Datum: 05.03.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:07 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/3/1/13 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Ehemaliges Bahnbetriebswerk" zwischen Ringstraße, Bahnlinie Würzburg - Aschaffenburg, Goldbacher Unterführung und Goldbacher Straße (Nr. 20/12); - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung
2pvs/3/2/13 Bericht der Polizeiinspektion Aschaffenburg über die Unfallentwicklung im Stadtgebiet 2011 sowie über einzelne Gefahrenpunkte
3pvs/3/3/13 Regelung des Verkehrs in der Hanauer Straße (B 8); Trennung der Fahrstreifen stadtein- und stadtauswärts durch Anordnung von Fahrstreifenbegrenzungen in Form einer Doppellinie und Sperrflächen
4pvs/3/4/13 Entlastungsstraße Obernau; - Bericht der Verwaltung zur Überprüfung der Lärmschutzanlagen und der möglichen Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h mit Vorstellung der Untersuchungsergebnisse durch das Ing.-Büro Habermehl und Follmann
5pvs/3/5/13 Deckensanierung auf Teilstücken der Ringstraße zwischen Obernauer Straße und Würzburger Straße vor Eröffnung des Ringschlusses Ost; - Bericht der Verwaltung über den Umfang der Maßnahmen und die geplante Bauabwicklung
6pvs/3/6/13 Erweiterung und Generalsanierung des Kronberg Gymnasiums; - VOF - Verfahren
7pvs/3/7/13 Bericht zu den Demografieaktivitäten und der Gesundheitsarbeit der Stadt Aschaffenburg
8pvs/3/8/13 Bebauungsplan für das Gebiet „Rosensee West“, Nr. 4/5b, und Bebauungsplan Nr. 4/5c, Gemarkung Aschaffenburg; - Übertragung der vereinfachten Baulandumlegung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4/5b und den Bereich zwischen Marielies-Schleicher-Straße und Kurt-Frenzel-Straße des Bebauungsplanes Nr. 4/5c auf das Staatliche Vermessungsamt Aschaffenburg - Übernahme der Verfahrenskosten durch die „Am Rosensee Stadtentwicklungs GmbH“
9pvs/3/9/13 Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); - Einziehung einer Teilfläche der Kinzigstraße (Neubau Trafostation)

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1. / pvs/3/1/13. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Ehemaliges Bahnbetriebswerk" zwischen Ringstraße, Bahnlinie Würzburg - Aschaffenburg, Goldbacher Unterführung und Goldbacher Straße (Nr. 20/12); - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.03.2013 ö Vorberatend 1pvs/3/1/13
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.03.2013 ö Beschließend 3pl/5/3/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1.:

Planungsanlass und –zweck:

Von der DB-AG wurde 2003 angeregt, das damals noch unzugängliche von Gleisanlagen bzw. Eisenbahnkreuzungen (Goldbacher Unter­führung) umgebene Gelände des ehemaligen Bahnbetriebswerkes an der Goldbacher Straße über die Aufstellung eines Bebauungsplanes einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Eine Erschließung der Fläche des ehemaligen Bahnbetriebswerkes über das Goldbacher Viadukt wurde im Rahmen der Planfeststellung des Ringschlusses Ost mit planfestgestellt und im Rahmen des Ringstraßenbaus durch eine von der Goldbacher Unterführung (Goldbacher Viadukt) abzweigende neue Zufahrtsstraße als Grundstückszufahrt 2006 neu erschlossen.

Da das Gelände für bahneigene Zwecke nicht mehr erforderlich ist und durch die fertig gestellte Erschließung der DB-AG die Möglichkeit zur Vermarktbarkeit dieses Bahngeländes eröffnet wurde, ergab sich die städtebauliche und planungsrechtliche Notwendigkeit, im Sinne einer Auffangplanung die städtebaulichen Ziele über die vorbereitende (Flächennutzungsplan) und verbindliche (Bebauungsplan) Bauleitplanung zu formulieren. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss hierfür wurde bereits durch den Stadtrat in der Sitzung vom 05.12.2006 gefasst.

Das Bebauungsplanverfahren ruhte seit dieser Zeit, da eine Entwidmung der Flächen durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) noch nicht erfolgt ist und die Voraussetzung für die Entwidmung, nämlich die Entbehrlichkeitsprüfung und der Nachweis durch das Eisenbahnbundesamt, dass die Flächen nicht mehr für bahneigene Zwecke benötigt werden, noch aussteht.

Nachdem die Bahn ihre Vermarktungsüberlegungen konkretisieren will, wurde zur planungsrechtlichen Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Ordnung nach Wegfall der Betriebsnotwendigkeit ehemaliger Bahnflächen unter Beachtung benachbarter Bebauungen und Nutzungen sowie öffentlicher Interessen vom Stadtplanungsamt in Abstimmung mit der DB Services Immobilien GmbH (DB SIMM), die für die Vermarktung von Bahnflächen zuständig ist, eine planerische Konzeption entwickelt, die auch die Vermarktung der bahneigenen Flächen östlich des Goldbacher Viadukts und westlich der planfestgestellten Ringstraße einschließt und die sich im Bebauungsplanvorentwurf zur gewerblichen Nutzung der Fläche widerspiegelt.
Die Bahn hat alle erforderlichen Schritte zur Entwidmung eingeleitet. Bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes soll die Fläche entwidmet sein.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfes „Ehemaliges Bahnbetriebswerk“ (Nr. 20/12) geht über den alten Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses hinaus und umfasst auch die bahneigenen Flächen östlich des Goldbacher Viadukts und westlich der Ringstraße (Grundstück Fl.Nr. 1916/8), dass zum einen über die Brücke, die über die Ringstraße läuft, und zusätzlich über die bestehende Fußgängerbrücke von der Goldbacher Straße erschlossen werden kann.
Die Fläche südlich der bestehenden Zufahrtsstraße wird aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen – diese Fläche ist für einen zukünftigen Schienenhaltepunkt angedacht.




