Datum: 07.11.2012
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:02 Uhr bis 18:17 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1uvs/10/1/12 SPNr. UVS/10/1/12
2uvs/10/2/12 16. one race....human! Afrika-Karibik-Festival
3uvs/10/3/12 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 14 Wohneinheiten und Tiefgarage, Braunstraße in Aschaffenburg, durch die Firma May und Eilbacher GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, BV-Nr. 20120245
4uvs/10/4/12 Baumfällungen und Baumpflanzungen des Garten- und Friedhofsamtes im Jahr 2012/2013
5uvs/10/5/12 Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Spielothek, Sportwette mit Annahme und eines Arbeitnehmerwohnheimes mit 20 Appartements, BV-Nr. 20120301
6uvs/10/6/12 Errichtung einer Halle zur Bearbeitung von Metallen und Einbau eines Kletterzentrums sowie Errichtung eines Büro- und Sozialgebäudes mit drei Wohnungen und Errichtung eines Lagerplatzes, Fürther Straße in Aschaffenburg
7uvs/10/7/12 Neubau eines Aldi-Lebensmittelmarktes auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 6493/48 und 6493/103, Gemarkung Aschaffenburg, an der Südbahnhofstraße 9, durch die Güterberg GmbH & Co. KG, Wörth/Main, BV-Nr. 20120157
8uvs/10/8/12 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 30.11.2010, vom 05.10.2012 und vom 16.10.2012 wegen "Bericht über die Denkmaleigenschaft des Dammer Hofes" und Bekanntgabe der Stellungnahmen der Verwaltung vom 08.10.2012 und vom 25.08.2011
9uvs/10/9/12 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 02.10.2012 wegen "Abriss ehem. Bavaria Kino - Berichterstattung"; - mündlicher Bericht

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1. / uvs/10/1/12. SPNr. UVS/10/1/12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.11.2012 ö Beschließend 1uvs/10/1/12

.Beschluss:

Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog informiert die anwesenden Stadträtinnen und Stadträte über die Verkehrssituation in der Innenstadt an den Adventssamstagen und die entsprechenden Maßnahmen zur Verkehrslenkung (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / uvs/10/2/12. 16. one race....human! Afrika-Karibik-Festival

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.11.2012 ö Beschließend 2uvs/10/2/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Einreichung des Formblattantrages vom 17.10.2012 beantragte die AB Event & Marketing GmbH die Erlaubnis zur Veranstaltung des 16. one race… human! Afrika-Karibik-Festivals von Donnerstag den 15.08.2013 bis Sonntag den 18.08.2013.

Zeiten der öffentlichen Veranstaltung:

Donnerstag von 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 01.00 Uhr
Samstag von 9.00 Uhr bis 01.00 Uhr
Sonntag von 9.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Musikdarbietung:        

Donnerstag bis 24.00 Uhr
Freitag bis 24.00 Uhr, Zeltbühne bis 01.00 Uhr
Samstag bis 24.00 Uhr, Zeltbühne bis 01.00 Uhr
Sonntag bis 22.00 Uhr

Von 24.00 Uhr bis 01.00 Uhr finden Musikdarbietungen nur in der Zeltbühne statt.
Zumeist beginnen die Darbietungen erst am Nachmittag, das Programm findet sich noch in der Erstellung

Gaststättenbetrieb (Verkauf von Getränken und Speisen) erfolgt durch ca. 20 verschiedene Anbieter die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird überwacht.


Durch strengere Auflagen wird berücksichtigt, dass der Zeltplatz Nilkheimer Flugfeld immer stärker angenommen und größer wird. Der Zeltplatz und die Einhaltung der Zeltplatzordnung sind dieses Jahr wieder verstärkt auch nachts durch Sicherheitskräfte zu überwachen. Die Zeltfläche ist so auszurichten, dass die Störung der Anwohner so gering als möglich gehalten wird.

Auch dieses Jahr ist die Einhaltung der Immissionsrichtwerte am Freitag und Samstag bis 01.00 Uhr zu überwachen.

Der Zeltplatz am Schwimmbad bleibt wie im Vorjahr verkleinert. Durch die Freiflächen wurde die ungehinderte Nutzung des überregionalen Radweges deutlich verbessert wird.

Für die Veranstaltung wird ein überregionaler Sicherheitsdienst eingesetzt.  Der Veranstalter erstellt ein Sicherheitskonzept.

