Datum: 15.01.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:03 Uhr bis 18:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/1/1/13 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); - Widmung einer Teilfläche der Straße "Am Floßhafen" (Willigisbrücke) als Parkplatz - Einziehung einer Teilfläche des Parkplatzes "Am Güterberg" sowie einer Teilfläche der Bardroffstraße
2pvs/1/2/13 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Südlich Lange Straße - Ost" zwischen Lange Straße, Glattbacher Überfahrt, Bahnparallele und deren östlicher Querspange (Nr. 18/19); - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung
3pvs/1/3/13 Kanaldatenbank - Vorstellung eines Zwischenberichtes durch das Ingenieurbüro Unger, Darmstadt
4pvs/1/4/13 Gesamtfortschreibung Landesentwicklungsprogramm Bayern; - Stellungnahme zum 2. Entwurf
5pvs/1/5/13 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Josef Taudte vom 03.05.2012 wegen "Änderung der Beschilderung in Obernau" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 19.11.2012
6pvs/1/6/13 Behandlung des Antrages der Stadträte Wolfgang Autz und Josef Taudte vom 05.10.2012 wegen "Neubau einer Fahrzeughalle in Obernau für den Löschzug 8" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.11.2012
7pvs/1/7/13 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Prof. Dr. Winfried Bausback vom 25.09.2012 wegen "Mittagsbetreuung an der Strietwaldschule" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.11.2012
8pvs/1/8/13 Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.05.2012 wegen "Nutzung des Stengertsturm als Kletterturm" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.11.2012
9pvs/1/9/13 Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.12.2012 wegen "Bernhardstraße: Verkehrs- und Parksituation" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 11.12.2012
10pvs/1/10/13 Behandlung des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.06.2012 wegen "Einbau von verschiedenen Induktionsschleifen in verschiedenen öffentlichen Gebäuden zur Erleichterung der Kommunikation für Menschen mit Hörbehinderung" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 12.12.2012

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1. / pvs/1/1/13. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); - Widmung einer Teilfläche der Straße "Am Floßhafen" (Willigisbrücke) als Parkplatz - Einziehung einer Teilfläche des Parkplatzes "Am Güterberg" sowie einer Teilfläche der Bardroffstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2013 ö Beschließend 1pvs/1/1/13

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 2 d. ö. S. "Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
- Widmung einer Teilfläche der Straße "Am Floßhafen" (Willigisbrücke) als Parkplatz
- Einziehung einer Teilfläche des Parkplatzes "Am Güterberg" sowie einer Teilfläche der Bardroffstraße" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pvs/1/2/13. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Südlich Lange Straße - Ost" zwischen Lange Straße, Glattbacher Überfahrt, Bahnparallele und deren östlicher Querspange (Nr. 18/19); - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2013 ö Vorberatend 2pvs/1/2/13

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 4 d. ö. S. "Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Südlich Lange Straße - Ost" zwischen Lange Straße, Glattbacher Überfahrt, Bahnparallele und deren östlicher Querspange (Nr. 18/19)
- Billigungsbeschluss
- Anordnung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung" aufgrund des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.01.2013 abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pvs/1/3/13. Kanaldatenbank - Vorstellung eines Zwischenberichtes durch das Ingenieurbüro Unger, Darmstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2013 ö Beschließend 3pvs/1/3/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg verfügt über ein ca. 315 km langes Kanalnetz. Mit Beschluss des Planungs- und Verkehrssenates vom 05. April 2011 wurde die Verwaltung beauftragt, flächendeckend für das Stadtgebiet eine Kanaldatenbank aufzubauen und dem Stadtrat Zwischenberichte über die Ergebnisse der Kanaluntersuchungen vorzulegen.

Die Gesamtsanierungskonzeption der öffentlichen Kanalisation gründet auf drei Säulen. Zum ersten ist es die Eigenüberwachungsverordnung mit Sanierungen des Netzes aus baulicher Sicht, zum zweiten ist es die Kanalnetzberechnung mit Sanierungen des Gesamtgefüges aus hydraulischer Sicht und zum dritten ist es die Schmutzfrachtberechnung mit Sanierungen der Entwässerungsanlagen zum Schutz der Gewässer. Derzeit laufen die Untersuchungen in der Innenstadt mit einer Gesamtlänge des Teilnetzes von ca. 55 km. Nach Abschluss dieser Arbeiten sind rund 150 km, also fast die Hälfte des Netzes, baulich erfasst.

