Datum: 18.03.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/5/1/13. Berufung von Ersatzmitgliedern für Senioren- und Sozialbeirat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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18.03.2013
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ö
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Beschließend
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1 | pl/5/1/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die im Seniorenbeirat vertretenen ambulanten Pflegedienste und die Sozialstationen haben eine Neubesetzung ihres Sitzes in diesem Beirat beantragt.
Als Mitglied bzw. Stellvertreter für den Seniorenbeirat stehen nun folgende Personen für diese Einrichtungen zur Verfügung:
Einrichtung
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Vertreter / in
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Stellvertreter / in
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Ambulante Pflegedienst
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Herr
Arnold Kurz
- unverändert -
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PeLe-Perspektive Leben e.K
Uwe Weigand Ambulanter Pflegedienst Hanauer Str. 19 63739 Aschaffenburg Tel. 4207600
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Sozialstationen
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Caritas- Sozialstation
St. Elisabeth Frau Ruth Röckl
Kittelstr. 7
63739 Aschaffenburg
Tel. 3868411
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ASB Sozialstation Frau Dietlinde Großkopf Kochstr. 6
63743 Aschaffenburg
- unverändert -
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Für den Sozialbeirat hat das Diakonische Werk eine Neubesetzung Ihres Sitzes beantragt.
Als Mitglied steht nun folgende Person zur Verfügung:
Einrichtung
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Vertreter / in
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Stellvertreter / in
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Diakonisches Werk
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Herr
Wolfgang Grose
Rossmarkt 29 63739 Aschaffenburg
Tel. 5807523
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Ohne
- unverändert -
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Über diese Änderungen ist vom Plenum zu beschließen.
Gegen die Neubesetzung bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken.
.Beschluss:
1. Der Stadtrat beruft die folgenden vorgeschlagenen Ersatzmitglieder für den Seniorenbeirat:
Einrichtung
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Vertreter/in
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Stellvertreter/in
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Ambulanter Pflegedienst
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Herr Arnold Kurz
- unverändert -
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PeLe-Perspektive Leben e.K
Uwe Weigand, Ambulanter Pflegedienst
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Sozialstationen
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Caritas- Sozialstation
St. Elisabeth Frau Ruth Röckl
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ASB Sozialstation Frau Dietlinde Großkopf
- unverändert -
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2. Der Stadtrat beruft die folgenden vorgeschlagenen Ersatzmitglieder für den Sozialbeirat:
Einrichtung
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Vertreter / in
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Stellvertreter / in
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Diakonisches Werk
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Herr
Wolfgang Grose
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ohne
- unverändert -
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0
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2. / pl/5/2/13. Interfraktioneller Antrag - Gemeinschaftsunterkunft Aschaffenburg vom 27.07.2012;
- Stellungnahme durch die Regierung von Unterfranken
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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18.03.2013
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ö
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Beschließend
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2 | pl/5/2/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat am 27.06.2011 der Verlängerung der Nutzungsdauer der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber bis zum 30.06.2015 zugestimmt und einen Forderungskatalog an die Regierung von Unterfranken beschlossen, um die Lebenssituation der Menschen in der Unterkunft zu verbessern.
Die Stadtverwaltung führt unter Beteiligung der betroffenen Fachämter seit April 2011, als bekannt wurde, dass die Regierung von Unterfranken eine Verlängerung des Nutzungsvertrages für die Gemeinschaftsunterkunft anstrebte, intensive Gespräche mit der Regierung. An diesen Gesprächen nehmen auch Vertreter der Wohlfahrtsverbände teil, die sich in der Betreuung der Asylbewerber in Aschaffenburg engagieren. Eingeflossen in diese Gespräche sind dabei auch die Vorschläge und Forderungen der „Initiative Menschenwürde für Flüchtlinge Aschaffenburg“, die der Stadtverwaltung in mehreren Gesprächen von der Initiative unterbreitet wurden.
Themen der bisherigen 8 Gespräche des „Runden Tisch zur Unterstützung, Integration und Förderung von Bewohnern der Gemeinschaftsunterkunft“ mit der Regierung von Unterfranken waren
? Renovierungen im Sanitär- und Küchenbereich,
? Verbesserung der Zimmeraufteilung, Umbau zu kleineren Zimmer
? Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen für die Bewohner und von Schulungsräumen
? Einrichtung eines Kinderspielzimmers
? Errichtung eines Kinderspielplatzes
? Einrichtung eines Fahrradkellers
? Entfernung des Stacheldrahtzaunes
? Auszugserleichterungen für Familien, die unter den sog. „Asylkompromiss“ fallen
? Einhaltung der Belegungsobergrenze von 350 Bewohnern durch Verteilung von Asylbewerbern auch auf die beiden Landkreise
? Personelle Verstärkung der Sozialbetreuung für Asylbewerber
? Sozialpädagogisch begleitetes Wohntraining für auszugsberechtigte Personen
? Ausbau der Schulsozialarbeit an der Pestalozzischule
? Finanzierung von Sprachkursen für Asylbewerber
? Umsetzung des Modellprojektes „Bargeld statt Essenspakete“
? Quotenmäßige Verteilung der Asylbewerber auf die Bayer. Kommunen nach dem „Coburger Modell“
Die Stadt Aschaffenburg selbst erbringt zu diesem Zweck bereits erhebliche freiwillige Leistungen:
? Der Aschaffenburger Kulturpass ermöglicht den ermäßigten Eintritt bei Kulturveranstaltungen sowie vergünstigte Busfahrkarten.
? Die Stadt beteiligt sich an den Kosten der Migrationsberatung in Höhe von derzeit 7.500,00 EUR jährlich.
? Bei unterschiedlichen Problemlagen bietet die Stadt den Einsatz von Sprach- und Kulturvermittlern an. Diese begleiten die Bewohner bei Behördengängen und Arztterminen.
