Datum: 21.02.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / ws/1/1/13. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg Kommunale Dienstleistungen von Januar bis einschl. Dezember 2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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1. Sitzung des Werksenates
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21.02.2013
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ö
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Beschließend
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1 | ws/1/1/13 |
.Beschluss:
Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg kommunale Dienstleistungen in der Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / ws/1/2/13. Änderung des Jahresabschlusses 2010 der Stadtwerke Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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1. Sitzung des Werksenates
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21.02.2013
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ö
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Vorberatend
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2 | ws/1/2/13 |
Stadtrat (Plenum)
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4. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.03.2013
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ö
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Beschließend
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1 | pl/4/1/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Aus einer steuerlichen Außenprüfung bestehen zum Bilanzstichtag 31.12.2010 zu erwartende Steuernachzahlungen aus der Tätigkeit der Organgesellschaft in Höhe von € 1.317.747,50. Diese Belastungen hat der Organträger als Steuerpflichtiger zu tragen. Diese Belastungen geben die Stadtwerke Aschaffenburg an die Organgesellschaft Aschaffenburger Versorgungs-GmbH weiter.
Die Steuernachzahlungen wurden in der Vergangenheit als Rückstellung in der AVG bilanziert und nicht in den Stadtwerken Aschaffenburg ausgewiesen.
Aufgrund eines Hinweises der Steuerberatung im Zuge der Steuerberechnung des Jahresabschlusses 2011 ist die Nachzahlung zusätzlich in den Stadtwerken auszuweisen. Der Abschluss 2010 wurde daraufhin insoweit geändert, dass die Nachzahlung in den Stadtwerken als Forderung gegenüber der AVG ausgewiesen wurde und die Stadtwerke gleichzeitig eine Steuerrückstellung als Gegenposten ausgewiesen hat. Der geänderte Ausweis dient ausschließlich der klaren Darstellung in der Bilanz und hat keine Auswirkung auf das Ergebnis.
Der geänderte Ausweis wurde bereits bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 in den Vortragswerten berücksichtigt
.Beschluss:
Der Bericht zur Änderung des Jahresabschlusses 2010 der Stadtwerke Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / ws/1/3/13. Abfallbilanz 2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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1. Sitzung des Werksenates
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21.02.2013
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ö
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Beschließend
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3 | ws/1/3/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Gesamtabfallmenge aus kommunalen Sammlungen in der Stadt Aschaffenburg nahm im vergangenen Jahr um 359 t ab. Der Rückgang setzt sich zusammen aus 125 t Abfällen zur Beseitigung und 234 t Abfällen zur Verwertung.
Im letzten Jahr wurden 13.144 t Abfall aus Aschaffenburg im Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt verbrannt und 315 t auf der Deponie Rothmühle abgelagert; die Differenz zur erfassten Abfallmenge ergibt sich durch die Veränderung der Lagermenge auf der Müllumladestation der GBAB. Im Vergleich zum Jahr 1989 beträgt die Restmüllmenge heute noch ca. 17,1 %
(vgl. Anlage 1).
Bereich Hausmüll/kommunale Sammlungen:
Die Menge der zu verwertenden Abfälle ging im vergangenen Jahr geringfügig um 234 t auf 25.876 t zurück (vgl. Anlage 2).
Zu nennenswerten Steigerungen kam es bei Grünabfällen um 109 t und bei Elektro- und Elektronikschrott um 119 t.
Nennenswerte Rückgänge ergaben sich bei Glas um 58 t, Eisen-Schrott um 72 t, Holz um 155 t und bei den Bioabfällen um 90 t.
Im Bereich der Schadstoffsammlung stieg die ohnehin hohe Erfassungsmenge auf 77 t an. Der eingeschlagene Weg der stationären Schadstofferfassung im Recyclinghof Fürther Straße bewährt sich und wird von den Bürgern und Gewerbebetrieben sehr gut angenommen.
Die Bedeutung der beiden Recyclinghöfe als Möglichkeit, wo Bürger und gewerbliche Anlieferer nahezu alle Abfälle abgeben können, bewegt sich auf nochmals gestiegenem Niveau
(vgl. Anlage 3).
Die bisher als nicht verwertbar bezeichnete Menge an Haus- und Sperrmüll ging um 125 t zurück. Die direkt an der Müllumladestation angelieferte Gewerbeabfallmenge stieg um 22 t an (vgl. Anlage 1).
Erhebliche Aufwendungen verursachen weiterhin die wilden Abfallablagerungen im Stadtgebiet. 1 bis 2 Mitarbeiter sammeln ganzjährig ca. 150 - 200 t Abfall ein. Sofern Hinweise auf den Abfall-erzeuger gefunden werden, erhält dieser unmittelbar eine Rechnung und der Vorfall wird zur Anzeige gebracht.
Die Gesamtabfallmenge (verwertete Abfälle + deponierte Abfälle) im Hausmüllbereich ging nach einem geringfügigen Anstieg im Vergangenen Jahr um 359 t zurück. Dies als Trendumkehr hin zur Abfallvermeidung zu betrachten erscheint allerdings verfrüht.