Planungsrechtliche Situation:

Folgende planungsrechtliche Rahmenbedingungen sind bei der Aufstellung des Bebauungsplanes beachtlich:

-        Die Fläche des ehemaligen Bahnbetriebswerkes ist Bestandteil der bestehenden gewerblichen Bauflächen zwischen der Auhofstraße und der Goldbacher Straße.
-        Derzeit ist das Gelände des ehemaligen Bahnbetriebswerkes noch vollständig der Planungshoheit der Stadt Aschaffenburg entzogen, weil die Flächen noch nicht von ihrer bahnbetrieblichen Notwendigkeit entwidmet sind.
-        Bei Entwidmung der Bahnanlagen handelt es sich beim Plangebiet, das von Gleisanlagen bzw. Eisenbahnkreuzungen (Goldbacher Viadukt) umgeben ist, aufgrund seiner isolierten Lage und aufgrund des fehlenden Bebauungszusammenhangs trotz der südlich und nördlich vorhandenen Bebauung um einen „Außenbereich im Innenbereich“ im Sinne des § 35 BauGB. Bauvorhaben außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage lösen regelmäßig einen „Planungsbedarf“ aus – die Realisierung einer Bebauung des Plangebiets setzt daher zwingend die Schaffung von Planungsrecht durch verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) voraus. Nur so kann eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Würdigung und Abwägung verschiedenster Belange gewährleistet werden.
-        Der geltende Flächennutzungsplan und der geltende Landschaftsplan der Stadt Aschaffenburg stellen den Umgriff des Plangebiets als „Bahnanlagen“ dar.
Aus der vorgesehenen Festlegung des Geländes als Gewerbegebiet im Bebauungsplanvorentwurf ergibt sich die Erfordernis der Änderung und Anpassung des Flächennutzungsplanes.
-        Das Plangebiet ist aufgrund seiner isolierten Lage zwischen den Gleisen hohen Lärmbelastungen ausgesetzt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sind geeignete Lärmschutzmaßnahmen / -regelungen zu treffen.
-        Nördlich des Plangebietes grenzen unmittelbar hinter den Gleisanlagen entlang der Auhofstraße die Geltungsbereiche anderer Bebauungspläne an:        
- Bebauungsplan „Ladebahnhof“ (Nr. 20/11): Der Bebauungsplan ist seit dem 26.03.2010 rechtskräftig.        
- Bebauungsplan „Südliche Auhofstraße“ (Nr. 20/13): Der Bebauungsplan ist seit dem 29.12.2006 rechtskräftig.


Wesentliche Ziele und Inhalte des Bebauungsplanvorentwurfes:

Die Zielsetzung für die Fläche des ehemaligen Bahnbetriebswerkes hat sich im Unterschied zu dem im Aufstellungsbeschluss noch formulierten Entwicklungsziel „Sondergebiet“ für kulturelle, soziale und sportliche Zwecke inzwischen ausgeweitet. So soll ein Gewerbegebiet ausgewiesen werden, um auf die zunehmende Gewerbeflächenknappheit in der Stadt zu reagieren wie sie im Zuge der Untersuchung der GMA zum FNP 2012 festgestellt wurde.
Bei der Ausweisung eines Gewerbegebietes und bei der Vermarktung der Gewerbeflächen spielt lt. Aussage der DB SIMM der Erhalt des Ringlokschuppens keine Rolle.
Über den Fahrbestand des Ringlockschuppens hat der Eigentümer noch keine Entscheidung getroffen. Der Bebauungsplan-Vorentwurf setzt nicht zwingend den Abbruch des Ringlokschuppens voraus.

Gemäß Verkehrsentwicklungsplan Aschaffenburg vom Dezember 2002 (VEP) und gemäß den grundlegenden Zielsetzungen des Nahverkehrsplans 2007 der Region Bayerischer Untermain für die Gestaltung des SPNV in der Region bayerischer Untermain sollen Maßnahmen für die Stärkung und den Ausbau des Schienenverkehrs zur Verbesserung der Attraktivität des Angebots in der Region getroffen werden. Diese sehen einen Untersuchungsbedarf zur Einrichtung eines neuen Haltes in der Stadt Aschaffenburg im östlichen Zugangsbereich zur Kernstadt fest, speziell an der Goldbacher Unterführung. Der untersuchte Standort liegt am südlichen Ende des sogenannten Goldbacher Viadukts.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfes wird um die notwendige Fläche für einen Schienenhaltepunkt verringert. Die Standortsicherung muss über Eisenbahnrecht erfolgen.

Größe des Geltungsbereichs:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 35.500 m².

Zur Art der baulichen Nutzung:

Das Plangebiet ist trotz seiner isolierten Lage zwischen den Gleisen Bestandteil der bestehenden gewerblichen Bauflächen zwischen der Auhofstraße und der Goldbacher Straße.
Zielsetzung des Bebauungsplans ist daher, dass sich dieses Teilgebiet bezüglich der Art der baulichen Nutzung an der Bestandsbebauung entlang der Auhofstraße orientiert. Die Art der baulichen Nutzung soll als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO mit Ausschluss einzelner Nutzungsarten, die mit hohem Publikumsverkehr verbunden sind (Tankstellen, Vergnügungsstätten und Einzelhandelsbetriebe) festgesetzt werden.


Zum Maß der baulichen Nutzung:

-        Unter Bezugnahme auf die rechtskräftigen Bebauungspläne „Ladebahnhof“ und „Südliche Auhofstraße“ südlich der Auhofstraße soll das zulässige Maß der baulichen Nutzung im Plangebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0 festgesetzt werden.
-        Im gesamten Plangebiet soll eine maximale Gebäudehöhe von 16m festgesetzt werden. Die Festsetzung orientiert sich damit zum einen an der umliegenden Bebauung südlich der Goldbacher Straße und zum anderen an den Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne „Ladebahnhof“ (Nr. 20/11) und „Südliche Auhofstraße“ (Nr. 20/13).


Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen:

-        Die überbaubaren Flächen sind durch drei Baufenster unterschiedlicher Größe definiert.
Im nördlichen Bereich der bereits bestehenden Erschließungsstraße sowie auf dem Grundstück Fl.Nr. 1916/8 westlich der Ringstraße sind zwei kleine Baufenster abgebildet. Die Bauweise ist so geregelt, daß eine Bebauung entlang der Gleisanlagen und der bestehenden Straßenzüge entsteht.
-        Ein großes zusammenhängendes Baufenster umfasst die Fläche östlich der Ringstraße zwischen der geplanten nördlichen Erschließungsstraße und den südlichen Gleisanlagen. Hier ist die Bauweise so geregelt, daß eine Bebauung vornehmlich entlang der südlichen Gleisanlagen entsteht, die gleichzeitig als Lärmschutz dient.
-        Das EBA muss zur Bewirtschaftung der Gleisanlagen an die Masten und Gleisanlagen an der nördlichen und südlichen Geltungsbereichsgrenze gelangen. Aus diesem Grund wird in Abstimmung mit der DB SIMM entlang der nördlichen, südlichen, östlichen und westlichen Geltungsbereichsgrenze ein 5m breiter Pufferstreifen zur Bewirtschaftung der Bahnflächen festgesetzt, der von Bebauung und Bepflanzung freizuhalten ist.