? Das Integrationsmanagement der Stadt bietet den Bewohnern unentgeltliche Beratung und Hilfeleistung.
? Eine städtische Mitarbeiterin unterstützt eine Gruppe afghanischer Frauen beim Spracherwerb und bei der Integration.
? Kinder und Jugendliche erhalten eine Hausaufgabenbetreuung durch die Caritas sowie Nachhilfeunterricht durch Ehrenamtliche.
? Im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen übernimmt die Stadt den Eigenanteil der Kinder beim Mittagessen.
? Die Kindergartenkosten werden für bis zu sieben Stunden täglich übernommen.
? Sprachkurse an der VHS für die Bewohner werden von der Stadt finanziell unterstützt.
? Die Stadt hat sich mit 50 v. H. an den Kosten der Kurse „Leben und Wohnen in Deutschland“ der Caritas beteiligt, die auszugberechtigten Bewohnern auf die vielfältigen Regelungen im Zusammenhang mit dem Anmieten einer Wohnung vorbereitet.
? Der Stadtrat hat am 17.09.2012 beschlossen, dass die bisherige Gebühr für Verlassenserlaubnisse der Bewohner vollständig entfällt.
? Der Oberbürgermeister hat die Landtagsabgeordneten über die verbesserungswürdige soziale Betreuung der Bewohner und die Probleme auf dem Wohnungsmarkt in einem ausführlichen Gespräch im Dezember 2012 informiert.
? Die Stadtbau Aschaffenburg stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Wohnungen für auszugsberechtigte Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung. Der Mangel an familiengerechtem Wohnraum begrenzt aber das Angebot bei der Stadtbau Aschaffenburg.
? Ehrenamtliche Sozialpaten sollen verstärkt zur Betreuung der Bewohner eingesetzt werden.
Der Regierungspräsident hat zu dem interfraktionellen Stadtratsantrag vom 27.07.2012 mit Schreiben vom 10.09.2012 vorab Stellung genommen. Die Antwort wurde dem Stadtrat am 17.09.2012 bekanntgegeben. In der heutigen Sitzung stehen Vertreter der Regierung von Unterfranken für einen Bericht und Fragen zur aktuellen Situation der Asylbewerber in Unterfranken und in der Stadt Aschaffenburg zur Verfügung.
.Beschluss:
Die Stellungnahme der Regierung von Unterfranken zur Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber wird zur Kenntnis genommen. In der Diskussion wird auch der interfraktionelle Antrag vom 27.07.2012 (Anlage 3 zu TOP 10, Plenum vom 17.09.2012, SPNr. PL/12/11/12) besprochen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / pl/5/3/13. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Ehemaliges Bahnbetriebswerk" zwischen Ringstraße, Bahnlinie Würzburg - Aschaffenburg, Goldbacher Unterführung und Goldbacher Straße (Nr. 20/12)
- Billigungsbeschluss
- Anordnung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.03.2013
|
ö
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Vorberatend
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1 | pvs/3/1/13 |
Stadtrat (Plenum)
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5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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18.03.2013
|
ö
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Beschließend
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3 | pl/5/3/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu 1.:
Planungsanlass und –zweck:
Von der DB-AG wurde 2003 angeregt, das damals noch unzugängliche von Gleisanlagen bzw. Eisenbahnkreuzungen (Goldbacher Unterführung) umgebene Gelände des ehemaligen Bahnbetriebswerkes an der Goldbacher Straße über die Aufstellung eines Bebauungsplanes einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Eine Erschließung der Fläche des ehemaligen Bahnbetriebswerkes über das Goldbacher Viadukt wurde im Rahmen der Planfeststellung des Ringschlusses Ost mit planfestgestellt und im Rahmen des Ringstraßenbaus durch eine von der Goldbacher Unterführung (Goldbacher Viadukt) abzweigende neue Zufahrtsstraße als Grundstückszufahrt 2006 neu erschlossen.
Da das Gelände für bahneigene Zwecke nicht mehr erforderlich ist und durch die fertig gestellte Erschließung der DB-AG die Möglichkeit zur Vermarktbarkeit dieses Bahngeländes eröffnet wurde, ergab sich die städtebauliche und planungsrechtliche Notwendigkeit, im Sinne einer Auffangplanung die städtebaulichen Ziele über die vorbereitende (Flächennutzungsplan) und verbindliche (Bebauungsplan) Bauleitplanung zu formulieren. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss hierfür wurde bereits durch den Stadtrat in der Sitzung vom 05.12.2006 gefasst.
Das Bebauungsplanverfahren ruhte seit dieser Zeit, da eine Entwidmung der Flächen durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) noch nicht erfolgt ist und die Voraussetzung für die Entwidmung, nämlich die Entbehrlichkeitsprüfung und der Nachweis durch das Eisenbahnbundesamt, dass die Flächen nicht mehr für bahneigene Zwecke benötigt werden, noch aussteht.
Nachdem die Bahn ihre Vermarktungsüberlegungen konkretisieren will, wurde zur planungsrechtlichen Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Ordnung nach Wegfall der Betriebsnotwendigkeit ehemaliger Bahnflächen unter Beachtung benachbarter Bebauungen und Nutzungen sowie öffentlicher Interessen vom Stadtplanungsamt in Abstimmung mit der DB Services Immobilien GmbH (DB SIMM), die für die Vermarktung von Bahnflächen zuständig ist, eine planerische Konzeption entwickelt, die auch die Vermarktung der bahneigenen Flächen östlich des Goldbacher Viadukts und westlich der planfestgestellten Ringstraße einschließt und die sich im Bebauungsplanvorentwurf zur gewerblichen Nutzung der Fläche widerspiegelt.
