Datum: 20.02.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / uvs/1/1/13. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Schweinheim, Schweinheimer Straße xx in Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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20.02.2013
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ö
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Beschließend
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1 | uvs/1/1/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag vom 12. November 2012 beantragt die NESKA Bauträger GmbH, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf dem Baugrundstück xxx, Gemarkung Schweinheim, Schweinheimer Straße 60 in Aschaffenburg.
.Beschluss:
1. Der Bericht über den Bauantrag der NESKA Bauträger GmbH Aschaffenburg zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 14 Stellplätzen und einem ebenerdigen Stellplatz an der Schweinheimer Straße auf dem Baugrundstück xxx Gemarkung Schweinheim Schweinheimer Straße 60 in Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
2. Auf Forderungen aus der Mitte des Umwelt- und Verwaltungssenates sollen die Problempunkte des geplanten Bauvorhabens durch weitere Verhandlungen der Verwaltung mit dem Bauherren gelöst werden und der Bauantrag dann wieder dem Senat zur Entscheidung vorgelegt werden. Im Übrigen sichert die Verwaltung die Durchführung eines geforderten Ortstermins zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / uvs/1/2/13. SPNr. UVS/1/2/13
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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20.02.2013
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ö
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Beschließend
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2 | uvs/1/2/13 |
.Beschluss:
Frau Stadträtin xxx und Herr Stadtrat xxx beantragen, dass die Verwaltung den Umwelt- und Verwaltungssenat zukünftig über alle relevanten Baueinstellungen und Planänderungen der Bauvorhaben informiert, die vom Umwelt- und Verwaltungssenat zuvor genehmigt worden sind, um mehr Transparenz in den Verfahren zu erreichen und frühzeitig mitreden zu können. Frau Stadträtin xxx
fordert zudem eine Auflistung aller in den letzten zwei Jahren gezahlten Bußgelder.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / uvs/1/3/13. Zu- und Abfahrtsverbot für die Kunden der Tankstelle auf dem Anwesen Pappelweg xxx sowie Durchfahrtverbot in die angrenzenden Wohngebiete; zum Beschluss des Umwelt- und Verwaltungssenates vom 03.07.2002 und 19.09.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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20.02.2013
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ö
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Beschließend
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3 | uvs/1/3/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Sitzung wird ein Regelungsvorschlag vorgetragen.
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung zum Zu- und Abfahrtsverbot für die Kunden der Tankstelle auf dem Anwesen Pappelweg 12, sowie zum Durchfahrtsverbot in die angrenzenden Wohngebiete zwischen Tankstelle und Pappelweg auf dem Anwesen Fl-Nr. xxx Gemarkung Leider, Pappelweg 12, zu den Beschlüssen des Umwelt- und Verwaltungssenates vom 03.07.2002 und 19.09.2012, wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung sicherten die Durchführung des aus der Mitte des Umwelt- und Verwaltungssenates geforderten Ortstermins durch, um die vorliegenden Varianten vor Ort zunächst besprechen zu können.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / uvs/1/4/13. Bericht über die Zusagen für Zuschüsse zu denkmalpflegerischen Zwecken aus dem Denkmalfonds der Stadt Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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20.02.2013
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ö
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Beschließend
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4 | uvs/1/4/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach Art. 22 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes beteiligen sich die Kommunalen Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit im angemessenen Umfang an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Die Stadt Aschaffenburg gewährt seit vielen Jahren Zuschüsse für die denkmalpflegerischen Mehraufwendungen von Denkmaleigentümern bei der Erhaltung und Instandhaltung von Baudenkmälern und anderen kultur- oder stadtgeschichtlich bedeutsamen Objekten. Die Mittel dafür sind im städtischen Haushalt zweckbestimmt bereit gestellt.