Die Verwertungsquote im Hausmüllbereich liegt bei 70,2 % (2001 ca. 67,7 %, 1996 ca. 68,3 % und 1991 ca. 40 %). Unter Berücksichtigung der Schlacke- und Altmetallverwertung im GKS beträgt die Verwertungsquote 79,2 %. Nach der Definition des am 01.06.2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes gilt auf Grund des hohen energetischen Wirkungsgrades des GKS von 63,4 % inzwischen auch der verbrannte Haus- und Sperrmüll als energetisch verwertet.
Kommunale Abfälle
In erheblichem Umfang konnten insgesamt 13.996 t kommunale Abfälle (Grünabfall, Papierkorbabfälle, Rechengut aus dem Klärwerk, Straßenkehricht, Sinkkasteninhalte, Sandfanggut und Klärschlamm) einer Verwertung zugeführt werden (vgl. Anlage 4).
Der kommunale Klärschlamm wurde wie bereits in den letzten Jahren der landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt. Die verwertete Menge betrug 9.475 t abgepresster Schlamm.
Entsorgungssystem und Gebühren
Zu Recht werden von Bürgern und Gewerbebetrieben neben dem Leistungsumfang und dem Service vor allem auch die Gebührenhöhe kritisch betrachtet.
Durch erhebliche Anstrengungen konnten die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Aschaffenburg nach zwölf Jahren auf gleichbleibendem Niveau vor fünf Jahren um 2,4 % und zum Jahresbeginn 2012 um 5,2 % gesenkt werden. Gleichzeitig konnten die erforderlichen Rückstellungen für die Nachsorge der Deponie Stockstadt gebildet werden.
.Beschluss:
Der Bericht über die Abfallbilanz 2012 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2 und Anlage 3).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / ws/1/4/13. Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Restmüllsortieranalyse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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1. Sitzung des Werksenates
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21.02.2013
|
ö
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Beschließend
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4 | ws/1/4/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Am 10.05.2012 wurde im Werksenat über das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz berichtet, das am 01.06.2012 in Kraft trat.
Als einer der noch zu erledigenden Punkte für die Stadt Aschaffenburg wurde dabei die Durchführung einer Restmüllsortieranalyse genannt.
Daher wurde nach einer Angebotseinholung das bifa Umweltinstitut aus Augsburg damit beauftragt, durch eine Sortieranalyse unter Berücksichtigung der Abfallherkunft
- den Erfolg des bestehenden Wertstofferfassungssystems und mögliche Verbesserungen des erfassbaren Wertstoffpotentials zu quantifizieren und zu bewerten,
- Defizite im Hinblick auf die gesetzlichen Forderungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes und
- mögliche Strategien zur Weiterentwicklung des Erfassungssystems aufzuzeigen.
Die im Rahmen der Untersuchung durchgeführten Sortieranalysen für Restabfall aus der Hausmüll- und Gewerbeabfallabfuhr sowie die Sichtung des Sperrmülls ergaben, dass bei einem im Vergleich eher geringen Restmüll-pro-Kopfaufkommen und trotz der vorherrschenden Wertstofferfassung über Hol- (3 Tonnen plus Gelber Sack) und Bringsysteme (2 Wertstoffhöfe und 93 Depotcontainerstandorte) teilweise noch nennenswerte theoretische Potenziale an Wertstoffen im Restabfall vorhanden sind. Große Anteile der Wertstoffe werden jedoch bereits heute getrennt erfasst und die theoretischen Potenziale können in der Praxis auch nicht vollständig erschlossen werden.
Für die Erfassung von Leichtverpackungen über den Gelben Sack und für Bioabfälle über die
Biotonne bestehen bereits heute sehr effiziente Systeme. Auch die Entsorgungsmöglichkeiten für Altholz werden von der Bevölkerung gut angenommen.
Der über den Gelben Sack derzeit erreichte Erfassungsgrad liegt mit 75 % über dem mittleren Wert von 73 % der 2010 und 2011 untersuchten Gebietskörperschaften. Im Optimalfall könnten knapp 0,7 kg/(Ew*a) Leichtverpackungen entsprechend 50 t/a zusätzlich erfasst werden.
Der Erfassungsgrad der Bioabfälle über die Biotonne liegt mit 95 % sogar deutlich über dem
Optimalfall. Ein starkes Bewerben der Biotonne bei den Bürgern führt zu einem hohen Anschlussgrad von ca. 97 % der Aschaffenburger Haushalte und bildet die Grundlage für die hohe Abschöpfung von Bioabfällen bei guter Qualität.
Gemeinsam mit den Vertretern von bifa wurden Optimierungsvorschläge für weitere Wertstoffe erarbeitet.
Tonnengängige stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff können in der Stadt Aschaffenburg derzeit über den Gelben Sack entsorgt werden. Dies ist in einer Abstimmungsvereinbarung mit den dualen Systemen geregelt, bei den Bürgern allerdings zu wenig bekannt.
Durch das Aufstellen von Containern zur Erfassung von größeren, nicht tonnengängigen und stofflich verwertbaren Kunststoffen auf den beiden Recyclinghöfen, wie es z. B. vom Landkreis Aschaffenburg auf dem Recyclinghof in der Obernburger Straße praktiziert wird, könnten gute Wertstoffqualitäten erreicht und teilweise Erlöse erzielt werden.
