Datum: 16.04.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 21:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/4/1/13 PVS/4/1/13
2pvs/4/2/13 Kreisel Goldbacher Straße / Ernsthofstraße; - Kunstwerk
3pvs/4/3/13 Stadtbodenkonzept; - Vorstellung durch das Büro Neu, Darmstadt - Zustimmung
4pvs/4/4/13 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Schweinheimer Höhe" zwischen Heimstraße, Taunusstraße, Odenwaldstraße, Böhmerwaldstraße, Schneebergstraße und Bergstraße (V1) bzw. Heimstraße, Taunusstraße, Odenwaldstraße, Böhmerwaldstraße, Gutwerkstraße, Hildenbrandstraße, Schweinheimer Straße und Bergstraße (V2) (Nr. 6/14) - Bericht über das Bürgergespräch vom 21.03.2013 - Aufstellungsbeschluss - Anträge des Stadtrates Johannes Büttner (KI) vom 21.01.2013 und vom 20.03.2013 - Antrag des Fraktionsvorstandes der SPD vom 25.01.2013
5pvs/4/5/13 Freigabe des Radverkehrs in der Fußgängerzone; - Erfahrungsbericht
6pvs/4/6/13 Markt Stockstadt Änderung des Flächennutzungsplans (9. Änderung) - Beteiligung der Stadt Aschaffenburg nach § 3 Absatz 2 und § 2 Absatz 2 BauGB - Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg
7pvs/4/7/13 Baulückenübersicht
8pvs/4/8/13 Bewohnerparkregelung Leider / Berufsschule; - Antrag des Stadtrates Herbert Kaup (SPD) vom 22.10.2012
9pvs/4/9/13 Haltestelle für Reisebusse; - Anfrage der Kommunalen Initiative (KI) vom 28.11.2012 - Antrag von der Grüne-Stadtratsfraktion vom 08.05.2012 - Antrag von der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.01.2013
10pvs/4/10/13 Behandlung des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.01.2013 wegen "Bericht über den Stand des Verfahrens zum Bebauungsplan für das ehem. US-Wohngebiet "Spessart Manor" zwischen Rhönstraße/Hockstraße/Würzburger Straße Nr. 4/3b" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 14.02.2013
11pvs/4/11/13 Behandlung der Ziffern 1 bis 4 des Antrages von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich und von Frau Stadträtin Anne Lenz-Böhlau vom 25.11.2012 wegen "Nilkheimer Angelegenheiten" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.01.2013
12pvs/4/12/13 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 21.05.2012 wegen "Verkehrsführung Mühlstraße - Einbahnstraßenregelung" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 14.03.2013

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1. / pvs/4/1/13. PVS/4/1/13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.04.2013 ö Beschließend 1pvs/4/1/13

.Beschluss:

1. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog gibt zu Beginn der Sitzung die Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.04.2013 (Anlage 1) zur heutigen Berichterstattung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) bezüglich den Planungen des Staatlichen Bauamtes zur Darmstädter Straße (B 26) bekannt.

2. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog gibt bekannt, dass er den Leiter des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg, Herrn Norbert Biller, zur nächsten Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 14.05.2013 eingeladen hat, um dort die Fragen klären zu können.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pvs/4/2/13. Kreisel Goldbacher Straße / Ernsthofstraße; - Kunstwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.04.2013 ö Beschließend 2pvs/4/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Anlage von Kreisverkehrsplätzen bietet die Möglichkeit im öffentlichen Straßenraum besondere Gestaltungsakzente zu setzen. Davon wird deutschlandweit zunehmend Gebrauch gemacht. Vor allem Stadteingangssituationen werden mit Gestaltungselementen geschmückt, die oft auf Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde verweisen.
In Aschaffenburg sind bisher die Kreisverkehrsplätze am Königsgraben und an der Alexandrastraße mit künstlerischen Elementen gestaltet. Die Finanzierung dieser Kunstwerke wurde in beiden Fällen weitgehend von Sponsoren bereitgestellt.

Den Kreisverkehr an der Alexandrastraße ziert eine ca. drei Meter hohe figürliche Stahlplastik „Prinzessin Alexandra“ des Aschaffenburger Bildhauers „xxx “ (xxx), die Gestaltung des Kreisverkehrsplatzes am östlichen Stadteingang stammt von xxx und ist ein abstraktes Gebilde, das die von den Stadtwerken bereitgestellten Medien symbolisiert. Die Finanzierung der Gestaltung beider Kreisverkehre wurde weitgehend von Sponsoren getragen.

In den vergangenen Jahren gab es außerdem von öffentlicher und privater Seite vereinzelte Ansätze zur Gestaltung weiterer Kreisverkehre im Stadtgebiet, z. B. für den so genannten „Feier-Kreisel“ und den „City-Kreisel“ an der Elisenstraße. Beide Projekte sind aber bisher nicht soweit voran gekommen, dass eine Realisierung in Aussicht steht.
Umso erfreulicher ist die Initiative des Aschaffenburger xxx, den Kreisverkehr an der Goldbacher Straße / Ernsthofstraße mit einer Metallplastik zu schmücken. Der Sulzbacher Bildhauer xxx hat hierfür eine ca. sieben Meter hohe Replik des „Maulaff“ vorgeschlagen und diese in eine Struktur aus Metallstäben umgesetzt. Eine Abstimmung mit der Kulturverwaltung hat bereits stattgefunden.
Die mächtige und doch filigran wirkende Figur, soll den in die Stadt einfahrenden empfangen, das Gesicht des Maulaff ist daher nach Nord-Osten gewandt. Die Gestaltungsidee verdeutlicht eine „Fotomontage“ der Situation und ein ca. ein Meter hohes Arbeitsmodell.
Für das Kunstwerk liegen Sponsorenzusagen zur Realisierung und Aufstellung vor. Das Ingenieurbüro Ullrich aus Aschaffenburg wird außerdem kostenlos die statischen Berechnungen übernehmen. Auch der City-Galerie Aschaffenburg unterstützt das Projekt und wird zur Herstellung des Fundaments einen Beitrag von mindestens 2.000 € übernehmen. Die Fundamentierung wird insgesamt auf 3.000 € geschätzt. Damit ist das Kunstwerk mit Ausnahme einer eventuellen Beleuchtung, der Eingrünung der Kreisverkehrsinsel und eines Restbetrags für das Fundament weitgehend finanziert. Die Verwaltung empfiehlt daher dieses Kunstwerk zu realisieren und bis zum Frühjahr 2014 aufzustellen.

