Datum: 15.04.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/7/1/13 SPNr. PL/7/1/13
2pl/7/2/13 Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss zur Schöffenwahl 2013
3pl/7/3/13 Öffnung von Hallen (Mehrzweckhallen, Sporthallen und Schulsporthallen) und Lehrschwimmbecken an Samstagen und in den Ferien; Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.12.2011 und 29.10.2012, der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.01.2013 und der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.02.2013
4pl/7/4/13 Kommunale Wasserversorgung; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, Herr Stadtrat Jürgen Herzing vom 29.01.2013 - Antrag der Grünen-Stadtratsfraktion vom 05.02.2013 auf Erlass einer Resolution
5pl/7/5/13 Durchführung der Jubiläumsveranstaltung "20 Jahre PrimaSonntag" am 23.08.2013 am Mainufer
6pl/7/6/13 Verlängerung des Weihnachtsmarktes 2013; Antrag der Vereinigung der Schausteller sowie des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller vom 06.02.2013
7pl/7/7/13 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt und Frau Stadträtin Bettina Eisert vom 06.12.2012 wegen "Daten über häusliche Pflegedienste" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 08.02.2013

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1. / pl/7/1/13. SPNr. PL/7/1/13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.04.2013 ö Beschließend 1pl/7/1/13

.Beschluss:

1. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog gibt den Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 11.04.2013 (Anlage 1) zur Kenntnis und  sagt zu, dass der Bericht am 13. Mai 2013 im Plenum erfolgen wird.

2. Die Verwaltung berichtet über den Verkauf der GBW-Wohnungen. Der Antrag der SPD vom 11.04.2013 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pl/7/2/13. Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss zur Schöffenwahl 2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.04.2013 ö Beschließend 2pl/7/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), Art. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (AGGVG) i. V. m. Nrn. 15 und 16 der Schöffenbekanntmachung vom 07.11.2012 wird beim Amtsgericht ein Wahlausschuss gebildet, dem nach Nr. 17.1 der Schöffenbekanntmachung die Entscheidung über die Einsprüche gegen die Vorschlagsliste sowie die Wahl der Schöffen obliegt.
Dieser Ausschuss besteht u. a. aus sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer, die aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes vom Stadtrat bzw. vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl in geheimer Abstimmung auf die Dauer von fünf Jahren (2014-2018) gewählt werden (Art. 3 AGGVG i. V. m. Art. 51 Abs. 3 GO) .

Mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 21.01.2013 wurde mitgeteilt, dass vom Stadtrat der Stadt Aschaffenburg zwei Vertrauenspersonen zu wählen sind.

Mit Schreiben der Verwaltung vom 29.01.2013 wurden die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert Vorschläge für die Wahl zu unterbreiten.

Folgende Vorschläge sind danach bei der Verwaltung eingegangen:

1. Thomas Mütze, MdL
2. Stadtrat Rainer Kunkel
3. Stadträtin Anne Lenz-Böhlau
4.

Da zwei Vertrauenspersonen zu wählen sind, hat jedes Stadtratsmitglied zwei Stimmen.
Jedem Bewerber darf höchstens eine Stimme gegeben werden.

Gewählt ist, wer die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Stadtrates erhält.

.Beschluss:

1. Für die Wahl von zwei Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Ausschuss zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht Aschaffenburg für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 wird ein Wahlausschuss gem. beigefügter Niederschrift in Anlage 3 gebildet.

2. Nach § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), Art. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (AGGVG) i. V. m. Nrn. 15 und 16 der Schöffenbekanntmachung vom 07.11.2012 und Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 folgende zwei Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss zur Schöffenwahl 2013 für die Stadt Aschaffenburg gewählt:

1. Frau Stadträtin Anne Lenz-Böhlau

2. Herr Stadtrat Rainer Kunkel

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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3. / pl/7/3/13. Öffnung von Hallen (Mehrzweckhallen, Sporthallen und Schulsporthallen) und Lehrschwimmbecken an Samstagen und in den Ferien; Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.12.2011 und 29.10.2012, der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.01.2013 und der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.02.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.04.2013 ö Beschließend 3pl/7/3/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 15.12.2011 beantragte die CSU Stadtratsfraktion die Verwaltung zu prüfen, ob eine erweiterte Öffnung der Schulsporthallen an Samstagen und in den Ferien möglich ist.

