Datum: 19.02.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. / pvs/2/1/13. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Schweinheimer Höhe" zwischen Frühlingstraße, Heimstraße, Fußweg, Odenwaldstraße, Böhmerwaldstraße und Bergstraße (Nr. 5/32);
- Aufstellungsbeschluss
- Antrag des Stadtrates Johannes Büttner (KI) vom 21. Januar 2013
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25. Januar 2013
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
19.02.2013
|
ö
|
Vorberatend
|
1 | pvs/2/1/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Gebiet zwischen Frühlingstraße, Heimstraße, Fußweg, Odenwaldstraße, Böhmerwaldstraße und Bergstraße ist praktisch durchgängig wohnbaulich genutzt und mit Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern hauptsächlich aus der Epoche ab den 1950er Jahren bebaut. Die Wohnhäuser sind in offener Bauweise straßenbegleitend aufgereiht, teils stehen sie unmittelbar an der Straßenbegrenzungslinie, teils weisen sie einen Abstand zur Straße auf.
Im Abschnitt beidseits der Schweinheimer Straße zwischen dem Kreisel Rhönstraße / Schweinheimer Straße und der Bergstraße bildet die teils villenartig anmutende Bebauung mit Häusern von der Gründer- bis zur Neuzeit den nördlichen Beginn der Ortslage von Schweinheim.
Für das Gebiet existiert kein Bebauungsplan, planungsrechtlich zählt es zu einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ im Sinne des § 34 Baugesetzbuch.
Bauvorhaben im Plangebiet unterliegen gemäß § 34 BauGB dem sogenannten „Einfügungsgebot“ – sie müssen sich also „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung“ einfügen. Insgesamt ist die Situation auch als stabil einzuschätzen und planungsrechtlich über die Beurteilungskriterien des § 34 BauGB beherrschbar, allerdings hat ein kürzlich beantragtes Bauvorhaben auf dem Grundstück Schweinheimer Straße 60 nachbarliche und bodenrechtliche Spannungen verursacht, weil es aufgrund seines Volumens, seiner Gebäudebreite, -tiefe und -gestalt und aufgrund der Zahl der geplanten Wohnungen den baulichen Rahmen der Umgebungsbebauung überschreitet. Das Bauvorhaben wird in der vorliegenden Form folglich im Sinne des § 34 BauGB als nicht genehmigungsfähig beurteilt, das gemeindliche Einvernehmen soll daher nicht erteilt werden (Behandlung des Baugesuchs im UVS am 20.02.2013).
Der vorliegende Fall zeigt, dass die interpretations- und auslegungsbedürftigen Beurteilungsmaßstäbe des § 34 BauGB rechtliche Unsicherheiten auf Seiten des Bauwerbers und der Nachbarschaft nicht vollständig ausräumen können und somit Interessenskonflikte zwischen allen Beteiligten (Bauherr / Nachbar / Genehmigungsbehörde) verbleiben.
Durch Aufstellung eines Bebauungsplans können die zukünftigen Möglichkeiten zur baulichen Ausnutzung der Grundstücke abschließend geregelt werden, allerdings erlauben die abstrakten Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht die Konservierung des Gebäudebestands.
Den Anträgen von Stadtrat Johannes Büttner vom 21.01.2013 und der SPD-Fraktion vom 25.01.2013 zur Aufstellung eines Bebauungsplans kann gefolgt werden.
Der Bebauungsplan soll mit seinen künftigen Festsetzungen im Wesentlichen folgende Planungsziele verfolgen:
- Erhalt der Grundstruktur des vorhandenen Gebietes mit seiner offenen Bauweise und dem Bestand entsprechenden Gebäudebreiten, Bautiefen und Grundstücksausnutzungen.
- Erhalt des Charakters eines Allgemeinen Wohngebietes mit aufgelockerter Bebauung
- Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, Geschosszahl) in Orientierung am Bestand, Zulässigkeit von maximal 3 Vollgeschossen, Begrenzung der Wohnungsanzahl
- Gestalterische Einpassung von Neubauvorhaben durch Wahrung der vorherrschenden Dachlandschaft
Da der Bebauungsplan in enger Orientierung an der baulichen Ausprägung und Typik des Gebietsumgriff erfolgt und der sich aktuell aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert werden soll, kann für die Aufstellung des Bebauungsplanes das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet werden.
Auf die Erstellung des für Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren nicht notwendigen „Umweltberichtes“ nach § 2a Nr.2 BauGB kann verzichtet werden; gleichwohl sind Belange von Natur und Landschaft in der planerischen Abwägung entsprechend zu würdigen.
Eine Veränderungssperre ist aus stadtplanerischer Sicht zur Sicherung der Bauleitplanung aktuell nicht geboten, sie würde vielmehr für eine unnötige Behinderung der kontinuierlich auftretenden kleineren baulichen Maßnahmen im Plangebiet zur Anpassung des Baubestandes an die heutigen Wohnbedürfnisse sorgen. Bauvorhaben, die den Planungszielen widersprechen, können auf Basis des § 15 BauNVO für den Zeitraum eines Jahres zurück gestellt werden. Sollte sich im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens zeigen, dass im Gebiet verstärkt eine unverträgliche und den Planungszielen widersprechende Neubautätigkeit einsetzt, kann das Instrument der Veränderungssperre zu einem späteren Zeitpunkt immer noch beschlossen werden.
.Beschluss: 1
Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 8 d. ö. S. "Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Schweinheimer Höhe" zwischen Frühlingstraße, Heimstraße, Fußweg, Odenwaldstraße, Böhmerwaldstraße und Bergstraße (Nr. 5/32)
- Aufstellungsbeschluss
- Antrag des Stadtrates Johannes Büttner (KI) vom 21. Januar 2013
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25. Januar 2013"
aufgrund des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 19.02.2013 abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Herr Stadtrat xxx
fordert vor Aufstellung des Bebauungsplans zunächst die Durchführung eines Bewohnergespräches. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog teilt daraufhin mit, dass zeitnah zu dem geforderten Bürgergespräch eingeladen wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. / pvs/2/2/13. Planfeststellungsverfahren für die Bundesstraße B 26, Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" in Aschaffenburg;
- Kenntnisnahme und Billigung der Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg im Rahmen ihrer Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
- Kenntnisnahme und Billigung der Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg als Grundstückseigentümerin und Inhaberin subjektiver Rechte
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
19.02.2013
|
ö
|
Vorberatend
|
2 | pvs/2/2/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Auf Veranlassung des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg hat die Regierung von Unterfranken ein Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" der B 26, Darmstädter Straße, eingeleitet.
Die Stadt Aschaffenburg wird dabei von der Regierung in dreifacher Hinsicht an diesem Verfahren beteiligt:
1. Mit Schreiben vom 27.11.2012 hat die Regierung der Stadt Aschaffenburg Gelegenheit gegeben, bis zum 22.01.2013 eine Stellungnahme in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange abzugeben.
