Datum: 08.11.2012
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / ws/7/1/12. Durchführung einer Befragung zur Straßenreinigung in den Stadtteilen Gailbach und Obernau;
- Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 25.09.2012
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.10.2012
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.10.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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7. Sitzung des Werksenates
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08.11.2012
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ö
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Beschließend
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1 | ws/7/1/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Sitzung des Werksenats am 20.09.2012 wurde unter anderem vorgeschlagen, die Straßen in den Stadtteilen Gailbach und Obernau in das Anschlussgebiet der Straßenreinigungssatzung aufzunehmen und in die Reinigungsklasse I einzuordnen.
Inzwischen liegt ein Antrag der SPD-Fraktion vom 02.10.2012 vor, in dem die Stadtverwaltung gebeten wird, die Bürgerschaft in den Stadtteilen Obernau und Gailbach zu diesem Thema zu befragen.
Die Verwaltung befürwortet eine solche Befragung. Da nach der Straßenreinigungsverordnung allerdings die Eigentümer bzw. die zur Nutzung von Grundstücken dinglich Berechtigten zur Reinigung verpflichtet sind, wird vorgeschlagen, auch nur diesen Kreis der Grundstückseigentümer zu befragen, ob der Anschluss an die Straßenreinigung gewünscht ist. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse in den beiden Stadtteilen ist von keinem anderen Befragungsergebnis auszugehen.
Die Verwaltung wird die Ergebnisse der Befragung für die beiden Stadtteile getrennt auswerten und dem Stadtrat vorstellen.
Erst dann erfolgt eine Beschlussfassung darüber, ob die Straßen in den Stadtteilen Gailbach und Obernau in das Anschlussgebiet der Straßenreinigungssatzung aufgenommen werden.
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Werksenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 7 d. ö. S. "Durchführung einer Befragung zur Straßenreinigung in den Stadtteilen Gailbach und Obernau;
- Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 25.09.2012
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.10.2012
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.10.2012" aufgrund des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.11.2012 (Anlage 1) und des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.11.2012 (Anlage 2) abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / ws/7/2/12. Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 27.06.2012 "Statt Fahrpreiserhöhung Umverteilung der Kosten und fahrscheinloser Nahverkehr" - Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke Aschaffenburg vom 08.10.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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7. Sitzung des Werksenates
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08.11.2012
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ö
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Beschließend
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2 | ws/7/2/12 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Werksenates der Stadt Aschaffenburg wird aufgrund des Antrages der KI vom 01.11.2012 (Anlage 3) der TOP 12 d. ö. S. "Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 27.06.2012 "Statt Fahrpreiserhöhung Umverteilung der Kosten und fahrscheinloser Nahverkehr" - Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke Aschaffenburg vom 08.10.2012" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / ws/7/3/12. Einnahmen- und Auslastungsstatistik Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen von Januar bis einschl. September 2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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7. Sitzung des Werksenates
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08.11.2012
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ö
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Beschließend
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3 | ws/7/3/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg kommunale Dienstleistungen in der Zeit vom 01.01.2012 bis 30.09.2012 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / ws/7/4/12. Nachtragsvermögensplan der Stadtwerke Aschaffenburg 2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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7. Sitzung des Werksenates
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08.11.2012
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ö
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Vorberatend
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4 | ws/7/4/12 |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.11.2012
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ö
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Beschließend
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2 | pl/15/2/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
Dem Nachtragsvermögensplan 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen (STA) wird zugestimmt (Anlage 5).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. / ws/7/5/12. Anpassung RMV-VAB-Übergangstarif ab 09.12.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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7. Sitzung des Werksenates
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08.11.2012
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ö
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Vorberatend
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5 | ws/7/5/12 |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.11.2012
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ö
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Beschließend
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3 | pl/15/3/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 03.11.2003 dem Kooperationsvertrag zwischen den in der VAB zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen und dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zur Einführung eines Übergangstarifes zugestimmt.
Punkt 3 dieses Kooperationsvertrages regelt, dass im Übergangsverkehr definierte Tarifangebote des RMV zur Anwendung kommen. Vom RMV beschlossene Tariferhöhungen werden damit unmittelbar auf die in der Anlage dargestellten Tarifangebote im RMV-VAB Übergangstarif übertragen.
Da somit keine unmittelbare Mitwirkung der in der VAB zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen an der Tarifgestaltung möglich ist, wurde mittels Kündigungsrecht in Punkt 9 des Kooperationsvertrages eine Einflussmöglichkeit geschaffen. In Abs. 3 heißt es hierzu:
>>Der Vertrag kann von den Kooperationspartnern vorzeitig gekündigt werden, wenn die im Aufsichtsrat des RMV beschlossenen Tarifmaßnahmen, die den Übergangstarif VAB betreffen, keine Zustimmung bei den Kooperationspartnern findet<<
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund verfolgt seit seinem Start eine Strategie der regelmäßigen aber moderaten Tarifpreisanhebungen. Die vorliegende Anhebung hat eine Erhöhungswirkung von
3,9 Prozent, gerechnet über alle Tarife und Preisstufen des RMV-Tarifes. Eine Änderung des im Kooperationsvertrag festgelegten Tarifsortimentes erfolgt nicht.