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung zur Gestaltung des Kreisverkehrs an der Goldbacher
Straße / Ernsthofstraße durch Aufstellung einer ca. sieben Meter hohen
Metallplastik des „Maulaffen“ auf der Kreisverkehrsinsel wird zur Kenntnis genommen.

2. Aus der Mitte des Planungs- und Verkehrssenates wird gefordert, dass zunächst die Kunstankaufskommission der Stadt Aschaffenburg eine künstlerische Bewertung dieses Kunstobjekts vornehmen soll und dass ein Kontakt zwischen Stadtrat und dem Künstler hergestellt werden soll, bevor eine Entscheidung getroffen werden soll.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pvs/4/3/13. Stadtbodenkonzept; - Vorstellung durch das Büro Neu, Darmstadt - Zustimmung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.04.2013 ö Beschließend 3pvs/4/3/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der überwiegende Teil der Innenstadt, begrenzt durch Weißenburger Straße, Schöntal, Betgasse, Am Heißen Stein, Löherstraße, Mainufer, Schloßplatz, Luitpoldstraße, Treibgasse, Erthalstraße und Friedrichstraße, ist in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Nördlich hieran grenzt das Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ im Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ an. Im Rahmen dieser Programme ist u. a. die Neugestaltung öffentlicher Flächen förderfähig, sofern damit eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität verbunden ist.

In den letzten Jahren wurden u. a. folgenden Straßen, Wege und Plätze mit Unterstützung aus Sanierungsmitteln neu ausgebaut:
-        Bahnhofsumfeld / Ludwigstraße
-        Frohsinnstraße
-        Herstallstraße
-        Roßmarkt zwischen Herstallstraße und Badergasse
-        Riesengasse
-        Theaterplatz

Jede dieser Straßen weist eine andere Gestaltung auf. So finden sich Flächen aus Naturstein (Granit) in Kleinformaten (Herstallstraße) und größeren Platten (Theaterplatz), großflächige Kunststeinplatten (Roßmarkt), teilweise kombiniert mit Kunststeinpflaster (Frohsinnstraße) oder Asphaltflächen (Umfeld Hauptbahnhof) und auch kleinteiliges Kunststeinpflaster (Riesengasse).

Dieser Materialmix wurde von der Regierung von Unterfranken zwar im Rahmen der Bearbeitung der Förderanträge bewilligt, aber wiederholt kritisiert. Dieser Kritik hat sich auch die Oberste Baubehörde angeschlossen. Im letzten Jahr hat die Regierung von Unterfranken unmissverständlich deutlich gemacht, dass eine Förderung von Straßenbaumaßnahmen nur noch dann in Frage kommt, wenn ein einheitliches Konzept für den Innenstadtbereich vorgelegt wird, welches als Maßstab für künftige Förderanträge dient.

Gemäß der vom Stadtrat in der Sitzung am 22.10.2012 beschlossenen Bedarfsmitteilung für die Jahre 2013 bis 2016 sind im Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ folgende Straßenumgestaltungen vorgesehen:
-        Ausbau der Dalbergstraße zwischen Landingstraße und Stiftsplatz
-        Neugestaltung des Schloßplatzes
-        Neugestaltung des Platzes vor dem Marstall
-        Ausbau der Badergasse zwischen Roßmarkt und Feuergäßchen / Riesengasse
-        Sanierung von Straßen und Wegen (Badergasse zwischen Riesengasse und Herstallstraße, Steingasse, Nebensteingasse, Roßmarkt, Sandgasse, Treibgasse zwischen Luitpoldstraße und Wolfsthalplatz)

Die Stadt hat die Mitteilung der Regierung, Straßenumbauten ohne Vorliegen eines Konzeptes nicht mehr zu fördern, zum Anlass genommen, das geforderte Konzept in Auftrag zu geben. Ein Verzicht auf Städtebaufördermittel würde sich massiv finanziell auswirken, beträgt doch der Fördersatz 60 % der förderfähigen Kosten. In Sanierungsgebieten im umfassenden Verfahren werden (im Gegensatz zu Bereichen im vereinfachten Sanierungsverfahren wie z. B. dem Bahnhofsquartier) zudem bei der Berechnung des Zuschusses keine fiktiven KAG-Beiträge in Abzug gebracht.

Es wurden Angebote von drei geeigneten, mit der Materie vertrauten Planungsbüros eingeholt. Das günstigste Angebot gab Herr Harald Neu Architekt + Städtebauarchitekt BDA, Darmstadt, ab. Die Kosten des Gutachtens werden von der Regierung mit Städtebaufördermitteln bezuschusst. Der Fördersatz beträgt 60 %.

