Datum: 04.03.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:19 Uhr bis 19:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/4/1/13 Änderung des Jahresabschlusses 2010 der Stadtwerke Aschaffenburg
2pl/4/2/13 Änderung der Straßenreinigungssatzung
3pl/4/3/13 Änderung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
4pl/4/4/13 Resolution des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg zur Sicherung des ICE-Haltes in Aschaffenburg durch Verbesserung und Ausbau der Verbindung Frankfurt-Nürnberg über Aschaffenburg; - Antrag der Kommunalen Initiative vom 07.02.2013 - Anfrage der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 07.02.2013 - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.02.2013
5pl/4/5/13 Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg; a) Bilanzsumme und Jahresverlust b) Behandlung des Jahresverlustes
6pl/4/6/13 Führen des Zusatzes "Volksschule" durch die Schillerschule; - Antrag von Herrn Stadtrat Prof. Dr. Winfried Bausback vom 30.01.2013
7pl/4/7/13 Annahme von Zuwendungen (Spenden und Schenkungen); - Bericht über das Jahr 2012 - Zustimmung zur Annahme einer Spende
8pl/4/8/13 Einführung eines Annahmeschlusses an den beiden langen Besuchstagen (Dienstag und Donnerstag) im Bürgerservicebüro, jeweils 30 Minuten vor der Schließung.

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1. / pl/4/1/13. Änderung des Jahresabschlusses 2010 der Stadtwerke Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 21.02.2013 ö Vorberatend 2ws/1/2/13
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.03.2013 ö Beschließend 1pl/4/1/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aus einer steuerlichen Außenprüfung bestehen zum Bilanzstichtag 31.12.2010 zu erwartende Steuernachzahlungen aus der Tätigkeit der Organgesellschaft in Höhe von € 1.317.747,50. Diese Belastungen hat der Organträger als Steuerpflichtiger zu tragen. Diese Belastungen geben die Stadtwerke Aschaffenburg an die Organgesellschaft Aschaffenburger Versorgungs-GmbH weiter.

Die Steuernachzahlungen wurden in der Vergangenheit als Rückstellung in der AVG bilanziert und nicht in den Stadtwerken Aschaffenburg ausgewiesen.

Aufgrund eines Hinweises der Steuerberatung im Zuge der Steuerberechnung des Jahresabschlusses 2011 ist die Nachzahlung zusätzlich in den Stadtwerken auszuweisen. Der Abschluss 2010 wurde daraufhin insoweit geändert, dass die Nachzahlung in den Stadtwerken als Forderung gegenüber der AVG ausgewiesen wurde und die Stadtwerke gleichzeitig eine Steuerrückstellung als Gegenposten ausgewiesen hat. Der geänderte Ausweis dient ausschließlich der klaren Darstellung in der Bilanz und hat keine Auswirkung auf das Ergebnis.

Der geänderte Ausweis wurde bereits bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 in den Vortragswerten berücksichtigt

.Beschluss:

Der Bericht zur Änderung des Jahresabschlusses 2010 der Stadtwerke Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pl/4/2/13. Änderung der Straßenreinigungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 21.02.2013 ö Vorberatend 8ws/1/8/13
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.03.2013 ö Beschließend 2pl/4/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die vorgeschlagene Änderung der Straßenreinigungssatzung und des Straßenverzeichnisses berichtigt und vervollständigt die bisherige Straßenreinigungssatzung und das bisherige Straßenverzeichnis.


Zu § 1 Nr. 1

Dieser Absatz 2 Satz 4 gehört inhaltlich zu § 2 der Straßenreinigungssatzung nicht zu § 4 der Straßenreinigungssatzung.