Durch diese Maßnahmen könnten bei einem mittleren Abschöpfungsgrad noch ca. 0,5 kg/(Ew*a) entsprechend einer Menge von 34 t Kunststoffe pro Jahr, im Optimalfall 214 t/a erfasst werden.
Der Erfassungsgrad der Nichtverpackungs-Metalle in der Stadt Aschaffenburg ist mit rd. 77 % gegenüber dem mittleren Wert von 88 % der untersuchten Gebietskörperschaften noch steigerungsfähig. Anstrengungen für einen weiteren Ausbau der separaten Erfassung von Metallen scheinen jedoch nicht gerechtfertigt, da das Verhältnis von Aufwand und Nutzen zu hoch erscheint. Ein verstärktes Bewerben der getrennten Erfassung von Metallen auf den beiden Recyclinghöfen und im Rahmen der Sperrmüllabfuhr erscheint sinnvoll. Wenn der Erfassungsgrad der Metalle durch die verbesserte Öffentlichkeitsarbeit auf den Median der untersuchten Gebietskörperschaften gesteigert werden kann, wäre im Idealfall die Erfassung von zusätzlich 1,5 kg/(Ew*a) bzw. ca. 100 t/a an Metallen möglich.
Nichterfasste Metalle aus der Restmülltonne gelangen in das GKS. Die bei der Verbrennung anfallende Rostasche wird anschließend aufbereitet. Hierbei werden die im Restabfall
enthaltenen Metalle in hoher Ausbeute wiedergewonnen – nach Angaben von GKS 92,7 % - und können einer stofflichen Verwertung zugeführt werden.
Mit einem Erfassungsgrad von 91 % erzielt die Altpapiererfassung in der Stadt Aschaffenburg bereits heute einen hohen Wert. Wenn es trotz der in der Stadt vorherrschenden städtischen und städtisch verdichteten Siedlungsstruktur gelingt, die Erfassungsquote auf den Durchschnittswert (93 %) der von bifa untersuchten Gebietskörperschaften anzuheben, könnten 2,2 kg/(Ew*a) Papier, Pappe und Kartonagen zusätzlich zur Verwertung erfasst werden. Dies entspricht einer Jahresmenge von ca. 150 t.
Aufgrund des 4-wöchigen Abfuhrturnus stellte sich die Frage, ob die Behältergröße der Papiertonnen möglicherweise an manchen Grundstücken zu klein bemessen ist. Inzwischen wurde bei der Leerung der Altpapiertonnen im Abfuhrbezirk 11 der Behälterfüllgrad der einzelnen Tonnen überprüft und festgestellt, dass im eher ländlich strukturierten Stadtteil Gailbach 9,5 % der Behälter, im übrigen Abfuhrgebiet (Bessenbacher Weg) 14,3 % der Behälter überfüllt waren. Daher soll allgemein und ggf. gezielt für größere und/oder zusätzliche kostenlose Altpapiertonnen geworben werden, um die noch im Restmüll enthaltenen PPK-Mengen zu senken. Die Möglichkeit der Verkürzung des Abfuhrturnus würde das ökonomische und ökologische Ergebnis deutlich negativ beeinflussen und wird daher zunächst nicht weiter verfolgt.
Die Quote für die Erfassung von Behälterglas in der Stadt Aschaffenburg liegt mit 84 % deutlich unter dem Median der von bifa untersuchten Gebietskörperschaften von 90 %. Bei Erreichen dieser mittleren Abschöpfung könnte eine zusätzliche Menge von 1,7 kg/(Ew*a) bzw. ca. 115 t/a an Behälterglas zusätzlich abgeschöpft werden.
Die erhöhten Mengen im Restmüll sind nicht auf ein zu geringes Angebot an Abgabemöglichkeiten zurückzuführen, da für den Aschaffenburger Bürger zum einen die Möglichkeit der Abgabe an den beiden Recyclinghöfen und zum anderen die Abgabemöglichkeit an den in der Stadt verteilten Depotcontainern besteht. Die Anzahl der Depotcontainer im gesamten Stadtgebiet deckt sich mit dem bayerischen Durchschnitt und erscheint daher grundsätzlich ausreichend.
Die Anteile an Behälterglas im Restmüll sind im verdichteten Innenstadtbereich etwa doppelt so hoch, wie im ländlichen und städtischen Gebiet. In Innenstadtbereichen ist es aufgrund von Platzproblemen oft sehr schwierig, ein flächendeckendes Angebot an Depotcontainern bereit-zustellen. Die Stadtwerke überprüfen vor diesem Hintergrund, wo eine Unterversorgung mit Glascontainern besteht und ob diese behoben werden kann.
Des Weiteren ist nach Meinung der Stadtwerke die Akzeptanz der Glascontainer beim Bürger auch deshalb gesunken, weil die Container häufig stark verschmutzt sind. Bemühungen der Stadtwerke, dass das zuständige Entsorgungsunternehmen den vertraglichen Pflichten gegenüber DSD nachkommt sind bisher gescheitert, sollen jedoch gerade auch im Hinblick auf die Akzeptanz der Container weiter aufrechterhalten werden.
Der Bereich Entsorgung auf der Internetseite der Stadtwerke wurde inzwischen überarbeitet; hier sind auch die Containerstandorte auf einem Stadtplan schneller auffindbar.