Die Sanierungskonzeption eines Kanalnetzes definiert nach DIN-EN 752 vier Ziele zum Schutz von Boden und Grundwasser:

1.        Dichtheit
2.        Standsicherheit
3.        Betriebssicherheit
4.        Werterhalt

Die erfassten Schäden lassen sich durch drei Verfahren sanieren:

1.        Reparatur; Behebung örtlich begrenzter Schäden
2.        Renovierung; Behebung streckenhafter Schäden unter Einbeziehung vorhandener Bausubstanz
3.        Erneuerung; Austausch schadhafter Kanäle

Für das bisher untersuchte Kanalnetz mit rund 1/3 der Gesamtlänge besteht für die Behebung der Schäden für die sofort und kurzfristigen Sanierungen ein Investitionsbedarf von rund 4,1 Millionen Euro.

In Nilkheim wurde die Sanierung dieser Schadensklassen bereits 2011/12 für rund 260.000 € durchgeführt. Im Jahr 2013 steht die Kanalerneuerung im Akazienweg mit geschätzten Baukosten von rund 250.000 € an. Der Abgleich des Sanierungsbedarfs aus baulicher Sicht mit den hydraulischen Erfordernissen wurde stets vorgeschaltet. Aus baulicher Sicht sind für die Sanierung der Sofort- und kurzfristigen Schäden in

2013: Leider mit rund 1,0 Mio. €
2014: Schweinheim/Gailbach mit rund 2,0 Mio €

vorgesehen. Im Jahr 2013 steht außerplanmäßig die Behebung eines Sofortschadens in der Elsässer Straße auf dem Programm.

Mit einer lückenlosen Dokumentation des Kanalnetzes mit konsequenter Erfassung der Schäden und nachgeschalteter hydraulischer Überrechnung ist die Stadt Aschaffenburg auf dem besten Wege die genannten Ziele im Rahmen der Kanalsanierung konsequent und vorausschauend umzusetzen. Ergänzt durch die Schmutzfrachtberechnung arbeiten die betroffenen Dienststellen gemeinsam mit unseren Partnern, den Ingenieurbüros und dem Wasserwirtschaftsamt, an der Aufstellung eines nachhaltigen Beckenbauprogramms.

.Beschluss:

Der Sachstandsbericht des Ingenieurbüros Unger aus Darmstadt zur Kanalzustandserfassung der Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / pvs/1/4/13. Gesamtfortschreibung Landesentwicklungsprogramm Bayern; - Stellungnahme zum 2. Entwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2013 ö Beschließend 4pvs/1/4/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung

Der Ministerialrat der Bayerischen Staatsregierung hat am 28. November 2012 den überarbeiteten Entwurf des neuen Landesentwicklungsprogramms Bayern beschlossen.

Zuvor wurde das erste Anhörungsverfahren von Juni bis September 2012 durchgeführt. Im ersten Anhörungsverfahren hat die Stadt Aschaffenburg eine ausführliche Stellungnahme abgegeben (Beschluss des Planungs- und Verkehrssenates am 18.09.2012).

In dieser Stellungnahme wurden insbesondere folgende Sachverhalte behandelt:

1.        Im Kapitel 1.4 Europäische Metropolregion wurde gefordert, die Stadt Aschaffenburg und den Verdichtungsraum des Bayerischen Untermains als Teil der Metropolregion Frankfurt Rhein-Main stärker zu würdigen und somit raumordnerisch zu stärken.

2.        Zum Komplex Verkehr (Kapitel 4) wurde angeregt, den Themen Luftreinhaltung, Lärm- und Erschütterungsschutz eine höhere Bedeutung beizumessen. Dazu wurde ein separates Unterkapitel vorgeschlagen.

3.        Bei der Behandlung des zivilen Luftverkehrs (Kapitel 4.5) wurde gefordert, auch die Auswirkungen des Flughafens Frankfurt Rhein-Main auf Stadt und Region zu würdigen, da der Fluglärm ein zunehmendes Problem auch für die Stadt Aschaffenburg darstellt.

