Datum: 19.11.2012
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 17:57 Uhr bis 22:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/15/1/12. Verkauf der GBW Wohnungen;
Zustimmung zur Beteiligung an einem Käuferkonsortium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.11.2012
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ö
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Beschließend
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1 | pl/15/1/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Wohnungsbestand der GBW AG
Im Rahmen des zwischenzeitlich abgeschlossenen EU-Beihilfeverfahrens gegen die Bayern LB bzw. den Freistaat Bayern hat die EU Kommission laut Auskunft des Freistaats Bayern der Bayern LB die Verpflichtung auferlegt. sich von der gesamten GBW-Gruppe. also der GBW AG incl. Tochtergesellschaften zu trennen. Dementsprechend ist ein etwaiger Erwerb die GBW-Gruppen nur im Rahmen eines Erwerbs der Aktien an der GBW möglich.
Am 15. Oktober 2012 hat die Bayern LB das Bieterverfahren zum Kauf der Anteile an der GBW AG eröffnet (Anlage 1).
Um den sozialgebundenen Wohnungsbestand der GBW AG langfristig zu halten und die Erhaltung der betreffenden Wohnungen für breite Bevölkerungsschichten in den jeweiligen Gemeindegebieten zu sichern, wurde eine Komplementärsgesellschaft, die Wohnen in Bayern GmbH (WIN-B), von den Gesellschaftern Landeshauptstadt München und wbg Nürnberg am 25. Oktober 2012 gegründet. Die WIN-B ist die geschäftsführende Komplementär GmbH des in nächster Stufe zu gründenden Ankaufsverhikels. einer GmbH & Co. KG (Anlage 2).
Interessierte Städte und Gemeinden können sodann mit einer KommanditistensteIlung in der GmbH & Co. KG am Bieterverfahren mitwirken. Sie sollen eine konsortial vertraglich verankerte Option erhalten, die im Stadt-oder Gemeindegebiet gelegenen GBW-Wohnungen nach Abschluss einer erfolgreichen Transaktion und unter Berücksichtigung der rechtlich und steuerlich zu beachtenden Voraussetzungen baldmöglichst zu einem fairen Preis zu erlangen.
Für Kommunen bzw. kommunale Wohnungsbaugesellschaften als Kommanditisten der GmbH % Co. KG, die mehr als 500 Wohnungseinheiten betreffen, beträgt die Beteiligung an den Geschäftsund Beraterkosten 10.000,00 €.
Leider hat sich die ursprünglich gemeinsame Vorstellung der Kommunen, bereits vorab Informationen zu den Buchwerten der GBW Immobilien für die einzelnen Kommunen zu erhalten nicht erfüllt. So sind belastbare Immobilienwerte erst nach Durchführung der Due Diligence Prüfung im Februar kommenden Jahres zu erwarten.
Die WIN-B wird den interessierten Kommunen baldmöglichst den Entwurf eines KG Vertrages sowie eine Gesellschaftervereinbarung zuleiten, der darauf ausgerichtet sein wird, die noch bestehenden Unklarheiten und Unwägbarkeiten zu berücksichtigen. So könnte es z. B. ein gangbarer Weg sein, den jetzt mitwirkenden einzelnen Kommunen bzw. ihren kommunalen Wohnungsbaugesellschaften die Möglichkeit eines Ausstiegs aus dem Konsortium unabhängig davon einzuräumen, ob das Konsortium ein Gebot abgeben wird oder nicht.
Zur weiteren Zeitschiene dieses Verfahrens:
Die WIN-B hat bereits am 02. November 2012 gegenüber der Bayern LB ihr Interesse an den Anteilen der GBW AG bekundet.
Bis zum 17. Dezember 2012, 12.00 Uhr muss ein indikatives Kaufpreisangebot abgegeben werden. Aus dem Kreis aller Bieterinnen und Bieter wird die Bayern LB sodann eine Auswahl weniger für das weitere Verfahren zugelassener Bieterinnen und Bieter treffen (.Short List"). Nach Mitteilung der Bayern LB wird diese Auswahl ausschließlich anhand wirtschaftlicher Kriterien getroffen, die zwischen der Bayern LB und der EU Kommission festgelegt wurden. Diese Short List soll bis Mitte Januar 2013 bekannt gegeben werden.
Hiernach soll den zugelassenen Bieterinnen und Bietern für einen Zeitraum von 8 Wochen im Februar und März 2013 Gelegenheit gegeben werden, in einem Datenraum Einsicht in die Bücher der GBW AG zu nehmen, anhand dieser Daten eine Due Diligence Prüfung durchzuführen und eine Unternehmensbewertung vorzunehmen.
Für April 2013 ist sodann die Abgabe der verbindlichen Kaufpreisangebote vorgesehen. Der Zuschlag soll im April I Mai 2013 erfolgen.
Der Gesellschaftsvertrag der Stadtbau Aschaffenburg GmbH sieht unter § 2 Gegenstand der Gesellschaft vor, dass die Gesellschaft berechtigt ist, .Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen".
Es ist eindeutig politischer Wille, dass sich die Gesellschaft mit aller Kraft darum bemüht, mit anderen bereitwilligen Kommunen und oder deren Gesellschaften die Bestände der GBW AG in eine kommunalverfassten Organisationseinheit zu überführen.
.Beschluss:
1. Der Sachstandbericht von Geschäftsführer xxx
zum Verkauf der GBW-Wohnungen wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen.
2. Oberbürgermeister Herzog wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtbau Aschaffenburg GmbH dafür zu stimmen, dass sich die Stadtbau Aschaffenburg GmbH an der Konsortial GmbH & Co.KG als Kommanditistin beteiligen kann.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
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2. / pl/15/2/12. Nachtragsvermögensplan der Stadtwerke Aschaffenburg 2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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7. Sitzung des Werksenates
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08.11.2012
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ö
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Vorberatend
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4 | ws/7/4/12 |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.11.2012
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ö
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Beschließend
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2 | pl/15/2/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
Dem Nachtragsvermögensplan 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen (STA) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
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3. / pl/15/3/12. Anpassung RMV-VAB-Übergangstarif ab 09.12.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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7. Sitzung des Werksenates
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08.11.2012
|
ö
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Vorberatend
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5 | ws/7/5/12 |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.11.2012
|
ö
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Beschließend
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3 | pl/15/3/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 03.11.2003 dem Kooperationsvertrag zwischen den in der VAB zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen und dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zur Einführung eines Übergangstarifes zugestimmt.
