Datum: 20.03.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Sportsenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / sps/1/1/13. Öffnung von Hallen (Mehrzweckhallen, Sporthallen und Schulsporthallen) und Lehrschwimmbecken an Samstagen und in den Ferien;
Anträge der CSU Stadtratsfraktion vom 15.12.2011 und 29.10.2012, der SPD Stadtratsfraktion vom 07.01.2013 und der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.02.2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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1. Sitzung des Sportsenates
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20.03.2013
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ö
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Vorberatend
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1 | sps/1/1/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 15.12.2011 beantragte die CSU Stadtratsfraktion die Verwaltung zu prüfen, ob eine erweiterte Öffnung der Schulsporthallen an Samstagen und in den Ferien möglich ist.
Durch die Verwaltung wurde über den Ist-Zustand der Öffnung von städt. Hallen und Lehrschwimmbecken von Montag – Freitag, an Samstagen und in den Ferien im Rahmen der Sitzung des Sportsenats am 24.10.2012 (s. Anlage 1) berichtet. Weiterhin wurden durch die Verwaltung der Aufwand (Hausmeister, Reinigung, Verwaltung und Betriebskosten) und die Einnahmesituation, bei einer umfassenden Öffnung der städt. Hallen, dargestellt. Im Hinblick auf die entstehenden erheblichen Aufwendungen wurde empfohlen, den Nutzern (Sportvereine, Sportgruppen u.a.), wie bisher bei Bedarf und Begründung der Notwendigkeit am Samstag, Sonntag und in den Ferien städt. Hallen für den Trainings- und Spielbetrieb zur Verfügung zu stellen.
Mit Schreiben vom 29.10.2012 beantragte die CSU Fraktion in Ergänzung des o.g. Antrags vom 15.12.2011
? dass eine Bedarfsermittlung unter Einbeziehung des organisierten Sports (Sportvereine) und des Freizeitsports erfolgt;
? dass die an Wochenenden/Ferienzeiten praktizierte Kooperationen mit Sportanlagennutzern bei anderen Städten abgefragt und Umsetzungsmöglichkeiten, wie z.B. die Organisation von Schließdiensten bzw. die Schlüsselvergabe an Nutzer, auf Machbarkeit in Aschaffenburg geprüft werden;
? dass der Bestand von Sportstätten und der Nutzungsbedarf nach Art und Umfang künftig periodisch erhoben und erfasst werden;
? dass eine internetbasierte Datenbank für Belegungspläne erstellt und kontinuierlich eingepflegt wird, wobei aus Transparenzgründen die Belegungen/Nutzungszeiten von jedermann eingesehen werden können;
Bedarfsermittlung
Durch die Verwaltung wurde bei allen 109 Nutzern (z.B. alle Vereine, private Gruppen) der städt. Hallen nachgefragt,
? ob ein Bedarf an Hallenzeiten bzw. der Nutzung von Lehrschwimmbecken an Samstagen bzw. in den Ferien besteht,
? zu welchen Zeiten (welche Ferien, Tag, Zeitraum der Nutzung) dieser Bedarf besteht und
? welchen Standort die Halle/das Lehrschwimmbecken haben sollte.
Insgesamt haben 65 Nutzer geantwortet und hiervon 40 Nutzer einen Bedarf angemeldet. Der Bedarf verteilt sich unterschiedlich auf die städt. Hallen, die verschiedenen Ferien und besteht an Samstagen teilweise nicht das ganze Jahr. Insgesamt wurde eine Nutzungszeit von 900 Stunden am Samstag und 875 Stunden in den Ferien als Bedarf gemeldet (s. Anlage 2).
Handhabung der Betreuung und Öffnung in anderen Kommunen
Durch die Verwaltung wurde bei den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Bayer. Sportämter nachgefragt wie die Öffnung der Hallen und Lehrschwimmbecken in den Städten und Landkreisen gehandhabt wird. Insgesamt haben sich 26 Kommunen an der Umfrage beteiligt. Hierbei ist festzustellen, dass unabhängig von der Zahl der zu betreuenden Hallen alle Varianten für die Öffnung bzw. Nichtöffnung der Hallen an Samstagen und in den Ferien zu finden sind. Auch bei der Betreuung durch Hausmeister, der Reinigung und Beheizung der Hallen gibt es die verschiedensten Regelungen. Bemerkenswert sind hier die Regelungen der Städte Nürnberg und München, die für ihre Hallen – nicht Lehrschwimmbecken – keine besondere Betreuung außerhalb der normalen Arbeitszeit der Hausmeister vorsehen und mit den Nutzern Schließregelungen vereinbart haben. Bei der Stadt Nürnberg ist auch die Reinigung teilweise den Nutzern überlassen.