Die Stadtwerke bitten um Kenntnisnahme dieser Preisanhebung und um Zustimmung zur Übertragung auf die in der Anlage aufgeführten Tarifangebote des RMV-VAB-Übergangstarifes.
Erläuterungen und Anmerkungen zu den Anlagen 1- 3:
Anlage 1: Tarifblatt RMV-VAB-Übergangstarif zum 09.12.2012
Diese Tabelle stellt den zum 09.12.2012 geplanten RMV-VAB-Übergangstarif dar.
Anlage 2: Änderung in Euro
In dieser Übersicht sind die absoluten Betragsänderungen zum derzeit gültigen Tarifblatt dargestellt.
Anlage 3: Tarifblatt RMV-VAB-Übergangstarif 11.12.2011 – Aktuelles Tarifblatt
Zum Vergleich liegt das aktuelle Tarifblatt bei.
.Beschluss:
Die Tariferhöhung des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) ab dem 09.12.2012 wird zur Kenntnis genommen.
Der Übertragung der Tariferhöhung auf die in der Anlage 6
aufgeführten Tarifangebote des RMV-VAB-Übergangstarifes wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. / ws/7/6/12. Änderung des Tarifes der Verkehrsgemeinschaft am Bayer. Untermain (VAB) zum 09.12.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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7. Sitzung des Werksenates
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08.11.2012
|
ö
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Vorberatend
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6 | ws/7/6/12 |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.11.2012
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ö
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Beschließend
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4 | pl/15/4/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Allgemein
Die vom Plenum am 02.07.2012 beschlossene Tarifanpassung der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB), wurde auf Wunsch, der nach § 39 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zuständigen Genehmigungsbehörde, der Regierung von Unterfranken, abgeändert.
Die Tarifwirkung bleibt in ihrer Höhe, wie am 02.07.2012 beschlossen, unverändert bei 3,31 %. Lediglich kleinere Korrekturen im Tarifgefüge wurden von der Regierung gefordert. Gegenüber der Vorlage vom 02.07.2012 wurden einige Preise, hauptsächlich in der Region (ab Preisstufe 3) angehoben. Damit sich die Tarifwirkung von 3,31% insgesamt nicht verändert, wurden die Preise überwiegend in der Preisstufe 2 abgesenkt.
Veränderungen gegenüber dem Tarif vom 02.07.2012
Neues Tarifblatt ab dem 09.12.2012
.Beschluss:
Der, für den Stadtbusverkehr gemäß Stadtratsbeschluss vom 02.07.2012, geplanten Tarifanpassung der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) wird gemäß der Beschlussvorlage mit Wirkung zum 09.12.2012 zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 2
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7. / ws/7/7/12. Fahrplanänderungen ab 09.12.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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7. Sitzung des Werksenates
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08.11.2012
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ö
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Vorberatend
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7 | ws/7/7/12 |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.11.2012
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ö
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Beschließend
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5 | pl/15/5/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die vorliegende Beschlussvorlage informiert wie in den vergangenen Jahren über den aktuellen Stand der ab 09.12.2012 geplanten Fahrplanänderungen im Jahresfahrplan 2013.
Die nun vorgeschlagenen Änderungen können unter folgenden drei Ansatzpunkten zusammengefasst werden:
? Integration der freigestellten Schülerverkehre in den Linienverkehr, sowie die Anbindung des Ortsteils Dörrmorsbach an den Buslinienverkehr in Haibach (Bericht der Stadtwerke im Werksenat am 19.07.2012)
? Anpassung der Übergangszeiten Bus/Bus, Bus/Schiene, und Schiene/Bus.
? Punktuelle Angebotsverbesserungen
Hieraus ergeben sich folgende Veränderungen im städtischen Busverkehr:
Integration Schulverkehr Haibach / Konzept Ringlinie 5/16
Der bisher freigestellte Schülerverkehr von Haibach nach Dörrmorsbach wird in den öffentlichen Linienverkehr der Buslinie 16 integriert. Einzelne Fahrten der Linie 16 werden über ihren Endpunkt Grünmorsbach bis nach Dörrmorsbach verlängert. In Dörrmorsbach werden diese Fahrten mit der Linie 5 linienübergreifend verbunden, so dass eine Ringlinie entsteht. Stadtauswärts fahrende Busse der Linie 16 fahren als Linie 5 in die Stadt zurück; stadtauswärts fahrende Busse der Linie 5 wechseln in Dörrmorsbach zur Linie 16. Zur Sicherstellung des Schulverkehrs und Abdeckung der sonstigen Nachfrage werden Montag bis Freitag 11 Fahrtenpaare der Linie 16 bis nach Dörrmorsbach verlängert.