Punkt 3 dieses Kooperationsvertrages regelt, dass im Übergangsverkehr definierte Tarifangebote des RMV zur Anwendung kommen. Vom RMV beschlossene Tariferhöhungen werden damit unmittelbar auf die in der Anlage dargestellten Tarifangebote im RMV-VAB Übergangstarif übertragen.
Da somit keine unmittelbare Mitwirkung der in der VAB zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen an der Tarifgestaltung möglich ist, wurde mittels Kündigungsrecht in Punkt 9 des Kooperationsvertrages eine Einflussmöglichkeit geschaffen. In Abs. 3 heißt es hierzu:
>>Der Vertrag kann von den Kooperationspartnern vorzeitig gekündigt werden, wenn die im Aufsichtsrat des RMV beschlossenen Tarifmaßnahmen, die den Übergangstarif VAB betreffen, keine Zustimmung bei den Kooperationspartnern findet<<
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund verfolgt seit seinem Start eine Strategie der regelmäßigen aber moderaten Tarifpreisanhebungen. Die vorliegende Anhebung hat eine Erhöhungswirkung von
3,9 Prozent, gerechnet über alle Tarife und Preisstufen des RMV-Tarifes. Eine Änderung des im Kooperationsvertrag festgelegten Tarifsortimentes erfolgt nicht.
Die Stadtwerke bitten um Kenntnisnahme dieser Preisanhebung und um Zustimmung zur Übertragung auf die in der Anlage aufgeführten Tarifangebote des RMV-VAB-Übergangstarifes.
Erläuterungen und Anmerkungen zu den Anlagen 1- 3:
Anlage 1: Tarifblatt RMV-VAB-Übergangstarif zum 09.12.2012
Diese Tabelle stellt den zum 09.12.2012 geplanten RMV-VAB-Übergangstarif dar.
Anlage 2: Änderung in Euro
In dieser Übersicht sind die absoluten Betragsänderungen zum derzeit gültigen Tarifblatt dargestellt.
Anlage 3: Tarifblatt RMV-VAB-Übergangstarif 11.12.2011 – Aktuelles Tarifblatt
Zum Vergleich liegt das aktuelle Tarifblatt bei.
.Beschluss:
Die Tariferhöhung des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) ab dem 09.12.2012 wird zur Kenntnis genommen.
Der Übertragung der Tariferhöhung auf die in der Anlage aufgeführten Tarifangebote des RMV-VAB-Übergangstarifes wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
Gegen einige Stimmen so beschlossen.
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4. / pl/15/4/12. Änderung des Tarifes der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) zum 09.12.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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7. Sitzung des Werksenates
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08.11.2012
|
ö
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Vorberatend
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6 | ws/7/6/12 |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.11.2012
|
ö
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Beschließend
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4 | pl/15/4/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Allgemein
Die vom Plenum am 02.07.2012 beschlossene Tarifanpassung der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB), wurde auf Wunsch, der nach § 39 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zuständigen Genehmigungsbehörde, der Regierung von Unterfranken, abgeändert.
Die Tarifwirkung bleibt in ihrer Höhe, wie am 02.07.2012 beschlossen, unverändert bei 3,31 %. Lediglich kleinere Korrekturen im Tarifgefüge wurden von der Regierung gefordert. Gegenüber der Vorlage vom 02.07.2012 wurden einige Preise, hauptsächlich in der Region (ab Preisstufe 3) angehoben. Damit sich die Tarifwirkung von 3,31% insgesamt nicht verändert, wurden die Preise überwiegend in der Preisstufe 2 abgesenkt.
Veränderungen gegenüber dem Tarif vom 02.07.2012
Neues Tarifblatt ab dem 09.12.2012
.Beschluss:
Die für den Stadtbusverkehr gemäß Stadtratsbeschluss vom 02.07.2012 geplante Tarifanpassung der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) wird gemäß Anlage 4 mit Wirkung zum 09.12.2012 zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 6
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5. / pl/15/5/12. Fahrplanänderungen ab 09.12.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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7. Sitzung des Werksenates
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08.11.2012
|
ö
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Vorberatend
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7 | ws/7/7/12 |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.11.2012
|
ö
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Beschließend
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5 | pl/15/5/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die vorliegende Beschlussvorlage informiert wie in den vergangenen Jahren über den aktuellen Stand der ab 09.12.2012 geplanten Fahrplanänderungen im Jahresfahrplan 2013.
Die nun vorgeschlagenen Änderungen können unter folgenden drei Ansatzpunkten zusammengefasst werden:
? Integration der freigestellten Schülerverkehre in den Linienverkehr, sowie die Anbindung des Ortsteils Dörrmorsbach an den Buslinienverkehr in Haibach (Bericht der Stadtwerke im Werksenat am 19.07.2012)
? Anpassung der Übergangszeiten Bus/Bus, Bus/Schiene, und Schiene/Bus.
? Punktuelle Angebotsverbesserungen
Hieraus ergeben sich folgende Veränderungen im städtischen Busverkehr:
Integration Schulverkehr Haibach / Konzept Ringlinie 5/16
Der bisher freigestellte Schülerverkehr von Haibach nach Dörrmorsbach wird in den öffentlichen Linienverkehr der Buslinie 16 integriert. Einzelne Fahrten der Linie 16 werden über ihren Endpunkt Grünmorsbach bis nach Dörrmorsbach verlängert. In Dörrmorsbach werden diese Fahrten mit der Linie 5 linienübergreifend verbunden, so dass eine Ringlinie entsteht. Stadtauswärts fahrende Busse der Linie 16 fahren als Linie 5 in die Stadt zurück; stadtauswärts fahrende Busse der Linie 5 wechseln in Dörrmorsbach zur Linie 16. Zur Sicherstellung des Schulverkehrs und Abdeckung der sonstigen Nachfrage werden Montag bis Freitag 11 Fahrtenpaare der Linie 16 bis nach Dörrmorsbach verlängert.
Der geänderte Fahrplan ermöglicht, bei unverändertem Fahrtenangebot für Gailbach, künftig kürzere Reisezeiten zwischen Gailbach über den Regionalen Omnibusbahnhof (ROB) zum Klinikum. Die Reisezeit für Hin- und Rückfahrt reduziert sich von 95 Minuten auf künftig 76 Minuten. Für diese Verbindung gilt nach wie vor die Preisstufe 1. Auf der nun zusätzlich angebotenen Direktfahrt von Gailbach ans Klinikum kann die Reisezeit nochmals, auf nur noch 45 Minuten für Hin- und Rückfahrt verringert werden. Hierfür ist allerdings die Preisstufe 2 (Aschaffenburg/Haibach) zu zahlen.
