Datum: 18.02.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 16:24 Uhr bis 21:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. / pl/3/1/13. SPNr. PL/3/1/13
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.02.2013
|
ö
|
Beschließend
|
1 | pl/3/1/13 |
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. / pl/3/2/13. Anpassung der Unterrichtsentgelte der städtischen Musikschule zum Schuljahr 2013/14
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.02.2013
|
ö
|
Beschließend
|
2 | pl/3/2/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Unterrichtsentgelte der Städtischen Musikschule werden zum Schuljahr 2013/14 um rund drei Prozent angehoben. Damit wird auf die Personalkostensteigerungen von rund 2,4 Prozent im Kalenderjahr 2013 reagiert und der kommunale Zuschussanteil begrenzt.
Für Schüler(innen) mit Familienwohnsitz
A) in Aschaffenburg und Großostheim
B) außerhalb von Aschaffenburg und Großostheim
Jahresbetrag in €
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A alt
|
A neu
|
B alt
|
B neu
|
|
|
|
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GRUNDFÄCHER
|
|
|
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Grundkurs Musik (75 min)
|
342 €
|
352 €
|
513 €
|
528 €
|
Unterricht Instrumentalklasse
(90 min)
|
398 €
|
410 €
|
597 €
|
615 €
|
Elementares Gruppenmusizieren
|
279 €
|
287 €
|
418 €
|
431 €
|
Percussion 4er-Gruppe
|
313 €
|
322 €
|
469 €
|
483 €
|
Percussion 5er-Gruppe
|
251 €
|
259 €
|
377 €
|
388 €
|
Kindertanz
|
204 €
|
210 €
|
305 €
|
314 €
|
Musikgarten
|
171 €
|
176 €
|
257 €
|
265 €
|
Musikalische Erwachsenenbildung
|
88 €
|
91 €
|
131 €
|
135 €
|
|
0 €
|
0 €
|
0 €
|
0 €
|
HAUPTFÄCHER
|
0 €
|
0 €
|
0 €
|
0 €
|
Einzel (45 min)
|
1.038 €
|
1.069 €
|
1.557 €
|
1.604 €
|
Einzel (30 min)
|
692 €
|
713 €
|
1.038 €
|
1.069 €
|
Zweiergruppe (45 min)
|
618 €
|
637 €
|
927 €
|
955 €
|
Dreiergruppe (45 min)
|
470 €
|
484 €
|
705 €
|
726 €
|
Vierergruppe (45 min)
|
317 €
|
327 €
|
476 €
|
490 €
|
Ergänzungsfach
|
62 €
|
64 €
|
93 €
|
96 €
|
In der Stadtratssitzung vom 21.02.2000 wurde die Verwaltung beauftragt, für die künftigen Festsetzungen der Unterrichtsentgelte an der Musikschule moderate Steigerungsraten vorzusehen, um die jeweiligen Kostensteigerungen zu begrenzen und den kommunalen Zuschussanteil nicht weiter ansteigen zu lassen.
Bei der Bewertung der Unterrichtsentgelte der Städtischen Musikschule im landesweiten Kennzahlenvergleich kam eine gutachterliche Stellungnahme des „Verbandes Bayerischer Sing- und Musikschulen“ vom 07.11.2006 zum Ergebnis, dass der Gebührenertrag pro Jahreswochenstunde deutlich unter dem bayerischen Durchschnitt liege. Weiter heißt es in dem Gutachten: „Nachdem die sozialen Bestandteile der Gebührensatzung, den bewährten Gepflogenheiten der öffentlichen Musikschulen entsprechend, garantieren, dass kein Kind allein aus finanziellen Gründen der Musikschule fernbleiben muss, würden wir empfehlen, die Unterrichtsgebühren in mehreren jährlichen Schritten an den bayerischen Durchschnittsertrag heranzuführen.“
Die Kostendeckung durch Unterrichtsentgelte liegt, bezogen auf die Lehrpersonalausgaben an der Musikschule Aschaffenburg bei 42,27 Prozent, im Landesdurchschnitt bei 45,8 Prozent (Kennzahlen des Kalenderjahres 2011). Die Verwaltung folgt mit dem Vorschlag der Anpassung der Unterrichtsentgelte der Empfehlung des „Verbandes Bayerischer Sing- und Musikschulen“. Damit sollen die Personalkostensteigerungen teilweise aufgefangen werden. Die Stadt Aschaffenburg gewährt für Familien ab dem zweiten Kind und Kulturpassinhabern auf die Unterrichtsentgelte einen Nachlass in Höhe von 50 Prozent.