Der geänderte Fahrplan ermöglicht, bei unverändertem Fahrtenangebot für Gailbach, künftig kürzere Reisezeiten zwischen Gailbach über den Regionalen Omnibusbahnhof (ROB) zum Klinikum. Die Reisezeit für Hin- und Rückfahrt reduziert sich von 95 Minuten auf künftig 76 Minuten. Für diese Verbindung gilt nach wie vor die Preisstufe 1. Auf der nun zusätzlich angebotenen Direktfahrt von Gailbach ans Klinikum kann die Reisezeit nochmals, auf nur noch 45 Minuten für Hin- und Rückfahrt verringert werden. Hierfür ist allerdings die Preisstufe 2 (Aschaffenburg/Haibach) zu zahlen.
Dadurch erhalten Fahrgäste aus Gailbach künftig eine zusätzliche und umsteigefreie Anbindung nach Haibach und zum Klinikum.
Verbesserte Übergangszeiten zu den Zügen
Für viele Linien ändern sich die Abfahrts- und Ankunftszeiten. Die Taktabfahrtszeiten am ROB werden weitgehend auf die Minuten .00/.15/.30/.45 verschoben. Dadurch ergeben sich etwas längere Umsteigezeiten zu den Regional Express-Zügen von/nach Frankfurt, welche aber im Falle von Zugverspätungen das Erreichen des Busses besser ermöglicht. Dies ist besonders zu den Tagesrandzeiten oder am Wochenende vorteilhaft. Gleichzeitig können schlanke Anschlüsse auf die ICE-Züge des Fernverkehrs hergestellt werden, die es bisher zum Teil noch nicht gab.
Konsequente Vertaktung der Linien 12 und 16 mit Angebotsverbesserung Klinikum
Die Fahrpläne der Linien 12 und 16 werden konsequent über den ganzen Tag vertaktet. Die Fahrten verkehren überwiegend zu einheitlichen Taktminuten. Dadurch kann das Verkehrsangebot einfacher und merkbarer dargestellt werden. Leichte Angebotsverbesserungen führen zu einem durchgängigen 15-Minuten-Takt in der Zeit von Betriebsbeginn 5:15 Uhr bis 8:30 Uhr (bisher nur von 6:10 Uhr bis 7:25 Uhr). Die Lücke zwischen dem stark nachgefragten 7:30 Uhr-Bus und dem 8:00 Uhr-Bus der Linie 16 kann dadurch geschlossen werden.
Verbesserte Bedienungsqualität durch Ringlinie in Nilkheim
Während der Betriebszeiten der Linie 6 im 15-Minuten-Takt werden die Fahrten so miteinander kombiniert, so dass z.B. stadtauswärts fahrende Busse über Tannenweg anschließend stadteinwärts über Geschwister Scholl-Platz fahren und umgekehrt. Dadurch entsteht für bestimmte Zeiten am Tag eine Ringlinie, getreu dem Prinzip: Mit jeder Fahrt an jede Haltestelle. Zusätzlich wurde das Angebot am Nachmittag leicht modifiziert, so dass der dichte 15-Minuten-Takt etwas früher beginnt.
Nachfrageorientierte Anpassungen im Schulverkehr (Linien 3, 5, 9)
Zur Bewältigung des erhöhten Schüleraufkommens in der Spitzenstunde zwischen 7 und 8 Uhr werden auf verschiedenen Linien Anpassungen vorgenommen.
Auf der Linie 3 zur Berufsschule erfolgt eine nachfrageorientierte Verteilung der Buskapazitäten (Umverteilung der Platzkapazitäten in der Zeit von 7:10 bis 7:30 Uhr zugunsten der Zeit von 7:30 Uhr bis 7:45 Uhr).
Auf der Linie 5 wird der Schulverkehr zur Pestalozzischule anders organisiert. Sinkende Schülerzahlen ermöglichen eine Kombination mit bestehenden Schul- oder Linienfahrten auf der Linie 4. Die umsteigefreie Verbindung von Gailbach bleibt weiterhin bestehen, die Bedienung der Schule erfolgt jedoch nicht mehr direkt an die Schule, sondern über die Linienbushaltestelle „Schweinheimer Höhe“.
Auf der Linie 9 wird das Fahrtenangebot an Schultagen in der morgendlichen Spitzenstunde auf einen 15-Minuten-Takt verdichtet. Dies dient einer besseren Verteilung der Fahrgäste und ergibt im Schulverkehr passende Fahrtmöglichkeiten in Richtung Aschaffenburg. Die direkte Anbindung des Schulzentrums in Aschaffenburg mit der Linie 9 entfällt, alternativ kann das Schulzentrum mit Umsteigen am ROB mit den Linien 8 oder 3 zeitnah erreicht werden.
Durch die veränderten Fahrplanzeiten können verschiedene Schulfahrten künftig etwas früher verkehren und kommen am Schulzentrum Aschaffenburg rund 5 Minuten früher an. Dies betrifft vor allem Schüler der Linien 4, 5 und 14.
Punktuelle Angebotsverbesserungen (Linien 1, 3, 9, 14, 15 und 21):
Auf bestimmten Linien werden einzelne Verbesserungen vorgenommen. Dies beinhaltet überwiegend die Schaffung neue Fahrtenangebote.