Erschließung:

-        Die verkehrliche Erschließung des westlich des Goldbacher Viadukts gelegenen Teils des Plangebietes erfolgt über die bestehende Zufahrt am Goldbacher Viadukt (planfestgestellt im Zusammenhang mit dem Ringschluss-Ost), die im weiteren Verlauf unter Einhaltung des 5m breiten Pufferstreifens zur Bewirtschaftung der Bahnflächen entlang der nördlichen Gleisanlagen verläuft und vor dem Grundstück Fl.Nr. 1916/8 westlich der Ringstraße endet. Vor der Brücke über die Ringstraße wird eine Wendeanlage geplant.
Eine zusätzliche fußläufige Verbindung ist durch den bestehenden Fußgängerüberweg am westlichen Ende des Plangebietes von der Goldbacher Straße gegeben.
-        Eine Erschließung des östlich des Goldbacher Viadukts gelegenen Teils des Plangebietes, das dem naturschutzrechtlichen Ausgleich im Gebiet dienen soll, ist nicht vorgesehen. Die Fläche soll als Sukzessionsfläche entwickelt werden, die über die vorgesehenen ca. 5m breiten Pufferstreifen zur Bewirtschaftung der Bahnflächen gepflegt werden.


Grünordnung, naturschutzrechtlicher Ausgleich:

-        Das Plangebiet erhält entlang der geplanten Baugrenzen verpflichtend eine Randeingrünung (Pflanzstreifen mit mindestens 3m bis 5m Breite für Baum- und Strauchpflanzungen) mit Pflanzgeboten. Ergänzend sollen private Begrünungsmaßnahmen festgesetzt werden (Mindestanteil nicht überbaubarer Flächen gemäß GRZ = ca. 20% der Grundstücksflächen, Baumpflanzungen).
-        Mit der Festsetzung einer nicht überbaubaren Fläche, die als Pflanzfläche mindestens zu 80% unversiegelt zu erhalten ist, soll entlang der Bahngleise unter Einhaltung des 5m breiten Pufferstreifens zur Bewirtschaftung der Bahnflächen eine Grünzone mit Baumpflanzungen als Eingrünung und Abschirmung entstehen.
-        Die nordwestlich direkt an der bestehenden Zufahrtsstraße sowie östlich des Goldbacher Viadukts gelegenen Teile des Plangebietes sollen als Kompensationsfläche für den Eingriff in Grund und Boden dem naturschutzrechtlichen Ausgleich im Gebiet dienen. Diese Flächen sollen als Sukzessionsflächen entwickelt werden.

Lärmimmissionsschutz:

Das Plangebiet ist aufgrund seiner isolierten Lage zwischen den Gleisen hohen Lärmbelastungen ausgesetzt.
Der erforderliche Schallschutz soll entweder durch eine Bebauung entlang der südlichen Gleisanlagen oder durch andere geeignete Lärmschutzmaßnahmen erbracht werden.
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sind geeignete Lärmschutzmaßnahmen / -regelungen zu treffen.

Altlasten:

Im Zuge der Anfrage der DB 2003 zur gewerblichen Nutzung des Bahnbetriebswerkes wurde von der Umweltplanung des Stadtplanungsamtes am 12.12.2003 in einer vorbereitenden Untersuchung Boden- und Grundwasserbe lastungen auf dem Gelände festgestellt.
Im Falle von Nutzungsänderungen oder Baumaßnahmen sind Boden- und abfalltechnische Erkundungen durchzuführen sowie notwendige Boden- und Grundwassersanierungen in Absprache mit den Fachbehörden durchzuführen.

Zu 2. + 3.:

Die nächsten Verfahrensschritte, die es durchzuführen gilt, sind die Unterrichtung der Öffent­lichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Bei Billigung des Bebauungsplan-Vorentwurfes vom 18.02.2013 soll die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch dreiwöchigen Aushang dieses Planentwurfs erfolgen.
Die Behörden werden um schriftliche Stellungnahme ersucht.

.Beschluss:

1.        Der Vorentwurf des Bebauungsplanes i. S. des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet “Ehemaliges Bahnbetriebswerk“ zwischen Ringstraße, Bahnlinie Würzburg – Aschaffenburg, Goldbacher Unterführung und Goldbacher Straße (Nr. 20/12)
       wird gebilligt.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Vorentwurfes die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.        
Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist folgendes Verfahren anzuwenden:
Der Bebauungsplan-Vorentwurf ist für die Dauer von drei Wochen öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass während dieser Frist Äußerungen zur dargelegten Planung vorgebracht werden können.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend zu unterrichten (frühzeitige Behördenbeteiligung).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. / pvs/3/2/13. Bericht der Polizeiinspektion Aschaffenburg über die Unfallentwicklung im Stadtgebiet 2011 sowie über einzelne Gefahrenpunkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.03.2013 ö Beschließend 2pvs/3/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht durch die Polizei

.Beschluss:

Der Bericht der Polizeiinspektion Aschaffenburg über die Unfallentwicklung im Stadtgebiet 2011 sowie über die einzelnen Gefahrenpunkte wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pvs/3/3/13. Regelung des Verkehrs in der Hanauer Straße (B 8); Trennung der Fahrstreifen stadtein- und stadtauswärts durch Anordnung von Fahrstreifenbegrenzungen in Form einer Doppellinie und Sperrflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.03.2013 ö Beschließend 3pvs/3/3/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Seit Jahren wird die Hanauer Straße im vierstreifig ausgebauten Bereich von der Polizei als Unfallschwerpunkt geführt. Die Unfallentwicklung der vergangenen Jahre stellt sich wie folgt dar:

2009: 20 Unfälle (einschließlich Kleinunfälle), davon mind. 3 wegen fehlender Mitteltrennung
2010: 35 Unfälle (einschließlich Kleinunfälle), davon mind. 8 wegen fehlender Mitteltrennung
2011: 29 Unfälle (einschließlich Kleinunfälle), davon mind. 7 wegen fehlender Mitteltrennung
2012: 22 Unfälle (einschließlich Kleinunfälle), davon mind. 6 wegen fehlender Mitteltrennung

Im Jahr 2008 wurde in Höhe der ESSO-Tankstelle eine Fußgängerschutzanlage eingerichtet. Diese ermöglicht eine gefahrlose Überquerung der Fahrbahn für Fußgänger. Leider zeigt sich anhand der oben aufgeführten Unfallentwicklung, dass eine dauerhafte Senkung der Anzahl der Verkehrsunfälle in diesem Bereich durch die Anlage nicht erreicht wurde.