.Beschluss:
Der Stadtrat stimmt einer Anhebung der Unterrichtsentgelte der städtischen Musikschule zum Schuljahr 2013/14 um rund drei Prozent zu (Anlage 2).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
3. / pl/3/3/13. Anpassung der Eintrittspreise des Kulturamtes für Stadttheater und Stadthalle ab der Saison 2013/14
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.02.2013
|
ö
|
Beschließend
|
3 | pl/3/3/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Programm des Kulturamtes wird an den Spielstätten Stadttheater und Stadthalle angeboten. Im Stadttheater finden Sprechtheater, Musiktheater (Oper bis zur frühen Romantik), Tanztheater, Konzerte und Kleinkunst statt, in der Stadthalle Musiktheater (Musical und Operette), Tanztheater und Konzerte.
Die letzte Anpassung der Eintrittspreise erfolgte für die Veranstaltungen in der Stadthalle zur Saison 2010/11, für die Veranstaltungen im Stadttheater zur Saison 2011/12.
Bedingt durch die gestiegenen Produktionskosten und damit verbundenen höheren Honorarforderungen der Gastspielpartner, erhöhte Anmietungskosten der Stadthalle, gestiegene Personalkosten und erhebliche Betriebskostensteigerungen im Stadttheater nach dem Umbau kann die Kostendeckung durch Einnahmen im bisherigen Umfang nur aufrechterhalten werden, wenn eine Anpassung der Eintrittspreise erfolgt. Der nachfolgende Vorschlag sieht Erhöhungen zwischen 3 und 8 Prozent vor.
Bei der vorgeschlagenen Preisstruktur werden soziale Aspekte sehr stark berücksichtigt und dem Wunsch des Kultur- und Schulsenats entsprochen, die sichtbehinderten Plätze des Stadttheaters in den Rängen mit einem Preisabschlag zu versehen.
Es wurde weiterhin darauf geachtet, dass sich die vorgeschlagene Preisstruktur im Rahmen des Preisgefüges vergleichbarer Städte bewegt.
Eintrittspreisstrukturen im Städtevergleich:
KONZERTE THEATER
Aschaffenburg
|
15 - 31
|
|
8 – 32
|
|
|
(für 13/14 vorgeschlagene Preise)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Schweinfurt
|
|
24 - 35
|
|
8 - 32 (Topzuschlag: 25 - 40)
|
|
|
|
|
|
|
|
Fürth
|
|
11 - 38
|
|
11 – 44
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Bamberg
|
|
19 - 46
|
|
17 – 32
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erlangen
|
|
----
|
|
10 – 36
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Würzburg
|
|
16,50 - 27,50
|
|
12,50 - 33,50
|
|
Vorschlag zur Anpassung der Eintrittspreise ab der Saison 2013/14 im Stadttheater (in €) – Bühne 1 (Erwachsenentheater)
|
Musiktheater /
Tanztheater / Konzert / Kleinkunst
|
Schauspiel
|
Konzert / Kleinkunst
|
|
Kat. 1*
|
Kat. 2*
|
Kat. 1*
|
Kat. 2*
|
Kat. 1*
|
Kat. 2*
|
gelb
(Parkett, 1. Rang Mitte, Balkon Mitte)
Neu
|
30,00
32,00
|
25,00
27,00
|
25,00
27,00
|
20,00
21,00
|
25,00
27,00
|
20,00
21,00
|
rot
(1. Rang Seite, Balkon Seite,
2. Rang: 1. Reihe Mitte, Galerie Mitte)
Neu
|
26,00
28,00
|
21,00
22,00
|
21,00
22,00
|
17,00
18,00
|
21,00
22,00
|
17,00
18,00
|
grün
(2. Rang: 2. Reihe Mitte, Galerie Mitte)
Neu: 1.Rang 43-45, 84-86,
Balkon 1-3,40-42
Neu
|
22,00
23,00
|
17,00
18,00
|
17,00
18,00
|
14,00
15,00
|
17,00
18,00
|
14,00
15,00
|
blau
(2. Rang: 2. Reihe Seite,
Galerie: letzte Reihe Mitte)
|
18,00
|
13,00
|
13,00
|
11,00
|
13,00
|
11,00
|
grau
(Galerie Stehplätze)
|
14,00
|
9,00
|
9,00
|
8,00
|
9,00
|
8,00
|
*Die Auswahl der Preiskategorie orientiert sich an der Höhe des Honorars für die jeweilige Veranstaltung.
Preiskategorien Stadttheater (in €) – Bühne 2 (Erwachsenentheater)
Kat. 1
|
Kat. 2
|
Kat. 3
|
20,00
Neu 21,00
|
15,00
16,00
|
10,00
11,00
|
Ermäßigungen, gültig für alle Veranstaltungen und Spielorte
Abonnement:
Die Abonnenten erhalten in Stadttheater und Stadthalle eine Ermäßigung in Höhe von 20 %, die Ermäßigung für das Seniorenabonnement beträgt 50 %.
