Datum: 14.01.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 17:12 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/1/1/13. Neue SPNr.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.01.2013
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ö
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Beschließend
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1 | pl/1/1/13 |
.Beschluss:
Die Stadt stellt Strafantrag gegen Unbekannt wegen Beleidigung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg nach §§ 185, 194 Abs. 4 StGB durch den Text „Zivilcourage am Untermain hat einen Namen: Sigrid Schüßler“ auf der Homepage des NPD – Kreisver-bandes Aschaffenburg. Dies gilt insbesondere für die Passage: „Die gesamte Gedenkveranstaltung zum Übergriff auf Juden in der „Pogromnacht“ am 9. November vor langer, langer Zeit, diente dem Aschaffenburger Stadtrat nur als Alibigedenken, um die ganz große Nummer im NSU-Terror zu werden!“
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0
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2. / pl/1/2/13. Energieagentur Bayerischer Untermain;
Benennung der Vertreter der Stadt Aschaffenburg in der Steuerungsgruppe und im Energiebeirat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.01.2013
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ö
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Beschließend
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2 | pl/1/2/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.12.2012 der Errichtung einer Energieagentur Bayerischer Untermain zugestimmt. Gemäß der gemeinsamen Erklärung der Stadt Aschaffenburg und der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg hierzu soll zur Steuerung der Energieagentur eine Steuerungsgruppe und Begleitung und Beratung ein Energiebeirat gebildet werden.
Der Steuerungsgruppe gehören die Landräte der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg, der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg, die Kreisvorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sowie ein weiterer von der Stadt Aschaffenburg zu benennender Vertreter an.
Die Verwaltung schlägt vor Herrn Dieter Gerlach als weiteren Vertreter der Stadt Aschaffenburg in dieses Gremium zu entsenden, da er als Werkleiter der AVG und als Leiter der Geschäftsstelle der Energie- und Klimaschutzkommission der Stadt Aschaffenburg über das notwendige Fachwissen für eine sachgerechte Vertretung der Stadt Aschaffenburg verfügt.
Der Energiebeirat setzt sich wie folgt zusammen:
a) die Mitglieder der Steuerungsgruppe,
b) jeweils sieben von den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg zu benennende Vertreter,
c) drei von den Kreis- und Stadtverbänden der Natur- und Umweltschutzverbände zu benennende Mitglieder,
d) ein Vertreter der IHK Aschaffenburg,
e) ein Vertreter der Handwerkskammer für Unterfranken,
f) ein Vertreter der Hochschule.
Die Verwaltung schlägt vor jeweils einen Vertreter aller im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergruppen sowie den Klimaschutzmanager der Stadt Aschaffenburg in dieses Gremium zu entsenden. Die umseitig aufgeführten Stadtratsmitglieder wurden jeweils von ihrer Fraktion/Wählergruppe für diese Aufgabe vorgeschlagen.
Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.
.Beschluss:
1. Als Vertreter der Stadt Aschaffenburg in der Steuerungsgruppe der Energieagentur Bayerischer Untermain wird neben Oberbürgermeister Klaus Herzog noch der Werkleiter der AVG, Herr Dieter Gerlach, benannt.
2. Als Vertreter der Stadt Aschaffenburg im Energiebeirat der Energieagentur Bayerischer Untermain werden neben den beiden Mitgliedern der Steuerungsgruppe noch folgende Personen benannt:
a) Herr Stadtrat Rainer Kunkel – CSU-Stadtratsfraktion
b) Herr Stadtrat Jürgen Herzing – SPD-Stadtratsfraktion
c) Herr Stadtrat Stefan Wagener – Grüne-Stadtratsfraktion
d) Herr Stadtrat xxx
– UBV-Stadtratsfraktion
e) Herr Stadtrat Hanns Martin von Truchseß – FDP-Stadtratsfraktion
f) Herr Stadtrat Johannes Büttner – Kommunale Initiative
g) der jeweilige Klimaschutzmanager der Stadt Aschaffenburg
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0
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3. / pl/1/3/13. Bestellung von Herrn Thomas Ortlepp anstelle von Herrn Diakon Udo Wagner als Mitglied des Jugendhilfeausschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.01.2013
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ö
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Beschließend
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3 | pl/1/3/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das bisherige Mitglied Diakon Udo Wagner ist nicht mehr in Aschaffenburg tätig.
Die evangelische Jugend schlägt als Nachfolger den neuen Leiter des evangelischen Jugendzentrums Herrn Thomas Ortlepp vor.
Die Stellvertretung wird weiterhin Herr Martin Klein wahrnehmen
.Beschluss:
Das Stadtratsplenum stimmt dem Vorschlag zu, Herrn Thomas Ortlepp als Nachfolger von Diakon Udo Wagner als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss zu benennen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0
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4. / pl/1/4/13. Neubau einer Lagerhalle mit Garage , Goldbacher Str. 67
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.01.2013
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ö
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Beschließend
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4 | pl/1/4/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die xxx, Aschaffenburg, beantragt die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau einer Lagerhalle und Garage auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Goldbacher Str. 67 in Aschaffenburg.
Mit dem Bauvorhaben soll auf dem Baugrundstück an der Goldbacher Straße im hinteren Teil des Fabrikgebäudes in der Nähe der bestehenden Tankstelle in der Schönbornstraße eine Lagerhalle für xxx genutzt werden.
Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes liegt das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes. Es befindet sich aber im Geltungsbereich des Baulinienplanes Nr. 41 und zugleich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, das den Charakter eines Gewerbebetriebes aufweist. Das Baugrundstück ist im Bestand bereits u. a. mit dem Produktionsgebäude bebaut und stark versiegelt.