Im Gegensatz zu einem hohen Erfassungsgrad bei den Elektrogroßgeräten ist der Erfassungsgrad für Elektrokleingeräte in der Stadt Aschaffenburg mit 21 % relativ gering. Bei Steigerung dieses Erfassungsgrades auf den Median (37 %) der untersuchten Gebietskörperschaften könnte eine zusätzliche Menge von 1,5 kg/(Ew*a) bzw. ca. 100 t/a Elektrokleingeräte erfasst werden.
Neben der derzeitigen Erfassung von Elektrokleingeräten auf den beiden Wertstoffhöfen besteht die Möglichkeit der Einführung einer Containersammlung für tonnengängige Elektrokleingeräte zusätzlich an ausgesuchten Containerstandorten. Solche Elektroschrottcontainer, sind im Rahmen einzuhaltender Einwurfzeiten für den Bürger frei zugänglich. Sie sind nicht an die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe gebunden und somit leichter und unabhängiger für die Bürger zugänglich.
Seit vergangenem Jahr haben erste Abfallwirtschaftsbetriebe solche Sammelcontainer aufgestellt. Die Erfahrungen aus der Stadt Augsburg zeigen, dass eine enorme Steigerung der Sammelmenge an Elektrokleingeräten erzielt werden konnte. Die Tendenz ist bei gleichbleibend guter Stoffstromqualität weiterhin steigend.
Inzwischen wurden die Containerstandorte in Aschaffenburg dahingehend überprüft, wo ein Sammelcontainer für Elektrokleingeräte aufgestellt werden könnte.
Alttextilien
In der Rubrik der sonstigen Wertstoffe ist die Fraktion Bekleidungstextil mit einem Anteil von gut
23 % und einem theoretischen Potenzial von 565 t/a die zweitstärkste Fraktion. Angesichts des Angebots an Abgabestellen für den Bürger erscheint die im Restabfall befindliche Textilienmenge hoch. Im Rahmen von Restabfall-Sortieranalysen ist es nicht möglich zu unterscheiden, inwiefern es sich bei den im Restabfall befindlichen Textilen und insbesondere bei den Bekleidungstextilien noch um verwertbares Material handelt, da nicht eingeschätzt werden kann, ob die Verschmutzung der vorgefundenen Textilien vor Entsorgung in der Restmülltonne aufgetreten ist oder erst durch die Entsorgung in der Restmülltonne.
Auf Grund dieses bereits bei der Sortieranalyse im Juli festgestellten erheblichen Verwertungs-potentials hat der Entsorgungsbetrieb der Stadtwerke bereits im September eine Straßen-sammlung für Alttextilien und Schuhe im gesamten Stadtgebiet gestartet. Neben Bekleidungs-textilien werden auch sonstige Textilien gesammelt. Mit einer gesammelten Menge von ca. 21 t von guter Qualität bei der ersten Sammlung im Herbst 2012 bewegte sich die Resonanz der Bürger im erwarteten Rahmen, ist jedoch sicher noch steigerungsfähig. Die Sammlung lieferte nach Angaben der Stadtwerke Aschaffenburg gute Qualitäten.
Mit Einführung der Straßensammlung für Alttextilien und Schuhe wird der Entsorgungsservice für den Aschaffenburger Bürger deutlich erhöht, da er neben dem bereits vorhandenen Bringsystem die Möglichkeit hat, Altkleider und Schuhe zweimal jährlich im Holsystem zu entsorgen. Hierdurch haben die Stadtwerke Aschaffenburg bereits sinnvolle Maßnahmen getroffen, um die Mengen an Alttextilien im Restmüll der Stadt Aschaffenburg zu senken.
Gewerbeabfallabfuhr
Die Wertstoffanteile (z. B. PPK, Kunststoffe und Metalle) an der Gesamtmenge des untersuchten Gewerbeabfalls sind vergleichbar mit den Anteilen im Restmüll oder liegen darunter. Für die untersuchte Gewerbeabfallabfuhr wird deshalb kein ausreichendes Potenzial zur Erweiterung des bestehenden Systems um spezielle zusätzliche Sammelsysteme gesehen.
Für die Entsorgung von Sperrmüll sind in der Stadt Aschaffenburg zwei Systeme eingerichtet.
Im Bringsystem kann der Aschaffenburger Bürger seinen Sperrmüll auf den beiden Recyclinghöfen entsorgen, wo bereits eine weitgehende Separierung von Wertstoffen in unterschiedliche Container erfolgt.
Bei der Sperrmüllentsorgung im Holsystem durch den Entsorgungsbetrieb werden nach der Sammeltour Wertstoffe (z. B. Altholz, verwertbare Kunststoffe und Metalle) aus dem einge-sammelten Material aussortiert. Bei Betrachtung der Zusammensetzung des gesichteten Sperrmülls konnten keine nennenswerten Wertstoffpotenziale erkannt werden, sofern sich keine stoffliche Verwertung für Polstermöbel bzw. Matratzen ergibt.
Insgesamt wird vorgeschlagen, das Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Aschaffenburg durch folgende Maßnahmen zu ergänzen und die Abfallwirtschaftssatzung entsprechend anzupassen.