4.        Die Grundsätze und Ziele des neuen Landesentwicklungsprogramms zum Einzelhandel (Kapitel 5.2 f.f) wurden wegen ihrer verbesserten Übersichtlichkeit begrüßt. Bemängelt wurde jedoch die vorgeschlagene Abgrenzung der Sortimente, die aus Sicht der Stadt Aschaffenburg Praxisnähe vermissen lässt und für die interkommunale Abstimmung zu unpräzise ist. Kritisiert wurde darüber hinaus, dass die Regelungen des neuen Landesentwicklungsprogramms zu einer Ausweitung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben in Orten niedriger Zentralität führen. Zusätzlich wurde gewünscht, interkommunale Entwicklungskonzepte für den Einzelhandel als Steuerungsinstrument zu fördern.

5.        Im Zuge der Energiewende hat sich die Stadt Aschaffenburg dafür stark gemacht, Energieerzeugungsanlagen und Freileitungen weniger stark unter den Vorbehalt des Freiraumschutzes (Kapitel 7) zu stellen.

6.        Im Kapitel 8 sollte der Aspekt der interkommunalen Kooperation zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge stärker zum Ausdruck gebracht werden, um damit den sich abzeichnenden demographischen Wandel aktiv zu gestalten. Darüber hinaus wurde angeregt, die Sing- und Musikschulen als Bildungseinrichtungen im LEP zu verankern und zur Steuerung der landesweiten Museumsentwicklung auch die hierfür bereits bestehenden Lenkungsinstrumente zu benennen.

Das Bayerische Staatsministerium hat die im Anhörungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen der Gebietskörperschaften der Träger öffentlicher Belange und der kommunalen Spitzenverbände im Herbst dieses Jahres ausgewertet und eine Neufassung des Landesentwicklungsprogramms erarbeitet.

Diese Neufassung umfasst Änderungen in folgenden wesentlichen Punkten:

- die Aufstufung von vier Siedlungsschwerpunkten zu Mittelzentren,
- die Zuordnung einzelner Gemeinden zu Gebietskategorien,
- die Abgrenzung des Teilraums mit besonderem Handlungsbedarf,
- die Ausnahmeregelung des Anbindungsziels bei Einzelhandelsansiedlungen,
- die Aufnahme von Festlegungen zur Wirtschaftsstruktur und zum Tourismus sowie
- die Überarbeitung und Ergänzung der Festlegung zur Energieversorgung.

Im Rahmen des erneuten Anhörungsverfahren hat das Bayerische Staatsministerium die Bezirke, Landkreise, kreisfreien Städte sowie kreisangehörigen Städte und Gemeinden um Stellungnahme zum 2. Entwurf (Stand 28.11.2012) gebeten. Als Frist für die Abgabe der Stellungnahme wurde der 14.01.2013 terminiert. Die Unterlagen sind bei der Stadt Aschaffenburg am 06.12.2012 eingegangen. Eine Fristverlängerung wird grundsätzlich nicht gewährt. Diese sehr enge Terminvorgabe führt dazu, dass die Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg bereits vorab mit dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates an das Ministerium versandt wurde.

Die Aufforderung zur Stellungnahme erhält den ausdrücklichen Hinweis, dass eine erneute Stellungnahme nur zu geänderten Passagen des Entwurfs zum LEP möglich ist. Diese Vorgabe hat die Verwaltung auch in dem folgenden Entwurf einer Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg weitestgehend eingehalten.


Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg

Die Stadt Aschaffenburg nimmt zu den geänderten Teilen des Landesentwicklungsprogramm Bayern (Stand 28.11.2012) aus ihrer Sicht wie folgt Stellung:

Zum Leitbild - Bayern 2025 Entwicklungschancen nutzen, Werte und Vielfalt bewahren, Lebensqualität sichern

Das Leitbild zum Landesentwicklungsprogramm nannte bisher exemplarisch die Verdichtungsräume München und Nürnberg. Jetzt findet sich eine abschließende Aufzählung von München, Nürnberg und Augsburg. Damit wird der Bayerischer Untermain, der Bestandteil der grenzüberschreitenden Metropolregion Frankfurt – Rhein-Main ist, völlig ignoriert.

Es wird daher vorgeschlagen, den Satz dahingehend zu ändern:
„Nicht nur von den großen Verdichtungsräumen München, Nürnberg, Augsburg und Rhein/Main mit Aschaffenburg gehen vielfältige Entwicklungsimpulse für das ganze Land aus.“
Alternativ
Die Verdichtungsräume müssen entweder wie in der vorherigen Fassung exemplarisch benannt werden oder es müssen alle Verdichtungsräume aus dem LEP benannt werden.