Jährlich wird dem für Denkmalfragen zuständigen Ausschuss, dem Umwelt- und Verwaltungssenat, über die Gewährung der Zuschüsse des vergangenen Jahres berichtet. Die Zusage dieser Zuschüsse führt bei noch bevorstehenden Baumaßnahmen dazu, dass die Zuschüsse erst im darauf folgenden oder sogar im zweiten Jahr nach Zusage ausgezahlt werden.
Im Jahr 2012 wurden folgende Zuschüsse zugesagt:
1. Instandsetzung des „Pfaffenhäuschens“ (auch „Ludwig-Thoma Häuschen“ genannt) im Strietwald
Das Gebäude ist kein Baudenkmal, es besitzt aber einen hohen stadtgeschichtlichen Wert. Es ist bereits im „Urkataster“ der Stadt Aschaffenburg von 1845 enthalten.
Der Schriftsteller Ludwig Thoma, der 1886-1887 an der Aschaffenburger Forsthochschule studierte, soll hier seine ersten Geschichten verfasst haben. Eine Tafel des europäischen Wander- und Kulturwegs „Aschaffenburg 1 – Strietwald / Damm“ verweist unter dem Titel Tulpenbaum & Co. – Im Lehrforst der ehemaligen Aschaffenburger Forstlehranstalt“ auf diese historischen Bezüge. Das Häuschen wird heute gerne von Spaziergängern als Treffpunkt und Rastplatz genutzt. Um die Erhaltung des Gebäudes weiterhin für die Allgemeinheit zu sichern, hat der Eigentümer, das Aschaffenburger Stiftungsamt, die marode Fassade und das reparaturbedürftige Dach Instand gesetzt, sowie den Zugang zum Gebäude hergerichtet. In das Innere des Gebäudes soll auch künftig keine Nutzung eingerichtet werden.
Es wurde ein Zuschuss zugesagt.
2. Sanierung des Kirchner-Hauses mit Rückbau der Fassade
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal, das als solches in der Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg unter folgendem Listentext verzeichnet ist:
„Wohnhaus, zweigeschossiger Satteldachbau mit Zwerchhaus und gusseisernem Balkon, spätklassizistisch, 1851; Geburtshaus des Malers Ernst Ludwig Kirchner (1880-1938)“
Das Gebäude ist als Geburtshaus des bedeutenden expressionistischen Malers Ernst Ludwig Kirchner von großer personengeschichtlicher Bedeutung, es ist aber auch ein verbliebenes bauliches Zeugnis der ersten Bebauungsphase des neuen Stadtquartiers nach dem Bau des Bahnhofs und der folgenden Industrialisierung Aschaffenburgs.
In Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde wurde anhand einer restauratorischen Befunduntersuchung das Treppenhaus nach den bauzeitlichen Farb- und Materialbefunden saniert und die Fassade rückgebaut. Es wurden die auf Grund vorangegangener Nutzungen eingebauten großflächigen Schaufenster im Erdgeschoss demontiert und Fenster mit Sandsteingewänden nach den historischen Bauplänen eingebaut. Vorhandene bauzeitliche Fassadendetails wie der gusseiserne Balkon und das Ortgangbrett am Quergiebel wurden aufgearbeitet. Die gesamte Fassade erhielt eine neue Farbfassung in Anlehnung an die festgestellten Farbbefunde.
Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wurde ein Zuschuss zugesagt.
3. Fassadensanierung Anwesen Weißenburger Str. 36
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal, das als solches in der Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg, unter folgendem Listentext verzeichnet ist:
„Wohn- und Geschäftshaus in Ecklage, viergeschossiger Satteldachbau, Backstein und Sandsteingliederungen, Fassade im Stil der deutschen Neurenaissance, am Eck Balkone mit neubarocken Eisengittern, um 1890/1900“
In einem ersten Bauabschnitt wurden bereits in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde Holzfenster in die Obergeschosse eingebaut und die gusseisernen Balkonbrüstungen aufgearbeitet. Nun wurden die stark geschädigten, Sandsteinelemente der Fassade, wie Gesimse, Fenstergewände- und Verdachungen von einem Steinmetz gereinigt und anhand einer Schadensanalyse gefestigt und in Teilen ergänzt. In einem nächsten Bauabschnitt ist eine dem Denkmal angemessene gestalterische Aufwertung des Erdgeschosses geplant.
