Datum: 05.12.2012
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. / uvs/11/1/12. Gaststättengesetz;
Bericht zum aktuellen Stand der Umsetzung der Ziele des Runden Tisches zur Frage einer Sperrzeitverordnung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
|
11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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05.12.2012
|
ö
|
Beschließend
|
1 | uvs/11/1/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenats vom 7.3.2012 berichtete das Ordnungsamt zum Stand der Umsetzung der Ziele des Runden Tisches. Dies waren:
- Einrichtung einer City-Streife, bestehend aus Polizei und Ordnungsamt;
- Erarbeiten und Umsetzen einer Informationskampagne für Gaststätten- und Innenstadtbesucher;
- Erarbeiten und Umsetzen einer Aufklärungskampagne für Jugendliche und deren Eltern;
- Abschluss einer Selbstverpflichtungserklärung mit Gastronomen und Tankstellenbetreibern;
- Abschluss einer Sicherheitspartnerschaft zwischen der Stadt Aschaffenburg, der Polizei, der
Gastronomie und den Tankstellenbetreibern;
- Projekt „Nette Toilette“
Die Umsetzung dieser Ziele wurden in zwei Sitzungen des Runden Tisches am 2.5. und 11.9.2012 diskutiert und weiter entwickelt.
a) Einrichtung einer City-Streife:
Die City-Streife besteht aus Beamtinnen und Beamten der Polizei sowie einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes. Die City-Streife hat im April 2012 ihren Dienst aufgenommen und ist jeweils freitags und samstags sowie vor Feiertagen in der Innenstadt zu den Nachtzeiten im Einsatz. Das Haupteinsatzgebiet ergibt sich aus beiliegendem Plan:
Die City-Streife hat sich als wirksames Instrument zur Bekämpfung von Ordnungsstörungen erwiesen. Dies wird an folgenden Zahlen deutlich:
Einschreiten der Citystreife 2012
- Gesamtstatistik -
Tätigkeitsfeld
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Ort
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Anzahl der Einsätze
vor Feiertag Fr. Sa. So.
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Stand:
Ende Oktober
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Alkoholmissbrauch
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Schöntal
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5
|
6
|
6
|
3
|
20
|
41
|
FGZ
|
|
1
|
5
|
3
|
9
|
|
Sonstiger Platz
|
|
4
|
4
|
4
|
12
|
Gewaltdelikte
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Schöntal
|
|
|
|
|
0
|
47
|
FGZ
|
3
|
3
|
6
|
6
|
18
|
|
Sonstiger Platz
|
2
|
2
|
17
|
8
|
29
|
Personenkontrolle
|
Schöntal
|
1
|
7
|
4
|
|
12
|
38
|
FGZ
|
|
1
|
5
|
1
|
7
|
|
Sonstiger Platz
|
3
|
3
|
11
|
2
|
19
|
Ruhestörung
|
Schöntal
|
|
|
|
2
|
2
|
51
|
FGZ
|
10
|
2
|
10
|
7
|
29
|
|
Sonstiger Platz
|
1
|
4
|
10
|
5
|
20
|
Urinieren
|
Schöntal
|
1
|
4
|
4
|
|
9
|
41
|
FGZ
|
5
|
2
|
3
|
6
|
16
|
|
Sonstiger Platz
|
1
|
1
|
9
|
5
|
16
|
Sonstiges
|
Schöntal
|
|
|
2
|
2
|
4
|
116
|
FGZ
|
4
|
2
|
6
|
3
|
15
|
|
Sonstiger Platz
|
12
|
18
|
47
|
20
|
97
|
b) Erarbeiten und Umsetzen einer Informationskampagne für Gaststätten- und Innenstadtbesucher:
Es wurden in Gemeinschaftsarbeit zwischen Gastronomen, der Polizei und der Verwaltung zwei Plakatformen entwickelt, die an die Gaststätten und Betriebe der Innenstadt zum Aushang verteilt wurden:
September 2012: 300 Plakate DIN A 1 grün
750 Plakate DIN A 2 grün
Motive: „…in der Hand,“ „Sei dabei“, „Mach mit“
November 2012: 400 Plakate DIN A 2
Motive: „musikalische Welthits,“ „Danke.“
Auch in mehreren Zeitschriften und Broschüren wurden diese Plakate bereits veröffentlicht; sie sind auch im Internet-Auftritt der Stadt zu finden (siehe Anlagen).
c) Erarbeiten und Umsetzen Aufklärungskampagne für Jugendliche und deren Eltern;
Das Jugendamt nahm zu diesem Punkt wie folgt Stellung:
„Das Jugendamt hat die Aufgabe, negativen Entwicklungen bei Jugendlichen vorzubeugen und die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sicherzustellen. Das bedeutet im konkreten Fall:
- kein Alkoholkonsum von Personen unter 16
- kein Konsum von Spirituosen unter 18
- keine Gewalttätigkeit.
Jugendliche sollen dabei dazu bewegt werden, aus eigener Überzeugung richtig zu handeln. Die Bestrafung von Jugendlichen sieht das Gesetz bewusst nicht vor. Strafen sind auf die Verstöße von Erwachsenen gegen das Gesetz beschränkt.
Außerdem geht es darum, Jugendlichen zu vermitteln, dass zum Leben in der Gemeinschaft - insbesondere in der Stadt - Toleranz und Rücksichtnahme gehören. Das Jugendamt hat hier einen erzieherischen Auftrag.