Auf der Linie 1 soll eine neue Fahrt Mo-Fr um 20 Uhr die Lücke am Abend zwischen halb acht und halb neun auf einen 30-Minuten-Takt verkürzen.
Eine Fahrtverlängerung auf der Linie 3 bringt für Stockstadt eine zusätzliche Angebotsverbesserung. Hier soll Mo-Sa die letzte Fahrt um 21:30 Uhr nicht mehr in Leider enden, sondern bis Stockstadt verlängert werden.
Zwei zusätzliche Fahrtenpaare sollen Mo-Fr an Schultagen auf der Linie 9 das Angebot in der Zeit zwischen 7 und 8 Uhr auf einen 15-Minuten-Takt verdichten.
Die Linie 15 wird zunehmend stärker nachgefragt. Ebenfalls an Schultagen wird eine zusätzliche Fahrt um 6:37 Uhr ab Steubenstraße eingerichtet, um das Angebot lastrichtungsabhängig weiter zu verdichten. Eine weitere zusätzliche Fahrt um 15:37 Uhr ab Steubenstraße verkehrt ebenfalls nur an Schultagen und dient dem erhöhten Fahrgastaufkommen im Schulverkehr sowie für die Hochschule.
Für verschiedene Orte auf der Linie 21 soll eine weitere Frühfahrt eingesetzt werden. Diese ermöglicht Fahrgäste, künftig bereits um 6:23 Uhr in Aschaffenburg anzukommen und ermöglicht Zuganschlüsse um 6:36/6:40 Uhr oder zum Arbeitsbeginn 7 Uhr. Bisher bestand hier die erste Busankunft erst um 6:53 Uhr.
Fahrzeitanpassungen infolge Verkehrsentwicklung, Verkehrsberuhigung, Tempo-30-Zonen:
Durch Ausweitung der Tempo-30-Zone in Schweinheim benötigen die Busse etwas mehr Fahrzeit. Die Busse fahren daher etwas früher in Schweinheim los, um rechtzeitig zu den Anschlüssen am ROB anzukommen. Die planmäßigen Wendezeiten mussten hier gekürzt werden.
Baustellenfahrplan Linie 9 wegen Vollsperrung zwischen Aschaffenburg und Glattbach:
Voraussichtlich im Frühjahr 2013 wird die Verbindungsstraße zwischen Aschaffenburg und Glattbach voll gesperrt. Während der Dauer der Bauzeit gilt für die Linie 9 ein Baustellenfahrplan. Der Fahrzeitmehrbedarf führt zu späteren Ankünften in Aschaffenburg. Auf verschiedenen Linien wurden im Hinblick darauf die Fahrpläne so angepasst, dass bei Umsetzung des Baustellenfahrplans dieser ohne Fahrzeugmehrbedarf gefahren werden kann.
Einrichtung / Änderung / Streichung von Haltestellen:
Haibach „Sportplatz“ - wird umbenannt in Haibach „Schule“,
Grünmorsbach „Findbergstraße“ – Neueinrichtung
AB-Leider „Hafenbrücke“ – dauerhaft in die Augasse verlegt
AB-Schweinheim „Pestalozzischule“ – Haltestelle wird nicht mehr benötigt
.Beschluss:
Dem derzeitigen Stand der ab 09.12.2012 geltenden Fahrplanänderungen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 4
zum Seitenanfang
8. / ws/7/8/12. Ergebnisse des VKU-Kennzahlenvergleichs für die Bereiche Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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7. Sitzung des Werksenates
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08.11.2012
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ö
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Vorberatend
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8 | ws/7/8/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bereits zum siebten Mal beteiligte sich der Entsorgungsbetrieb der Stadtwerke Aschaffenburg am Kennzahlenvergleich für kommunale Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe des VKU, an dem 66 weitere Betriebe teilnahmen. Mit acht anderen Betrieben in Bayern wurde darüber hinaus ein intensiverer Austausch mit Aufhebung der Anonymität vereinbart, um ein gezieltes Nachfragen und ein von- und miteinander lernen zu ermöglichen.
In diesem Kennzahlenvergleich wurden neben den Endleistungen der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung auch die Bereiche Verwaltung und Personal sowie Werkstatt/Fuhrpark in Form einer umfangreichen und detaillierten Datenbank erfasst und vom Infa-Institut/Ahlen ausgewertet.
Gerade auch aus den Erfahrungen der ersten sechs Kennzahlenvergleiche konnte der Betrieb weiter optimiert und bei gleichem oder verbessertem Leistungsprofil seit 20 Jahren Gebührensteigerungen vermieden werden. Die in den vergangenen Jahren realisierten Kostensenkungen konnten zu Beginn dieses Jahres erneut in einer Gebührenabsenkung weitergegeben werden, obwohl nach wie vor erhebliche Rückstellungen für die Nachsorgephase der Deponie Stockstadt zu bilden waren.
Da sowohl der Umfang der Erhebung als auch die Detaillierung sowie die Teilnehmer gegenüber den vorausgegangenen Kennzahlenvergleichen variieren, ist nicht immer eine exakte Vergleichbarkeit der Zahlen gegeben.
