nilkheim; - Sachvortrag: Götte Landschaftsarchitekten GmbH - Umsetzung Grünkonzept - Rahmenplan Freiraumkonzept Nilkheimer Mainwiesen - Anträge der Stadträtin Frau Kapperer vom 06.12.2009, 08.12.2009 und 18.01.2010 im Rahmen der Teilentsiegelung des Flugfeldes Nilkheim und am 02.03.2010 im Planungs- und Verkehrssenat zur Erstellung eines Freiraumkonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2012 ö Beschließend 3pl/14/3/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

0.         Vorbemerkung

Die Rahmenplanung „Freiraumkonzept Nilkheimer Mainwiesen“ wurde im Planungs- und Verkehrssenat (PVS) am 19.06.2012 behandelt. Auf Wunsch der Mitglieder des PVS soll die Rahmenplanung auch im Plenum vorgestellt werden.

1.        Anlass der Rahmenplanung „Freiraumkonzept Nilkheimer Mainwiesen“

Anlass für die vorliegende Rahmenplanung war die Teilentsiegelung des ehemaligen Flugfeldes Nilkheim im Sommer 2010.
Im Rahmen der Entsiegelung wurde durch die Stadträtin Frau Leonie Kapperer am 18.01.2010 der Antrag auf ein Gesamtkonzept für den Landschaftsraum Nilkheimer Mainwiesen mit Einbindung des Flugfeldes Nilkheim gestellt und im Planungs- und Verkehrssenat am 18.01.2010 beschlossen.
Die Planung soll den ökologischen Bestand sichern, dem erforderlichen Schutz der Natur dienen sowie den Freizeit- und Sportbelangen der Nilkheimer Bürger Rechnung tragen.

In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung weitere Handlungsfelder aufgegriffen und hierzu konzeptionelle Vorschläge entwickeln lassen. So wurde, z. B. der südliche Bereich in dem die Funktionen Sport und Freizeit angesiedelt sind, und es in der Vergangenheit immer wieder Lärmbeeinträchtigungen im Wohngebiet Mainwiesenweg gab, überplant. Weiterhin wurden die Funktionsmängel zwischen dem Radverkehr und dem Individualverkehr hinsichtlich des unübersichtlichen Kreuzungsbereiches Mainwiesenweg / Radweg mit berücksichtigt.

2.        Bestand

Der Rahmenplan „Freiraumkonzept Nilkheimer Mainufer“ umfasst ein Gebiet von ca. 30 ha Größe. Er grenzt im Norden an die Adenauerbrücke, im Osten an den Main, im Süden an die Bahnbrücke Nilkheim und wird im Westen durch die Großostheimer Straße begrenzt.

Das langgestreckte Gebiet liegt in der Mainaue und ist überwiegend als Retentionsraum für den Main festgesetzt. Innerhalb des Gebietes und parallel zum Main verläuft ein überregionaler Fuß- und Radweg. Er ist an zwei Punkten mit dem örtlichen Fuß- und Radwegenetz des Stadtteils Nilkheim verknüpft.

Der südwestliche Bereich ist geprägt von landwirtschaftlich genutzten Grünflächen mit einem Sportplatz, einer Parkfläche und einem aufgelassenen Flugfeld. Das Flugfeld wurde auf einer Fläche von 4.600 m² renaturiert. Es wird an Wochenenden im August und September als Ausweichparkflächen und Zeltplatz für Großveranstaltungen genutzt. Ganzjährig wird die Fläche durch den Gleitsegelclub „Albatros“ belegt.

Im nordöstlichen Bereich zwischen Großostheimer Straße und Main befinden sich landwirtschaftliche Grünflächen und Kleingärten im Wechsel.


Zunehmende Bedeutung für die Naherholung und Ausgleichsfläche

Mit der weiter fortschreitenden Besiedlung von Nilkheim liegt ein steigender Nutzungsdruck auf den Nilkheimer Mainwiesen bereits vor und wird sich infolge der geplanten Bebauung in den nächsten Jahren noch verstärken.
Durch die direkte Nähe zum geplanten Wohngebiet bietet sich die Nilkheimer Mainaue auch als ökologische Ausgleichsfläche an.