Die geplante Nutzung fügt sich aus planungsrechtlicher Sicht in die dominierende gewerbliche Nutzung des Grundstücks im Sinne des § 34 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 8 Baunutzungsverordnung ein und ist planungsrechtlich zulässig.
Auch in bauordnungsrechtlicher Sicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung der Erteilung zur Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der xxx wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau einer Lagerhalle mit Garage auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Goldbacher Straße 67, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0
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5. / pl/1/5/13. Auftragsvergabe zur Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts mit Teilhabeplanung für die Stadt Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.01.2013
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ö
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Beschließend
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5 | pl/1/5/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg hat bereits 2007 mit AfA einen Altenhilfeplan erstellt, der in seiner Struktur dem ab 2008 vom Freistaat Bayern nach § 69 Abs. 2 Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch (AGSG) geforderten seniorenpolitischen Gesamtkonzept entsprochen hat. Dieses Konzept bedarf 2013 einer Aktualisierung und Anpassung an die heute gegebenen Verhältnisse.
Bereits 1988 wurde von der Stadt Aschaffenburg in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Aschaffenburg ein Behindertenplan erstellt. Aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen Änderungen und Neuerungen muss ein Teilhabeplan neu konzipiert werden.
In den Vorplanungen für die Erstellung dieser Konzepte wurde in Gesprächen mit dem Landratsamt Aschaffenburg vereinbart, dass eine regionale Zusammenarbeit aufgrund des übergreifenden Sozialraumes sowohl bei der Teilhabeplanung wie auch bei dem seniorenpolitischen Gesamtkonzept anzustreben sei. Dies führte zu einer gemeinsamen Ausschreibung und Festlegung der Eckpunkte. Damit betreten wir in Bayern Neuland, da derartige enge Planungsabsprachen über die Gebietsgrenzen hinaus im sozialen Bereich bisher einmalig sind. Wir sind allerdings davon überzeugt, dass nur eine gemeinsame abgestimmte Planung den Bedürfnissen der Menschen in der Region gerecht wird.
Die Verwaltung hat deshalb Angebote zur Erstellung eines solchen Konzepts bei drei Instituten angefordert. Die Ausschreibung erfolgte in einem gemeinsamen Schreiben mit dem Landkreis Aschaffenburg. Die „Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern – Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA) & Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik (SAGS)“, München und Augsburg sowie die „Fa. BASIS, Institut für soziale Planung, Beratung und Gestaltung GmbH“, Bamberg, haben Angebote eingereicht. Die Angebote wurden gemeinsam mit dem Landratsamt Aschaffenburg geprüft und mit den Anbietern in persönlichen Gesprächen erörtert. Beide Institute verfügen über Referenzen im Bereich der Sozialplanung für Senioren und für Menschen mit Behinderung. Im Wesentlichen ist zu den vorliegenden Angeboten auf folgende Punkte hinzuweisen:
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AfA/SAGS
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BASIS
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Beteiligung der Bürger und der Experten
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Standardisierte Fragebögen mit Workshops für Experten und Bürger zu den einzelnen Handlungsfeldern
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Erhebung schwerpunktmäßig im Rahmen von Workshops; ergänzend Fragebögen
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Planungsergebnis
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integriertes Gesamtkonzept für Stadt und Landkreis mit differenzierter Darstellung der kommunalen Besonderheiten
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Teilbereiche Senioren und Teilhabe behinderter Menschen werden weitestgehend solitär bearbeitet
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AfA/SAGS
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BASIS
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Kosten für die Stadt Aschaffenburg
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41.174 €, einschl. MwSt.
zuzüglich Druckkosten, Porto, Veranstaltungskosten, etc.; modifiziertes Angebot vom 25.10.2012
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78.421 €, einschl. MwSt.
zuzüglich Druckkosten, Porto, Veranstaltungskosten, etc.; modifiziertes Angebot vom 29.10.2012
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zusätzlicher Personalbedarf für die Stadt Aschaffenburg
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mindestens 0,2 bis 0,3 Mitarbeiter
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mindestens 0,2 bis 0,3 Mitarbeiter
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Das Angebot des Instituts BASIS behandelt den gewünschten Arbeitsauftrag für eine gebiet- und themenübergreifenden Konzepterstellung nur bedingt; insbesondere ist die einheitliche Bearbeitung der gemeinsamen Handlungsfelder wegen der grundsätzlichen Erstellung von getrennten Teilplänen nicht zu erwarten.
Die Vorgehensweise der ARGE AfA/SAGS entspricht der Zielsetzung von Stadt und Landkreis Aschaffenburg; die Handlungsfelder des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts und des Teilhabeplanes für Menschen mit Behinderung werden gemeinsam entwickelt. Bei beiden Anbietern können im Rahmen des Umsetzungsprozesses bei der Bürger- und Expertenbeteiligung zusätzliche Workshops notwendig werden.
Die Verwaltung präferiert eine Konzepterstellung durch die ARGE AfA/SAGS. Auch die Verwaltung des Landkreises Aschaffenburg bevorzugt eine integrierte Gesamtplanung durch diesen Anbieter und hat bereits einen entsprechenden Beschluss des Sozialhilfeausschusses in nichtöffentlicher Sitzung erwirkt.
Entsprechende Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsstelle 0.4011.6550 in den Haushalt 2013 noch aufzunehmen.