Aus Sicht der Verwaltung werden, unter Berücksichtigung der o.g. Umfrageergebnisse, folgende Öffnungsregelungen vorgeschlagen:
Öffnungsregelung der Hallen am Samstag und in den Ferien
Wochenende (Samstag; bei Spielbetrieb auch Sonntag)
Spielbetrieb (Verbandsspiele, Turniere u.ä.)
Folgende Hallen stehen wie bisher regelmäßig zur Verfügung:
f.a.n. frankenstolz arena, Erbighalle, Schönberghalle, Mehrzweckhalle Obernau, Karl-Theodor-v.-Dalberg-Gymnasium, Kronberg-Gymnasium, Pestalozzischule – Halle I – und Gutenberg- Fröbelschule
Betreuung
Wie bisher durch Hausmeister im Rahmen von Schichtbetrieb, Überstunden u.ä.
Reinigung
Wie bisher nach Anfall und Bedarf
Training
Folgende Hallen sollten neu zur Verfügung stehen:
Dalbergschule, Pestalozzischule – Halle II -, Staatl. Realschulen – Halle I und II -, Strietwaldschule
Daneben können, soweit es der Spielbetrieb zulässt, die f.a.n. frankenstolz arena, die Erbighalle, die Schönberghalle, die Flughalle Nilkheim, die Mehrzweckhalle Obernau wie bisher für Training genutzt werden.
Betreuung
Keine besondere Betreuung durch Hausmeister bei den neu zur Verfügung stehenden Hallen (Überlassung von Schlüsseln, nach Möglichkeit elektronische Schließregelung)
Reinigung
Im Bedarfsfall (Staubentfernung in der Halle u.ä.) bei den neu zur Verfügung stehenden Hallen durch Vereine selbst.
Ferien
Öffnungsregelung:
Öffnung der nachfolgend genannten Hallen grundsätzlich während aller Ferien mit Ausnahme des Monats August in den Sommerferien. Soweit die Grundreinigung der Hallen im Monat August nicht möglich ist Schließung für weitere 2 Wochen in den Ferien.
Bei der Erbighalle und der Mehrzweckhalle Obernau bleibt es bei den bisherigen Regelungen (Schließung während der Pfingst- und Osterferien im Wechsel und der Mehrzweckhalle Obernau im August).
Spielbetrieb
Für den Spielbetrieb (Turniere, Freundschaftsspiele u.ä.) stehen wie bisher die f.a.n. frankenstolz arena, die Erbighalle und die Mehrzweckhalle Obernau zur Verfügung. Eine Nutzung der neu für Trainingsbetrieb geöffneten Schönberghalle könnte im Bedarfsfall erfolgen.
Betreuung
Hausmeister, Hallenwarte u.ä. im Schichtbetrieb.
Reinigung
Nach Anfall und Bedarf
Training
Folgende Hallen müssten unter Berücksichtigung der Bedarfsanmeldungen neu zur Verfügung stehen:
Dalbergschule, Karl-Theodor-v.-Dalberg-Gymnasium, Hefner-Alteneck-Schule, Gutenberg- Fröbelschule, Mozartschule, Pestalozzischule – Halle I und II -, Staatl. Realschulen – Halle I u. II -, Schönberghalle, Strietwaldschule
Daneben können wie bisher die Erbighalle, die Mehrzweckhalle Obernau und die Flughalle Nilkheim ebenfalls für den Trainingsbetrieb genutzt werden.
Betreuung
Montag – Freitag
Hausmeister im Rahmen der Arbeitszeit bzw. Urlaubsvertretungsregelungen.