Zu § 2  Nr. 1

Diese Straßen, die bereits gebaut wurden und deren Reinigungsbedürfnis bei wöchentlich einer Reinigung liegt, werden neu in das Straßenverzeichnis aufgenommen.
Es handelt sich um die Straßen Ruhstockweg, Gäßpfad, Am Tänzrain und Reiterweg.
Außerdem wird der Straßenabschnitt in der Friedrichstraße zwischen Karlstraße und der Hausnummer xx herabgestuft sowie die Rhönstraße Zufahrt zu den Hausnummern xx . Die Herabstufung des Straßenabschnittes in der Friedrichstraße dient zur Klarstellung des Unterschieds in der Reinigungsklasse, weil die eigentliche Friedrichstraße in Reinigungsklasse III ist und der vor bezeichnete  Straßenabschnitt nicht die Verkehrsbedeutung und das Reinigungsbedürfnis der übrigen Friedrichstraße hat. Das Gleiche gilt für die Rhönstraße. Die eigentliche Rhönstraße ist in Reinigungsklasse II und die vor bezeichnete Zufahrt zu den o. g. Hausnummern hat nicht die Verkehrsbedeutung und das Reinigungsbedürfnis der übrigen Rhönstraße.


Zu § 2 Nr. 2

Schreibfehler im Straßenverzeichnis.

Die Werkleitung bittet, dem umseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.

.Beschluss:

Aufgrund des Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern 
(GO), erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende

Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung

§ 1

Die Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom 04.12.1979, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 19.11.2012, wird wie folgt geändert:

1.   § 2 Abs. 2 Satz 4 wird hinzugefügt:
       In den mit Reinigungsklasse V gekennzeichneten Straßen erfolgt 7 Mal wöchentlich eine Flächenreinigung, d. h. Reinigung von Fahrbahn und Gehbahn.
           § 4 Abs. 2 Satz 4 wird ersatzlos gestrichen
       
§ 2

Das Straßenverzeichnis gemäß § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung vom 04.12.1979, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 19.11.2012 wird wie folgt geändert

1.        Folgende Straßen (Anlage 6) werden in Reinigungsklasse I in das Straßenverzeichnis neu aufgenommen:
- Ruhstockweg
- Gäßpfad
- Am Tänzrain
- Reiterweg von Ebersbacher Straße bis Rad-/Fußweg
- Friedrichstraße von Hausnummer 25 bis 43
- Rhönstraße Zufahrt zu den Hausnummern 15, 15 a, 15 b, 15 c (Straßenabschnitt                zwischen Hausnummer 13 g und 17 der Rhönstraße)

2.        In Reinigungsklasse I wird Leimeisterstraße in Leimeisterweg geändert.

                                                        § 3

Die Satzung tritt am 01.04.2013 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

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3. / pl/4/3/13. Änderung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 21.02.2013 ö Vorberatend 7ws/1/7/13
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.03.2013 ö Beschließend 3pl/4/3/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Hintergrund der Vorlage ist ein vor dem Bayerischen  Verwaltungsgericht Würzburg anhängiges Verfahren. In der Niederschrift der mündlichen Verhandlung vom 11.12.2012 ist ein richterlicher Hinweis enthalten, dass Zweifel hinsichtlicht der Vereinbarkeit der Verordnung mit höherrangigem Recht bestehen, dies gelte insbesondere in Bezug auf § 5 der Verordnung.

§ 5 lautet wie folgt: „Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger die öffentlichen Straßen innerhalb ihrer Reinigungsfläche (§ 6) zu reinigen. Sie haben dabei die Geh- und Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen (einschließlich Parkstreifen) jeweils nach Bedarf, regelmäßig aber einmal wöchentlich, in der Reinigungsklasse II gemäß Anlage 1 zweimal wöchentlich, in der Reinigungsklasse III gemäß Anlage 2 dreimal wöchentlich insbesondere a) zu kehren...“.

Die Rechtslage ist hinsichtlich der Frage, ob die Vorgabe eines Reinigungszeitraums durch die Kommune möglich ist, nicht abschließend geklärt. Aufgrund der als gering zu bewertenden Auswirkungen einer diesbezüglichen inhaltlichen Änderung der Verordnung soll dem richterlichen Hinweis zur Vermeidung von Nachteilen gefolgt werden. Die Reinigungsverpflichtung orientiert sich zukünftig ausschließlich am Bedarf. Der Inhalt der auszuführenden Tätigkeiten bleibt unverändert.
Das als Anlage beigefügte Straßenverzeichnis, wird auf Grund des Straßenverzeichnisses in der Straßenreinigungssatzung zur Klarstellung in Straßenreinigungsverzeichnis umbenannt.
Auf Grund der Änderungen in § 5 entfallen die Anlagen 1 und 2, so dass die bisherige Anlage 3 (Straßenverzeichnis) zur Anlage 1 (Straßenreinigungsverzeichnis) wird.
Der derzeitige § 4 Abs. 4 der Verordnung wird zu Abs. 5. Der künftige Abs. 4 wurde der Musterverordnung angeglichen.
Im Übrigen handelt es sich um Angleichungen an die Musterverordnung.