Dadurch erhalten Fahrgäste aus Gailbach künftig eine zusätzliche und umsteigefreie Anbindung nach Haibach und zum Klinikum.
Verbesserte Übergangszeiten zu den Zügen
Für viele Linien ändern sich die Abfahrts- und Ankunftszeiten. Die Taktabfahrtszeiten am ROB werden weitgehend auf die Minuten .00/.15/.30/.45 verschoben. Dadurch ergeben sich etwas längere Umsteigezeiten zu den Regional Express-Zügen von/nach Frankfurt, welche aber im Falle von Zugverspätungen das Erreichen des Busses besser ermöglicht. Dies ist besonders zu den Tagesrandzeiten oder am Wochenende vorteilhaft. Gleichzeitig können schlanke Anschlüsse auf die ICE-Züge des Fernverkehrs hergestellt werden, die es bisher zum Teil noch nicht gab.
Konsequente Vertaktung der Linien 12 und 16 mit Angebotsverbesserung Klinikum
Die Fahrpläne der Linien 12 und 16 werden konsequent über den ganzen Tag vertaktet. Die Fahrten verkehren überwiegend zu einheitlichen Taktminuten. Dadurch kann das Verkehrsangebot einfacher und merkbarer dargestellt werden. Leichte Angebotsverbesserungen führen zu einem durchgängigen 15-Minuten-Takt in der Zeit von Betriebsbeginn 5:15 Uhr bis 8:30 Uhr (bisher nur von 6:10 Uhr bis 7:25 Uhr). Die Lücke zwischen dem stark nachgefragten 7:30 Uhr-Bus und dem 8:00 Uhr-Bus der Linie 16 kann dadurch geschlossen werden.
Verbesserte Bedienungsqualität durch Ringlinie in Nilkheim
Während der Betriebszeiten der Linie 6 im 15-Minuten-Takt werden die Fahrten so miteinander kombiniert, so dass z.B. stadtauswärts fahrende Busse über Tannenweg anschließend stadteinwärts über Geschwister Scholl-Platz fahren und umgekehrt. Dadurch entsteht für bestimmte Zeiten am Tag eine Ringlinie, getreu dem Prinzip: Mit jeder Fahrt an jede Haltestelle. Zusätzlich wurde das Angebot am Nachmittag leicht modifiziert, so dass der dichte 15-Minuten-Takt etwas früher beginnt.
Nachfrageorientierte Anpassungen im Schulverkehr (Linien 3, 5, 9)
Zur Bewältigung des erhöhten Schüleraufkommens in der Spitzenstunde zwischen 7 und 8 Uhr werden auf verschiedenen Linien Anpassungen vorgenommen.
Auf der Linie 3 zur Berufsschule erfolgt eine nachfrageorientierte Verteilung der Buskapazitäten (Umverteilung der Platzkapazitäten in der Zeit von 7:10 bis 7:30 Uhr zugunsten der Zeit von 7:30 Uhr bis 7:45 Uhr).
Auf der Linie 5 wird der Schulverkehr zur Pestalozzischule anders organisiert. Sinkende Schülerzahlen ermöglichen eine Kombination mit bestehenden Schul- oder Linienfahrten auf der Linie 4. Die umsteigefreie Verbindung von Gailbach bleibt weiterhin bestehen, die Bedienung der Schule erfolgt jedoch nicht mehr direkt an die Schule, sondern über die Linienbushaltestelle „Schweinheimer Höhe“.
Auf der Linie 9 wird das Fahrtenangebot an Schultagen in der morgendlichen Spitzenstunde auf einen 15-Minuten-Takt verdichtet. Dies dient einer besseren Verteilung der Fahrgäste und ergibt im Schulverkehr passende Fahrtmöglichkeiten in Richtung Aschaffenburg. Die direkte Anbindung des Schulzentrums in Aschaffenburg mit der Linie 9 entfällt, alternativ kann das Schulzentrum mit Umsteigen am ROB mit den Linien 8 oder 3 zeitnah erreicht werden.
Durch die veränderten Fahrplanzeiten können verschiedene Schulfahrten künftig etwas früher verkehren und kommen am Schulzentrum Aschaffenburg rund 5 Minuten früher an. Dies betrifft vor allem Schüler der Linien 4, 5 und 14.
Punktuelle Angebotsverbesserungen (Linien 1, 3, 9, 14, 15 und 21):
Auf bestimmten Linien werden einzelne Verbesserungen vorgenommen. Dies beinhaltet überwiegend die Schaffung neue Fahrtenangebote.
Auf der Linie 1 soll eine neue Fahrt Mo-Fr um 20 Uhr die Lücke am Abend zwischen halb acht und halb neun auf einen 30-Minuten-Takt verkürzen.
Eine Fahrtverlängerung auf der Linie 3 bringt für Stockstadt eine zusätzliche Angebotsverbesserung. Hier soll Mo-Sa die letzte Fahrt um 21:30 Uhr nicht mehr in Leider enden, sondern bis Stockstadt verlängert werden.
Zwei zusätzliche Fahrtenpaare sollen Mo-Fr an Schultagen auf der Linie 9 das Angebot in der Zeit zwischen 7 und 8 Uhr auf einen 15-Minuten-Takt verdichten.
Die Linie 15 wird zunehmend stärker nachgefragt. Ebenfalls an Schultagen wird eine zusätzliche Fahrt um 6:37 Uhr ab Steubenstraße eingerichtet, um das Angebot lastrichtungsabhängig weiter zu verdichten. Eine weitere zusätzliche Fahrt um 15:37 Uhr ab Steubenstraße verkehrt ebenfalls nur an Schultagen und dient dem erhöhten Fahrgastaufkommen im Schulverkehr sowie für die Hochschule.
Für verschiedene Orte auf der Linie 21 soll eine weitere Frühfahrt eingesetzt werden. Diese ermöglicht Fahrgäste, künftig bereits um 6:23 Uhr in Aschaffenburg anzukommen und ermöglicht Zuganschlüsse um 6:36/6:40 Uhr oder zum Arbeitsbeginn 7 Uhr. Bisher bestand hier die erste Busankunft erst um 6:53 Uhr.