Leitbild Seite 6: Maßvolle Flächeninanspruchnahme

Die Zielformulierung, im Rahmen des Themas Flächeninanspruchnahme auch für künftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, wird begrüßt, da darin zum Ausdruck kommt, dass kompakte flächensparende Siedlungsgebilde einen eigenständigen Wert zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen darstellen.

Kapitel 1 Grundlagen und Herausforderungen der räumlichen Entwicklung und Ordnung Bayerns

Das Bekenntnis zur Erhaltung und zu einem dem Stand der Technik entsprechenden Ausbau der Telekommunikationsdienste als Grundsatz der Landesentwicklung entspricht den Zielen der Stadt Aschaffenburg und wird daher begrüßt.

Kapitel 1.4 Wettbewerbsfähigkeit – Metropolregion

Im 2. Entwurf wird in der Begründung die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main genannt. Diese Änderung begrüßt die Stadt Aschaffenburg. Allerdings ist diese Ergänzung in der Begründung nicht ausreichend, um die Bedeutung des Bayerischen Untermains als wichtigen Bestandteil der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main herauszustellen. Die Stadt Aschaffenburg hält daher an ihrer Forderung fest, den Grundsatz 1.4.3 textlich zu verändern, und empfiehlt daher den Formulierungsvorschlag des regionalen Planungsverbandes aufzugreifen und den Grundsatz 1.4.3 wie folgt zu fassen:
Der europäische Metropolregionen München und Nürnberg sowie die grenzüberschreitende Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main sollen in ihrer nationalen und internationalen Bedeutung wirtschaftlich, verkehrlich, wissenschaftlich, kulturell und touristisch weiter entwickelt werden. Positive Impulse, die von diesen Metropolregionen ausgehen, sollen verstärkt auch im ländlichen Raum der Metropolregionen genutzt werden.

Mit dieser Veränderung des zweiten Satzes wäre auch die missverständliche Interpretation, wonach der Raum Aschaffenburg der Gebietskategorie ländlicher Raum zuzuordnen wäre, beseitigt.

Kapitel 3 – Siedlungsstruktur – Vermeidung von Zersiedelung

Die Präzisierung und Erweiterung der Ausnahmetatbestände zur Entwicklung neuer Siedlungsflächen für produzierendes Gewerbe sowie die Möglichkeit, peripher gelegene Konversionsflächen in zivile Nutzungen zur überführen, wird ausdrücklich begrüßt.

Kapitel 4 Verkehr

Die Anregung, die Einzelthemen Luftreinhaltung, Lärm- und Erschütterungsschutz im LEP aufzuführen, wurde nicht aufgegriffen. Im Kapitel Verkehr wurden lediglich im Begründungsteil konkret der Bundesverkehrswegeplan aufgeführt und punktuelle Ergänzungen vorgenommen.

Anregungen
zu den Kapiteln 5: Wirtschaft, 7: Freiraumstruktur, 8: Soziales und kulturelle Infrastruktur

Forderungen zu den Kapiteln 5: Wirtschaft, 7: Freiraumstruktur, 8: Soziales und kulturelle Infrastruktur

Die Anregung der Stadt Aschaffenburg zu diesen Kapiteln wurde teilweise aufgegriffen und in den veränderten Entwurf eingearbeitet. Die Einarbeitung erfolgte nicht immer in der vorgeschlagenen Form und in vollem Umfang. Insofern werden in der Stellungnahme zum veränderten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms erneut Positionen der Stadt hierzu vorgetragen.

Kapitel 5 Wirtschaft
Kapitel 5.3 Einzelhandelsgroßprojekte

Das Kapitel 5.3 wurde im neu vorliegenden Entwurf nicht geändert. Insofern sind die Anregungen der Stadt Aschaffenburg auch nicht berücksichtigt worden. Lediglich in der Begründung finden sich Verbesserungen zugunsten der größeren Städte. So wird in der Begründung klargestellt, dass sich „die Raumverträglichkeit eines konkreten Vorhabens insbesondere auch an den Vorgaben zu den zulässigen Verkaufsflächen bemisst. Diese Vorgaben können zur Unzulässigkeit von Einzelhandelsgroßprojekten in zentralen Orten mit kleinen Bezugsräumen führen. Positiv herauszustellen ist weiterhin die präzisierende Überarbeitung der Anlage 2 zum LEP: Einteilung der Sortimente in Bedarfsgruppen. Diese auch von der Stadt gewünschte Veränderung wird die interkommunale Kooperation im Bereich Einzelhandel wesentlich erleichtern und gerechter machen.