Durch die Verwaltung wurde über den Ist-Zustand der Öffnung von städt. Hallen und Lehrschwimmbecken von Montag – Freitag, an Samstagen und in den Ferien im Rahmen der Sitzung des Sportsenats am 24.10.2012 (s. Anlage 1) berichtet. Weiterhin wurden durch die Verwaltung der Aufwand (Hausmeister, Reinigung, Verwaltung und Betriebskosten) und die Einnahmesituation, bei einer umfassenden Öffnung der städt. Hallen, dargestellt. Im Hinblick auf die entstehenden erheblichen Aufwendungen wurde empfohlen, den Nutzern (Sportvereine, Sportgruppen u.a.), wie bisher bei Bedarf und Begründung der Notwendigkeit am Samstag, Sonntag und in den Ferien städt. Hallen für den Trainings- und Spielbetrieb zur Verfügung zu stellen.

Mit Schreiben vom 29.10.2012 beantragte die CSU Fraktion in Ergänzung des o.g. Antrags vom 15.12.2011

?        dass eine Bedarfsermittlung unter Einbeziehung des organisierten Sports (Sportvereine) und des Freizeitsports erfolgt;

?        dass die an Wochenenden/Ferienzeiten praktizierte Kooperationen mit Sportanlagennutzern bei anderen Städten abgefragt und Umsetzungsmöglichkeiten, wie z.B. die Organisation von Schließdiensten bzw. die Schlüsselvergabe an Nutzer, auf Machbarkeit in Aschaffenburg geprüft werden;

?        dass der Bestand von Sportstätten und der Nutzungsbedarf nach Art und Umfang künftig periodisch erhoben und erfasst werden;

?        dass eine internetbasierte Datenbank für Belegungspläne erstellt und kontinuierlich eingepflegt wird, wobei aus Transparenzgründen die Belegungen/Nutzungszeiten von jedermann eingesehen werden können;

Bedarfsermittlung

Durch die Verwaltung wurde bei allen 109 Nutzern (z.B. alle Vereine, private Gruppen) der städt. Hallen nachgefragt,

?        ob ein Bedarf an Hallenzeiten bzw. der Nutzung von Lehrschwimmbecken an Samstagen bzw. in den Ferien besteht,

?        zu welchen Zeiten (welche Ferien, Tag, Zeitraum der Nutzung) dieser Bedarf besteht und

?        welchen Standort die Halle/das Lehrschwimmbecken haben sollte.

Insgesamt haben 65 Nutzer geantwortet und hiervon 40 Nutzer einen Bedarf angemeldet. Der Bedarf verteilt sich unterschiedlich auf die städt. Hallen, die verschiedenen Ferien und besteht an Samstagen teilweise nicht das ganze Jahr. Insgesamt wurde eine Nutzungszeit von 900 Stunden am Samstag und 875 Stunden in den Ferien als Bedarf gemeldet (s. Anlage 2).

Handhabung der Betreuung und Öffnung in anderen Kommunen

Durch die Verwaltung wurde bei den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Bayer. Sportämter nachgefragt wie die Öffnung der Hallen und Lehrschwimmbecken in den Städten und Landkreisen gehandhabt wird. Insgesamt haben sich 26 Kommunen an der Umfrage beteiligt. Hierbei ist festzustellen, dass unabhängig von der Zahl der zu betreuenden Hallen alle Varianten für die Öffnung bzw. Nichtöffnung der Hallen an Samstagen und in den Ferien zu finden sind. Auch bei der Betreuung durch Hausmeister, der Reinigung und Beheizung der Hallen gibt es die verschiedensten Regelungen. Bemerkenswert sind hier die Regelungen der Städte Nürnberg und München, die für ihre Hallen – nicht Lehrschwimmbecken – keine besondere Betreuung außerhalb der normalen Arbeitszeit der Hausmeister vorsehen und mit den Nutzern Schließregelungen vereinbart haben. Bei der Stadt Nürnberg ist auch die Reinigung teilweise den Nutzern überlassen.

Aus Sicht der Verwaltung werden, unter Berücksichtigung der o.g. Umfrageergebnisse, folgende Öffnungsregelungen vorgeschlagen:

Öffnungsregelung der Hallen am Samstag und in den Ferien

Wochenende (Samstag; bei Spielbetrieb auch Sonntag)

Spielbetrieb (Verbandsspiele, Turniere u.ä.)

Folgende Hallen stehen wie bisher regelmäßig zur Verfügung:
f.a.n. frankenstolz arena, Erbighalle, Schönberghalle, Mehrzweckhalle Obernau, Karl-Theodor-v.-Dalberg-Gymnasium, Kronberg-Gymnasium, Pestalozzischule – Halle I – und Gutenberg- Fröbelschule

Betreuung
Wie bisher durch Hausmeister im Rahmen von Schichtbetrieb, Überstunden u.ä.