Fahrzeitanpassungen infolge Verkehrsentwicklung, Verkehrsberuhigung, Tempo-30-Zonen:
Durch Ausweitung der Tempo-30-Zone in Schweinheim benötigen die Busse etwas mehr Fahrzeit. Die Busse fahren daher etwas früher in Schweinheim los, um rechtzeitig zu den Anschlüssen am ROB anzukommen. Die planmäßigen Wendezeiten mussten hier gekürzt werden.
Baustellenfahrplan Linie 9 wegen Vollsperrung zwischen Aschaffenburg und Glattbach:
Voraussichtlich im Frühjahr 2013 wird die Verbindungsstraße zwischen Aschaffenburg und Glattbach voll gesperrt. Während der Dauer der Bauzeit gilt für die Linie 9 ein Baustellenfahrplan. Der Fahrzeitmehrbedarf führt zu späteren Ankünften in Aschaffenburg. Auf verschiedenen Linien wurden im Hinblick darauf die Fahrpläne so angepasst, dass bei Umsetzung des Baustellenfahrplans dieser ohne Fahrzeugmehrbedarf gefahren werden kann.
Einrichtung / Änderung / Streichung von Haltestellen:
Haibach „Sportplatz“ - wird umbenannt in Haibach „Schule“,
Grünmorsbach „Findbergstraße“ – Neueinrichtung
AB-Leider „Hafenbrücke“ – dauerhaft in die Augasse verlegt
AB-Schweinheim „Pestalozzischule“ – Haltestelle wird nicht mehr benötigt
.Beschluss:
Dem derzeitigen Stand der ab 09.12.2012 geltenden Fahrplanänderungen wird zugestimmt (Anlage 5). Die Variante 2 der Fahrplanänderung der Linie 5 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
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6. / pl/15/6/12. Zuschüsse an Sozialstationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.11.2012
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pl/15/6/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 wurde die Ausweitung des Empfängerkreises dieser freiwilligen Leistung beschlossen. Neben den Sozialstationen der Freien Wohlfahrtspflege sollen auch die privaten ambulanten Pflegedienste diesen Zuschuss erhalten, soweit sie ihren Geschäftssitz in der Stadt Aschaffenburg haben. An der grundlegenden Prüfung der Zuschusshöhe wird auch nach dem Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 festgehalten. Grundlage sind die Bewilligungsbescheide für die Gewährung des nach §§ 74 ff AGSG geltenden gesetzlichen Regelungen und der hierzu erlassenen Richtlinien der Stadt Aschaffenburg.
Bei der Gewährung der gesetzlichen Förderung nach Art. 74 AGSG ist Verteilungsmaßstab die Anzahl der Vollzeitkräfte, die für Pflegeleistungen in Aschaffenburg von dem einzelnen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden.
Der Aschaffenburger Pflegedienst Kurz hat die Auflagen für die Gewährung aus dem Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 durch entsprechende Überlassung von Bestätigungen bzw. Erklärungen erfüllt. Aus diesem Grund ist eine Einbeziehung in den Empfängerkreis möglich und gerechtfertigt
.
Rein informativ wird mitgeteilt, dass der Gesamtbetrag von 50.000 € um den Förderbetrag für die Förderung der Familienpflege in Höhe von 4.528 € gemindert wurde, wodurch sich ein Betrag für die Freiwillige Leistung für die ambulanten Pflegedienste in Höhe von 45.472 € als Verteilungsmasse für 2012 ergibt.
.Beschluss:
Die Zahlung der freiwilligen Zuschüsse erfolgt an folgende ambulante Pflegedienste, die in Aschaffenburg ihren Geschäftssitz haben:
Sozialstation
|
Vollzeitpflegekräfte insgesamt
|
Vollzeitpflegekräfte in %
|
Zuschuss
€
|
Arbeiter-Samariter-Bund
|
3,88
|
7,96
|
3.619,57
|
Aschaffenburger Pflegedienst Kurz
|
3,29
|
6,75
|
3.069,36
|
BRK - Sozialstation
|
3,33
|
6,83
|
3.105,74
|
Caritas-Sozialstation
|
30,65
|
62,84
|
28.574,60
|
Lebenshilfe
|
7,62
|
15,62
|
7.102,73
|
Summe
|
48,77
|
100
|
45.472,00
|
Dieser Ausweitung des Empfängerkreises liegt der Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 zugrunde.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
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7. / pl/15/7/12. Bericht des Integrationsmanagements
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.11.2012
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pl/15/7/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Integrationsmanagement setzt das Integrationsleitbild der Stadt Aschaffenburg mit verschiedenen Einrichtungen und Privatpersonen um. Aktuelle Schwerpunkte der Integrationsarbeit sind:
Handlungsfeld ‚Bildung, Erziehung & Sprache’
? Hausaufgabenhilfe ‚Chancenwerkstatt’ für Grundschüler mit Migrationshintergrund
? Etablierung niedrigschwelliger Deutschkurse
? Schulungen ‚Interkulturelle Kompetenz’ für verschiedene Einrichtungen
? 2. Ausbildungsrunde Sprach- und Kulturvermittler
Handlungsfeld ‚Wirtschaft und Arbeit’
? Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse
? Berufliche Integration von Zuwanderern
Handlungsfeld ‚Interkulturelle Öffnung’
? Interkulturelle Woche
? Wanderausstellung ‚anders? – cool!’ mit dem Dalberg-Gymnasium
? Integration von Zuwanderern in Angebote der Mehrheitsbevölkerung
Handlungsfeld ‚Partizipation/ Teilhabe’
? Runder Tisch Türkei
? Einbindung neuer Gruppen im Fest ‚Brüderschaft der Völker’
? Feste Integrationsseite in der Bürgerzeitung ‚Aschaffenburg im Dialog’
? Verstärkte Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Asylbewerbern
.Beschluss:
Der Bericht des Integrationsmanagements zu durchgeführten und aktuell laufenden Maßnahmen und Projekte wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. / pl/15/8/12. Einführung des Integrationspreises ‘Wir sind Aschaffenburg’;
- Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 04.07.2012
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.11.2012
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pl/15/8/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Konzept für den Integrationspreis ‚Wir sind Aschaffenburg’ liegt den Sitzungsunterlagen bei und wird im Rahmen der Sitzung vorgestellt.