- Sammlung von größeren, stofflich verwertbaren Kunststoffen auf den beiden Recyclinghöfen
- Sammlung von Elektrokleingeräten mit geeigneten Depotcontainern an 20 – 25 Container-standorten im Stadtgebiet
- Straßensammlung von Alttextilien und Schuhen
Daneben soll durch verbesserte Öffentlichkeitsarbeit auf das vorhandene Wertstofferfassungs-system hingewiesen und die Bedeutung der Ressourcenschonung unterstrichen werden.
Sammelcontainer für große, stofflich verwertbare Kunststoffe auf dem
Recyclinghof des Landkreises Aschaffenburg
Depotcontainer für Elektrogeräte der Stadt Augsburg
.Beschluss:
Die dargestellten Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus der Sortieranalyse für Restabfall aus der Hausmüll- und Gewerbeabfallabfuhr sowie der Sichtung des Sperrmülls durch das bifa Umweltinstitut werden zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
Die Verwaltung wird beauftragt
1. das Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Aschaffenburg durch folgende Maßnahmen zu ergänzen:
- Sammlung von größeren, stofflich verwertbaren Kunststoffen auf den beiden Recyclinghöfen
- Sammlung von Elektrokleingeräten mit geeigneten Depotcontainern an 20 – 25 Containerstandorten im Stadtgebiet
- Straßensammlung von Alttextilien und Schuhen
2. die erforderlichen Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Daneben soll durch verbesserte Öffentlichkeitsarbeit auf das vorhandene Wertstofferfassungs-system hingewiesen und die Bedeutung der Ressourcenschonung unterstrichen werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. / ws/1/5/13. Ergebnisse des VKU-Kennzahlenvergleichs für die Bereiche Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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1. Sitzung des Werksenates
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21.02.2013
|
ö
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Beschließend
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5 | ws/1/5/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bereits zum siebten Mal beteiligte sich der Entsorgungsbetrieb der Stadtwerke Aschaffenburg am Kennzahlenvergleich für kommunale Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe des VKU, an dem 66 weitere Betriebe teilnahmen. Mit acht anderen Betrieben in Bayern wurde darüber hinaus ein intensiverer Austausch mit Aufhebung der Anonymität vereinbart, um ein gezieltes Nachfragen und ein von- und miteinander lernen zu ermöglichen.
In diesem Kennzahlenvergleich wurden neben den Endleistungen der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung auch die Bereiche Verwaltung und Personal sowie Werkstatt/Fuhrpark in Form einer umfangreichen und detaillierten Datenbank erfasst und vom Infa-Institut/Ahlen ausgewertet.
Gerade auch aus den Erfahrungen der ersten sechs Kennzahlenvergleiche konnte der Betrieb weiter optimiert und bei gleichem oder verbessertem Leistungsprofil seit 20 Jahren Gebührensteigerungen vermieden werden. Die in den vergangenen Jahren realisierten Kostensenkungen konnten zu Beginn dieses Jahres erneut in einer Gebührenabsenkung weitergegeben werden, obwohl nach wie vor erhebliche Rückstellungen für die Nachsorgephase der Deponie Stockstadt zu bilden waren.
Da sowohl der Umfang der Erhebung als auch die Detaillierung sowie die Teilnehmer gegenüber den vorausgegangenen Kennzahlenvergleichen variieren, ist nicht immer eine exakte Vergleichbarkeit der Zahlen gegeben.
In der Sitzung des Werksenats werden noch einige Ergebnisse im Detail präsentiert und erläutert. Nachfolgend werden nur die wesentlichen Ergebnisse dargestellt:
- Die Kosten für Erfassung, Sammlung und Transport von Restmüll sind, wie in den anderen Kommunen, durch Lohnsteigerung und vor allem höhere Fahrzeugkosten angestiegen – in Aschaffenburg unterdurchschnittlich um 1,4 % gegenüber 3,7 % im Bundesdurchschnitt und liegen damit deutlich unter dem bayerischen und unter dem Bundesdurchschnitt.
Während die Beseitigungskosten für Restabfall in €/t in der Vergangenheit aufgrund des Deponiepreises des Landkreises Bad Kissingen sehr hoch lagen, bilden sie durch die günstigen Bedingungen des Gemeinschaftskraftwerks Schweinfurt inzwischen den zweitniedrigsten Wert und werden nur von einem weiteren Gesellschafter des GKS mit höherer Anlieferungsmenge unterboten. Aufgrund der nach wie vor geringen Restmüllmengen je Einwohner und Jahr liegt die jährliche Kostenbelastung für die Bürger mit 10,3 €/Einw. x a bei hohem Komfort (sog. Vollservice, Bereitstellung der Gefäße) bei lediglich 78 % des mittleren Wertes und bildet den Benchmark.
- Für Bioabfall konnten die Kosten stabil gehalten werden und liegen in €/t im unteren Bereich, aufgrund der sehr hohen Sammelmenge je Einwohner um 3,2 % über dem einwohnerspezifischen Durchschnitt.
- Beim Altpapier wird bei dieser Betrachtung der Verkaufserlös gegengerechnet, sodass sich aufgrund der Preisentwicklung ein sehr positives Bild ergibt. Nur ein Betrieb erzielte bayern- und bundesweit ein besseres Ergebnis.