In der Sitzung des Werksenats werden noch einige Ergebnisse im Detail präsentiert und erläutert. Nachfolgend werden nur die wesentlichen Ergebnisse dargestellt:
1. Die Kosten für Erfassung, Sammlung und Transport von Restmüll sind, wie in den anderen Kommunen, durch Lohnsteigerung und vor allem höhere Fahrzeugkosten angestiegen – in Aschaffenburg unterdurchschnittlich um 1,4 % gegenüber 3,7 % im Bundesdurchschnitt und liegen damit deutlich unter dem bayerischen und unter dem Bundesdurchschnitt.
Während die Beseitigungskosten für Restabfall in €/t in der Vergangenheit aufgrund des Deponiepreises des Landkreises Bad Kissingen sehr hoch lagen, bilden sie durch die günstigen Bedingungen des Gemeinschaftskraftwerks Schweinfurt inzwischen den zweitniedrigsten Wert und werden nur von einem weiteren Gesellschafter des GKS mit höherer Anlieferungsmenge unterboten. Aufgrund der nach wie vor geringen Restmüllmengen je Einwohner und Jahr liegt die jährliche Kostenbelastung für die Bürger mit 10,3 €/Einw. x a bei hohem Komfort (sog. Vollservice, Bereitstellung der Gefäße) bei lediglich 78 % des mittleren Wertes und bildet den Benchmark.
2. Für Bioabfall konnten die Kosten stabil gehalten werden und liegen in €/t im unteren Bereich, aufgrund der sehr hohen Sammelmenge je Einwohner um 3,2 % über dem einwohnerspezifischen Durchschnitt.
3. Beim Altpapier wird bei dieser Betrachtung der Verkaufserlös gegengerechnet, sodass sich aufgrund der Preisentwicklung ein sehr positives Bild ergibt. Nur ein Betrieb erzielte bayern- und bundesweit ein besseres Ergebnis.
4. Die gewichtsmäßige Auslastung der Sammelfahrzeuge erreicht bei Bioabfall und Altpapier überdurchschnittliche Werte, bei Restabfall aufgrund der zahlreichen kleinen Gefäße und geringen einwohnerspezifischen Mengen nur den Durchschnitt.
5. Für Altpapier und Bioabfall werden überdurchschnittliche Mengen, für Rest- und Bioabfall sowie für Altpapier werden insgesamt unterdurchschnittliche Kosten erreicht.
6. Die Kosten der hoheitlichen Abfallwirtschaft je Einwohner und Jahr konnten in Aschaffenburg bei hohem Leistungsangebot weiter auf 71 €/Einw. x a reduziert werden und liegen 12,1 % unter dem Bundesdurchschnitt und bilden in Bayern den Mittelwert. Günstiger in Bayern schneiden nur zwei Städte ohne Biotonne und eine Stadt ohne Altpapiertonne und zusätzliche Leerungen der Biotonne im Sommer ab.
Die Kostenbelastung je Einwohner für die gesamte Abfallwirtschaft konnte gegenüber 1997 trotz der Belastung für die Deponienachsorge Stockstadt sowie deutlich gestiegener Lohn- und Treibstoffkosten um 22,8 % reduziert werden.
7. Die Kosten der Straßenreinigung sind bundesweit weiterhin deutlich unterdurchschnittlich und bilden in Bayern den Benchmark.
8. Der Verwaltungskostenanteil und die entsprechende Kostenbelastung der Einwohner liegen bundes- und bayernweit deutlich unter dem Durchschnitt.
Der Kennzahlenvergleich auch im Kreis der 9 bayerischen Städte wird vermutlich 2014 auf der Grundlage der Daten aus dem Jahr 2013 wiederholt.
Aufgrund der positiven Erfahrungen, der praxisrelevanten Ergebnisse und zur Überprüfung der durchgeführten Verbesserungsmaßnahmen wird vorgeschlagen, dass sich der Entsorgungsbetrieb der Stadtwerke Aschaffenburg an der Wiederholung des Kennzahlenvergleichs beteiligt.
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Werksenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 6 d. ö. S. "Ergebnisse des VKU-Kennzahlenvergleichs für die Bereiche Abfallwirtschaft und Straßenreinigung" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. / ws/7/9/12. Änderung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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7. Sitzung des Werksenates
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08.11.2012
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ö
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Vorberatend
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9 | ws/7/9/12 |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.11.2012
|
ö
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Beschließend
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10 | pl/15/10/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Geschäftsstelle des Bayerischen Gemeindetags hat anlässlich der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 04. April 2007, Az. 8 B 05.3195 und der Änderung des Art. 51 Abs. 5 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) zum 01. Januar 2008 die bestehende Mustersatzung an die geänderte Rechtslage angepasst.
Dies ist ebenfalls in Bezug auf die städtische „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ erforderlich.
Zu den einzelnen Änderungen:
zu § 4:
Es besteht die Notwendigkeit, eine Anlage 3 mit den öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage hinzuzufügen, damit in der Änderung des § 6 darauf Bezug genommen werden kann.