Reinigung
Wie bisher nach Anfall und Bedarf

Training

Folgende Hallen sollten neu zur Verfügung stehen:

Dalbergschule, Pestalozzischule – Halle II -, Staatl. Realschulen – Halle I und II -, Strietwaldschule

Daneben können, soweit es der Spielbetrieb zulässt, die f.a.n. frankenstolz arena, die Erbighalle, die Schönberghalle, die Flughalle Nilkheim, die Mehrzweckhalle Obernau wie bisher für Training genutzt werden.

Betreuung
Keine besondere Betreuung durch Hausmeister bei den neu zur Verfügung stehenden Hallen (Überlassung von Schlüsseln, nach Möglichkeit elektronische Schließregelung)

Reinigung
Im Bedarfsfall (Staubentfernung in der Halle u.ä.) bei den neu zur Verfügung stehenden Hallen durch Vereine selbst.
Ferien

Öffnungsregelung:

Öffnung der nachfolgend genannten Hallen grundsätzlich während aller Ferien mit Ausnahme des Monats August in den Sommerferien. Soweit die Grundreinigung der Hallen im Monat August nicht möglich ist Schließung für weitere 2 Wochen in den Ferien.

Bei der Erbighalle und der Mehrzweckhalle Obernau bleibt es bei den bisherigen Regelungen (Schließung während der Pfingst- und Osterferien im Wechsel und der Mehrzweckhalle Obernau im August).

Spielbetrieb

Für den Spielbetrieb (Turniere, Freundschaftsspiele u.ä.) stehen wie bisher die f.a.n. frankenstolz arena, die Erbighalle und die Mehrzweckhalle Obernau zur Verfügung. Eine Nutzung der neu für Trainingsbetrieb geöffneten Schönberghalle könnte im Bedarfsfall erfolgen.


Betreuung
Hausmeister, Hallenwarte u.ä. im Schichtbetrieb.


Reinigung
Nach Anfall und Bedarf

Training

Folgende Hallen müssten unter Berücksichtigung der Bedarfsanmeldungen neu zur Verfügung stehen:

Dalbergschule, Karl-Theodor-v.-Dalberg-Gymnasium, Hefner-Alteneck-Schule, Gutenberg- Fröbelschule, Mozartschule, Pestalozzischule – Halle I und II -, Staatl. Realschulen – Halle I u. II -, Schönberghalle, Strietwaldschule

Daneben können wie bisher die Erbighalle, die Mehrzweckhalle Obernau und die Flughalle Nilkheim ebenfalls für den Trainingsbetrieb genutzt werden.

Betreuung
Montag – Freitag
Hausmeister im Rahmen der Arbeitszeit bzw. Urlaubsvertretungsregelungen.

Samstag
Keine besondere Betreuung

Reinigung
Entsprechend der tatsächlichen Belegung von Montag – Freitag

Mehrkosten und Einnahmen – Anlage 3 –

Hausmeister

Da regelmäßig am Samstag keine Arbeitsleistung erforderlich wird und in den Ferien Vertretungsregelungen bestehen würde versucht zunächst mit dem vorhandenen Personal die zusätzlichen Öffnungszeiten abzudecken. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund von zusätzlich anfallenden Arbeiten am Samstag, notwendigen zusätzliche Vertretungen in den Ferien u.ä. mittelfristig ein weiterer Hausmeister „Springer“ (Personalkosten 36.765,00 €) erforderlich werden könnte.

Reinigung

Für die Hallenreinigung in den Ferien (Montag-Freitag) entstehen Kosten von ca. 12.600,00 €

Verwaltung

Die Organisation der Reinigung und die Koordination der Hausmeister verursacht einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand im Amt 40 – Sachgebiet Schulen –. Hierfür sind wöchentlich mindestens 1 – 2 Stunden erforderlich. Es entstehen Kosten in Höhe von ca. 1.750,00 €.

Betriebskosten

Für den Betrieb der Hallen entsprechend dem gemeldeten Nutzungsbedarf entstehen Betriebskosten in Höhe von ca. 54.200,00 €.

Nutzungsgebühr

Es wird vorgeschlagen, für die Nutzung an Samstagen und in den Ferien eine Nutzungsgebühr von 6,15 € zu erheben. Städt. Sportvereine erhalten einen Nachlass von 20 %. Dies entspricht dem Gebührenrahmen bei Veranstaltungen und Spielbetrieb am Samstag, Sonntag und an Feiertagen. Insgesamt werden ca. 9.200,00 € an Einnahmen erzielt.

