Datum: 06.11.2012
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / pvs/11/1/12. Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Schulzentrum - Pausenhof / Realschule
Umgestaltung Haupthof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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06.11.2012
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ö
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Beschließend
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1 | pvs/11/1/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Projekt
Sanierung der Pausenhöfe der Staatlichen Realschulen
Aschaffenburg und des Friedrich – Dessauer – Gymnasiums
Nachdem die umfangreichen Erweiterungs- und Sanierungsarbeiten an den Staatlichen Realschulen und dem Dessauer Gymnasium abgeschlossen sind, sind nun der Haupthof des Gymnasiums/der Realschulen und der Realschulpausenhof als 6. BA im Rahmen der Generalsanierung der Realschule wiederherzustellen bzw. neu zu gestalten.
Ein Gesamtkonzept, erstellt durch das Büro Schellhorn, Frankfurt, wurde in der Sitzung vom Planungs- und Verkehrssenat am 18.9.2001 vorgestellt. Die beiden Entwürfe der Pausenhöfe wurden überarbeitet, um die Kosten gegenüber dem ersten Entwurf zu reduzieren.
Räumliche Lage
Der Realschulpausenhof hat eine Fläche von ca. 1850 m².
Er wird an drei Seiten von Schulgebäuden und Schulturnhalle begrenzt. Südlich öffnet er sich zu den angrenzenden Verkehrsflächen (Zufahrt, Radweg, Parkplatz).
Der Haupthof, mit einer Größe von 4190m², befindet sich zwischen den Schulgebäuden von Realschule und Dessauer Gymnasium. Er wird von beiden Schulen als Pausenhof genutzt. Östlich des Haupthofes führt der öffentliche Fuß- und Radweg in Richtung Eishalle und Freibad vorbei.
Bestand
1. Realschulpausenhof
In zwei vorhergehenden Bauabschnitten wurden bereits der Zugang zur Mittagsbetreuung und der Werkhof neu gebaut. In einem weiteren Bauabschnitt soll nun der Pausenhof saniert werden.
Der Hof bietet, außer einer Tor- und Boulderwand an der Turnhallenfassade, für die Schüler keine Aufenthaltsmöglichkeiten.
Der gesamte Pausenhof ist mit Betonpflaster befestigt. Dieser Belag weist alters- bzw. baustellenbedingt erhebliche Mängel auf. Die Sicherheit ist durch Stolperkanten nicht mehr gewährleistet und die Entwässerung der Fläche ist durch Absenkungen nicht mehr ausreichend möglich. Es bilden sich Pfützen und Eisflächen. Teile des Kanals müssen erneuert werden.
Der Schulhof ist wenig attraktiv. Es fehlen Sitzmöglichkeiten und Begrünung in Form von Bäumen.
2. Haupthof
Der Haupthof wurde nach Abschluss der Hochbauarbeiten provisorisch wieder hergerichtet und ausgebessert. Bisher wurden nur der Zugang mit einer neuen Treppe und behindertengerechten Rampe zum Haupteingang, der Cafeteria-Hof sowie die Rampe entlang des Dessauer Gymnasiums neu gebaut.
Die uneinheitlichen Beläge des Hofes bestehen aus altem Betonpflaster, Asphalt, Schotter und Rasenflächen mit Versickerungsmulden. Durch die überwiegend unbefestigten Beläge kommt es zu erheblichen Schmutzeinträgen in das Schulgebäude und zu Schäden an den neuen Bodenbelägen.
Es gibt keine Aufenthaltsmöglichkeiten und außer drei Tischtennisplatten finden sich keine weiteren Spielmöglichkeiten.
Eine Neugestaltung der Pausenhoffläche ist nun, nach Abschluss aller Bauarbeiten, dringend erforderlich.
Planung
1. Realschulpausenhof
Der Realschulpausenhof wird durch die Umgestaltung neu strukturiert.
In der Mitte entsteht ein großzügiger, mit Bäumen überstellter Platz, der den Schulhof räumlich gliedert.
Die umlaufende Freifläche bleibt für Bewegungsspiele bzw. als Feuerwehrzufahrt unbebaut.
Die Großbäume, die zu einer erheblichen Verbesserung des Kleinklimas beitragen (Beschattung, Verdunstung), werden mit begehbaren Baumrosten aus Gusseisen eingebaut.