Die bauliche Trennung der Fahrstreifen wird bereits seit Jahrzehnten intensiv diskutiert. Im Jahr 2000 lehnte der Planungs- und Verkehrssenat eine bauliche Trennung durch einen Grünstreifen ab. Die Unfallentwicklung der vergangenen Jahre zeigt jedoch, dass ein Abbiegen über die Fahrstreifen der Gegenrichtung nicht länger geduldet werden kann. Die Anordnung entsprechender Markierungen stellen zu einer baulichen Umgestaltung eine kostengünstige Alternative dar.

Nach der Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 295 StVO (Randnr. 1) ist die Fahrstreifenbegrenzung als Doppellinie zur Trennung des für den Gegenverkehr bestimmten Teils der Fahrbahn in der Regel dann anzuordnen, wenn die Straße mehr als einen Fahrstreifen je Richtung aufweist. Die vorgeschlagene Anordnung stellt somit den Regelfall nach der StVO dar. Ein Abweichen von diesem Regelfall ist aufgrund der vorliegenden Unfallzahlen nicht weiter vertretbar.

.Beschluss:

In der Hanauer Straße (B8) werden zwischen der Einmündung der Tangente aus Richtung Westring beginnend bei Anwesen Haus Nr. 63 bis zur Abfahrt zur Horchstraße die stadteinwärts führenden Fahrstreifen von den stadtauswärts führenden Fahrstreifen durch eine Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 StVO) in Form einer Doppellinie sowie im Bereich der vorhandenen Mittelinseln durch Sperrflächen getrennt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. / pvs/3/4/13. Entlastungsstraße Obernau; - Bericht der Verwaltung zur Überprüfung der Lärmschutzanlagen und der möglichen Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h mit Vorstellung der Untersuchungsergebnisse durch das Ing.-Büro Habermehl und Follmann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.03.2013 ö Beschließend 4pvs/3/4/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates vom 17.01.2012 wurde von der Verwaltung eine Stellungnahme zum Antrag der Bürgerinitiative zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Entlastungsstraße auf 50 km/h abgegeben.

Die Verwaltung wurde vom Stadtrat beauftragt
?        im ersten Halbjahr 2012 eine weitere Verkehrszählung an der Entlastungsstraße durchzuführen
?        die installierten Schallschutzwände hinsichtlich ihrer Funktionstüchtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls durch den TÜV abnehmen zu lassen
?        auf der Grundlage der Verkehrszählungen und der Funktionsüberprüfung der Schallschutz-wände eine gutachterliche Stellungnahme zu den vorliegenden Schalluntersuchungen aus der Planfeststellung durchführen zu lassen.

Darüber hinaus sollte noch mit der Regierung von Unterfranken eine Abstimmung über die Möglichkeit der Geschwindigkeitsreduzierung von 70 km/h auf 50 km/h erfolgen.

Die in der Zwischenzeit erfolgten Untersuchungen brachten folgende Ergebnisse:

?        Die neuen Verkehrszählungen, die im Juni 2012 durchgeführt wurden, haben im Wesentlichen die Zahlen der vorherigen Zählungen bestätigt. Demgemäß liegen die festgestellten täglichen Verkehrsmengen, wie von der Verwaltung bereits im PVS vom 17.01.2012 ausgeführt, erst bei ca. 60 % der in der Planfeststellung prognostizierten Verkehrsbelastung

?        Überprüfung der Funktionstüchtigkeit und der schalltechnischen Eingangsparameter für die Schallschutzberechnungen aus der Planfeststellung:

Die Verwaltung hat als unabhängigen Gutachter den TÜV-Hessen mit der o. a. Überprüfung beauftragt.
Dieser hat im Gutachten vom 03.09.2012 bestätigt, dass die Eingangsparameter für die schalltechnischen Berechnungen der Planfeststellungen korrekt sind. Zudem bescheinigt der TÜV in seinem Gutachten, dass die gebauten Lärmschutzmaßnahmen als qualitativ hochwertig in der Ausführung zu betrachten sind und keine Undichtigkeiten aufweisen. Sie wurden vertragsgemäß ausgeführt. Die Vermessung der Wandelemente hat ebenfalls eine ordnungsgemäße Ausführung bestätigt.
Aufgrund seiner vorgenommenen Untersuchungen schließt der TÜV in seinem Gutachten aus, dass die eingetretene Lärmbelastung durch die Ortsentlastungsstraße die prognostisch berechnete Lärmbelastung übersteigt. Unter Berücksichtigung des zusätzlich eingebauten, lärmarmen Fahrbahnbelages und der geringeren Verkehrsbelastung kann sogar von einer spürbar niedrigeren Belastung der Anwohner durch den Straßenverkehrs-lärm gegenüber der Prognose ausgegangen werden. „Die Notwendigkeit oder gar ein Anspruch auf eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Schallschutzgründen lässt sich auf der Basis dieser Untersuchungsergebnisse daher nicht herleiten.“

?        Das Ingenieurbüro Habermehl & Follmann, Rodgau, wurde von der Verwaltung beauftragt die o. a. Verkehrserhebung (Juli 2012) durchzuführen und eine Untersuchung hinsichtlich eines möglichen Verlustes der Leistungsfähigkeit der Entlastungsstraße bei Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h durchzuführen. Auf die Ausführungen des Büros Habermehl & Follmann wird Bezug genommen.

Der Sachstandsbericht vom 06.11.2012 kommt zu folgenden Kernaussagen:

Der derzeitige Verkehrsablauf im betrachteten Streckenabschnitt der St 2309 in Obernau
- mit den drei signalisierten Knotenpunkten Maintalstraße, Orffstraße, Tschoepestraße
- und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h an den Einzelknoten / im
  Streckenzug
ist verkehrssicher und leistungsfähig.

Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h führt zu keinen Kapazitätseinbußen an den Einzelknoten.

Im Streckenabschnitt ergeben sich durch die niedrigere Höchstgeschwindigkeit höhere Reisezeiten.

Höhere Verlustzeiten im Streckenabschnitt sind nicht zu erwarten. Die gute Koordinierungs-qualität bleibt weiterhin gewährleistet. Voraussetzung hierfür ist eine Anpassung der koordinierten Steuerung an die geänderten Rahmenbedingungen und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Der Sachstandsbericht wurde zunächst mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg diskutiert und dann mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 27.11.2012 an die Regierung von Unterfranken zur Überprüfung und Stellungnahme übersandt.

In der Diskussion mit dem Staatlichen Bauamt zeigte sich, dass nicht alleine die Leistungsfähigkeit für eine sachgerechte Beurteilung maßgebend ist, sondern aus volkswirtschaftlicher Sicht auch die Reiseverlustzeiten einen nicht zu vernachlässigenden Faktor darstellen. Sie summieren sich bei rd. 10.000 kfz/d (im Mittelabschnitt gemessen) auf täglich rd. 130 Stunden.

Unter Berücksichtigung dieser Argumente hat sich als für alle Seiten wohl vertretbarste Lösung der Vorschlag des Staatlichen Bauamtes herauskristallisiert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit soll nur in den Nachtstunden von 70 km/h auf 50 km/h reduziert werden, da in diesem Zeitraum lediglich 800 Kfz betroffen sind und sich somit der tägliche Reisezeitverlust erheblich reduziert.

Mit dieser Maßnahme erwartet die Verwaltung auch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, die sich folgendermaßen begründet:

Derzeit werden die 3 Lichtsignalanlagen an den Knotenpunkten der Entlastungsstraße in den Nachtstunden mit einer „Alles-Rot-Schaltung“ betrieben. Rotlichtverstöße sind hier in den Nacht-stunden nicht auszuschließen. Bei Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h in dieser Schaltphase kann von geringeren Annäherungsgeschwindigkeiten an die Knotenpunkte ausgegangen werden, die dann im Falle eines Rotlichtverstoßes aus der Neben-richtung zu mehr Reaktionszeiten führen.
Die bisherigen Seitenradarmessungen haben ergeben, dass tagsüber die Geschwindigkeiten V85 75 - 80 km/h noch in einem vertretbaren und üblichen Rahmen liegen, diese aber in den Nacht-stunden auf über 90 km/h ansteigen.

Insofern gehen wir davon aus, dass die vorgeschlagene Lösung nicht nur die Geschwindigkeit in den Nachtstunden senkt, sondern damit auch dem Ruhebedürfnis der Bürger noch gerechter wird, als es die Schutzmaßnahmen der Planfeststellung bereits sind.

Gleichzeitig werden durch die Beibehaltung von Tempo 70 im Tages- und Berufsverkehr die der Planfeststellung zugrunde liegenden Ziele zum Bau der Entlastungsstraße für über 90 % der Verkehrsteilnehmer erfüllt.

Dieser Vorschlag wurde mit Schreiben vom 27.11.2012 der Regierung von Unterfranken mitgeteilt. Die Reg. v. Ufr. hat mit Schreiben vom 22.01.2013 ihre Stellungnahme abgegeben. Demgemäß sieht die Regierung keine Möglichkeit, eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit aus lärmschutztechnischen Gründen zu veranlassen, da aufgrund der vorliegenden Zahlen und Berechnungen die Lärmrichtwerte nicht überschritten werden.

Sie sieht im vorliegenden Falle bestenfalls die Möglichkeit über die Erhöhung der Verkehrssicher-heit. Hier liegt die Zuständigkeit nicht bei der Regierung, sondern bei der Stadt Aschaffenburg als Untere Straßenverkehrsbehörde.


Die Verwaltung schlägt deshalb dem Stadtrat vor, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Entlastungsstraße in den Nachtstunden von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren.
Gemäß den Anregungen der Regierung von Unterfranken soll noch untersucht werden, ob es für die Nachtstunden sinnvoller ist, anstelle der derzeitigen „Alles-Rot-Schaltung“ eine auf Tempo 50 km/h koordinierte Ampelschaltung zu programmieren, um unnötige Halte zu vermeiden.

Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss: 1

1. Der Antrag der Fraktion B 90/Die Grünen (Anlage 1) vom 04.03.2013 wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

2. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Überprüfung der Lärmschutzanlagen und der Verkehrsuntersuchung über die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Entlastungsstraße Obernau zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 3

3. Dem Antrag in Anlage 1 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 2, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung:
Damit ist der Antrag abgelehnt.

.Beschluss: 4

4. Aufgrund der Ergebnisse und der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken stimmt der Stadtrat dem Vorschlag der Verwaltung zu, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Entlastungsstraße in den Nachtstunden (22.00 – 06.00 Uhr) von derzeit 70 km/h auf 50 km/h herab zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Maßnahme entsprechend umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. / pvs/3/5/13. Deckensanierung auf Teilstücken der Ringstraße zwischen Obernauer Straße und Würzburger Straße vor Eröffnung des Ringschlusses Ost; - Bericht der Verwaltung über den Umfang der Maßnahmen und die geplante Bauabwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.03.2013 ö Beschließend 5pvs/3/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Ringschluss Ost soll am 28. Juni 2013 durchgängig freigegeben werden.

Im Vorfeld zur Einweihung der Ringstraße und Freigabe für den Verkehr sollen verschiedene Arbeiten unter anderem eine Deckensanierung auf Teilstücken der Ringstraße zwischen Obernauer Straße und Würzburger Straße vor Eröffnung des Ringschlusses Ost durch das Sachgebiet Bauhof durchgeführt werden.
In Gesprächen mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde wurde hierzu der Zeitraum vom 25. März bis 06. April (Osterferien) festgelegt.
Die Arbeiten sollen bei Vollsperrung der Ringstraße jeweils in den Abschnitten von der Obernauer Straße bis zur Schweinheimer Straße (BA 1) und von der Schweinheimer Straße zur Würzburger Straße (BA 2) erfolgen.
Die jeweiligen Vollsperrungen sind aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen notwendig und erlauben, dass neben der Deckensanierung (Beseitigung von Fahrbahnverdrückungen, Verschließen von Fahrbahnrissen, Erneuerung von Fahrbahnmarkierungen, etc.) auch diverse andere Arbeiten wie Anheben von Kanalabdeckungen, Beseitigung von Graffitis, Anbringen einer Absturzsicherung, etc. durchgeführt werden können.

