Datum: 18.02.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 16:24 Uhr bis 21:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/3/1/13 SPNr. PL/3/1/13
2pl/3/2/13 Anpassung der Unterrichtsentgelte der städtischen Musikschule zum Schuljahr 2013/14
3pl/3/3/13 Anpassung der Eintrittspreise des Kulturamtes für Stadttheater und Stadthalle ab der Saison 2013/14
4pl/3/4/13 Anpassung der Mietsätze für die Überlassung des Stadttheaters und des Konzertsaals der Musikschule sowie für die Vermietung von Gegenständen der technischen Ausstattung
5pl/3/5/13 Behandlung der Stadtratsanträge zum Haushalt 2013
6pl/3/6/13 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013 der Stadt Aschaffenburg; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013 der Hospitalstiftung
7pl/3/7/13 Mittelfristige Finanzplanung 2014 bis 2016
8pl/3/8/13 Taxitarifordnung; Änderung des § 6 Abs. 1 Satz 2 wegen Erfassung der Wartezeit
9pl/3/9/13 Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg; a) Bilanzsumme und Jahresverlust b) Behandlung des Jahresverlustes
10pl/3/10/13 Annahme von Zuwendungen (Spenden und Schenkungen); - Bericht über das Jahr 2012 - Zustimmung zur Annahme einer Spende

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1. / pl/3/1/13. SPNr. PL/3/1/13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.02.2013 ö Beschließend 1pl/3/1/13

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

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2. / pl/3/2/13. Anpassung der Unterrichtsentgelte der städtischen Musikschule zum Schuljahr 2013/14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.02.2013 ö Beschließend 2pl/3/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Unterrichtsentgelte der Städtischen Musikschule werden zum Schuljahr 2013/14 um rund drei Prozent angehoben. Damit wird auf die Personalkostensteigerungen von rund 2,4 Prozent im Kalenderjahr 2013 reagiert und der kommunale Zuschussanteil begrenzt.

Für Schüler(innen) mit Familienwohnsitz

A) in Aschaffenburg und Großostheim
B) außerhalb von Aschaffenburg und Großostheim


Jahresbetrag in €
A alt
A neu
B alt
B neu





GRUNDFÄCHER




Grundkurs Musik (75 min)
342 €
352 €
513 €
528 €
Unterricht Instrumentalklasse
(90 min)
398 €
410 €
597 €
615 €
Elementares Gruppenmusizieren
279 €
287 €
418 €
431 €
Percussion 4er-Gruppe
313 €
322 €
469 €
483 €
Percussion 5er-Gruppe
251 €
259 €
377 €
388 €
Kindertanz
204 €
210 €
305 €
314 €
Musikgarten
171 €
176 €
257 €
265 €
Musikalische Erwachsenenbildung
88 €
91 €
131 €
135 €

0 €
0 €
0 €
0 €
HAUPTFÄCHER
0 €
0 €
0 €
0 €
Einzel (45 min)
1.038 €
1.069 €
1.557 €
1.604 €
Einzel (30 min)
692 €
713 €
1.038 €
1.069 €
Zweiergruppe (45 min)
618 €
637 €
927 €
955 €
Dreiergruppe (45 min)
470 €
484 €
705 €
726 €
Vierergruppe (45 min)
317 €
327 €
476 €
490 €
Ergänzungsfach
62 €
64 €
93 €
96 €


In der Stadtratssitzung vom 21.02.2000 wurde die Verwaltung beauftragt, für die künftigen Festsetzungen der Unterrichtsentgelte an der Musikschule moderate Steigerungsraten vorzusehen, um die jeweiligen Kostensteigerungen zu begrenzen und den kommunalen Zuschussanteil nicht weiter ansteigen zu lassen.

Bei der Bewertung der Unterrichtsentgelte der Städtischen Musikschule im landesweiten Kennzahlenvergleich kam eine gutachterliche Stellungnahme des „Verbandes Bayerischer Sing- und Musikschulen“ vom 07.11.2006 zum Ergebnis, dass der Gebührenertrag pro Jahreswochenstunde deutlich unter dem bayerischen Durchschnitt liege. Weiter heißt es in dem Gutachten: „Nachdem die sozialen Bestandteile der Gebührensatzung, den bewährten Gepflogenheiten der öffentlichen Musikschulen entsprechend, garantieren, dass kein Kind allein aus finanziellen Gründen der Musikschule fernbleiben muss, würden wir empfehlen, die Unterrichtsgebühren in mehreren jährlichen Schritten an den bayerischen Durchschnittsertrag heranzuführen.“