Wahlabonnement:
Der Wahlabonnementausweis kostet für zehn Vorstellungen 60 Euro und berechtigt zum Erwerb von jeweils zwei Eintrittskarten pro Vorstellung zum Vorzugspreis von 50 % des regulären Preises.
50 % Ermäßigung:
Für Schüler, Studenten (bis 30 Jahre), Grundwehr- / Zivildienstleistende, Kulturpassinhaber und für Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 80 % jeweils mit entsprechendem Ausweis.
20 % Ermäßigung:
Ehrenamtskarte, DB-Regio-Pauschalvertrag, Sonderaktionen mit AVG-Kundenkarte
Weitere Ermäßigungen im Einzelfall z.B. bei schwach ausgelasteten Veranstaltungen
Vorschlag zur Anpassung der Eintrittspreise ab der Saison 2013/14 im Stadttheater (in €) – Bühne1 (Kinder- und Jugendtheater)
Die bisher geltenden Preise waren in zwei Preiskategorien gestaffelt. Außerdem war nach Kinder- und Jugendtheater differenziert. Der nachfolgende Vorschlag zur Anpassung der Eintrittspreise für die Veranstaltungen des Kinder- und Jugendtheaters vereinfacht die bisher geltende Eintrittspreisstruktur erheblich und unterscheidet nicht mehr zwischen zwei Preiskategorien. Die bisher geltenden Preise von 3 bis 8 Euro für Kinder und Jugendliche werden ersetzt durch eine Kategorie mit Preisen von 5 bis 8 Euro,
Platzkategorie
|
Erwachsene
|
Kinder und Jugendliche
|
gelb
(Parkett, 1. Rang Mitte, Balkon Mitte)
Neu
|
12,00
11,00
10,00
9,00
|
8,00
7,00
6,00
5,00
|
rot
(1. Rang Seite, Balkon Seite,
2. Rang: 1. Reihe Mitte, Galerie Mitte)
Neu
|
|
|
grün
(2. Rang: 2. Reihe Mitte, Galerie Mitte)
Neu: 1.Rang 43-45, 84-86,
Balkon 1-3,40-42
Neu
|
|
|
blau
(2. Rang: 2. Reihe Seite,
Galerie: letzte Reihe Mitte)
|
|
|
Preiskategorien Stadttheater (in €) – Bühne 2 (Kinder- und Jugendtheater)
|
Erwachsene
|
Kinder und Jugendliche
|
Einheitspreis
|
11,00
|
7,00
|
Weitere Ermäßigungen für Bühne 1 und Bühne 2
- Für Gruppen ab 10 Personen: 6 Euro
- Jugendabonnement mit mindestens fünf Vorstellungen: 5 Euro pro Veranstaltung
Vorschlag zur Anpassung der Eintrittspreise ab der Saison 2013/14 in der Stadthalle
Plätze
|
Konzerte bisher (in €)
|
Konzerte neu (in €)
|
|
|
Kat. 1
|
Kat. 1
|
Kat. 1
|
Kat. 2
|
|
Parkett Reihen 1-11
|
29,00
|
29,00
|
31,00
|
26,00
|
|
Parkett Reihen 12-15
|
26,00
|
26,00
|
28,00
|
23,00
|
|
Parkett Reihen 16-19
|
23,00
|
23,00
|
25,00
|
20,00
|
|
Parkett Reihen 20-22
|
19,00
|
19,00
|
20,00
|
15,00
|
|
Balkon Reihen 1-2
|
29,00
|
29,00
|
31,00
|
26,00
|
|
Balkon Reihen 3-4
|
26,00
|
26,00
|
28,00
|
23,00
|
|
Balkon Reihen 5
|
23,00
|
23,00
|
25,00
|
20,00
|
|
Balkon Seitenreihe links
|
19,00
|
19,00
|
20,00
|
15,00
|
|
Balkon Seitenreihe rechts
|
19,00
|
19,00
|
20,00
|
15,00
|
|
Schülerabonnement
|
|
|
|
42,00
|
|
Preisgruppen
|
Musiktheater, Tanztheater
bisher (in €)
|
Musiktheater, Tanztheater
neu (in €)
|
|
Kat. 1
|
Kat. 1
|
Kat. 1
|
Kat. 2
|
Preisgruppe 1
|
29,00
|
26,00
|
31,00
|
28,00
|
|
|
|
|
|
Preisgruppe 2
|
26,00
|
23,00
|
28,00
|
25,00
|
|
|
|
|
|
Preisgruppe 3
|
22,00
|
19,00
|
22,00
|
20,00
|
|
|
|
|
|
Preisgruppe 4
|
19,00
|
16,00
|
20,00
|
17,00
|
|
|
|
|
|
Preisgruppe 5
|
15,00
|
12,00
|
16,00
|
13,00
|
.Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die vom Kulturamt vorgeschlagenen Eintrittspreise für Stadttheater und Stadthalle ab der Saison 2013/14 (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
4. / pl/3/4/13. Anpassung der Mietsätze für die Überlassung des Stadttheaters und des Konzertsaals der Musikschule sowie für die Vermietung von Gegenständen der technischen Ausstattung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.02.2013
|
ö
|
Beschließend
|
4 | pl/3/4/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Mietsätze des Stadttheaters Aschaffenburg wurden mit Beschluss des Stadtrats vom 07.02.2011 umfassend geregelt. Im Umgang mit den damals beschlossenen Mietsätzen zeigt sich, dass die Personalkostenansätze als Vollkostensätze sehr hoch angesetzt sind und die derzeit gültige Regelung eine differenzierte Abrechnung mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand nach sich zieht. Zur besseren Vermittelbarkeit der Mietsätze und der Reduzierung des Verwaltungsaufwands wird für die Vermietung von Stadttheater und Konzertsaal Musikschule folgender Vorschlag unterbreitet.