Die Veranstaltung soll wie in den Vorjahren unter den üblichen Auflagen und verkehrsrechtlichen Anordnungen genehmigt werden.

.Beschluss:

Der Durchführung des 16. one race....human! Afrika-Karibik-Festival in der Zeit vom Donnerstag den 15.08.2013 bis Sonntag den 18.08.2013 auf dem Aschaffenburger Volksfestplatz wird zugestimmt.

Die Veranstaltung wird unter den üblichen Auflagen genehmigt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. / uvs/10/3/12. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 14 Wohneinheiten und Tiefgarage, Braunstraße in Aschaffenburg, durch die Firma May und Eilbacher GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, BV-Nr. 20120245

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.11.2012 ö Beschließend 3uvs/10/3/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Firma May und Eilbacher GmbH & Co. KG, Aschaffenburg beantragt die bauaufsichtliche Geneh­migung zum Neubau eines Mehrfamilien­wohnhauses mit 14 Wohneinheiten und Tiefgarage, Braunstraße in Aschaffenburg.

Durch das Bauvorhaben wird auf einem bisher nicht bebauten Grundstück an der Ecke Braun­straße/Augasse in Leider ein dreigeschossiges Mehrfamilienwohnhaus mit zusätzlichem Pent­house in einem Staffelgeschoss errichtet. Die Größen der Wohnungen betragen rund 74 m² bis zu 128 m².

Das Bauvorhaben ist planungsrechtlich nach §§ 30 und 31 BauGB sowie § 4 a der Baunutzungs­verordnung zulässig.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auf­lagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Firma May und Eilbacher GmbH & Co. KG, Aschaffenburg wird die bauaufsichtliche Geneh­migung zum Neubau eines Mehrfamilienwohn­hauses mit 14 Wohneinheiten und Tiefgarage, Braunstraße in Aschaffenburg, entsprechend den bau­aufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. / uvs/10/4/12. Baumfällungen und Baumpflanzungen des Garten- und Friedhofsamtes im Jahr 2012/2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.11.2012 ö Beschließend 4uvs/10/4/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Garten- und Friedhofsamt ist für insgesamt 18.000 städtische Bäume in Aschaffenburg zuständig.
Alle Bäume im Stadtgebiet werden jährlich mindestens einmal auf ihre Vitalität und Standsicherheit überprüft und kontrolliert.
Durch eine kontinuierliche und genaue Kontrolle kann die Verkehrssicherungspflicht gewährleistet werden.

1.        Baumfällungen

Als Ergebnis der Baumkontrolle sind im Winterhalbjahr 2012/2013 insgesamt
72 Bäume (siehe Anlage 1 – 5) zu fällen, davon:

26 Stück mit einem Stammdurchmesser von   20 –   39 cm
33 Stück mit einem Stammdurchmesser von   40 –   59 cm
  8 Stück mit einem Stammdurchmesser von   60 –   79 cm
  3 Stück mit einem Stammdurchmesser von   80 –   99 cm
  2 Stück mit einem Stammdurchmesser von 100 – 119 cm
72 Stück

1.1.        Schadbilder der zu fällenden Bäume:
       
       20 Bäume sind absterbend oder abgestorben
       52 Bäume haben unterschiedliche Mängel (Stammschäden, Krankheiten, Zwiesel,
            schiefen Wuchs, Sturmschäden) oder müssen der Bestandspflege für andere
            Bäume weichen.


Neben den 72 notwendigen Baumfällungen stehen 2012 insgesamt 187 Baumpflanzungen verteilt auf das Stadtgebiet gegenüber.

2.        Baumpflanzungen
       
2.1        Frühjahr 2012

Pflanzungen von insgesamt 68 Solitärbäumen (Stammumfang 18/20 bis 20/25) bei
folgenden Maßnahmen:
  12 Bäume verschiedener Art        Waldfriedhof
  11 Bäume verschiedener Art        Altstadtfriedhof
  34 Bäume verschiedener Art        Baumlehrpfad Aschaffaue
  45 Bäume verschiedener Art        im gesamten Stadtgebiet
102 Bäume

2.2        Herbst 2012

Pflanzungen von insgesamt 85 Solitärbäumen (Stammumfang 18/20 bis 20/25 cm)
bei folgenden Maßnahmen:
    6 Zierkirschen        Erthalstraße
    7 Bäume verschiedener Art        Waldfriedhof
    9 Bäume verschiedener Art        Altstadtfriedhof
  63 Bäume verschiedener Art        im gesamten Stadtgebiet
  85 Bäume



2.3        Großbaumverpflanzung
       
       Vom Quartiersbüro Hefner-Alteneck wurden drei Linden in die Grünflächen der umliegenden Gebäude der Stadtbau GmbH verpflanzt.