Die Bahn hat alle erforderlichen Schritte zur Entwidmung eingeleitet. Bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes soll die Fläche entwidmet sein.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfes „Ehemaliges Bahnbetriebswerk“ (Nr. 20/12) geht über den alten Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses hinaus und umfasst auch die bahneigenen Flächen östlich des Goldbacher Viadukts und westlich der Ringstraße (Grundstück Fl.Nr. 1916/8), dass zum einen über die Brücke, die über die Ringstraße läuft, und zusätzlich über die bestehende Fußgängerbrücke von der Goldbacher Straße erschlossen werden kann.
Die Fläche südlich der bestehenden Zufahrtsstraße wird aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen – diese Fläche ist für einen zukünftigen Schienenhaltepunkt angedacht.
Planungsrechtliche Situation:
Folgende planungsrechtliche Rahmenbedingungen sind bei der Aufstellung des Bebauungsplanes beachtlich:
- Die Fläche des ehemaligen Bahnbetriebswerkes ist Bestandteil der bestehenden gewerblichen Bauflächen zwischen der Auhofstraße und der Goldbacher Straße.
- Derzeit ist das Gelände des ehemaligen Bahnbetriebswerkes noch vollständig der Planungshoheit der Stadt Aschaffenburg entzogen, weil die Flächen noch nicht von ihrer bahnbetrieblichen Notwendigkeit entwidmet sind.
- Bei Entwidmung der Bahnanlagen handelt es sich beim Plangebiet, das von Gleisanlagen bzw. Eisenbahnkreuzungen (Goldbacher Viadukt) umgeben ist, aufgrund seiner isolierten Lage und aufgrund des fehlenden Bebauungszusammenhangs trotz der südlich und nördlich vorhandenen Bebauung um einen „Außenbereich im Innenbereich“ im Sinne des § 35 BauGB. Bauvorhaben außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage lösen regelmäßig einen „Planungsbedarf“ aus – die Realisierung einer Bebauung des Plangebiets setzt daher zwingend die Schaffung von Planungsrecht durch verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) voraus. Nur so kann eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Würdigung und Abwägung verschiedenster Belange gewährleistet werden.
- Der geltende Flächennutzungsplan und der geltende Landschaftsplan der Stadt Aschaffenburg stellen den Umgriff des Plangebiets als „Bahnanlagen“ dar.
Aus der vorgesehenen Festlegung des Geländes als Gewerbegebiet im Bebauungsplanvorentwurf ergibt sich die Erfordernis der Änderung und Anpassung des Flächennutzungsplanes.
- Das Plangebiet ist aufgrund seiner isolierten Lage zwischen den Gleisen hohen Lärmbelastungen ausgesetzt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sind geeignete Lärmschutzmaßnahmen / -regelungen zu treffen.
- Nördlich des Plangebietes grenzen unmittelbar hinter den Gleisanlagen entlang der Auhofstraße die Geltungsbereiche anderer Bebauungspläne an:
- Bebauungsplan „Ladebahnhof“ (Nr. 20/11): Der Bebauungsplan ist seit dem 26.03.2010 rechtskräftig.
- Bebauungsplan „Südliche Auhofstraße“ (Nr. 20/13): Der Bebauungsplan ist seit dem 29.12.2006 rechtskräftig.
Wesentliche Ziele und Inhalte des Bebauungsplanvorentwurfes:
Die Zielsetzung für die Fläche des ehemaligen Bahnbetriebswerkes hat sich im Unterschied zu dem im Aufstellungsbeschluss noch formulierten Entwicklungsziel „Sondergebiet“ für kulturelle, soziale und sportliche Zwecke inzwischen ausgeweitet. So soll ein Gewerbegebiet ausgewiesen werden, um auf die zunehmende Gewerbeflächenknappheit in der Stadt zu reagieren wie sie im Zuge der Untersuchung der GMA zum FNP 2012 festgestellt wurde.
Bei der Ausweisung eines Gewerbegebietes und bei der Vermarktung der Gewerbeflächen spielt lt. Aussage der DB SIMM der Erhalt des Ringlokschuppens keine Rolle.
Über den Fahrbestand des Ringlockschuppens hat der Eigentümer noch keine Entscheidung getroffen. Der Bebauungsplan-Vorentwurf setzt nicht zwingend den Abbruch des Ringlokschuppens voraus.
Gemäß Verkehrsentwicklungsplan Aschaffenburg vom Dezember 2002 (VEP) und gemäß den grundlegenden Zielsetzungen des Nahverkehrsplans 2007 der Region Bayerischer Untermain für die Gestaltung des SPNV in der Region bayerischer Untermain sollen Maßnahmen für die Stärkung und den Ausbau des Schienenverkehrs zur Verbesserung der Attraktivität des Angebots in der Region getroffen werden. Diese sehen einen Untersuchungsbedarf zur Einrichtung eines neuen Haltes in der Stadt Aschaffenburg im östlichen Zugangsbereich zur Kernstadt fest, speziell an der Goldbacher Unterführung. Der untersuchte Standort liegt am südlichen Ende des sogenannten Goldbacher Viadukts.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfes wird um die notwendige Fläche für einen Schienenhaltepunkt verringert. Die Standortsicherung muss über Eisenbahnrecht erfolgen.
Größe des Geltungsbereichs:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 35.500 m².
Zur Art der baulichen Nutzung:
Das Plangebiet ist trotz seiner isolierten Lage zwischen den Gleisen Bestandteil der bestehenden gewerblichen Bauflächen zwischen der Auhofstraße und der Goldbacher Straße.
Zielsetzung des Bebauungsplans ist daher, dass sich dieses Teilgebiet bezüglich der Art der baulichen Nutzung an der Bestandsbebauung entlang der Auhofstraße orientiert. Die Art der baulichen Nutzung soll als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO mit Ausschluss einzelner Nutzungsarten, die mit hohem Publikumsverkehr verbunden sind (Tankstellen, Vergnügungsstätten und Einzelhandelsbetriebe) festgesetzt werden.
Zum Maß der baulichen Nutzung:
- Unter Bezugnahme auf die rechtskräftigen Bebauungspläne „Ladebahnhof“ und „Südliche Auhofstraße“ südlich der Auhofstraße soll das zulässige Maß der baulichen Nutzung im Plangebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0 festgesetzt werden.