Die Kostendeckung durch Unterrichtsentgelte liegt, bezogen auf die Lehrpersonalausgaben an der Musikschule Aschaffenburg bei 42,27 Prozent, im Landesdurchschnitt bei 45,8 Prozent (Kennzahlen des Kalenderjahres 2011). Die Verwaltung folgt mit dem Vorschlag der Anpassung der Unterrichtsentgelte der Empfehlung des „Verbandes Bayerischer Sing- und Musikschulen“. Damit sollen die Personalkostensteigerungen teilweise aufgefangen werden. Die Stadt Aschaffenburg gewährt für Familien ab dem zweiten Kind und Kulturpassinhabern auf die Unterrichtsentgelte einen Nachlass in Höhe von 50 Prozent.

.Beschluss:

Der Stadtrat stimmt einer Anhebung der Unterrichtsentgelte der städtischen Musikschule zum Schuljahr 2013/14 um rund drei Prozent zu (Anlage 2).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 1

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3. / pl/3/3/13. Anpassung der Eintrittspreise des Kulturamtes für Stadttheater und Stadthalle ab der Saison 2013/14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.02.2013 ö Beschließend 3pl/3/3/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Programm des Kulturamtes wird an den Spielstätten Stadttheater und Stadthalle angeboten. Im Stadttheater finden Sprechtheater, Musiktheater (Oper bis zur frühen Romantik), Tanztheater, Konzerte und Kleinkunst statt, in der Stadthalle Musiktheater (Musical und Operette), Tanztheater und Konzerte.

Die letzte Anpassung der Eintrittspreise erfolgte für die Veranstaltungen in der Stadthalle zur Saison 2010/11, für die Veranstaltungen im Stadttheater zur Saison 2011/12.

Bedingt durch die gestiegenen Produktionskosten und damit verbundenen höheren Honorarforderungen der Gastspielpartner, erhöhte Anmietungskosten der Stadthalle, gestiegene Personalkosten und erhebliche Betriebskostensteigerungen im Stadttheater nach dem Umbau kann die Kostendeckung durch Einnahmen im bisherigen Umfang nur aufrechterhalten werden,  wenn eine Anpassung der Eintrittspreise erfolgt. Der nachfolgende Vorschlag sieht Erhöhungen zwischen 3 und 8 Prozent vor.

Bei der vorgeschlagenen Preisstruktur werden soziale Aspekte sehr stark berücksichtigt und dem Wunsch des Kultur- und Schulsenats entsprochen, die sichtbehinderten Plätze des Stadttheaters in den Rängen mit einem Preisabschlag zu versehen.

Es wurde weiterhin darauf geachtet, dass sich die vorgeschlagene Preisstruktur im Rahmen des Preisgefüges vergleichbarer Städte bewegt.

Eintrittspreisstrukturen im Städtevergleich:

                                                KONZERTE                              THEATER
Aschaffenburg
15 - 31

8 – 32


(für 13/14 vorgeschlagene Preise)












Schweinfurt

24 - 35

8 - 32 (Topzuschlag: 25 - 40)







Fürth

11 - 38

11 – 44









Bamberg

19 - 46

17 – 32









Erlangen

----

10 – 36









Würzburg

16,50 - 27,50

12,50 - 33,50



Vorschlag zur Anpassung der Eintrittspreise ab der Saison 2013/14 im  Stadttheater (in €) – Bühne 1 (Erwachsenentheater)

Pl atzkategorie
Musiktheater /
Tanztheater / Konzert / Kleinkunst
Schauspiel
Konzert / Kleinkunst

Kat. 1*
Kat. 2*
Kat. 1*
Kat. 2*
Kat. 1*
Kat. 2*
gelb
(Parkett, 1. Rang Mitte, Balkon Mitte)
Neu

30,00
32,00

25,00
27,00

25,00
27,00

20,00
21,00

25,00
27,00

20,00
21,00
rot
(1. Rang Seite, Balkon Seite,
2. Rang: 1. Reihe Mitte, Galerie Mitte)
Neu


26,00
28,00


21,00
22,00


21,00
22,00


17,00
18,00


21,00
22,00


17,00
18,00
grün
(2. Rang: 2. Reihe Mitte, Galerie Mitte)
Neu: 1.Rang 43-45, 84-86,
Balkon 1-3,40-42
Neu

22,00


23,00

17,00


18,00

17,00


18,00

14,00


15,00

17,00


18,00

14,00


15,00
blau
(2. Rang: 2. Reihe Seite,
Galerie: letzte Reihe Mitte)

18,00

13,00

13,00

11,00

13,00

11,00
grau
(Galerie Stehplätze)

14,00

9,00

9,00

8,00

9,00

8,00


*Die Auswahl der Preiskategorie orientiert sich an der Höhe des Honorars für die jeweilige Veranstaltung.