2. Mit dem vorgenannten Schreiben weist die Regierung die Stadt Aschaffenburg darauf hin, dass sie innerhalb der Einwendungsfrist, d. h. bis zum 20.02.2013 auch als betroffene Grundstückseigentümerin und als Inhaberin subjektiver Rechte Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für die Bundesstraße B 26, Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" in Aschaffenburg vorbringen kann.
3. In einem gesonderten Schreiben, ebenfalls mit Datum vom 27.11.2012, hat die Regierung von Unterfranken die Stadt Aschaffenburg im Rahmen der Amtshilfe gebeten, die Planfeststellungsunterlagen einen Monat zur allgemeinen Einsicht auszulegen, die Auslegung ortsüblich bekannt zu machen und die Planfeststellungsunterlagen zusammen mit den bei ihr eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Einwendungs- bzw. Stellungnahmefrist zurückzugeben. Die Auslegungsfrist endet am 06.02.2013, die Einwendungs- und Stellungnahmefrist endet am 20.02.2013.
zu 3.:
Zur Erfüllung des Amtshilfeersuchens an die Stadt Aschaffenburg, die Planfeststellungsunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme auszulegen und im Hinblick auf die Behandlung der bei der Stadt abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen bedarf es keiner Kommentierungen oder Stellungnahmen seitens der Stadt. Etwa eingehende betreffende Schreiben sind lediglich mit Eingangsvermerk an die Regierung von Unterfranken weiterzuleiten.
zu 1. und 2.:
Am 23.11.2009 wurde dem Stadtrat vom Staatlichen Bauamt eine Planungsstudie über den Ausbau der B 26 vorgestellt. Die Studie wurde ausführlich beraten und die Vorteile des Projekts für das innerstädtische Hauptstraßennetz erkannt. Kontrovers diskutiert wurden damals die entlang des Parks Schönbusch vorgesehene Grünwand, weil sie den Park zum Hafengebiet hin abriegelt, sowie der geplante Gebäudeabbruch auf dem gewerblich genutzten, städtischen Anwesen Darmstädter Straße 164.
Die auszubauenden Knotenpunkte dienen der Ertüchtigung der B 26 vor allem im Bereich der beiden, ca. 750 m voneinander entfernten Hafenzufahrten „West“ und „Mitte“. Der auszubauende Straßenabschnitt liegt zwischen dem Waldfriedhof und der Brücke über die Hafenbahn. Die B 26 wird an diesen Knotenpunkten jeweils auf vier Fahrstreifen aufgeweitet und mit Abbiegespuren versehen.
Die Nähe der Knotenpunkte zueinander und die Anordnung eines baumbepflanzten Mittelstreifens erfordern auch aus Gründen der Verkehrssicherheit einen vierstreifigen Ausbau auch zwischen den beiden Knotenpunkten.
Außer ihrer Funktion als Hafen- und Schönbuschzufahrt übernimmt der auszubauende Bereich der B 26 in Übereinstimmung mit den Zielen des Verkehrsentwicklungsplans der Stadt Aschaffenburg weitere Verkehrsfunktionen:
Die B 26 ist Bestandteil des überörtlichen Straßennetzes in der Verantwortung von Bund und Freistaat Bayern. Das überörtliche Straßennetz soll die schnelle und leistungsfähige Verbindung zwischen den großen Siedlungsräumen und deren Zentren gewährleisten.
Die Darmstädter Straße hat herausragende Bedeutung für die überörtliche Anbindung des Staatshafens Aschaffenburg. Für die Stadt Aschaffenburg ist gerade der Gesichtspunkt der Hafenanbindung nicht nur auf dem Wasser- und dem Schienenweg, sondern auch über die Straße wichtig. Nur durch eine gut funktionierende B 26 ist ein stadtverträglicher Zugangsverkehr zum Hafen zu gewährleisten.
Schließlich ist die Darmstädter Straße auch eine auf die Ringstraße zuführende Radialstraße und damit Bestandteil des städtischen Hauptstraßennetzes. Dieses Netz hat die Bündelung des Durchgangverkehrs auf die Hauptstraßen und damit die Schonung der Wohngebiete als vornehmliche Aufgabe. Außerdem dient der Ausbau der B 26 der Verlagerung von Durchgangsverkehr von der durch die geschlossene Ortslage des Stadtteils Nilkheim führenden Staatsstraße 3115, Großostheimer Straße, auf die weitgehend anbaufreie und in dieser Hinsicht weit unempfindlichere B 26.
Der heutige Ausbauzustand der Darmstädter Straße entspricht im Planfeststellungsbereich nicht dem derzeitigen Verkehrsbedarf von 23.000 kfz/24h, geschweige denn dem in den Planfeststellungsunterlagen nachgewiesenen Bedarf des Prognosejahres 2025 von 29.500 kfz/24h mit einer Spitzenbelastung um die 2.200 kfz/h. Außerdem erlaubt die mittlere Hafenzufahrt nur eingeschränkte Fahrtbeziehungen. Dies führt zwangsläufig zu unerwünschten Verkehrsverlagerungen insbesondere in die Stadtteile Leider und Nilkheim sowie zu Störungen im Verkehrsfluss, die die nähere und weitere Umgebung belasten.
Zur Verbesserung der Situation und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde im vergangenen Jahr in einem ersten Schritt der Knoten Darmstädter Straße/Augasse/Auweg mit einer Fuß- und Radwegunterführung ertüchtigt. Zur weiteren Verbesserung der Situation sind nun vor allem der Ausbau der Hafenzufahrten und deren Verknüpfung untereinander erforderlich.
Das staatliche Bauamt als Vertreter des Baulastträgers hat zur Beseitigung dieses verkehrlichen Misstands eine Ausbauplanung für die Darmstädter Straße zwischen dem Waldfriedhof und Hafenbahnbrücke erarbeitet. Der Planentwurf berücksichtigt nicht nur Fragen der Leistungsfähigkeit und der Verkehrssicherheit, sondern auch die Belange der Denkmalpflege und der Naherholung im Park Schönbusch. Die Achse der stadteinwärts führenden Fahrstreifen der Darmstädter Straße – auch Große Schönbuschallee genannt - bleiben auf den Mittelrisalit des Schlosses Johannisburg zentriert. Die inneren Raum- und Grünstrukturen des Parks Schönbusch werden nicht verändert.
Das derzeit laufende Planfeststellungsverfahren ist geeignet, alle Interessen der Stadt Aschaffenburg als Grundstückseigentümer wie auch alle von ihr zu tragenden öffentlichen Belange in die Abwägung gegenüber allen anderen Interessen und Belangen einzubringen und eine sachgerechte, ausgewogene Entscheidung zu garantieren.
Bei der Durchsicht der Planfeststellungsunterlagen haben sich noch einige Detailfragen ergeben, die teils redaktionelle Klarstellungen, teils inhaltliche Konkretisierungen erfordern. Das Nähere ist aus den beiden Entwürfen zu Stellungnahmen der Stadt Aschaffenburg zum einen als Träger öffentlicher Belange, zum anderen als Grundstückseigentümer zu entnehmen.