Für den Gesamtaufwand der Maßnahme wurde ein denkmalpflegerischer Mehraufwand zugesagt.
4. Fassadensanierung Hauptstraße 86 in Obernau
Das Fachwerkhaus ist ein wichtiger, prägender Bestandteil des in der Denkmalliste verzeichneten Ensembles Hauptstraße Obernau.
Die gesamte Fassade war stark geschädigt und musste saniert werden. Die Hölzer des Fachwerks mussten dabei gereinigt und der Putz in den Gefachfeldern und den Mauerflächen überarbeitet werden. In Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde wurde dann die gesamte Fassade farblich neu gefasst.
Für den denkmalpflegerischer Mehraufwand wurde ein Zuschuss zugesagt.
5. Sanierung des gotischen Fachwerkhauses Pfaffengasse 19,
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal, das als solches in der Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg unter folgendem Listentext verzeichnet ist:
„Kurie Starkenburg, zweigeschossiger zweiflügeliger Satteldachbau auf L-förmigem Grundriss, mit Spitzbogentor und vorkragendem Fachwerkobergeschoss, Fachwerkerker mit barocker Haube, im Kern um 1450, im 18. u. 19. Jh. verändert.“
Das Fachwerkhaus gehört zum ältesten Baubestand Aschaffenburgs und ist eines der prägnantesten Bauten im denkmalgeschützten Ensembles Oberstadt.
Das Gebäude stand seit einem Jahr auf Grund eines Peronalwechsels leer und sollte für einen Neubezug ertüchtigt werden. Unter Anderem war geplant dabei die Elektro-, Heizungs- und Sanitäranlagen zu modernisieren und in Abstimmung mit dem Denkmalschutz die Holzfenster zu erneuern, das Dach zu reparieren und die gesamte Fachwerkfassade umfassend zu sanieren und farblich neu zu fassen.
Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wurde ein Zuschuss zugesagt.
6. Sicherung der Wandmalerei im in den letzten Jahren sanierten Fachwerkhaus Dalbergstraße 36
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal, das als solches in der Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg, unter folgendem Listentext verzeichnet ist:
„Bürgerhaus, dreigeschossiger Mansarddachbau mit verputztem leicht vorkragenden Fachwerkobergeschossen, im Kern 1. Hälfte 16. Jh., Ende 18. Jh. umgebaut.“
2010 wurde das gesamte Gebäude durch einen Bauträger in Abstimmung mit dem Denkmalschutz umfassend saniert. Dabei wurden bei einer restauratorischen Befunduntersuchung Wandmalereien entdeckt, die nun durch den neuen Wohnungseigentümer gesichert wurden. Der im Rahmen der Gesamtsanierung ausgezahlte Zuschuss aus dem Denkmalfonds der Stadt beinhaltete diesen Kostenansatz nicht.
Für die Maßnahme konnte ein Zuschuss ausgezahlt werden.
7. Restaurierung des historischen Grabmals im Altstadtfriedhof Teil I - Grab Nr. 45
Das im Stile der Neurenaissance gestaltete, vermutlich 1881 an der Friedhofsmauer des ältesten Teils des denkmalgeschützten Altstadtfriedhofs angebrachte Grabmal ist in der Bestandsaufnahme des Altstadtfriedhofs aus künstlerischen Gründen als erhaltenswert eingestuft.