Hauptaufgabe des Jugendamtes ist deshalb die Prävention, nicht die Überwachung. Es ist deshalb so wichtig, das zu betonen, weil beide Ziele unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen haben. Dadurch entsteht ein Widerspruch. Auf Überwachung reagieren Jugendliche mit Ausweichen oder Opposition. Voraussetzung für erfolgreiche Vorbeugung ist aber Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Beide Strategien können deshalb nicht erfolgreich von den gleichen Personen umgesetzt werden.
Bezüglich des Alkoholkonsums werden im Auftrag des Jugendamts präventive Seminare in Schulklassen angeboten. Die Zahl der Angebote wurde bereits vor 2 Jahren verdoppelt. Der grundsätzliche Erfolg zeigte sich auch bei bundesweiten Untersuchungen: der Alkoholkonsum bei Jugendlichen geht zurück. In einer kleinen Gruppe hat sich das Trinkverhalten allerdings verfestigt. Diese „Präventionsresistenz“ ist auf massive Probleme im persönlichen und familiären Umfeld zurückzuführen und kann durch die Prävention an Schulen nicht entscheidend beeinflusst werden. Das Jugendamt arbeitet hier mit direkten Maßnahmen in der Familie (Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe, notfalls Heimunterbringung). Zusätzlich gibt es Beratungsangebote der Sozialen Dienste, der Erziehungsberatung und der Psychosozialen Beratungsstelle. Seit einigen Jahren wird auch die Jugendsozialarbeit an Schulen stark ausgebaut. Neuerdings werden außerdem „Frühe Hilfen“ und „Familienstützpunkte“ ausgebaut, um die Schwierigkeiten in den Familien von vornherein nicht zu groß werden zu lassen. Familien sollen unterstützt und gestärkt, Eltern aber auch an ihre Erziehungsverantwortung erinnert werden. Auch dazu hat das Jugendamt spezielle Elternseminare an Schulen organisiert.
Ein neues Angebot der Anonymen Alkoholiker für Schulveranstaltungen wird zurzeit geprüft und im Arbeitskreis Prävention abgestimmt.
Im Bereich des gesetzlichen Jugendschutzes soll die Einhaltung der Vorschriften zur Alkoholabgabe erreicht werden. Das Jugendamt beteiligt sich in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und der Polizei an Aufklärungsaktionen, Jugendschutzkontrollen und Testkäufen.
Seit diesem Jahr bietet das Jugendamt auch Schulseminare zur Prävention von Gewalttätigkeit und Leistungsverweigerung an. Unter dem Titel „Cool at School“ werden diese Kurse vom Sozialverein „Die Brücke“ an Aschaffenburger Mittelschulen durchgeführt.
Parallel dazu werden im Bereich der Offenen und Verbandlichen Jugendarbeit zahlreiche Alternativen angeboten, die Jugendlichen eine sinnvolle und nutzbringende Freizeitgestaltung ermöglichen.
Alle Maßnahmen sind langfristig und nachhaltig angelegt und können keine kurzfristigen Erfolge bringen. Sie müssen dauerhaft weitergeführt werden, um nachwachsende Generationen von Jugendlichen zu erreichen. Leider ist festzustellen, dass familiäre Belastungen durch Trennungen, Alleinerziehung, Stiefelternfamilien, Suchtprobleme und psychische Auffälligkeiten der Eltern zunehmen. Es ist eine große Herausforderung beim Ausbau der Hilfsangebote mit dieser Entwicklung halbwegs Schritt zu halten.
Negative Beispiele von sozial nicht angepasstem Verhalten sollten allerdings den Blick darauf nicht verstellen, dass der weitaus größte Teil unserer Jugendlichen eine positive Entwicklung nimmt. Die steigenden Herausforderungen einer sich immer schneller entwickelnden Informationsgesellschaft mit einer zunehmenden Verdichtung von Lern- und Arbeitsprozessen werden von ihnen erstaunlich gut gemeistert.
Aktuell werden vom JUKUZ bezogen auf die Situation in der Innenstadt noch folgende Ansätze verfolgt:
- In möglichst vielen Veranstaltungskalendern für die Stadt (kommerziell und öffentlich) sollen Hinweistexte zu erwünschtem und unerwünschten Verhalten eingebunden werden (Pop-Ups). Dazu werden Gespräche mit den Verantwortlichen geführt, auf deren Mitwirkung wir natürlich angewiesen sind.
- Das JUKUZ plant für 2013 eine Jugendtheateraktion zum Thema Alkohol
- Ein persönliches Anschreiben an alle Eltern der Zielgruppe in der Stadt wird vorbereitet. Es kann aber nur Wirkung zeigen, wenn es vom Herrn Oberbürgermeister unterschrieben wird. Zielsetzung wäre es, die Eltern an ihre Erziehungsverantwortung zu erinnern. Wir müssen dabei aber auch berücksichtigen, dass dadurch vielleicht verantwortungsbewusste Eltern ihren Kindern verbieten, in die Innenstadt zu gehen. Das könnte dazu führen, dass deren mäßigender Einfluss auf ihre Altersgenossen entfällt und problematische junge Leute sich noch auffälliger verhalten. Hier wird deutlich, dass einfache, plakative Aktionen nicht die Lösung sind. Bei allen Maßnahmen muss berücksichtigt werden, dass nicht nur die erwünschten Ergebnisse eintreten können, sondern auch unbeabsichtigte. Vor „Schnellschüssen“ kann deshalb nur gewarnt werden.