.Beschluss:

Der Bericht des Garten- und Friedhofsamtes über die Baumpflanzungen im Frühjahr und Herbst 2012 und die Baumfällungen im Winterhalbjahr 2012 / 2013 wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / uvs/10/5/12. Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Spielothek, Sportwette mit Annahme und eines Arbeitnehmerwohnheimes mit 20 Appartements, BV-Nr. 20120301

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.11.2012 ö Beschließend 5uvs/10/5/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

xxxx beantragen die Erteilung eines Bauvorbescheides zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Spielothek, Sportwette mit Annahme sowie eines Arbeitnehmerwohnheimes mit 20 Appartements an der Medicusstraße/Schoberstraße in Aschaffenburg.


Mit der Bauvoranfrage beabsichtigt der Antragsteller anstelle einer bisherigen Gaststätte in Holzbauweise und eines als Stellplatzfläche davor genutzten Flurstücks der Stadt Aschaffenburg ein Wohn- und Geschäftshaus mit einer Tiefgarage im Untergeschoss, im Erdgeschoss eine Spielothek mit 104,36 m² Nutzfläche, einer Sportwette mit Annahme mit 93,86 m² Fläche, einem Frühstücksraum für das Arbeitnehmerwohnheim mit rund 50 m² sowie im 1. und 2. Obergeschoss ein Arbeitnehmerwohnheim mit 20 Appartements von ca. 24 m² Fläche zu errichten.

Die Fragestellung des Bauherrn zur Bauvoranfrage lautet:

„Frage an die Stadtplanung der Stadt Aschaffenburg, wird der Abweichung aus dem B-Plan zugestimmt?
1)        Nutzung
2)        Abweichung im Baufenster
3)        Eventuelle Dachneigung“

Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides wird wie folgt beantwortet:

Grundvoraussetzung für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist der Erwerb des städtischen Grundstückes mit einer Grundstücksfläche von 332 m². Der Hauptsenat des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg hat voraussichtlich am 05.11.2012 den Verkauf des Grundstückes zur Errichtung eines Bauvorhabens mit einer Spielothek und einer Sportwette mit Annahme abgelehnt.

Durch diese Entscheidung ist der Bauherr an der rechtlichen Verwertung des beantragten Bauvorbescheides gehindert. Da die Verbescheidung der Bauvoranfrage deshalb für den Antragsteller nutzlos wäre, kann die Erteilung eines Bauvorbescheides zu den gestellten Fragen mangels Sachbescheidungsinteresses abgelehnt werden.

Der Umwelt- und Verwaltungssenat wird deshalb um die umseitig vorgeschlagene Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

Die Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Spielothek, Sportwette mit Annahme und Arbeitnehmerwohnheim mit 20 Appartements wird wie folgt beantwortet:

Das Bauvorhaben ist nur zu verwirklichen, wenn das überplante, der Stadt Aschaffenburg gehörende Grundstück mit einer Fläche von 332 m² erworben werden kann. Da der zuständige Senat des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg beschlossen hat, das Grundstück für die Errichtung eines Bauvorhabens mit Spielothek und Sportwette mit Annahme nicht zu verkaufen, wird die Erteilung des Bauvorbescheides mangels Sachbescheidungsinteresses abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. / uvs/10/6/12. Errichtung einer Halle zur Bearbeitung von Metallen und Einbau eines Kletterzentrums sowie Errichtung eines Büro- und Sozialgebäudes mit drei Wohnungen und Errichtung eines Lagerplatzes, Fürther Straße in Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.11.2012 ö Beschließend 6uvs/10/6/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Herr ******** beantragt die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung einer Halle zur Bear­beitung von Metallen, zum Einbau eines Kletterzentrums, zur Errichtung eines Büro- und Sozial­gebäudes mit drei Wohnungen sowie zur Errichtung eines Lagerplatzes, Fürther Straße in Aschaf­fenburg.