.Beschluss:

Auf Grund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayrischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRs 91-1-I), zuletzt geändert durch  § 6 des Gesetzes vom 20.12.2007 (GVBl.S.958), erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom  01.01.2013 vom:

§ 1

Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 01.01.2013 wird wie folgt geändert:
1. In  § 2 Abs. 2  b) werden die Wörter „von der Straßengrundstücksgenze“ durch die Wörter „vom begehbaren Straßenrand“  ersetzt.
2. In § 3 Abs. 2 a) werden die Wörter „Tiere in einer Weise zu füttern, die geeignet ist, die Straßen zu verunreinigen“ werden ersetzt durch die Wörter „Tierfutter auszubringen“.
3. In § 3 Abs. 2 b) werden die Wörter „öffentliche Straßen“ durch das Wort „ Gehwege“ ersetzt.
4.  § 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „Straßenverzeichnis Anlage 3“  werden durch die Wörter „Straßenreinigungsverzeichnis  (Anlage 1)“ ersetzt. Zwischen den Wörtern „aufgeführten Straßen“ wird das Wort „öffentlichen“ eingesetzt. Nach den Wörtern „aufgeführten Straßen“ sind die Wörter „an öffentlichen Straßen“ ersatzlos zu streichen.

5. § 4 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
„(2) Grenzt ein Grundstück an mehrere im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführte öffentliche Straßen an oder wird es über mehrere derartige Straßen mittelbar erschlossen oder grenzt es an eine derartige Straße an, während es über eine andere mittelbar erschlossen wird, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen.“ 

6. § 4 Abs. 4 wird zu § 4 Abs. 5

7. § 4 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:
„(4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner die Vorder- und Hinterlieger, deren Grundstücke einem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, soweit auf diesen Grundstücken keine Gebäude stehen.“

8.   § 5 wird wie folgt neu gefasst:
„Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger die im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten öffentlichen Straßen innerhalb ihrer Reinigungsflächen (§ 6) zu reinigen.
Sie haben dabei die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen) jeweils nach Bedarf
a)        zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen, soweit diese Bestandteile in üblichen Hausmülltonnen für Biomüll, Papier, Restmüll oder in Wertstoffcontainern entsorgt werden können; entsprechendes gilt für Unrat auf Grünstreifen,
b)         von Gras und Unkraut zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst,
c)        insbesondere bei Tauwetter, die Abflussrinnen und die Kanaleinlaufschächte freizumachen.“
   
9.  In § 6 Abs. 1 a) wird das  Wort „Straßenverzeichnisses“ durch das Wort „Straßenreinigungsverzeichnisses“   ersetzt.
10. In § 6 Abs. 1 b) wird das  Wort „Straßenverzeichnisses“ durch das Wort „Straßenreinigungsverzeichnisses“ ersetzt.
11. In § 6 Abs. 1 c) wird das  Wort „Straßenverzeichnisses“ durch das Wort „Straßenreinigungsverzeichnisses“ ersetzt.