Die Grabstätte wurde als Patenschaftsgrab übernommen, künftig soll die Grabstätte als Urnengrabstätte genutzt werden, hierzu wurde ein zurückhaltend gestalteter liegender Grabstein neu errichtet. Die vorhandene historische Wandtafel wurde dabei umfassend in Abstimmung mit dem Denkmalschutz restauriert, das untere Tafelteil wurde nach historischem Vorbild erneuert und die vorhandene Marmorplatte gereinigt und die Schrift nachgearbeitet.
Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wurde ein Zuschuss ausgezahlt.
8. Sanierung des Balkongeländers im 3. Obergeschoss Weißenburger Str. 6
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal, welches zusammen mit den Nachbargebäuden als Hausgruppe in der Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg unter folgendem Text verzeichnet ist:
„Goldbacherstraße 1; Weißenburger Straße 2; Weißenburger Straße 4; Weißenburger Straße 6; Weißenburger Straße 8; Häusergruppe von viergeschossigen Wohn- und Geschäftshäusern mit Satteldach, Fassaden mit Ziergiebeln, Erkern und Balkonen, Sandsteingliederungen, historisch, bez. 1898, von Gebrüder Franz und Roman Woerner“
Das aufwändig gestaltete, bauzeitliche Balkongeländer war stark geschädigt. Bei der Sanierung wurde das Geländer demontiert, aufgearbeitet, mit einem neuen Handlauf versehen, im Einbrennverfahren pulverbeschichtet und wieder neu installiert.
Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wurde ein Zuschuss ausgezahlt.
Der 2012 aus den 8 Objekten zugesagte und teilweise ausgezahlte Gesamtzuschuss betrug 16.250,- €.
Der Umwelt- und Verwaltungssenat wird um Kenntnisnahme des Berichts gebeten.
.Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung über die Zusagen für Zuschüsse zu denkmalpflegerischen Zwecken aus dem Denkmalfonds der Stadt Aschaffenburg im Jahr 2012 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. / uvs/1/5/13. Feinstaub-Messung - Betrieb einer eigenen Messstation;
- Antrag der KI vom 05.12.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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20.02.2013
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ö
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Beschließend
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5 | uvs/1/5/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Wie im UVS am 05.12.2012 berichtet, wurde das landesweite Lufthygienische Überwachungssystem Bayern (LÜB) dahingehend geändert, dass zukünftig in Aschaffenburg keine Feinstaub(PM10)*-Messung mehr stattfindet. Weiterhin gemessen wird in der Messstation am Bussardweg der Feinststaub PM2,5*.
Von der KI wurde der Antrag auf Weiterbetrieb der Feinstaubmessung und entsprechende Kostenübernahme durch die Stadt Aschaffenburg gestellt bzw. der Eintritt in Verhandlungen darüber mit dem bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Sollte in Zusammenarbeit mit dem LfU eine solche Messstation nicht betrieben werden können, so soll die Stadt Aschaffenburg dem Stadtrat umgehend eine Alternative anbieten um die Bürger der Stadt über die Feinstaubbelastung zu informieren.
Zu Beschlussvorschlag 1:
Nach Angabe des zuständigen Referates des Landesamtes für Umwelt (LfU) bestehen grundsätzlich keine Hindernisse für einen Betrieb einer städtischen Messstelle für Feinstaub(PM10) in der Messstation am Bussardweg. Die Betreuung der Messstelle und eine Veröffentlichung der Daten kann jedoch nicht durch das LfU erfolgen, sondern muss über die Stadt Aschaffenburg abgewickelt werden.
Für eine städtisch betriebene Messstelle für Feinstaub wurde daher sowohl beim LfU als auch bei dem Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Kostenermittlungen durchgeführt (der Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg betreibt drei Stationen zu Luftgütemessung, eigene oder im Auftrag der Flughafen Nürnberg GmbH). Die Kosten für eine eigene Messstation werden demnach für die Erstausstattung mit Messgeräten und entsprechender Software für die Datenübertragung auf ca. 35.000 € - 45.000 € abgeschätzt. Hinzu kommen laufende Kosten für Kalibrierung, Wartung, Datenerfassung, Strom, Telefon und Internetdarstellung. Für die Betreuung der Messstation und für die laufende Überprüfung der Daten wird entsprechend fachlich qualifiziertes Personal benötigt. Der personelle Aufwand wird von SUN mit etwa einer halben Stelle quantifiziert.