Zu § 6:
Das Betreten der Fahrbahn zur Reinigung der Straße kann bei stark belasteten Straßen, d. h. ab etwa 11.000 Kfz/Tag, gem. des Urteils des Bay.VGH vom 04. April 2007 nicht mehr verlangt werden. Bei weniger belasteten Straßen ist es zumutbar, zur Reinigung der Straße die Fahrbahn 0,5 m zu betreten und bei verkehrlich untergeordneten Straßen ist die Fahrbahn bis zur Mittellinie zu reinigen.
Aus diesem Grund werden die öffentlichen Straßen in unterschiedlich verkehrlich stark frequentierte Straßen eingeteilt. (Straßenverzeichnisse A-B)
§ 6 Absatz 2 musste auf Grund des Verweises und der Änderungen in Absatz 1 geändert werden.
zu § 9 Abs 2
Sollte eine Straße nicht im Straßenverzeichnis aufgelistet sein, muss trotzdem gewährleistet sein, dass die Sicherungspflicht sichergestellt ist. Dieser Zusatz erfolgt aus haftungsrechtlichen Gründen.
zu § 10 Abs. 1 und Abs. 2
Die Musterverordnung wurde an Aschaffenburger Verhältnisse angeglichen. Diese Angleichung ist aus haftungsrechtlichen Gründen erforderlich. Sollte der Verkehr durch die Ablagerung des Räumgutes erschwert oder gefährdet sein, wäre ansonsten die Stadt Aschaffenburg haftbar, wenn das Räumgut nicht entfernt wird.
Es wird gebeten, dem umseitigen Beschluss zuzustimmen.
.Beschluss:
Auf Grund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-l) zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 20.12.2007 (GVBl.S.958) erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende Verordnung:
Artikel 1
Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, zuletzt geändert durch Verordnung vom 01.07.2010, wird wie folgt geändert:
1. § 4 wird wie folgt geändert:
Nach den Wörtern „geschlossenen Ortslage“ werden die Wörter “an die im Straßenverzeichnis (Anlage 7) aufgeführten Straßen“ eingefügt.
2. § 6 wird wie folgt geändert:
§ 6 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straßen, der zwischen der gemeinsamen Grenze des Vorderliegergrundstücks mit dem Straßengrundstück und
a) bei Straßen der Gruppe A des Straßenverzeichnisses der Fläche außerhalb der Fahrbahn (wobei ein von der Fahrbahn getrennter Parkstreifen Teil der Reinigungsfläche ist),
b) bei Straßen der Gruppe B des Straßenverzeichnisses einer parallel zum Fahrbahnrand in einem Abstand von 0,5 m verlaufenden Linie innerhalb der Fahrbahn (wobei ein von der Fahrbahn getrennter Parkstreifen Teil der Reinigungsfläche ist),
c) bei Straßen der Gruppe C des Straßenreinigungsverzeichnisses der Mittellinie des Straßengrundstücks liegt, wobei Anfang und Ende der Reinigungsfläche vor einem Grundstück jeweils durch die von den Grundstücksgrenzen aus senkrecht zur Straßenmittellinie gezogenen Linien bestimmt werden.
§ 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Bei einem Eckgrundstück gilt Absatz 1 entsprechend für jede öffentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt, einschließlich der gegebenenfalls in einer Straßenkreuzung liegenden Flächen.
3. § 9 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt
Die Sicherungspflicht besteht für alle Straßen, auch wenn diese nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführt sind.
4. § 10 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte das Eis zu beseitigen, mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Streusand, der im Freien gelagert ist, darf zu seiner Streufähigkeit einen Salzanteil von 10 Prozent enthalten. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
§ 10 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Artikel 2
Die Verordnung tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. / ws/7/10/12. Änderung der Straßenreinigungssatzung;
- Erlass einer Änderungssatzung (vorberatend)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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7. Sitzung des Werksenates
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08.11.2012
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ö
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Vorberatend
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10 | ws/7/10/12 |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.11.2012
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ö
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Beschließend
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11 | pl/15/11/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die vorgeschlagene Änderung der Straßenreinigungssatzung und des Straßenverzeichnisses ergibt sich aus dem geänderten Reinigungsbedarf einzelner Straßen bzw. Straßenabschnitte.
Wie bisher sind die Straßen in den Stadtteilen Gailbach und Obernau nicht im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung aufgeführt und gehören somit nicht zum Anschlussgebiet entsprechend § 2.
Unabhängig davon sind die Straßen der beiden Stadtteile Gailbach und Obernau im Straßenverzeichnis der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ aufgeführt, da die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auch hier besteht.
Zu § 1 Nr. 1
Die Reinigungsklassen III* wurde aus praktischen Gründen in die Reinigungsklasse IV umbenannt. Das Computersystem kann III* nicht erfassen.
Die Reinigungsklasse V wurde eingeführt, um der tatsächlichen Reinigungshäufigkeit auf Grund der starken Verschmutzung in der Innenstadt gerecht zu werden.
