Datum: 03.12.2012
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:10 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/16/1/12. Klinikum Aschaffenburg;
- Bericht über einen Rechtsformwechsel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Stadtrat (Plenum)
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16. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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03.12.2012
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ö
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Beschließend
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1 | pl/16/1/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 05.10.2012 beantragten die Stadträte Jessica Euler, Dr. Robert Löwer und Hermann Leeb einen Bericht im Hauptsenat über den Rechtsformwechsel des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg.
Es erfolgt daher in der Sitzung ein mündlicher Bericht durch Frau Karin Reiser und Herrn Dr. Köbler.
Im Anschluss wird im Plenum in öffentlicher Sitzung über die Angelegenheiten berichtet, die nicht die Rechte Dritter berühren und daher öffentlich genannt werden können.
.Beschluss:
Der mündliche Bericht zum Klinikum Aschaffenburg über einen Rechtsformwechsel wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pl/16/2/12. Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030
- Sachvortrag GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH
- Bericht über das Gewerbeflächenentwicklungskonzept
- Bericht über die Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose
- Billigungsbeschluss zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2030
- Anordnung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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09.10.2012
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ö
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Vorberatend
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1 | pvs/10/1/12 |
Stadtrat (Plenum)
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16. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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03.12.2012
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ö
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Beschließend
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2 | pl/16/2/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Am 21.04.2008 hat der Stadtrat für das gesamte Stadtgebiet einen neuen Landschaftsplan aufgestellt. Am 15.03.2010 hat der Stadtrat beschlossen, auch den Flächennutzungsplan neu aufzustellen und die Verwaltung beauftragt, hierfür einen Vorentwurf zu erarbeiten. Zugleich erhielt die Verwaltung den Auftrag mit diesem Vorentwurf die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und dem Stadtrat über diesen Verfahrensschritt zu berichten.
Bereits mit dem Aufstellungsbeschluss wurde das Jahr 2030 als Prognose- und Planungshorizont festgelegt. Mit der für den neuen Flächennutzungsplan 2030 erforderlichen Prognostizierung des Gewerbe- und Wohnbauflächenbedarfes sollte ein unabhängiges Forschungsinstitut beauftragt werden, das auf diesem Gebiet gute Referenzen vorweisen kann.
Inhalt dieses Beschlusses ist zudem, die einzelnen Arbeits- und Verfahrensschritte zum neuen Flächennutzungsplan 2030 durch eine Arbeitsgruppe des Stadtrates zu begleiten. Hierzu soll die Verwaltung die begleitende Stadtrats-Arbeitsgruppe über jeden größeren Arbeitsschritt und über jeden Verfahrensschritt zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 informieren, indem sie jeweils zu einem Meinungsaustausch einlädt.
Als ersten Arbeitsschritt und Grundlage für die verlangte Gewerbe- und Wohnbauflächenprognose hat die Verwaltung eine Bevölkerungsprojektion erarbeitet. Diese Bevölkerungsvorausberechnung wurde am 14.06.2010 zunächst der Stadtrats-AG FNP und am 21.09.2010 dem Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt.
Die Bevölkerungsvorausberechnung kommt zu dem Ergebnis, dass die Stadt Aschaffenburg im Jahr 2030 zwischen ca. 69.470 und ca. 67.150 Einwohner haben wird. Der Planungs- und Verkehrssenat hat die Verwaltung am 21.09.2010 beauftragt, bei der Neuaufstellung des FNP 2030 davon auszugehen, dass Aschaffenburg im Jahr 2030 ca. 68.000 Einwohner +/- 1.000 Einwohner haben wird.
Zur Ermittlung des Bedarfes an Wohnbauflächen und Gewerblichen Bauflächen hatte die Verwaltung 2009 verschiedene unabhängige Forschungsinstitute aufgefordert, Angebote zur Erarbeitung eines Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes sowie einer Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose abzugeben. Daraufhin haben sich vier grundsätzlich geeignete Institute um die beiden Gutachten beworben. Am 04.08.2010 wurde der Auftrag für die beiden Prognosen an den günstigsten Anbieter, nämlich die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung GMA in Ludwigsburg und München vergeben.
Der Entwurf zum Gewerbeflächenentwicklungskonzept wurde am 15.02.2011 mit der StadtratsAG FNP besprochen, am 21.02.2011 dem Wirtschaftsförderungsausschuss vorgestellt und nach ergänzenden Interviews im Mai 2011 abschließend aufgestellt.