Die Mehrkosten für die Öffnung der Hallen betragen ca. 59.400,00 € jährlich. Bei Einstellung eines weiteren Hausmeisters ca. 96.100,00 € jährlich.

Zusammenfassung:

Es wird vorgeschlagen, die Hallen am Samstag und in den Ferien wie vorstehend ausgeführt zu öffnen. Im Hinblick auf die notwendigen organisatorischen Vorbereitungsarbeiten kann die Öffnung aller Voraussicht nach ab September 2013 erfolgen.

Lehrschwimmbecken

Es liegen derzeit Anträge der SPD Stadtratsfraktion vom 07.01.2013 und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.02.2013 vor, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH umfassend das Thema Schwimmen und die Situation der Bäder in Aschaffenburg aufarbeiten soll. Derzeit werden hierzu bereits Daten bei Schulen und Vereinen erhoben. Als weiterer Schritt sollte der im Rahmen des Sportentwicklungsplans im Jahr 2010, auf der Basis des Jahres 2008 bzw. 2010, festgestellte Bedarf für Schwimmflächen, aktuell neu festgestellt werden.

Periodische Erhebung des Bestandes von Sportstätten und des Nutzungsbedarfs

Wie im Sportentwicklungsplan vorgesehen sollte eine periodische Erhebung des Bestandes von Sportstätten in Zeitabständen von 5 Jahren erfolgen. Die nächste regelmäßige Erhebung würde dementsprechend im Jahr 2015 erfolgen.

In der Sitzung des Sportsenats am 20.03.2013 wurde beantragt, dass jährlich der Nutzungsbedarf der Hallen und Lehrschwimmbecken abgefragt wird bzw. über die Nutzung der städt. Hallen und Lehrschwimmbecken berichtet wird.

Die Vergabe der städt. Hallen und Lehrschwimmbecken erfolgt nur auf Antrag für die Zeiträume 01.05.-30.09. bzw. 01.10.-30.04. Damit erfolgt im Abstand von 6-7 Monaten eine kontinuierliche Bedarfsabfrage. Über die sich hieraus ergebende tatsächliche Belegung der Hallen kann jährlich im Sportsenat berichtet werden.

Datenbank über Belegung der städt. Hallen und Lehrschwimmbecken

Die Stadt Aschaffenburg nutzt für die Verwaltung der Hallen das Programm Intime der Firma COMTEC–Noeker GmbH. Mit der v.g. Firma werden derzeit Gespräche geführt wie eine Datenbanklösung, die den Nutzern eine Einsicht in die Belegung der Hallen ermöglicht, realisiert werden kann. Die in der Sitzung des Sportsenats am 20.03.2013 gemachte Anregung, dass bei den einsehbaren Daten über die Nutzer nur der belegende Verein/die belegende Gruppe ersichtlich sein soll wird berücksichtigt.

.Beschluss:

Hallen (Mehrzweckhallen, Sporthallen, Schulsporthallen)

Die städt. Hallen werden wie folgt am Samstag und in den Ferien geöffnet:

Samstag

Spielbetrieb

Folgende Hallen stehen wie bisher regelmäßig zur Verfügung:
f.a.n. frankenstolz arena, Erbighalle, Schönberghalle, Mehrzweckhalle Obernau, Karl-Theodor-v.-Dalberg-Gymnasium, Kronberg-Gymnasium, Pestalozzischule – Halle I – und Gutenberg- Fröbelschule

Betreuung durch Hausmeister und Reinigung erfolgt entsprechend der bisherigen Regelungen

Training

Folgende Hallen stehen neu zur Verfügung:

Dalbergschule, Pestalozzischule – Halle II -, Staatl. Realschulen – Halle I und II -, Strietwaldschule

Betreuung durch Hausmeister und eine zusätzliche Reinigung am Samstag erfolgt nicht. Mit den Nutzern wird eine Schließregelung vereinbart.
Ferien

Öffnungsregelung
Öffnung der nachfolgend genannten Hallen grundsätzlich während aller Ferien an Werktagen mit Ausnahme des Monats August in den Sommerferien. Soweit die Grundreinigung der Hallen im Monat August nicht möglich ist, erfolgt eine Schließung für weitere 2 Wochen in den übrigen Ferien.

Bei der Erbighalle und der Mehrzweckhalle Obernau bleibt es bei den bisherigen Regelungen (Schließung während der Pfingst- und Osterferien im Wechsel und der Mehrzweckhalle Obernau im August).