Samstag
Keine besondere Betreuung
Reinigung
Entsprechend der tatsächlichen Belegung von Montag – Freitag
Mehrkosten und Einnahmen – Anlage 3 –
Hausmeister
Da regelmäßig am Samstag keine Arbeitsleistung erforderlich wird und in den Ferien Vertretungsregelungen bestehen würde versucht zunächst mit dem vorhandenen Personal die zusätzlichen Öffnungszeiten abzudecken. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund von zusätzlich anfallenden Arbeiten am Samstag, notwendigen zusätzliche Vertretungen in den Ferien u.ä. mittelfristig ein weiterer Hausmeister „Springer“ (Personalkosten 36.765,00 €) erforderlich werden könnte.
Reinigung
Für die Hallenreinigung in den Ferien (Montag-Freitag) entstehen Kosten von ca. 12.600,00 €
Verwaltung
Die Organisation der Reinigung und die Koordination der Hausmeister verursacht einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand im Amt 40 – Sachgebiet Schulen –. Hierfür sind wöchentlich mindestens 1 – 2 Stunden erforderlich. Es entstehen Kosten in Höhe von ca. 1.750,00 €.
Betriebskosten
Für den Betrieb der Hallen entsprechend dem gemeldeten Nutzungsbedarf entstehen Betriebskosten in Höhe von ca. 54.200,00 €.
Nutzungsgebühr
Es wird vorgeschlagen, für die Nutzung an Samstagen und in den Ferien eine Nutzungsgebühr von 6,15 € zu erheben. Städt. Sportvereine erhalten einen Nachlass von 20 %. Dies entspricht dem Gebührenrahmen bei Veranstaltungen und Spielbetrieb am Samstag, Sonntag und an Feiertagen. Insgesamt werden ca. 9.200,00 € an Einnahmen erzielt.
Die Mehrkosten für die Öffnung der Hallen betragen ca. 59.400,00 € jährlich. Bei Einstellung eines weiteren Hausmeisters ca. 96.100,00 € jährlich.
Zusammenfassung:
Es wird vorgeschlagen, die Hallen am Samstag und in den Ferien wie vorstehend ausgeführt zu öffnen. Im Hinblick auf die notwendigen organisatorischen Vorbereitungsarbeiten kann die Öffnung aller Voraussicht nach ab September 2013 erfolgen.
Lehrschwimmbecken
Es liegen derzeit Anträge der SPD Stadtratsfraktion vom 07.01.2013 und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.02.2013 vor, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH umfassend das Thema Schwimmen und die Situation der Bäder in Aschaffenburg aufarbeiten soll. Derzeit werden hierzu bereits Daten bei Schulen und Vereinen erhoben. Als weiterer Schritt sollte der im Rahmen des Sportentwicklungsplans im Jahr 2010, auf der Basis des Jahres 2008 bzw. 2010, festgestellte Bedarf für Schwimmflächen, aktuell neu festgestellt werden.
Periodische Erhebung des Bestandes von Sportstätten und des Nutzungsbedarfs
Wie im Sportentwicklungsplan vorgesehen sollte eine periodische Erhebung des Bestandes von Sportstätten und des Nutzungsbedarfs in Zeitabständen von 5 Jahren erfolgen. Die nächste regelmäßige Erhebung würde dementsprechend im Jahr 2015 erfolgen.
Datenbank über Belegung der städt. Hallen und Lehrschwimmbecken
Die Stadt Aschaffenburg nutzt für die Verwaltung der Hallen das Programm Intime der Firma COMTEC–Noeker GmbH. Mit der v.g. Firma werden derzeit Gespräche geführt wie eine Datenbanklösung, die den Nutzern eine Einsicht in die Belegung der Hallen ermöglicht, realisiert werden kann.
.Beschluss: 1
Hallen (Mehrzweckhallen, Sporthallen, Schulsporthallen).
Die städt. Hallen werden wie folgt am Samstag und in den Ferien geöffnet:
Samstag
Spielbetrieb
Folgende Hallen stehen wie bisher regelmäßig zur Verfügung (Anlage 1):
f.a.n. frankenstolz arena, Erbighalle, Schönberghalle, Mehrzweckhalle Obernau, Karl-Theodor-v.-Dalberg-Gymnasium, Kronberg-Gymnasium, Pestalozzischule – Halle I – und Gutenberg- Fröbelschule.
Betreuung durch Hausmeister und Reinigung erfolgt entsprechend der bisherigen Regelungen
Training
Folgende Hallen stehen neu zur Verfügung:
Dalbergschule, Pestalozzischule - Halle II -, Staatl. Realschulen - Halle I und II -, Strietwaldschule.