Aufgrund der anfallenden Kosten und dem hohem personellem Aufwand schlägt die Verwaltung daher vor, eine eigene Messstelle für Feinstaub (PM10) nicht weiter zu verfolgen.
Zu Beschlussvorschlag 2:
Die zurzeit an der Messstation im Bussardweg festgestellten Werte für Feinstaub(PM2,5) werden durch das LfU weiterhin im Internet veröffentlicht, nur nicht mehr tagesaktuell. Monats- und Jahresmittelwerte sind in den lufthygienischen Berichten des Landesamtes für Umwelt im Internet unter http://www.lfu.bayern.de/luft/lufthygienische_berichte/index.htm zu finden. Hierzu besteht bereits über die Homepage der Stadt Aschaffenburg (Immissionsschutz – Luftreinhaltung) eine entsprechende Verlinkung.
Durch die Fertigstellung des Ringschluss-Ost sind im Stadtgebiet zudem in nächster Zeit stärkere Verkehrsverlagerungen zu erwarten. Das LfU hat bereits seine Bereitschaft erklärt, nach Verifizierung dieser Daten erneute Immissionsberechnungen für das Aschaffenburger Hauptstraßennetz durchzuführen. Dies wurde auch bereits in der Vergangenheit praktiziert. Die Stadtverwaltung schlägt daher, diesen Weg weiter zu verfolgen und nach Erhalt der Ergebnisse den Stadtrat und die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren.
.Beschluss:
1. Der Antrag der Kommunalen Initiative vom 05.12.2012 zum Betrieb einer eigenen Messstation zur Feinstaub(PM10)-Messung wird abgelehnt.
2. Nach Verifizierung der Verkehrsverlagerungen durch die Fertigstellung des Ringschlusses Ost, geht die Stadtverwaltung auf das bayerische Landesamt für Umwelt zu, um eine Neuberechnung der Feinstaubbelastung im Stadtgebiet durchführen zu lassen. Nach Erhalt der Ergebnisse werden der Stadtrat und die Öffentlichkeit entsprechend informiert.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. / uvs/1/6/13. Antrag des Flugsportclubs Möve Obernau e.V. zur Erlaubnis von Gehölzrückschnitten im westlichen Teil des Geländes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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20.02.2013
|
ö
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Beschließend
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6 | uvs/1/6/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Flugsport-Club „MÖVE 1951“ Obernau/ Main e.V., Altenbachstraße 29, 63743 Aschaffenburg, stellte am 17.01.2013 beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz – untere Naturschutzbehörde – den Antrag Gehölze in der an die Lande- und Startbahn angrenzenden westlichen Fläche beseitigen zu dürfen.
Hintergründe:
Auslöser für die Notwendigkeit von Gehölzbeseitigungen rund um das Gelände des Vereins Möve Obernau e.V. war die Einstellung des Flugbetriebs durch das Luftamt Nordbayern am 05.04.2012.
Die vollständige Untersagung des Flugbetriebs basierte auf einer detaillierten Vermessung des Luftamtes mit dem Ergebnis, dass Hindernisse - hier ausschließlich Bäume - teilweise massiv in die Hindernisfreiflächen ragen und diese durchstoßen. In einem Schriftwechsel des Luftamtes mit der Stadt Aschaffenburg im Mai 2012 bestätigte dieses, dass die Sicherheitsbedenken so groß gewesen sind, dass eine sofortige Einstellung zwingend geboten war.