Der Entwurf der Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose wurde am 14.05.2012 der Stadtratsarbeitsgruppe zur Begleitung des Aufstellungsverfahrens des FNP 2030 vorgestellt. Die beiden Gutachten wurden in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 09.10.12 durch den Gutachter präsentiert.
Die beiden Gutachten stellen ein Mengengerüst für die Bauflächenausweisung dar. Zudem geben die beiden Gutachten anhand objektiver Standortkriterien begründete Empfehlungen, in welchen Bereichen des Stadtgebietes der jeweilige Flächenbedarf vorzugsweise gedeckt werden sollte. Als Grundlage für die beiden Gutachten wurden von der Verwaltung außer der o. g. Bevölkerungsvorausberechnung auch die im Stadtgebiet vorhandenen Baulücken sowie die minder genutzten Baugrundstücke erfasst, in einem Baulückenkataster verzeichnet und nach Nutzungsart, Lage und Größe aufgelistet.
Im Ergebnis stellt das Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept einen zusätzlichen Bedarf an gewerblichen Bauflächen von 32 ha bis zum Jahr 2030 fest. Für den gleichen Zeitraum ermittelt die Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose einen Wohnbauflächenbedarf von 52,8 ha. Die beiden Gutachten sind in der Anlage beigefügt.
Auf der Grundlage dieser Gutachten, auf der Grundlage des beschlossenen Landschaftsplans sowie weiteren fachbezogenen Entwicklungsplanungen (z. B. Sportentwicklungsplanung, Schulentwicklungsplanung, Einzelhandelsgutachten, Verkehrsentwicklungsplan und Nahverkehrsplan) hat die Verwaltung einen Vorentwurf zum Flächennutzungsplan 2030 erstellt. Hierbei wurden die Darstellungen des FNP 1987 auf ihre sachliche Erforderlichkeit, auf ihre rechtliche und praktische Umsetzbarkeit sowie ihre Übereinstimmung der dargestellten Baugebiete mit den vorgenannten Entwicklungszielen überprüft und bei Nichtübereinstimmen oder schlechter Vereinbarkeit nach zielführenden Alternativen gesucht.
Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass der für eine Geltungsdauer von ca. 15 bis 20 Jahren konzipierte Flächennutzungsplan des Jahres 1987, ungeachtet seines nunmehr seit fünf Jahren hinter uns liegenden Planungshorizontes in seinen Bauflächenreserven bei weitem nicht ausgeschöpft werden brauchte. Die Gründe hierfür liegen hauptsächlich in der Nutzungsaufgabe ehemaliger Bahn- und Militärflächen, die eine Innenentwicklung durch Wiederverwendung bei geändertem Nutzungszweck (Konversion) ermöglicht hat. Durch diese Entwicklung konnte die bauliche Inanspruchnahme großer Flächen im unbebauten Außenbereich vermieden werden. Bei den bis heute nicht ausgeschöpften Bauflächenreserven handelt es sich überwiegend um Flächen, die nur mit übermäßigem Aufwand erschließbar sind, die ungünstige Standortfaktoren aufweisen und/oder im o. g. Landschaftsplan 2008 als empfindlich eingestuft werden.
So ist bis heute eine Reserve von 78 ha Wohnbaufläche, 2 ha Gemischter Baufläche und 42 ha Gewerbliche Baufläche, mithin eine Baufläche von insgesamt 122 ha verblieben, die der FNP 1987 lediglich als solche darstellt, für die es aber auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung weder eine planungsrechtliche Sicherung noch sonstige Baurechte gibt. Angesichts der noch zahlreich vorhandenen Baulücken und der in der jüngsten Vergangenheit erschlossenen Baugebiete steht diesen 122 ha großen Bauflächenreserven bis zum Prognosehorizont 2030 lediglich ein von der GMA ermittelter Bedarf von ca. 53 ha Wohnbauflächen, ca. 32 ha gewerblichen Bauflächen und ein von der Verwaltung zusätzlich angenommener Bedarf von ca. 2 ha Sonderbauflächen gegenüber, mithin ein Bauflächenbedarf von insgesamt nicht mehr als 87 ha. Damit besteht für ca. 35 ha der im Flächennutzungsplan 1987 dargestellten Bauflächenreserven bis zum Jahr 2030 kein absehbares Planungserfordernis.