Betreuung durch Hausmeister und eine zusätzliche Reinigung am Samstag erfolgt nicht. Mit den Nutzern wird eine Schließregelung vereinbart.
Ferien
Öffnungsregelung
Öffnung der nachfolgend genannten Hallen grundsätzlich während aller Ferien an Werktagen mit Ausnahme des Monats August in den Sommerferien. Soweit die Grundreinigung der Hallen im Monat August nicht möglich ist, erfolgt eine Schließung für weitere 2 Wochen in den übrigen Ferien.
Bei der Erbighalle und der Mehrzweckhalle Obernau bleibt es bei den bisherigen Regelungen (Schließung während der Pfingst- und Osterferien im Wechsel und der Mehrzweckhalle Obernau im August).
Spielbetrieb
Für den Spielbetrieb (Turniere, Freundschaftsspiele) stehen wie bisher die f.a.n. frankenstolz arena, die Erbighalle und die Mehrzweckhalle Obernau zur Verfügung. Eine Nutzung der neu für Trainingsbetrieb geöffneten Schönberghalle erfolgt im Bedarfsfall.
Betreuung durch Hausmeister und Reinigung erfolgt entsprechend der bisherigen Regelungen.
Training
Folgende Hallen stehen neu zur Verfügung:
Dalbergschule, Karl-Theodor-v.-Dalberg-Gymnasium, Hefner-Alteneck-Schule, Gutenberg-Fröbelschule, Mozartschule, Pestalozzischule - Halle I und II -, Staatl. Realschulen - Halle I u. II -, Schönberghalle, Strietwaldschule
Daneben können wie bisher die Erbighalle, die Mehrzweckhalle Obernau und die Flughalle Nilkheim ebenfalls für den Trainingsbetrieb genutzt werden.
Betreuung
Montag – Freitag
Hausmeister im Rahmen der Arbeitszeit bzw. Urlaubsvertretungsregelungen.
Samstag
s. Regelung für Samstag
Reinigung
Entsprechend der tatsächlichen Belegung von Montag – Freitag.
Die vorstehenden Regelungen sollen ab September 2013 eingeführt werden.
Nutzungsgebühr
Für die Nutzung der Hallen am Samstag und in den Ferien wird ein Nutzungsentgelt von 6,15 € je Stunde erhoben. Städt. Sportvereine erhalten, wie bei den sonstigen Nutzungsgebühren, einen Nachlass von 20 %.
Organisatorische Maßnahmen (Erweiterung der Öffnungszeiten u.ä.) sind im Rahmen der Behandlung des Themas „Schwimmen in Aschaffenburg“ zu prüfen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine aktuelle Bedarfserhebung für Bäder in Aschaffenburg durchführen zu lassen.
Periodische Erhebung des Bestandes von Sportstätten und des Nutzungsbedarfs
Die periodische Bestandserhebung der Sportstätten und des Nutzungsbedarfs für die Stadt Aschaffenburg ist in Abständen von 5 Jahren durchzuführen. Die nächste Erhebung erfolgt im Jahr 2015.
Datenbank über Belegung der städt. Hallen und Lehrschwimmbecken
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Datenbanklösung mit der Fa. COMTEC-Noeker GmbH zu entwickeln und diese dem Sportsenat vorzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Herr Stadtrat xxx stellt den Antrag, dass dem Sportsenat ein Mal jährlich über die Nutzung und den Bedarf der Hallen und Lehrschwimmbecken berichtet wird. Herr Stadtrat Wolfgang Autz möchte, dass in der Datenbank nur der Name des Vereins welcher die Halle gebucht hat erscheint und keine Details.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. / sps/1/2/13. Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zum Kauf von Großsportgeräten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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1. Sitzung des Sportsenates
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20.03.2013
|
ö
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Beschließend
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2 | sps/1/2/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 16.01.2013 beantragt der Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. (400 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zum Kauf eines Rennachters. Der Kauf wird damit begründet, dass durch einen Unfall der Achter „Ottokar Mandlinger“ so stark beschädigt wurde, dass sich aufgrund der hohen Kosten eine Reparatur nicht mehr gelohnt hätte. Durch die Versicherung wurde der Verlust des Bootes mit 12.000,00 € entschädigt.