- Das Jugendamt weist außerdem darauf hin, dass eine stärkere Inanspruchnahme der Mitarbeiter der Jugendarbeit (JUKUZ, SJR) deren Möglichkeiten einschränkt, ihrer eigentliche Aufgabe nachzukommen, nämlich den Jugendlichen sinnvolle Alternativangebote zu machen. Eine weitere Ausweitung könnte fachlich fundiert nur erfolgen, wenn eine eigene pädagogische Fachkraft für den erzieherischen Jugendschutz eingesetzt würde.“
d) Abschluss einer Selbstverpflichtungserklärung mit Gastronomen und Tankstellenbetreibern;
Die Aktion ist abgeschlossen. Die Selbstverpflichtungserklärungen wurden von 7 Gaststättenbetreibern und 7 Imbissbetreibern in der Innenstadt sowie von 15 Tankstellenbetreibern abgegeben.
e) Abschluss einer Sicherheitspartnerschaft zwischen der Stadt Aschaffenburg, der Polizei, der
Gastronomie und den Tankstellenbetreibern;
Das Dokument wurde am 3.7.2012 vom Oberbürgermeister, dem Leiter der Polizeiinspektion Aschaffenburg, Herrn Bozem, sowie stellvertretend von einem Gastwirt, einem Imbiss- sowie einem Tankstellenbetreiber unterzeichnet. Der Text lautet wie folgt:
S i c h e r h e i t s p a r t n e r s c h a f t
zwischen der
Stadt Aschaffenburg, Polizei, Gastronomie und Tankstellenbetreibern
1. Anlass
Der gesellschaftliche Wandel im Freizeit- und Konsumverhalten der Menschen gerät in den städtischen Ballungsräumen zunehmend in Konflikt mit traditionellen Werten wie Sauberkeit, Sicherheit oder dem Ruhebedürfnis der Anwohnerschaft. Dies gilt auch für die Aschaffenburger Innenstadt, vor allem in den Wochenendnächten.
2. Handlungsbedarf und gesellschaftlicher Lösungsansatz
Die öffentlichen Verantwortungsträger, das Gewerbe und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aschaffenburg sind entschlossen dieser Entwicklung entgegentreten. Die strategischen und konzeptionellen Grundlagen hierzu wurden bereits im Jahre 2011 durch das partei- und spartenübergreifende Bündnis des „runden Tisches“ gelegt, an dem nachfolgend genannte Mitglieder und Gruppierungen teilnahmen:
Stadt Aschaffenburg
Stadträtinnen und Stadträte
Polizei Aschaffenburg
Aschaffenburger Jugendliche
Anwohner der Aschaffenburger Innenstadt
Gastronomie
Tankstellenbetreiber.
Durch gemeinsame Anstrengungen und abgestimmte Maßnahmen der Prävention, Aufklärung und Kontrolle in den jeweiligen Verantwortungsbereichen soll Tendenzen von Vandalismus und Normerosion im öffentlichen Raum bereits auf niedriger Schwelle begegnet werden.
Spezifische Handlungsfelder sind insbesondere:
- Maßnahmen auf dem Gebiet des erzieherischen und des gesetzlichen Jugendschutzes, vor allem das Eindämmen des exzessiven Trinkens von Alkohol in der Öffentlichkeit
- bei jugendlichem Fehlverhalten die Verantwortlichkeit der Eltern in Erinnerung rufen
- Verunreinigungen und Sachbeschädigungen jeglicher Art
- Respekt gegenüber den Mitmenschen
- absichtliche und gedankenlose Ruhestörungen
- Gewalttätigkeiten
jeweils im öffentlichen Raum
3. Gründung einer Sicherheitspartnerschaft
Zur Umsetzung der Ergebnisse des runden Tisches begründen die Stadt Aschaffenburg mit ihrer Verwaltung, die Polizeiinspektion Aschaffenburg, die Gastronomen der Aschaffenburger Innenstadt und die Tankstellenbetreiber eine „Sicherheitspartnerschaft“.
Die Mitglieder der Sicherheitspartnerschaft erklären sich bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten verstärkt und gezielt eigene Maßnahmen zu ergreifen, sich dabei gegenseitig in der Durchführung abzustimmen und zu unterstützen sowie geeignete gemeinsame Projekte zu entwickeln.
Den Rahmen für die zu ergreifenden Maßnahmen bildet das auf Grundlage des runden Tisches erarbeitete Konzept des Stadtratsbeschlusses vom 07. Dezember 2011 mit den dort genannten
- ordnungsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Einführung der City-Streife)
- Maßnahmen der Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit und
- baulichen Maßnahmen (z. B. Verbesserung der Beleuchtung
Regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Beteiligten gewährleistet einen kontinuierlich gleichen Erkenntnisstand sowie eine Überprüfung der Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit.
Alle Maßnahmen verfolgen das übergeordnete Ziel,
- eine lebenswerte und attraktive Innenstadt für Aschaffenburg zu erhalten und weiter auszubauen
- in der sich Anwohner-/innen und Besucher-/innen Tag und Nacht wohl fühlen können
- ohne Lärm, Schmutz und Vandalismus,
- geprägt von gegenseitigem Respekt, Rücksichtnahme, Toleranz und klaren Grenzen
Behörden:
........................................................