.Beschluss: 1
Dem Antrag von Frau xxx auf Absetzung dieses Tagesordnungspunktes und spätere Beratung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
Mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
.Beschluss: 2
Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Auftrag zur Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts mit Teilhabeplanung für die Stadt Aschaffenburg an die Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern, Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA) & Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik (SAGS) zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 5
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6. / pl/1/6/13. Bericht aus dem Jobcenter Stadt Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.01.2013
|
ö
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Beschließend
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6 | pl/1/6/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Bericht aus dem Jobcenter Stadt Aschaffenburg, vorgestellt im Sozialbeirat am 27.11.2012 wird auf Antrag des Sozialbeirats im Plenum vorgestellt und zur Kenntnis genommen.
.Beschluss:
Der Bericht aus dem Jobcenter Stadt Aschaffenburg, vorgestellt im Sozialbeirat am 27.11.2012 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. / pl/1/7/13. Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg;
Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2012 nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 Betriebssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.01.2013
|
ö
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Beschließend
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7 | pl/1/7/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kongress- und Touristikbetriebe hatten im Wirtschaftsjahr 2010 diverse Angebote für die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 eingeholt. Auf Grund ihres günstigsten Angebotes erhielt die Firma WIKOM AG, Frankfurt, seinerzeit den Auftrag. Das Angebot vom 24.10.2012 für die Prüfung des Wirtschaftsjahres 2012 lautet auf den gleichen Betrag wie in den Vorjahren. Wegen der Preisstabilität des neuen Angebotes beantragen wir deshalb, dieses Angebot anzunehmen.
.Beschluss:
Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2012 der Kongress- und Touristikbetriebe der
Stadt Aschaffenburg wird die WIKOM AG, Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt a. Main,
gemäß §6 Abs. 1, Nr. 7 der Betriebssatzung bestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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8. / pl/1/8/13. Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen;
Bestellung der Jahresabschlussprüfer für den Jahresabschluss 2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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8. Sitzung des Werksenates
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06.12.2012
|
ö
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Vorberatend
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2 | ws/8/2/12 |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.01.2013
|
ö
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Beschließend
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8 | pl/1/8/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebsverordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.
Die Stadtwerke schlagen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Frankfurt am Main, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 vor. Der Vorschlag ist das Ergebnis eines Angebotsvergleichs, für dessen Erstellung sechs Prüfungsgesellschaften um die Abgabe eines Angebotes gebeten wurden.
Die WIBERA AG hatte unter Berücksichtigung der angefragten Gasamtstundenzahl für die Jahresabschlussprüfung sowie der Nebenkostenregelung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die eingesetzten Mitarbeiter sind für den hohen Ausbildungsstand bekannt und haben in der Abwicklung von Beratungsaufträgen in der Vergangenheit durch qualitativ hochwertige Ergebnisse überzeugt. Zudem ist die Prüfungsgesellschaft schon seit Jahren für Eigenbetriebe sowie Entsorgungsbetriebe tätig und kann mit ausgezeichneten Referenzen in der Branche aufwarten. Dies kommt der Qualität der Prüfungshandlungen zugute und verkürzt üblicherweise die Prüfungszeiträume mit entsprechenden Kostenentlastungen.
.Beschluss:
Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i. V. m. Artikel 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Frankfurt am Main, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen bestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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9. / pl/1/9/13. Bericht über den Wirtschaftsplan 2013 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG)
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.01.2013
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pl/1/9/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Es erfolgt ein mündlicher Bericht.
.Beschluss:
Der mündliche Bericht über den Wirtschaftsplan 2013 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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10. / pl/1/10/13. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2013 der Stadtwerke Verkehrs GmbH (SVG)
Vorschlag an die Gesellschafterversammlung der SVG
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.01.2013
|
ö
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Beschließend
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10 | pl/1/10/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 14 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) zuständig. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschafter der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG). Der Stadtrat wird deshalb gebeten den Wirtschaftsplan festzustellen und den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) dem Wirtschaftsplan 2013 zuzustimmen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) hat in seiner Sitzung vom 18.12.2012 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.
.Beschluss:
Zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) wird der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg ermächtigt, gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 des Gesellschaftsvertrages den Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan (Anlage 1), festzustellen. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn 2.500,00 €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 0,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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11. / pl/1/11/13. Bestellung der Jahresabschlussprüfer für den Jahresabschluss 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.01.2013
|
ö
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Beschließend
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11 | pl/1/11/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 14 Abs 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der SVG für die Wahl des Jahresabschlussprüfers zuständig.
Die SVG schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Möhler Treuhand GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, zum Jahresabschlussprüfer zu bestellen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Möhler Treuhand GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, soll auch für die Prüfung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) vorgeschlagen werden.
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Der Aufsichtsrat der SVG hat in seiner Sitzung am 18.12.2012 der Bestellung der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.
.Beschluss:
Der Stadtrat beschließt für die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 318 HGB die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Möhler Treuhand GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, zum Prüfer des Jahresabschlusses 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH zu bestellen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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12. / pl/1/12/13. Wirtschaftsplan 2013 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE)
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.01.2013
|
ö
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Beschließend
|
12 | pl/1/12/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Es erfolgt ein mündlicher Bericht.
.Beschluss:
Der Wirtschaftsplan 2013 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan (Anlage 2)
wird gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages zur Kenntnis genommen. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Verlust 2.001.000 €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 2.095.000 €.
Ein Beschluss des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) vom 18.12.2012 gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 liegt vor.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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13. / pl/1/13/13. Bestellung der Jahresabschlussprüfer für den Jahresabschluss 2012 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
14.01.2013
|
ö
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Beschließend
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13 | pl/1/13/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 15 Abs 8 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der ABE für die Wahl des Jahresabschlussprüfers zuständig.