- Im gesamten Plangebiet soll eine maximale Gebäudehöhe von 16m festgesetzt werden. Die Festsetzung orientiert sich damit zum einen an der umliegenden Bebauung südlich der Goldbacher Straße und zum anderen an den Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne „Ladebahnhof“ (Nr. 20/11) und „Südliche Auhofstraße“ (Nr. 20/13).
Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen:
- Die überbaubaren Flächen sind durch drei Baufenster unterschiedlicher Größe definiert.
Im nördlichen Bereich der bereits bestehenden Erschließungsstraße sowie auf dem Grundstück Fl.Nr. 1916/8 westlich der Ringstraße sind zwei kleine Baufenster abgebildet. Die Bauweise ist so geregelt, daß eine Bebauung entlang der Gleisanlagen und der bestehenden Straßenzüge entsteht.
- Ein großes zusammenhängendes Baufenster umfasst die Fläche östlich der Ringstraße zwischen der geplanten nördlichen Erschließungsstraße und den südlichen Gleisanlagen. Hier ist die Bauweise so geregelt, daß eine Bebauung vornehmlich entlang der südlichen Gleisanlagen entsteht, die gleichzeitig als Lärmschutz dient.
- Das EBA muss zur Bewirtschaftung der Gleisanlagen an die Masten und Gleisanlagen an der nördlichen und südlichen Geltungsbereichsgrenze gelangen. Aus diesem Grund wird in Abstimmung mit der DB SIMM entlang der nördlichen, südlichen, östlichen und westlichen Geltungsbereichsgrenze ein 5m breiter Pufferstreifen zur Bewirtschaftung der Bahnflächen festgesetzt, der von Bebauung und Bepflanzung freizuhalten ist.
Erschließung:
- Die verkehrliche Erschließung des westlich des Goldbacher Viadukts gelegenen Teils des Plangebietes erfolgt über die bestehende Zufahrt am Goldbacher Viadukt (planfestgestellt im Zusammenhang mit dem Ringschluss-Ost), die im weiteren Verlauf unter Einhaltung des 5m breiten Pufferstreifens zur Bewirtschaftung der Bahnflächen entlang der nördlichen Gleisanlagen verläuft und vor dem Grundstück Fl.Nr. 1916/8 westlich der Ringstraße endet. Vor der Brücke über die Ringstraße wird eine Wendeanlage geplant.
Eine zusätzliche fußläufige Verbindung ist durch den bestehenden Fußgängerüberweg am westlichen Ende des Plangebietes von der Goldbacher Straße gegeben.
- Eine Erschließung des östlich des Goldbacher Viadukts gelegenen Teils des Plangebietes, das dem naturschutzrechtlichen Ausgleich im Gebiet dienen soll, ist nicht vorgesehen. Die Fläche soll als Sukzessionsfläche entwickelt werden, die über die vorgesehenen ca. 5m breiten Pufferstreifen zur Bewirtschaftung der Bahnflächen gepflegt werden.
Grünordnung, naturschutzrechtlicher Ausgleich:
- Das Plangebiet erhält entlang der geplanten Baugrenzen verpflichtend eine Randeingrünung (Pflanzstreifen mit mindestens 3m bis 5m Breite für Baum- und Strauchpflanzungen) mit Pflanzgeboten. Ergänzend sollen private Begrünungsmaßnahmen festgesetzt werden (Mindestanteil nicht überbaubarer Flächen gemäß GRZ = ca. 20% der Grundstücksflächen, Baumpflanzungen).
- Mit der Festsetzung einer nicht überbaubaren Fläche, die als Pflanzfläche mindestens zu 80% unversiegelt zu erhalten ist, soll entlang der Bahngleise unter Einhaltung des 5m breiten Pufferstreifens zur Bewirtschaftung der Bahnflächen eine Grünzone mit Baumpflanzungen als Eingrünung und Abschirmung entstehen.
- Die nordwestlich direkt an der bestehenden Zufahrtsstraße sowie östlich des Goldbacher Viadukts gelegenen Teile des Plangebietes sollen als Kompensationsfläche für den Eingriff in Grund und Boden dem naturschutzrechtlichen Ausgleich im Gebiet dienen. Diese Flächen sollen als Sukzessionsflächen entwickelt werden.
Lärmimmissionsschutz:
Das Plangebiet ist aufgrund seiner isolierten Lage zwischen den Gleisen hohen Lärmbelastungen ausgesetzt.
Der erforderliche Schallschutz soll entweder durch eine Bebauung entlang der südlichen Gleisanlagen oder durch andere geeignete Lärmschutzmaßnahmen erbracht werden.
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sind geeignete Lärmschutzmaßnahmen / -regelungen zu treffen.
Altlasten:
Im Zuge der Anfrage der DB 2003 zur gewerblichen Nutzung des Bahnbetriebswerkes wurde von der Umweltplanung des Stadtplanungsamtes am 12.12.2003 in einer vorbereitenden Untersuchung Boden- und Grundwasserbe lastungen auf dem Gelände festgestellt.
Im Falle von Nutzungsänderungen oder Baumaßnahmen sind Boden- und abfalltechnische Erkundungen durchzuführen sowie notwendige Boden- und Grundwassersanierungen in Absprache mit den Fachbehörden durchzuführen.
Zu 2. + 3.:
Die nächsten Verfahrensschritte, die es durchzuführen gilt, sind die Unterrichtung der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Bei Billigung des Bebauungsplan-Vorentwurfes vom 18.02.2013 soll die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch dreiwöchigen Aushang dieses Planentwurfs erfolgen.
Die Behörden werden um schriftliche Stellungnahme ersucht.