Klaus Herzog
Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg
........................................................
Bruno Bozem
Leiter der Polizeiinspektion Aschaffenburg
Gaststätten:
........................................................
Imbissbetreiber:
........................................................
Tankstellen:
........................................................
Aschaffenburg,........................
f) Projekt „Nette Toilette“
Das Projekt startete am 1.10.2012. Es konnten 14 Gaststätten und Einzelhändler zur Teilnahme gewonnen werden. Plakate, Flyer und Aufkleber machen Passanten und Besucher der Stadt auf die teilnehmenden Betriebe aufmerksam. Das Ordnungsamt verspricht sich durch diese Maßnahme auch einen Rückgang des wilden Urinierens im Innenstadtbereich.
.Beschluss: 1
Vom Bericht der Verwaltung zum aktuellen Stand der Umsetzung der Ziele des Runden Tisches:
zur City-Streife, zur Informations- und Aufklärungskampagne, zur Selbstverpflichtungsvereinbarung, zur Sicherheitspartnerschaft sowie zur „Netten Toilette“ wird Kenntnis genommen (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
1. Herr Stadtrat Manfred Christ lobt die Einführung der City-Streife. Er ist davon überzeugt, dass City-Streife sehr gute Arbeit leistet, daher schlägt Herr Stadtrat Manfred Christ eine Ausweitung der Einsatzzeit der bewährten City-Streife bis in die Morgenstunden vor. Der Polizeidirektor XXX teilt daraufhin mit, dass aus polizeilicher Sicht von diesem Vorschlag Abstand genommen werden muss, da eine Ausweitung der operativen Maßnahmen nicht mehr zielführend sind. Herr XXX
ist vielmehr der Auffassung, dass nun die Ursachen der Straftaten, insbesondere der hemmungslose Alkoholkonsum der Jugendlichen und der fehlende Respekt vor den Ordnungskräften und die fehlende Rücksichtnahme gezielt bekämpft werden müssen.
2. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog bestätigt die Auffassung von Herrn Bozem und teilt mit, dass die Ursachen nun in einem zweiten Schritt durch Aufklärungskampagnen in den Schulen und Erziehungseinrichtungen beseitigt werden sollen. Außerdem appelliert Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog an die Erziehungsverantwortung der Eltern.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / uvs/11/2/12. Informationen über die sicherheits- und ordnungsrechtlichen Auflagen des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes bei Veranstaltungen;
- Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 20.11.2012
- Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 20.11.2012
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
|
11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
|
05.12.2012
|
ö
|
Beschließend
|
2 | uvs/11/2/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Siehe mündlicher Bericht.
.Beschluss:
Vom mündlichen Bericht des Ordnungsamts wird Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / uvs/11/3/12. Umbau eines Bestandsgebäudes zu einem Wohngebäude mit 16 Wohneinheiten - Bauvoranfrage zu den Stellplätzen auf dem Baugrundstück Lautenschlägerstraße 2 und 4
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
|
11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
|
05.12.2012
|
ö
|
Beschließend
|
3 | uvs/11/3/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die ***** beantragt die Erteilung eines Bauvorbescheides zu den Stellplätzen des geplanten Umbaues eines Bestandsgebäudes zu einem Wohngebäude mit 16 Wohnungen auf dem Baugrundstück Lautenschlägerstraße 2 und 4 in Aschaffenburg.
Mit der Bauvoranfrage beabsichtigt der Antragsteller, ein Bestandsgebäude - ehemaliges Wohngebäude der US Armee - zu einem Wohngebäude mit 16 Wohnungen umzubauen. Im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben wurde eine Stellplatzberechnung vorgelegt, mit der drei Wohnungen bis 100 m² und 13 Wohnungen zwischen 100 m² und 150 m² hergestellt werden sollen. Bei diesen Wohnflächen ergibt sich aus der Stellplatzberechnung ein Bedarf von 29 Stellplätzen. Da diese Stellplätze bei einem Bestandsgebäude nicht in einer Tiefgarage unter dem Gebäude hergestellt werden können, sieht die Planung die Herstellung von insgesamt 29 oberirdischen Stellplätzen vor. Da deshalb entlang der Medicusstraße die vom Bebauungsplan vorgesehenen Längsparker nicht mehr hergestellt werden können, sieht die Planung nunmehr zusätzlich zwei öffentliche Parkplätze auf dem Baugrundstück vor.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung des Bauvorbescheides entsprechend der Beschlussfassung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Die Bauvoranfrage zu den Stellplätzen bei dem geplanten Umbau eines Bestandsgebäudes zu einem Wohngebäude mit 16 Wohnungen auf dem Baugrundstück Lautenschlägerstraße 2 und 4 wird wie folgt beantwortet:
Für die Errichtung von 29 privaten Stellplätzen und 2 öffentlichen Stellplätzen auf dem Baugrundstück entsprechend dem Plan der Bauvoranfrage (Plan Nr. 2.01 - Grundriss Erdgeschoss mit Stellplatzanordnung) vom 05.11.2012 wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit folgenden Maßgaben in Aussicht gestellt:
- Bei der Gestaltung des Bauvorhabens müssen die Grundsätze des „Gestaltungshandbuch Wohnen in den Spessartgärten“, insbesondere die Gestaltungsmerkmale für Bestandsgebäude auf Seite 15 der von der Stadt herausgegebenen Broschüre, beachtet werden.