.Beschluss:
1. Das Konzept des Integrationspreises wird zur Kenntnis genommen (Anlage 7). Die Stadtverwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.
2. Der Preis wird zweijährig festgelegt und erstmals im Jahr 2013 ausgeschrieben.
3. Auf der Haushaltsstelle des Integrationsmanagements werden 5.000,-- Euro eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
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9. / pl/15/9/12. Änderung der Öffnungszeiten des Bürgerservicebüros
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.11.2012
|
ö
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Beschließend
|
9 | pl/15/9/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Jahr 2011 wurden im Bürgerservicebüro ca. 60.500 Besucher an den Schaltern bedient. Das Leistungsangebot erstreckt sich über alle Melde-, Pass-, Personalausweis- und Zulassungs-angelegenheiten. Außerdem werden im Bürgerservicebüro Bewohnerparkausweise, Kultur- und Familienpässe ausgestellt, Beglaubigungen vorgenommen und Anträge auf Führungszeugnisse und Rundfunkgebührenbefreiung angenommen.
Seit Eröffnung des Bürgerservicebüros hat sich das Besucheraufkommen stark erhöht. Die durchschnittliche Anzahl der Besucher pro Woche ist von ursprünglich 944 auf 1.240 gestiegen. Gleichzeitig hat der Arbeitsaufwand mit Einführung des neuen Personalausweises stark zugenommen. Insgesamt hat dies seit Anfang 2011 zu deutlich gestiegenen Wartezeiten geführt, die nicht mit den Zielen des Bürgerservicebüros, den Bürgerinnen und Bürgern einen schnellen und umfassenden Service zu gewährleisten, vereinbar ist.
Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, wurde die Dienstplanung bereits permanent diesen Gegebenheiten angepasst und die personelle Besetzung erhöht. Durch diese Maßnahme konnten bereits wieder deutliche Verbesserungen der Besucherwartezeiten während der Kernzeiten erreicht werden. Für die Zukunft ist geplant, den Bürgerinnen und Bürgern eine Terminverein-barung per Internet zu ermöglichen. Als problematisch haben sich seit Anfang 2011 die beiden langen Öffnungstage Dienstag und Donnerstag erwiesen. Aufgrund der langen Öffnungszeit von 8.00 – 19.00 Uhr (zuzüglich Vor- und Nachbereitungszeit) werden die Mitarbeiter/innen an diesen Tagen in einem Zwei-Schicht-System eingesetzt. Die erste Schicht ist von 8.00 – 17.30 Uhr, die zweite Schicht von 9.00 – 19.00 Uhr tätig. In der Zeit von 17.30 – 19.00 Uhr ist die personelle Besetzung i.d.R. auf 50 % der regulären Besetzung reduziert. Regelmäßig ist in dieser Zeit festzustellen, dass die Wartezeiten deutlich ansteigen und um 19.00 Uhr noch eine hohe Anzahl an Besuchern in der Wartezone verbleibt, die noch zu bedienen sind. Hierbei ergeben sich auch insofern Schwierigkeiten, als die umliegenden Schildergeschäfte regulär um 19.00 Uhr schließen und daher Zulassungen ohne Kennzeichen nicht mehr abschließend bearbeitet werden können. In der Vergangenheit sind hier in jedem Einzelfall aufwändige Absprachen erfolgt, welche den Aufwand zusätzlich erhöhen. Es ist auch Aufgabe der Stadt, die arbeitsrechtliche tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten. Bei hohem Besucheraufkommen mit Sachbearbeitung über 19:00 Uhr hinaus wird es regelmäßig schwierig, diese gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Im laufenden Jahr wurde deshalb in annähernd 50% der Dienstage und Donnerstage steuernd eingegriffen. Dies bedeutet, die Ausgabe der Wartemarken erfolgt dann manuell am Infoschalter oder im Frontoffice des BSB. Bürgerinnen und Bürger werden dann auf die langen Wartzeiten hingewiesen und nach Möglichkeit überzeugt, an einem anderen Termin, vorzugsweise vormittags, nochmals zu erscheinen.
Umfragen bei anderen kommunalen Dienststellen haben ergeben, dass dort i.d.R. ein Annahmeschluss 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit besteht. Hierdurch besteht die Möglichkeit, die Anliegen der Besucher gegen Dienstende hin geordnet zu bearbeiten, ohne organisatorische Vorkehrungen für die darüber hinausgehende Zeit treffen zu müssen.
Die Verwaltung möchte an den bisher üblichen Servicezeiten grundsätzlich festhalten, sieht hier jedoch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dringenden Handlungsbedarf. Als Alternativen bestehen die Einführung eines Annahmeschlusses 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit (bezogen auf die langen Öffnungstage) oder eine formale Reduzierung der Öffnungszeit auf 18.30 Uhr, um die Besucheranliegen bis 19.00 Uhr möglichst abschließend erledigen zu können. Nach Abstimmung unter den beteiligten Dienststellen und nach Anhörung des Personalrates schlägt die Verwaltung eine Anpassung der Öffnungszeit vor, da sich diese nach außen hin einfach, klar und allgemein verständlich darstellen lässt. Ziel dieser Regelung ist, bis 18.30 Uhr einen Überblick über die noch anstehenden Besucheranliegen zu gewinnen, um diese geordnet bis 19.00 Uhr bearbeiten zu können. Einfache Anfragen, Abholung von Reisepässen oder Schwerbehindertenausweisen etc. werden weiterhin an der Info-Theke möglich sein.
Auch nach der geplanten Reduzierung der Öffnungszeiten auf dann 36 Stunden in der Woche wird das Bürgerservicebüro der Stadt Aschaffenburg im interkommunalen Vergleich immer noch einen Spitzenplatz bei den Öffnungszeiten innehaben.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Öffnungszeiten ab 01.01.2013 entsprechend zu ändern.
.Beschluss:
Nach eingehender Diskussion wird der TOP 9 d. ö. S. „Änderung der Öffnungszeiten des Bürgerservicebüros“ abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. / pl/15/10/12. Änderung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
7. Sitzung des Werksenates
|
08.11.2012
|
ö
|
Vorberatend
|
9 | ws/7/9/12 |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.11.2012
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pl/15/10/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Geschäftsstelle des Bayerischen Gemeindetags hat anlässlich der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 04. April 2007, Az. 8 B 05.3195 und der Änderung des Art. 51 Abs. 5 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) zum 01. Januar 2008 die bestehende Mustersatzung an die geänderte Rechtslage angepasst.