Die Verwaltung schlägt die in der Anlage beigefügten beiden Entwürfe zu Stellungnahmen zur Billigung vor. Danach können die Stellungnahmen an die Regierung von Unterfranken gesendet werden.
.Beschluss: 1
1. Während der Diskussion zu TOP 1 beantragt Herr Stadtrat Manfred Christ die Durchführung eines Ortstermins um überprüfen zu können, ob an der Kreuzung am Waldfriedhof nicht eine Unterführung gebaut werden könnte.
2. Auf Bitten von Herrn Stadtrat Manfred Christ lässt Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog über diesen Antrag abstimmen. Allerdings wird die Abstimmung zunächst gem. § 27 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg zwei Mal wiederholt, da ein unklares Ergebnis vorlag. Bei der letzten Abstimmung stellt Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog schließlich fest, dass der Antrag mit acht Stimmen gegen einige Stimmen abgelehnt worden ist.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
1. Der Entwurf zur Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg im Rahmen ihrer Beteiligung als
Träger öffentlicher Belange im Planfeststellungsverfahren für die Bundesstraße B 26, Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" in Aschaffenburg vom 29.01.2013 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme bis zum 22.02.2013 bei der Regierung von Unterfranken abzugeben.
2. Der Entwurf zu einer Einwendung der Stadt Aschaffenburg als betroffene
Grundstückseigentümerin und als Inhaberin subjektiver Rechte im Planfeststellungsverfahren für
die Bundesstraße B 26, Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-
Mitte" in Aschaffenburg vom 29.01.2013 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die
Verwaltung wird beauftragt, diese Einwendung bis zum 20.02.2013 bei der Regierung von
Unterfranken vorzubringen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
3. / pvs/2/3/13. Nahverkehrsplan in der Region Bayerischer Untermain;
- Beschluss zur Fortschreibung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
19.02.2013
|
ö
|
Vorberatend
|
3 | pvs/2/3/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg und die kreisfreie Stadt Aschaffenburg bilden den gemeinsamen Nahverkehrsraum Bayerischer Untermain. Seit 1999 betreiben die Gebietskörperschaften eine gemeinsame Nahverkehrsplanung für den allgemeinen ÖPNV nach den Vorgaben des Bayerischen ÖPNV-Gesetztes. Der Nahverkehrsplan bildet die Rechtsgrundlage für die Regierung von Unterfranken als Genehmigungsbehörde über den Fahrplan und der Konzessionierung von Linienverkehren. Keine rechtliche Planungskompetenz haben die Gebietskörperschaften beim Schienenpersonennahverkehr. Aufgabenträger ist der Freistaat Bayern vertreten durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft.
Der Nahverkehrsplan wurde erstmals 1999 aufgestellt und hatte einen Planungshorizont von 5 Jahren. Die Bearbeitung erfolgte seinerzeit durch den Gutacher Planungsgruppe Nord, Kassel. 2006 – 2007 erfolgte die erste Fortschreibung. Sie wurde überwiegend von den Verwaltungen der Aufgabenträger selbst durchgeführt. Zur Aktualisierung des Datengerüstes wurden Zählungen und Befragungen extern vergeben.
Die Nahverkehrsplanung wird durch die ARGE ÖPNV fachlich begleitet. Die ARGE ÖPNV, eine 1980 zur Verbesserung des ÖPNV gegründete Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit, setzt sich zusammen aus
- der Facharbeitsgruppe, bestehend aus den Verwaltungen der Gebietskörperschaften und der VAB – Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain mit den Unternehmen und
- der Arbeitsgruppe der Fraktionen, in der alle Fraktionen der Gebietskörperschaften vertreten sind.
Nach mehr als fünf Jahren Gültigkeit des zweiten Nahverkehrsplans ist eine erneute Fortschreibung insbesondere aus folgenden inhaltlichen Gesichtspunkten erforderlich.
- Beachtung der demographischen Veränderungen im allgemeinen ÖPNV durch sinkende Schülerzahlen in der Region und der Gewährleistung der Barrierefreiheit
- Prüfung und Weiterentwicklung des Liniennetzes im Stadtbusverkehr unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Regionalen Omnibusverkehrs (Durchmesserlinien), der Siedlungsentwicklung nach dem Flächennutzungsplan 2030 und dem Hauptverkehrsstraßennetz mit dem Ringschluss-Ost und der Bahnparallele sowie der Optimierung der Verkehrsdrehscheibe Bahnhof für den allgemeinen ÖPNV (Anbindung Nord, Fernbuslinien etc.)
- Verbesserung der Leistungsfähigkeit und der Bedienungsqualität im Korridor Aschaffenburg – West/Großostheim
- Berücksichtigung der Anforderungen aus dem mit 01.01.2013 gültigen neuen Personenbeförderungsgesetz.
Der neue Nahverkehrsplan soll in wesentlichen Teilen durch ein qualifiziertes Verkehrsplanungsbüro bearbeitet werden. Die Verwaltungen der Aufgabenträger haben sich darauf verständigt Teilleistungen (Bestandserhebungen in der Infrastruktur, Fahrschein-Verkaufsdaten zur Erhebung der ÖPNV- Nachfrage und siedlungsgeographische Veränderungen in der Raumstruktur etc.) selbst durchzuführen.
Die Bearbeitung der Planung soll bis März 2014 abgeschlossen sein, da bereits 2014 die Neukonzessionierung von Linienwegen ansteht.
Die Verwaltung der Aufgabenträger bereitet zurzeit die Angebotseinholung und Vergabe der Planungsleistung vor. Von einem Kostenvolumen in einer Größenordnung von 100.000 € wird ausgegangen. Die Aufteilung der Planungskosten soll wie auch beim ersten Nahverkehrsplan gedrittelt werden. Der Planungskostenanteil der Stadt liegt damit bei 33.000 €. Die Stadt Alzenau wird sich nach einem noch zu vereinbarenden Einwohnerschlüssel an den Planungskosten beteiligen. Für diese Planungsmittel werden ÖPNV-Fördermittel gewährt.
Im Zuge der Bearbeitung des neuen Nahverkehrsplans wird die Öffentlichkeit eingebunden.
.Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung über die Nahverkehrsplanung in der Region
Bayerischer Untermain zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat beschließt den Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain fortzuschreiben. Die Planung soll durch ein qualifiziertes Verkehrsplanungsbüro bearbeitet werden. Die Verwaltung wird beauftragt im Einvernehmen mit den Aufgabenträgern der Stadt Alzenau, des Landkreises Aschaffenburg und des Landkreises Miltenberg die Vergabe der Planungsleistung vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. / pvs/2/4/13. Mainuferprojekt
- Sachstandsbericht
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
19.02.2013
|
ö
|
Vorberatend
|
4 | pvs/2/4/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Vorbemerkung
Der Planungs- und Verkehrssenat hat am 06.12.2011 der Bewerbung der Stadt Aschaffenburg zum Pilotprojekt der nationalen Stadtentwicklungspolitik „Die Aschaffenburger Schlossterrassen im Mainuferpark“ zugestimmt. Im Zuge dieses Projektes werden für die Neugestaltung des Mainufers zwischen Pompejanum und Willigisbrücke neue innovative Formen der Bürgerbeteiligung erprobt. Der Beteiligungsprozess ist auf eine Laufzeit von zwei Jahren angelegt.