Spielbetrieb

Für den Spielbetrieb (Turniere, Freundschaftsspiele) stehen wie bisher die f.a.n. frankenstolz arena, die Erbighalle und die Mehrzweckhalle Obernau zur Verfügung. Eine Nutzung der neu für Trainingsbetrieb geöffneten Schönberghalle erfolgt im Bedarfsfall.

Betreuung durch Hausmeister und Reinigung erfolgt entsprechend der bisherigen Regelungen.

Training

Folgende Hallen stehen neu zur Verfügung:

Dalbergschule, Karl-Theodor-v.-Dalberg-Gymnasium, Hefner-Alteneck-Schule, Gutenberg-Fröbelschule, Mozartschule, Pestalozzischule – Halle I und II -, Staatl. Realschulen – Halle I u. II -, Schönberghalle, Strietwaldschule

Daneben können wie bisher die Erbighalle, die Mehrzweckhalle Obernau und die Flughalle Nilkheim ebenfalls für den Trainingsbetrieb genutzt werden.

Betreuung

Montag – Freitag
Hausmeister im Rahmen der Arbeitszeit bzw. Urlaubsvertretungsregelungen.

Samstag
s. Regelung für Samstag

Reinigung

Entsprechend der tatsächlichen Belegung von Montag – Freitag

Die vorstehenden Regelungen sollen ab September 2013 eingeführt werden.

Nutzungsgebühr

Für die Nutzung der Hallen am Samstag und in den Ferien wird ein Nutzungsentgelt von 6,15 € je Stunde erhoben. Städt. Sportvereine erhalten, wie bei den sonstigen Nutzungsgebühren, einen Nachlass von 20 %.
Lehrschwimmbecken

Organisatorische Maßnahmen (Erweiterung der Öffnungszeiten u.ä.) sind im Rahmen der Behandlung des Themas „Schwimmen in Aschaffenburg“ zu prüfen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine aktuelle Bedarfserhebung für Bäder in Aschaffenburg durchführen zu lassen.

Periodische Erhebung des Bestandes von Sportstätten und des Nutzungsbedarfs

Die periodische Bestandserhebung der Sportstätten für die Stadt Aschaffenburg ist in Abständen von 5 Jahren durchzuführen. Die nächste Erhebung erfolgt im Jahr 2015.

Eine Überlassung der städt. Hallen und Lehrschwimmbecken erfolgt nur auf Antrag für die Zeiträume 01.04.-30.09. bzw. 01.10.-31.05. Jeder Nutzungszeitraum muss neu beantragt werden. Dies entspricht der bisherigen Regelung. Damit ist sichergestellt, dass eine kontinuierliche Bedarfserhebung in Zeitabständen von 6-7 Monaten erfolgt.

Datenbank über Belegung der städt. Hallen und Lehrschwimmbecken

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Datenbanklösung mit der Fa. COMTEC-Noeker GmbH zu entwickeln und diese dem Sportsenat vorzustellen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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4. / pl/7/4/13. Kommunale Wasserversorgung; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, Herr Stadtrat Jürgen Herzing vom 29.01.2013 - Antrag der Grünen-Stadtratsfraktion vom 05.02.2013 auf Erlass einer Resolution

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.04.2013 ö Beschließend 4pl/7/4/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Europäische Kommission hat am 20.12.2011 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Konzessionsvergabe veröffentlicht. Konzessionen bestehen aus der Übertragung einer Verpflichtung von einer Gebietskörperschaft auf einen Konzessionsnehmer, eine Dienstleistung zu erbringen oder ein Bauwerk zu erstellen. Der Konzessionsnehmer erhält dafür keine Geldleistung, sondern das Recht, sich gegenüber Dritten (in der Regel den Nutzern der Dienstleistung oder des Bauwerks) zu refinanzieren (Prinzip: Leistung gegen Recht auf „Gebührenerhebung“). Das Betriebsrisiko trägt somit der Konzessionsnehmer. Bislang geltende Richtlinien sehen Regeln für die Vergabe von Aufträgen und Baukonzessionen vor. Die Vergabe von Dienstleistungs-konzessionen ist bisher ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien ausge-nommen. Zu beachten waren jedoch im Rahmen der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen die Grundsätze der Europäischen Verträge, also Transparenz und Nicht-Diskriminierung (vgl. EuGH, Telaustria, C-324/98). Es besteht daher bereits ein zu beachtender Rechtsrahmen bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen.
Der Bundesrat hat den Richtlinienvorschlag aus diesem Grund im März 2012 abgelehnt und argumentiert, dass keine schwerwiegenden Wettbewerbesverzerrungen oder Marktabschottung vorliegen, die eine europaweite Regelung erforderlich machen.
Der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments hat dem Richtlinienvorschlag am 24.01.2013 grundsätzlich zugestimmt. Es folgen nun Verhandlungen des EU-Ministerrates und des Europäischen Parlaments zur Formulierung eines einheitlichen Richtlinientextes. Das Gesetz-gebungsverfahren könnte wohl bis Juli 2013 abgeschlossen sein. Danach würde die Umsetzung in deutsches Recht erfolgen.