Der zu bearbeitende Bereich wurde auf das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beschränkt, da nur hier in den nächsten Jahren massive Straßenumbauten in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen anstehen. Dieses wiederum wurde in zwei Arbeitsbereiche gegliedert (getrennt durch die Landingstraße), um den unterschiedlichen gestalterischen Ansprüchen in der historischen Oberstadt und der mittelalterlichen Stadterweiterung beiderseits der Herstallstraße Rechnung tragen zu können. Bestandteil des Auftrages war nicht die komplette Bearbeitung ganzer Straßenzüge, sondern die exemplarische Ausarbeitung von jeweils 3 Straßenabschnitten in den beiden Bearbeitungsgebieten. Insgesamt wurden somit 6 verschiedene Abschnitte geplant, die als Grundlage für die künftige Planung dienen können. Es handelt sich hierbei um:

1.        Historische Oberstadt:
1.1        Kreuzungsbereich Pfaffengasse / Dalbergstraße / Stiftsplatz
1.2        Kreuzungsbereich Pfaffengasse / Fürstengasse / Schloßplatz
1.3        Einmündungsbereich Webergasse / Pfarrgasse
2.        Mittelalterliche Stadterweiterung beiderseits der Herstallstraße:
2.1        Kreuzungsbereich Badergasse / Riesengasse / Feuergäßchen
2.2        Sandgasse im Abschnitt zwischen Ohmbachsgasse und Roßmarkt
2.3        Treibgasse / Anbindung Wolfsthalplatz
2.4        Verbindung der Badergasse zur Sandkirche

Auf eine Bearbeitung der Platzflächen vor dem Schloss und dem Marstall wurde verzichtet, da diese ganz spezielle Anforderungen an die Planung hinsichtlich der Berücksichtigung des Baubestands stellen, und eine umfassende Abstimmung mit den angrenzenden Grundstückseigentümern, insbesondere der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung, erforderlich ist.

Im Rahmen der Planung sollten neben der Gestaltung der Straßenräume auch Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Aus diesem Grund wurden auch die Behindertenbeauftragte der Stadt Aschaffenburg sowie der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) an der Planung beteiligt.

Die Ergebnisse des Gutachtens liegen vor, und werden vom Planungsbüro Neu in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates vorgestellt. Im Wesentlichen sind folgende Aspekte zu nennen:

Es wird gestalterisch zwischen den mittleren Bereichen der Straße und den Randbereichen unterschieden. Im mittleren Bereich („Bewegungsfläche“) soll absolut ebenes Material (wie z. B. in der Herstallstraße) Verwendung finden, in den Randbereichen eine rauere Oberfläche (ebenso vergleichbar der Herstallstraße) eingebaut werden. Das ebene Material kommt den Belangen von gehbehinderten Personen, Rollstuhlfahrern und Nutzern von Rollatoren entgegen.

Die Materialien unterscheiden sich durch unterschiedliche Helligkeitswerte. Die Trennung erfolgt durch (in der Regel beidseitig eingebaute) Entwässerungsrinnen sowie Leistensteine. Lediglich in schmaleren Gassen - wie z. B. der Webergasse - wird nur eine Entwässerungsrinne vorgesehen. Eine Vorgabe zur Verwendung von Natur- oder Kunststein oder auch Farbasphalt enthält das Konzept nicht. Die Festlegung soll jeweils im Rahmen der Ausbauplanung erfolgen.

Durch diese Form der Gestaltung ist es möglich, genau zu definieren, wo sich Fußgänger ungestört bewegen dürfen (nämlich auf den mittleren, ebenen Flächen) und wo Sondernutzungen (z. B. Kundenstopper, Verkaufsständer) zulässig sind (auf den optisch abgegrenzten, angerauten Seitenbereichen). Die Ausgestaltung der Entwässerungsrinnen, die gegenüber dem übrigen Belag geringfügig vertieft eingebaut werden, sowie die Leistensteine ermöglichen es Sehbehinderten und Blinden, diese mit dem Langstock zu ertasten, und sich von diesen führen zu lassen. Sehbehinderte können sich zudem an den unterschiedlichen Helligkeitswerten der Beläge der Bewegungsfläche und der Seitenbereiche orientieren. Eine weitere, ertastbare Orientierungshilfe bietet auch die unterschiedliche Struktur der Oberflächen (sehr eben in der Mitte und etwas rauer am Rand). In Zugangsbereichen zu öffentlichen Gebäuden werden entsprechend DIN 32984 eigene Markierungen vorgesehen, die Sehbehinderten und Blinden als zusätzliche Orientierung dienen.

Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) hatte im Rahmen seiner Stellungnahme angeregt, in allen Straßen und Wegen taktile Streifen vorzusehen. Die Entwässerungsrinnen und unterschiedlichen Materialien in der Mitte und an den Rändern der Straße seien hilfreich. Bodenindikatoren seien aber dort notwendig, wo keine andere Markierung von Gehbahnen und Gehflächen durch sonstige taktil und visuell klar erkennbare Leitelemente oder Leitlinien gegeben sei. Auch wenn ein taktiler Kontrast zwischen dem kleinteiligen Pflaster des Seitenbereichs mit der der Entwässerung geschuldeten Kante und dem Pflaster der Gehzone ausreichen würde, gebe der BBSB zu bedenken, ob nicht in der Zuweisung der Rinne als Gehbahn für blinde Menschen eine Diskriminierung gesehen werden könnte. Schwerwiegender sei die Befürchtung, dass die Sondernutzungen des Seitenbereichs bis an die Rinne heranreichen würden und so eine hindernisfreie Fortbewegung dort nicht garantiert sei.

Nach Auffassung der Verwaltung wird den Interessen Sehbehinderter und Blinder durch die Ausgestaltung der Oberflächen und Entwässerungsrinnen umfassend Rechnung getragen und die Vorschriften der DIN werden erfüllt. Die vorgeschlagene Gestaltung ermöglicht es, auf taktile Streifen, die für Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Rollatoren oft Hindernisse darstellen, und zudem im Winter kaum von Eis und Schnee sauber zu halten sind, in den Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen zu verzichten. Diese werden aber in Übergangsbereichen zu normalen Straßen, an Zugangsbereichen sowie an Bushaltestellen eingebaut werden.

Der Entwurf des Konzeptes wurde der Regierung von Unterfranken bereits vorgelegt. Nach Zustimmung durch den Stadtrat werden sich alle künftigen Straßenbaumaßnahmen in den Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen der Innenstadt an den Vorgaben dieses Konzepts orientieren.