Ein Antrag beim Bayer. Landessportverband wurde gestellt.
Vorläufige Berechnung des Zuschusses nach Vorlage von Kostenvoranschlägen:
zuschussfähige Kosten 29.060,00 €
./. 1/3 Vereinsanteil 9.686,67 €
./. Entschädigung Versicherung 12.000,00 €
Finanzierungslücke 7.373,33 €
Zuschussbetrag höchstens 7.374,00 €
Sollte der BLSV einen Zuschuss gewähren, verringert sich der städt. Zuschussbetrag entsprechend.
Der letzte Zuschuss für Großsportgeräte wurde 2012 gewährt.
.Beschluss:
Dem Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 16.01.2013 zum Kauf eines Rennachters ein Zuschuss bis in Höhe von 7.374,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. / sps/1/3/13. SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zum Kauf von Großsportgeräten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
|
1. Sitzung des Sportsenates
|
20.03.2013
|
ö
|
Beschließend
|
3 | sps/1/3/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 07.01.2013 beantragt der SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V. (2.062 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zum Kauf eines Drachenbootes.
Ein Antrag beim Bayer. Landessportverband wurde gestellt.
Vorläufige Berechnung des Zuschusses nach Vorlage des Kostenvoranschlages:
zuschussfähige Kosten 9.361,00 €
./. 1/3 Vereinsanteil 3.120,33 €
Finanzierungslücke 6.240,67 €
Zuschussbetrag höchstens 3.121,00 €
Sollte der BLSV einen Zuschuss gewähren, verringert sich der städt. Zuschussbetrag entsprechend.
Der letzte Zuschuss für Großsportgeräte wurde 2004 gewährt.
.Beschluss:
Dem SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 07.01.2013 zum Kauf eines Drachenbootes ein Zuschuss bis in Höhe von 3.121,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. / sps/1/4/13. TV 1860 Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zum Kauf von Großsportgeräten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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1. Sitzung des Sportsenates
|
20.03.2013
|
ö
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Beschließend
|
4 | sps/1/4/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 05.11.2012 beantragt der TV 1860 Aschaffenburg e.V. (2.007 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zum Kauf eines Trampolins.
Berechnung des Zuschusses
Gesamtkosten 5.637,46 €
Kostenpauschale 3.450,00 €
./. 1/3 Vereinsanteil 1.150,00 €
Finanzierungslücke 2.300,00 €
Zuschuss der Stadt 1/3 1.150,00 €
Der letzte Zuschuss für Großsportgeräte wurde 2011 gewährt.
.Beschluss:
Dem TV 1860 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 05.11.2012 zum Kauf von Großsportgeräten (Trampolin) ein Zuschuss in Höhe von 1.150,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. / sps/1/5/13. Großkaliber Sportschützenverein Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
|
1. Sitzung des Sportsenates
|
20.03.2013
|
ö
|
Beschließend
|
5 | sps/1/5/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 03.12.2012 beantragt der Großkaliber Sportschützenverein Aschaffenburg e.V. die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Teilnahme an Landes- und Deutschen Meisterschaften (u. a. in Philipsburg).
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
zuschussfähige Gesamtkosten 2.256,00 €
1/3 hiervon / Zuschussbetrag 752,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem Großkaliber Sportschützenverein Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 03.12.2012 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 752,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
6. / sps/1/6/13. SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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1. Sitzung des Sportsenates
|
20.03.2013
|
ö
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Beschließend
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6 | sps/1/6/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 05.11.2012 beantragt der SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V. (2.062 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Teilnahme an Landes-, Süddeutschen-, Deutschen- und Weltmeisterschaften (u. a. in Rheine, Wiesbaden, Langenprozelten, Mannheim, Brandenburg, Mailand, Erlangen, Würzburg, Nürnberg, Bayreuth, Darmstadt, Magdeburg und Großkrotzenburg).
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
zuschussfähige Gesamtkosten 10.918,20 €
1/3 hiervon 3.639,40 €
Zuschussbetrag 3.640,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 05.11.2012 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 3.640,00 € (Kanu 1.540,00 €, Schwimmen 2.100,00 €) gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / sps/1/7/13. Tanzsportclub Schwarz-Gold Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
|
1. Sitzung des Sportsenates
|
20.03.2013
|
ö
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Beschließend
|
7 | sps/1/7/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 11.02.2013 beantragt der Tanzsportclub Schwarz-Gold Aschaffenburg e.V. (609 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes-, Süddeutschen-, Deutschen- und Weltmeisterschaften (u. a. in Taunusstein, Wetzlar, Biberach, Antwerpen).