Die ABE schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Möhler Treuhand GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, zum Jahresabschlussprüfer zu bestellen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Möhler Treuhand GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, soll auch für die Prüfung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) vorgeschlagen werden.
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Der Aufsichtsrat der ABE hat in seiner Sitzung am 18.12.2012 der Bestellung der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.
.Beschluss:
Der Stadtrat beschließt für die Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, gemäß § 15 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 318 HGB die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Möhler Treuhand GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, zum Prüfer des Jahresabschlusses 2012 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH zu bestellen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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14. / pl/1/14/13. Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet "Nordöstlich Beckerstraße" (Nr. 3/26) im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. 6055, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 6055/6, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße;
- Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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04.12.2012
|
ö
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Vorberatend
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6 | pvs/12/6/12 |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
14.01.2013
|
ö
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Beschließend
|
14 | pl/1/14/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu 1:
Planungsanlass:
Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen Siedlungsabschnitt nordöstlich der Beckerstraße, der etwa die Hälfte des Grundstücks der ehemaligen Jugendherberge (Flurnr. 6055) und das östlich anschließende Gelände (Grundstück Flurnr. 6055/6) umfasst.
Dieser Siedlungsabschnitt befindet sich aktuell im Geltungsbereich des übergeleiteten „Baulinienplans für das Gebiet zwischen Hartmannstraße, Schepplerweg, Gentil- und Beckerstraße“ vom 10. Oktober 1961, der ein „Reines Wohngebiet“ festsetzt.
Der aktuell geltende Flächennutzungsplan stellt das ehemalige Jugendherbergsgrundstück als „Gemeinbedarfsfläche für Jugendeinrichtungen“ dar. Das Deutsche Jugendherbergswerk hat den Standort jedoch bereits vor längerer Zeit aufgegeben, die ehemalige Jugendherberge steht seit etlichen Jahren leer.
Im Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplans ist das ehemalige Jugendherbergsgelände als „Wohnbaufläche“ dargestellt – dies deckt sich also auch mit dem rechtsgültigen Baulinienplan vom 10. Oktober 1961.
Mit einer Entwicklung des Grundstücks zum Wohnbauland einschließlich Grundstücksverkauf und voraussichtlichem Abbruch des leerstehenden Gebäudes sind verschiedene Frage- und Zielstellungen verknüpft, die der geltende übergeleitete Baulinienplan nicht vollständig abdecken kann. So geht es neben der Frage nach einem verträglichen bzw. erwünschten Maß der baulichen Ausnutzung und der Nachverdichtung des Grundstücks auch um den Umgang mit dem Vegetationsbestand, um die Einordnung von Zufahrten und Parkierungsanlagen und um Anordnung und Kubatur neuer Baukörper.
Der Stadtrat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 den Verkauf des stadteigenen ehemaligen Jugendherbergsgrundstücks beschlossen. An einem Erwerb besteht generelles Interesse von Seiten verschiedener Bauträger sowie von Seiten der „Stadtbau Aschaffenburg GmbH“. Die „Stadtbau“ hat bereits ein grobes Bebauungskonzept vorgelegt, das allerdings auf Basis des geltenden übergeleiteten Baulinienplans nur in Teilen realisierbar ist und für die an der Beckerstraße gelegene Grundstückshälfte die Neuaufstellung eines Bebauungsplans erfordert.
Zur Wahrung der städtebaulichen Ordnung und im Sinne einer planerischen Gleichbehandlung ist es geboten, das gleichfalls an der Beckerstraße gelegene und im Geltungsbereich des Baulinienplans befindliche Grundstück Flurnr. 6055/6 in die Neuaufstellung des Bebauungsplans einzubeziehen.
Der Baulinienplan vom 10. Oktober 1961 wird vom vorgeschlagenen Geltungsbereich eines neuen Bebauungsplans nur zu einem Teil überdeckt. Für die verbleibenden Flächen außerhalb des Geltungsbereiches eines neuen Bebauungsplans gilt das Bauplanungsrecht des Baulinienplans unverändert weiter.
So kann der Übergang zwischen einer denkbaren dichteren Bebauung an der Beckerstraße und der nördlich anschließenden niedergeschossigen Wohnbebauung an der Hartmannstraße, dem Butzbachweg, der Gentilstraße und dem Schepplerweg durch Annäherung der Geschossigkeit, der baulichen Dichte und der Gebäudetypologien gelingen. Folglich sind in der nördlichen Grundstückshälfte des ehemaligen Jugendherbergsgeländes Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit bis zu zwei Vollgeschossen vorzusehen. Damit können die Festsetzungen des Baulinienplans Nr. 10 eingehalten werden, Befreiungen kämen - wenn überhaupt - nur in geringem Ausmaß in Betracht.
Städtebauliche Situation:
Das Plangebiet ist erschlossen durch Becker-, Hartmann-, Gentilstraße und Butzbachweg.
Das Grundstück Flurnr. 6055 (Anwesen Beckerstraße 47) ist bebaut mit dem seit mehreren Jahren leerstehenden Gebäude der ehemaligen Jugendherberge. Zur Beckerstraße und zur Hartmannstraße weist dieses Gebäude zwei Geschosse plus Satteldach auf, im Hofbereich ist das Gebäude aufgrund der Geländeverhältnisse lediglich eingeschossig plus Dach. Der Nordflügel des Gebäudes ragt durch Geländeabgrabung mit einer bis zu 3 m hohen Böschung auch nach innen zweigeschossig (plus Dach) aus dem Gelände. Nach Maßgabe des aktuell gültigen Baulinienplans Nr. 10 hat das Gebäude planungsrechtlich zwei bis drei Vollgeschosse.