12. In § 9 Abs. 2 Satz 1 wird die Ziffer „4“ durch die Ziffer „5“ ersetzt.  

                                            § 2

Diese Verordnung tritt zum 01. 04. 2013 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

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4. / pl/4/4/13. Resolution des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg zur Sicherung des ICE-Haltes in Aschaffenburg durch Verbesserung und Ausbau der Verbindung Frankfurt-Nürnberg über Aschaffenburg; - Antrag der Kommunalen Initiative vom 07.02.2013 - Anfrage der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 07.02.2013 - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.02.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.03.2013 ö Beschließend 4pl/4/4/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Erneute Überlegungen zum Bau einer Querverbindung der Strecken Würzburg-Fulda und Fulda-Frankfurt (insb. sog. Mottgers-Spange) geben zur Besorgnis Anlass, dass die Hauptschienenverbindung künftig um die Region Untermain als eigenständigem Wirtschaftsraum und Teil des Großraumes Rhein-Main herumgeführt werden könnte. Dies hätte für die Region Bayerischer Untermain erhebliche negative Auswirkungen und würde zu einer steigenden Verkehrsbelastung der ohnehin überlasteten Strecken des Individualverkehrs im Rhein-Main-Gebiet führen.

Für das Bahndreieck Spessart fehlt ein tragfähiges Schienengesamtkonzept, das die Schienenachsen Fulda - Hanau und Würzburg – Aschaffenburg – Hanau samt Fortführung in den Großknoten Fankfurt/Main betrachtet. Bei dem Gesamtkonzept ist eine weit reichende Beteiligung der Bürger und Gebietskörperschaften in der Region unerlässlich.

Eine Vorfixierung auf das Projekt Mottgers-Spange ist wirtschaftlich nicht zu vertreten, denn den Kosten von mind. 3,5 Milliarden Euro steht eine Fahrzeitverkürzung von nur wenigen Minuten gegenüber und es kommt dabei zu erheblichen Eingriffen in Landschaft und Natur, deren Ausgleichsfähigkeit noch nicht geprüft ist.

Die Stadt Aschaffenburg hat in der Vergangenheit vieles für eine qualitativ hochwertige Anbindung der Region getan und hat erhebliche Mittel in diesem Bereich investiert. Weder Würzburg und sein Umland noch Schweinfurt und sein Umland würden von einer Umfahrung des Untermains über die Mottgers-Spange profitieren.

Die Erhaltung und der Ausbau der Strecke Frankfurt – Nürnberg - München ist gegenüber der Mottgers-Spange nicht nur kostengünstiger und mit geringen ökologischen Beeinträchtigungen verbunden, sondern auch weitaus zügiger zu realisieren. Das Projekt Schwarzkopftunnel als Ersatz für den baufälligen Tunnel am Scheitelpunkt der Strecke sowie für die Vermeidung der kurvigen und steilen Spessartrampen wird daher begrüßt. Weitere mögliche Komponenten zur Verbesserung der Verbindung Würzburg – Aschaffenburg könnten die Umfahrung von Lohr, Linienverbesserungen im Abschnitt Laufach – Goldbach sowie die Dreigleisigkeit zwischen Heigenbrücken und Goldbach sein. Analoge Maßnahmen sind im Bereich Aschaffenburg – Frankfurt vorzunehmen. Im Zusammenwirken mit den nötigen Knotenausbauten in Aschaffenburg und Hanau sowie Aus- und Neubauabschnitten zwischen Hanau und Fulda wird damit die Einbindung von Aschaffenburg ins ICE-Netz gesichert und die Mottgers-Spange überflüssig.

Der Aschaffenburger Stadtrat sieht es als unabdingbar an, die Anbindung des Bayerischen Untermains über den Hauptbahnhof Aschaffenburg an das ICE-, EC- und IC-Netz der Deutschen Bahn dauerhaft zu erhalten und zu stärken. Das Wohl und die weitere Entwicklung der Region als Heimat von mehr als 360.000 Einwohnern, als Ziel tausender Pendler und als einer der prosperierendsten Wirtschaftsstandorte Bayerns hängt maßgeblich davon ab, dass die Einbindung Aschaffenburgs in das Hauptschienennetz der Deutschen Bahn erhalten bleibt.

.Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt folgende Resolution:

1.        Der Anschluss der Region Bayerischer Untermain mit der Einbindung des Hauptbahnhofs Aschaffenburg in das Hauptstreckennetz des ICE-, IC- und EC-Verkehrs der Deutschen Bahn ist nachhaltig zu sichern und mittelfristig noch zu erweitern.