Im Vorentwurf zum FNP 2030 werden diese Reserven von 35 ha Bauland aufgrund der schwer voraussehbaren, langfristigen Entwicklung und wegen einiger unsicherer Annahmen in den beiden Gutachten der GMA, wie etwa der Marktverfügbarkeit von Baulücken, nicht gänzlich aufgegeben, sondern um 15,5 auf 19,5 ha reduziert. Im Gegenzug wurden die ungünstigst gelegenen, konfliktträchtigsten oder aus anderen Gründen schwer mobilisierbaren Bauflächendarstellungen aus den Plandarstellungen herausgenommen und durch besser geeignete ersetzt.
Der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan 2030 wurde auf der Grundlage der Digitalen Flurkarte parzellengenau gezeichnet. Bei seiner Ausarbeitung wurden die wesentlichen Vorgaben des Landschaftsplanes planerisch umgesetzt und u. a. die folgenden Leitziele der Stadtentwicklung angestrebt:
- Kompakte Stadt – Stadt der kurzen Wege mit Reduzierung des Energiebedarfs
- Innenstadt als Zentrum von Kultur, Verwaltung und Handel
- Flächenkonversion vor Flächenverbrauch
- Innenentwicklung vor Außenentwicklung
- Freiflächenkonzept „Grünes Rad“
- Vermeidung von Lärm- und Schadstoffbelastungen
Der Vorentwurf zum FNP 2030 sieht größere Wohnbauflächen in den verkehrsgünstigen Lagen der Stadtteile Damm, Strietwald, Nilkheim und Obernau vor. Auch bei der Verortung gewerblicher Bauflächen war die verkehrliche Lagegunst das wichtigste Kriterium.
Im nächsten Arbeits- und Verfahrenschritt möchte die Verwaltung prüfen, ob mit diesen Änderungen alle anderen öffentlichen und privaten Belange berücksichtigt werden können und schlägt daher vor, mit dem o. g. Vorentwurf zum Flächennutzungsplan 2030 und seinem Begründungsvorentwurf frühzeitig die Öffentlichkeit sowie die Ämter und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Bei der vorgeschlagenen Art der Bürgerbeteiligung hat sich die Verwaltung an den positiven Erfahrungen orientiert, die bei der Aufstellung des Landschaftsplanes gesammelt werden konnten. Daher soll auch beim FNP 2030 ein Faltblatt herausgegeben werden und zu einem Bürger-gespräch eingeladen werden, in dem die Pläne ausführlich erläutert werden und Anregungen und Bedenken vorgebracht werden können.
Laut Beschluss des Stadtrats vom 15.03.2010 soll die Verwaltung im nächsten Schritt dem Stadtrat über das Ergebnis dieser Beteiligungen Bericht erstatten.
.Beschluss:
1. Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept vom Mai 2011 sowie die Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose vom Dezember 2011 werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Präambel zur Begründung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 vom 14. August 2012 mit den Leitzielen der Stadtentwicklung einschließlich der im Rahmen der Beratung des Planungs- und Verkehrssenates vom 09.10.2012 vorgenommenen Änderungen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
3. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2030 vom 14. August 2012 und der Vorentwurf zur Planbegründung gleichen Datums werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf vom 14.08.2012 zum Flächennutzungsplan 2030 und mit dem Vorentwurf zu seiner Begründung die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
5. Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen sowohl der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan 2030 als auch der Vorentwurf zu dessen Begründung für die Dauer eines Monats im Rathaus, 6. Stock, vor Zimmer 610 öffentlich ausgehangen werden.
Zeitnah zu dieser Aushängung soll zu einem Bürgergespräch eingeladen werden. Bei diesem Bürgergespräch sollen der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan 2030 sowie der Vorentwurf zu dessen Begründung erörtert werden. Sowohl während des Aushangs, als auch beim Bürgergespräch soll der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben werden, sich zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2030 und zum Vorentwurf seiner Begründung zu äußern.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Information der Bürger ein Faltblatt herauszugeben, in dem Inhalte, Bedeutung und Verfahren der Flächennutzungsplan-Neuaufstellung erläutert werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 2
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3. / pl/16/3/12. Flugroutensituation und -entwicklung in Aschaffenburg;
- Vortrag des Deutschen Fluglärmdienstes
- Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 08.03.2012 sowie Anfrage vom 04.11.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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16. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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03.12.2012
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ö
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Beschließend
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3 | pl/16/3/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Chronologie und kurze Zusammenfassung
Im Plenum des Stadtrates vom 02.Juli 2012 wurde die rechtliche Festlegung von Flugrouten und des Rechtschutzes gegen Flugrouten dargestellt.