Abgesehen vom Hauptgebäude mit einer Grundfläche von ca. 720 qm ist das Grundstück mit einem Garagen- und Nebenanlagentrakt (Grundfläche ca. 140 qm) bebaut, dazu kommen der befestigte Hofbereich und einige weitere Nebenflächen (z. B. Zufahrt, Basketballplatz) sowie eine Trafostation.
Insgesamt ist das Grundstück wenig dicht bebaut (GRZ ca. 0,15 / GFZ ca. 0,3 bzw. 0,45 bei Einbeziehung DG), durch den hohen Grünflächenanteil und die zahlreichen Gehölze, die durch Stadtplanungs- und Gartenamt bereits kartiert und begutachtet worden sind, weist das Grundstück einen parkartigen Charakter auf, wenngleich das äußere Erscheinungsbild durch die dringend sanierungsbedürftige bzw. abgängige Bausubstanz sowie die etwas vernachlässigten und wenig gepflegten Außenanlagen getrübt wird.
Das Grundstück Flurnr. 6055/6 (Anwesen Beckerstraße 51 + 53 sowie Gentilstraße 9) ist bebaut mit drei gleichartigen zweigeschossigen Wohngebäuden ohne Dachausbau im Stil des Zeilenbaus der 60er Jahre; zur Beckerstraße orientiert sind zudem zwei Gemeinschaftsgaragenanlagen.
Die Bebauung weist eine geringe Dichte mit einer GFZ von lediglich etwa 0,4 auf; das Grundstück weist einen relativ hohen Grünflächenanteil auf, allerdings handelt es sich dabei überwiegend um „Abstandsgrün“ mit im Vergleich zum Jugendherbergsgelände geringem Bestand an größeren Gehölzen.
Das Plangebiet ist überwiegend umgeben von Wohnbaugrundstücken, die allerdings in unterschiedlicher Ausprägung bebaut sind. Unterschiedlichen Baustrukturen sowie städtebauliche Brüche und Nahtstellen zeichnen sich vornehmlich im unmittelbaren Nahbereich beidseits der Beckerstraße ab.
Städtebaulich lassen sich im näheren Umfeld des Plangebiets abstrakt drei unterschiedliche Zonen identifizieren:
1. Südlich der Beckerstraße findet sich u. a. auf großen Grundstücken errichteter Geschosswohnungsbau der 70er Jahre in Form von Solitär- und Zeilenbauten mit vier Geschossen, im Einzelfall werden auch fünf Geschosse erreicht. Bereits deutlich erkenn- und vor Ort auch spürbar ist hier die gemischte und gewerbliche Nutzung entlang der Würzburger Straße, die auf einigen Grundstücken bis zur Beckerstraße „durchschlägt“ und zum Teil großflächige Baukörper mit sich bringt. Augenfällig im Band zwischen Würzburger- und Beckerstraße sind die heterogene Gebäudestruktur, die gemischte Nutzung mit erhöhten Lärmimmissionen sowie der relativ hohe Versiegelungsgrad. Dies spiegelt sich auch in den Festsetzungen des Bebauungsplans 03/19, in der Darstellung des Flächennutzungsplans als „gemischte Baufläche“ und in den Abgrenzungen der Bodenrichtwertkarte wider.
2. Unmittelbar nördlich der Beckerstraße findet sich bereits praktisch ausschließlich Wohnungsbau, und zwar überwiegend in Form zwei- bzw. dreigeschossiger Wohngebäude ohne Dachausbau im Stil des Zeilenbaus der 60er Jahre. Auch diese Baugrundstücke sind vergleichsweise groß – hier reiht sich auch das Grundstück der ehemaligen Jugendherberge ein, das aufgrund seines atypischen Baukörpers, der geringen baulichen Grundstücksausnutzung und der parkartig bewachsenen Grünfläche jedoch eher aus dem Rahmen fällt.
3. Weiter nördlich, im Umgriff der von der Beckerstraße abzweigenden Erschließungsstraßen im Quartier zwischen Gentilstraße, Bessenbacher Weg und Kneippstraße sowie unmittelbar östlich der Gentilstraße, schließen sich reine Wohngebiete in gehobener Wohnlage an. Die Parzellen- und Gebäudestruktur ist hier bereits wesentlich kleinteiliger, es überwiegen Ein-, Zwei- und kleinere Mehrfamilienhäuser aus der Epoche nach dem II. Weltkrieg bis zur Neuzeit. Trotz der unterschiedlichen Haustypen (Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser) vermittelt das Gebiet einen relativ homogenen Eindruck - dazu tragen die überwiegend gleichmäßig straßenbegleitende Gebäudestellung, die Höhe der Gebäude mit max. II Geschossen plus (ausgebautem) Dach sowie der hohe Grünflächenanteil maßgeblich bei.
Planungsrechtliche Situation:
Der Flächennutzungsplan, der keine unmittelbare Rechtswirkung entfaltet, stellt das Gelände der ehemaligen Jugendherberge als „Gemeinbedarfsfläche: Zweckbestimmung Jugendeinrichtung“ dar. Nord- und südöstlich grenzen Wohnbauflächen an, nord- und südwestlich gemischte Bauflächen.