Preiskategorien Stadttheater (in €) – Bühne 2 (Erwachsenentheater)


                 Kat. 1
Kat. 2
Kat. 3
                 20,00
Neu          21,00
15,00
16,00
10,00
11,00



Ermäßigungen, gültig für alle Veranstaltungen und Spielorte

Abonnement:
Die Abonnenten erhalten in Stadttheater und Stadthalle eine Ermäßigung in Höhe von 20 %, die Ermäßigung für das Seniorenabonnement beträgt 50 %.

Wahlabonnement:
Der Wahlabonnementausweis kostet für zehn Vorstellungen 60 Euro und berechtigt zum Erwerb von jeweils zwei Eintrittskarten pro Vorstellung zum Vorzugspreis von 50 % des regulären Preises.

50 % Ermäßigung:
Für Schüler, Studenten (bis 30 Jahre), Grundwehr- / Zivildienstleistende, Kulturpassinhaber und für Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 80 % jeweils mit entsprechendem Ausweis.

20 % Ermäßigung:
Ehrenamtskarte, DB-Regio-Pauschalvertrag, Sonderaktionen mit AVG-Kundenkarte

Weitere Ermäßigungen im Einzelfall z.B. bei schwach ausgelasteten Veranstaltungen


Vorschlag zur Anpassung der Eintrittspreise ab der Saison 2013/14 im  Stadttheater (in €) – Bühne1 (Kinder- und Jugendtheater)

Die bisher geltenden Preise waren in zwei Preiskategorien gestaffelt. Außerdem war nach Kinder- und Jugendtheater differenziert. Der nachfolgende Vorschlag zur Anpassung der Eintrittspreise für die Veranstaltungen des Kinder- und Jugendtheaters vereinfacht die bisher geltende Eintrittspreisstruktur erheblich und unterscheidet nicht mehr zwischen zwei Preiskategorien. Die bisher geltenden Preise von 3 bis 8 Euro für Kinder und Jugendliche werden ersetzt durch eine Kategorie mit Preisen von 5 bis 8 Euro,

Platzkategorie
Erwachsene
Kinder und Jugendliche
gelb
(Parkett, 1. Rang Mitte, Balkon Mitte)
Neu

12,00


11,00




10,00



9,00

8,00


7,00




6,00



5,00
rot
(1. Rang Seite, Balkon Seite,
2. Rang: 1. Reihe Mitte, Galerie Mitte)
Neu


grün
(2. Rang: 2. Reihe Mitte, Galerie Mitte)
Neu: 1.Rang 43-45, 84-86,
Balkon 1-3,40-42
Neu


blau
(2. Rang: 2. Reihe Seite,
Galerie: letzte Reihe Mitte)





Preiskategorien Stadttheater (in €) – Bühne 2 (Kinder- und Jugendtheater)
                               

Erwachsene
Kinder und Jugendliche
Einheitspreis
11,00
7,00


Weitere Ermäßigungen für Bühne 1 und Bühne 2

- Für Gruppen ab 10 Personen: 6 Euro

- Jugendabonnement mit mindestens fünf Vorstellungen: 5 Euro pro Veranstaltung



Vorschlag zur Anpassung der Eintrittspreise ab der Saison 2013/14 in der Stadthalle

Plätze
Konzerte bisher (in €)
Konzerte neu (in €)


Kat. 1
Kat. 1
Kat. 1
Kat. 2

Parkett Reihen   1-11
29,00
29,00
31,00
26,00

Parkett Reihen 12-15
26,00
26,00
28,00
23,00

Parkett Reihen 16-19
23,00
23,00
25,00
20,00

Parkett Reihen 20-22
19,00
19,00
20,00
15,00

Balkon Reihen   1-2
29,00
29,00
31,00
26,00

Balkon Reihen   3-4
26,00
26,00
28,00
23,00

Balkon Reihen   5
23,00
23,00
25,00
20,00

Balkon Seitenreihe links
19,00
19,00
20,00
15,00

Balkon Seitenreihe rechts
19,00
19,00
20,00
15,00

Schülerabonnement



42,00


Preisgruppen

Musiktheater, Tanztheater
bisher (in €)

Musiktheater, Tanztheater
neu (in €)