Der Flugsport-Club Möve Obernau e.V. stellte in den Anträgen und Schreiben an die Stadt Aschaffenburg dar, dass die Einstellung des Flugbetriebs bis zum Oktober eine außerordentliche finanziellen Belastung für den Verein zur Folge hat, die letztendlich zur Aufgabe der Vereinstätigkeit führen wird.
Den hohen Ausgaben für die Instandhaltung samt Überprüfungen der Fluggeräte und des Zubehörs sowie die bereits gezahlten Versicherungsbeiträge stehen während der gesamten Segelflugsaison von April bis September keine Einnahmen gegenüber. Hinzu kommt, dass der Verein seine 16 Flugschüler nicht weiter ausbilden könnte und ein Teil der zur Zeit angemeldeten 180 Mitglieder möglicher Weise ihre Mitgliedschaft außerordentlich kündigen würde, sodass das Aussetzen einer vollständigen Saison und die damit verbundenen wirtschaftlichen Einschnitte das Vereinsleben nicht nur vorübergehend einschränken, sondern die Existenz des Flugsport-Clubs ernsthaft gefährden würden.
Rückschnitt von Gehölzen im Frühjahr/ Sommer 2012:
Die Vorstandschaft von Möve Obernau setzte sich nach der Einstellung des Flugbetriebs unverzüglich mit der Stadt Aschaffenburg in Verbindung und beantragte nach ersten Gesprächen zunächst den Rückschnitt von Gehölzen im nördlichen Bereich des Fluggeländes.
Am 26.04.2012 fand eine Ortsbegehung mit dem Forstamt, Liegenschaftsamt und der Regierung von Unterfranken in ihrer Funktion als höhere Naturschutzbehörde statt. Diese wurde umgehend in das Verfahren miteinbezogen, da sich der direkt an die Flugbahn angrenzende Altenbach teilweise im Geltungsbereich der Naturschutzgebietsverordnung befindet.
Dem Antrag auf Beseitigung von Gehölzen im nördlichen Abschnitt (siehe Anlage) gab die untere Naturschutzbehörde am 27.04.2012 statt, da es sich um Gehölze innerhalb gärtnerisch genutzter Flächen handelte, die auch unabhängig der Schonzeit nach § 39 Abs. 5 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gefällt werden dürfen.
Eine Überprüfung auf das Vorkommen von Brutstätten wurde von der unteren Naturschutzbehörde zuvor durchgeführt.
Um zumindest wieder einen eingeschränkten Flugbetrieb mit Segelflugzeugen aufnehmen zu können, mussten weitere Gehölze im Norden der Start- und Landebahn sowie herunterhängenden Zweige und Äste sowie Buschwerk von ca. 1-2 Metern Breite auf einer Länge von ca. 5-10 Metern im Randbereich des Naturschutzgebietes entfernt werden.
Bei den betroffenen Bäumen und Sträuchern handelte es sich um Gehölze außerhalb von gärtnerisch genutzten Flächen. Der Verbotstatbestand nach § 39 Abs. 5 BNatSchG ist daher erfüllt, weswegen vom Verein Möve Obernau e.V. ein Antrag auf Befreiung von den naturschutzrechtlichen Verboten beantragt wurde.
Die Entfernung eines weiteren Gehölzstreifens im Norden (siehe Anlage) wurde nach eingehender Prüfung von der unteren Naturschutzbehörde am 30.04.2012 erlassen, da die Einhaltung der Schonzeit durch die Existenzgefährdung zu einer unzumutbaren Belastung des Vereins geführt hätte.
Die Beseitigung der Zweige und Äste entlang des Naturschutzgebietes wurde am 01.06.2012 nach Rücksprache und Stellungnahme mit der Regierung von Unterfranken gestattet.
Aus naturschutzfachlicher Sicht bewertete diese den Rückschnitt des Gehölzstreifens als problemlos, da aufgrund der Geringfügigkeit der geplanten Maßnahmen im Randbereich des Naturschutzgebietes nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzzweckes bzw. der Schutzgüter auszugehen ist.