Die Grundstücke Flurnrn. 6055 und 6055/6 befinden sich im Geltungsbereich des übergeleiteten „Baulinienplans für das Gebiet zwischen Hartmannstr., Schepplerweg, Gentil- und Beckerstr.“ vom 10. Oktober 1961 (Baulinienplan Nr. 10). Dieser Baulinienplan erfüllt die Anforderungen an einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB und trifft folgende Festsetzungen:
- Reines Wohngebiet
- max. II Vollgeschosse,
wobei zurück gesetzte Geschosse, ausgebaute Dachgeschosse sowie Keller, die mehr als 50% über Terrain ragen, als Vollgeschosse gelten
- Ausnutzungsziffer (Geschossflächenzahl): 0,5
- Offene Bauweise
- Mindestgebäudeabstand 7,0 m
- Mindestgrenzabstand 3,50 m
- Baugrenzen mit jeweils 5 m Abstand zur Straßenbegrenzungslinie von Beckerstraße und Hartmannstraße und 3 m Abstand zur Straßenbegrenzungslinie des Butzbachwegs
Im näheren Umfeld gelten neben dem Baulinienplan Nr. 10 mehrere andere Bebauungs- bzw. Baulinienpläne mit unterschiedlichen Festsetzungen – nachfolgend in den Grundzügen dargestellt:
1. An der Südwestseite der Beckerstraße anliegende Flächen (Abschnitt zwischen Kneipp- und Gentilstraße): B-Plan Nr. 03/19 vom 21.01.2005:
- Besonderes Wohngebiet WB und Mischgebiet MI
- GRZ 0,4
- III bis IV Vollgeschosse
- GFZ 1,2
- Offene (im WB) bzw. geschlossene (im MI) Bauweise
2. An der Nordostseite der Beckerstraße anliegende Flächen (Abschnitt zwischen Kneipp- und Hartmannstraße): Übergeleiteter Baulinienplan Nr. 17 vom 10.05.1955:
- Gewerbe- und Wohngebiet (= vergleichbar MI)
- max. III Vollgeschosse,
wobei zurück gesetzte Geschosse, ausgebaute Dachgeschosse sowie Keller, die mehr als 50% über Terrain ragen, als Vollgeschosse gelten
- Ausnutzungsziffer (Geschossflächenzahl): 1,0
- halboffene Bauweise
- Mindestgebäudeabstand 7,0 m
- Mindestgrenzabstand 3,50 m
3. An der Südostseite der Gentilstraße anliegende Flächen (Abschnitt zwischen Beckerstraße und Bessenbacher Weg): B-Plan Nr. 03/11 Änd. vom 15.10.1999:
- Reines Wohngebiet WR
- GRZ 0,4
- II Vollgeschosse
- GFZ 0,8
- Offene Bauweise
Planungsziele:
Aus städtebaulicher Sicht können folgende Oberziele für das Plangebiet und eine (Neu-) Bebauung des Geländes der ehemaligen Jugendherberge formuliert werden:
- Es ist eine wohnbauliche Nutzung (WR / WA) zu realisieren.
- Eine Neubebauung soll sich konfliktarm in die umgebende Siedlungsstruktur einpassen und vorhandene Siedlungsmuster aufgreifen, ohne neue städtebauliche Brüche zu erzeugen.
- Die im Plangebiet gelegenen, zur Beckerstraße orientierten Grundstücke bzw. Grundstücksteile vertragen und rechtfertigen im Vergleich zum jetzigen Bestand eine Nachverdichtung.
- Angrenzend an die Beckerstraße ist eine bis zu dreigeschossige Bebauung, gegebenenfalls auch mit zusätzlichem Staffelgeschoss, in offener Bauweise denkbar; die gegenüberliegende vier- bis fünfgeschossige Wohnbebauung südlich der Beckerstraße kann allerdings nicht als maßstabsprägend herangezogen werden.
- Im Falle eines Geschosswohnungsbaus ist der ruhende Verkehr vorrangig in Tiefgaragen unterzubringen. In Abhängigkeit der im Bebauungsplan festzusetzenden Geschossflächenzahl (GFZ) sind gegebenenfalls Geschossflächenzuschläge im Sinne des § 21a Abs. 5 BauNVO regelbar.
- Die Laubbäume entlang der Beckerstraße und der Hartmannstraße sind aufgrund ihrer ortsbildprägenden Qualität dauerhaft zu erhalten.
Zu 2:
Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB:
Die Aufstellung des Bebauungsplans kann im „beschleunigten Verfahren“ im Sinne des § 13a BauGB erfolgen. Da es sich um einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ zum Zwecke der „Nachverdichtung“ handelt, sind die entsprechenden Vorschriften des § 13a BauGB einschlägig.
Im „beschleunigten Verfahren“ kann der Bebauungsplan auch ohne vorherige Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt werden – dieser stellt aktuell nämlich „Gemeinbedarfsfläche: Zweckbestimmung Jugendeinrichtung“ dar. Der Flächennutzungsplan wäre dann im Wege der Berichtigung anzupassen (vgl. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
Auch die weiteren Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens sind erfüllt: Bei einer Plangebietsgröße von lediglich rund 6.000 qm ist zwangsläufig sichergestellt, dass die im Plangebiet festzusetzende zulässige Grundfläche weniger als 20.000 qm betragen wird. Weiterhin wird durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, Schutzgüter im Sinne des §1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB (z.B. FFH-Gebiet) werden nicht beeinträchtigt (§ 13a Abs.1 Satz 4+5 BauGB).
Von der Umweltprüfung und von der Erstellung eines Umweltberichts wird im beschleunigten Verfahren abgesehen. Der im beschleunigten Verfahren planungsrechtlich ebenfalls verzichtbare Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung und Erörterung soll aber trotzdem durchgeführt werden.
Auf Basis des Aufstellungsbeschlusses durch den Stadtrat wird die Verwaltung einen Bebauungsplanvorentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB ausarbeiten.
.Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs.1 BauGB für das Gebiet „Nordöstlich Beckerstraße“ im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. 6055, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 6055/6, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße (Nr. 03/26).
Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren durchzuführen.
2. Der Bebauungsplan für das Gebiet „Nordöstlich Beckerstraße“ im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. 6055, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 6055/6, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße (Nr. 03/26) wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Der Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll dennoch durchgeführt werden.
3. Über die Einbindung der Bürgerschaft wird separat informiert.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 1
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15. / pl/1/15/13. Baugebiet "In den Spessartgärten";
- Benennung von Straßen: Carl-Joseph-Will-Straße und Jacob-Leo-Straße
- Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 21.10.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.01.2013
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ö
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Beschließend
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15 | pl/1/15/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zur Durchführung der Vermessungsarbeiten im Bereich des B-Planes „In den Spessartgärten“ (Fläche zwischen der Spessartstraße, Medicusstraße, Schoberstraße sowie an der Mattstraße) ist die Benennung der neuen bzw. geänderten Erschließungsstraßen notwendig.
Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Stadt- und Stiftsarchiv und in Anlehnung an die bereits in diesem Gebiet benannten Straßenzüge folgende Benennungen bzw. Änderungen vor:
Die Straßenverbindung von der Spessartstraße bis zur Schoberstraße (unterbrochen von der Lautenschlägerstraße) wird mit Carl-Joseph-Will-Straße bezeichnet.
Die Planstraßen A und D, die jeweils von der Medicusstraße abgehen und dort auch wieder einmünden, erhalten ebenfalls den Namen Medicusstraße.
Die Planstraße B wird mit Mattstraße bezeichnet.
Die Mattstraße beginnt an der Reigersbergstraße und verläuft bisher durch bis zur Schoberstraße. Unterbrochen wird sie von der Spessartstraße.
Durch die Neuordnung der Erschließung im Abschnitt zwischen der Spessartstraße und der Lautenschlägerstraße kann die Mattstraße dann nicht mehr durchgehend mit Kraftfahrzeugen bis zur Schoberstraße befahren werden. Es entstehen somit zwei unabhängige Teilabschnitte mit der gleichen Namensbezeichnung, getrennt durch einen Fußweg.
Die Planstraße B als Fortführung der Mattstraße in das Erschließungsgebiet hinein und zurück zum Ausgangspunkt erhält ebenfalls diesen Namen.
Die Planstraße C (zwischen der zukünftigen Carl-Joseph-Will-Straße und dem neuen Straßenstück der Schoberstraße) erhält den Namen Jacob-Leo-Straße.
Das bisherige Teilstück der Mattstraße ab der Schoberstraße stadteinwärts über die Einmündung der Lautenschlägerstraße hinaus bis zum Beginn des neuen Fußweges wird umbenannt in Schoberstraße.
Eine Umbenennung hat keine Auswirkung auf die bestehende Hausnummervergabe, da für das gesamte Gebiet eine neue Hausnummervergabe durchzuführen ist.
Erläuterung des Namens Jacob Leo
Der 1748 in Mainz geborene Jacob Leo trat nach Beendigung seines rechtswissenschaftlichen Studiums in den Dienst des Erzstiftes Mainz und wurde schließlich 1796 Stadtschultheiß von Aschaffenburg. Als solcher stand er als landesherrlicher Beamter an der Spitze der Stadt-verwaltung, wobei er auch Funktionen auf dem Gebiet der Rechtssprechung hatte. Aufgrund seines Amtes war der Stadtschultheiß zugleich Beisitzer des Vizedomamtes und somit auch in der nächsthöheren Verwaltungsebene tätig. Nach der Bildung des Großherzogtums Frankfurt (1810) erhielt das Stadtoberhaupt die französische Bezeichnung „Maire“ und war nun allein für die Verwaltung der Stadt verantwortlich. Da sich diese Verwaltungsstruktur nicht bewährt hatte, kehrte man Mitte 1813 zu dem früheren Magistratssystem zurück. Nach dem Übergang Aschaffenburgs an Bayern (1814) blieb Leo noch einige Zeit im Amt und trat dann Mitte 1815 von seinem Amt zurück. Leo hatte sich insbesondere während der Kriegszeiten bewährt, in denen er immer wieder geschickt die Interessen der Stadt gegenüber oftmals recht anspruchsvollen und auch nicht vor Rechtsbruch zurückschreckenden Befehlshabern zu vertreten wusste. Leo, der letzte Stadtschultheiß der Stadt, ein Mann der Übergangzeit um 1800, starb 1825.
Erläuterung des Namens Carl Joseph Will
Ebenso wie Leo erlebte Carl Joseph Will (1754-1834) alle Staatsveränderungen vom Ende des Erzstiftes bis zum Übergang Aschaffenburgs an Bayern. Der Jurist Will wurde 1787 der zweite Inhaber des erst 1782 geschaffenen Amtes des Vizedomamtsdirektors. Das Vizedomamt war die Mittelinstanz zwischen den örtlichen Verwaltungen in Stadt und Land einerseits und der Landesregierung in Mainz bzw. später Aschaffenburg andererseits. Will hatte die Aufsicht über die lokalen Verwaltungen, die er ggf. rügen und bestrafen konnte. Er hatte die von der unteren Verwaltungsebene kommenden Statistiken und Berichte zu überwachen und weiterzuleiten. Mit der Schaffung des Großherzogtums Frankfurt erhielt das Vizedomamt die Bezeichnung Präfektur, und Will wurde Präfekt. Diese Bezeichnung führte er auch noch in bayerischer Zeit, als er am 24. August 1814 in den persönlichen Adelsstand erhoben wurde; 1817 schied er aus seinem Amt. Wie Leo auf der städtischen Ebene, so hat Will auf der mittleren Verwaltungsebene die Geschicke Aschaffenburgs und seines Umlandes in schwieriger Zeit gut gesteuert.