Vermietung des Stadttheaters
|
|
Vorgeschlagene Anpassung (in Euro)
|
|
|
Bisheriger
Tarif
(in Euro)
|
|
|
|
|
|
|
|
Raumkosten
|
|
|
|
|
|
|
Stadttheater
|
|
2.300,00 je Veranstaltungstag inkl. einem Techniker bis zu 10 Stunden, vier Servicekräften, Reinigungs- und Betriebskostenpauschale
|
|
1100,00
|
Betriebskosten
|
|
entfällt
|
|
nach Anfall
|
|
|
|
|
|
Foyer EG
|
|
400,00 je Veranstaltungstag inkl. einem Techniker, zwei Servicekräften, Reinigungs- und Betriebskostenpauschale
|
|
--
|
|
|
|
|
|
Foyer EG und OG
|
|
650,00 je Veranstaltungstag inkl. einem Techniker, zwei Servicekräften, Reinigungs- und Betriebskostenpauschale
|
|
200,00
|
Betriebskosten
|
entfällt
|
|
|
40,00
|
|
|
|
|
|
|
Bühne 3
|
|
700,00 je Veranstaltungstag inkl. einem Techniker, zwei Servicekräften, Reinigungs- und Betriebskostenpauschale
|
|
300,00
|
|
|
|
|
|
|
|
Betriebskosten
|
|
entfällt
|
|
|
|
40,00
|
|
|
|
|
|
|
|
Konferenzraum
|
|
250,00 inkl. Beamer und Leinwand, Personalberechnung nach Aufwand
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Vermietung von Konzertzubehör im Haus
|
Tonzimmer
|
groß
|
350,00 inkl. Bestuhlung und Pulte
|
|
160,00
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Instrumente
|
D-Flügel
|
550,00 gestimmt / Veranstaltung
|
|
550,00
|
|
C-Flügel
|
250,00 gestimmt / Veranstaltung
|
|
250,00
|
|
Klavier
|
80,00 ungestimmt / Veranstaltung
|
|
50,00
|
|
Cembalo 2manualig
|
150,00 gestimmt / Veranstaltung
|
|
150,00
|
|
Cembalo 1manualig
|
15,00 ungestimmt / Veranstaltung
|
|
15,00
|
|
|
|
|
|
|
|
Vermietung von Veranstaltungstechnik im Haus
|
Ballettboden
|
|
150,00 / Veranstaltungstag
|
|
125,00
|
Opera / Video-wand
|
|
100,00 / Veranstaltungstag
|
|
75,00
|
Rednerpult
|
|
40,00 / Veranstaltungstag
|
|
30,00
|
VHS-Videorecorder
|
20,00 / Veranstaltungstag
|
|
20,00
|
DVD-Player
|
|
20,00 / Veranstaltungstag
|
|
20,00
|
Minidisc-Player
|
|
20,00 / Veranstaltungstag
|
|
20,00
|
CD-Player
|
|
20,00 / Veranstaltungstag
|
|
20,00
|
DAT-Player
|
|
20,00 / Veranstaltungstag
|
|
20,00
|
Ton-Anlage (fest install.)
|
155,00 / Veranstaltungstag (inkl. 2 Mikros)
|
155,00
|
Ton-Anlage (transportabel)
|
250,00 / Veranstaltungstag
|
|
250,00
|
Monitoring/Lautsprecher
|
25,00 / Veranstaltungstag
|
|
|
Mikrofon
|
|
9,50 / Veranstaltungstag
|
|
9,30
|
Mikrofon (Kondensator)
|
12,50 / Veranstaltungstag
|
|
12,50
|
Mikrofon (Rednerqual.)