Die Stadtverwaltung hat über den Fortgang des Projektes den Planungs- und Verkehrssenat mit Zwischenberichten am 08.05.2012 und 24.7.2012 informiert. Nach dem zweiten Zwischenbericht vom 24.07.2012 zu den Ergebnissen des Mainuferfestes und den hieraus zu ziehenden Schlussfolgerungen für Aktivitäten über die Sommerzeit 2012, sowie für das Jahr 2013, steht nun das Programmjahr 2013 im Vordergrund.
2. Temporäre Maßnahme für das Programmjahr 2013
Mit Beschluss des Planungs- und Verkehrssenats vom 24.07.2012 wurde die Verwaltung beauftragt für das Projektjahr 2013 folgende temporäre Maßnahmen vorzubereiten:
- Aufbau eines maßstäblichen Konturmodells der Määkuh
- Bespielung einer Teilfläche des Parkplatzes an der Wappenmauer mit einem Beachvolleyballplatz und eine
- experimentelle Trennung von Rad- und Fußweg
- Schaffung eines Gastronomieangebotes im Bereich des nordwestlichen Mainufers
Die o. g. Maßnahmen wurden von der Stadtverwaltung in den vergangenen Monaten mit folgenden Ergebnissen vorbereitet:
2.1. Aufbau eines maßstäblichen Konturmodells der Määkuh
Im Rahmen des bisherigen Diskussionsprozesses zur Neugestaltung des Mainufers wurde der Präsentation des historischen Kettenschleppschiffes Määkuh große Aufmerksamkeit zuteil.
Die Standortfindung für einen „Landliegeplatz“ war unmittelbar Aufgabe des Plangutachterverfahrens und hat verschiedene Standortalternativen aufgezeigt.
Damit die Bürgerschaft und der Stadtrat einen visuellen Eindruck von der Größe der Määkuh bekommen, plant die Stadtverwaltung den Aufbau eines maßstäblichen Konturmodells auf der Mainuferterrasse.
In Zusammenarbeit mit den Määkuh-Freunden wurde ein Konzept für das Konturmodell erarbeitet.
Als Standort wird vorgeschlagen den östlichen Bereich des Parkplatzes an der Suicardusstraße zwischen Einfahrt zum Parkplatz und westlicher Treppe heranzuziehen. Die Fläche hat eine Abmessung von 50 x 60 Meter.
Das Konturmodell soll als Gerüstkonstruktion hergestellt werden. Für die bauliche Ausführung konnte das technische Hilfswerk Aschaffenburg gewonnen werden. Das Konturmodell soll für einen Zeitraum von ca. 14 Tagen im Frühsommer präsentiert werden. Die Määkuh-Freunde begleiten dieses Konturmodell mit einer Ausstellung zur Geschichte der Kettenschleppschifffahrt zusammen. Projektbegleitend fallen Kosten in Höhe von ca. 2000 Euro als Auslagenersatz an.
Für die Dauer der Präsentation müssen rund 50 Stellplätze gesperrt werden.
2.2. Bespielung einer Teilfläche des Parkplatzes an der Wappenmauer mit einem Beachvolleyballplatz
Im Zuge der Facebook-Beteiligung wurde vorallem von Jugendlichen gewünscht am Mainufer einen Beachvolleyballplatz zu errichten. In den drei Plangutachten hatte dieses Thema bislang keinen Eingang gefunden. Die Stadtverwaltung hat darauf hin die Realisierungsmöglichkeiten geprüft. Ein Beachvolleyballplatz benötigt eine Fläche von 20 m x 26 m. Ein Ballfangzaun ist notwendig. Für den Aufbau der Fläche sind Einfassungen erforderlich. Die Sandlage hat eine Stärke von 40 cm. Der Platz muss hochwasserfrei liegen. Zusätzlich erfordert der Spielbetrieb eine robuste Nachbarschaft. Das Mainufer zwischen Pompejanum und Willigisbrücke ist aus Sicht der Verwaltung für eine solche Einzelnutzung nicht geeignet. Ein provisorischer Aufbau ist wegen der hohen technischen Anforderungen nicht sinnvoll. Die Materialkosten würden mit einer Kanteneinfassung hierfür rund 30.000 € betragen. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher den Beachvolleyballplatz in diesem Abschnitt des Mainufers nicht weiterzuverfolgen. Die Stadtverwaltung wird Standortalternativen am gesamten Mainufer untersuchen.
2.3 Sitzstufen an der Ufermauer
Die drei Planungsgutachten zur Mainufergestaltung besetzen das Thema Sitzen am Mainufer als „Wassererlebnis“ in ganz unterschiedlicher Art und Weise. Die Bandbreite der Vorschläge reicht von schwimmenden Holzdecks an der Uferlinie bis zu Terrassenstufen. Der Bürgerbeteiligungsprozess hat deutlich aufgezeigt, dass die Besucher des Mainufers zusätzliche Sitzmöglichkeiten in unmittelbarer Ufernähe wünschen. Als Sofortmaßnahme schlägt die Verwaltung vor, die bestehende Ufermauer unterhalb des Schlosses zu einer Sitzgelegenheit umzugestalten. Hierzu muss die Ufermauer auf einer Länge von 30 m von störendem Aufwuchs freigestellt werden. Die Mauer selbst wird als Unterkonstruktion genutzt, auf der eine Sitzfläche aus Holz aufgeschraubt wird. In regelmäßigen Abständen werden Blockstufen auf der unteren Stufe aufgesetzt um das Begehen zu ermöglichen. Zusätzlich sind Geländer erforderlich. Die Sitzstufen werden derzeit durch das Garten- und Friedhofsamt vorbereitet. Der Aufbau soll im Frühjahr erfolgen.
2.4. Radwegeverbindung Floßhafen - Suicardusstraße
Wegen der starken Inanspruchnahme des schmalen Mainuferweges durch Fußgänger und Radfahrer, insbesondere an den Wochenenden, bietet sich eine eigene Fahrradtrasse auf der Suicardusstraße an. Alle Plangutachten schlagen eine solche Trennung von Fußgänger und Radfahrer vor. Der Fahrradfahrer soll vom Floßhafen auf die Suicardusstraße geführt werden. Am Theoderichstor erfolgt die Führung wieder über den Mainuferweg. Die Stadtverwaltung hat geprüft ob eine solche Führung als Provisorium hergestellt werden kann. Unproblematisch ist die Wegeführung am Theoderichstor. In Höhe Floßhafen – Brückenkopf Willigisbrücke ist ein Höhenunterschied im vorhandenen Gelände von rund 10 % auf einer Entwicklungslänge von 100 m zurückzulegen. Eine solche Rampe kann als Provisorium nur mit erheblichem Kostenaufwand hergestellt werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher diese Maßnahme im Zuge der Umsetzung des Gesamtkonzeptes weiterzuverfolgen. Zur Entflechtung der Verkehre soll 2013 mit parallelen, abgetrennten Wegetrassen experimentiert werden.