3.        Rahmenplan „Freiraumkonzept Nilkheimer Mainwiesen“

Die Verwaltung hat das Büro für Landschaftsarchitektur Götte aus Frankfurt am Main mit dem Freiraumkonzept Nilkheim beauftragt. Folgende Ziele und Vorgaben waren zu berücksichtigen:

?        Verbessern des Freizeit- und Erholungspotenzials unter Berücksichtigung der Nutzung durch den Gleitsegelclub „Albatros“ und der zeitlich begrenzten Parkplatzung des Flugfeldes
?        Entwickeln einer möglichen Retentionsfläche am Main
?        Weiterentwickeln des Auestandortes
?        Erhalten und Verbessern der Grünachse im Siedlungsbereich mit besonderer Beachtung des Naturschutzes
?        Verbessern der Aufenthaltsqualität in der Mainaue und eine stärkere Betonung der Qualitäten der Flusslandschaft
?        Verbessern der fußläufigen Anbindung des Wohngebietes Nilkheim in den Naherholungsraum Mainwiesen
?        Schaffen von Ausgleichsfläche für den ökologischen, insbesondere den artenschutzrechtlichen Eingriff durch den Bebauungsplan „Anwandeweg“ durch die Neuanlage einer Streuobstwiese


Planungsvorschläge
Das Büro Götte schlägt zur Umsetzung der Entwicklungsziele folgende Maßnahmen vor:

An der Hangkante südlich der Kleingärten könnte ein neuer, zusätzlicher Radweg „Auenweg“ für den ambitionierten Radfahrer angelegt werden, um die Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern zu vermeiden.

Im westlichen Bereich sind die funktionalen Einrichtungen wie LKW-Wendeschleife am Mainwiesenweg, die Parkplätze und der Parkplatzbedarf für Großveranstaltungen berücksichtigt, sowie die Startbahn und der Landebereich für den Gleitsegelclub „Albatros“. In der Verlängerung des Mainwiesenweges könnte ein Bootsanleger für Wasserwanderer neugestaltet werden.

Der bestehende Uferweg sollte die Funktion eines Spazierweges erhalten, von dem aus die Uferplätze und das freigestellte Ufer erreichbar sind und das Erleben der Flusslandschaft ermöglichen. In diesem Bereich könnte ein zusätzlicher Retentionsraum für den Hochwasserschutz mit einem Rückhaltevolumen von ca. 25.000 m³ neu geschaffen werden. Die oberstromige Lage im Stadtgebiet ermöglicht breite Anwendungsmöglichkeiten für die Verbesserung der Hochwassersituation.

Im mittleren Bereich könnten zusätzliche Fußwegeverbindungen zwischen der Mainaue und dem Wohngebiet geschaffen werden.

In Verlängerung zum Aspenweg könnte ein „Mainblickbalkon“ und die gemeinsame Nutzung des Uferweges für Radfahrer und Fußgänger vorgesehen werden.

Im östlichen Bereich sollte auf dem derzeitigen landwirtschaftlich genutzten Grünland eine Teilfläche für den ökologischen Ausgleich verwendet und Obstbäume angepflanzt werden. Diese potenzielle Fläche ist besonders für den artenschutzrechtlichen Ausgleich geeignet, weil sie sehr nahe am neuen Baugebiet liegt, so dass ein Austausch der Arten, insbesondere der Vogelarten, leicht möglicht ist.

Lärmintensive Jugendsportanlagen könnten im Umfeld der Adenauerbrücke entstehen.
Unterhalb der Adenauerbrücke sollten die Radwege aus beiden Richtungen auf die Großostheimer Straße geführt werden, um den Radfahrer auf weitere örtliche und überörtliche Radwegeverbindungen zu führen.
4.         Realisierung

Das Freiraumkonzept „Nilkheimer Mainwiesen“ ist ein Rahmenplan für die langfristige Entwicklung des Landschaftsraums zwischen Adenauerbrücke und Nilkheimer Bahnbrücke. Die vorgeschlagenen Maßnahmen bilden die Möglichkeiten ab, das Mainufer als Landschaftsraum zu erhalten und den zunehmenden Nutzungsdruck planerisch zu lenken.

Die Realisierung von Maßnahmen bedarf einer konkretisierenden Planung und kann auch hinsichtlich des Kostenvolumens von geschätzten 3 Mio. € nur über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren sukzessive umgesetzt werden. Als ökologische Ausgleichsmaßnahme könnte sie im Rahmen der Baugebietsentwicklung refinanziert werden.