.Beschluss:
1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes i. S. des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet “Ehemaliges Bahnbetriebswerk“ zwischen Ringstraße, Bahnlinie Würzburg – Aschaffenburg, Goldbacher Unterführung und Goldbacher Straße (Nr. 20/12) wird gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Vorentwurfes die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist folgendes Verfahren anzuwenden:
Der Bebauungsplan-Vorentwurf ist für die Dauer von drei Wochen öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass während dieser Frist Äußerungen zur dargelegten Planung vorgebracht werden können.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ent-
sprechend zu unterrichten (frühzeitige Behördenbeteiligung).
4. Die Verwaltung sagt zu, die Möglichkeiten der Verlegung der Fernbahngleise nach Norden mit der Deutschen Bahn AG, Geschäftsbereich Netz, zu klären.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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4. / pl/5/4/13. Antrag Grüne Stadtratsfraktion vom 06.02.2013
Zonierungskonzept für Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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18.03.2013
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ö
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Beschließend
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4 | pl/5/4/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 06.02.2013 hat Herr Stadtrat Wagener, für die Fraktion der Grünen, an den Vorsitzenden der Energie- und Klimaschutzkommission, Herrn Oberbürgermeister Klaus Herzog, den Antrag gerichtet, einen Beschluss in der Energie- und Klimaschutzkommission und anschließend im Stadtrat der Stadt Aschaffenburg herbeizuführen, wonach die Stadt Aschaffenburg dem Bezirk Unterfranken und dem unterfränkischen Bezirkstag empfiehlt, ein Zonierungskonzept für Windkraftanlagen in den unterfränkischen Landschaftsschutzgebieten zu beauftragen. In der Sitzung der Energie- und Klimaschutzkommission am 07.02.2013 wurde der Antrag von Herrn Stadtrat Wagener behandelt. Die Energie- und Klimaschutzkommission hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, dem Stadtrat zu empfehlen, dem Zonierungskonzept für Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten zu zustimmen. In konsequenter Fortsetzung der Linie der Stadt Aschaffenburg, gestützt durch jeweils einstimmige Zustimmung des Stadtrates, besteht nach wie vor die Auffassung, dass die Suche nach geeigneten Windkraftstandorten, nach der Hierarchieliste der Stadt Aschaffenburg und von der Stadt Aschaffenburg im regionalen Planungsverband als Antrag eingebracht, erfolgen sollte. Dort war insbesondere anregt worden, die Suche nach geeigneten Windkraftstandorten nicht nur auf die Flächen außerhalb der Landschaftsschutzgebiete zu beschränken, sondern nach einer entsprechenden Prioritätenliste, insbesondere auch nach geeigneten Standorten innerhalb des Landschaftsschutzgebietes bayerischer Odenwald und bayerischer Spessart zu suchen. Für die Suche geeigneter Windkraftstandorte in Landschaftsschutzgebieten zeigt der bayerische Windenergieerlass, als eine von mehreren Möglichkeiten das sogenannte Zonierungskonzept auf. Zuständig für die Umsetzung des Zonierungskonzeptes für Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten ist der Bezirk Unterfranken. Auf entsprechende Empfehlung der Energie- und Klimaschutzkommission wird der Stadtrat gebeten, den Beschluss zur Unterstützung des Antrages für ein Zonierungskonzept für Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten zu fassen.
Im Nachgang zur Erörterung des Tagesordnungspunktes in der Energie- und Klimaschutzkommission wurde zwischenzeitlich festgestellt, dass in der Bezirkstagssitzung am 19.02.2013 zu vorgenanntem Sachverhalt folgender Beschluss gefasst worden ist:
„Der Bezirkstag von Unterfranken spricht sich dafür aus, dass auch Landschaftsschutzgebiete der Naturparke, bei der Suche nach geeigneten Flächen für Windkraftanlagen einbezogen werden.
Die Ermittlung geeigneter Standorte auch in Landschaftsschutzgebieten der Naturparke bleibt zunächst der Regionalplanung im zusammenwirken mit den vor Ort zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften vorbehalten.
Zu diesem Zweck sollten Zonierungskonzepte für die Landschaftsschutzgebiete geprüft werden.
Die Regierung von Unterfranken wird deshalb gebeten, unverzüglich zunächst für die Landschaftsschutzgebiete in den Naturparken Spessart und bayerischer Odenwald eine Vorprüfung durchzuführen, ob und in welchem Umfang Flächen existieren, die sich für Windkraftnutzung eignen.
Ergibt diese Vorprüfung, dass eine Zonierung von Landschaftsschutzgebieten in diesen Naturparken sinnvoll erscheint, wird der Bezirk Unterfranken im Rahmen seiner Zuständigkeit die weiteren erforderlichen Schritte einleiten.“
Damit wurde dem Antrag für ein Zonierungskonzept im Naturpark bayerischer Spessart und bayerischer Odenwald seitens des Bezirkes bereits stattgegeben. Die Stadt Aschaffenburg wird im Weiteren darauf hinwirken, dass die Ermittlung geeigneter Standorte als Aufgabenstellung der Regionalplanung auch in Landschaftsschutzgebieten zügig umgesetzt wird.
.Beschluss:
Entsprechend der Beschlusslage des Bezirks von Unterfranken (Thema: Zonierungskonzept für Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten) soll der Regionale Planungsverband aufgefordert werden, sich diese zu eigen zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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5. / pl/5/5/13. Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes;
Städtische Investitionskostenzuschüsse an Träger von Kindertageseinrichtungen - Grundsatzbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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18.03.2013
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ö
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Beschließend
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5 | pl/5/5/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Bayerische Landtag hat am 10.12.2012 das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) beschlossen. Das im GVBl Nr. 23/2012 veröffentlichte Gesetz ist am 01.01.2013 in Kraft getreten. Zum Vollzug des Änderungsgesetzes hat die Regierung von Unterfranken mit Rundschreiben vom 23.01.2013 die nachfolgenden Hinweise gegeben:
„In § 1 Nr. 23 des o.g. Änderungsgesetzes wurde Art. 27 BayKiBiG a.F. (Investitionskostenförderung) an die übrigen Änderungen im BayKiBiG angepasst und im Sinn der Deregulierung verschlankt. Die generelle Förderbeschränkung für Investitionsvorhaben an Kindertageseinrichtungen auf 2/3 der zuweisungsfähigen Kosten ist entfallen.