Insgesamt ist mit einem Investitionsvolumen von rund 165.000 EUR brutto für die Instandsetzungs-arbeiten zu rechnen.

Die vorgeschlagenen Umleitungsstrecken über die Südbahnhofstraße bzw. Spessartstraße wurden einvernehmlich mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.

Neben den genannten Instandsetzungsarbeiten ist auch eine Reinigung der vorhandenen Tunnelanlage sowie der Stützwände durch ein Spezialreinigungsfahrzeug der Autobahnmeisterei im Frühjahr während der Nachtzeit vorgesehen. Die hierfür anfallenden Kosten sind im genannten Investitionsvolumen beinhaltet.


Dem Stadtrat werden Schadensbilder im Bereich der Instandsetzungsmaßnahme und die betroffenen Abschnitte incl. der vorgesehenen Umleitungsstrecken präsentiert.

.Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / pvs/3/6/13. Erweiterung und Generalsanierung des Kronberg Gymnasiums; - VOF - Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.03.2013 ö Beschließend 6pvs/3/6/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) schreibt vor, dass bei einem Auftragswert
über 200.000,00 € eine förmliche Vergabe im Rahmen der VOF zu erfolgen hat.

Bei der Erweiterung und Sanierung des Kronberg Gymnasiums liegen die Honorarkosten der zu
beauftragenden Planer (Architekt und Fachplaner) über dem Schwellenwert.

Ziel des Ausschreibungsverfahrens ist es, erfahrene und geeignete Bieter zu finden, die im Auftrag für die Stadt Aschaffenburg die Durchführung der Baumaßnahme (Architektur und Haustechnik) auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitstudie übernehmen.

Innerhalb einer Frist von 37 Tagen werden nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung Bewerbungen entgegen genommen.
Nach festgelegten Kriterien erfolgt die Auswertung der Bewerbungen, aus denen die besten 5 Bieter ausgesucht und zu Verhandlungsgesprächen eingeladen werden.
Die Verfahrensdauer von der Veröffentlichung bis zum Vergabevorschlag beträgt ca. 3 Monate.

Die Beratungsfirma Guntau und Kunz Projektmanagement, Kitzingen, hat langjährige Erfahrungen mit VOF-Verfahren und wird deshalb mit dem Verfahren beauftragt. Es erfolgt in enger Abstimmung mit dem Baureferat.
Für die Stadt Aschaffenburg hat sie bereits erfolgreich das Verfahren für die Rettungsleitstelle durchgeführt.

.Beschluss:

1. Herr Stadtrat Walter Roth betont, dass alle inhaltlichen Schritte im Arbeitskreis Schule besprochen und dann erst festgelegt werden. Mit dem jetzigen Beschluss soll daher nichts vorweg genommen werden.

2. Herr xxx , Leiter des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft, betont, dass dieser formale Schritt für alle Schulbaumaßnahmen erforderlich sei und nichts vorweggenommen werde.

3. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt das Ausschreibungsverfahren nach VOF
(Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) zur Vergabe der Planungsleistungen für
die Erweiterung und Sanierung des Kronberg Gymnasiums zustimmend zur Kenntnis. Mit dem Verfahren wird die Beratungsfirma Guntau und Kunz Projektmanagement, Kitzingen, beauftragt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. / pvs/3/7/13. Bericht zu den Demografieaktivitäten und der Gesundheitsarbeit der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.03.2013 ö Vorberatend 7pvs/3/7/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Februar 2012 wurde im Stadtrat letztmals über die Aktivitäten  der Stadt Aschaffenburg zur Gestaltung des demografischen Wandels berichtet. Entsprechend der Beschlussfassung wurde inzwischen die Demografiewerkstatt „Jugend gestaltet Zukunft“ durchgeführt, die Unterstützung der Aschaffenburger Vereine weiterbetrieben und entsprechend des Jahresschwerpunkts für die Jahre 2012 und 2013 die Themenfelder Bildung und Gesundheit durch Veranstaltungen und Einzelprojekte in die Öffentlichkeit getragen.
Die Resonanz zu allen Veranstaltungen und Angeboten war stärker als erwartet. Man kann daher feststellen, dass in der Öffentlichkeit die Notwendigkeit den demografischen Wandel aktiv zu gestalten akzeptiert und die Stadtbevölkerung auch bereit ist sich in diesen Prozess aktiv einzubringen. Die Gesamtbilanz der Demografiearbeit der Stadt Aschaffenburg seit dem Jahr 2008 mit der Durchführung der ersten großen Demografiewerkstatt ist daher positiv zu bewerten.

Dazu hat sicher auch beigetragen, dass der demografische Wandel nicht nur diskutiert wurde, sondern die Stadt konkrete Hilfestellungen zur Gestaltung des Veränderungsprozesses anbietet und durch den jeweiligen Jahresschwerpunkt auch immer wieder neue und unterschiedliche Akteure in den Prozess einbindet. Dazu gehört die Unterstützung und Förderung der Vereinsarbeit, um die Aschaffenburger Vereine als wichtige Träger des sozialen und kulturellen Leben zukunftsfähig zu machen sowie die Aktivitäten der Stadt im Bereich Bildung und Gesundheit. Im Bereich Bildung wurden vor allen Dingen Informationsangebote durchgeführt, der Bereich Gesundheit wurde –vorzugsweiße in Kooperation mit dem Projekt Soziale Stadt- durch experimentelle Einzelveranstaltungen und den bereits viermal stattgefundenen Gesundheitstag im Stadtteil Damm besetzt. Seit 2012 liegt außerdem das vom Stadtrat beschlossene „Konzept zur Gesundheitsprävention“ vor, das für die Gesundheitsarbeit auf gesamtstädtischer Ebene einen Rahmen darstellt, und das die Gesundheitsarbeit in die Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels einbettet.