|
20,00 / Veranstaltungstag
|
|
20,00
|
Mikrofon drahtlos
|
|
40,00 / Veranstaltungstag
|
|
37,50
|
Szenische Beleuchtung
|
100,00 / Veranstaltungstag
|
|
65,00
|
Verfolger 2000 W
|
35,00 / Veranstaltungstag
|
|
37,50
|
Verfolger HMI 1200 W
|
40,00 / Veranstaltungstag
|
|
75,00
|
Moving Lights / Scanner
|
|
50,00 / Veranstaltungstag
|
|
50,00
|
Projektor + Objektiv
|
75,00 / Veranstaltungstag
|
|
75,00
|
Zubehör Projektor Effekte
|
25,00 / Veranstaltungstag
|
|
25,00
|
Beamer 7500 Ansi
|
450,00 / Veranstaltungstag
|
|
500,00
|
Beamer 4500 Ansi
|
200,00 / Veranstaltungstag
|
|
|
Beamer 2000 Ansi
|
80,00 / Veranstaltungstag
|
|
80,00
|
Leinwand 6 x 4,5 m
|
150.00 / Veranstaltungstag
|
|
|
Leinwand 4 x 3 m
|
80,00 / Veranstaltungstag
|
|
|
Laptop
|
20,00 / Veranstaltungstag
|
|
|
Tisch
|
7,00 / Veranstaltungstag
|
|
7,50
|
Stuhl
|
|
3,00 / Veranstaltungstag
|
|
3,75
|
Podest Alu
|
10,00 / Veranstaltungstag
|
|
10,00
|
Pinnwand
|
|
10,00 / Veranstaltungstag
|
|
10,00
|
Kartensatz
|
|
25,00
|
|
|
Strom-Anschluss 230 V
|
25,00 / bei Verlegung
|
|
25,00
|
Strom-Anschluss 400 V
|
60,00 / bei Verlegung
|
|
62,50
|
Abfallentsorgung
|
20,00 / Sack
|
|
20,00
|
|
|
|
|
|
|
|
Personalkosten (im Falle zusätzlichen Personalaufwands)
|
Veranstaltungstechniker
|
45,00 / Std.
|
Servicepersonal
|
25,00 / Std.
|
Reinigungspersonal
|
25,00 / Std.
|
Auszubildender
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15,00 / Std.
|
Helfer
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10,00 / Std.
|
|
Vermietung von Veranstaltungstechnik außerhalb des Hauses
|
Mietpreis pro Veranstaltungstag
|
Scheinwerfer
|
15,00
|
Verfolgerscheinwerfer (halogen)
|
35,00
|
Stativ
|
7,00
|
Dirigentenpodest
|
5,00
|
Notenpult
|
5,00
|
Kleines Cembalo
|
40,00
|
Stuhl pro Stück
|
3,00
|
Stellwand
|
10,00
|
Vorhang (schwarz)
|
20,00
|
Projektor
|
75,00
|
Gassentürme
|
30,00
|
Schukokabel / Steuerkabel
|
2,50
|
Steuerpult (Beleuchtung)
|
20,00
|
Handdimmer
|
5,00
|
6-Kanaldimmer
|
20,00
|
Podest Alu
|
10,00
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Podest Holz
|
5,00
|
Entgelte für die Überlassung des Konzertsaals der Städtischen Musikschule
1.
|
Grundpreise (in Euro)
|
|
|
|
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1.1.
|
Veranstaltung (je Veranstaltungstag, einschließlich Hausmeister bis zu vier Stunden Einsatz, Reinigungs- und Energiekostenpauschale)
|
460,00
|
|
|
|
1.2
|
Proben bis drei Stunden
|
40,00
|
|
|
|
1.3.
|
Proben über drei Stunden
|
60,00
|
|
|
|
1.4.
|
Benutzung von Instrumenten:
|
|
|
Flügel
|
150,00
|
|
Cembalo (gestimmt)
|
150,00
|
|
Orgel
|
50,00
|
|
Mikrofonanlage
|
50,00
|
|
|
|
2.
|
Variable Preise werden nach Anfall verrechnet durch Feststellung der Nutzungsdauer und des Personalbedarfs:
|
|
|
|
|
2.1.
|
Hausmeister je Stunde
|
45,00
|
|
an Schultagen in der Zeit zwischen 9.30 Uhr und 18.00 gilt für Proben und Vorbereitungsarbeiten ein um 50 % ermäßigter Satz
|
|
|
|
|
2.2.
|
Reinemachefrau je Stunde
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25,00
|
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|
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Gemäß Beschluss des Hauptsenats vom 03.07.1989 erhalten Künstler, Schulen, Organisationen und Vereine auf kulturellem und sozialem Gebiet aus Aschaffenburg oder solche, die eine enge Beziehung zur Stadt haben, auf die vorgenannten Sätze eine Ermäßigung von 50 %.