2.        Die Planungen der Mottgers-Spange als Querverbindung der Strecken Frankfurt-Fulda und Würzburg-Fulda, deren Verwirklichung mit erheblichen Umweltbeeinträchtigungen verbunden wäre und deren Kosten nur zu einer geringen Fahrtzeitreduktion führen würden, werden fallen gelassen.


3.        Die Stadt Aschaffenburg fordert, die Bundesregierung, die Bayerische Staatsregierung sowie die Hessische Landesregierung, den Vorstand der Deutschen Bahn AG mit Nachdruck auf, sich eindeutig zur Einbindung der Region Bayerischer Untermain in das Hauptnetz des ICE und IC Schienenverkehrs zu bekennen und für das sogenannte Bahndreieck Spessart ein Gesamtkonzept zu erstellen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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5. / pl/4/5/13. Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg; a) Bilanzsumme und Jahresverlust b) Behandlung des Jahresverlustes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.03.2013 ö Beschließend 5pl/4/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt
Aschaffenburg.

Nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresabschluss 2011 vom Stadthallensenat vorberatend festzustellen und dem Stadtrat (Plenum) zur Feststellung vorzulegen.

Der Feststellung hat vorauszugehen:
-        Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer
-        Örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2011 erfolgte durch die WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/M. am 18.06.2012, die örtliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt mit Bericht vom 18.09.2012 sowie Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 15.10.2012. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurde in der Sitzung vom 03.07.2012 bereits ausführlich erläutert.

Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011.

.Beschluss:

Nach der Abschlussprüfung durch die WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/M. und der örtlichen Rechnungsprüfung wird der testierte Jahresabschluss 2011 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg in der geprüften Fassung festgestellt.

a)        Bei einer Bilanzsumme von € 1.046.225,53 (Vorjahr: € 1.102.719,39) beträgt der Jahresverlust € 1.061.295,78 (Vorjahr: € 1.065.601,00).

b)        Der noch nicht ausgeglichene Jahresverlust aus dem Jahr 2010 in Höhe von insgesamt € 1.065.601,00, der auf das Wirtschaftsjahr 2011 vorgetragen wurde, wird durch Verlustzuweisung der Stadt Aschaffenburg ausgeglichen.

Der Verlust des Jahres 2011 in Höhe von € 1.061.295,78 wird auf das nächste Wirtschaftsjahr (2012) vorgetragen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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6. / pl/4/6/13. Führen des Zusatzes "Volksschule" durch die Schillerschule; - Antrag von Herrn Stadtrat Prof. Dr. Winfried Bausback vom 30.01.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.03.2013 ö Beschließend 6pl/4/6/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Wirkung vom 01.08.2012 wurden gem. Art. 6 Abs. 2 Buchst. a und b Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) Grund- und Mittelschulen als eigenständige Schularten festgesetzt. Damit sind die Bezeichungen der Schulen, die bislang die Bezeichung „Volksschule“ in ihrem Namen führten, gem. Art. 29 Abs. 1 Satz 1 BayEUG mit Rechtsverordnung entsprechend anzupassen. Die nach Art. 29 Abs. 1 Satz 3 BayEUG verliehenen Beinamen bleiben hierbei erhalten.

Den Grundschulen ist in Art. 29 Abs. 1 Satz 5 BayEUG die Möglichkeit gegeben, gemeinsam mit dem Sachaufwandsträger bei der zuständigen Regierung den Zusatz „(Volksschule)“ zu beantragen.
Die Schulleiterin der Schillerschule beantragte mit Schreiben vom 06.02.2013 die Führung dieses Zusatzes; sie bestätigte gleichzeitig, dass die Lehrerkonferenz und der Elternbeirat diesem Antrag zugestimmt haben.

Die Bezeichung der Schule lautet dann: Schiller-Grundschule „(Volksschule)“ Aschaffenburg. Wie die Regierung von Unterfranken in einem Schreiben vom 08.01.2013 an das Staatliche Schulamt mitteilte, ist die Änderung der Schulbezeichnung zum 01.05.2013 vorgesehen.