2.5. Sichtachsen und Sichtfelder
Im Bereich der oberen Schlossterrasse ist das Mainufer durch Aufwuchs stark verbuscht. In der Vegetationszeit ist der Blick aufs Wasser eingeschränkt. Dieser Umstand wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung sehr häufig beklagt. Die Stadtverwaltung spricht sich dafür aus an einzelnen Stellen Sichtachsen und Sichtfelder freizuschneiden. In diesen Bereichen sollen Bäume und Sträucher zurückgeschnitten werden.
Handlungsbedarf besteht an folgenden Stellen:
- am zentralen Treppenabgang vom Parkplatz zum Perth Inch (Ausschneiden des seitlichen Aufwuchses)
- Schaffung eines Sichtfenster vom Parkplatz zum Pompejanum/Frühstückstempel
- am nördlichen Ende des Parkplatzes in Höhe Wappenmauer durch Ausschneiden des Aufwuchses sowie
- am hinteren Treppenabgang durch Aufasten der beiden seitlichen Bäume.
Die Arbeiten können bis 28.2.2013 durch das Garten- und Friedhofsamt im Rahmen von Pflegearbeiten durchgeführt werden.
2.6. Schaffung eines Gastronomieangebotes im Bereich des nordwestlichen Mainufers
Die Privat-Brauerei Schmucker, Mosautal, ist seit 2012 neuer Pächter der Traditionsgaststätte Roter Kopf an der Suicardusstraße. Das Lokal soll im März 2013 eröffnen.
Der neue Betreiber hat gegenüber der Stadtverwaltung sein Interesse bekundet zur Sommersaison 2013 auch ein erweitertes Gastronomieangebot in Form eines Biergartens am Mainufer anzubieten. Die Brauerei schlägt als Standort eine Wiesenfläche östlich des Theoderichstor unmittelbar angrenzend an dem Trailerparkplatz der Slipanlage vor. Nördlich begrenzt wird die Fläche durch den Hang zum Parkplatz an der Suicardusstraße. Der Abstand zum Mainuferradweg beträgt drei Meter.Die Fläche ist mit drei Kastanien und einem Kirschbaum bestockt. Das Gelände fällt in Richtung Main um ca. 50 cm.
Die Schmucker Brauerei würde auf der o.g. Fläche rund 130 Gastplätze im Rahmen einer Betriebszeit von 10:00 bis 22:00 Uhr anbieten. Mit der Gaststätte „Roter Kopf“ bestünden genügend Toiletten. Nach der Stellplatzsatzung der Stadt ergäbe sich für diese Außengastronomie ein Parkplatzbedarf von rund 10 Stellplätzen (nach Stellplatzsatzung 1Ab/30m² Freischankfläche). Für den Stellplatznachweis müsste auf die Parkplatzfläche an der Wappenmauer zurückgegriffen werden, da der Rote Kopf selbst keine Flächen besitzt, die herangezogen werden könnten. Der Wendeplatz am Theoderichstor darf zum Parken nicht genutzt werden.
Die Schmucker Brauerei wäre bereit ein einjähriges Provisorium mit einer Betriebszeit vom 01.Mai bis 31.Oktober umzusetzten. Die Kostenträgerschäft läge ausschließlich bei der Brauerei. Für dieses Projekt wäre ein Bauantrag erforderlich, der im UVS zu beraten ist. Die Brauerei könnte den Bauantrag zeitnah vorlegen.
3. Weitere Aktionen und Initiativen im Rahmen des 2. Programmjahrs „Die Aschaffenburger Schlossterassen im Mainuferpark“
Neben den Sofortmaßnahmen wird das laufende Jahr bis zum Abschluss des Pilotprojektes „Nationale Stadtentwicklungspolitik“ genutzt kleinere temporäre Aktionen durchzuführen.
Startpunkt ist eine Aktualisierung der Ausstellungstafeln am Panoramaweg in den kommenden Wochen. Hierbei soll auch das Bildmaterial aus der Bürgerschaft berücksichtigt werden. Die im letzten Jahr aufgebaute Sommerbühne soll weiterhin bespielt werden. Künstlerische Aktionen wie z.B. die Kunsthaltestelle sollen den Frühsommer begleiten. Für die Aschaffenburger Kulturtage ist ein ergänzender Beitrag in Vorbereitung. Im Juni ist geplant, im Rahmen der bundesweiten 72–Stundenaktion „Uns schickt der Himmel“ des BDKJ gestalterische Jugendaktionen auf den Mainwiesen durchzuführen. Hieran angebunden ist auch eine Mitmachaktion mit Aschaffenburger Künstlern angedacht. Aus dem Kreis der am Projekt beteiligten Sozialvereine kam die Idee einer „Sonntags-Brunch-Tafel“ am Main, die ebenfalls weiter verfolgt werden soll. Ziel des 2. Projektjahres ist auch die Entwicklung einer „Hausordnung“, die die gegenseitige Rücksichtnahme dieser intensiv genutzten Freizeitfläche dokumentiert. Der Stadtjugendring wird hierzu eigene Veranstaltungen durchführen, um die Konfliktfelder „Müllaufkommen“ und „Vandalismus“ zu moderieren. Ergänzend und als Rückkoppelung sind sog. Einzelaktionen bzw. Fokusgespräche mit Senioren und Akteuren aus den Bereichen Sport & Bewegung sowie Tourismus vorgesehen.
Zur Dokumentation des Gesamtprozesses soll vor den Sommerferien eine öffentliche Präsentation der Ergebnisse der rund eineinhalb Jahre währenden Diskussions- und Experimentierphase erfolgen. Für den Stadtrat wird es einen Gesamtbericht mit Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Mainuferplanung geben, wie auch zur Einordnung der gewonnenen Erfahrungen hinsichtlich des Umgangs und der Übertragbarkeit der eingesetzten Beteiligungsinstrumente.
.Beschluss: 1
1. Herr Stadtrat Johannes Büttner erläutert seinen Antrag vom 06.02.2013 bezüglich „Technikdenkmal Määkuh – Standortklärung“. Herr Bernhard Keßler teilt daraufhin mit, dass das Anliegen des Antrages dem Eigentümer der Määkuh, Herrn xxx, diskutiert werden wird.