Die Stadtverwaltung empfiehlt das Freiraumkonzept zunächst der Bürgerschaft in Nilkheim vorzustellen.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 3 d. ö. S. "Mainufer Nilkheim;
- Sachvortrag: Götte Landschaftsarchitekten GmbH
- Umsetzung Grünkonzept
- Rahmenplan Freiraumkonzept Nilkheimer Mainwiesen
- Anträge der Stadträtin Frau Kapperer vom 06.12.2009, 08.12.2009 und 18.01.2010 im Rahmen der Teilentsiegelung des Flugfeldes Nilkheim und am 02.03.2010 im Planungs- und Verkehrssenat zur Erstellung eines Freiraumkonzeptes" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / pl/14/4/12. Bestellung eines neuen Mitgliedes und eines neuen stellvertretenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2012 ö Beschließend 4pl/14/4/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Plenumssitzung vom 18.6.2012 berief der Stadtrat Frau Judith Krausert als Vertreterin der Katholischen Kirche in den Jugendhilfeausschuss. Davor war sie bereits Vertreterin von Dekanatsjugendseelsorger Jens Hausdörfer. Diese Funktion kann sie jetzt nicht mehr ausüben. Deshalb benannte die Regionalstelle für Kirchliche Jugendarbeit Frau Carolin Debes als neue Stellvertreterin von Herrn Hausdörfer.

Nach dem Wechsel von Richterin Karolin Mäusbacher wurde Richter Thomas Fust vom Amtsgericht als Mitglied benannt. Da er vorher die Stellvertretung von Richterin Mäusbacher innehatte wurde als seine Stellvertretung Richterin Karin Nikolaus benannt.

.Beschluss:

Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag zu, Frau Carolin Debes als Stellvertreterin von Dekanatsju-gendseelsorger Jens Hausdörfer im Jugendhilfeausschuss zu benennen.

Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag des Amtsgerichts zu, Richter Thomas Fust als neues Mitglied und Richterin Karin Nikolaus als seine Vertretung im Jugendhilfeausschuss zu benennen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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5. / pl/14/5/12. Bericht über die bisherigen Ergebnisse der Energie- und Klimaschutzkommission (ohne Stadtbaubericht)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2012 ö Beschließend 5pl/14/5/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht.

.Beschluss:

Der Bericht der Geschäftsstelle der Energie- und Klimaschutzkommission zur bisherigen Tätigkeit und den bisherigen Ergebnissen, insbesondere über die Road Map Energie, das Controlling-instrument sowie die Bereiche Wärme/Wohnen und Wärme/Industrie, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

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6. / pl/14/6/12. Gewährung eines Ehrengrabes (Vollzug des § 22 (3) der Friedhofs- und Bestattungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2012 ö Beschließend 6pl/14/6/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Gewährung eines Ehrengrabes für Herrn Valentin Pfeifer, Heimatforscher und Geschichtensammler, gestorben 1964, bestattet im Waldfriedhof C-10-RP 0023, vor.

Herr Valentin Pfeifer (geboren 24. Juni 1886 in Sommerau, gestorben 20. Juni 1964 in Aschaffenburg) war Lehrer, Heimatforscher und Schriftsteller. Er erforschte das Brauchtum und sammelte Märchen und Sagen aus dem Spessart (Quelle: Wikipedia).
Valentin Pfeifer war Mitglied zahlreicher Vereine, unter anderem des Geschichts- und Kunstvereins Aschaffenburg und des Spessartbundes, er ist Ehrenbürger seines Geburtsortes Sommerau, nach ihm wurde die Volksschule in Eschau und die Pfeiferstraße in Damm benannt, wo er als Rektor an der Volksschule wirkte.

Die Angelegenheit ist auf Antrag der CSU in der Plenumssitzung vom 19.03.2012 vertagt worden.
Die Verwaltung wurde beauftragt eine weitere Stellungnahme zum Wirken von Herrn Pfeifer einzuholen.
Zuvor lag eine Einschätzung vor, dass die Bedeutung Herrn Pfeifers nicht den Gesichtspunkten entspräche, die die Übernahme seines Grabes durch die Stadt Aschaffenburg rechtfertigen würde.