.Beschluss:

1. Das Konzept zur barrierefreien Neugestaltung von Straßen und Wegen im Innenstadtbereich von Aschaffenburg (Stadtboden- und Barrierefreiheitkonzept) des Herrn xxx Architekt + Städtebauarchitekt BDA, Darmstadt, vom 22.03.2013 in Anlage 2 wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Erweiterung der geplanten Abschnittsbildung im Konzept um die Ziffer 2.4 „Verbindung Badergasse zur Sandkirche“ wird zugestimmt.

3. Der Stadtrat beschließt, die Ergebnisse dieses Konzepts als Vorgabe für die künftige Gestaltung der Straßen und Wege in den Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen in der Innenstadt einzuführen. Förderanträge für die Bewilligung von Sanierungsmitteln für die Neugestaltung von Straßen und Wegen sind auf Basis dieses Konzeptes auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. / pvs/4/4/13. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Schweinheimer Höhe" zwischen Heimstraße, Taunusstraße, Odenwaldstraße, Böhmerwaldstraße, Schneebergstraße und Bergstraße (V1) bzw. Heimstraße, Taunusstraße, Odenwaldstraße, Böhmerwaldstraße, Gutwerkstraße, Hildenbrandstraße, Schweinheimer Straße und Bergstraße (V2) (Nr. 6/14) - Bericht über das Bürgergespräch vom 21.03.2013 - Aufstellungsbeschluss - Anträge des Stadtrates Johannes Büttner (KI) vom 21.01.2013 und vom 20.03.2013 - Antrag des Fraktionsvorstandes der SPD vom 25.01.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.04.2013 ö Vorberatend 4pvs/4/4/13
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.05.2013 ö Beschließend 7pl/8/7/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Gebiet auf der „Schweinheimer Höhe“ ist praktisch durchgängig wohnbaulich genutzt und mit Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern überwiegend aus der Epoche ab den 1950er Jahren bebaut. Die Wohnhäuser sind in offener Bauweise straßenbegleitend aufgereiht, in der Regel weisen sie einen Abstand zur Straße auf. Im Abschnitt beidseits der Schweinheimer Straße sowie in der Berg- und der Schneebergstraße stehen einige Häuser auch unmittelbar an der Straßenbegrenzungslinie.
Die teils villenartig anmutende Bebauung mit Häusern von der Gründer- bis zur Neuzeit im Gebietsabschnitt zwischen dem Kreisel Rhönstraße / Schweinheimer Straße und der Bergstraße / Schneebergstraße bildet den nördlichen Beginn der Ortslage von Schweinheim.

Für das Gebiet existiert kein Bebauungsplan, planungsrechtlich zählt es zu einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ im Sinne des § 34 Baugesetzbuch.

Bauvorhaben im Plangebiet unterliegen gemäß § 34 BauGB dem sogenannten „Einfügungsgebot“ – sie müssen sich also „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die „Eigenart der näheren Umgebung“ einfügen. Insgesamt ist die Situation auch als stabil einzuschätzen und planungsrechtlich über die Beurteilungskriterien des § 34 BauGB beherrschbar, allerdings hat ein kürzlich beantragtes Bauvorhaben auf einem Grundstück an der Schweinheimer Straße nachbarliche und bodenrechtliche Spannungen verursacht, weil es sich in der ursprünglichen Planung nicht in die nähere Umgebung einfügte. Das Bauvorhaben wurde in seiner bisher vorliegenden Form folglich im Sinne des § 34 BauGB als nicht genehmigungsfähig beurteilt.

Dieser Fall zeigt, dass die interpretations- und auslegungsbedürftigen Beurteilungsmaßstäbe des § 34 BauGB rechtliche Unsicherheiten auf Seiten des Bauwerbers und der Nachbarschaft nicht vollständig ausräumen können und somit Interessenskonflikte zwischen allen Beteiligten (Bauherr / Nachbar / Genehmigungsbehörde) verbleiben.
Durch Aufstellung eines Bebauungsplans können die zukünftigen Möglichkeiten zur baulichen Ausnutzung der Grundstücke abschließend geregelt werden, allerdings erlauben die abstrakten Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht die Konservierung des Gebäudebestands.

Auf Wunsch des Stadtrates erfolgte am  21.03.2013 in der Turnhalle der Pestalozzi-Grundschule in Schweinheim ein Bürgergespräch (Niederschrift zum Bürgergespräch siehe Anlage), die neben der Information der Bürgerinnen und Bürger über Verfahren, Inhalte und Konsequenzen einer Bebauungsplanung für die „Schweinheimer Höhe“ Aufschluss darüber bringen sollte, ob die Aufstellung eines Bebauungsplans der Interessenslage der betroffenen Bürgerinnen und Bürger entspricht, und welche Gebietsabschnitte sinnvollerweise zum Geltungsbereich eines Bebauungsplans gehören sollen.
Im Ergebnis des von ca. 150 Personen besuchten Bürgergesprächs stellte sich anhand der Ermittlung von „Meinungsbildern“ aus dem Kreis der jeweils betroffenen und anwesenden Grundstückseigentümer Folgendes heraus:
-        Für das Gebiet zwischen Heim-, Blüten- und Bergstraße wird kein Bebauungsplan gewünscht bzw. für erforderlich gehalten. (große Mehrheit)
-        Für das Gebiet zwischen Heim-, Bergstraße und Schweinheimer Straße wird die Aufstellung eines Bebauungsplans gewünscht. (große Merheit)
-        Für das Gebiet zwischen Schweinheimer Straße, Odenwald-, Böhmerwald- und Schneebergstraße konnte kein eindeutiges Meinungsbild ermittelt werden, eine knappe Mehrheit der betroffenen und anwesenden Grundstückseigentümer votierte hier gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans.
-        Allerdings fand die Forderung aus den Reihen der Bürgerinnen und Bürger zur Überplanung des Gebietes beidseits der Schweinheimer Straße, also zwischen Heim-, Odenwald-, Böhmerwald-, Schneeberg- und Bergstraße wiederum eine knappe Mehrheit.