Der Schulhof wird mit hellgrauem Betonpflaster befestigt. Unterschiedlich breite Bänder aus dunkelgrauem Betonpflaster, die von den Gebäudekanten nach innen ziehen, strukturieren die Belagsfläche, betonen den Baumplatz und verbreitern die Fläche optisch.
Der Fallschutzbereich für die Kletterwand wird erneuert und mit Fallschutzplatten belegt.
Unter den Bäumen befinden sich in unregelmäßigen Abständen neun Sitzblöcke aus farbigem Beton. Sie sind zwischen 2,5 und 3,0 m lang und haben teilweise eine Holzauflage.
Die vorhandenen, erhöht liegenden Pflanzbeete entlang des Schulgebäudes werden mit Strauch- und Bodendeckern in verschiedenen Höhen und Farben neu bepflanzt.
Der Schulhof wird durch ein Tor auf Höhe der Turnhalle abschließbar sein.
Die Kosten des Realschulpausenhofes belaufen sich auf ca. 250.000,00 € brutto. Das entspricht 135,14 €/m².
Der Pausenhof ist Bestandteil des Förderantrags der Generalsanierung und wird durch die FAG Richtlinie gefördert. Der Verwendungsnachweis muss bis zum 31.12.2013 abgegeben werden.
2. Haupthof
Der Haupthof zwischen Realschulen und Dessauer Gymnasium, der zurzeit einen Höhenunterschied von bis zu einem Meter aufweist, wird auf eine Ebene angehoben. So entsteht eine Freifläche, die sich vom angrenzenden öffentlichen Fuß- und Radweg durch eine Rasenböschung abhebt.
Die Zufahrt kann weiterhin über die vorhandene, behindertengerechte Rampe entlang des Gebäudes Dessauer Gymnasium erfolgen.
Der Zugang vom öffentlichen Fußweg zum Schulhof erfolgt über zwei Treppenanlagen, von der eine durch Sitzstufen erweitert wird.
Die entstehende neue Böschungskante wird durch geschnittene Heckenfragmente (Hainbuche) abgegrenzt.
Neugepflanzte Großbäume gliedern die Schulhoffläche. Die Bereiche für Spiel- und Bewegung werden optisch durch eine Baumreihe aus insgesamt fünf Amberbäumen und Gleditschien von den Sitzbereichen getrennt.
Unter einer Baumgruppe aus sechs Sumpfeichen bieten sich Möglichkeiten zum Aufenthalt auf drei großen Holzpodesten. Hier kann auch Unterricht im Freien statt finden.
Die befestigten Flächen des Hofes werden asphaltiert, die Spiel und Ruhebereiche werden mit Farbasphalt (beige) ausgeführt, um sie hervorzuheben. Alle in den befestigten Flächen stehenden Bäume werden mit begehbaren, gusseisernen Baumrosten versehen.
Als Spielangebot in den Pausen stehen drei Tischtennisplatten, ein Hockeytor sowie ein bodengleiches Schachbrett zur Verfügung.
Die Kosten des Haupthofes belaufen sich auf ca. 480.000,00 € brutto. Das entspricht 114,56 €/m².
Im Rahmen der Generalsanierung Realschule werden Teilflächen des Haupthofes durch die FAG Richtlinie gefördert.
.Beschluss:
Der Entwurf zur Umgestaltung des Haupthofes Dessauer-Gymnasium / Staatliche Realschulen und der Entwurf zur Umgestaltung des Realschulpausenhofes werden zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. / pvs/11/2/12. Umgestaltung der alten Ortsdurchfahrt in Obernau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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06.11.2012
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ö
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Beschließend
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2 | pvs/11/2/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1 Sachverhalt
Mit der Verkehrsfreigabe der Ortsumgehung Obernau wurde die bis dahin bestehende Ortsdurchfahrt (Sulzbacher Straße und Maintalstraße) am südlichen Rand von Obernau unterbrochen. Damit besitzt die ehemalige Ortsdurchfahrt keine regionalen Verbindungsfunktionen mehr, sondern lediglich nur noch Hauptsammel- und Erschließungsfunktionen für den Ortsteil selbst. Dies bewirkt eine deutliche Reduzierung der Verkehrsmengen auf der alten Ortsdurchfahrt. Zwei Vergleiche hierzu:
Sulzbacher Straße: vorher 12.500 Kfz/Tag jetzt 1.050 Kfz/Tag
Maintalstraße: vorher 15.627 Kfz/Tag jetzt 7.500 Kfz/Tag
Die Entlastungen führen dazu, dass die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht eingehalten wird, da weniger Fahrzeuge auf der ansonsten unveränderten Ortsdurchfahrt fahren und entsprechender Platz zur Verfügung steht.