Die zweite Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass die Verdienste von Herrn Pfeifer weitaus umfangreicher sind. In ihr werden weitere Veröffentlichungen und Untersuchungen über die volkstümlichen Gebräuche im Spessart benannt.
Demzufolge sollte „Pfeifers Grabstätte als städtisches Allgemeingut für künftige Generationen erhalten werden“.

Aus Sicht der unteren Denkmalbehörde ist das Grab denkmalrechtlich nicht relevant, d. h. der Stein weist keine besonderen Gestaltungsmerkmale auf. Seine Bedeutung ist rein personengeschichtlich.

Der Sachverhalt wurde im Friedhofsbeirat am 09.10.2012 erneut beraten. Er empfiehlt unter Berücksichtigung der beiden vorliegenden Stellungnahmen das Grab zum Ehrengrab der Stadt zu erklären. Die Verwaltung schließt sich dieser Auffassung an.

.Beschluss:

Dem Antrag auf Gewährung eines Ehrengrabes für Herrn Valentin Pfeifer, Heimatforscher und Geschichtensammler, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Gegen einige Gegenstimmen so beschlossen.

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7. / pl/14/7/12. Initiative "Vermögenssteuer jetzt"; - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 27.09.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2012 ö Beschließend 7pl/14/7/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachverhalt

Mit Schreiben vom 27. September 2012 beantragt die Kommunale Initiative (KI), die Stadt Aschaffenburg solle die Initiative „Vermögensteuer jetzt!“ unterstützen und damit Bund und Länder auffordern, die notwendigen gesetzgeberischen Schritte zur Wiedereinführung der Vermögensteuer in die Wege zu leiten.

Auf der homepage der Initiative (http://www.vermoegensteuerjetzt.de) findet sich folgender zentraler Aufruf:

„Ich, Vorname, Nachname, fordere, schnellstmöglich wieder eine Steuer auf große Vermögen in Deutschland einzuführen.“

Zur Erläuterung der Bemessungsgrundlage für die Vermögensteuer  wird Folgendes angegeben:

„Eine Steuer von einem Prozent auf das Nettovermögen (nach Abzug von Schulden) oberhalb eines Freibetrags von 500.000 Euro für einen Familienhaushalt würde etwa 20 Milliarden Euro im Jahr einbringen.“

Die Initiative ist überparteilich. Laut homepage der Initiative unterstützen folgende Städte und Gemeinden die Initiative:
Marburg (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25. Mai 2012), Landkreis Gießen (Beschluss des Kreistages vom 25. Juni 2012), Göttingen (Beschluss des Stadtrats vom 14. September 2012), Duisburg (Beschluss des Stadtrats vom 24. September 2012), Kreis Groß-Gerau (Beschluss des Kreistages vom 24. September 2012), Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 26. September 2012), Flensburg (Beschluss der Ratsversammlung vom 27. September 2012), Herne (Beschluss des Stadtrats vom 02. Oktober 2012), Iserlohn (Beschluss des Stadtrats vom 10. Oktober 2012), Rüsselsheim (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012), Leipzig (Beschluss des Stadtrats vom 17.10.2012)