Von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern wurde vorgeschlagen den Geltungsbereich eines Bebauungsplans auf der Ostseite der Schweinheimer Straße bis zur Hildenbrandstraße auszudehnen. Dieser Vorschlag wurde jedoch nur kurz erörtert ohne Meinungsbild.

Den Anträgen von Stadtrat Johannes Büttner vom 21.01.2013 sowie vom 20.03.2013 und der SPD-Fraktion vom 25.01.2013 zur Aufstellung eines Bebauungsplans kann im Grundsatz gefolgt werden, wobei die Stadtverwaltung resultierend aus den Erkenntnissen des Bürgergesprächs zwei denkbare Geltungsbereiche vorschlägt:

-        Variante 1: Bebauungsplan-Geltungsbereich für das Gebiet zwischen Frühlingstraße, Heimstraße, Fußweg, Odenwaldstraße, Böhmerwaldstraße und Bergstraße
-        Variante 2: Bebauungsplan-Geltungsbereich für das Gebiet zwischen Heimstraße, Taunusstraße, Odenwaldstraße, Böhmerwaldstraße, Gutwerkstraße, Hildenbrandstraße, Schweinheimer Straße und Bergstraße

Da Variante 2 des Geltungsbereichs erst im Laufe des Bürgergesprächs und somit ohne die betroffenen Grundstückseigentümer aus dem Teilgebiet zwischen Schneeberg- und Hildenbrandstraße diskutiert wurde, ist Variante 1 die Vorzugsvariante der Stadtverwaltung.

Folgende wesentliche Planungsziele soll der Bebauungsplan mit seinen künftigen Festsetzungen verfolgen:

-        Erhalt der Grundstruktur des vorhandenen Gebietes mit seiner offenen Bauweise und den dem Bestand entsprechenden Gebäudebreiten, Bautiefen und Grundstücksausnutzungen.
-        Erhalt des Charakters eines Allgemeinen Wohngebietes mit aufgelockerter Bebauung
-        Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, Geschosszahl) in Orientierung am Bestand, Zulässigkeit von maximal 3 Vollgeschossen, ggf. Beschränkung der Wohnungsanzahl in Relation zur Baugrundstücksgröße
-        Gestalterische Einpassung von Neubauvorhaben durch Wahrung der vorherrschenden Dachlandschaft

Da sich der Bebauungsplan eng an der baulichen Ausprägung und Typik des Gebiets orientieren und der sich aktuell aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert werden soll, kann für die Aufstellung des Bebauungsplanes das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet werden.
Auf die Erstellung des für Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren nicht notwendigen „Umweltberichtes“ nach § 2a Nr.2 BauGB kann verzichtet werden; gleichwohl sind Belange von Natur und Landschaft in der planerischen Abwägung entsprechend zu würdigen.

Eine Veränderungssperre ist aus stadtplanerischer Sicht zur Sicherung der Bauleitplanung aktuell nicht geboten, sie würde vielmehr für eine unnötige Behinderung kleinerer baulicher Maßnahmen im Plangebiet zur Anpassung des Baubestandes an die heutigen Wohnbedürfnisse sorgen. Bauvorhaben, die den Planungszielen widersprechen, können auf Basis des § 15 BauNVO für den Zeitraum eines Jahres zurück gestellt werden. Sollte sich im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens zeigen, dass im Gebiet verstärkt eine unverträgliche und den Planungszielen widersprechende Neubautätigkeit einsetzt, kann das Instrument der Veränderungssperre zu einem späteren Zeitpunkt immer noch beschlossen werden.

.Beschluss: 1

1. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zum Bürgergespräch vom 21.03.2013 (Aufstellung eines Bebauungsplans „Schweinheimer Höhe“) zur Kenntnis (Anlage 3).

2. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Nr. 6/14) i. S. d. § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet „Schweinheimer Höhe“ zwischen Frühlingstraße, Heimstraße, Fußweg, Odenwaldstraße, Böhmerwaldstraße und Bergstraße (Variante 1) wird beschlossen.

3. Die Vorschriften des § 13 BauGB über das vereinfachte Verfahren finden Anwendung.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9, Dagegen: 8

.Beschluss: 2

Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog teilt den Anwesenden mit, dass über den Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 21.01.2013 sowie über den in der heutigen Sitzung von Frau Stadträtin xxx angeregten Erlass einer Veränderungssperre nicht abgestimmt wird, da eine Veränderungssperre aus stadtplanerischer Sicht zur Sicherung der Bauleitplanung aktuell nicht geboten ist.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / pvs/4/5/13. Freigabe des Radverkehrs in der Fußgängerzone; - Erfahrungsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.04.2013 ö Beschließend 5pvs/4/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1        Vorbemerkungen zur bestehenden Situation

Im März 2012 hat der Stadtrat die Freigabe des Radverkehrs in den Fußgängerzonen und im Schöntal für ein Jahr auf Probe beschlossen. Der Beginn der Probezeit erfolgte mit dem 4. Mai 2012. Bild 1 zeigt den räumlichen Umfang der Regelung. Der Weg zur City-Galerie durch den Park Schöntal ist von der Regelung ausgenommen.

Bild 1: Fußgängerzonen und Park Schöntal in Aschaffenburg


Das Probejahr wurde durch die Kampagne "Rücksicht nehmen!" mit folgenden Inhalten begleitet:
-        Verteilung von Informationsflyern zum richtigen Verhalten in Fußgängerzonen
-        Plakate in den Fußgängerzonen, Bodenaufkleber, Banner im Schöntal
-        3 Infostände in der Herstallstraße mit Beteiligung der Verwaltung, des ADFC, der Initiative familienfreundliches Radeln und der Polizei

Die Probezeit endet am 3.5.2013. Es soll daher rechtzeitig über die daran anschließende Regelung beraten werden.