Dies ist ebenfalls in Bezug auf die städtische „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ erforderlich.
Zu den einzelnen Änderungen:
zu § 4:
Es besteht die Notwendigkeit, eine Anlage 3 mit den öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage hinzuzufügen, damit in der Änderung des § 6 darauf Bezug genommen werden kann.
Zu § 6:
Das Betreten der Fahrbahn zur Reinigung der Straße kann bei stark belasteten Straßen, d. h. ab etwa 11.000 Kfz/Tag, gem. des Urteils des Bay.VGH vom 04. April 2007 nicht mehr verlangt werden. Bei weniger belasteten Straßen ist es zumutbar, zur Reinigung der Straße die Fahrbahn 0,5 m zu betreten und bei verkehrlich untergeordneten Straßen ist die Fahrbahn bis zur Mittellinie zu reinigen.
Aus diesem Grund werden die öffentlichen Straßen in unterschiedlich verkehrlich stark frequentierte Straßen eingeteilt. (Straßenverzeichnisse A-B)
§ 6 Absatz 2 musste auf Grund des Verweises und der Änderungen in Absatz 1 geändert werden.
zu § 9 Abs 2
Sollte eine Straße nicht im Straßenverzeichnis aufgelistet sein, muss trotzdem gewährleistet sein, dass die Sicherungspflicht sichergestellt ist. Dieser Zusatz erfolgt aus haftungsrechtlichen Gründen.
zu § 10 Abs. 1 und Abs. 2
Die Musterverordnung wurde an Aschaffenburger Verhältnisse angeglichen. Diese Angleichung ist aus haftungsrechtlichen Gründen erforderlich. Sollte der Verkehr durch die Ablagerung des Räumgutes erschwert oder gefährdet sein, wäre ansonsten die Stadt Aschaffenburg haftbar, wenn das Räumgut nicht entfernt wird.
Es wird gebeten, dem umseitigen Beschluss zuzustimmen.
.Beschluss:
1. „Auf Grund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-l) zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 20.12.2007 (GVBl.S.958) erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende Verordnung:
Artikel 1
Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, zuletzt geändert durch Verordnung vom 01.07.2010, wird wie folgt geändert:
1. § 4 wird wie folgt geändert:
Nach den Wörtern „geschlossenen Ortslage“ werden die Wörter “an die im Straßenverzeichnis (Anlage 7) aufgeführten Straßen“ eingefügt.
2. § 6 wird wie folgt geändert:
§ 6 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straßen, der zwischen der gemeinsamen Grenze des Vorderliegergrundstücks mit dem Straßengrundstück und
a) bei Straßen der Gruppe A des Straßenverzeichnisses der Fläche außerhalb der Fahrbahn (wobei ein von der Fahrbahn getrennter Parkstreifen Teil der Reinigungsfläche ist),
b) bei Straßen der Gruppe B des Straßenverzeichnisses einer parallel zum Fahrbahnrand in einem Abstand von 0,5 m verlaufenden Linie innerhalb der Fahrbahn (wobei ein von der Fahrbahn getrennter Parkstreifen Teil der Reinigungsfläche ist),
c) bei Straßen der Gruppe C des Straßenreinigungsverzeichnisses der Mittellinie des Straßengrundstücks liegt, wobei Anfang und Ende der Reinigungsfläche vor einem Grundstück jeweils durch die von den Grundstücksgrenzen aus senkrecht zur Straßenmittellinie gezogenen Linien bestimmt werden.
§ 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Bei einem Eckgrundstück gilt Absatz 1 entsprechend für jede öffentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt, einschließlich der gegebenenfalls in einer Straßenkreuzung liegenden Flächen.
3. § 9 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt:
Die Sicherungspflicht besteht für alle Straßen, auch wenn diese nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführt sind.
4. § 10 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte das Eis zu beseitigen, mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Streusand, der im Freien gelagert ist, darf zu seiner Streufähigkeit einen Salzanteil von 10 Prozent enthalten. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
§ 10 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Artikel 2
Die Verordnung tritt am 01.01.2013 in Kraft“.
2. Die Anlage 3 die in Art. 1 Nr. 1 der vorstehenden Verordnung genannt ist, ist als Anlage 8 dieser Niederschrift beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. / pl/15/11/12. Änderung der Straßenreinigungssatzung;
- Erlass einer Änderungssatzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
7. Sitzung des Werksenates
|
08.11.2012
|
ö
|
Vorberatend
|
10 | ws/7/10/12 |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.11.2012
|
ö
|
Beschließend
|
11 | pl/15/11/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die vorgeschlagene Änderung der Straßenreinigungssatzung und des Straßenverzeichnisses ergibt sich aus dem geänderten Reinigungsbedarf einzelner Straßen bzw. Straßenabschnitte.
Wie bisher sind die Straßen in den Stadtteilen Gailbach und Obernau nicht im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung aufgeführt und gehören somit nicht zum Anschlussgebiet entsprechend § 2.
Unabhängig davon sind die Straßen der beiden Stadtteile Gailbach und Obernau im Straßenverzeichnis der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ aufgeführt, da die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auch hier besteht.
Zu § 1 Nr. 1
Die Reinigungsklasse III* wurde aus praktischen Gründen in die Reinigungsklasse IV umbenannt. Das Computersystem kann III* nicht erfassen.
Die Reinigungsklasse V wurde eingeführt, um der tatsächlichen Reinigungshäufigkeit auf Grund der starken Verschmutzung in der Innenstadt gerecht zu werden.
Zu § 2 Nr. 1
Straßenabschnitte der Weißenburger Straße, der Goldbacher Straße und der Treibgasse wurden verschiedenen Reinigungsklassen zugeteilt. Die Bereiche, die von sehr vielen Fußgängern frequentiert werden, werden in die neue Reinigungsklasse V aufgenommen. Die übrigen Straßenabschnitte bleiben in der bisherigen Reinigungsklasse I bzw. III.
Neu aufgenommen in diese Reinigungsklasse wird das Dämmer Tor.
Zu § 2 Nr. 2
Wie schon erwähnt, wurde die bisherige Reinigungsklasse III* aus praktischen Gründen in Reinigungsklasse IV umbenannt. Aus diesem Grund sind Straßen, bei denen drei Mal wöchentlich die Geh- und Fahrbahn gereinigt wird, jetzt in Reinigungsklasse IV aufgelistet.