.Beschluss:

Die Stadt Aschaffenburg beantragt gemeinsam mit der Schillerschule Aschaffenburg bei der Regierung von Unterfranken, den Zusatz „(Volksschule)“ zu führen. Die Schulbezeichnung lautet dann Schiller-Grundschule „(Volksschule)“ Aschaffenburg.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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7. / pl/4/7/13. Annahme von Zuwendungen (Spenden und Schenkungen); - Bericht über das Jahr 2012 - Zustimmung zur Annahme einer Spende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.03.2013 ö Beschließend 7pl/4/7/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aschaffenburg hatte im letzten Jahr festgestellt, dass die Zuständigkeit bezüglich der Annahme oder Ausschlagung von Zuwendungen, wie z. B. Spenden und Sponsoringleistungen, zwischen dem Stadtrat und dem Oberbürgermeister bisher noch nicht eindeutig in der Geschäftsordnung geregelt wurde. Der Stadtrat hat daher auf Vorschlag der Verwaltung mit Beschluss vom 21.05.2012 (SPNr. PL/7/5/12) die Geschäftsordnung des Stadtrates optimiert und gleichzeitig festgelegt, dass jährlich über die Annahme von Zuwendungen in Geld (Spenden und Schenkungen) in anonymisierter Form berichtet wird. Diesem Verlangen wird daher mit diesem Bericht nachgekommen.

Nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 a der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg ist der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg (GeschO) für die Annahme oder Ausschlagung von Zuwendungen in Geld (z.B. Spenden und Schenkungen) im Einzelfall mit einem Geldwert bis zu 25.000,-- € zuständig (laufendes Geschäft der Verwaltung gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindordnung für den Freistaat Bayern – GO). Der Oberbürgermeister hat diese Zuständigkeit insbesondere bei der Annahme von Zuwendungen zu sozialen Zwecken zum Teil auf Bedienstete der Stadt Aschaffenburg delegiert (gem. § 10 Abs. 5 GeschO i. V. m. Art. 39 Abs. 2 GO).

Nach § 3 Nr. 10 a GeschO ist das Plenum für die Annahme oder Ausschlagung von Zuwendungen in Geld (z.B. Spenden und Schenkungen) im Einzelfall mit einem Geldwert ab 25.000,-- € zuständig. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Spendenabwicklung Einnahmeverbuchung und Ausstellen der Spendenquittung) wurde die Spende zur Restaurierung des Stadttheaters in Höhe von 31.000,00.- EUR unter dem Vorbehalt der formalen Zustimmung des Stadtrates (Plenum) angenommen. Es wird deshalb auch um nachträgliche formale Genehmigung der angenommenen Spende gebeten.