Entfallen ist auch die Vorgabe, wonach bei Kindertageseinrichtungen Dritter die Gemeinden, welche Plätze als bedarfsnotwendig bestimmt oder anerkannt haben, einen Baukostenzuschuss von zwei Dritteln der zuweisungsfähigen Kosten der Investitionsmaßnahme leisten müssen (und der Träger wenigstens ein Drittel aufzubringen hat). Die Festlegung der Höhe der Finanzierungsverpflichtung der Kommune bzw. des Eigenanteils des Trägers bei Baukostenzuschüssen kann künftig vielmehr im Verhandlungsweg erfolgen. Den kommunalen Zuweisungsempfängern bleibt es dabei selbst überlassen, ob sie einen Investitionskostenzuschuss mittels Verwaltungsakt gewähren oder mit dem Träger der Kindertageseinrichtung eine vertragliche Vereinbarung schließen. Der zwischen Kommune und Dritten vereinbarte Baukostenzuschuss zu den zuweisungsfähigen Kosten kann in vollem Umfang gefördert werden; Obergrenze der zuweisungsfähigen Kosten ist allerdings der Kostenhöchstwert. Der Verwaltungsakt bzw. die Vereinbarung ist jeweils der Regierung von Unterfranken vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Baukostenzuschuss, soweit er ausdrücklich zu nicht zuweisungsfähigen Kosten gewährt wird, nicht in die Förderung einbezogen werden kann. Die weiteren förderrechtlichen Bestimmungen bezüglich Baukostenzuschüssen sind Nr. 4.2 FA-ZR 2006 zu entnehmen.“
Bisher hat sich die Stadt Aschaffenburg (nach der alten Fassung des BayKiBiG) an Neubau, Umbau und Erweiterung bzw. an der Generalsanierung von Kindertageseinrichtungen Dritter mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von 2/3 der Gesamtkosten beteiligt, obwohl sie gesetzlich nur zur Übernahme von zwei Dritteln der förderfähigen Kosten verpflichtet war. Diese Regelung war für die freien Träger sehr vorteilhaft, weil die nach Art. 10 FAG förderfähigen Kosten in der Praxis immer (im Einzelfall um bis zu 25 %) unter den Gesamtkosten liegen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, diese langjährig praktizierte und akzeptierte Regelung beizubehalten und von den freien Trägern auch künftig einen finanziellen Eigenanteil in der bisher üblichen Höhe von einem Drittel der Gesamtkosten zu verlangen.
Ein städtischer Zuschuss wird nach wie vor grundsätzlich nur unter der Voraussetzung gewährt, dass die Maßnahme durch die Regierung von Unterfranken als förderfähig nach Art. 27 BayKiBiG in Verbindung mit Art. 10 FAG anerkannt wird und die Stadt Aschaffenburg dadurch zu ihrem Kostenanteil staatliche Fördermittel erhält. Die städtische Beteiligung beschränkt sich analog Art. 27 Satz 3 BayKiBiG auf die Abdeckung des vom städtischen Jugendamt nach Art. 7 BayKiBiG anerkannten Bedarfs.
.Beschluss:
1. Der Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 18.03.2013 (Anlage 1) wird beraten.
2. Die Verwaltung sagt zu, die offenen Rechtsfragen mit den staatlichen Stellen zu klären.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. / pl/5/6/13. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2011 der Stadt Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.03.2013
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pl/5/6/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Jahresrechnung 2011 der Stadt Aschaffenburg ist vor ihrer Feststellung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen (Art. 103 Abs. 1 GO). Dabei ist das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs. 3 GO).
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2011 geprüft und den Bericht Nr. 65/2012 vom 23.11.2012 über die Prüfung der Jahresrechnung 2011 der Stadt Aschaffenburg erstellt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 28.01.2013 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.
Die Überprüfung der Jahresrechnung 2011 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung war im Haushaltsjahr 2011 insgesamt geordnet.
Im Einzelnen wird auf das zusammenfassende Prüfungsergebnis (S. 104 und 105 des Berichts) verwiesen.
Der Bericht Nr. 65/2012 über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2011 der Stadt Aschaffenburg liegt als Anlage bei.
.Beschluss:
Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Nr. 65/2012 über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2011 der Stadt Aschaffenburg (Anlage 2
) wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. / pl/5/7/13. Feststellung der Jahresrechnung 2011 der Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.03.2013
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pl/5/7/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2011 der Stadt Aschaffenburg mit Bericht
Nr. 65/2012 vom 23.11.2012 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 28.01.2013 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.
Die Überprüfung der Jahresrechnung 2011 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.
Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 28.01.2013 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, die Jahresrechnung 2011 der Stadt Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
.Beschluss:
Die Jahresrechnung 2011 der Stadt Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:
|
|
|
Haushaltsrechnung 2011
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verwaltungs- haushalt
|
Vermögens- haushalt
|
Gesamt- haushalt
|
|
€
|
€
|
€
|
|
|
|
|
Soll-Einnahmen
|
183.404.483,90
|
41.032.720,48
|
224.437.204,38
|
|
|
|
|
+
|
neue Haushalts- einnahmereste
|
|
1.866.631,40
|
1.866.631,40
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Haushalts-einnahmereste
|
|
-505.498,47
|
-505.498,47
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Kassen-einnahmereste
|
-1.335.651,12
|
-196.635,13
|
-1.532.286,25
|
|
|
|
|
|
|
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
|
182.068.832,78
|
42.197.218,28
|
224.266.051,06
|
|
|
|
|
|
Soll-Ausgaben
|
181.663.350,41
|
34.160.669,80
|
215.824.020,21
|
|
|
|
|
|
+
|
neue Haushalts- ausgabereste
|
527.207,82
|
8.692.371,37
|
9.219.579,19
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Haushalts- ausgabereste
|
-121.725,45
|
-655.822,89
|
-777.548,34
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Kassen- ausgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
|
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
|
182.068.832,78
|
42.197.218,28
|
224.266.051,06
|
In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:
|
|
Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
|
19.987.303,57 €
|
Vermögenshaushalt - Zuführung zur allgemeinen Rücklage
|
785.077,85 €
|
Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.