Kat. 1
Kat. 1
Kat. 1
Kat. 2
Preisgruppe 1
29,00
26,00
31,00
28,00





Preisgruppe 2
26,00
23,00
28,00
25,00





Preisgruppe 3
22,00
19,00
22,00
20,00





Preisgruppe 4
19,00
16,00
20,00
17,00





Preisgruppe 5
15,00
12,00
16,00
13,00

.Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die vom Kulturamt vorgeschlagenen Eintrittspreise für Stadttheater und Stadthalle ab der Saison 2013/14 (Anlage 3).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 1

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4. / pl/3/4/13. Anpassung der Mietsätze für die Überlassung des Stadttheaters und des Konzertsaals der Musikschule sowie für die Vermietung von Gegenständen der technischen Ausstattung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.02.2013 ö Beschließend 4pl/3/4/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Mietsätze des Stadttheaters Aschaffenburg wurden mit Beschluss des Stadtrats vom 07.02.2011 umfassend geregelt. Im Umgang mit den damals beschlossenen Mietsätzen zeigt sich, dass die Personalkostenansätze als Vollkostensätze sehr hoch angesetzt sind und die derzeit gültige Regelung eine differenzierte Abrechnung mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand nach sich zieht. Zur besseren Vermittelbarkeit der Mietsätze und der Reduzierung des Verwaltungsaufwands wird für die Vermietung von Stadttheater und Konzertsaal Musikschule folgender Vorschlag unterbreitet. 

Vermietung des Stadttheaters



Vorgeschlagene Anpassung (in Euro)


Bisheriger
Tarif
(in Euro)







Raumkosten






Stadttheater

2.300,00 je Veranstaltungstag inkl. einem Techniker bis zu 10 Stunden, vier Servicekräften, Reinigungs- und Betriebskostenpauschale

1100,00
Betriebskosten

entfällt

nach Anfall





Foyer EG

400,00 je Veranstaltungstag inkl. einem Techniker, zwei Servicekräften, Reinigungs- und Betriebskostenpauschale

--





Foyer EG und OG

650,00 je Veranstaltungstag inkl. einem Techniker, zwei Servicekräften, Reinigungs- und Betriebskostenpauschale

200,00 
Betriebskosten
entfällt
  

   40,00 






Bühne 3

700,00 je Veranstaltungstag inkl. einem Techniker, zwei Servicekräften, Reinigungs- und Betriebskostenpauschale

300,00







Betriebskosten
 
entfällt



   40,00







Konferenzraum

250,00 inkl. Beamer und Leinwand, Personalberechnung nach Aufwand









Vermietung von Konzertzubehör im Haus
Tonzimmer
groß
350,00 inkl. Bestuhlung und Pulte

160,00












Instrumente
D-Flügel
550,00  gestimmt / Veranstaltung

550,00

C-Flügel
250,00  gestimmt / Veranstaltung

250,00

Klavier
  80,00  ungestimmt / Veranstaltung

   50,00

Cembalo 2manualig
150,00  gestimmt / Veranstaltung

150,00

Cembalo 1manualig
  15,00 ungestimmt / Veranstaltung

   15,00







Vermietung von Veranstaltungstechnik im Haus
Ballettboden

150,00 / Veranstaltungstag

125,00
Opera / Video-wand

100,00 / Veranstaltungstag

   75,00
Rednerpult

  40,00 / Veranstaltungstag

   30,00
VHS-Videorecorder
  20,00 / Veranstaltungstag

   20,00
DVD-Player

  20,00 / Veranstaltungstag

   20,00
Minidisc-Player

  20,00 / Veranstaltungstag

   20,00
CD-Player

  20,00 / Veranstaltungstag

   20,00
DAT-Player

  20,00 / Veranstaltungstag

   20,00
Ton-Anlage (fest install.)
155,00 / Veranstaltungstag (inkl. 2 Mikros)
               155,00 
Ton-Anlage (transportabel)
250,00 / Veranstaltungstag

250,00
Monitoring/Lautsprecher
  25,00 / Veranstaltungstag


Mikrofon

    9,50 / Veranstaltungstag

     9,30
Mikrofon (Kondensator)
  12,50 / Veranstaltungstag

   12,50
Mikrofon (Rednerqual.)
  20,00 / Veranstaltungstag

   20,00
Mikrofon drahtlos

  40,00 / Veranstaltungstag

   37,50
Szenische Beleuchtung
100,00 / Veranstaltungstag

   65,00
Verfolger 2000 W
  35,00 / Veranstaltungstag

   37,50
Verfolger HMI 1200 W
  40,00 / Veranstaltungstag

   75,00
Moving Lights / Scanner

  50,00 / Veranstaltungstag

   50,00
Projektor + Objektiv
  75,00 / Veranstaltungstag

   75,00
Zubehör Projektor Effekte
  25,00 / Veranstaltungstag

   25,00
Beamer 7500 Ansi
450,00 / Veranstaltungstag

                        500,00
Beamer 4500 Ansi
200,00 / Veranstaltungstag


Beamer 2000 Ansi        
  80,00 / Veranstaltungstag
   80,00
Leinwand 6 x 4,5 m
150.00 / Veranstaltungstag