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
zuschussfähige Gesamtkosten 1.788,20 €
1/3 hiervon 596,07 €
Zuschussbetrag 597,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem Tanzsportclub Schwarz-Gold Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 11.02.2013 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 597,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. / sps/1/8/13. TuS 1863 Damm e.V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
|
1. Sitzung des Sportsenates
|
20.03.2013
|
ö
|
Beschließend
|
8 | sps/1/8/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 03.12.2012 beantragt der TuS 1863 Damm e.V. (1.147 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Teilnahme an Bayer. Meisterschaften der Turnabteilung in Hof.
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
zuschussfähige Gesamtkosten 1.396,80 €
1/3 hiervon 465,60 €
Zuschussbetrag 466,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem TuS 1863 Damm e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 03.12.2012 zu den Kosten der Teilnahme an Bayer. Meisterschaften der Turnabteilung ein Zuschuss in Höhe von 466,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. / sps/1/9/13. TuS 1893 Leider e.V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
|
1. Sitzung des Sportsenates
|
20.03.2013
|
ö
|
Beschließend
|
9 | sps/1/9/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 20.11.2012 beantragt der TuS 1893 Leider e.V. (1.110 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Teilnahme an Hessenmeisterschaften der Boxabteilung in Limburg, Frankfurt und Oberursel.
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
zuschussfähige Gesamtkosten 178,00 €
1/3 hiervon 59,33 €
Zuschussbetrag 60,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem TuS 1893 Leider e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 20.11.2012 zu den Kosten der Teilnahme an Hessenmeisterschaften der Boxabteilung ein Zuschuss in Höhe von 60,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. / sps/1/10/13. TV 1860 Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
|
1. Sitzung des Sportsenates
|
20.03.2013
|
ö
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Beschließend
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10 | sps/1/10/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 05.11.2012 beantragt der TV 1860 Aschaffenburg e.V. (2.007 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Bayer. Meisterschaften in Kareth-Lappersdorf.
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
zuschussfähige Gesamtkosten 420,00 €
1/3 hiervon / Zuschussbetrag 140,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem TV 1860 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 05.11.2012 zu den Kosten der Teilnahme an Bayer. Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 140,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. / sps/1/11/13. TuS 1893 Leider e.V.;
Zuschuss zum Kauf von Großsportgeräten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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1. Sitzung des Sportsenates
|
20.03.2013
|
ö
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Beschließend
|
11 | sps/1/11/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 27.02.2013 beantragt der TuS 1893 Leider e.V. für die Boxabteilung (1.110 Mitglieder gesamt; Boxabteilung 63 Mitglieder) einen Zuschuss zum Kauf von diversen Groß- bzw. Sportgeräten (u. a. 1 Satz Wettkampfhandschuhe, 1 Satz Wettkampfkopfschutz, mehrere Box-Säcke, Wandschlagpolster, Sandsack, Messanlage mit Schlagpolster).
Zuschussfähig sind lediglich die Großsportgeräte mit einem Anschaffungswert ab 375,00 €.
Berechnung des voraussichtlichen Zuschusses
evtl. Kosten bzw. Kostenpauschalen 3.781,00 €
./. 1/3 Vereinsanteil 1.260,33 €
Finanzierungslücke 2.520,67 €
Zuschuss der Stadt, höchstens 1/3 1.261,00 €
Der letzte Zuschuss für Großsportgeräte wurde 2006 gewährt.
.Beschluss:
Dem TuS 1893 Leider e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 27.02.2013 zum Kauf von Großsportgeräten für die Boxabteilung (1 Satz Wettkampfhandschuhe, 1 Satz Wettkampfkopfschutz, 1 Sandsack, 1 Messanlage) ein Zuschuss gewährt.
In Anwendung des Beschlusses des Sportsenates vom 21.11.2006, SPNr. SpS/2/21/06, wird die Verwaltung ermächtigt, die genaue Höhe des Zuschusses zu ermitteln und die Auszahlung zu veranlassen.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:25 Uhr