- Es dürfen maximal 29 private Stellplätze und 2 öffentliche Stellplätze errichtet werden. Bei einer Verringerung der notwendigen Stellplätze im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist diese verringerte Zahl für die Befreiung maßgebend.
- Als Ausgleich für die wegfallenden Längsparker sind die zwei öffentlichen Stellplätze nach den Richtlinien der Stadt Aschaffenburg auf dem Baugrundstück herzustellen und nach Abschluss der Baumaßnahme einschließlich der Grundstücksfläche der Stadt Aschaffenburg kostenfrei zu übergeben. Die öffentlichen Stellplätze sind baulich und optisch von den privaten Stellplätzen zu trennen.
- Die Anordnung der Stellplätze hat entsprechend der Stellplatzsatzung so stattzufinden, dass nach jeweils vier Stellplätzen eine Trennung vorzusehen ist, in die ein großkroniger Laubbaum gepflanzt wird. Die vier Stellplätze entlang des Wegebereiches in den Spessartgärten (West) sind mit Rasengittersteinen auszubilden; weitere Befreiungen in diesem Bereich oder die Errichtung von Garagen oder Carports in diesem Bereich werden ausgeschlossen.
- Entlang der Hauszuwegungen ist an beiden Seiten des Weges ein Pflanzstreifen von mindestens 70 cm vorzusehen. Die Baumstandorte mit Grünanlagen sind entsprechend dem Bebauungsplan auszuführen. Hierzu ist ein qualifizierter Freiflächenplan vorzulegen.
Bei der Planung ist das barrierefreie Bauen nach Artikel 48 Abs. 1 bis 4 BayBO zu beachten. Die weiteren planungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben des Bauvorbescheides werden erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 14
Abstimmungsbemerkung:
Der Beschlussvorschlag ist damit abgelehnt.
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4. / uvs/11/4/12. Ausweisung von zwei Eichen in Gailbach als Naturdenkmal;
- Beschluss zur Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
|
11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
|
05.12.2012
|
ö
|
Beschließend
|
4 | uvs/11/4/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Am 22.11.2011 stellte die CSU-Ortsgruppe Gailbach einen Antrag auf Unterschutzstellung von zwei großen Eichen am Kreuzpfad, Fl.- Nrn. 2861, 2824, Gemarkung Gailbach.
Die Eichen sind ineinander verwachsenen, über 150 Jahre alt, haben einen Kronendurchmesser von ca. 23 m und einem Stammdurchmesser von jeweils ca. 100-120 cm.
Die Eichen stehen am Waldrand im Obersölchgraben. Sie gehören zur angrenzenden Fläche Rehberg, die als Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes gepflegt und bewirtschaftet wird. Für die Pflege der Bäume ist somit das städtische Forstamt zuständig.
Daher wurde als erster Verfahrensschritt - statt wie üblich der Baumberater des Gartenamtes - das Forstamt um Stellungnahme gebeten.
Aus Sicht des Forstamtes ist eine Unterschutzstellung nicht erforderlich, da diese Eichen als charakteristische Bäume am Waldrand gepflegt und erhalten werden sollen. Das Forstamt richtet die Bewirtschaftung und Pflege der städtischen Waldflächen grundsätzlich nach dem Forstwirtschaftsplan, der neben Nachhaltigkeitsaspekten auch den Naturschutz berücksichtigt. Demnach sollen alte Bäume die für das Landschaftsbild von Bedeutung sind oder über Habitatfunktionen verfügen, erhalten bleiben. Eine rechtliche Verpflichtung hierfür gibt es allerdings nicht.
Um einen dauerhaften Erhalt der beiden Eichen zu gewährleisten, müsste eine Ausweisung als Naturdenkmal nach Bundes-Naturschutzgesetz erfolgen.
Die Tatsache, dass es sich hier formal um Waldbäume handelt, stellt dabei kein Hindernis für eine Unterschutzstellung dar.
Gemäß § 28 Bundes-Naturschutzgesetz sind Naturdenkmäler Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit oder aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen erforderlich ist.
Mehrere Objekte derselben Art können als ein Naturdenkmal unter Schutz gestellt werden, wenn die Besonderheit gerade in deren Gruppierung oder Zusammenstellung liegt.
Aus der Sicht des Naturschutzes ist es unumstritten, dass die Eichen aufgrund ihrer Größe, ihres Alters, sowie ihrer ökologischen Wertigkeit die Kriterien für ein Naturdenkmal erfüllen.
Eigentümerin der Grundstücke Fl.- Nrn. 2861 und 2824, Gemarkung Gailbach, ist die Stadt Aschaffenburg. Das Sachgebiet Liegenschaften hat vorab ein generelles Einverständnis mit der Unterschutzstellung erteilt. Die Krone des Baumes ragt allerdings noch in zwei weitere Grundstücke hinein, die sich in Privateigentum befinden. Die jeweiligen Eigentümer werden im Verfahren beteiligt und dürfen ihre Einwände vorbringen.
In der Sitzung am 29.03.2012 sprach sich der Naturschutzbeirat mehrheitlich für ein Unterschutzstellungsverfahren aus.
Eine endgültige Entscheidung für eine Ausweisung als Naturdenkmal erfolgt im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens.