.Beschluss:
Der Stadtrat stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Mietsätzen für die Überlassung des Stadttheaters und des Konzertsaals der Musikschule sowie für die Vermietung von Gegenständen der technischen Ausstattung zu (Anlage 4). Die festgelegten Mietsätze treten ab dem 01.10.2013 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0
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5. / pl/3/5/13. Behandlung der Stadtratsanträge zum Haushalt 2013
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.02.2013
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pl/3/5/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
.Beschluss:
Die 27 Stadtratsanträge (Nrn. 1 – 27) zum Haushalt 2013 werden an Hand der in Anlage 5 beigefügten Liste bekannt gegeben und nach ihrem Eingangsdatum chronologisch beraten. In der Aussprache, Beratung bzw. Behandlung der Anträge werden im Einzelnen folgende Ergebnisse erzielt:
Antrag 1
Der Antrag wird mit Einverständnis des Antragstellers vorerst zurück gestellt.
Anwesend: 34 Mitglieder
Antrag 2
Der Antrag ist im Rahmen der Haushaltsmittel 2013 berücksichtigt.
Anwesend: 36 Mitglieder
Antrag 3
Da der Antrag keine unmittelbare haushaltstechnische Relevanz für die Haushaltsberatung und –beschlussfassung 2013 aufweist, wird eine Beratung im Rahmen einer Planungs- und Verkehrssenatssitzung zugesagt.
Anwesend: 36 Mitglieder
Antrag 4
Die Überprüfung der Verkehrssituation ist noch nicht abgeschlossen. Planungskosten sind im Haushalt berücksichtigt.
Anwesend: 36 Mitglieder
Antrag 5
Zu dem Thema ist bereits ein ausführlicher Bericht im Kultur- und Schulsenat erfolgt. Zur Zeit hat der Antrag keine konkrete haushaltsrechtiche Relevanz.
Anwesend: 37 Mitglieder
Antrag 6
Der Antrag ist zum Teil im Rahmen der Haushaltsmittel 2013 berücksichtigt. Im April 2013 soll eine Beratung dazu im Planungs- und Verkehrssenat erfolgen.
Anwesend: 37 Mitglieder
Anträge 7 und 12
Auf Grund der geführten Gespräche wurde den Anträgen Rechnung getragen.
Anwesend: 37 Mitglieder
Anträge 8 und 24
Haushaltsmittel für die Planung von Schulschwimmbadsanierungen sind berücksichtigt. Sowohl Wirtschaftlichkeit als Organisationsfragen beim Betrieb der Bäder sollen im Planungs- und Verkehrssenat bis zur Sommerpause 2013 vorgestellt werden.
Anwesend: 37 Mitglieder
Antrag 9
Die Verwaltung sagt zu, das Thema „Budgetierung an Schulen“ im Rahmen des Kultur- und Schulsenates aufzugreifen und zu berichten.
Anwesend: 37 Mitglieder
Anträge 10 und 17
Den Anträgen ist im Rahmen der Haushaltsmittel 2013 Rechnung getragen, da ein Ansatz von 10.000,-- € vorhanden ist.
Anwesend: 37 Mitglieder
Antrag 11
Nach Vorliegen des Stadtbodenkonzepts wird das Thema neu aufgegriffen und im Planungs- und Verkehrssenat beraten. Dem Roßmarkt wird besondere Priorität eingeräumt.
Anwesend: 38 Mitglieder
Antrag 13
Der Antrag wird sich im Haushaltsjahr 2013 nicht auswirken, da sich nach Abschluss der Planungen ein wasserrechtliches Verfahren anschließen wird und erst im nächsten Jahr Entscheidungen anstehen, die sich kassenwirksam machen.
Anwesend: 38 Mitglieder
Antrag 14
Die Verwaltung gibt bekannt, dass die Bearbeitung des Antrags mit Schreiben der UBV-Stadtratsfraktion vom 23.01.2013 zunächst zurückgestellt wurde.
Anwesend: 38 Mitglieder
Anträge 15 und 16
Die Verwaltung berichtet über die laufenden Verhandlungen mit der Telekom und sagt zu, über das Ergebnis des geplanten Breitbandausbaus zeitnah zu berichten.
Anwesend: 39 Mitglieder
Antrag 18
Haushaltsmittel sind im aktualisierten Haushaltsplanentwurf 2013 vorgesehen.
Anwesend: 39 Mitglieder
Antrag 19
Über die Anträge Nr. 1 und 2 des Schreibens vom 31.01.2013 wird abgestimmt. Bei einer Ja-Stimme werden die Anträge mehrheitlich abgelehnt. Hinsichtlich des Antrages Nr. 3 sagt die Verwaltung zu, dass das Thema im Wirtschaftsförderungsausschuss behandelt werden wird.