2. Rechtslage

a) Befassungskompetenz des Gemeinderates

Der BayVGH hat beispielsweise im Urteil vom 6.12.1989 – 4 B 86.689 – Folgendes festgelegt:
„Den bayerischen Gemeinden obliegen -- als Ausfluß des im Kernbereich verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts -- "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft" (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 7 Abs. 1 GO), die Erfüllung ihrer "eigenen Angelegenheiten" (Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV) bzw. der "örtlichen Angelegenheiten" (Art. 1 Satz 1 GO). Diese Vorschriften meinen trotz ihres voneinander abweichenden Wortlauts inhaltlich das gleiche. Sie besagen, daß die Gemeinden als hoheitlich handelnde Gebietskörperschaften -- soweit ihnen nicht Auftragsangelegenheiten vom Staat zugewiesen sind (Art. 83 Abs. 3, 11 Abs. 3 BV, Art. 8 GO) -- von Rechts wegen darauf beschränkt sind, sich mit Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises zu befassen. Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises sind -- nur -- solche Aufgaben, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf die örtliche Gemeinschaft einen spezifischen Bezug haben und von dieser örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich und selbständig bewältigt werden können (BVerfG vom 30.7.1978, BVerfGE 8, 122/134). Wird die Gemeinde durch eine -- sie speziell berührende -- staatliche Maßnahme an der Erfüllung dieser Aufgaben gehindert, erwächst ihr aus der Selbstverwaltungsgarantie ein Abwehrrecht. Andererseits ergibt sich aus der Beschränkung auf Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eine Begrenzung des gemeindlichen Zuständigkeitsbereichs. Eine Überschreitung dieser Grenze ist dann anzunehmen, wenn eine Gemeinde, wie das Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) grundsätzlich ausgeführt hat, zu allgemeinen, überörtlichen, vielleicht hochpolitischen Fragen Resolutionen fasst oder für bzw. gegen eine Politik Stellung nimmt, die sie nicht als einzelne Gemeinde besonders trifft, sondern der Allgemeinheit -- ihr nur so wie allen Gemeinden -- eine Last aufbürdet oder sie allgemeinen Gefahren aussetzt. Eine Gemeinde überschreitet ihren Zuständigkeitsbereich in der Regel dann, wenn anderen Trägern öffentlicher Gewalt ausdrückliche Zuständigkeiten zugewiesen sind.“

b) Spezifisch örtlicher Bezug

Nach Art. 106 Abs. 2 Nr. 1 GG fließt die Vermögenssteuer nicht den Kommunen sondern den Ländern zu. Die Gesetzgebungskompetenz für die Vermögenssteuer liegt im Wege der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz beim Bund (Art. 105 Abs. 2 GG). Auch hier ist kein spezifisch örtlicher Bezug erkennbar.

Selbst wenn die Vermögenssteuer erhoben werden würde, würde das Aufkommen den Ländern zufließen. Ob und wie dieses Aufkommen verteilt würde ist völlig offen. Auf der homepage der Initiative findet sich folgende Aussage:

„Was fordert die Initiative genau, welches Modell einer Vermögensteuer hat sie?

Die Forderung der Initiative ist kurz und knapp: „Vermögensteuer jetzt! Ich fordere, schnellstmöglich wieder eine Steuer auf große Vermögen in Deutschland einzuführen.“ Sie lässt Spielraum für verschiedene Ausgestaltungen einer Vermögensteuer. Sie kann schnell gelesen und verstanden werden und eignet sich deshalb gut für die Unterschriftensammlung in der Öffentlichkeit, bei Veranstaltungen und Aktionen, in Organisationen, auf der Straße, in Betrieben und Verwaltungen, an Schulen und Hochschulen, im Bekanntenkreis....
Die Erläuterung soll deutlich machen, dass die Vermögensteuer einen substanziellen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte leisten kann und soll: Eine Steuer von einem Prozent auf das Nettovermögen (nach Abzug von Schulden) oberhalb eines Freibetrags von 500.000 Euro für einen Familienhaushalt würde etwa 20 Milliarden Euro im Jahr einbringen. Eine Festlegung auf ein bestimmtes Modell oder Aufkommen ist damit nicht verbunden. Das Aufkommen der Vermögensteuer fließt den Ländern zu. Zuweisungen der Länder sind eine Hauptquelle der Finanzausstattung der Städte und Gemeinden, die damit indirekt gestärkt würde.“
Die Initiative fordert nicht, dass ein Teil der Vermögenssteuer bei den Kommunen landet. Sie geht lediglich davon aus, dass dies „indirekt“ über Finanzzuweisungen erfolgt. Auch hier also kein spezifischer örtlicher Bezug zur Stadt Aschaffenburg.
Deshalb wird dem Stadtrat empfohlen, den Antrag der KI mangels Befassungskompetenz des Stadtrates abzulehnen.

.Beschluss:

Der Antrag der KI vom 27. September 2012, die Stadt Aschaffenburg solle die Initiative „Vermögensteuer jetzt!“ unterstützen, wird aufgrund fehlender Befassungskompetenz des Stadtrates abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 27, Dagegen: 9

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8. / pl/14/8/12. SPNr. PL/14/8/12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.11.2012 ö Beschließend 8pl/14/8/12

.Beschluss:

Die beigefügte Resolution wird verabschiedet (Anlage 3).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:20 Uhr