2. Herr Stadtrat Johannes Büttner fordert eine Einberufung des Schlossterrassenbeirates. Herr Bernhard Keßler teilt mit, dass das der Schlossterrassenbeirat nach der
durchgeführten Experimentierphase im Sommer 2013 einberufen werden wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Aufbau eines maßstäblichen Konturmodells der Määkuh:
Im Rahmen des bisherigen Diskussionsprozesses zur Neugestaltung des Mainufers wurde der Präsentation des historischen Kettenschleppschiffes Määkuh große Aufmerksamkeit zuteil.
Die Standortfindung für einen „Landliegeplatz“ war unmittelbar Aufgabe des Plangutachterverfahrens und hat verschiedene Standortalternativen aufgezeigt.
Damit die Bürgerschaft und der Stadtrat einen visuellen Eindruck von der Größe der Määkuh bekommen, plant die Stadtverwaltung den Aufbau eines maßstäblichen Konturmodells auf der Mainuferterrasse.
In Zusammenarbeit mit den Määkuh-Freunden wurde ein Konzept für das Konturmodell erarbeitet.
Als Standort wird vorgeschlagen den östlichen Bereich des Parkplatzes an der Suicardusstraße zwischen Einfahrt zum Parkplatz und westlicher Treppe heranzuziehen. Die Fläche hat eine Abmessung von 50 x 60 Meter.
Das Konturmodell soll als Gerüstkonstruktion hergestellt werden. Für die bauliche Ausführung konnte das technische Hilfswerk Aschaffenburg gewonnen werden. Das Konturmodell soll für einen Zeitraum von ca. 14 Tagen im Frühsommer präsentiert werden. Die Määkuh-Freunde begleiten dieses Konturmodell mit einer Ausstellung zur Geschichte der Kettenschleppschifffahrt zusammen. Projektbegleitend fallen Kosten in Höhe von ca. 2000 Euro als Auslagenersatz an.
Für die Dauer der Präsentation müssen rund 50 Stellplätze gesperrt werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
.Beschluss: 3
Sitzstufen an der Ufermauer:
Die drei Planungsgutachten zur Mainufergestaltung besetzen das Thema Sitzen am Mainufer als „Wassererlebnis“ in ganz unterschiedlicher Art und Weise. Die Bandbreite der Vorschläge reicht von schwimmenden Holzdecks an der Uferlinie bis zu Terrassenstufen. Der Bürgerbeteiligungsprozess hat deutlich aufgezeigt, dass die Besucher des Mainufers zusätzliche Sitzmöglichkeiten in unmittelbarer Ufernähe wünschen. Als Sofortmaßnahme schlägt die Verwaltung vor, die bestehende Ufermauer unterhalb des Schlosses zu einer Sitzgelegenheit umzugestalten. Hierzu muss die Ufermauer auf einer Länge von 30 m von störendem Aufwuchs freigestellt werden. Die Mauer selbst wird als Unterkonstruktion genutzt, auf der eine Sitzfläche aus Holz aufgeschraubt wird. In regelmäßigen Abständen werden Blockstufen auf der unteren Stufe aufgesetzt um das Begehen zu ermöglichen. Zusätzlich sind Geländer erforderlich. Die Sitzstufen werden derzeit durch das Garten- und Friedhofsamt vorbereitet. Der Aufbau soll im Frühjahr erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
.Beschluss: 4
Radwegeverbindung Floßhafen – Suicardusstraße:
Wegen der starken Inanspruchnahme des schmalen Mainuferweges durch Fußgänger und Radfahrer, insbesondere an den Wochenenden, bietet sich eine eigene Fahrradtrasse auf der Suicardusstraße an. Alle Plangutachten schlagen eine solche Trennung von Fußgänger und Radfahrer vor. Der Fahrradfahrer soll vom Floßhafen auf die Suicardusstraße geführt werden. Am Theoderichstor erfolgt die Führung wieder über den Mainuferweg. Die Stadtverwaltung hat geprüft ob eine solche Führung als Provisorium hergestellt werden kann. Unproblematisch ist die Wegeführung am Theoderichstor. In Höhe Floßhafen – Brückenkopf Willigisbrücke ist ein Höhenunterschied im vorhandenen Gelände von rund 10 % auf einer Entwicklungslänge von 100 m zurückzulegen. Eine solche Rampe kann als Provisorium nur mit erheblichem Kostenaufwand hergestellt werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher diese Maßnahme im Zuge der Umsetzung des Gesamtkonzeptes weiterzuverfolgen. Zur Entflechtung der Verkehre soll 2013 mit parallelen, abgetrennten Wegetrassen experimentiert werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
.Beschluss: 5
Sichtachsen und Sichtfelder:
Im Bereich der oberen Schlossterrasse ist das Mainufer durch Aufwuchs stark verbuscht. In der Vegetationszeit ist der Blick aufs Wasser eingeschränkt. Dieser Umstand wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung sehr häufig beklagt. Die Stadtverwaltung spricht sich dafür aus an einzelnen Stellen Sichtachsen und Sichtfelder freizuschneiden. In diesen Bereichen sollen Bäume und Sträucher zurückgeschnitten werden.
Handlungsbedarf besteht an folgenden Stellen:
- am zentralen Treppenabgang vom Parkplatz zum Perth Inch (Ausschneiden des seitlichen Aufwuchses)
- Schaffung eines Sichtfenster vom Parkplatz zum Pompejanum/Frühstückstempel
- am nördlichen Ende des Parkplatzes in Höhe Wappenmauer durch Ausschneiden des Aufwuchses sowie
- am hinteren Treppenabgang durch Aufasten der beiden seitlichen Bäume.
Die Arbeiten können bis 28.2.2013 durch das Garten- und Friedhofsamt im Rahmen von Pflegearbeiten durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 3
.Beschluss: 6
Schaffung eines Gastronomieangebotes im Bereich des nordwestlichen Mainufers:
Die Privat-Brauerei Schmucker, Mosautal, ist seit 2012 neuer Pächter der Traditionsgaststätte Roter Kopf an der Suicardusstraße. Das Lokal soll im März 2013 eröffnen.
Der neue Betreiber hat gegenüber der Stadtverwaltung sein Interesse bekundet zur Sommersaison 2013 auch ein erweitertes Gastronomieangebot in Form eines Biergartens am Mainufer anzubieten. Die Brauerei schlägt als Standort eine Wiesenfläche östlich des Theoderichstor unmittelbar angrenzend an dem Trailerparkplatz der Slipanlage vor. Nördlich begrenzt wird die Fläche durch den Hang zum Parkplatz an der Suicardusstraße. Der Abstand zum Mainuferradweg beträgt drei Meter.Die Fläche ist mit drei Kastanien und einem Kirschbaum bestockt. Das Gelände fällt in Richtung Main um ca. 50 cm.