2        Zählungen und Beobachtungen

Im März 2012, vor dem Beginn der Probezeit wurde der Radverkehr in der Fußgängerzone Herstallstraße gezählt und beobachtet. Zu diesem Zeitpunkt war das Radfahren in der Fußgängerzone verboten. Neben der Anzahl der Radfahrenden wurden auch noch folgende Merkmale erfasst:
-        Wird das Fahrrad gefahren oder geschoben?
-        Wie alt ist die erfasste Person (20 Jahre und jünger, 20-60 Jahre, älter als 60)?
-        Wenn das Fahrrad gefahren wird: Ist die Geschwindigkeit angepasst?

Im August 2012 wurde innerhalb der Probezeit eine weitere Zählung nach oben beschriebenem Muster wiederholt. Die Zählung erfolgte im Rahmen einer Bachelorarbeit, die sich dem Thema "Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr" widmete.

In den Bildern 2-5 sind die Ergebnisse beider Zählungen dargestellt. Im August wurde nur von 10-18 Uhr gezählt. Beide Zählungen sind nur bedingt vergleichbar. Im August lagen höhere Temperaturen vor, es waren Schulferien und der Anteil des touristischen Radverkehrs lag deutlich höher.

Bild 2: Fahrräder in der Fußgängerzone Herstallstraße

Bild 3: Fahrräder in der Fußgängerzone Herstallstraße – fahrend / schiebend

Bild 4: Fahrend oder schiebend nach Altersgruppe, 10-18 Uhr

Bild 5: Angemessene Geschwindigkeit nach Altersgruppe, 10-18 Uhr


Trotz der nur bedingt möglichen Vergleichbarkeit, lassen sich folgende Aussagen aus den Bildern 2-5 ableiten:

-        Im August ist die Anzahl der Radfahrenden in der Herstallstraße von 396 im März auf 569 angestiegen (Bild 2). Die Gründe hierfür sind vielfältig und beschränken sich nicht auf die neue Verkehrsregelung.
-        Der Anteil derer, die das Fahrrad in der Fußgängerzone fahren und nicht schieben ist größer geworden (Bild 3). Bei Betrachtung der absoluten Werte lässt sich feststellen, dass etwa gleich viele Personen es vorzogen, ihr Fahrrad zu schieben. Bezogen auf die Tageszeit ist der Anteil der Schiebenden tagsüber höher als in den Tagesrandzeiten. Besonders morgens bis 10 Uhr wird überwiegend gefahren.
-        Die Frage ob das Fahrrad geschoben oder gefahren wird, lässt sich auch in Bezug zum Alter auswerten (Bild 4): Dabei ist erkennbar, dass die Altersgruppe der unter 20-Jährigen vor- wie nachher größtenteils fährt. Die Altergruppe über 60 Jahre schiebt überwiegend, gleichwohl der Anteil der Fahrenden größer geworden ist. Eine Verhaltensumkehr erfolgte in der Gruppe der 20 bis 60-Jährigen: Haben im März 2012 noch mehr Personen ihr Fahrrad geschoben, so sind nun die fahrenden Personen deutlich stärker vertreten.
-        Im März konnten 24 Personen zwischen 10-18 Uhr beobachtet werden, deren Geschwindigkeit für die Befahrung einer Fußgängerzone nicht angemessen war (Bild 5). Im August waren es mit 26 Personen etwa gleich viel, die nicht angemessen gefahren sind – jedoch bei weitaus höherer Radverkehrsmenge insgesamt. Und so beträgt der Anteil derer, die unangemessen fuhren im März 14% und im August 7%.

Die Polizei musste im Probezeitraum einen Unfall in der Herstallstraße mit Beteiligung eines Radfahrers und einer Fußgängerin aufnehmen. Im Park Schöntal gab es keine registrierten Unfälle.

Den Gesprächen an den Infoständen in der Fußgängerzone konnte zum einen viel Zustimmung zur Freigabe der Fußgängerzone entnommen werden. Es wurde aber Kritik an der neuen Regelung geübt, vor allem daran, dass die Radfahrenden zu schnell fahren.

Im Rahmen einer Bachelorarbeit wurden gruppenspezifische Beteiligungsformen angewendet, um ein Meinungsbild folgender Personengruppen zu erlangen:
?        Familien mit (kleinen) Kindern,
?        Menschen mit Behinderungen,
?        Einzelhändler der Fußgängerzone und
?        Senioren.

In Bild 6 sind die Gruppen, die angewendete Methode und das Ergebnis des Meinungsbildes dargestellt.

Bild 6: Meinungsbild teilhabender Gruppen zur Freigabe des Radverkehrs

Bei den Familien mit Kindern und den beiden Interviews mit sehbehinderten Personen wurde ein positives Meinungsbild zur Beibehaltung der Regelung erzielt. Bei der Befragung der Einzelhändler gingen die Meinungen weit auseinander, mit einer insgesamt leicht ablehnenden Tendenz. Bei der Gruppendiskussion im Seniorentreff kam zum Ausdruck, dass unabhängig jeglicher Regelungen Kontrollen in der Fußgängerzone gewünscht sind.

In der 2. Sitzung des Arbeitskreis Radverkehr, der die Arbeiten des Radverkehrskonzepts inhaltlich begleitet, wurde die Freigabe des Radverkehrs in der Fußgängerzone am 15.03.2013 besprochen. Dabei sprach sich der Arbeitskreis nahezu geschlossen für die Fortführung der bestehenden Regelung aus – zumindest so lange, bis die Straßen der Fußgängerzonenumfahrung keine adäquate Radverkehrsinfrastruktur aufweisen.

Die Aktivitäten der Stadt Aschaffenburg im Hinblick auf die Vorgehensweise und Durchführung der Probezeit haben mittlerweile Vorbildcharakter. Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern veranstaltet am 18.04.2013 eine Fachexkursion in Aschaffenburg zum Thema "Fahrradfahren in Innenstädten - Öffnung von Fußgängerzonen für den Fahrradverkehr und Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen".