Neu in dieser Reinigungsklasse sind die Straßenabschnitte des Rossmarktes von der Ohmbachsgasse bis zur Sandgasse und der Sandgasse von der Erbsengasse bis zur Würzburger Straße.
Zu § 2 Nr. 3
Hier sind die Straßen aufgelistet, die in die neue Reinigungsklasse V mit täglicher Reinigung der Geh- und Fahrbahn aufgenommen werden.
Folgende Straßen waren in Reinigungsklasse III:
Ohmbachsgasse, Nebensteingasse, Treibgasse, Freihofgasse, Ludwigstraße.
Folgende Straßen waren in Reinigungsklasse III*:
Herstallstraße, Steingasse, Sandgasse von Wermbachstraße bis Erbsengasse, Frohsinnstraße, Goldbacher Straße von Weißenburger Straße bis Heinsestraße und Rossmarkt von Herstallstraße bis Badergasse.
Auf Grund der bisherigen Erfahrungen ist es erforderlich, die o. g. Straßen täglich zu reinigen. Dies erfolgte bereits in der Vergangenheit im Rahmen von zusätzlichen Reinigungen im Auftrag der Stadt Aschaffenburg. Das erhöhte Allgemeininteresse an sauberen Straßen in der Innenstadt wird jetzt durch eine stärkere Gewichtigkeit bei der Aufteilung des zehnprozentigen Gebührenanteils der Stadt Aschaffenburg berücksichtigt.
Die Erhöhung der Reinigungsklasse in der Ludwigstraße wurde auf Grund des Umbaus des gesamten Bahnhofsviertels notwendig. Als die Bushaltestellen noch entlang der Ludwigstraße waren, wurde dort täglich im Rahmen einer Auftragsreinigung gereinigt. Hinzu kommt, dass in diesem Bereich auch vermehrt Imbisse, Fastfoodketten und andere Läden mit hohem Kunden- und Abfallaufkommen angesiedelt sind. Aus diesen Gründen ist eine vermehrte Reinigung der Ludwigstraße notwendig.
Zu § 2 Nr. 4
Schreibfehler im Straßenverzeichnis.
Zu § 2 Nr. 5
Diese Straßen werden neu in das Straßenverzeichnis aufgenommen, die bereits gebaut wurden oder demnächst fertig gestellt werden und deren Reinigungsbedürfnis bei wöchentlich einer Reinigung liegt.
Es handelt sich um die Siegfried-Rischar-Straße, die Spatzenhohle, die Neugasse und die Ridingerstraße.
Die Werkleitung bittet, dem umseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.
.Beschluss:
Aufgrund des Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
(GO), erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende
Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung
§ 1
Die Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom 04.12.1979, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 17.03.2011, wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 2 Satz 3 wird wie folgt ersetzt:
In den mit Reinigungsklasse IV gekennzeichneten Straßen erfolgt 3 Mal wöchentlich eine Flächenreinigung, d. h. Reinigung von Fahrbahn und Gehbahn.
§ 4 Abs. 2 Satz 4 wird hinzugefügt:
In den mit Reinigungsklasse V gekennzeichneten Straßen erfolgt 7 Mal wöchentlich eine Flächenreinigung, d. h. Reinigung von Fahrbahn und Gehbahn.
§ 2
Das Straßenverzeichnis wird auf Grund der Änderungen in § 1 wie folgt ergänzt:
1. Folgende Straßen werden in Reinigungsklasse III aufgenommen:
- Goldbacher Straße von Heinsestraße bis Auhofstraße
- Weißenburger Straße von Frohsinnstraße bis Hanauer Straße
- Treibgasse von Luitpoldstraße bis Agathaplatz
- Dämmer Tor
2. Folgende Straßen werden in Reinigungsklasse IV in das Straßenverzeichnis aufgenommen:
- Alfons-Goppel-Platz
- Landingstraße
- Rossmarkt von Ohmbachsgasse bis Sandgasse
- Sandgasse von Erbsengasse bis Würzburger Straße
3. Folgende Straßen werden in Reinigungsklasse V in das Straßenverzeichnis aufgenommen:
- Goldbacher Straße von Weißenburger Straße bis Heinsestraße
- Weißenburger Straße von Goldbacher Straße bis Frohsinnstraße
- Rossmarkt von Herstallstraße bis Ohmbachsgasse
- Ohmbachsgasse
- Herstallstraße
- Steingasse
- Nebensteingasse
- Treibgasse von Herstallstraße bis Luitpoldstraße
- Sandgasse von Wermbachstraße bis Erbsengasse
- Freihofgasse
- Frohsinnstraße
- Ludwigstraße
4. In Reinigungsklasse I wird die Kriegstraße in Julius-Krieg-Straße geändert.
5. Folgende Straßen werden in Reinigungsklasse I aufgenommen:
- Siegfried-Rischar-Str.
- Spatzenhohle
- Neugasse
- Ridingerstraße
§ 3
Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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12. / pl/15/12/12. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung;
- Erlass einer Änderungssatzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
7. Sitzung des Werksenates
|
08.11.2012
|
ö
|
Vorberatend
|
11 | ws/7/11/12 |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.11.2012
|
ö
|
Beschließend
|
12 | pl/15/12/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu § 4
Eine Überprüfung der Gebührensituation der Straßenreinigungsanstalt und eine Kalkulation der Gebühren auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2011 und der Plandaten 2013-2016 haben ergeben, dass für die neu eingeführte Reinigungsklasse IV (drei mal wöchentlich Reinigung von Geh- und Fahrbahn) eine Gebühr von jährlich 12,00 €/m zu erheben ist. Für die neu eingeführte Reinigungsklasse V (tägliche Reinigung von Geh- und Fahrbahn) wird eine Gebühr von 19,41 €/m erhoben.
Die Berechnung ist der Anlage zu entnehmen.
In Abs. 2 war bisher für die Bereiche mit Flächenreinigung incl. der Gehbahnen ein prozentualer Aufschlag auf die Gebühr in der jeweiligen Reinigungsklasse definiert. Diese Regelung wurde durch die Einführung der Reinigungsklassen IV und V mit separaten Gebührensätzen ersetzt und entfällt daher.