2 Maßnahmen
Da die alte Ortsdurchfahrt jetzt nur noch eine Erschließungsfunktion hat, sollte auch weiterhin die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gelten. Um darauf hinzuwirken, dass die Höchstgeschwindigkeit auch von den Verkehrsteilnehmern akzeptiert und eingehalten wird, sind bauliche und organisatorische Maßnahmen erforderlich, die dieses Ziel unterstützen. Gleichwohl sind auch die Belange des Buslinienverkehrs zu berücksichtigen, die eine auskömmliche Fahrbahnbreite nach wie vor erforderlich machen.
Das Stadtplanungsamt hat einen zwischen den Fachämtern und der Polizei abgestimmten Maßnahmenkatalog entwickelt. Eine belastbare Schätzung über das Kostenvolumen der Maßnahmenvorschläge liegt noch nicht vor. Es ist jedoch absehbar, dass eine Staffelung der Maßnahmen über zwei Haushaltsjahre erfolgen muss. Daher sind in der folgenden Maßnahmenbeschreibung die Prioritätenkennziffern A (erste Priorität) und B (zweite Priorität) aufgenommen worden. Der Maßnahmenkatalog enthält zunächst grundsätzliche Maßnahmen, die die gesamte Ortsdurchfahrt betreffen. Danach erfolgt die Auflistung der Maßnahmen von Norden (Maintalstraße) nach Süden (Wendeplatz Sulzbacher Straße).
Grundsätzliche Maßnahmen
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Prio-rität
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Maßnahmenbeschreibung
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Änderung der Vorfahrtsregelung
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A
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Aufheben der Vorfahrtsstraße auf der alten Ortsdurchfahrt. Die Maintalstraße bleibt jedoch zwischen Ortseinfahrt und Brucknerstraße vorfahrtsberechtigt, um die Fahrzeitverluste des ÖPNV gering zu halten. Ab der Brucknerstraße wird die Ortsdurchfahrt in die Tempo-30-Zone integriert, mit Rechts-vor-Links an den Kreuzungen.
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Abbau der Haltverbote
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A
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In der Ortsdurchfahrt befinden sich Haltverbote, die sich auf bestimmte Wochentage beziehen. Sie dienten ehemals dazu, dass nur auf einer Straßenseite geparkt werden konnte, um eine ausreichende Restfahrbahnbreite zu erhalten. Diese Haltverbote sollen vollständig abgebaut werden.
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Tempo 30 km/h
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A
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In der gesamten Ortsdurchfahrt: zwischen Ortseingang Maintalstraße und Brucknerstraße streckenbezogen. Zwischen Brucknerstraße und Wendeplatz als Tempo-30-Zone.
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.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung zur veränderten Verkehrssituation der ehemaligen Ortsdurchfahrt in Obernau wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Vorschläge der Verwaltung und die Diskussionsbeiträge aus der Mitte des Planungs- und Verkehrssenates zur künftigen Gestaltung des Verkehrsraums werden befürwortet. Hinsichtlich der weiteren Gestaltung wird ein Ortstermin durchgeführt, den das Stadtplanungs-amt vorschlagen wird.
3. Die Verwaltung wird mit der Ausführungsplanung der diskutierten Vorplanung beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. / pvs/11/3/12. Fahrradweg an der Mainaschaffer Straße;
- Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich vom 04.04.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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06.11.2012
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ö
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Beschließend
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3 | pvs/11/3/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Anlass
Herr Stadtrat Giegerich beantragt den Radweg zwischen Linkstraße und Kreuzung Mainaschaffer Straße bis zur Hauptstraße in Mainaschaff weiterzuführen und damit die Lücke der Radverkehrsführung zu schließen.
2. Sachstand
Bis zur Kreuzung Mainaschaffer Straße sind in der Linkstraße beidseitig Schutzstreifen für den Radverkehr markiert. Ab Beginn des ALDI-Parkplatzes in der Hauptstraße in Mainaschaff ist wieder ein Schutzstreifen markiert. Dazwischen muss sich der Radfahrer in Richtung stadtauswärts in den Kfz-Verkehr auf der Straße einordnen. Stadteinwärts gibt es einen gemeinsamen Fuß- und Radweg, der kurz vor der Aschaff endet. Eine Überleitung auf die Fahrbahn ist nicht vorhanden. Die Radfahrer benutzen daher oft verbotswidrig den Gehweg bis zur Linkstraße. Ab da wird der Radverkehr auf die Straße geführt und muss sich im Straßenverkehr einordnen.