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung über die Annahmen Zuwendungen in Geld oder geldwerten Zuwendungen (Spenden oder Schenkungen) an die Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Annahme der Spende zur Restaurierung des Stadttheaters an die Stadt Aschaffenburg in Höhe von 31.000.- EUR wird nachträglich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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8. / pl/4/8/13. Einführung eines Annahmeschlusses an den beiden langen Besuchstagen (Dienstag und Donnerstag) im Bürgerservicebüro, jeweils 30 Minuten vor der Schließung.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.03.2013 ö Beschließend 8pl/4/8/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Jahr 2012 wurden im Schalterbereich des Bürgerservicebüros ca. 62.000 Besucher im bedient. Das Leistungsangebot erstreckt sich über alle Melde-, Pass-, Personalausweis- und Zulassungs-angelegenheiten. Außerdem werden im Bürgerservicebüro Bewohnerparkausweise, Kultur- und Familienpässe ausgestellt, Beglaubigungen vorgenommen und Anträge auf Führungszeugnisse und Rundfunkgebührenbefreiung angenommen.
Seit Eröffnung des Bürgerservicebüros hat sich das Besucheraufkommen stark erhöht. Die durchschnittliche Anzahl der Besucher pro Woche ist von ursprünglich 944 auf 1.240 gestiegen. Gleichzeitig hat der Arbeitsaufwand mit Einführung des neuen Personalausweises stark zugenommen. Insgesamt hat dies seit Anfang 2011 zu deutlich gestiegenen Wartezeiten geführt, die nicht mit den Zielen des Bürgerservicebüros, den Bürgerinnen und Bürgern einen schnellen und umfassenden Service zu gewährleisten, vereinbar ist.
Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, wurden organisatorische Änderungen vorgenommen. Die personelle Besetzung wurde erhöht. Der Dienstplan der Mitarbeiter/innen orientiert sich im Wesentlichen an den zu erwartenden Besucheraufkommen. Zu den Hauptbesuchszeiten werden auch mehr Arbeitsplätze im Frontoffice besetzt. Durch diese Maßnahme konnten bereits deutliche Verbesserungen der Besucherwartezeiten während der Kernzeiten erreicht werden.
Bei sehr starken, atypischen Besucheraufkommen haben sich die langen Öffnungstagen (Dienstag und Donnerstag) als problematisch erwiesen. Aufgrund der langen Öffnungszeit von 8.00 – 19.00 Uhr (zuzüglich Vor- und Nachbereitungszeit) werden die Mitarbeiter/innen an diesen Tagen in einem Zwei-Schicht-System eingesetzt. Die erste Schicht ist von 8.00 – 17.30 Uhr, die zweite Schicht von 9.00 – 19.00 Uhr tätig. In den Zeiten von 8.00 - 9.00 Uhr und von 17.30 – 19.00 Uhr sind dann planmäßig jeweils 5 Schalter im Frontoffice besetzt. Dieser Personaleinsatz hat sich in der Vergangenheit bewährt. Um auch an Tagen mit sehr starkem Besucheraufkommen eine geordnete Sachbearbeitung zu gewährleisten bedarf es jedoch eines zusätzlichen Regulierungs-instrumentes.
Umfragen bei anderen Bürgerämtern und Zulassungsstellen haben ergeben, dass dort i.d.R. ein Annahmeschluss 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit besteht. Hierdurch besteht die Möglichkeit, die Anliegen der Besucher gegen Dienstende hin geordnet zu bearbeiten, ohne organisatorische Vorkehrungen für weit darüber hinausgehende Zeit treffen zu müssen.
Die Verwaltung möchte an den bisher üblichen Servicezeiten grundsätzlich festhalten, sieht hier jedoch im Interesse der Bürger/innen und Mitarbeiter/innen Handlungsbedarf.
Es soll daher auch im Bürgerservicebüro der Stadt Aschaffenburg, an den beiden Tagen mit langen Öffnungszeiten ein Annahmeschluss 30 Minuten vor der Schließung eingeführt werden.
Ziel dieser Regelung ist, bis 18.30 Uhr einen Überblick über die noch anstehenden Besucheran-liegen zu gewinnen, um diese geordnet bis 19.00 Uhr bearbeiten zu können. Einfache Anfragen, Abholung von Reisepässen oder Schwerbehindertenausweisen etc. werden weiterhin an der Info-Theke möglich sein. Durch diesen Annahmeschluss können transparente Verhältnisse sowohl für die Bürger/innen, als auch für die Mitarbeiter/innen geschaffen werden. Einerseits besteht für Besucher des Bürgerservicebüros die Garantie, dass ihr Anliegen noch bearbeitet wird, wenn sie um spätestens 18.30 Uhr eine Wartemarke gelöst haben. Andererseits kann für die Mitarbeiter/innen, auch an Tagen mit sehr hohem Besucheraufkommen, ein Ende der Sachbearbeitung annähernd zu den im Dienstplan ausgewiesenen Zeiten eingehalten werden. Hinzu kommt stets noch eine Nacharbeitungszeit von ca. 15 – 20 Minuten.
Mit der Öffnungszeit von 37 Wochenstunden, hat das Bürgerservicebüro der Stadt Aschaffenburg, weiterhin einen Spitzenplatz im interkommunalen Vergleich.

.Beschluss:

Die Öffnungszeiten des Bürgerservicebüros bleiben unverändert. An den Tagen mit langen Öffnungszeiten (Dienstag und Donnerstag) wird um 18:30 Uhr ein Annahmeschluss eingeführt.

Montag, Mittwoch, Freitag                8.00 – 13.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag                8.00 – 19.00 Uhr (Annahmeschluss 18.30 Uhr)

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 1

Datenstand vom 31.03.2015 16:21 Uhr