Konkret bezogen auf den Bereich der Wasserversorgung, der in Deutschland regelmäßig über die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen bewirtschaftet wird, ist damit zu rechnen, dass die Umsetzung der Richtlinie in ihrer derzeitigen Entwurfsfassung zu einer Einschränkung der kommunalen Entscheidungsfreiheit bei der Ausgestaltung der Organisation der öffentlichen Wasserversorgung führt und die Trinkwasserversorgung beispielsweise europaweit auszu-schreiben ist. Dies hängt letztlich davon ab wo die Grenze zwischen eigener Leistung des Auftraggebers und ausschreibungspflichtiger Beschaffung am Markt gezogen wird.
Problematisch könnte sich die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie nach ihrer derzeitigen Fassung insbesondere auf die bisher „kommunale Eigenerbringung“ der Trinkwasserversorgung durch kommunale Unternehmen mit privater Minderheitsbeteiligung und / oder mit zusätzlichen Tätigkeiten in anderen Sektoren (z.B. in der Energieversorgung, „Mehrspartenstadtwerk“) gestalten. Der Richtlinienentwurf orientiert sich diesbezüglich an der bisherigen EuGH-Rechtsprechung zum vergaberechtsfreien Inhouse-Geschäft. Vom Anwendungsbereich der Richtlinie sind nach bisherigem Kenntnisstand lediglich die Vergabe von Dienstleistungs-konzessionen an kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände, die die Wasserversorgung ganz überwiegend für ihre Mitglieder übernehmen und nicht über eine private Beteiligung verfügen, ausgenommen.

Im Zuge der Erörterungen im Gesetzgebungsverfahren, zuletzt im Binnenmarktausschuss am 24.01.2013, wurden weitere Ausnahmen diskutiert bzw. beschlossen. Klarheit wird allerdings erst der endgültige Richtlinientext bringen. Nach BDEW extra 1/2013 – Information Wasserwirtschaft, 28.01.2013 handelt es sich unter anderem um folgende Modifizierungen, die Eingang in die Richtlinie finden sollen:

-        vor Inkrafttreten der Richtlinie vergebene und ausgeschriebene Konzessionsverträge sollen von der Richtlinie unberührt bleiben,
-        es soll eine Übergangszeit für bestehende Konzessionsverträge mit Mehrsparten-unternehmen mit privater Beteiligung geben; sie sollen eine Laufzeit bis maximal zum Jahr 2020 erhalten können, wenn der Gesamtumsatz der Wassersparte zu 100 % aus der Erbringung der Tätigkeiten für die die Konzession vergebende Kommune resultiert bzw. zu 90 %, wenn die Konzession sich auch auf benachbarte Kommunen bezieht.
Sofern die Vergabe der Trinkwasserkonzession dem Anwendungsbereich der Richtlinie unterliegt, verbleibt der Kommune im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung lediglich die Möglichkeit, über Leistungsbeschreibung und Definition der Eignungsvoraussetzungen, Qualitätskriterien aufzustellen, die eine qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung sicherstellen und unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen ggf. weiterhin zu einer kommunalen Versorgung führen.

Zu 1.
Bezogen auf die Trinkwasserversorgung in Aschaffenburg stellt sich die Situation wie folgt dar: Die Stadt Aschaffenburg hat mit den Stadtwerken Aschaffenburg am 29.08.2000 einen Konzessions-vertrag über die Versorgung der Stadt und ihrer Einwohner innerhalb des Stadtgebietes mit Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme für private, gewerbliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke geschlossen. Mit Übertragung dieser Versorgungssparten auf die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH am 20.10.2000 ist die AVG in diesen Konzessionsvertrag eingetreten. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Er endet somit am 28.08.2020. Aufgrund der obigen Ausführungen ist wohl eher davon auszugehen, dass die bisherige Konstellation die Kriterien einer Inhouse-Vergabe nach der Umsetzung der Richtlinie nicht mehr erfüllen wird. Die AVG ist ein kommunales Unternehmen unter privater Minderheitsbeteiligung und ist in mehreren Sparten tätig. Die aufgeführte Übergangsregelung dürfte ebenfalls nicht anwendbar sein, da die AVG – unabhängig von der Frage bestehender Konzessionsverträge - mehr als 10 % ihres Gesamtumsatzes aus der Sparte Wasserversorgung aus der Versorgung umliegender Gemeinden generiert. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der bestehende Konzessionsvertrag mit der Stadt Aschaffenburg von der Richtlinie für die vorgesehene Laufzeit unberührt bleibt, so dass zumindest bis zum 28.08.2020 die bestehende Trinkwasserversorgung unverändert fortgeführt werden kann.