- Die gewichtsmäßige Auslastung der Sammelfahrzeuge erreicht bei Bioabfall und Altpapier überdurchschnittliche Werte, bei Restabfall aufgrund der zahlreichen kleinen Gefäße und geringen einwohnerspezifischen Mengen nur den Durchschnitt.
- Für Altpapier und Bioabfall werden überdurchschnittliche Mengen, für Rest- und Bioabfall sowie für Altpapier werden insgesamt unterdurchschnittliche Kosten erreicht.
- Die Kosten der hoheitlichen Abfallwirtschaft je Einwohner und Jahr konnten in Aschaffenburg bei hohem Leistungsangebot weiter auf 71 €/Einw. x a reduziert werden und liegen 12,1 % unter dem Bundesdurchschnitt und bilden in Bayern den Mittelwert. Günstiger in Bayern schneiden nur zwei Städte ohne Biotonne und eine Stadt ohne Altpapiertonne und zusätzliche Leerungen der Biotonne im Sommer ab.
Die Kostenbelastung je Einwohner für die gesamte Abfallwirtschaft konnte gegenüber 1997 trotz der Belastung für die Deponienachsorge Stockstadt sowie deutlich gestiegener Lohn- und Treibstoffkosten um 22,8 % reduziert werden.
- Die Kosten der Straßenreinigung sind bundesweit weiterhin deutlich unterdurchschnittlich und bilden in Bayern den Benchmark.
- Der Verwaltungskostenanteil und die entsprechende Kostenbelastung der Einwohner liegt bundes- und bayernweit deutlich unter dem Durchschnitt.
- Neben dem allgemeinen Kennzahlenvergleich wurde noch ein Vertiefungsworkshop zum Austausch der Erfahrungen mit Wertstoff-/Recyclinghöfen durchgeführt. Daraus ergibt sich, dass sich die in den vergangenen 5 Jahren durchgeführten Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität bestens bewährt haben und von den Bürgern hervorragend angenommen werden.
Der Kennzahlenvergleich auch im Kreis der 9 bayerischen Städte wird vermutlich 2014 auf der Grundlage der Daten aus dem Jahr 2013 wiederholt.
Aufgrund der positiven Erfahrungen, der praxisrelevanten Ergebnisse und zur Überprüfung der durchgeführten Verbesserungsmaßnahmen wird vorgeschlagen, dass sich der Entsorgungsbetrieb der Stadtwerke Aschaffenburg an der Wiederholung des Kennzahlenvergleichs beteiligt.
.Beschluss:
Der Bericht über die Ergebnisse des vom Verband Kommunale Unternehmen VKU durchgeführten Kennzahlenvergleichs für kommunale Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
Aufgrund der positiven Erfahrungen und praxisrelevanten Ergebnisse beteiligt sich der Entsorgungsbetrieb der Stadtwerke Aschaffenburg auch an der nächsten Wiederholung des Kennzahlenvergleichs auf der Basis der Daten von 2013.
Die Kosten für die Beteiligung an dem betrieblichen Kennzahlenvergleich betragen ca. 4.000,- €.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. / ws/1/6/13. Bericht über abgeschlossene Abstimmungserklärungen mit Systembetreibern im Entsorgungsgebiet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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1. Sitzung des Werksenates
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21.02.2013
|
ö
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Beschließend
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6 | ws/1/6/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Neben der Duales System Deutschland GmbH benutzen 9 weitere Systembetreiber das vorhandene haushaltsnahe Erfassungssystem für Verkaufsverpackungen mit.
Gemäß § 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung sind haushaltsnahe Erfassungssysteme für Verkaufsverpackungen mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abzustimmen. Dies erfolgte mit DSD detailliert in einer vom Stadtrat beschlossenen Abstimmungsvereinbarung am 11.11.1992.
Mit jedem neuen Systembetreiber, der die Mitbenutzung der von DSD aufgebauten Sammel- und Verwertungsstruktur anstrebt, ist keine Abstimmungsvereinbarung erforderlich, sondern lediglich die Erklärung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, dass die mit DSD erfolgte Abstimmung auch für die Mitbenutzung der Systemstruktur durch die weiteren Systembetreiber gilt, wie dies bereits für 9 weitere Systembetreiber erfolgte. Diese Abstimmungserklärung ist Voraussetzung, dass ein System entsprechend der Verpackungsverordnung jeweils in einem Bundesland eingeführt werden darf und kann nicht verweigert werden.
Bei dem Beschluss über die Abstimmungserklärung mit der Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG am 22.09.2011 wurde vom Werksenat der Abschluss weiterer inhaltsgleicher Abstimmungs-erklärungen auf die Werkleitung übertragen und um einen jährlichen Bericht hierüber gebeten.
Seither wurde keine weitere Abstimmungserklärung mit einem Dualen System abgeschlossen.
.Beschluss:
Seit 19.10.2011 wurde mit keinem weiteren Dualen System eine Abstimmungserklärung entsprechend § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung für die Mitbenutzung des mit DSD abgestimmten Systems zur Erfassung von Verkaufsverpackungen abgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / ws/1/7/13. Neufassung der Straßenreinigungsverordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
1. Sitzung des Werksenates
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21.02.2013
|
ö
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Vorberatend
|
7 | ws/1/7/13 |
Stadtrat (Plenum)
|
4. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.03.2013
|
ö
|
Beschließend
|
3 | pl/4/3/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Hintergrund der Vorlage ist ein vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg anhängiges Verfahren. In der Niederschrift der mündlichen Verhandlung vom 11.12.2012 ist ein richterlicher Hinweis enthalten, dass Zweifel hinsichtlicht der Vereinbarkeit der Verordnung mit höherrangigem Recht bestehen, dies gelte insbesondere in Bezug auf § 5 der Verordnung.