Anwesend: 39 Mitglieder
Antrag 20
Über den Antrag wird abgestimmt. Bei 40 Anwesenden und zwei Ja-Stimmen wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Anwesend: 40 Mitglieder
Antrag 21
Die Verwaltung sagt zu, den Antrag im Planungs- und Verkehrssenat zu beraten bzw. in den Arbeitskreis „Verkehr“ gemeinsam mit politischen Vertretern zu diskutieren.
Anwesend: 40 Mitglieder
Antrag 22
Die Verwaltung sagt zu, den Antrag im Rahmen des Planungs- und Verkehrssenats zu behandeln.
Anwesend: 40 Mitglieder
Antrag 23
Die Verwaltung sagt zu, den Antrag im Rahmen des Umwelt- und Verwaltungssenates zu behandeln.
Anwesend: 40 Mitglieder
Antrag 25
Die Verwaltung sagt zu, den Antrag im Rahmen des Planungs- und Verkehrssenates zu behandeln.
Anwesend: 40 Mitglieder
Antrag 26
Die Verwaltung sagt zu, dass im Oktober ein Energiebericht gegeben werden kann
Anwesend: 40 Mitglieder
Antrag 27
Über den Antrag wird abgestimmt. Der Antrag wird insgesamt mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 40 Mitglieder
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. / pl/3/6/13. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013 der Stadt Aschaffenburg;
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013 der Hospitalstiftung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.02.2013
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pl/3/6/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Sitzung des Hauptsenates des Stadtrates am 04.02.2013 wurden Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2013 beraten. Die Verwaltung hatte einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Entwurf (Stand: 14.12.2012) vorgelegt, der in der vorerwähnten Sitzung des Hauptsenates geändert und zur endgültigen Beschlussfassung an das Plenum überwiesen wurde.
Durch die Ansatzänderungen gemäß Anlage erhöht sich das Haushaltsvolumen im Verwaltungshaushalt 2013 um 122.900 € auf neu 188.493.050 € und im Vermögenshaushalt 2013 um 470.000 € auf neu 40.119.450 €. Das Investitionsprogramm wurde entsprechend angepasst.
Alle übrigen, zur Haushaltsplanung und zur Finanzplanung bis zum neuen Finanzplanungsendjahr 2016 nötigen Unterlagen, Nachweise, Übersichten usw. wurden dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben und erläutert.
Mit dem Entwurf vom 14.12.2012 wurde dem Stadtrat gleichfalls der Haushaltsplan für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg einschließlich der Unterlagen zur Finanzplanung zur Kenntnis gegeben.
In besonderen Sitzungen hat der Stadtrat den Sonderhaushaltsplan – Wirtschaftsplan – der Stadtwerke – Kommunale Dienstleistungen (Eigenbetrieb) beraten, der mit seinen Ergebnissen (Gewinnablieferung, Konzessionsabgabe, Kreditaufnahmen, Kassenkredite, Verpflichtungsermächtigungen) im Haushaltsplan und in der Haushaltssatzung der Stadt erscheint. Gleiches gilt für den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb).
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss: 1
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
- Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 188.493.050 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 40.119.450 €
- Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 1.331.750 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 311.100 €
§ 2
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 7.322.100 € festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 1.567.000 € festgesetzt.
- Kreditaufnahmen für Investitionen der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) sind nicht vorgesehen.
- Kreditaufnahmen für Investitionen der Hospital-Stiftung sind nicht vorgesehen.
§ 3
- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.800.000 € festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögenshaushalt der Hospital-Stiftung werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 200 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v.H.
2. Gewerbesteuer 385 v.H.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 25.000.000 € festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) wird auf 200.000 € festgesetzt.
- Die Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Hospital-Stiftung ist nicht vorgesehen.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 5
.Beschluss: 2
Herr Stadtrat xxx gibt in seiner Haushaltsrede an, dass die Haushaltsansätze 2012 und 2013 für das Kronberg-Gymnasium und für die Schönberg-Mittelschule kalkulatorische Ansätze seien und die Entscheidungen durch den Stadtrat vorbehalten bleiben.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. / pl/3/7/13. Mittelfristige Finanzplanung 2014 bis 2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.02.2013
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pl/3/7/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.02.2013 den Haushaltsplan 2013 beschlossen. Nach den Vorschriften der KommHV bedarf es für die Finanzplanung einer gesonderten Beschlussfassung.