.Beschluss:
Der Umwelt- und Verwaltungssenat der Stadt Aschaffenburg stimmt der Einleitung eines
Verfahrens zur Ausweisung von zwei Eichen am Kreuzpfad, Fl.- Nrn. 2861, 2824 Gemarkung
Gailbach, zum Naturdenkmal zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 1
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5. / uvs/11/5/12. Neue SPNR. nach TOP 4
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
|
11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
|
05.12.2012
|
ö
|
Beschließend
|
5 | uvs/11/5/12 |
.Beschluss: 1
1. Herr Stadtrat xxx bittet um Bericht zu den Baumfällungen und Baumsicherungen auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 227 und 227/1, Gemarkung Schweinheim, Marienstraße 28, bezüglich des Neubaus des Hauses „Maria Geburt“
2. Der Erweiterung der Tagesordnung um die Angelegenheit „Neubau des "Hauses Maria Geburt" mit Kindergarten, Kinderkrippe, Pfarrzentrum und Mittagsbetreuung auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. 227 und 227/1, Gemarkung Schweinheim, Marienstraße 28, durch die Katholische Kirchenstiftung Maria Geburt, Aschaffenburg, BV-Nr. 20120287, Fällung eines Baumes und Ersatzpflanzung zweier Bäume“ wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
Mit Stimmenmehrheit so beschlossen.
.Beschluss: 2
Der Umwelt- und Verwaltungssenat stimmt aufgrund des Antrages des Bauherren und der dargelegten statischen Notwendigkeiten der Fällung des heute in der Sitzung in den Planunterlagen zum Neubau des Hauses „Maria Geburt“ dargestellten Baumes auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. 227 und 227/1, Gemarkung Schweinheim, Marienstraße 28, unter der Maßgabe der Ersatzpflanzung zweier Bäume zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 2
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6. / uvs/11/6/12. Ausweisung einer Blutbuche im Pompejanumviertel zum Naturdenkmal;
- Beschluss zur Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
|
11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
|
05.12.2012
|
ö
|
Beschließend
|
6 | uvs/11/6/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Rahmen der Ausarbeitung eines Konzeptes für das Bewohnerparken im Pompejanum- und Maximiliansviertel führte das Stadtplanungsamt 2010/ 2011Gespräche mit den Anwohnern.
Hierbei äußerte der Inhaber einer dort ansässigen Wirtschaftsprüfungskanzlei, dass er aufgrund der für ihn durch das Konzept unzureichenden Anzahl an Stellplätzen für seine Kanzlei die Blutbuche auf seinem Grundstück fällen muss, um in seinem Hof weitere Parkmöglichkeiten zu schaffen.
Die Stadtverwaltung führte daraufhin Gespräche mit dem Inhaber um die Blutbuche erhalten zu können. Letztendlich stimmte dieser einer Unterschutzstellung zu.
Als erster Verfahrensschritt wurde wie üblich der Baumberater beim Gartenamt, um Stellungnahme gebeten. Dieser stellte fest, dass die Blutbuche vital und erhaltenswert ist.
Die Blutbuche ist um die 90-100 Jahre alt, hat einen Kronendurchmesser von ca. 20 m sowie einem Stammdurchmesser von jeweils ca. 80 - 90 cm.
Gemäß § 28 Bundes-Naturschutzgesetz sind Naturdenkmäler Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit oder aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen erforderlich ist.
Aus der Sicht des Naturschutzes ist es unumstritten, dass die Blutbuche aufgrund ihrer Größe, ihres Alters, ihrer ökologischen Wertigkeit und vor allem ihrer Seltenheit die Kriterien für ein Naturdenkmal erfüllt.
Die Blutbuche befindet sich vollständig in Privateigentum. Betroffen sind 4 Grundstücke mit insgesamt 62 Eigentümern. Die Eigentümer werden im Verfahren beteiligt und dürfen mögliche Einwände vorbringen.
In der Sitzung am 22.06.2011 sprach sich der Naturschutzbeirat einstimmig für eine Ausweisung zum Naturdenkmal aus.
Eine endgültige Entscheidung für eine Ausweisung als Naturdenkmal erfolgt im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens.
.Beschluss:
Der Umwelt- und Verwaltungssenat der Stadt Aschaffenburg stimmt der Einleitung eines
Verfahrens zur Ausweisung von einer Blutbuche zwischen Gärtnerstraße und Hanauer Straße
zum Naturdenkmal zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / uvs/11/7/12. Ausweisung von zwei Eichen in der Obernauer Straße zum Naturdenkmal;
- Beschluss zur Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens
- Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 13.09.2011
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
|
11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
|
05.12.2012
|
ö
|
Beschließend
|
7 | uvs/11/7/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 13.09.2011 stellte Herr Stadtrat Büttner einen Antrag auf Unterschutzstellung von drei großen Eichen entlang der Obernauer Straße, in Ergänzung zu der Eiche an der Ecke Obernauer Straße/ Fischerhohle, die bereits durch das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz 2011/2012 unter Schutz gestellt wurde.
Als erster Verfahrensschritt wurde wie üblich der Baumberater beim Gartenamt um Stellungnahme gebeten. Dieser stellte fest, dass zwar alle drei Eichen aufgrund ihrer Größe erhaltenswürdig sind, aber nur zwei über eine einwandfreie Vitalitat verfügen. Eine der drei Eichen weist eine Faulstelle im unteren Stammbereich auf, sodass ein dauerhafter Erhalt nicht sicher ist.