§ 5 lautet wie folgt: „Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger die öffentlichen Straßen innerhalb ihrer Reinigungsfläche (§ 6) zu reinigen. Sie haben dabei die Geh- und Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen (einschließlich Parkstreifen) jeweils nach Bedarf, regelmäßig aber einmal wöchentlich, in der Reinigungsklasse II gemäß Anlage 1 zweimal wöchentlich, in der Reinigungsklasse III gemäß Anlage 2 dreimal wöchentlich insbesondere a) zu kehren...“.
Die Rechtslage ist hinsichtlich der Frage, ob die Vorgabe eines Reinigungszeitraums durch die Kommune möglich ist, nicht abschließend geklärt. Aufgrund der als gering zu bewertenden Auswirkungen einer diesbezüglichen inhaltlichen Änderung der Verordnung soll dem richterlichen Hinweis zur Vermeidung von Nachteilen gefolgt werden. Die Reinigungsverpflichtung orientiert sich zukünftig ausschließlich am Bedarf. Der Inhalt der auszuführenden Tätigkeiten bleibt unverändert.
Das als Anlage beigefügte Straßenverzeichnis, wird auf Grund des Straßenverzeichnisses in der Straßenreinigungssatzung zur Klarstellung in Straßenreinigungsverzeichnis umbenannt.
Auf Grund der Änderungen in § 5 entfallen die Anlagen 1 und 2, so dass die bisherige Anlage 3 (Straßenverzeichnis) zur Anlage 1 (Straßenreinigungsverzeichnis) wird.
Der derzeitige § 4 Abs. 4 der Verordnung wird zu Abs. 5. Der künftige Abs. 4 wurde der Musterverordnung angeglichen.
Im Übrigen handelt es sich um Angleichungen an die Musterverordnung.
.Beschluss:
Auf Grund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayrischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRs 91-1-I), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 20.12.2007 (GVBl.S.958), erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 01.01.2013 vom:
§ 1
Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 01.01.2013 wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 2 b) werden die Wörter „von der Straßengrundstücksgenze“ durch die Wörter „vom begehbaren Straßenrand“ ersetzt.
2. In § 3 Abs. 2 a) werden die Wörter „Tiere in einer Weise zu füttern, die geeignet ist, die Straßen zu verunreinigen“ werden ersetzt durch die Wörter „Tierfutter auszubringen“.
3. In § 3 Abs. 2 b) werden die Wörter „öffentliche Straßen“ durch das Wort „ Gehwege“ ersetzt.
4. § 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „Straßenverzeichnis Anlage 3“ werden durch die Wörter „Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage 1)“ ersetzt. Zwischen den Wörtern „aufgeführten Straßen“ wird das Wort „öffentlichen“ eingesetzt. Nach den Wörtern „aufgeführten Straßen“ sind die Wörter „an öffentlichen Straßen“ ersatzlos zu streichen.
5. § 4 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
„(2) Grenzt ein Grundstück an mehrere im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführte öffentliche Straßen an oder wird es über mehrere derartige Straßen mittelbar erschlossen oder grenzt es an eine derartige Straße an, während es über eine andere mittelbar erschlossen wird, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen.“
6. § 4 Abs. 4 wird zu § 4 Abs. 5
7. § 4 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:
„(4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner die Vorder- und Hinterlieger, deren Grundstücke einem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, soweit auf diesen Grundstücken keine Gebäude stehen.“
8. § 5 wird wie folgt neu gefasst:
„Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger die im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten öffentlichen Straßen innerhalb ihrer Reinigungsflächen (§ 6) zu reinigen.
Sie haben dabei die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen) jeweils nach Bedarf
a) zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen, soweit diese Bestandteile in üblichen Hausmülltonnen für Biomüll, Papier, Restmüll oder in Wertstoffcontainern entsorgt werden können; entsprechendes gilt für Unrat auf Grünstreifen,
b) von Gras und Unkraut zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst,
c) insbesondere bei Tauwetter, die Abflussrinnen und die Kanaleinlaufschächte freizumachen.“
9. In § 6 Abs. 1 a) wird das Wort „Straßenverzeichnisses“ durch das Wort „Straßenreinigungsverzeichnisses“ ersetzt.
10. In § 6 Abs. 1 b) wird das Wort „Straßenverzeichnisses“ durch das Wort „Straßenreinigungsverzeichnisses“ ersetzt.
11. In § 6 Abs. 1 c) wird das Wort „Straßenverzeichnisses“ durch das Wort „Straßenreinigungsverzeichnisses“ ersetzt.
12. In § 9 Abs. 2 Satz 1 wird die Ziffer „4“ durch die Ziffer „5“ ersetzt.
§ 2
Diese Verordnung tritt zum 01. 04. 2013 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8. / ws/1/8/13. Änderung der Straßenreinigungssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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1. Sitzung des Werksenates
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21.02.2013
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ö
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Vorberatend
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8 | ws/1/8/13 |
Stadtrat (Plenum)
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4. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.03.2013
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ö
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Beschließend
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2 | pl/4/2/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die vorgeschlagene Änderung der Straßenreinigungssatzung und des Straßenverzeichnisses berichtigt und vervollständigt die bisherige Straßenreinigungssatzung und das bisherige Straßenverzeichnis.