|
|
Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2011
|
|
|
|
|
|
|
|
Verwaltungs- haushalt
|
Vermögens- haushalt
|
Gesamt- haushalt
|
|
€
|
€
|
€
|
|
|
|
|
Einnahmen
|
|
|
|
|
|
|
|
Soll-Einnahmen einschließlich Vorjahr
|
188.678.277,98
|
49.905.193,19
|
238.583.471,17
|
|
|
|
|
Ist-Einnahmen
|
184.453.365,83
|
49.200.400,70
|
233.653.766,53
|
|
|
|
|
Kasseneinnahmereste
|
4.224.912,15
|
704.792,49
|
4.929.704,64
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ausgaben
|
|
|
|
|
|
|
|
Soll-Ausgaben einschließlich Vorjahr
|
188.151.070,16
|
40.966.116,52
|
229.117.186,68
|
|
|
|
|
Ist-Ausgaben
|
188.113.694,97
|
40.965.816,52
|
229.079.511,49
|
|
|
|
|
Kassenausgabereste
|
37.375,19
|
300,00
|
37.675,19
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ist-Fehlbetrag
|
-3.660.329,14
|
|
|
Ist-Überschuss
|
|
8.234.584,18
|
4.574.255,04
|
Unerledigte Verwahrgelder
|
|
|
5.911.650,69
|
Unerledigte Vorschüsse
|
|
|
-178.845,81
|
Buchmäßiger Kassenbestand
|
|
|
10.307.059,92
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Solleinnahmen einschließlich Vorjahr / Sollausgaben einschließlich Vorjahr
sind einschließlich
- Kasseneinnahmereste vom Vorjahr / Kassenausgabereste vom Vorjahr ./. Abgänge
- Anordnungen auf Haushaltseinnahmereste / Haushaltsausgabereste
- Ist-Überschuss vom Vorjahr / Ist-Fehlbetrag vom Vorjahr
|
|
Ist-Fehlbetrag = Ist-Einnahmen ./. Ist-Ausgaben
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. / pl/5/8/13. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2011 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.03.2013
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pl/5/8/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Jahresrechnung 2011 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg ist vor ihrer Feststellung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen (Art. 103 GO Abs. 1 GO). Dabei ist das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs. 3 GO).
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2011 geprüft und den Bericht Nr. 30/2012 vom 10.08.2012 über die Prüfung der Jahresrechnung 2011 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg erstellt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 15.10.2012 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.
Die Überprüfung der Jahresrechnung 2011 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung war im Haushaltsjahr 2011 geordnet.
Im Einzelnen wird auf das zusammenfassende Prüfungsergebnis (S. 41 des Berichts) verwiesen.
Der Bericht Nr. 30/2012 über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2011 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg liegt als Anlage bei.
.Beschluss:
Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Nr. 30/2012 über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2011 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg (Anlage 3
) wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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9. / pl/5/9/13. Feststellung der Jahresrechnung 2011 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.03.2013
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pl/5/9/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2011 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg mit Bericht Nr. 30/2012 vom 10.08.2012 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 15.10.2012 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.
Die Überprüfung der Jahresrechnung 2011 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.
Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 15.10.2012 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, die Jahresrechnung 2011 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
.Beschluss:
Die Jahresrechnung 2011 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:
|
|
|
Haushaltsrechnung 2011
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verwaltungs- haushalt
|
Vermögens- haushalt
|
Gesamt- haushalt
|
|
€
|
€
|
€
|
|
|
|
|
Soll-Einnahmen
|
1.308.881,01
|
360.404,89
|
1.669.285,90
|
|
|
|
|
+
|
neue Haushalts- einnahmereste
|
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Haushalts-einnahmereste
|
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Kassen-einnahmereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
|
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
|
1.308.881,01
|
360.404,89
|
1.669.285,90
|
|
|
|
|
|
Soll-Ausgaben
|
1.308.881,01
|
200.737,48
|
1.509.618,49
|
|
|
|
|
|
+
|
neue Haushalts- ausgabereste
|
0,00
|
166.815,65
|
166.815,65
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Haushalts- ausgabereste
|
0,00
|
7.148,24
|
7.148,24
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Kassen- ausgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
|
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
|
1.308.881,01
|
360.404,89
|
1.669.285,90
|
In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:
|
|
Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
|
195.292,56 €
|
Vermögenshaushalt - Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
|
165.112,33 €
|
Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.