Der Vollständigkeit halber sei bemerkt, dass die Weiterführung der bereits angesprochenen Versorgung von Umlandgemeinden bzw. Zweckverbänden durch die AVG in bestehender Konstellation aufgrund des derzeit vorliegenden Richtlinientextes ebenfalls nicht unproblematisch sein dürfte. Ausgenommen vom Anwendungsbereich des Richtlinienentwurfs ist derzeit lediglich die Vergabe von Konzessionen u. a. an Gemeinschaftsunternehmen von öffentlichen Auftraggebern bzw. an juristische Personen, die aus gemeinsamer Perspektive der an ihr beteiligten öffentlichen Auftraggeber die oben genannten Inhouse-Kriterien erfüllen.

Zu 2.
Der Stadtrat schließt sich der beiliegenden Stellungnahme der Grünen-Stadtratsfraktion bezüglich des Verbleibes der Trinkwasserversorgung bei den Kommunen an.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Werkleitung über die möglichen Auswirkungen der EU-Konzessionsrichtlinie auf die Wasserversorgung in Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

2.1        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt: Die Trinkwasser-Versorgung muss Aufgabe der Kommune bleiben.

2.2         Die Stadtverwaltung wird beauftragt diese Resolution bei den kommunalen Spitzenverbänden nachdrücklich einzubringen und auf eine gemeinsame Änderung der EU-Richtlinie im Sinne der Kommunen einzuwirken.

2.3        Der Oberbürgermeister leitet die Resolution an alle bayerischen Europa-Abgeordneten weiter, verbunden mit der Aufforderung sich im Sinne der Resolution für eine geänderte Fassung der EU-Verordnung einzusetzen. Die Rückmeldungen der Abgeordneten sind dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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5. / pl/7/5/13. Durchführung der Jubiläumsveranstaltung "20 Jahre PrimaSonntag" am 23.08.2013 am Mainufer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.04.2013 ö Beschließend 5pl/7/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Jahr 2013 feiert die Sonntagszeitung „Primasonntag“ ihr 20-jähriges Bestehen.

Der Herausgeber, Funkhaus Aschaffenburg, möchte das Jubiläum am Freitag, 23.08.2013, einen Tag vor Beginn des 28. Aschaffenburger Stadtfestes, am Stadtfestbühnenstandort Mainufer in Form eines Musik-Kabarett-Live Programmes begehen.
Diese Terminierung ermöglicht es, den Bühnenstandort kostensparend für beide Veranstaltungen zu nutzen. Das Funkhaus wird das Jubiläum nicht als vorzeitigen Beginn oder Teil des Aschaffenburger Stadtfestes kommunizieren.
Der zeitliche Rahmen der Jubiläumsveranstaltung ist auf die Zeit von 19:00 bis 23:00 Uhr beschränkt. Die Nutzung des Veranstaltungsgeländes am Mainufer erfolgt im zum Stadtfest üblichen räumlichen Ausmaß.

Infolge der um einen Tag vorgezogenen zusätzlichen Nutzung des Mainufergeländes unterhalb des Schloss Johannisburg, ist die Sperrung der Suicardusstraße/ Einmündung Dalbergstraße, einen Tag früher als üblich, bereits von Dienstag, 20.08.2013, 21:00 Uhr, an bis Montag,  26.08.2013, 18.00 Uhr, notwendig.

.Beschluss:

Dem Antrag auf Genehmigung einer Jubiläumsveranstaltung „20 Jahre PrimaSonntag“ am 23.08.2013 am Mainufer wird unter der Prämisse entsprochen, dass der Veranstalter
Funkhaus Aschaffenburg diese Veranstaltung in der Außendarstellung eindeutig als Jubiläumsveranstaltung und nicht als vorzeitiger Beginn oder Teil des Aschaffenburger Stadtfestes bewirbt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Einstimmig so beschlossen.