Leinwand 4 x 3 m
  80,00 / Veranstaltungstag


Laptop
  20,00 / Veranstaltungstag


Tisch
    7,00 / Veranstaltungstag

     7,50
Stuhl

    3,00 / Veranstaltungstag

     3,75
Podest Alu
  10,00 / Veranstaltungstag

   10,00
Pinnwand

  10,00 / Veranstaltungstag

   10,00
Kartensatz

  25,00


Strom-Anschluss 230 V
  25,00 / bei Verlegung

   25,00
Strom-Anschluss 400 V
  60,00 / bei Verlegung

   62,50
Abfallentsorgung
  20,00 / Sack

  20,00







Personalkosten (im Falle zusätzlichen Personalaufwands)
Veranstaltungstechniker                                   
  45,00 / Std.
Servicepersonal   
  25,00 / Std.
Reinigungspersonal                                          
  25,00 / Std.
Auszubildender
  15,00 / Std.
Helfer 
  10,00 / Std.

Vermietung von Veranstaltungstechnik außerhalb des Hauses
Mietpreis pro Veranstaltungstag
Scheinwerfer
15,00
Verfolgerscheinwerfer (halogen)
35,00
Stativ
  7,00
Dirigentenpodest
  5,00
Notenpult
  5,00
Kleines Cembalo
40,00
Stuhl pro Stück
  3,00
Stellwand
10,00
Vorhang (schwarz)
20,00
Projektor
75,00
Gassentürme
30,00
Schukokabel / Steuerkabel                                                           
  2,50
Steuerpult (Beleuchtung)                                                            
20,00
Handdimmer
  5,00
6-Kanaldimmer                                                                           
20,00
Podest  Alu                                                                                  
10,00
Podest  Holz                                                                               
  5,00




Entgelte für die Überlassung des Konzertsaals der Städtischen Musikschule

1.
Grundpreise (in Euro)




1.1.
Veranstaltung (je Veranstaltungstag, einschließlich Hausmeister bis zu vier Stunden Einsatz, Reinigungs- und Energiekostenpauschale)
460,00



1.2
Proben bis drei Stunden
  40,00



1.3.
Proben über drei Stunden
  60,00



1.4.
Benutzung von Instrumenten:


Flügel
150,00

Cembalo (gestimmt)
150,00

Orgel
  50,00

Mikrofonanlage
  50,00



2.
Variable Preise werden nach Anfall verrechnet durch Feststellung der Nutzungsdauer und des Personalbedarfs:




2.1.
Hausmeister je Stunde
45,00

an Schultagen in der Zeit zwischen 9.30 Uhr und 18.00 gilt für Proben und Vorbereitungsarbeiten ein um 50 % ermäßigter Satz




2.2.
Reinemachefrau je Stunde
25,00




Gemäß Beschluss des Hauptsenats vom 03.07.1989 erhalten Künstler, Schulen, Organisationen und Vereine auf kulturellem und sozialem Gebiet aus Aschaffenburg oder solche, die eine enge Beziehung zur Stadt haben, auf die vorgenannten Sätze eine Ermäßigung von 50 %.

.Beschluss:

Der Stadtrat stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Mietsätzen für die Überlassung des Stadttheaters und des Konzertsaals der Musikschule sowie für die Vermietung von Gegenständen der technischen Ausstattung zu (Anlage 4). Die festgelegten Mietsätze treten ab dem 01.10.2013 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

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5. / pl/3/5/13. Behandlung der Stadtratsanträge zum Haushalt 2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.02.2013 ö Beschließend 5pl/3/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die aktuellen Anträge sind im städtischen Internetauftritt nachzulesen: http://www.aschaffenburg.de/de/Verwaltung/Stadtrat/Antraege/normal/fff/index.html

.Beschluss:

Die 27 Stadtratsanträge (Nrn. 1 – 27) zum Haushalt 2013 werden an Hand der in Anlage 5 beigefügten Liste bekannt gegeben und nach ihrem Eingangsdatum chronologisch beraten. In der Aussprache, Beratung bzw. Behandlung der Anträge werden im Einzelnen folgende Ergebnisse erzielt:

Antrag 1
Der Antrag wird mit Einverständnis des Antragstellers vorerst zurück gestellt.


Anwesend:        34 Mitglieder

Antrag 2
Der Antrag ist im Rahmen der Haushaltsmittel 2013 berücksichtigt.