Die Eichen sind jeweils um die 100 Jahre alt, haben einen Kronendurchmesser von ca. 14 - 20 m sowie einem Stammdurchmesser von jeweils ca. 80 - 100 cm.
Eine der Eichen ist in der aktuellen Stadtbiotopkartierung sogar als Biotop aufgeführt.
Gemäß § 28 Bundes-Naturschutzgesetz sind Naturdenkmäler Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit oder aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen erforderlich ist.
Mehrere Objekte derselben Art können als ein Naturdenkmal unter Schutz gestellt werden, wenn die Besonderheit gerade in deren Gruppierung oder Zusammenstellung liegt.
Aus der Sicht des Naturschutzes ist es unumstritten, dass die Eichen aufgrund ihrer Größe, ihres Alters, sowie ihrer ökologischen Wertigkeit und der Bedeutung für das Stadtklima die Kriterien für ein Naturdenkmal erfüllen.
Eigentümerin einer Eiche ist die Stadt Aschaffenburg, die durch das Sachgebiet Liegenschaften ein generelles Einverständnis mit der Unterschutzstellung erteilt hat. Die zweite Eiche befindet sich in Privateigentum. Der Eigentümer wird im Verfahren beteiligt und darf mögliche Einwände vorbringen.
In der Sitzung am 29.03.2012 sprach sich der Naturschutzbeirat mehrheitlich für ein Unterschutzstellungsverfahren aus, unter dem Vorbehalt, dass die Eiche mit der Faulstelle noch einmal untersucht und zudem geprüft wird, ob die angrenzende Baustelle zu einer Beeinträchtigung der Wasserversorgung der Eiche führt. Es erfolgte daraufhin eine weitere Inaugenscheinnahme durch den Baumberater mit dem Ergebnis, dass eine ausreichende Wasserversorgung gegeben ist, jedoch die Faulstelle in Verbindung mit einem Pilzbefall die Vitalität des Baumes einschränkt. Da der Baum auf einem städtischen Grundstück steht, ist die Pflege weiterhin gegeben.
Von einer Ausweisung zum Naturdenkmal sollte aber abgesehen werden.
Eine endgültige Entscheidung für eine Ausweisung als Naturdenkmal erfolgt im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens. Hierbei wird auch entschieden, ob die zwei Eichen aufgrund ihrer räumlichen Nähe als ein Naturdenkmal ausgewiesen werden.
.Beschluss:
Der Umwelt- und Verwaltungssenat der Stadt Aschaffenburg stimmt der Einleitung eines
Verfahrens zur Ausweisung von zwei Eichen an der Obernauer Straße zum Naturdenkmal zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8. / uvs/11/8/12. Wegfall der Feinstaub (PM10) -Messung an der Messstation des Lufthygienischen Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) am Bussardweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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05.12.2012
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ö
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Beschließend
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8 | uvs/11/8/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Freistaat Bayern betreibt zur Überwachung der Luftqualität das Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) mit verschiedenen Messstationen. In Aschaffenburg ist hierzu von ehemals zwei Messstationen im Stadtgebiet noch eine Messstation im Bussardweg im Stadtteil Strietwald vorhanden.
Der Abbau der zweiten Messstation in der Schweinheimer Straße wurde im Umwelt- und Verwaltungssenat am 08.12.2010 durch das Landesamt für Umweltschutz (LfU) für Mitte 2011 angekündigt. Die Station wurde dementsprechend im Juli 2011 außer Betrieb genommen und abgebaut, so dass seit diesem Zeitpunkt in Aschaffenburg nur noch die Messstation des LÜB im Bussardweg vorhanden ist.
Im Nachgang zur Sitzung des UVS am 08.12.2010 wurde das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz telefonisch darüber informiert, dass neben dem Abbau der Messstation „Schweinheimer Straße“ auch Änderungen an der verbleibenden Messstation im Bussardweg vorgesehen seien. Die Anpassung beträfe insbesondere die Messung von Feinstäuben, zukünftig solle im Bussardweg die Feinstaubkonzentration von PM2,5 statt PM10 gemessen werden (PM2,5 bzw. PM10 = Feinstaub mit einem aerodynamisch wirksamen Durchmesser von 2,5 bzw. 10 millionstel Meter).
Da durch diese Änderung im gesamten Stadtgebiet keine Messdaten mehr zu PM10 zur Verfügung stünden und Änderungen zu vergangenen Messdaten nicht mehr bzw. nur sehr schwer zu bewerten sind, wurde durch die Stadt Aschaffenburg beim bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) angeregt, im Bussardweg beide Feinstäube parallel zu messen (s. Anlage 1). Durch das StMUG wurde jedoch lediglich eine zeitlich befristete Parallelmessung beider Feinstäube zugesagt, und zwar solange bis ein klarer Zusammenhang zwischen den gemessenen Konzentrationen von PM2,5 und PM10 hergestellt werden kann (s. Anlage 2).
Mit Schreiben vom 22.08.2012, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 18.10.2012, wurde mitgeteilt, dass die ermittelte Datenmenge der Parallelmessungen nun ausreiche und ein Zusammenhang zwischen den verschiedenen Feinstäuben statistisch gesichert herzustellen sei. Der PM10-Wert ergibt sich somit aus dem 1,35 fachen der gemessenen PM2,5 - Konzentration.