Zu § 2 Nr. 1
Straßenabschnitte der Weißenburger Straße und der Goldbacher Straße wurden verschiedenen Reinigungsklassen zugeteilt. Die Bereiche, die von sehr vielen Fußgängern frequentiert werden, werden in die neue Reinigungsklasse V aufgenommen. Die übrigen Straßenabschnitte bleiben in der bisherigen Reinigungsklasse I bzw. III.
Zu § 2 Nr. 2
Wie schon erwähnt, wurde die bisherige Reinigungsklasse III* aus praktischen Gründen in Reinigungsklasse IV umbenannt. Aus diesem Grund sind Straßen, bei denen drei Mal wöchentlich die Geh- und Fahrbahn gereinigt wird, jetzt in Reinigungsklasse IV aufgelistet.
Neu in dieser Reinigungsklasse sind die Straßenabschnitte des Rossmarktes von der Ohmbachsgasse bis zur Sandgasse und der Sandgasse von der Erbsengasse bis zur Würzburger Straße
Zu § 2 Nr. 3
Hier sind die Straßen aufgelistet, die in die neue Reinigungsklasse V mit täglicher Reinigung der Geh- und Fahrbahn aufgenommen werden.
Folgende Straßen waren in Reinigungsklasse III:
Ohmbachsgasse, Nebensteingasse, Treibgasse, Freihofgasse, Ludwigstraße
Folgende Straßen waren in Reinigungsklasse III*:
Herstallstraße, Steingasse, Sandgasse von Wermbachstraße bis Erbsengasse, Frohsinnstraße, Goldbacher Straße von Weißenburger Straße bis Heinsestraße und Rossmarkt von Herstallstraße bis Badergasse
Auf Grund der bisherigen Erfahrungen ist es erforderlich, die o. g. Straßen täglich zu reinigen. Dies erfolgte bereits in der Vergangenheit im Rahmen von zusätzlichen Reinigungen im Auftrag der Stadt Aschaffenburg. Das erhöhte Allgemeininteresse an sauberen Straßen in der Innenstadt wird jetzt durch eine stärkere Gewichtigkeit bei der Aufteilung des zehnprozentigen Gebührenanteils der Stadt Aschaffenburg berücksichtigt.
Die Erhöhung der Reinigungsklasse in der Ludwigstraße wurde auf Grund des Umbaus des gesamten Bahnhofsviertels notwendig. Als die Bushaltestellen noch entlang der Ludwigstraße waren, wurde dort täglich im Rahmen einer Auftragsreinigung gereinigt. Hinzu kommt, dass in diesem Bereich auch vermehrt Imbisse, Fastfoodketten und andere Läden mit hohem Kunden- und Abfallaufkommen angesiedelt sind. Aus diesen Gründen ist eine vermehrte Reinigung der Ludwigstraße notwendig.
Zu § 2 Nr. 4
Schreibfehler im Straßenverzeichnis.
Die Werkleitung bittet, dem umseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.
.Beschluss:
Aufgrund des Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
(GO), erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende
Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung
§ 1
Die Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom 04.12.1979, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 17.03.2011, wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 2 Satz 3 wird wie folgt ersetzt:
In den mit Reinigungsklasse IV gekennzeichneten Straßen erfolgt 3 Mal wöchentlich eine Flächenreinigung, d. h. Reinigung von Fahrbahn und Gehbahn.
§ 4 Abs. 2 Satz 4 wird hinzugefügt:
In den mit Reinigungsklasse V gekennzeichneten Straßen erfolgt 7 Mal wöchentlich eine Flächenreinigung, d. h. Reinigung von Fahrbahn und Gehbahn.
§ 2
Das Straßenverzeichnis wird auf Grund der Änderungen in § 1 wie folgt ergänzt:
1. Folgende Straßen werden in Reinigungsklasse III aufgenommen:
- Goldbacher Straße von Heinsestraße bis Auhofstraße
- Weißenburger Straße von Frohsinnstraße bis Hanauer Straße
2. Folgende Straßen werden in Reinigungsklasse IV in das Straßenverzeichnis aufgenommen:
- Alfons-Goppel-Platz
- Landingstraße
- Rossmarkt von Ohmbachsgasse bis Sandgasse
- Sandgasse von Erbsengasse bis Würzburger Straße
3. Folgende Straßen werden in Reinigungsklasse V in das Straßenverzeichnis aufgenommen:
- Goldbacher Straße von Weißenburger Straße bis Heinsestraße
- Weißenburger Straße von Goldbacher Straße bis Frohsinnstraße
- Rossmarkt von Herstallstraße bis Ohmbachsgasse
- Ohmbachsgasse
- Herstallstraße
- Steingasse
- Nebensteingasse
- Treibgasse
- Sandgasse von Wermbachstraße bis Erbsengasse
- Freihofgasse
- Frohsinnstraße
- Ludwigstraße
4. In Reinigungsklasse I wird die Kriegstraße in Julius-Krieg-Straße geändert
§ 3
Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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11. / ws/7/11/12. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung;
- Erlass einer Änderungssatzung (vorberatend)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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7. Sitzung des Werksenates
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08.11.2012
|
ö
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Vorberatend
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11 | ws/7/11/12 |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.11.2012
|
ö
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Beschließend
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12 | pl/15/12/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu § 4
Eine Überprüfung der Gebührensituation der Straßenreinigungsanstalt und eine Kalkulation der Gebühren auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2011 und der Plandaten 2013-2016 haben ergeben, dass für die neu eingeführte Reinigungsklasse IV (drei mal wöchentlich Reinigung von Geh- und Fahrbahn) eine Gebühr von jährlich 12,00 €/m zu erheben ist. Für die neu eingeführte Reinigungsklasse V (tägliche Reinigung von Geh- und Fahrbahn) wird eine Gebühr von 19,41 €/m erhoben.