Anwesend:        36 Mitglieder

Antrag 3
Da der Antrag keine unmittelbare haushaltstechnische Relevanz für die Haushaltsberatung und –beschlussfassung 2013 aufweist, wird eine Beratung im Rahmen einer Planungs- und Verkehrssenatssitzung zugesagt.


Anwesend:        36 Mitglieder

Antrag 4
Die Überprüfung der Verkehrssituation ist noch nicht abgeschlossen. Planungskosten sind im Haushalt berücksichtigt.


Anwesend:        36 Mitglieder

Antrag 5
Zu dem Thema ist bereits ein ausführlicher Bericht im Kultur- und Schulsenat erfolgt. Zur Zeit hat der Antrag keine konkrete haushaltsrechtiche Relevanz.


Anwesend:        37 Mitglieder
Antrag 6
Der Antrag ist zum Teil im Rahmen der Haushaltsmittel 2013 berücksichtigt. Im April 2013 soll eine Beratung dazu im Planungs- und Verkehrssenat erfolgen.


Anwesend:        37 Mitglieder

Anträge 7 und 12
Auf Grund der geführten Gespräche wurde den Anträgen Rechnung getragen.


Anwesend:        37 Mitglieder

Anträge 8 und 24
Haushaltsmittel für die Planung von Schulschwimmbadsanierungen sind berücksichtigt. Sowohl Wirtschaftlichkeit als Organisationsfragen beim Betrieb der Bäder sollen im Planungs- und Verkehrssenat bis zur Sommerpause 2013 vorgestellt werden.


Anwesend:        37 Mitglieder

Antrag 9
Die Verwaltung sagt zu, das Thema „Budgetierung an Schulen“ im Rahmen des Kultur- und Schulsenates aufzugreifen und zu berichten.


Anwesend:        37 Mitglieder

Anträge 10 und 17
Den Anträgen ist im Rahmen der Haushaltsmittel 2013 Rechnung getragen, da ein Ansatz von 10.000,-- € vorhanden ist.


Anwesend:        37 Mitglieder

Antrag 11
Nach Vorliegen des Stadtbodenkonzepts wird das Thema neu aufgegriffen und im Planungs- und Verkehrssenat beraten. Dem Roßmarkt wird besondere Priorität eingeräumt.


Anwesend:        38 Mitglieder

Antrag 13
Der Antrag wird sich im Haushaltsjahr 2013 nicht auswirken, da sich nach Abschluss der Planungen ein wasserrechtliches Verfahren anschließen wird und erst im nächsten Jahr Entscheidungen anstehen, die sich kassenwirksam machen.


Anwesend:        38 Mitglieder
Antrag 14
Die Verwaltung gibt bekannt, dass die Bearbeitung des Antrags mit Schreiben der UBV-Stadtratsfraktion vom 23.01.2013 zunächst zurückgestellt wurde.


Anwesend:        38 Mitglieder



Anträge 15 und 16
Die Verwaltung berichtet über die laufenden Verhandlungen mit der Telekom und sagt zu, über das Ergebnis des geplanten Breitbandausbaus zeitnah zu berichten.


Anwesend:        39 Mitglieder

Antrag 18
Haushaltsmittel sind im aktualisierten Haushaltsplanentwurf 2013 vorgesehen.


Anwesend:        39 Mitglieder

Antrag 19
Über die Anträge Nr. 1 und 2 des Schreibens vom 31.01.2013 wird abgestimmt. Bei einer Ja-Stimme werden die Anträge mehrheitlich abgelehnt. Hinsichtlich des Antrages Nr. 3 sagt die Verwaltung zu, dass das Thema im Wirtschaftsförderungsausschuss behandelt werden wird.


Anwesend:        39 Mitglieder

Antrag 20
Über den Antrag wird abgestimmt. Bei 40 Anwesenden und zwei Ja-Stimmen wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.


Anwesend:        40 Mitglieder

Antrag 21
Die Verwaltung sagt zu, den Antrag im Planungs- und Verkehrssenat zu beraten bzw. in den Arbeitskreis „Verkehr“ gemeinsam mit politischen Vertretern zu diskutieren.


Anwesend:        40 Mitglieder

Antrag 22
Die Verwaltung sagt zu, den Antrag im Rahmen des Planungs- und Verkehrssenats zu behandeln.


Anwesend:        40 Mitglieder

Antrag 23
Die Verwaltung sagt zu, den Antrag im Rahmen des Umwelt- und Verwaltungssenates zu behandeln.