Laut Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Gemeinden, über deren Gebiet durch Rechtsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes eine Flugroute oder ein Werteverfahren festgelegt wird, keinen Anspruch auf Anhörung vor Erlass der Rechtsverordnung.
Für eine mögliche Klage bestehen nur Erfolgsaussichten, wenn die im Fluglärmschutzgesetz genannten Lärmgrenzwerte der Lärmschutzbereiche überschritten werden. Dies trifft für Aschaffenburg nicht zu, zumal Aschaffenburg außerhalb der Fluglärmschutzbereiche liegt und keine gesicherten Messergebnisse vorliegen.
Im Plenum wurden die wesentlichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen, z. B. Point Merge in Verbindung mit dem konstanten Sinkflug, in kurzer Form dargestellt.
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 02.Juli die Verwaltung beauftragt folgende Anregungen zu prüfen und erneut zu berichten.
Aufnahme in die Fluglärmkommission
Die Verwaltung hat mit dem Schreiben vom 20. Juli 2012 beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft und Verkehr die Aufnahme in die Fluglärmkommission beantragt.
Der Antrag der Stadt Aschaffenburg wurde mit Schreiben vom 27. September 2012 mit der Begründung abgelehnt, dass in die Fluglärmkommission derzeit 38 Mitgliedern berufen sind. Nach dem Luftverkehrsgesetz (§32b (4) S. 3) soll die Kommission nicht mehr als 15 Mitgliedern angehören, um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu gewährleisten. Ausnahmen können nur durch die Lage im Lärmschutzbereich begründet werden. Die Stadt Aschaffenburg liegt außerhalb des Lärmschutzbereiches und kann somit die Ausnahme nicht erfüllen.
Die Anträge der Stadt Alzenau und des Landkreises Miltenberg wurden mit der Begründung abgelehnt, die Region werde durch einen Vertreter der Bayerischen Staatsregierung in der Lärmschutzkommission repräsentiert.
Kostenermittlung für eine kontinuierliche Fluglärmmessung
Für die Kostenermittlung hat die Verwaltung die gemeinnützige Institution Umwelthaus in Kelsterbach angefragt.
Ein komplettes Messsystem wie es das Umwelthaus in anderen Kommunen betreibt wird von der Firma dekakom hergestellt. Der Anschaffungspreis liegt bei 17.000 Euro netto. Das Messsystem beinhaltet eine Messstellenrechner incl. Software, Wetterstation, Klasse1 wetterfestes Mirkofon von Bruel & Kjaer. Die Auswertung incl. Jahresbericht kostet ca. 5.000 Euro. Die Städte, z. B. Bad Homburg und Neu Isenburg nehmen diese Leistungen des Umwelthauses in Anspruch.
Veröffentlichung von wichtigen Telefonnummern für Fluglärmbeschwerden
Die Verwaltung hat am 14.09.2012 die wichtigsten Telefonnummern der Behörden und des Fraports im öffentlichen Anzeiger des Main-Echos bekannt gemacht.
Seit September 2012 sind auf der Homepage der Stadt Aschaffenburg die wichtigsten Telefonnummern und die Homepages der Internetanbieter zur Verfolgung von Flugspuren eingestellt.
Die Internetanbieter finden Sie unter folgendem Link:
Vorstellung des Vereins „Deutscher Fluglärmdienst“ kurz DFLD genannt
Der gemeinnützige Verein „DFLD“ ist ein Mitglied der Bundesvereinigung gegen Fluglärm und wird am 03.12.2012 im Stadtratsplenum einen Vortrag über Fluglärm aus Sicht der Fluglärmbetroffenen präsentieren.
Der Verein will mit seinen Messungen aufklären, wo es Fluglärm gibt. Er möchte nachvollziehen können, weshalb das Überflugverhalten ständig verändert wird.
Wichtig ist diesem Verein mit den gewonnenen Informationen der Fluglärmmessungen, Flugrouten und dem Ausbau transparent umzugehen.
Er bietet darüber hinaus eine Online-Schnittstelle an. Über diese internetgestützte Fluglärmbeschwerde wird eine Email die an die Behörden, z.B. Deutsche Flugsicherung und Fraport, gesendet wird.