In beiden Fällen musste vor Beginn des Rückschnittes durch eine fachkundige Person sichergestellt werden, dass keine Vogelbruten gestört oder deren Nester zerstört werden.
Wiederaufnahme des Flugbetriebs:
Durch die oben genannten Maßnahmen zur Beseitigung der Hindernisse, stimmte das Luftamt Nordbayern einer eingeschränkten Wiederaufnahme des Flugbetriebs mit Segelflugzeugen am 25.05.2012 zu, unter der Vorgabe, dass weitere Bemühungen zur vollständigen Wiederherstellung der Hindernisfreiheit nachgewiesen werden müssen.
Eine Wiederaufnahme des Flugbetriebs für Motorsegler wurde allerdings erst in Aussicht gestellt, wenn die weiteren Sicherheitsflächen des Geländes ebenfalls freigestellt sind.
Anträge vom 24.08.2012 und 17.01.2013:
Zur Wiederherstellung des gesamten Flugbetriebs und Aufhebung der Einstellungsverfügung durch das Luftamt Nordbayern stellte der Verein am 24.08.2012 erneut einen Antrag auf Erlaubnis zur Beseitigung von Gehölzen.
Daraufhin fand am 24.09.2012 eine Ortsbegehung mit Vertretern des Luftamtes Nord, der Regierung von Unterfranken, der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Miltenberg sowie Vertretern der betroffenen städtischen Ämter statt.
Als Ergebnis wurde hierbei festgehalten, dass sich der Verein Möve Obernau mit Fachleuten in Verbindung setzen soll, die entsprechende Unterlagen zu Artenschutzprüfung und Eingriffsbewertung erstellen, da von behördlicher Seite einer Fällgenehmigung sonst nicht zugestimmt werden kann.
Das Luftamt Nordbayern legte als Schwerpunkt die Hindernisfreiheit im westlichen Bereich fest.
Im Januar diesen Jahres nahm der Verein dann erneut Kontakt mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz auf, um die geforderten Unterlagen vorzulegen.
Beseitigung von Gehölzen im westlichen Teil:
Der aktuell betroffene westliche Teil ist ein als Biotop kartierter Gehölzbestand (Biotop Nr. 1274 – TF 001). In der Biotopbeschreibung wird die Fläche als dichte mit Schwarz-Erlen, Eschen und Bruch-Weiden bestandene Feuchtfläche beschrieben.
Die Fläche ist entsprechend der aktuellen Biotopkartierung zudem als gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG kartiert. Hierbei ist allerdings anzumerken, dass diese Schutzwürdigkeit nicht durch das Vorkommen der oben genannten Gehölze beruht, sondern auf die dort bestehenden seggen- und binsenreichen Nasswiesen.
Der Verein legte in seinem Antrag detailliert dar, welche Bäume auf welche Weise zurückgeschnitten, gefällt oder auf den Stock gesetzt werden müssen, um die Vorgaben des Luftamtes Nord zu erfüllen. Dabei wurde jedoch darauf geachtet, dass nur soviel zurückgeschnitten wird, wie unbedingt erforderlich ist.
Im Ergebnis sind insgesamt 42 Gehölze betroffen. Es handelt sich dabei vorrangig um Erlen, Eschen, Weiden und Birken, deren geschätztes Alter zwischen 8 und 25 Jahren liegt.
Insgesamt sollen 16 der 42 Gehölze bestanderhaltend gekürzt werden.
21 Gehölze werden auf den Stock gesetzt (ein Austreiben ist wieder möglich) und 5 Bäume müssen gefällt werden (4 Birken und eine 10-jährige Eiche). Bei 9 Exemplaren besteht aus Gründen der Verkehrssicherung bereits Handlungsbedarf.