Die Mainaschaffer Straße und die Hauptstraße (Mainaschaff) weisen eine Hauptverbindungsfunktion zwischen Aschaffenburg und Mainaschaff auf. Zusätzlich werden mehrere Einzelhandelsbetriebe von der Hauptstraße erschlossen. Die Abfahrt Strietwald von der B 8 mündet auf die Hauptstraße (Gemarkung Mainaschaff). Der Radfahrer ordnet sich in diesem Abschnitt in den Straßenverkehr ein. Das bedeutet, insbesondere im Ausfahrtsbereich von der B 8 sind keinerlei Maßnahmen zum Schutz des Radfahrers vorgesehen.
3. Maßnahmen
Zur Verbesserung der Situation für den Radfahrer gab es mehrere Ortstermine mit den verantwortlichen Fachämtern der Stadtverwaltung, den Fachämtern und dem Bürgermeister von Mainaschaff, der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises, dem Staatlichen Bauamt sowie der Polizei von Landkreis und Stadt.
Stadteinwärts wurde von allen Stellen empfohlen, ab Ende des gemeinsamen Fuß- und Radweges einen Schutzstreifen mit einer Breite von 1,25 m auf der Fahrbahn zu markieren. Im Bereich der Kreuzung Mainaschaffer Straße - Linkstraße - Mörswiesenstraße ist vor der Ampel eine Aufstellfläche (Länge 3,75 m, Breite 5,20 m) für Radfahrer vorgesehen und ein separates Signal für den Radverkehr vorgesehen.
Stadtauswärts wurden auf mehreren Ortsterminen unterschiedliche Varianten diskutiert.
Erster Vorschlag der Stadtverwaltung war, einen Schutzstreifen ab der Kreuzung Linkstraße bis zum bestehenden Schutzstreifen in der Hauptstraße zu markieren. Da aber aus Sicht der Polizei bei dieser Variante Sicherheitsbedenken gegenüber dem Radfahrer vorgebracht wurden, gab es zunächst eine neue Variante.
Die Radverkehrsführung sollte ab der Kreuzung Linkstraße über die Brücke geführt, ab da von der Straße abgesetzt und über die Ausfahrt B 8 geführt werden (4 m abgesetzt). Der Radverkehr sollte in der Ausfahrt dem Kfz-Verkehr untergeordnet werden. Als begleitende Maßnahmen dazu muss das Brückengeländer an die Außenseite der Brücke versetzt werden, damit der Radweg 1,70 m breit ist und es müsste ein separater Radweg auf Mainaschaffer Gemarkung in den Böschungsbereich der Aschaff gebaut werden.
Bei dieser Variante hatte jedoch die Gemeinde Mainaschaff Bedenken. Sie befürchtete, dass der Radfahrer diese Wegeführung insbesondere in Hauptverkehrszeiten nicht benutzen würde, da er dem ausfahrenden Verkehr von der B 8 untergeordnet wäre, für ihn Wartezeiten entstehen würden und diese Verbindung somit unattraktiv sei. Sie vermutete, dass er sich dann dem Kfz-Verkehr in der Mainaschaffer Straße einordnen und der Radweg nicht genutzt werden würde.
Aus diesem Grund haben sich die Beteiligten auf eine dritte Variante geeinigt, in der der Radverkehr über die Brücke geführt wird und die Fahrbahn in Richtung B 8 um 1,70 m verbreitert wird. So kann ein Schutzstreifen neben der heutigen Fahrbahn geführt und vorfahrtsberechtigt über die Ausfahrt der B 8 geführt werden. Die Furt über die Ausfahrt wird rot eingefärbt und mit Fahrradsymbolen versehen.
4. Ausführung
Die Markierung des Schutzstreifens stadteinwärts, einschließlich dem Umbau des Randbords auf die Fahrbahn und der Aufstellfläche im Kreuzungsbereich mit der Linkstraße erfolgt durch das Tiefbauamt der Stadt in der 22. und 23. KW im Rahmen der Deckensanierung in der Mainaschaffer Straße.