Zu § 1 Nr. 1
Dieser Absatz 2 Satz 4 gehört inhaltlich zu § 2 der Straßenreinigungssatzung nicht zu § 4 der Straßenreinigungssatzung.
Zu § 2 Nr. 1
Diese Straßen, die bereits gebaut wurden und deren Reinigungsbedürfnis bei wöchentlich einer Reinigung liegt, werden neu in das Straßenverzeichnis aufgenommen.
Es handelt sich um die Straßen Ruhstockweg, Gäßpfad, Am Tänzrain und Reiterweg.
Außerdem wird der Straßenabschnitt in der Friedrichstraße zwischen Karlstraße und der Hausnummer xx herabgestuft sowie die Rhönstraße Zufahrt zu den Hausnummern xx
. Die Herabstufung des Straßenabschnittes in der Friedrichstraße dient zur Klarstellung des Unterschieds in der Reinigungsklasse, weil die eigentliche Friedrichstraße in Reinigungsklasse III ist und der vor bezeichnete Straßenabschnitt nicht die Verkehrsbedeutung und das Reinigungsbedürfnis der übrigen Friedrichstraße hat. Das Gleiche gilt für die Rhönstraße. Die eigentliche Rhönstraße ist in Reinigungsklasse II und die vor bezeichnete Zufahrt zu den o. g. Hausnummern hat nicht die Verkehrsbedeutung und das Reinigungsbedürfnis der übrigen Rhönstraße.
Zu § 2 Nr. 2
Schreibfehler im Straßenverzeichnis.
Die Werkleitung bittet, dem umseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.
.Beschluss:
Aufgrund des Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
(GO), erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende
Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung
§ 1
Die Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom 04.12.1979, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 19.11.2012, wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 2 Satz 4 wird hinzugefügt:
In den mit Reinigungsklasse V gekennzeichneten Straßen erfolgt 7 Mal wöchentlich eine Flächenreinigung, d. h. Reinigung von Fahrbahn und Gehbahn.
§ 4 Abs. 2 Satz 4 wird ersatzlos gestrichen
§ 2
Das Straßenverzeichnis gemäß § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung vom 04.12.1979, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 19.11.2012 wird wie folgt geändert
1. Folgende Straßen (Anlage 6) werden in Reinigungsklasse I in das Straßenverzeichnis neu aufgenommen:
- Ruhstockweg
- Gäßpfad
- Am Tänzrain
- Reiterweg von Ebersbacher Straße bis Rad-/Fußweg
- Friedrichstraße von Hausnummer xx bis xx
- Rhönstraße Zufahrt zu den Hausnummern xx, xx, xx, xx (Straßenabschnitt zwischen Hausnummer xx und xx der Rhönstraße)
2. In Reinigungsklasse I wird Leimeisterstraße in Leimeisterweg geändert.
§ 3
Die Satzung tritt am 01.04.2013 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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9. / ws/1/9/13. Antrag der CSU-Stadträte Manfred Christ, MdL a. D., Josef Taudte, Rainer Kunkel, Dr. Robert Löwer vom 09.05.2012 "Reisender kommst Du nach Ascheberg..." und Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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1. Sitzung des Werksenates
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21.02.2013
|
ö
|
Beschließend
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9 | ws/1/9/13 |
.Beschluss:
Die der Beschlussvorlage beigefügte Antwort an den Stadtrat Herrn Manfred Christ MdL a. D., wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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10. / ws/1/10/13. Antrag SPD-Stadträte Theodor Bubenzer, Martina Fehlner, Leonie Kapperer, "Linienführung eines Stadtbusses im Bereich Gäßpfad" vom 16.11.2012 und Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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1. Sitzung des Werksenates
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21.02.2013
|
ö
|
Beschließend
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10 | ws/1/10/13 |
.Beschluss:
Die der Beschlussvorlage beigefügte Antwort an den Stadtrat Herrn Theodor Bubenzer, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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11. / ws/1/11/13. Antrag Stadtrat Johannes Büttner vom 27.06.2011 wegen "Statt Fahrpreiserhöhung Umverteilung der Kosten und fahrscheinloser Nahverkehr";
- Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke Aschaffenburg vom 08.10.2012
- Bekanntgabe des Antwortschreibens der Regierung von Unterfranken vom 10.07.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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1. Sitzung des Werksenates
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21.02.2013
|
ö
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Beschließend
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11 | ws/1/11/13 |
.Beschluss:
Die der Beschlussvorlage beigefügte Antwort der Stadtwerke Aschaffenburg an den Stadtrat Herrn Johannes Büttner, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die der Beschlussvorlage beigefügte Antwort der Regierung von Unterfranken an den Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg Herrn Klaus Herzog, sowie die in diesem Schreiben aufgezeigten Lösungsansätze werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:19 Uhr