Alle übrigen Anregungen der Stadt Aschaffenburg wurden nicht berücksichtigt. Insofern kann sich die Stadt Aschaffenburg nur der Stellungnahme des Bayerischen Städtetags zum Kapitel 5.3: Einzelhandelsgroßprojekte anschließen. „In der Gesamtschau der Änderungen zum Einzelhandelsziel müssen wir unserem großem Missfallen Ausdruck verleihen. Wesentliche Kritikpunkte des Bayerischen Städtetags und der Wirtschaftsverbände wurden keinesfalls aufgegriffen.“ Dies betrifft unter anderem

- die allgemein zu erwartende Zunahme an Verkaufsflächen infolge der rein formellen
  Umstrukturierung des zentralen Ortesystems,
- die Widersprüche des neuen Berechnungsmodells für den einzelhandelsspezifischen
  Verflechtungsbereich und die fehlende Deckelung dieses Verflechtungsbereichs,
- die Regelungen für Gemeinden in zusammenwachsenden Gebieten, die eine
  bayernweite Durchbrechung des zentralen Ortesystems darstellt, sowie
- die Öffnung der städtebaulichen Randlage für den Nahversorgungsbedarf.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollten daher die bisher vorgebrachten Anregungen der Städte noch ein weitaus größeres Gewicht finden.

Kapitel 6 Energieversorgung – Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur

Die Einfügung eines weiteren Grundsatzes, wonach „Potentiale der Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung durch eine integrierte Siedlungs- und Verkehrsplanung genutzt werden sollen“, wird ausdrücklich begrüßt. Ebenso die zusätzlichen Grundsätze zur Nutzung von Wasserkraft, Bioenergie und Tiefengeothermie.

Kapitel 7 Freiraumstruktur - Erhalt freier Landschaftsbereiche

Die Anregungen der Stadt Aschaffenburg zur Öffnung von empfindlichen Landschaftsbereichen für Energieerzeugungsanlagen und Freileitungen wurden nicht aufgegriffen. Dies ist für die Stadt Aschaffenburg nicht hinnehmbar. Es wird daher auch weiterhin die Veränderung des Grundsatzes 2 im Kapitel 7.1.3 gefordert, denn die Energiewende verlangt, auch in den Hochlagen des Spessarts unter bestimmten Voraussetzungen Energieerzeugungsanlagen errichten zu können.

Die Stadt Aschaffenburg regt daher an, den Grundsatz 7.1.3 wie folgt neu zu fassen: Freileitungen, Windkraftanlagen und andere weithin sichtbare Bauwerke sollen in schutzwürdigen Tälern und auf landschaftsprägenden Geländerücken nur errichtet werden, wenn sie die ökologischen und ästhetischen Qualitäten der Landschaft nicht negativ und dauerhaft beeinträchtigen.
Mit einer solchen Formulierung würde auch die Möglichkeit eröffnet, dass technische Bauwerke gerade im Landschaftsbild nicht nur als Belastung, sondern auch als „Wertsteigerung“ begriffen werden können.

Kapitel 8 Soziale Infrastruktur

Die Anregung der Stadt Aschaffenburg im Bereich „Soziales“ (8.1) und Bildung (8.3), die interkommunale Kooperation deutlich herauszustellen, wurde berücksichtigt. Ebenso wurde das Ziel, die Sing- und Musikschule als landesplanerisches Ziel zu verankern, berücksichtigt. Diese Veränderungen im Entwurf des LEP sind zu begrüßen.

Der neu eingeführte Grundsatz unter 8.4.1, der die Wahrung der denkmalwürdigen oder ortsbildprägenden Baukultur der historischen Innenstädte und Ortskerne verlangt, berücksichtigt nicht, dass auch bedeutende Einzeldenkmale oder Kunstwerke außerhalb der Zentren prägende Elemente der örtlichen und regionalen Kultur sein können. Die Stadt Aschaffenburg regt daher an, diesen Aspekt noch in den Grundsatz zu integrieren. In der Begründung sollte zusätzlich zum Ausdruck kommen, dass der historische Kontext der Kulturgüter dauerhaft ablesbar bleiben muss.