Anwesend:        40 Mitglieder

Antrag 25
Die Verwaltung sagt zu, den Antrag im Rahmen des Planungs- und Verkehrssenates zu behandeln.


Anwesend:        40 Mitglieder




Antrag 26
Die Verwaltung sagt zu, dass im Oktober ein Energiebericht gegeben werden kann


Anwesend:        40 Mitglieder

Antrag 27
Über den Antrag wird abgestimmt. Der Antrag wird insgesamt mit Stimmenmehrheit abgelehnt.


Anwesend:        40 Mitglieder

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / pl/3/6/13. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013 der Stadt Aschaffenburg; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013 der Hospitalstiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.02.2013 ö Beschließend 6pl/3/6/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Hauptsenates des Stadtrates am 04.02.2013 wurden Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2013 beraten. Die Verwaltung hatte einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Entwurf (Stand: 14.12.2012) vorgelegt, der in der vorerwähnten Sitzung des Hauptsenates geändert und zur endgültigen Beschlussfassung an das Plenum überwiesen wurde.

Durch die Ansatzänderungen gemäß Anlage erhöht sich das Haushaltsvolumen im Verwaltungshaushalt 2013 um 122.900 € auf neu 188.493.050 € und im Vermögenshaushalt 2013 um 470.000 € auf neu 40.119.450 €. Das Investitionsprogramm wurde entsprechend angepasst.

Alle übrigen, zur Haushaltsplanung und zur Finanzplanung bis zum neuen Finanzplanungsendjahr 2016 nötigen Unterlagen, Nachweise, Übersichten usw. wurden dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben und erläutert.

Mit dem Entwurf vom 14.12.2012 wurde dem Stadtrat gleichfalls der Haushaltsplan für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg einschließlich der Unterlagen zur Finanzplanung zur Kenntnis gegeben.

In besonderen Sitzungen hat der Stadtrat den Sonderhaushaltsplan – Wirtschaftsplan – der Stadtwerke – Kommunale Dienstleistungen (Eigenbetrieb) beraten, der mit seinen Ergebnissen (Gewinnablieferung, Konzessionsabgabe, Kreditaufnahmen, Kassenkredite, Verpflichtungsermächtigungen) im Haushaltsplan und in der Haushaltssatzung der Stadt erscheint. Gleiches gilt für den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb).

Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss: 1

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

  1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

    im Verwaltungshaushalt
           in den Einnahmen
           und Ausgaben mit        188.493.050 €

    und im Vermögenshaushalt
           in den Einnahmen
           und Ausgaben mit        40.119.450 €


  1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

    im Verwaltungshaushalt
           in den Einnahmen
           und Ausgaben mit        1.331.750 €

    und im Vermögenshaushalt
           in den Einnahmen
           und Ausgaben mit        311.100 €


§ 2

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 7.322.100 € festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 1.567.000 € festgesetzt.

  1. Kreditaufnahmen für Investitionen der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) sind nicht vorgesehen.

  1. Kreditaufnahmen für Investitionen der Hospital-Stiftung sind nicht vorgesehen.


§ 3

  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.800.000 € festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögenshaushalt der Hospital-Stiftung werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        200 v.H.
b) für die Grundstücke (B)        350 v.H.
2. Gewerbesteuer                385 v.H.

§ 5

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 25.000.000 € festgesetzt.

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) wird auf 200.000 € festgesetzt.

  1. Die Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Hospital-Stiftung ist nicht vorgesehen.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.




Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 5

.Beschluss: 2

Herr Stadtrat xxx gibt in seiner Haushaltsrede an, dass die Haushaltsansätze 2012 und 2013 für das Kronberg-Gymnasium und für die Schönberg-Mittelschule kalkulatorische Ansätze seien und die Entscheidungen durch den Stadtrat vorbehalten bleiben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / pl/3/7/13. Mittelfristige Finanzplanung 2014 bis 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.02.2013 ö Beschließend 7pl/3/7/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.02.2013 den Haushaltsplan 2013 beschlossen. Nach den Vorschriften der KommHV bedarf es für die Finanzplanung einer gesonderten Beschlussfassung.