Zu § 6
Da die meisten Gebührenbescheide sowohl die in Quartalsbeträgen abzurechnenden Abfallgebühren als auch die Straßenreinigungsgebühren beinhalten, würde eine Jahresgebühr für die Straßenreinigungsgebühren zusätzlichen Abrechnungsaufwand erfordern und wird so in der Regel nicht praktiziert.
Es wird daher vorgeschlagen, die Fälligkeit für Jahresbeträge unter 60,00 € in einem Betrag am 01. Juli jeden Jahres zu streichen. Die Gebühren würden in vierteljährlichen Raten erhoben.
Zu § 8
In der Gebührensatzung für die Straßenreinigung gibt es bisher eine Regelung zur Gebührenermäßigung für Grundstücke, die an mehrere öffentliche Straßen angrenzen. Dabei werden die einzelnen Straßenfrontlängen addiert und um ein Drittel gekürzt; mindestens wird die Gebühr erhoben, die sich bei ungekürztem Ansatz der zur höchsten Gebühr führenden Straßenfrontlänge ergeben würde. Entsprechend Urteil des BayVGH vom 12.12.1986 (LSKAG 8.4.4.1/5) und Beschluss des BayVGH vom 27.11.1996 (GK 178/1997) ist eine Ermäßigung entsprechend den Überlegungen des Erschließungsbeitragsrechts nicht relevant, da eine Reinigungspflicht entsprechend § 4 Abs. 2 der Straßenreinigungsverordnung für jede Straße in vollem Umfang besteht. Mindereinnahmen aufgrund einer entsprechenden Gebührenermäßigung können deshalb nicht über höhere Gebühren für die übrigen Gebührenpflichtigen finanziert werden.
Zu § 9
In § 9 der Gebührensatzung ist geregelt, dass bei vorübergehender Unterbrechung der Straßenreinigung z. B. durch Frost, Schneefall, Starkniederschlag oder Straßenbauarbeiten kein Anspruch auf Herabsetzung der Gebühren besteht.
Im Fall von länger andauernden Straßenbauarbeiten kommt es gelegentlich zu Anfragen, ob die Straßenreinigungsgebühren in diesem Fall ausgesetzt werden.
Zur Rechtsklarheit wird daher vorgeschlagen, für diese Fälle zu definieren, dass Gebühren ab einer Höhe von 10,- € bei einer Unterbrechung von mehr als 3 Monaten auf Antrag erstattet werden.
Es wird um Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Gebührensatzung für die Straßenreinigung gebeten.
.Beschluss:
Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.2.2010/66 folgende
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung
§ 1
Die Gebührensatzung für die Straßenreinigung vom 12.06.2006 wird wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:
Unter „Reinigungsklasse III“ erfolgt folgende Ergänzung:
Reinigungsklasse IV 12,00 €
Reinigungsklasse V 19,41 €
§ 4 Abs. 2 wird ersatzlos gestrichen.
2. § 6 Abs.1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
die Wörter „für einen Betrag von 60,00 €“ entfallen
§ 6 Abs. 1 Satz 3 wird ersatzlos gestrichen.
3. § 8 wird ersatzlos gestrichen
4. § 9 wird wie folgt ergänzt:
Gebühren ab einer Höhe von 10,00 € werden bei einer Unterbrechung der Straßenreinigung von mehr als drei Monaten auf Antrag erstattet.
§ 2
Diese Satzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
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13. / pl/15/13/12. Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs der Stadt Aschaffenburg "Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen";
- Erlass einer Änderungssatzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.11.2012
|
ö
|
Beschließend
|
13 | pl/15/13/12 |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
| |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Ergänzung der weiteren Aufgaben in § 2 Abs. 1 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen“ erfolgt klarstellend. Die Änderung zielt beispielsweise auf die Übernahme der Aufgaben der Straßenbeleuchtung. Die Beleuchtung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage ist gemäß Art. 51 Abs. 1 S. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz Aufgabe der Gemeinde.
Die Neuorganisation der Werkleitung des Eigenbetriebs in einen 1. Werkleiter und einen weiteren Werkleiter gemäß § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung erfolgt in Anlehnung an die Mustersatzung des VKU für Eigenbetriebe bayerischer Städte und Gemeinden.
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 13 d. ö. S. "Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs der Stadt Aschaffenburg "Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen";
- Erlass einer Änderungssatzung" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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14. / pl/15/14/12. Regionaler Planungsverband Bayerischer Untermain;
Fortschreibung des Regionalplans Windkraftnutzung;
Mündlicher Bericht von Oberbürgermeister Klaus Herzog über die gemeinsame Sitzung der Verbandsversammlung und des Regionalen Planungsausschusses am 31.07.2012
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.11.2012
|
ö
|
Beschließend
|
14 | pl/15/14/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Sitzung erfolgt ein mündlicher Bericht von Oberbürgermeister Klaus Herzog.
.Beschluss:
Der mündliche Bericht von Oberbürgermeister Klaus Herzog über die gemeinsame Sitzung der Verbandsversammlung und des Regionalen Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain am 31.07.2012 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15. / pl/15/15/12. SPNr. PL/15/15/12
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.11.2012
|
ö
|
Beschließend
|
15 | pl/15/15/12 |
.Beschluss: 1
1. Herr Stadtrat Manfred Christ beantragt die Absetzung des Tagesordnungspunktes 15 d. ö. S. „Glattbacher Straße“.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
Mit Mehrheit der Stimmen soll der Tagesordnungspunkt 15 d. ö. S. behandelt werden.
.Beschluss: 2
2. Um 22.00 Uhr stellt Herr Stadtrat xxx fest, dass die Sitzung gem. Geschäftsordnung für den Stadtrat beendet werden müsse.
3. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog lässt daraufhin über Tagesordnungspunkt 15 d. ö. S. abstimmen und beendet anschließend die Sitzung des Plenums.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
16. / pl/15/16/12. Glattbacher Straße;
Straßensanierung und Neubau Geh- und Radweg
- Vorstellung der Ausführungsplanung
- Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.11.2012
|
ö
|
Beschließend
|
16 | pl/15/16/12 |
.Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt die Planung zum Bau eines Geh- und Radweges entlang der Glattbacher Straße inklusive Deckensanierung der Gemeindeverbindungsstraße zur Kenntnis (Anlage 9).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der Gemeinde Glattbach vorzustellen, den Bau- und Finanzierungsbeschluss abzuschließen und den Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
Mit Stimmenmehrheit beschlossen.
Datenstand vom 31.03.2015 16:49 Uhr