Bei dem Baugrundstück, gelegen zwischen Wendelbergstraße und Fürther Straße, handelt es sich um Teile der ehemaligen Kasernenanlagen der US-Armee. Das Baugrundstück ist fast vollständig mit Betonflächen versiegelt. Das Baugrundstück gliedert sich in einen höher gelegenen Teil, auf dem die Halle errichtet werden soll, und einen tiefer gelegenen Teil, für den vorübergehend ein selbständiger Lager­platz für neue und gebrauchte Baumaterialien eingerichtet werden soll. In einem Winkelanbau an der Wendelbergstraße soll ein Büro- und Sozialgebäude mit drei Betriebs­wohnungen entstehen.

Das Bauvorhaben ist planungsrechtlich nach den §§ 30 und 31 BauGB in Verbindung mit § 8 Bau­nutzungsverordnung zulässig.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und
-stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Herrn ********** wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung einer Halle zur Bearbeitung von Metallen und Einbau eines Kletterzentrums sowie die Errichtung eines Büro- und Sozial­gebäudes mit drei Wohnungen und die Errichtung eines Lagerplatzes, Fürther Straße in Aschaf­fenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fach­behörden und -stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. / uvs/10/7/12. Neubau eines Aldi-Lebensmittelmarktes auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 6493/48 und 6493/103, Gemarkung Aschaffenburg, an der Südbahnhofstraße 9, durch die Güterberg GmbH & Co. KG, Wörth/Main, BV-Nr. 20120157

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.11.2012 ö Beschließend 7uvs/10/7/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Firma Güterberg GmbH & Co. KG, Wörth/Main beantragt die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Aldi-Lebensmittelmarktes auf dem Baugrundstück Flurnr. xxx Gemarkung Aschaffenburg, Südbahnhofstraße 9 in Aschaffenburg.

Mit dem Bauvorhaben soll auf dem Baugrundstück an der Südbahnhofstraße zwischen Südbahn­hof und dem ebenfalls neugebauten Edeka-Lebensmittelmarkt ein Aldi-Lebensmittelmarkt errichtet werden. Die Erschließung der zu errichtenden 45 Pkw-Stellplätze soll mit einer gemeinsamen Zufahrt über die bestehende Zufahrt des Edeka-Marktes erfolgen.

Das Bauvorhaben ist planungsrechtlich nach § 30, 31 und 34 BauGB in Verbindung mit § 8 der Baunutzungsverordnung zulässig.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auf­lagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung der Erteilung zur Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss: 1

Der Güterberg GmbH & Co. KG, Wörth/Main wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Aldi-Lebensmittelmarktes auf dem Baugrundstück Flurnr. xx und xx, Gemarkung Aschaffenburg an der Südbahnhofstraße 9 entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach
Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Frau Stadträtin Brigitte Gans regt an, dass beim Neubau des Aldi-Lebensmittelmarktes eine Kundentoilette eingerichtet werden soll. Herr Bernhard Keßler sagt zu, dass dies im Bescheid mit aufgeführt wird. Außerdem bittet Frau Stadträtin xxx um Prüfung, ob auf dem neuen Gebäude eine Photovoltaikanlage errichtet werden kann.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / uvs/10/8/12. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 30.11.2010, vom 05.10.2012 und vom 16.10.2012 wegen "Bericht über die Denkmaleigenschaft des Dammer Hofes" und Bekanntgabe der Stellungnahmen der Verwaltung vom 08.10.2012 und vom 25.08.2011

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.11.2012 ö Beschließend 8uvs/10/8/12

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 16.10.2012 wegen „Abriss Karlstraße 23 „Dammer Hof“ – Stadtratsantrag durch Verwaltung ausgehebelt!“ und die Stellungnahme der Verwaltung vom 08.10.2012 sowie der Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 30.11.2010 formal und vom 10.08.2011 faktisch wegen „Karlstraße 23, ehemals „Dämmer Tor“ und die Stellungnahme der Verwaltung vom 25.08.2011 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / uvs/10/9/12. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 02.10.2012 wegen "Abriss ehem. Bavaria Kino - Berichterstattung"; - mündlicher Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.11.2012 ö Beschließend 9uvs/10/9/12

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 02.10.2012 wegen „Abriss ehemaliges Bavaria-Kino / Antrag zur Berichterstattung im Plenum“ sowie der mündliche Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:48 Uhr