.Beschluss:

Der Stadtrat genehmigt

  1. den Finanzplan für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (siehe Haushaltsplan –Teil VI, Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten:

    Haushaltsjahr                2014        2015        2016
                                           
Verwaltungshaushalt        189.070.900        187.025.600        187.210.300

Vermögenshaushalt        35.100.950        32.771.050        33.636.350
               
Gesamthaushalt        224.171.850        219.796.650        220.846.650
       =======================================


  1. das dem Finanzplan zugrunde liegende Investitionsprogramm in Anlage zu diesem Beschluss

  2. den Finanzplan der Hospital-Stiftung für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (s. Haushaltsplan – Teil VI, Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten:

    Haushaltsjahr                2014        2015        2016
                                           
Verwaltungshaushalt        1.328.850        1.329.850        1.331.850

Vermögenshaushalt        238.000        340.000        192.000
               
Gesamthaushalt        1.566.850        1.669.850        1.523.850
               =======================================

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 5

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8. / pl/3/8/13. Taxitarifordnung; Änderung des § 6 Abs. 1 Satz 2 wegen Erfassung der Wartezeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.02.2013 ö Beschließend 8pl/3/8/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Bayer. Landesamt für Maß und Gewicht, Mess- und Eichwesen, teilte dem Ordnungs- und Straßenverkehrsamt am 14.1.2013 mit, dass die durch die Änderung der Taxitarifordnung vom 28.11.2012 erforderliche Neueichung der Taxameter der einzelnen Fahrzeuge technisch nicht umgesetzt werden kann, da zwar ein Vielfaches der Streckeneinheit (5 Streckeneinheiten), aber nicht auch ein entsprechendes Vielfaches der Wartezeit erfasst ist.

Der bisherige § 6 Abs. 1 S. 2 TTO lautet:

„Der Mindestfahrpreis beträgt unter Einschluss einer Wegstrecke von 294,12 m 3,70 €.“

Der neue § 6 Abs. 1 S. 2 TTO lautet:

„Der Mindestfahrpreis beträgt unter Einschluss einer Wegstrecke von 294,12 m  und unter Einschluss einer Wartezeit von 1 Minute und 21,8 Sekunden 3,70 €.“

Aus der Änderung ergeben sich keine Nachteile für die Kunden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sowohl Streckenlänge als auch Wartezeiten auf dieser kurzen Strecke eher unüblich sind, ist die Änderung für die Taxifahrer vertretbar.


Entwurf:


Änderungsverordnung


Verordnung der Stadt Aschaffenburg zur Änderung der Verordnung über den Taxitarif (Taxitarifordnung) vom 9. März 2007 (amtlich bekannt gemacht am 22. Juni 2007), zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 28.11.2012 (amtlich bekannt gemacht am 7.12.2012), wird wie folgt geändert:


Auf Grund von § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2272) und § 31 der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk) vom 22. Dezember 1998 (GVBl S. 1025, BayRS 9210-2-W zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 28.11.2012 (amtlich bekannt gemacht am 7.12.2012), wird wie folgt geändert:


§ 6 Mindestfahrpreis:

§ 6 Abs. 1 S. 2 TTO erhält folgende Fassung:

„Der Mindestfahrpreis beträgt unter Einschluss einer Wegstrecke von 294,12 m  und unter Einschluss einer Wartezeit von 1 Minute und 21,8 Sekunden 3,70 €.“


Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Aschaffenburg, X.X.2013
Stadt Aschaffenburg




Klaus Herzog
Oberbürgermeister

.Beschluss:

Die Verordnung der Stadt Aschaffenburg über den Taxitarif (Taxitarifordnung - TTO) vom 09.03.2007 in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.11.2012 wird in § 6 Abs. 1 S. 2 geändert. Die beiliegende Änderungsverordnung wird erlassen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

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9. / pl/3/9/13. Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg; a) Bilanzsumme und Jahresverlust b) Behandlung des Jahresverlustes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 1. Sitzung des Stadthallensenates 29.01.2013 ö Beschließend 1shs/1/1/13
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.02.2013 ö Beschließend 9pl/3/9/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt
Aschaffenburg.

Nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresabschluss 2011 vom Stadthallensenat vorberatend festzustellen und dem Stadtrat (Plenum) zur Feststellung vorzulegen.

Der Feststellung hat vorauszugehen:
-        Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer
-        Örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2011 erfolgte durch die WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/M. am 18.06.2012, die örtliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt mit Bericht vom 18.09.2012 sowie Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 15.10.2012. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurde in der Sitzung vom 03.07.2012 bereits ausführlich erläutert.

Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 5 d. ö. S. "Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg;
a) Bilanzsumme und Jahresverlust
b) Behandlung des Jahresverlustes" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / pl/3/10/13. Annahme von Zuwendungen (Spenden und Schenkungen); - Bericht über das Jahr 2012 - Zustimmung zur Annahme einer Spende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.02.2013 ö Beschließend 10pl/3/10/13

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 9 d. ö. S. "Annahme von Zuwendungen (Spenden und Schenkungen);
- Bericht über das Jahr 2012
- Zustimmung zur Annahme einer Spende" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:51 Uhr