|
|
Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2011
|
|
|
|
|
|
|
|
Verwaltungs- haushalt
|
Vermögens- haushalt
|
Gesamt- haushalt
|
|
€
|
€
|
€
|
|
|
|
|
Einnahmen
|
|
|
|
|
|
|
|
Soll-Einnahmen
|
1.326.041,64
|
406.543,29
|
1.732.584,93
|
|
|
|
|
Ist-Einnahmen
|
1.308.889,67
|
406.543,29
|
1.715.432,96
|
|
|
|
|
Kasseneinnahmereste
|
17.151,97
|
0,00
|
17.151,97
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ausgaben
|
|
|
|
|
|
|
|
Soll-Ausgaben
|
1.326.041,64
|
239.727,64
|
1.565.769,28
|
|
|
|
|
Ist-Ausgaben
|
1.326.041,64
|
239.727,64
|
1.565.769,28
|
|
|
|
|
Kassenausgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ist-Fehlbetrag
|
-17.151,97
|
|
|
Ist-Überschuss
|
|
166.815,65
|
149.663,68
|
Unerledigte Verwahrgelder
|
|
|
-162.356,76
|
Unerledigte Vorschüsse
|
|
|
-540,21
|
Buchmäßiger Kassenbestand
|
|
|
-13.233,29
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
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10. / pl/5/10/13. Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2011 und für die Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2011
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.03.2013
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pl/5/10/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse der Stadt Aschaffenburg und der Hospitalstiftung Aschaffenburg alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
Der Stadtrat hat jeweils auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschusses zum Prüfungsbericht erklärten Berichts der örtlichen Rechnungsprüfung mit den Beschlüssen des Plenums vom 18.03.2013 die Jahresrechnung für die Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2011 und die Jahresrechnung für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Jahr 2011 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Mit Beschluss über die Entlastung erkennt der Stadtrat die Jahresrechnungen in der jeweils vorliegenden Form an. Die Entlastung bedeutet somit, dass haushaltswirtschaftliche und
haushaltsrechtliche Beanstandungen nicht erhoben werden können.
Um umseitige Beschlussfassung wird daher gebeten.
.Beschluss:
Die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2011 und für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2011 wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
Herr Stadtrat Peter Schweickard stellt die einstimmige Beschlussannahme fest.
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11. / pl/5/11/13. Ausleihe eines Gemäldes an das "Cummer Museum of Art & Gardens", Jacksonville, Florida, USA
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.03.2013
|
ö
|
Beschließend
|
11 | pl/5/11/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Cummer Museum of Art & Gardens, USA, widmet Ende des Jahres seinem Hauptwerk, dem spätmittelalterlichen Tafelbild der sog. "Cummer Schmerzensmutter" erstmals eine international besetzte Sonderausstellung: "The Art of Empathy: The Cummer Mother of Sorrows in Context" (1.11.2013 - 01.03.2014).
Kurator der Ausstellung ist XXXXXXXXXX von der Universität Boston.
XXXXXXXXXXX.
Associate Professor of Art History
Art Department
University of Massachusetts Boston
100 Morrissey Blvd.
Boston, MA 02125
XXXXXXXXX besuchte im vergangenen Jahr Aschaffenburg, um das Tafelbild " Schmerzensmann und Maria " (ca. 1470, Inv.Nr. MSA 12576) im Stiftsmuseum zu untersuchen und die Möglichkeit einer Ausleihe zu sondieren. Das Aschaffenburger Bildwerk steht in enger stilistischer Beziehung zu der Madonna des Cummer Museums.
Die Aschaffenburger Doppel-Tafel (Diptychon) stammt aus der Sammlung XXXXXXX und befindet sich im Eigentum der Stadt Aschaffenburg. Im Rahmen der Forschungen Professor XXXXX konnte als Schöpfer der Aschaffenburger Tafel bereits der sog. "Meister des Dinkelsbühler Kalvarienberges" näher bestimmt werden.
Die Bayerischen Staatgemäldesammlungen entleihen ebenfalls acht kostbare spätmittelalterliche Graphiken für diese wissenschaftlich ambitionierte Ausstellung, zur der ein umfangreicher Katalog erscheinen wird.
In der Zwischenzeit ist die Aschaffenburger Tafel eingehend auf ihre Transportfähigkeit geprüft worden. Die Restauratoren der Museen der Stadt Aschaffenburg konnten dabei keine Einschränkungen feststellen.
Der Leihvertrag der Museen wurde übersetzt und spezielle Konditionen für diese Ausleihe darin festgeschrieben, u. a. der Transport in einer Klimakiste mit der auf internationale Projekte spezialisierten deutschen Kunsttransportfirma "Hasenkamp", die Ausstellung vor Ort in einer klimatisierten Vitrine sowie die Begleitung des Hin- und Rücktransport durch den Restaurator der Museen, Herrn XXXXXXX, Bestimmung des Versicherungsträgers. Alle Aufwendungen werden durch den Leihnehmer, das Cummer Museum, getragen.
Bei dem Tafelbild " Schmerzensmann und Maria " (ca. 1470, Inv.Nr. MSA 12576) handelt es sich um ein Hauptwerk der Aschaffenburger Museen, dass in seiner Art zu den wenigen erhaltenen qualitätvollen Zeugnissen der nürnbergisch beeinflussten Malerei vor Dürer zählt. Sein Versicherungswert ist vor dem Hintergrund seiner kunsthistorischen Bedeutung, nicht zuletzt aber auch aufgrund seiner Eigenschaft als wertvolles Zeugnis der Sammeltätigkeit XXXXXXX auf US $ XXXX,XX angesetzt.
Der Leihvertrag wurde mit dem städtischen Finanzreferat abgestimmt.
Für Transport und Präsentation vor Ort wurden die höchsten aktuellen Standards gefordert und durch den Leihnehmer zugestanden. Die Ausleihe wird nicht allein die Forschung wesentlich bereichern, sondern auch dafür sorgen, dass ein bedeutendes Werk der Kunstsammlungen der Stadt Aschaffenburg international Beachtung findet. Um die Bewilligung der Ausleihe wird daher gebeten.
.Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Ausleihe des Gemäldes " Schmerzensmann und Maria " (ca. 1470, Stiftsmuseum, Inv.Nr. MSA 12576) an das "Cummer Museum of Art & Gardens", Jacksonville, Florida, USA für den Zeitraum vom 1.11.2013 - 01.03.2014 zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
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12. / pl/5/12/13. Durchführung der Jubiläumsveranstaltung "20 Jahre PrimaSonntag" am 23.08.2013 am Mainufer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.03.2013
|
ö
|
Beschließend
|
12 | pl/5/12/13 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 12 d. ö. S. "Durchführung der Jubiläumsveranstaltung "20 Jahre PrimaSonntag" am 23.08.2013 am Mainufer" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:38 Uhr