.Beschluss:
Der Stadtrat genehmigt
- den Finanzplan für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (siehe Haushaltsplan –Teil VI, Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten:
Haushaltsjahr 2014 2015 2016
€ € €
Verwaltungshaushalt 189.070.900 187.025.600 187.210.300
Vermögenshaushalt 35.100.950 32.771.050 33.636.350
Gesamthaushalt 224.171.850 219.796.650 220.846.650
=======================================
- das dem Finanzplan zugrunde liegende Investitionsprogramm in Anlage zu diesem Beschluss
- den Finanzplan der Hospital-Stiftung für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (s. Haushaltsplan – Teil VI, Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten:
Haushaltsjahr 2014 2015 2016
€ € €
Verwaltungshaushalt 1.328.850 1.329.850 1.331.850
Vermögenshaushalt 238.000 340.000 192.000
Gesamthaushalt 1.566.850 1.669.850 1.523.850
=======================================
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 5
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8. / pl/3/8/13. Taxitarifordnung;
Änderung des § 6 Abs. 1 Satz 2 wegen Erfassung der Wartezeit
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.02.2013
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pl/3/8/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Bayer. Landesamt für Maß und Gewicht, Mess- und Eichwesen, teilte dem Ordnungs- und Straßenverkehrsamt am 14.1.2013 mit, dass die durch die Änderung der Taxitarifordnung vom 28.11.2012 erforderliche Neueichung der Taxameter der einzelnen Fahrzeuge technisch nicht umgesetzt werden kann, da zwar ein Vielfaches der Streckeneinheit (5 Streckeneinheiten), aber nicht auch ein entsprechendes Vielfaches der Wartezeit erfasst ist.
Der bisherige § 6 Abs. 1 S. 2 TTO lautet:
„Der Mindestfahrpreis beträgt unter Einschluss einer Wegstrecke von 294,12 m 3,70 €.“
Der neue § 6 Abs. 1 S. 2 TTO lautet:
„Der Mindestfahrpreis beträgt unter Einschluss einer Wegstrecke von 294,12 m und unter Einschluss einer Wartezeit von 1 Minute und 21,8 Sekunden 3,70 €.“
Aus der Änderung ergeben sich keine Nachteile für die Kunden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sowohl Streckenlänge als auch Wartezeiten auf dieser kurzen Strecke eher unüblich sind, ist die Änderung für die Taxifahrer vertretbar.
Entwurf:
Änderungsverordnung
Verordnung der Stadt Aschaffenburg zur Änderung der Verordnung über den Taxitarif (Taxitarifordnung) vom 9. März 2007 (amtlich bekannt gemacht am 22. Juni 2007), zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 28.11.2012 (amtlich bekannt gemacht am 7.12.2012), wird wie folgt geändert:
Auf Grund von § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2272) und § 31 der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk) vom 22. Dezember 1998 (GVBl S. 1025, BayRS 9210-2-W zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 28.11.2012 (amtlich bekannt gemacht am 7.12.2012), wird wie folgt geändert:
§ 6 Mindestfahrpreis:
§ 6 Abs. 1 S. 2 TTO erhält folgende Fassung:
„Der Mindestfahrpreis beträgt unter Einschluss einer Wegstrecke von 294,12 m und unter Einschluss einer Wartezeit von 1 Minute und 21,8 Sekunden 3,70 €.“
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Aschaffenburg, X.X.2013
Stadt Aschaffenburg
Klaus Herzog
Oberbürgermeister
.Beschluss:
Die Verordnung der Stadt Aschaffenburg über den Taxitarif (Taxitarifordnung - TTO) vom 09.03.2007 in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.11.2012 wird in § 6 Abs. 1 S. 2 geändert. Die beiliegende Änderungsverordnung wird erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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9. / pl/3/9/13. Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg;
a) Bilanzsumme und Jahresverlust
b) Behandlung des Jahresverlustes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
|
1. Sitzung des Stadthallensenates
|
29.01.2013
|
ö
|
Beschließend
|
1 | shs/1/1/13 |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.02.2013
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pl/3/9/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt
Aschaffenburg.
Nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresabschluss 2011 vom Stadthallensenat vorberatend festzustellen und dem Stadtrat (Plenum) zur Feststellung vorzulegen.
Der Feststellung hat vorauszugehen:
- Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer
- Örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2011 erfolgte durch die WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/M. am 18.06.2012, die örtliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt mit Bericht vom 18.09.2012 sowie Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 15.10.2012. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurde in der Sitzung vom 03.07.2012 bereits ausführlich erläutert.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011.
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 5 d. ö. S. "Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg;
a) Bilanzsumme und Jahresverlust
b) Behandlung des Jahresverlustes" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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10. / pl/3/10/13. Annahme von Zuwendungen (Spenden und Schenkungen);
- Bericht über das Jahr 2012
- Zustimmung zur Annahme einer Spende
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.02.2013
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pl/3/10/13 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 9 d. ö. S. "Annahme von Zuwendungen (Spenden und Schenkungen);
- Bericht über das Jahr 2012
- Zustimmung zur Annahme einer Spende" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 15:51 Uhr