Die Berechnung ist der Anlage zu entnehmen.
In Abs. 2 war bisher für die Bereiche mit Flächenreinigung incl. der Gehbahnen ein prozentualer Aufschlag auf die Gebühr in der jeweiligen Reinigungsklasse definiert. Diese Regelung wurde durch die Einführung der Reinigungsklassen IV und V mit separaten Gebührensätzen ersetzt und entfällt daher.
Zu § 6
Da die meisten Gebührenbescheide sowohl die in Quartalsbeträgen abzurechnenden Abfallgebühren als auch die Straßenreinigungsgebühren beinhalten, würde eine Jahresgebühr für die Straßenreinigungsgebühren zusätzlichen Abrechnungsaufwand erfordern und wird so in der Regel nicht praktiziert.
Es wird daher vorgeschlagen, die Fälligkeit für Jahresbeträge unter 60,00 € in einem Betrag am 01. Juli jeden Jahres zu streichen. Die Gebühren würden in vierteljährlichen Raten erhoben.
Zu § 8
In der Gebührensatzung für die Straßenreinigung gibt es bisher eine Regelung zur Gebührenermäßigung für Grundstücke, die an mehrere öffentliche Straßen angrenzen. Dabei werden die einzelnen Straßenfrontlängen addiert und um ein Drittel gekürzt; mindestens wird die Gebühr erhoben, die sich bei ungekürztem Ansatz der zur höchsten Gebühr führenden Straßenfrontlänge ergeben würde. Entsprechend Urteil des BayVGH vom 12.12.1986 (LSKAG 8.4.4.1/5) und Beschluss des BayVGH vom 27.11.1996 (GK 178/1997) ist eine Ermäßigung entsprechend den Überlegungen des Erschließungsbeitragsrechts nicht relevant, da eine Reinigungspflicht entsprechend § 4 Abs. 2 der Straßenreinigungsverordnung für jede Straße in vollem Umfang besteht. Mindereinnahmen aufgrund einer entsprechenden Gebührenermäßigung können deshalb nicht über höhere Gebühren für die übrigen Gebührenpflichtigen finanziert werden.
Zu § 9
In § 9 der Gebührensatzung ist geregelt, dass bei vorübergehender Unterbrechung der Straßenreinigung z. B. durch Frost, Schneefall, Starkniederschlag oder Straßenbauarbeiten kein Anspruch auf Herabsetzung der Gebühren besteht.
Im Fall von länger andauernden Straßenbauarbeiten kommt es gelegentlich zu Anfragen, ob die Straßenreinigungsgebühren in diesem Fall ausgesetzt werden.
Zur Rechtsklarheit wird daher vorgeschlagen, für diese Fälle zu definieren, dass Gebühren ab einer Höhe von 10,- € bei einer Unterbrechung von mehr als 3 Monaten auf Antrag erstattet werden.
Es wird um Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Gebührensatzung für die Straßenreinigung gebeten.
.Beschluss:
Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.2.2010/66 folgende
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung
§ 1
Die Gebührensatzung für die Straßenreinigung vom 12.06.2006 wird wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:
Unter „Reinigungsklasse III“ erfolgt folgende Ergänzung:
Reinigungsklasse IV 12,00 €
Reinigungsklasse V 19,41 €
§ 4 Abs. 2 wird ersatzlos gestrichen.
2. § 6 Abs.1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
die Wörter „für einen Betrag von 60,00 €“ entfallen
§ 6 Abs. 1 Satz 3 wird ersatzlos gestrichen.
3. § 8 wird ersatzlos gestrichen
4. § 9 wird wie folgt ergänzt:
Gebühren ab einer Höhe von 10,00 € werden bei einer Unterbrechung der Straßenreinigung von mehr als drei Monaten auf Antrag erstattet.
§ 2
Diese Satzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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12. / ws/7/12/12. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Manfred Christ, MdL a. D., vom 05.07.2012 und 18.07.2012, bezüglich "Busbetrieb zur Volksfestzeit" und Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke Aschaffenburg vom 06.07.2012 und 06.08.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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7. Sitzung des Werksenates
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08.11.2012
|
ö
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Beschließend
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12 | ws/7/12/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
Die der Beschlussvorlage beigefügte Antwort an Herrn Stadtrat Manfred Christ MdL a. D., wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 15:22 Uhr