Herr Stadtrat Johannes Büttner hat mit Schreiben vom 21.10.2012 einen Antrag gestellt, die Straßenverbindung von der Spessartstraße bis zur Schoberstraße nach Rudolf Hartig zu bezeichnen. Aufgrund dieses Änderungsantrages wurde dieser TOP „Benennung von Straßen“ nicht im Plenum am 22.10.2012 behandelt, sondern vertagt. Die Verwaltung befürwortet in Abstimmung mit dem Stadt- und Stiftsarchiv eine Straße nach Rudolf Hartig zu benennen, allerdings nicht an dem Ort, wo die nach Carl-Joseph-Will benannte vorgesehen ist. Nur eine Benennung in der Kombination Carl-Joseph-Will / Jacob-Leo ist schlüssig. Dies wurde Herrn Stadtrat Johannes Büttner in einem persönlichen Gespräch erläutert. Mit Schreiben vom 26.11.2012 hat Herr Stadtrat Büttner seinen Antrag dahingehend geändert, dass sein Vorschlag „Rudolf Hartig“ in die Vorschlagsliste der Verwaltung aufgenommen werden soll.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu den vorgeschlagenen Straßenbenennungen sowie zur Aufnahme des Vorschlages „Rudolf Hartig“ in die Vorschlagsliste der Verwaltung.
.Beschluss:
Die Straßenverbindung von der Spessartstraße bis zur Schoberstraße (unterbrochen von der Lautenschlägerstraße) wird mit Carl-Joseph-Will-Straße bezeichnet (Anlage 3).
Die Planstraßen A und D, die jeweils von der Medicusstraße abgehen und dort auch wieder einmünden, erhalten ebenfalls den Namen Medicusstraße.
Die Planstraße B wird mit Mattstraße bezeichnet.
Die Planstraße C (zwischen der zukünftigen Carl-Joseph-Will-Straße und dem neuen Straßenstück der Schoberstraße) erhält den Namen Jacob-Leo-Straße.
Das bisherige Teilstück der Mattstraße ab der Schoberstraße stadteinwärts bis zum Beginn des neuen Fußweges wird umbenannt in Schoberstraße.
Dem Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner,
seinen Vorschlag auf Straßenbenennung nach Rudolf Hartig in die Vorschlagsliste der Verwaltung aufzunehmen, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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16. / pl/1/16/13. Beteiligungsbericht der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2011 nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.01.2013
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ö
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Beschließend
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16 | pl/1/16/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Gemäß Art. 94 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Form des Privatrechts zu erstellen. Aufgrund dieser kommunalrechtlichen Bestimmungen wurde der Beteiligungsbericht für das Jahr 2011 erstellt.
Der vorliegende Beteiligungsbericht hat die Aufgabe, einen generellen Überblick über die städtischen Unternehmen zu geben, insbesondere über ihre Entwicklung in der jährlichen Fortschreibung. Dabei werden die Unternehmen mit ihrem spezifischen Unternehmenszweck beschrieben und wichtige ökonomische Daten abgebildet. Der Beteiligungsbericht enthält insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse und die Besetzung der Organe der Gesellschaften.
Der Bericht ist dem Gemeinderat vorzulegen. Die Gemeinde weist ortsüblich darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.
Der Beteiligungsbericht liegt den Unterlagen separat bei.
.Beschluss: 1
Der Beteiligungsbericht 2011 (Anlage 4) gemäß Art. 94 Absatz 3 GO wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Die GRÜNEN-Stadtratsfraktion beantragt, dass einmal im Jahr über den Zweckverband Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau und die dortigen Ergebnisse berichtet werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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17. / pl/1/17/13. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 16.08.2012 wegen "Informationen über Fachkräftemangel bei häuslichen Pflegediensten und in Seniorenheimen" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 13.12.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.01.2013
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ö
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Beschließend
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17 | pl/1/17/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Es erfolgt ein mündlicher Bericht.
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 16.08.2012 wegen „Informationen über Fachkräftemangel bei häuslichen Pflegediensten und in Seniorenheimen“ und die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.12.2012 (Anlage 5) werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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18. / pl/1/18/13. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Josef Taudte vom 05.11.2012 wegen "Einrichtung einer Tagespflege in Obernau" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 23.11.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.01.2013
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ö
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Beschließend
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18 | pl/1/18/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Es erfolgt ein mündlicher Bericht.
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Josef Taudte vom 05.11.2012 wegen "Einrichtung einer Tagespflege in Obernau" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 23.11.2012 (Anlage 6)
werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
19. / pl/1/19/13. Änderung der Zusammensetzung des Planungs- und Verkehrssenates;
Bestellung von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz (SPD) anstelle von Frau Stadträtin Martina Fehlner (SPD) als 1. Stellvertreter des Mitglieds Theodor Bubenzer (SPD)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.01.2013
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ö
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Beschließend
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19 | pl/1/19/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Bestellung von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz als 1. Stellvertreter von Herrn Stadtrat Theodor Bubenzer erfolgt gem. Art. 33 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 1 Buchstabe a) Ziffer 3 und Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
.Beschluss:
Herr Stadtrat Wolfgang Autz (SPD) wird anstelle von Frau Stadträtin Martina Fehlner (SPD) als 1. Stellvertreter des Mitglieds Theodor Bubenzer (SPD) in den Planungs- und Verkehrssenat der Stadt Aschaffenburg mit sofortiger Wirkung bestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 15:40 Uhr