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6. / pl/7/6/13. Verlängerung des Weihnachtsmarktes 2013; Antrag der Vereinigung der Schausteller sowie des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller vom 06.02.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.04.2013 ö Beschließend 6pl/7/6/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die beiden örtlichen Schaustellerverbände beantragten am 06.02.2013 den diesjährigen Weihnachtsmarkt bis zum Sonntag, den 29.12.2013 zu verlängern. In ihrer Begründung führen sie aus, dass in verschiedenen Städten in der näheren Umgebung sich die Verlängerung des Weihnachtsmarktes bewährt habe und von den Besuchern gut angenommen wurde. Sollte dem Antrag zugestimmt werden, würden die Weihnachtsmarktstände am 24. Dezember bis 14 Uhr offen sein, wobei die gewohnten Öffnungszeiten ansonsten vom 25. bis 29. Dezember eingehalten würden.

Die Dauer des Aschaffenburger Weihnachtsmarkts ist in der Weihnachtsmarktverordnung geregelt. Darin heißt es unter § 2 Veranstaltungszeit: Als Veranstaltungszeit gilt der letzte Donnerstag vor dem 1. Advent ab 10 Uhr bis einschließlich 22.12., 20 Uhr.

Eine weitere Verlängerung des Weihnachtsmarktes ist aus Sicht des Veranstalters nicht ganz unproblematisch:

?        Die öffentliche Standplatzausschreibung für den Weihnachtsmarkt erfolgte für die Zeit vom 29.11. bis 22.12.2013 und ist bereits im Gange. Eingehende Standangebote beziehen sich demnach genau auf diesen Zeitraum. Beschicker planen ihr Personal für diesen Zeitraum.
Insbesondere für den Kreis der gewerblichen Händler und Kunsthandwerker, die Klientel, die am schwierigsten zu akquirieren ist, ist es fraglich, ob eine Marktverlängerung wirtschaftlich lohnend ist. Das Geschäft mit Geschenk- und weihnachtlichen Artikeln wird erfahrungsgemäß vor und nicht nach Heilig Abend gemacht.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit die Standbetreiber überhaupt verpflichtet werden können, im Nachhinein einer Verlängerung zuzustimmen. Sollten nicht alle Betreiber zustimmen, entstehen Lücken, die der Attraktivität des Gesamtmarktes abträglich sind.
Von einer Veranstaltungsverlängerung profitieren in erster Linie die Glühwein- und Essensstände.

?        Eine Verlängerung des Weihnachtsmarktes hätte zusätzliche Wochenmarktverlegungstermine zum Jahresende hin zur Folge.
Im Einzelnen am Mittwoch, 25.12. (der aufgrund des Feiertages zeitlich voraussichtlich auf Heiligabend vorzuverlegen wäre) und am Samstag, 28.12.2013.
Das würde sich negativ auf das Wochenmarktgeschäft auswirken. Aus Erfahrung ist es bekannt, dass den Wochenmarktbeschickern das Geschäft vor den Feiertagen sehr wichtig ist.

?        Im Falle einer Verlängerung bis 29.12. hätten der Marktabbau und die Schlossplatzreinigung am Silvestertag, 31.12.2013, zu erfolgen. Dies ist ein enges Zeitfenster. Erfahrungsgemäß ist der Weihnachtsmarktabbau nicht vor 13 / 14 Uhr beendet. Erst danach wäre die Platzreinigung durch die Entsorgungsbetriebe, deren Mitarbeiter an diesem Tag üblicherweise frei haben, möglich.

?        Die Erfahrung zeigt, dass der Weihnachtsmarkt einer Betreuung durch Mitarbeiter des Veranstaltungsservice bedarf. Ansonsten besteht u.a. die Gefahr, dass die Zeiten des Ausschankendes nicht eingehalten werden. Weitere Überstunden im Bereich Veranstaltungsservice wären die Folge und eine Belastung über die Weihnachtsfeiertage hinaus.

.Beschluss:

Eine Verlängerung des Weihnachtsmarktes bis zum 29.12.2013 ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu befürworten und damit abzulehnen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 3

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7. / pl/7/7/13. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt und Frau Stadträtin Bettina Eisert vom 06.12.2012 wegen "Daten über häusliche Pflegedienste" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 08.02.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.04.2013 ö Beschließend 7pl/7/7/13

.Beschluss:

1. Der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt und Frau Stadträtin Bettina Eisert vom 06.12.2012 und die Antwort der Verwaltung vom 08.02.2013 in Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen.

2. Herr Stadtrat xxx führt aus, dass er mit der Beantwortung nicht einverstanden sei, da auf Grund der geschilderten „Kommunikationspanne“ trotzdem eine Gleichbehandlung erfolgen müsse.

3. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog sagt zu, dies erneut prüfen zu lassen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:27 Uhr