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung über die Freigabe des Radverkehrs in der Fußgängerzone und im Park Schöntal innerhalb der Probezeit von Mai 2012 bis April 2013 wird zu Kenntnis genommen.
2.        Der Freigabe des Radverkehrs in den Fußgängerzonen und dem Park Schöntal über den Probezeitraum hinaus wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog stellt fest, dass der Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit angenommen wurde.

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6. / pvs/4/6/13. Markt Stockstadt Änderung des Flächennutzungsplans (9. Änderung) - Beteiligung der Stadt Aschaffenburg nach § 3 Absatz 2 und § 2 Absatz 2 BauGB - Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.04.2013 ö Beschließend 6pvs/4/6/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 12.02.2013 hat der Markt Stockstadt die Stadt Aschaffenburg als Träger öffentlicher Belange an der Änderung des Flächennutzungsplans (9. Änderung) beteiligt.

Der Markt Stockstadt ändert seinen Flächennutzungsplan insgesamt in zehn Teilbereichen. Sie betreffen abzubauende Hochspannungsfreileitungen und die damit verbundene Neufestlegung von Flächen für weggefallene Schutzstreifen sowie neue Darstellungen von Nutzungsarten im Kernbereich der Gemeinde. Belange der Stadt Aschaffenburg sind bei diesen Änderungen nicht berührt.

Im Südwesten der Marktgemeinde erfolgt die Darstellung eines neuen Gewerbegebietes mit einer Flächengröße von 14 Hektar, direkt angrenzend an die Bundesstraße 26. Östlich der Kreisstraße AB16 und südlich der B26 wird gegenüber dem großflächigen Einzelhandelsstandort eine Sonderbaufläche Parkplatz zurückgenommen.

Die gewerbliche Neuausweisung des Marktes Stockstadt stärkt aus Sicht der Stadt Aschaffenburg den regional bedeutsamen Arbeitsschwerpunkt am südwestlichem Siedlungsrand von Stockstadt / Aschaffenburg mit dem Bayernhafen und der Gewerbegebiete im Südwesten Aschaffenburg.

Diese Gewerbeflächenkonzentration, bei der auch die aktuellen erforderlichen Planungs-überlegungen der Stadt Aschaffenburg zur Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes westlich Schönbusch, zu berücksichtigen sind, die im Zuge der Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2030 angestellt werden, erfordert die Sicherstellung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur. Die Stadt Aschaffenburg bittet daher im Zuge der Flächennutzungsplanänderung des Marktes Stockstadt die Flächenausweisung so zu gestalten, dass ein leistungsfähiger Aufbau des Knotens B 26 / AB 16 ermöglicht bleibt.

Die Änderungen der Sonderbaufläche Parkplatz in landwirtschaftliche Fläche wird aus der Sicht der Stadt Aschaffenburg begrüßt.

Die Stadt Aschaffenburg regt an, die Planungsüberlegungen beider Gebietskörperschaften über die Ebene der Flächennutzungsplanung hinaus auch weiterhin sehr eng miteinander abzustimmen.

.Beschluss:

Die Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zur Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Stockstadt wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme (Anlage 4) bei der Marktgemeinde Stockstadt einzureichen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. / pvs/4/7/13. Baulückenübersicht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.04.2013 ö Beschließend 7pvs/4/7/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Anlass
Um für die Grundlagenermittlung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2030 die Innenentwicklungspotenziale zu erfassen, hat die Stadtverwaltung 2011 ein Baulückenkataster für das gesamte Stadtgebiet erstellt. Darin werden die bestehenden Baulücken, d.h. unbebaute Grundstücke im Innenbereich, und die unter- bzw. mindergenutzten Grundstücke, d.h. Gartengrundstücke oder Wohnbaugrundstücke mit einer Garage darauf, erfasst und in einem Plan dargestellt.

2. Vorgehensweise
Um die Baulücken zu ermitteln, waren mehrere Erhebungsschritte erforderlich. Zunächst wurde die aktuelle Flurkarte (Kataster) nach Baulücken durchsucht. Diese Datenbasis wurde mit den aktuellen Luftbildern abgeglichen und in einer Karte dargestellt. Um ein genaues Bild der Baulücken zu erhalten, wurden in einem weiteren Schritt die einzelnen Baulücken vor Ort abgeglichen, ob sie noch vorhanden oder bereits bebaut sind. Für die verbliebenen Baulücken wurde eine Datenbank angelegt. Diese Datenbank enthält für jede Baulücke zahlreiche Zusatzinformationen, die Aussagen machen zur planungsrechtlichen Einordnung (B-Plan oder § 34 BauGB, Art und Maß der baulichen Nutzung), zur Lage des Grundstücks im Stadtteil, zur Größe des Grundstücks und zur derzeitigen ausgeübten Nutzung des Grundstücks.
3. Ziel
Ziel des Baulückenkatasters ist ein jährliches Monitoring, um festzustellen, inwieweit die Baulücken bebaut werden und somit das Innenentwicklungspotenzial oder auch Nachverdichtungspotenzial im Stadtgebiet genutzt wird. Die Fortschreibung führt die Verwaltung auf Grundlage der amtlichen Baufertigstellungsberichte durch, d.h. wenn ein Grundstück bebaut ist, erfolgt die entsprechende Meldung an das Bauordnungsamt zur Weitergabe an das Statistische Landesamt. Daher kann es sein, dass bereits Grundstücke bebaut werden oder bereits bebaut sind, sie aber noch im Baulückenkataster geführt werden, da noch keine Baufertigstellungsmitteilung erfolgt ist. Die Aktualisierung erfolgt dann etwas zeitverzögert.