Stadtauswärts erfolgen die Umbauarbeiten ab der Linkstraße bis einschließlich Brücke, d. h. die Verbreiterung der Fahrbahn und der Versatz des Brückengeländers durch das städtische Tiefbauamt. Die Verbreiterung der Fahrbahn und die Markierung des Schutzstreifens über die B 8 erfolgt durch die Gemeinde Mainaschaff.
.Beschluss:
1 Der Bericht der Verwaltung zur Radverkehrssituation in der Mainaschaffer Straße wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Netzlücke des Radverkehrs in der Mainaschaffer Straße stadteinwärts durch Schutzstreifen und stadtauswärts durch eine Kombination von Radweg und Schutzstreifen zu schließen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. / pvs/11/4/12. Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf ausgewählten Straßen im Stadtteil Leider;
- Antrag der Stadträte Herbert Kaup und Erika Haas vom 22.10.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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06.11.2012
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ö
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Beschließend
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4 | pvs/11/4/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Straßen des Stadtteils Leider sind durch angeordnete Zeichen 274.1 StVO zu einer Tempo 30-Zone zusammengefasst. Mehrere vorgenommene bauliche Änderungen im Straßenkörper ergänzen die aufgestellten Verkehrszeichen und wirken sich verkehrsberuhigend aus. Als Beispiel sei hier auf die Einengung in der Ruhlandstraße am Fußgängerüberweg zur Karlsbader Straße und die Kunststoffschwellen zwischen Gemeindegraben und Braunstraße hingewiesen.
Im Jahr 2012 war in der Ruhlandstraße bereits viermal das Viasis-Geschwindigkeits-anzeigegerät aufgestellt. Dieses Gerät signalisiert dem Kraftfahrer die von ihm gefahrene Geschwindigkeit und zeichnet diese gleichzeitig auf. Die dabei gemessene Geschwindigkeit V 85, d. h. 85 % aller Kraftfahrer erreichten maximal diese Geschwindigkeit, liegt dabei bei 31 bis 32 km/h.
Im Stadtteil Leider befinden sich mehrere Messstellen, an welchen durch den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Aschaffenburg und Umgebung im Auftrag der Stadt Aschaffenburg Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Unter anderem befinden sich solche Messstellen in der Seidelstraße, der Ruhlandstraße und der Straße
Am Dreispitz.
Am 04.09.2012 ging bei der Stadt Aschaffenburg eine Unterschriftenliste ein mit dem Betreff: „Raserei auf den Straßen im Stadtteil Leider und wild-parken in der Ruhlandstraße. … Schwerpunkt Raserei in der Seidelstraße, Leiderer Stadtweg, Ruhlandstraße, Am Dreispitz und Mayerstraße.“
Auf Grund dieser Hinweise wurden bis zum Sitzungstag, 06.11.2012, mehrere gezielte Geschwindigkeitskontrollen in der Seidelstraße, der Ruhlandstraße, und der Straße
Am Dreispitz durchgeführt. Über die Ergebnisse kann, soweit sie der Stadt Aschaffenburg zu diesem Zeitpunkt dann schon vorliegen, in der Sitzung berichtet werden.
Bis einschließlich August dieses Jahres lag die durchschnittliche Quote an beanstandeten Fahrzeugen in der Seidelstraße bei 10,0%; in der Straße Am Dreispitz bei 5,6% und in der Ruhlandstraße bei 3,7%. Die Seidelstraße ist eine der beiden Zufahrten zum Stadtteil Leider und dient darüber hinaus der Erschließung der staatlichen Berufsschulen.
Seitens der Verwaltung wird insbesondere in dieser Straße ein Bedarf an einer regelmäßigen Verkehrsüberwachung in Form der Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gesehen.
Die Verwaltung schlägt vor, im Stadtteil Leider und insbesondere der Seidelstraße regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchführen zulassen.
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung zur Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf ausgewählten Straßen im Stadtteil Leider wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine regelmäßige Überwachung der zulässigen Höchst-
geschwindigkeit im Stadtteil Leider zu gewährleisten.
3. Aufgrund des Antrages von Herrn Stadtrat Herbert Kaup vom 22.10.2012 (Anlage 2), hin-
sichtlich der Überwachung des ruhenden Verkehrs, erfolgt ein ergänzender mündlicher
Bericht, den der Antragsteller auch nach dem Sachvortrag kommentiert und um einen
Ortstermin in der Ruhlandstraße bittet, zu dem auch die Bürger eingeladen werden sollen.