Mit gleichem Schreiben wurde die Stadt Aschaffenburg von dem endgültigen Abbau der PM10 - Messung im Bussardweg zum Ende August 2012 informiert. An der Messstation im Bussardweg werden somit zukünftig noch Stickstoffdioxid, Stickstoffmonoxid, Ozon, Schwefelwasserstoff und Feinstaub PM2,5 gemessen. Des weiteren ist die Station in die bayernweite Überwachung der Radioaktivität eingebunden.
Rechtliche Grundlage zur Überwachung der Luftgüte ist die 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Diese sieht für PM2,5 keine einzuhaltenden Tagesmittelwerte vor, sondern setzt Grenzwerte, welche im Jahresmittel einzuhalten sind. Aufgrund dessen ist eine tagesaktuelle Veröffentlichung von Feinstaub-Messwerten im Stadtgebiet von Aschaffenburg (und am bayerischen Untermain) nicht mehr gegeben. Die Veröffentlichung des Jahresmittelwert der PM2,5 - Messungen erfolgt jährlich über die lufthygienischen Berichte des LfU.
.Beschluss: 1
Die Änderungen an der Messstation des Lufthygienischen Landesüberwachungssystem Bayern im Bussardweg werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Einer Erweiterung der Tagesordnung um die Behandlung des als Tischvorlage vorliegenden Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 05.12.2012 (Anlage 2) wird
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
Mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
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9. / uvs/11/9/12. Bekanntgabe der Änderungen an Mobilfunkstandorten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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05.12.2012
|
ö
|
Beschließend
|
9 | uvs/11/9/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Sitzung vom 18.03.2009 wurde durch den UVS beschlossen, dass alle Änderungen der Mobilfunkanlagen im Stadtrat veröffentlicht werden.
Bei den aufgelisteten Standorten handelt es sich um bereits bestehende Anlagen. Diese Veränderungen wurden auf Informationen vom Mobilfunkbetreiber zur Verbesserung der Telekommunikationsinfrastruktur vorgenommen. Die Veränderungen an den Standorten werden durch die der Verwaltung vorzulegenden Standortbescheinigungen dokumentiert und entsprechen somit den gesetzlichen Regelungen.
.Beschluss:
Die Änderungen an den bereits bestehenden Mobilfunkstandorten werden zur Kenntnis genommen:
Standort
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Erteilungsdatum
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Änderung
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Inselstraße 23
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03.07.2012
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Vodafone hat seinen Standort in der Dorfstraße aufgegeben und auf die bereits bestehenden Standorte Inselstraße 23 und Mühlstraße 38 verteilt. In der Inselstraße wurde GSM und UMTS installiert. Die Sicherheitsabstände sind in der Standortbescheinigung aufgeführt.
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Mühlstraße 38
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28.06.2012
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Vodafone hat seinen Standort in der Dorfstraße aufgegeben und auf die bereits bestehenden Standorte Inselstraße 23 und Mühlstraße 38 verteilt. In der Mühlstraße 38 hat Vodafone UMTS installiert. Die aktuellen Sicherheitsabstände sind in der Standortbescheinigung dokumentiert.
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Stockstadter Weg 30
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24.05.2012
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E-plus hat an seinen bereits bestehenden Mobilfunkdiensten GSM und UMTS einen Systemtechnikwechsel vorgenommen. Die aktuellen Sicherheitsabstände sind in der Standortbescheinigung dokumentiert.
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Würzburgerstraße 103
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11.05.2012
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Telefonica O2 hat an seinen bereits bestehenden Mobilfunkdienst UMTS eine Frequenzerweiterung vorgenommen. Die aktuellen Sicherheitsabstände sind in der Standortbescheinigung dokumentiert.
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Lohrweg 23
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23.11.2011
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T-mobile hat an seinem bereits bestehenden Standort den zusätzlichen Mobilfunkdienst LTE installiert. Die Stadt Aschaffenburg hat die neue Standortbescheinigung für diesen Standort am 09.08.2012 fristgerecht zugesandt bekommen. Die aktuellen Sicherheitsabstände sind in der Standortbescheinigung dokumentiert.
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Schweinheimer Str.13
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30.04.2012
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T-mobile hat an seinem bereits bestehenden Standort den zusätzlichen Mobilfunkdienst LTE installiert. Die Stadt Aschaffenburg hat die neue Standortbescheinigung für diesen Standort am 17.09.2012 fristgerecht zugesandt bekommen. Die aktuellen Sicherheitsabstände sind in der Standortbescheinigung dokumentiert.
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Schweinheimer Str. 117
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10.11.2011
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E-plus hat an seinen bereits bestehenden Mobilfunkdiensten GSM und UMTS einen Systemtechnikwechsel vorgenommen. Die Stadt Aschaffenburg hat die neue Standortbescheinigung für diesen Standort am 27.07.2012 fristgerecht zugesandt bekommen. Die aktuellen Sicherheitsabstände sind in der Standortbescheinigung dokumentiert.
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Lamprechtstraße 4
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20.08.2012
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Telefonica O2 hat an seinen bereits bestehenden Mobilfunkdiensten GSM und UMTS den zusätzlichen Dienst LTE installiert. Die aktuellen Sicherheitsabstände sind in der Standortbescheinigung dokumentiert.
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Brentanostraße 1
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16.07.2012
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Vodafone hat an seinen bereits bestehenden Mobilfunkdiensten GSM und UMTS einen Techniktausch vorgenommen. Die aktuellen Sicherheitsabstände sind in der Standortbescheinigung aufgeführt.
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:52 Uhr