Die Schmucker Brauerei würde auf der o.g. Fläche rund 130 Gastplätze im Rahmen einer Betriebszeit von 10:00 bis 22:00 Uhr anbieten. Mit der Gaststätte „Roter Kopf“ bestünden genügend Toiletten. Nach der Stellplatzsatzung der Stadt ergäbe sich für diese Außengastronomie ein Parkplatzbedarf von rund 10 Stellplätzen (nach Stellplatzsatzung 1Ab/30m² Freischankfläche). Für den Stellplatznachweis müsste auf die Parkplatzfläche an der Wappenmauer zurückgegriffen werden, da der Rote Kopf selbst keine Flächen besitzt, die herangezogen werden könnten. Der Wendeplatz am Theoderichstor darf zum Parken nicht genutzt werden.
Die Schmucker Brauerei wäre bereit ein einjähriges Provisorium mit einer Betriebszeit vom 01.Mai bis 31.Oktober umzusetzten. Die Kostenträgerschäft läge ausschließlich bei der Brauerei. Für dieses Projekt wäre ein Bauantrag erforderlich, der im UVS zu beraten ist. Die Brauerei könnte den Bauantrag zeitnah vorlegen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 4
.Beschluss: 7
1.) Der dritte Zwischenbericht der Verwaltung zum Pilotprojekt der nationalen Stadtentwicklungspolitik „Die Aschaffenburger Schlossterrasse im Mainuferpark“ zur Umsetzung von temporären Maßnahmen wird zur Kenntnis genommen.
2.) Der Stadtrat stimmt dem Aufbau eines maßstäblichen Konturmodells der Määkuh auf dem östlichen Teil des Parkplatzes an der Suicardusstraße zu. Das Konturmodell wird für einen Zeitraum von ca. 14 Tagen im Frühsommer präsentiert und mit einer Informationskampagne begleitet, in der auch der Arbeitskreis der Altstadtfreunde eingebunden wird.
3.) Der Stadtrat befürwortet als weitere Sofortmaßnahme den Umbau der bestehenden Ufermauer unterhalb des Schlosses zu einer Sitzgelegenheit und beauftragt die Verwaltung mit der kurzfristigen Realisierung.
4.) Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat nach der Sommerpause ein Gesamtbericht zur rund 1,5 jährigen Diskussions- und Experimentierphase mit Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Mainuferplanung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. / pvs/2/5/13. Bericht der Polizeiinspektion Aschaffenburg über die Unfallentwicklung im Stadtgebiet 2011 sowie über einzelne Gefahrenpunkte
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
19.02.2013
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pvs/2/5/13 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 4 d. ö. S. "Bericht der Polizeiinspektion Aschaffenburg über die Unfallentwicklung im Stadtgebiet 2011 sowie über einzelne Gefahrenpunkte" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. / pvs/2/6/13. Regelung des Verkehrs in der Hanauer Straße (B 8);
Trennung der Fahrstreifen stadtein- und stadtauswärts durch Anordnung von Fahrstreifenbegrenzungen in Form einer Doppellinie und Sperrflächen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
19.02.2013
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pvs/2/6/13 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 5 d. ö. S. "Regelung des Verkehrs in der Hanauer Straße (B8); Trennung der Fahrstreifen stadtein- und stadtauswärts durch Anordnung von Fahrstreifenbegrenzungen in Form einer Doppellinie und Sperrflächen" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / pvs/2/7/13. Engstelle Aschaffstraße;
- Neue Parkregelung
- Antrag der Stadträtinnen Karin Pranghofer und Jennifer Friebe sowie der Stadträte Walter Roth und Karl-Heinz Stegmann vom 05.11.2012
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
19.02.2013
|
ö
|
Vorberatend
|
7 | pvs/2/7/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Aschaffstraße befindet sich zwischen den Hausnummern 9 bis 17 eine Engstelle in der Fahrbahn. Durch die aus der sonstigen Bauflucht in den Straßenraum hineinragenden Häuser der Südseite wird die Fahrbahn von 7,50 m auf 5,00 m eingeengt. Die Länge der Einengung beträgt etwa 50 m. Da innerhalb der Engstelle auch noch geparkt wird, verengt sich die Fahrbahn weiter auf etwa 4,0 m. Im Begegnungsverkehr wird dadurch der Gehweg auf der Südseite überfahren und damit sehr dicht an den Hauseingängen und Hofausfahrten vorbeigefahren – meist mit unverminderter Geschwindigkeit. Das Tiefbauamt hat aus Sicherheitsgründen als Sofortmaßnahme Pfosten gesetzt, um die Überfahrung des Gehwegs zu verhindern. Die Verwaltung hält es aus Gründen der Sicherzeit und Ordnung jedoch auf lange Sicht für erforderlich, das Haltverbot gegenüber der Engstelle durchzusetzen, um eine gänzliche Inanspruchnahme der Gehwegflächen zu vermeiden. Im Bild 1 ist der Umfang des Haltverbots dargestellt.
Bild 1: Haltverbot gegenüber der Engstelle in der Aschaffstraße
Mittlerweile wurde das Gebäude Nr. 10 abgerissen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird daraufhingewirkt, den vorderen Grundstückstreifen zu erwerben, um die Länge der Engstelle um ca. 16 m zu verringern. Daran wird dann auch das Haltverbot angepasst werden.
.Beschluss:
1. Zur Sicherheit und Ordnung des Verkehrs wird dem Haltverbot gegenüber der Fahrbahnengstelle in der Aschaffstraße zwischen den Hausnummern 9 bis 17 zugestimmt.
2. Auf Nachfrage von Herrn Stadtrat Walter Roth teilt die Verwaltung mit, dass auf dem gegenüberliegenden Gehweg auch zwei Pfosten gesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. / pvs/2/8/13. Sanierungsgebiet Nördliche Innenstadt/Bahnhofsquartier;
- Leitgedanken
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
19.02.2013
|
ö
|
Vorberatend
|
8 | pvs/2/8/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg betreibt im Bahnhofsquartier seit 2007 Stadterneuerung nach dem Modell „Soziale Stadt“. Diese Art der Stadterneuerung zeichnet sich durch eine Kombination von investiven Maßnahmen und Projekten der Gemeinwesenarbeit aus. Im Rahmen der Gemeinwesenarbeit sind bisher vielfältige soziale, kulturelle und auf Integration angelegte Projekte realisiert worden.
Weiterhin ist die Partizipation der Betroffenen ein herausragendes Merkmal. Dies beinhaltet auch eine intensive Netzwerkarbeit mit der Gesundheitswirtschaft und dem Handel.
Die investiven Maßnahmen konzentrierten sich bisher auf die „Bahnhofsachsen“ Frohsinnstraße und Ludwigstraße. Zusätzlich wurde die Verlagerung des Kaufhauses Grenzenlos in die Kolpingstraße als Modellprojekt gefördert. Einen Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur im Bahnhofsquartier leistet aber auch der „Pocket-Park“ mit Bolzplatz am Dämmer Steg.