Außerdem regt Herr Stadtrat xxx eine Bürgerversammlung zu diesem Thema an.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. / pvs/11/5/12. Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet "Nordöstlich Beckerstraße" (Nr. 3/26) im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. 6055, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 6055/6, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße
- Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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06.11.2012
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ö
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Vorberatend
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5 | pvs/11/5/12 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 5 d. ö. S. "Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet "Nordöstlich Beckerstraße" (Nr. 3/26) im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. 6055, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 6055/6, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße
- Aufstellungsbeschluss" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. / pvs/11/6/12. Halteplätze für Reisebusse im Bahnhofsbereich;
- Antrag von Frau Stadträtin Gabriele Bokr vom 22.01.2012
- Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 08.05.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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06.11.2012
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ö
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Beschließend
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6 | pvs/11/6/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Sitzung des Werksenats am 10.05.2012 wurde von der Verwaltung ein ausführlicher Bericht über Parkmöglichkeiten für Reisebusse auf dem Gelände des Regionalen Omnibusbahnhofs (ROB) vorgelegt. Es wurde herausgearbeitet, dass für diese Sonderverkehre keine Halteplätze im ROB angeboten werden können. Dem Regionalen Omnibusbahnhof liegt ein Betriebskonzept zugrunde das ausschließlich auf den Linienverkehr der VAB mit rund 1.800 An- und Abfahrten und etwa 20.000 Fahrgästen je Wochentag ausgerichtet ist.
Für den Reisebusverkehr ist in der Ludwigstraße im Bereich vor den Anwesen Ludwigstraße 19 bis 21 eine Sonderhaltestelle ausgewiesen und beschildert. Die Haltebucht steht ausschließlich Reisebussen für eine Haltezeit von 30 Minuten zu Verfügung und wird besonders überwacht.
Für sonstige Reisebusse, die Aschaffenburg mit Besuchergruppen anfahren und für längere Zeit einen Aufenthalt haben, sind in der Innenstadt an mehreren Standorten weitere Haltestellen ausgewiesen, darunter in der Erthalstraße und vor dem Schloss.
Örtliche und regionale Reisebusunternehmen fordern eine Ausweitung des Haltestellenangebotes im Bahnhofsumfeld. Nach einem Ortstermin mit dem Stadtrat, der Verwaltung und Reisebusunternehmen Anfang April 2012 wurden vor Ort weitere Verbesserungsmöglichkeiten erörtert, da seitens der Unternehmen beklagt wird, dass die Haltestelle Ludwigstraße regelmäßig von PKWs beparkt wird und die Parkstandstiefe für das Ausladen von Gepäck nicht ausreichend sei.
Die Verwaltung hat im Anschluss an den Ortstermin eine Befragung der Unternehmen zu ihren Ankunfts- und Abfahrtszeiten im Bahnhofsumfeld durchgeführt, um darauf aufbauend weitere Standortalternativen zu entwickeln.
Im direkten Umfeld des Aschaffenburger Hauptbahnhofs sind zwei weitere mögliche Standplätze denkbar:
- Parkhaus Elisenstraße - Einfahrtsspur
- die Lieferzone in der Ludwigstraße direkt vor dem Gebäude des Hauptbahnhofs / Ausfahrt Parkhaus
Beide Varianten liegen verkehrsgünstig zu Haltestellen des ÖPNV und können auch mit dem PKW gut angefahren werden. Zudem bieten beide Flächen eine erforderliche Parkstandstiefe von 4,50 m.
Die Einfahrtsspur Parkhaus Elisenstraße ist für das direkte Einfahren in das Parkhaus nicht notwendig. Die Fläche ist kein öffentlicher Verkehrsgrund. Abends wird diese Fläche als Taxenstandplatz genutzt. Zur Elisenstraße wird die Einfahrtsspur durch eine begrünte Insel mit zwei Bäumen abgegrenzt. Zudem befindet sich auf der Fläche eine dynamische Parkhauswegweisung. Zur Nutzung als Reisebushaltestelle müsste diese Fläche komplett zurückgebaut werden.