Die Aktivitäten des Jahres 2012 waren insbesondere:

I.        Demografieprozess

Workshops „Vereinsleben im richtigen Licht“
Die Bereitschaft der Bevölkerung sich in Vereinen zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen nimmt ab. Dadurch ist die Existenz vieler Traditionsvereine gefährdet. Dies gilt für den sportlichen, sozialen und kulturellen Bereich gleichermaßen. Die Vereine haben daher die Notwendigkeit ihre Arbeit und die Möglichkeiten, die sich durch eine Vereinsmitgliedschaft ergeben können, besser darzustellen. Die Workshops sollen dazu konkrete Hilfestellungen vermitteln. Neben der Pressearbeit haben die Vereinsvertreter in verschiedenen Modulen die Möglichkeiten Kenntnisse in der Flyer- und Plakatgestaltung sowie der „Vereinkommunikation 2.0“ zu erlernen. Die erste Workshopreihe war innerhalb kurzer Zeit mit mehr als 150 Teilnehmern ausgebucht. Im Jahr 2013 wird daher nochmals dieser Workshop durchgeführt. Er läuft aktuell.

Demografiewerkstatt „Jugend gestaltet Zukunft“
Im Oktober 2012 wurde mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine spezielle Demografiewerkstatt durchgeführt. Die jungen Menschen zwischen 16 und 25 Jahren – Schüler, Studenten, Auszubildende, Erzieherinnen, Mitarbeiter des Jugendradios Klangbrett, ein Hotelkaufmann, ein Frisör und weitere – haben sich mit der Frage befasst: „Wie soll sich die Stadt Aschaffenburg bis 2013 entwickeln und was sind wichtige Handlungsschwerpunkte aus der Sicht von Jugendlichen und jungen Erwachsenen?“ An der Demographiewerkstatt waren auch Mitglieder des Stadtrates sowie Mitarbeiter der Verwaltung beteiligt. Erste Ergebnisse dieser speziellen Demografiewerkstatt werden im Rahmen der Sitzung vorgestellt.



Bildungsprojekte:
Auch im Jahr 2012 wurden drei Veranstaltungen für jeweils spezielle Teilnehmerkreise angeboten. Mit diesen Fachforen sollen neue inhaltliche Akzente in die Arbeit der verschiedenen Bildungsinstitutionen gebracht werden und gleichzeitig eine bessere Vernetzung der verschiedenen Akteure erreicht werden.

Ausblick 2013:
Der Flächennutzungsplan ist die langfristige, strategische Leitplanung jeder Kommune. Im Rahmen der Neuaufstellung ist daher der quantitative Flächenbedarf für unterschiedliche Nutzungen zu ermitteln. In einem Gutachten wurde dieser Bedarf an Wohnraum und Neubauten untersucht. Eine qualitative Betrachtung, dass heißt die Untersuchung der Frage welcher Art und welche Qualitäten der künftige Wohnungsbau haben muss, um den sozialen Bedürfnissen gerecht zu werden, wurde bisher (noch) nicht angestellt. Hierunter fällt auch die Frage welche Wohnformen werden künftig Bedeutung haben. Es ist davon auszugehen, dass deren Vielfalt zunehmen wird.
Von Seiten der Stadtverwaltung wird daher dieses Thema im zweiten Halbjahr 2013 im Rahmen eines Expertenworkshops sowie in zwei Fachvorträgen aufgegriffen, um so die Öffentlichkeit und Wohnungswirtschaft zu sensibilisieren, und damit die Entwicklung des Wohnungsbestandes auf zeitgemäße Bedürfnisse auszurichten.

II.        Gesundheitsarbeit

Die Gesundheitsarbeit der Stadt soll künftig in einem Zwei-Säulen-Modell betrieben werden. Auf gesamtstädtischer Ebene soll ein Netzwerk der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen, das heißt Ärzte, pflegende und betreuende Einrichtungen sowie Handel und Versicherungen zusammenbringen und deren Kooperation fördern. Die zweite Säule besteht aus konkreten Einzelprojekten, die vorzugsweiße auf Stadtteilebene experimentell und als niedrigschwellige Maßnahmen und Projekte realisiert wurden. Dies wird bereits seit 2007 im Rahmen der sozialen Stadt im Stadtteil Damm erfolgreich praktiziert.

Beitritt zum „Gesunde Städte-Netzwerk“
Grundlage für die gesamtstädtische Gesundheitsarbeit ist das vom Stadtrat beschlossene Konzept Gesundheitsförderung und Prävention. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, um dem „Gesunde Städte-Netzwerk“ der Bundesrepublik Deutschland beizutreten. Der Aufnahmeantrag ist gestellt, der Vorstand des Netzwerks hat im Januar 2013 die Mitgliedschaft der Stadt Aschaffenburg einstimmig beschlossen.


Netzwerkarbeit zur Pflegesituation am bayerischen Untermain: Pflegebündnis Untermain
Bereits 2011 fanden erste Gespräche über einen Zusammenschluss verschiedener Träger und Institutionen aus dem Pflege-, Gesundheits- und Sozialbereich in der Stadt und dem Landkreis Aschaffenburg statt. Dem Pflegebündnis gehören derzeit zehn Organisationen an. Zu den Unterstützern zählen: die AOK, Stadt- und Landkreis Aschaffenburg, das Klinikum Aschaffenburg und das Krankenhaus Erlenbach. Das Pflegebündnis strebt eine Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Aschaffenburg an. Überschneidungen mit dem Gesundheitskonzept der Stadt Aschaffenburg gibt es mit dem Sektor Gesundheitswirtschaft, betriebliches Gesundheitsmanagement, demografische Situation in den Gesundheitsberufen, Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung zum Thema Gesundheit, Soziales und Pflege. Weiterhin bietet sich seitens der Stadt eine verstärkte Mitarbeit im Netzwerk an, um bestehende und neue Kontakte zu pflegen und Themen, die sich im Gesundheitskonzept wiederfinden mit aufzugreifen.







Einzelprojekte der Gesundheitsarbeit
Im Rahmen der Sitzung werden auch verschiedene Einzelprojekte der Gesundheitsarbeit in den Stadterneuerungsgebieten von Aschaffenburg vorgestellt. Zu nennen sind hier die Projekte:

- Grabeland,
- Bewegungsangebote für verschiedene Alters- und Sozialgruppen in den   Quartierszentren,
- Kooperationsvereinbarungen mit Sportverbänden,
- Niedrigschwelliger Sportangebote, die in Vereinsstrukturen überführt werden.