Naturschutzrechtliche und -fachliche Bewertung:
Bei der teilweisen Beseitigung bzw. der Rücknahme des Gehölzbestandes liegt zunächst ein Eingriff in die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie ein Eingriff in das Landschaftsbild nach § 14 BNatSchG vor. Da nur wenige Bäume des Gesamtbestandes gefällt werden und die auf den Stock gesetzten Bäume wieder austreiben können, handelt es sich aber um einen Eingriff, der teilweise nur temporär besteht bzw. der durch Ersatzpflanzungen ausgeglichen werden kann.
Der durch die Maßnahme verursachte Habitatverlust für heimische Vogelarten kann durch Nisthilfen kompensiert werden.
Von einer Beeinträchtigung des gesetzlich geschützten Biotops ist nicht auszugehen, da durch die Rodungsmaßnahmen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Nasswiesen zu erwarten sind und der Biotoptyp somit erhalten bleibt.
Die Belange des Artenschutzes – vor allem im Hinblick auf die Funktion der Gehölze als Brut-, Nahrungs- und Aufzuchthabitat für Vögel wurden ebenfalls geprüft. Hierbei schaltete der Verein den Landesbund für Vogelschutz ein, der in seiner Stellungnahme dokumentierte, dass „durch die Umsetzung der geplanten Maßnahme (…) im Hinblick auf ornithologische Gegebenheiten keine nachhaltigen negativen Auswirkungen zu erwarten sind“. Ein aktuelles Vorkommen seltener Brutvogelarten ist nicht bekannt. Ein Anbringen zusätzlicher Nisthilfen wurde vorgeschlagen.
Die untere Naturschutzbehörde kommt daher zu dem Ergebnis, dass dem Antrag des Vereins Möve Obernau e.V. unter Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen (Ersatzpflanzung, Anbringen von Nisthilfen) stattgeben werden kann. Die Rückschnitt- und Fällarbeiten müssen allerdings noch vor dem 1. März oder dürfen erst nach dem 30. September durchgeführt werden.
.Beschluss:
Der Umwelt- und Verwaltungssenat der Stadt Aschaffenburg stimmt dem Antrag des Vereins Flugsport-Club „MÖVE 1951“ Obernau/ Main e.V. vom 17.01.2013 zu. Der Gehölzrückschnitt im westlichen Teil des Geländes wird unter Auflagen der unteren Naturschutzbehörde genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. / uvs/1/7/13. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 07.12.2012 sowie der Anfrage der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 06.12.2012 wegen "Feuerpolizeiliche Überprüfung der Kik-Niederlassungen im Stadtgebiet" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 10.12.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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20.02.2013
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ö
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Beschließend
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7 | uvs/1/7/13 |
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 07.12.2012 sowie der Anfrage der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 06.12.2012 wegen "Feuerpolizeiliche Überprüfung der Kik-Niederlassungen im Stadtgebiet" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 10.12.2012 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. / uvs/1/8/13. Behandlung des 1. Teils des Antrages der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 05.10.2012 wegen "Aufklärung und Konsequenzen aus illegalem Waffenhandel in Aschaffenburg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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20.02.2013
|
ö
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Beschließend
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8 | uvs/1/8/13 |
.Beschluss:
Der 1. Teils des Antrages der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 05.10.2012 wegen "Aufklärung und Konsequenzen aus illegalem Waffenhandel in Aschaffenburg" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.11.2012 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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9. / uvs/1/9/13. SPNr. UVS/1/9/13
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
|
1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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20.02.2013
|
ö
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Beschließend
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9 | uvs/1/9/13 |
.Beschluss:
1. Der mündliche Bericht zum Baugenehmigungsverfahren für die errichtete Mauer an der Rhönstraße sowie der mündliche Bericht über eine im Raum stehende Nutzungsänderung der ehemaligen US-Kirche in der Rhönstraße wird zur Kenntnis genommen.
2. Der mündliche Bericht über die Lebensmittelkontrollen in der Stadt Aschaffenburg aufgrund des aktuellen Pferdefleischskandals wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 15:53 Uhr