Die Standortvariante 2 - Lieferzone direkt am westlichen Kopf des Hauptbahnhofs - liegt deutlich verkehrsgünstiger und in direkter Nähe zur bestehenden Reisebushaltestelle gegenüber. Durch einen Rückbau des sehr breiten Gehwegs kann eine Parkstandstiefe von 4,50 m sichergestellt werden. Ein Ersatz für die wegfallende Lieferzone kann nicht angeboten werden. Die erst kürzlich fertig gestellte Ludwigstraße müsste für die Reisebushaltestelle in diesem Abschnitt umgebaut werden. Nach Kostenschätzung der Verwaltung betragen die Umbaukosten rund 22.000 €. Verkehrsrechtlich würde diese zweite Haltestelle als weitere Sonderhaltestelle mit einer Parkzeithöchstdauer von 30 Min. ausgeschildert werden.
Aus Sicht einzelner Reisebusunternehmen (leider hat nur eine begrenzte Zahl an Unternehmen an der Befragung mitgewirkt) wird eine zweite Haltemöglichkeit als keine unmittelbare Verbesserung ihrer Situation bewertet, da nicht sichergestellt werden kann, dass diese von Fremdparkern dauerhaft freigehalten wird. Damit wird unausgesprochen die Wirksamkeit der Kontrollen der Verkehrsüberwachung bezweifelt.
Ein weiterer Bedarf für Haltestellen ergibt sich durch die Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs im Rahmen der Gesetzesänderung des PBFG. Ab sofort sind in Konkurrenz zur Bahn Fernbuslinien möglich. Sie sind aber erst ab einer Entfernung von mehr als 50 km zulässig. Sie benötigen auch eine Konzession.
Der Stadtverwaltung liegt seit wenigen Tagen bereits eine erste Anfrage der Regierung von Unterfranken für eine Linienwegskonzession für die Relation Frankfurt - Nürnberg zur Stellungnahme vor. Inwieweit weitere Fernbuslinienverkehre mit Halt in Aschaffenburg entstehen werden kann noch nicht abgeschätzt werden. Für die Bereitstellung von Haltestellen ist jedoch entscheidend wie sich dieser Verkehr entwickelt, wann und wie oft die Linie fährt, welche Reiseziele sie hat, wo der letzte Halt war u. v. m.. Dieses Vorgehen hat sich bei den Konzessionen für die schon seit langem bestehenden grenzüberschreitenden Fernbuslinien bewährt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Entwicklung bei diesen neuen Verkehren zunächst zu beobachten und bedarfsabhängig Standortalternativen für Haltestellen im Stadtgebiet zu prüfen und planerisch aufzuarbeiten. Eine kurzfristig neu zu errichtende Haltestelle im Bahnhofsbereich kann aus o. g. Gründen nicht in Aussicht gestellt werden.
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung zur Standortsuche von Halteplätzen für Reisebusse im Bahnhofs-bereich wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, linienbezogen die infrastrukturellen Vorraussetzungen für die Halte von innerdeutschen Fernbuslinien zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. / pvs/11/7/12. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Theodor Bubenzer vom 16.11.2011 wegen "Straßenbeleuchtung" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 21.09.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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06.11.2012
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ö
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Beschließend
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7 | pvs/11/7/12 |
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Theodor Bubenzer vom 16.11.2011 wegen "Straßenbeleuchtung" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 21.09.2012 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. / pvs/11/8/12. Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2011 wegen "Bericht über Semesterticket an der Hochschule Aschaffenburg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 06.09.2012;
- Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates vom 20.09.2011
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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06.11.2012
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ö
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Beschließend
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8 | pvs/11/8/12 |
.Beschluss:
Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2011 wegen "Bericht über Semesterticket an der Hochschule Aschaffenburg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 06.09.2012 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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9. / pvs/11/9/12. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich vom 01.06.2012 wegen "Radwege Nr. 8 - Einrichtung einer Nummer gegen Scherbenkummer" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 14.09.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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06.11.2012
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ö
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Beschließend
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9 | pvs/11/9/12 |
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich vom 01.06.2012 wegen "Radwege Nr. 8 - Einrichtung einer Nummer gegen Scherbenkummer" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 14.09.2012 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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10. / pvs/11/10/12. SPNr. PVS/11/10/12
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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06.11.2012
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ö
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Beschließend
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10 | pvs/11/10/12 |
.Beschluss:
Herr Stadtrat Manfred Christ bezieht sich auf seine Anträge zu den Radwegesituationen. Er bemängelt, dass er keine Antwort auf seinen Antrag Nr. 55/2011 vom 26.08.2011 (Anlage 6) bekommen hat.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 15:21 Uhr