Die Begründung zu 8.4.2 sollte außerdem zum Ausdruck bringen, dass die Kooperation von öffentlichen und privaten Trägern der Kultureinrichtungen zunehmend wichtiger und zur Daseinsvorsorge von Bedeutung ist. Außerdem gilt, wie zum ersten Entwurf bereits angemerkt: Um das in Bayern sehr hohe Niveau im Museumsbereich künftig halten zu können, sind angesichts der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gesamtentwicklung konsequente und vor allem regional bzw. überregional abgestimmte Maßnahmen erforderlich. Insbesondere im Bereich Kunst und Kultur sollten Handlungsoptionen und Konsequenzen für die Museumsentwicklung abgeleitet werden können. Die staatlichen Lenkungsinstrumente wie Kulturfonds Bayern, Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen u. ä. sollten entsprechend aufgeführt werden.

Diese Anregung wurde nicht in den 2. Entwurf aufgenommen.

Die Stadt Aschaffenburg bittet erneut um Berücksichtigung der aufgeführten Punkte.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern mit Stand vom 28.11.2012 wird zur Kenntnis genommen.

2.        Der Stadtrat beschließt die beiliegende Stellungnahme (Anlage 2) zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie abzugeben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. / pvs/1/5/13. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Josef Taudte vom 03.05.2012 wegen "Änderung der Beschilderung in Obernau" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 19.11.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2013 ö Beschließend 5pvs/1/5/13

.Beschluss: 1

Der Antrag von Herrn Stadtrat Josef Taudte vom 03.05.2012 wegen "Änderung der Beschilderung in Obernau" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 19.11.2012 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Auf Nachfrage von Herrn Stadtrat Josef Taudte teilt die Verwaltung mit, dass sie sich mit ihm wegen der Beschilderung des Friedhofes und der Mehrzweckhalle noch einmal in Verbindung setzen wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / pvs/1/6/13. Behandlung des Antrages der Stadträte Wolfgang Autz und Josef Taudte vom 05.10.2012 wegen "Neubau einer Fahrzeughalle in Obernau für den Löschzug 8" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.11.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2013 ö Beschließend 6pvs/1/6/13

.Beschluss:

Der Antrag der Stadträte Wolfgang Autz und Josef Taudte vom 05.10.2012 wegen "Neubau einer Fahrzeughalle in Obernau für den Löschzug 8" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 26.11.2012 (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / pvs/1/7/13. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Prof. Dr. Winfried Bausback vom 25.09.2012 wegen "Mittagsbetreuung an der Strietwaldschule" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.11.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2013 ö Beschließend 7pvs/1/7/13

.Beschluss:

Der Antrag der Stadträte Prof. Dr. Winfried Bausback und Jessica Euler vom 25.09.2012 wegen "Mittagsbetreuung an der Strietwaldschule" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 26.11.2012 (Anlage 5) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / pvs/1/8/13. Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.05.2012 wegen "Nutzung des Stengertsturm als Kletterturm" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.11.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2013 ö Beschließend 8pvs/1/8/13

.Beschluss:

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.05.2012 wegen "Nutzung des Stengertsturm als Kletterturm" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 26.11.2012 (Anlage 6) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / pvs/1/9/13. Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.12.2012 wegen "Bernhardstraße: Verkehrs- und Parksituation" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 11.12.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2013 ö Beschließend 9pvs/1/9/13

.Beschluss:

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.12.2012 wegen "Bernhardstraße: Verkehrs- und Parksituation" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 11.12.2012 (Anlage 7) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / pvs/1/10/13. Behandlung des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.06.2012 wegen "Einbau von verschiedenen Induktionsschleifen in verschiedenen öffentlichen Gebäuden zur Erleichterung der Kommunikation für Menschen mit Hörbehinderung" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 12.12.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.01.2013 ö Beschließend 10pvs/1/10/13

.Beschluss:

Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.06.2012 wegen "Einbau von verschiedenen Induktionsschleifen in verschiedenen öffentlichen Gebäuden zur Erleichterung der Kommunikation für Menschen mit Hörbehinderung" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 12.12.2012 (Anlage 8) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:45 Uhr