Die Sanierung und Umgestaltung von Ludwigstraße und Frohsinnstraße bewirkten für das Quartier starke wirtschaftliche Impulse zur Entwicklung des Geschäftsbesatzes und zur Beseitigung des Leerstandes. Zusätzlich konnte damit auch die Wahrnehmung und Nutzung des öffentlichen Raumes durch Bewohner, Kunden und Besucher erheblich verbessert werden.
Nachdem die Arbeit an den zentralen Straßenräumen und im unmittelbaren Umfeld des Hauptbahnhofes nun abgeschlossen ist, sollten für die nächsten Jahre, in denen im Bahnhofsquartier noch Stadterneuerung gefördert werden kann, ergänzende Planungsziele festgelegt werden. Diese ergänzenden Festlegungen treffen allerdings nur den investiven Bereich, der Bereich der Partizipation und Gemeinwesenarbeit, wird auch in den kommenden Jahren wie bisher praktiziert fortgeführt.
Die in der Anlage formulierten „Leitgedanken 2013“ formulieren für die „Straßen am Bahnhof“ die Planungsgrundlagen der nächsten Jahre. Sie bilden einen zusammenhängenden Handlungsrahmen, der sich je nach Investitionsmöglichkeiten jährlich sachlich und räumlich konkretisieren lässt.
Die Verwaltung empfiehlt diese Leitgedanken 2013 als Grundlage der weiteren Sanierungsinvestitionen im Bahnhofsquartier zu beschließen.
.Beschluss: 1
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Leitgedanken 2013 (Anlage 3) werden als Ergänzung der Sanierungsziele für das Bahnhofsquartier beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Herr Stadtrat Walter Roth schlägt in diesem Zusammenhang einen Ortstermin zur Begutachtung der Frohsinnstraße und Ludwigstraße vor, um festzustellen, ob die beschlossenen Planungsziele auch tatsächlich eingehalten wurden. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog sichert daraufhin die Durchführung des Ortstermins zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. / pvs/2/9/13. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
- Widmung einer Teilfläche der Straße "Am Floßhafen" (Willigisbrücke) als Parkplatz
- Einziehung einer Teilfläche des Parkplatzes "Am Güterberg", einer Teilfläche der Bardroffstraße und einer Teilfläche der Augasse (ehem. Bushaltestelle)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
19.02.2013
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pvs/2/9/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
zu I.
Die befestigte und abgegrenzte Fläche an der Straße „Am Floßhafen“ unter der Willigisbrücke (zwischen Fahrbahnrand und Fuß-/Radweg vor dem Brückenwiderlager) wird als Parkplatz genutzt. Diese Fläche ist im Eigentum der Stadt und bisher nicht als öffentlicher Parkplatz ausgeschildert. Zukünftig soll diese Fläche als öffentliche Verkehrsfläche (Pkw-Parkplatz) ausgewiesen werden und ist daher nach Artikel 6 des BayStrWG zu widmen.
zu II.
1. Der Stadtkämmerei -Sachgebiet Liegenschaften- liegt ein Antrag auf Kauf der öffentlichen Verkehrsfläche Fl.Nr. 988/5 vor.
2. Das Wohn- und Geschäftshaus Schweinheimer Str. 18 / 18a (Eckgrundstück Schweinheimer Str./Bardroffstr.) soll umgebaut und aufgestockt werden. Der Grundstückseigentümer möchte deshalb einen Teil des sehr breiten öffentlichen Gehweges in der Bardroffstraße erwerben. Das Stadtplanungsamt und das Tiefbauamt stimmen dem Verkauf einer Teilfläche zu.
3. Der Stadtkämmerei -Sachgebiet Liegenschaften- liegt vom Eigentümer der Fl.Nr. 2000/21 eine Anfrage zum Erwerb einer Teilfläche aus dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 1020 vor. Bei der angefragten Fläche handelt es sich um einen Teil der aufgelassenen Bushaltestelle (gegenüber den Anwesen Augasse 31-35), die nun eine Grünfläche ist, aber immer noch öffentlich gewidmet. Die an die Fl.Nr. 2000/22 und 2000/23 angrenzenden Teilflächen sollen ebenfalls veräußert werden.
Das Stadtplanungsamt und das Tiefbauamt sowie die AVG haben keine Einwendungen.
Die Absicht der Einziehung wurde am 05.10.2012 (1 und 2) bzw. am 01.11.2012 (3) im Amtsblatt der Stadt Aschaffenburg bekannt gemacht. Einwendungen liegen keine vor.
.Beschluss: 1
Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates wird die Einziehung einer Teilfläche des Parkplatzes „Am Güterberg“, Fl.Nr. xxx (Gemarkung Aschaffenburg), abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
I. Mit Wirkung vom 18.03.2013 wird gemäß Artikel 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Fläche im Stadtgebiet von Aschaffenburg zum Eigentümerweg (Artikel 53 Nr.3 BayStrWG) gewidmet:
Parkplatz an der Straße „Am Floßhafen“ / Willigisbrücke (Anlage 4)
Teilfläche aus Fl. Nr. xxx (Gemarkung Aschaffenburg)
Länge: 16,5 m
Fläche: 165 qm
Widmungsbeschränkung: Nur für Personenkraftwagen
II. Mit Wirkung vom 18.03.2013 werden folgende Flächen und Teilflächen gemäß Artikel 8 Absatz 1 des BayStrWG eingezogen:
1. Bardroffstraße (Anlage 4)
Teilfläche aus Fl. Nr. xxx (Gemarkung Aschaffenburg)
Länge: 19 m
Fläche: 45 qm
2. Augasse (Anlage 4)Teilfläche aus Fl. Nr. xxx
(Gemarkung Leider)Länge: 48 mFläche: 175 qm
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. / pvs/2/10/13. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Herbert Kaup vom 05.11.2012 wegen "Parkplätze für das Sportgelände des TuS Leider" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 19.12.2012
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
19.02.2013
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pvs/2/10/13 |
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Herbert Kaup vom 05.11.2012 wegen „Parkplätze für das Sportgelände des TuS Leider“ und die Stellungnahme der Verwaltung vom 19.12.2012 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. / pvs/2/11/13. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Josef Taudte vom 15.11.2012 wegen "Vermeidung einer Vollsperrung der Staatsstraße 2309" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 02.01.2013
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
19.02.2013
|
ö
|
Beschließend
|
11 | pvs/2/11/13 |
.Beschluss:
1. Der Antrag von Herrn Stadtrat Josef Taudte vom 15.11.2012 wegen "Vermeidung einer Vollsperrung der Staatsstr. 2309" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 02.01.2013 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 6).
2. Herr Stadtrat Josef Taudte fordert trotz der vorliegenden Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes eine kleinräumige Umfahrung der Baustelle, um eine Vollsperrung im genannten Zeitraum zu vermeiden. Herr Detlef Martens sagt daraufhin zu, dass die Verwaltung versuchen wird,
eine optimale Lösung für die Obernauer Bürgerinnen und Bürger beim Staatlichen Bauamt zu erreichen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 15:52 Uhr