Mit diesem Link wird das Email „Fluglärmbeschwerde“ gestartet:
Ein Bürger in Aschaffenburg hat für sich eine Fluglärmmessstation eingerichtet. Die Qualität der Messstation und der –ergebnisse zu beurteilen, liegt nicht im Aufgabenbereich der Stadtverwaltung.
Anfrage des Herrn Stadtrates Johannes Büttner vom 04.11.2012
Die Bürgerinitiative „BI-Höllenlärm“, kurz BI genannt, erhält zu Beginn des Jahres 2013 Gelegenheit ihr Position dem Stadtrat darzulegen.
.Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat nimmt den Vortrag des Deutschen Fluglärmdienstes zur Kenntnis (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / pl/16/4/12. Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg;
Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2012 nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 Betriebssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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3. Sitzung des Stadthallensenates
|
20.11.2012
|
ö
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Beschließend
|
3 | shs/3/3/12 |
Stadtrat (Plenum)
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16. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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03.12.2012
|
ö
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Beschließend
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4 | pl/16/4/12 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 4 d. ö. S. "Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg; Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2012 nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 Betriebssatzung" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. / pl/16/5/12. Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg;
Wirtschaftsplan 2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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3. Sitzung des Stadthallensenates
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20.11.2012
|
ö
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Beschließend
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2 | shs/3/2/12 |
Stadtrat (Plenum)
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16. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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03.12.2012
|
ö
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Beschließend
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5 | pl/16/5/12 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 5 d. ö. S. "Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg; Wirtschaftsplan 2013" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. / pl/16/6/12. Teilnahme der Stadt Aschaffenburg am erweiterten Probebetrieb für die Einführung des Digitalfunks
der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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16. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
03.12.2012
|
ö
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Beschließend
|
6 | pl/16/6/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Bund sowie die Länder haben beschlossen, ein einheitliches Sprech- und Datenfunksystem für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) einzuführen. Der Netzabschnitt 38 Unterfranken wird als vierter von zehn Migrationsbereichen in Bayern von der bisher genutzten Analogtechnik auf Digitalfunktechnik umgestellt.
Zur Umsetzung des Projektes haben sich in Unterfranken alle beteiligten nichtpolizeilichen BOS für die Einrichtung einer einzigen Projektgruppe für alle drei ILS- Bereiche ausgesprochen. Die im Februar 2012 gegründete regionale Projektgruppe trägt die offizielle Bezeichnung „Digitalfunk Unterfranken“.
In Unterfranken ist nach dem Beginn der Migration, also der Umsetzung des Konzeptes, Anfang 2014 ein sechsmonatiger erweiterter Probebetrieb (ePB) vorgesehen. Erst anschließend, nach jetziger Planung Mitte 2014, erfolgt der Wirkbetrieb. Zeitliche Änderungen sind jedoch möglich.
Um einen wirkungsvollen Testbetrieb durchführen zu können, sollen möglichst viele BOS (Feuerwehren, Integrierte Leitstellen, Hilfsorganisationen, THW usw.) flächendeckend eingebunden werden. Der Probebetrieb dient nicht nur der Netzerprobung, sondern ist auch ein wichtiges Element für die Vermittlung des Umgangs mit den Geräten und die Gewinnung erster taktischer Praxiserfahrungen für die Einsatzkräfte der Feuerwehren.
Das Nutzungsrecht am BOS-Digitalfunk liegt beim Bund und bei den Ländern. Hierzu regelt
§ 4 Abs. 1 des Verwaltungsabkommens über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern den Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle BOS-Organisationen.
Alle teilnehmenden nichtstaatlichen BOS müssen grundsätzlich eine Teilnahmeerklärung abgeben, die u.a. sicher stellen soll, dass die Regeln für den Digitalfunk eingehalten werden. Die Teilnahmeerklärung ist eine Übergangslösung, die nur so lange Bestand hat, bis die BOS-Funkrichtlinie in Bayern eingeführt ist. Darüber hinaus sieht die Teilnahmeregelung kurzfristige Kündigungsmöglichkeiten (ein Monat zum Quartalsende) vor.
.Beschluss:
Die Stadt Aschaffenburg nimmt am erweiterten Probebetrieb für die Einführung des Digitalfunks
der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) teil.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 1
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7. / pl/16/7/12. Behandlung des Interfraktionellen Antrages der SPD,- GRÜNEN- UBV-Stadtratsfraktion vom 23.11.2012 wegen "Volksbegehren - Nein zu Studiengebühren" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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16. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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03.12.2012
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ö
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Beschließend
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7 | pl/16/7/12 |
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:51 Uhr