Ausblick 2013: Fachabend Gesundheit
Im Herbst 2013 ist die Durchführung eines Fachabends aus Anlass des Beitritts zum „Gesunde Städte-Netzwerk“ vorgesehen. Dabei geht es darum, die Arbeit des Netzwerkes öffentlich zu präsentieren und Impulse für die Mitarbeit im Netzwerk aus der Stadtgesellschaft aufzunehmen. Neben einem Fachreferenten werden daher verschiedene Vertreter aus dem Gesundheits-, Sozial- und Pflegebereich eingeladen. Der Abend soll so den gesamten Querschnitt des Gesundheitswesens in der Stadt Aschaffenburg repräsentieren und die Sinnhaftigkeit der Kooperation der Akteure im Gesundheitswesen veranschaulichen. Vertreter des „Gesunde Städte-Netzwerk“ werden ebenfalls teilnehmen.

Die in der Beschlussvorlage angesprochenen Projekte werden im Rahmen der Sitzung ausführlich dargestellt.

.Beschluss:

1.        Der Bericht zu den Demografieaktivitäten und der Gesundheitsarbeit der Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

2.        Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Thema Qualität des Wohnens / Neue Wohnformen im Rahmen eines Expertenworkshops sowie mit Fachvorträgen aufzugreifen.

3.        Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Thema Gesundheit durch geeignete Maßnahmen (zum Beispiel einem Fachabend) in der Stadtgesellschaft präsent zu machen.

4.        Die Gesundheitsarbeit erfolgt in einem 2-Säulen-Modell. Fortgeführt wird die stadtteilbezogene Gesundheitsarbeit mit Modellprojekten als Experimentierfeld. Auf gesamtstädtischer Ebene wird die Vernetzung der Gesundheitsakteure vorangetrieben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. / pvs/3/8/13. Bebauungsplan für das Gebiet „Rosensee West“, Nr. 4/5b, und Bebauungsplan Nr. 4/5c, Gemarkung Aschaffenburg; - Übertragung der vereinfachten Baulandumlegung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4/5b und den Bereich zwischen Marielies-Schleicher-Straße und Kurt-Frenzel-Straße des Bebauungsplanes Nr. 4/5c auf das Staatliche Vermessungsamt Aschaffenburg - Übernahme der Verfahrenskosten durch die „Am Rosensee Stadtentwicklungs GmbH“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.03.2013 ö Vorberatend 8pvs/3/8/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Baugebiet „Am Rosensee“ ist weitgehend bebaut bzw. in Bebauung begriffen. Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten konnte bisher im Bereich zwischen Hockstraße und Marielies-Schleicher-Straße die Vermessung und Abmarkung der neu parzellierten Baugrundstücke durch drei vereinfachte Umlegungsverfahren problemlos und erfolgreich abgeschlossen werden.

Für den Bereich zwischen Marielies-Schleicher-Straße und Kurt-Frenzel-Straße des Bebauungsplanes Nr. 4/5c sowie dem Bereich des Bebauungsplanes „Rosensee West“, Nr. 4/5b, soll nun ebenfalls eine vereinfachte Umlegung (voraussichtlich in mehreren zeitnahen Verfahrensabschnitten entsprechend den Straßenausbauarbeiten) durchgeführt werden.

Für die Anordnung der vereinfachten Umlegung bedarf es gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 BauGB keines Stadtratsbeschlusses („Einer Anordnung der vereinfachten Umlegung durch die Gemeinde bedarf es nicht.“). Die Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das staatliche Vermessungsamt gemäß § 46 Abs.4 Satz 1, § 80 Abs. 5 Satz 2 BauGB hat jedoch durch den Stadtrat zu erfolgen („Die Gemeinde kann ihre Befugnis zur Durchführung der Umlegung … übertragen.“).

Auftraggeber für die Durchführung des hoheitlichen Instrumentariums der vereinfachten Umlegung kann aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich die Stadt Aschaffenburg sein. Damit begründet sich jedoch auch die entsprechende Kostentragungspflicht gegenüber dem beauftragten Vermessungsamt. Nachdem die Umlegung jedoch im überwiegenden Interesse der „Am Rosensee Stadtentwicklungs GmbH“ liegt und die anfallenden Umlegungskosten auch nicht über eine Abschöpfung des Umlegungsvorteils gedeckt werden können, soll die Vorgenannte die beim Vermessungsamt anfallenden Verfahrenskosten tragen. Die Kostenübernahmepflicht wird entsprechend den bereits durchgeführten vereinfachten Umlegungen in Form eines städtebaulichen Vertrages geregelt.

.Beschluss:

Zur Verwirklichung der ordnungsgemäßen Bebauung und planmäßigen Nutzung des Grund und Bodens wird für den Bereich des Bebauungsplanes „Rosensee West“, Nr. 4/5b, und für das Gebiet zwischen Marielies-Schleicher-Straße und Kurt-Frenzel-Straße des Bebauungsplanes Nr. 4/5c, Gemarkung Aschaffenburg, eine vereinfachte Baulandumlegung (§§ 80 ff BauGB) durchgeführt.

Die Befugnis zur Durchführung der vereinfachten Umlegung gemäß § 80 Abs. 3 BauGB wird gemäß § 46 Abs. 4 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 2 BauGB auf das Staatliche Vermessungsamt Aschaffenburg übertragen.

Die Gebühren des Vermessungsamtes Aschaffenburg für die Verfahrensbearbeitung hat die „Am Rosensee Stadtentwicklungs GmbH“ zu tragen. Die Kostenübernahmeverpflichtung wird in Form eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Aschaffenburg und der „Am Rosensee Stadtentwicklungs GmbH“ geregelt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. / pvs/3/9/13. Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); - Einziehung einer Teilfläche der Kinzigstraße (Neubau Trafostation)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.03.2013 ö Beschließend 9pvs/3/9/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die AVG beabsichtigt vor dem Anwesen Kinzigstraße 13 / Grenze zu Fl.Nr. 3702/10 eine Trafostation (4x5m) zu errichten und die hierfür benötigte bisher öffentliche Fläche zu erwerben.

Das Stadtplanungsamt und das Tiefbauamt stimmen dem Verkauf dieser Teilfläche zu.

Die Absicht der Einziehung wurde am 07.12.2012 im Amtsblatt der Stadt Aschaffenburg bekannt gemacht. Einwendungen liegen keine vor.

.Beschluss:

Mit Wirkung vom 01.04.2013 wird folgende Teilfläche gemäß Artikel 8 Absatz 1 des BayStrWG eingezogen:

Kinzigstraße
Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx (Gemarkung Damm)
Länge:                5 m
Fläche:        20 qm

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:22 Uhr