4. Ergebnis
Der erste Stand des Baulückenkatasters war Februar 2011, und war die Grundlage für die Wohn- und Gewerbeflächenprognose der GMA zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Die erste Fortschreibung erfolgte nun am 31. Dezember 2012.
Die deutlichsten Veränderungen sind im Wohnungsbau und im Gewerbebau zu verzeichnen. Die meisten Bautätigkeiten im Jahr 2011 und 2012 fanden im Siedlungsgebiet Rosensee, in Obernau, in Nilkheim und in Schweinheim statt. Dadurch nahmen die Baulückenflächen in den Wohngebieten von 45 ha auf 42 ha um 3 ha ab.
Die größten Veränderungen bei gewerblich genutzten Grundstücken fanden im Bereich Bahnhof-Nord, Damm-Ost und der Würzburger Straße statt. In Gewerbegebieten nahmen die Baulücken um ca. 3 ha ab. Zusätzlich ist anzumerken, dass die meisten Baulücken in Gewerbegebieten Reserveflächen bestehender Betriebe sind, für Betriebserweiterungen vorgehalten werden und somit schwer zu mobilisieren sind.


In der Wohnbauflächen- und Gewerbeflächenprognose zum Flächennutzungsplan 2030 sind Mobilisierungsgrade für die Baulückenentwicklung vorgegeben worden, d.h. es wurde eine aus Erfahrungswerten anderer Städte beruhende Annahme getroffen, wie viele Baulücken pro Jahr durchschnittlich bebaut werden. Im Gewerbebau wurden 4 % pro Jahr, für die Wohnbebauung wurden 3,5 % pro Jahr angenommen, d.h. in Gewerbegebieten sollen jährlich 2 ha Baulücken bebaut werden, in Wohngebieten sollen jährlich ca. 3 ha bebaut werden. Die Annahmen entsprechen dem aktuellen Trend. 

5. Fazit
Zusammenfassend ist festzustellen, dass in Berichtsjahr erhebliche Flächen für den Wohn- und Gewerbebau aus dem Innenbereich des Stadtgebietes aktiviert werden konnten. Diese Entwicklung ist zu begrüßen, da sie den Vorrang der Innenentwicklung in der Stadtentwicklung Aschaffenburgs mit belastbaren Zahlen deutlich macht.

.Beschluss:

Der erste Bericht der Verwaltung über das Baulückenkataster und die Entwicklung des
Baulandpotenzials der Baulücken nach einem Jahr Beobachtungszeit in der Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / pvs/4/8/13. Bewohnerparkregelung Leider / Berufsschule; - Antrag des Stadtrates Herbert Kaup (SPD) vom 22.10.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.04.2013 ö Beschließend 8pvs/4/8/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1        Vorbemerkungen

Aus dem Umfeld der Berufsschulen und der f.a.n.-Arena in Leider erreichen die Verwaltung Beschwerden über die Belegung des öffentlichen Parkraums durch Schüler bzw. Besucher von Veranstaltungen in der f.a.n.-Arena – zuletzt durch den Antrag von Herrn Stadtrat Kaup. Dabei müssen die Ursachen und ggf. Lösungsstrategien getrennt betrachtet werden: Zum einen handelt es sich um den motorisierten Schülerverkehr, der an Schultagen während der Schulzeit Parkraum im Quartier in Anspruch nimmt. Zum anderen sind es Besucher von Veranstaltungen, die überwiegend in den Abendstunden stattfinden.

Die vorliegende Beschlussvorlage behandelt die Auswirkungen des Schülerverkehrs auf den öffentlichen Parkraum in Schulnähe. Dabei wird auch die Möglichkeit der Einführung des Bewohnerparkens beleuchtet.

2        Parkraumuntersuchung

Um den Anteil des Schülerverkehrs und der Auslastung des Parkraums über einen Tag zu erhalten, wurde eine standardisierte Parkraumerhebung durchgeführt, wie sie auch zum Planungsbeginn in anderen Bewohnerparkgebiete angewendet wird. Bild 1 zeigt den Umfang des Untersuchungsgebiets.
Bild 1: Untersuchungsgebiet der Parkraumerhebung in Leider

Die Parkraumuntersuchung fand am Donnerstag, den 24.01.2013 statt. In 6 Rundgängen wurde straßenbezogen die Kennzeichen der geparkten Fahrzeuge erfasst. Damit konnte die Auslastung in den Straßenraumabschnitten ermittelt werden (Bild 2):

Bild 2: Auslastung des Parkraums im Untersuchungsgebiet

Von den maximal zur Verfügung stehenden 328 Parkständen im Untersuchungsgebiet waren am Erhebungstag zur Spitzenzeit um 12 Uhr insgesamt 54% belegt.

Bei Betrachtung einzelner Straßen fallen folgende Straßen bezogen auf ihre zeitweise hohe Auslastung auf:
?        Kapellenstraße,
?        Seidelstraße und
?        Kerschensteinerstraße.

Das sind gleichzeitig die Straßen, die der Berufsschule fußläufig am nahesten sind.

Durch eine Vergleichszählung am Mittwoch, den 6.03.2013 um 9.00 Uhr konnten die Ergebnisse der Zählung am 24.01.2013 bestätigt werden.

Abschließend zeigt Bild 3 noch die Aufteilung der parkenden Fahrzeuge in die Gruppen
?        Bewohner,
?        Kurzzeitparker,
?        Mittelzeitparker und
?        Langzeitparker.
Bild 3: Parkdauer

Die Gruppen der Lang- und Mittelzeitparker stellen zum Großteil die Summe der Schüler dar, die im öffentlichen Parkraum parken. Hohe Anteile an Lang- und Mittelzeitparkern lassen sich in der Seidel- und Kerschensteinerstraße feststellen.

3        Zusammenfassung der Ergebnisse

Im Untersuchungsgebiet wird der Parkraum etwa bis zur Hälfte ausgenutzt. Einzelne Straßen, die am nahesten an der Berufsschule liegen, weisen höhere Auslastungen auf. Im Hinblick auf die Einführung von Bewohnerparken sind die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) heißt es zum § 45:

1. Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

Nach Auffassung der Verwaltung trifft die zitierte Voraussetzung nicht auf den gesamten Untersuchungsraum zu: Zum einen gibt es in dem Quartier keinen grundsätzlichen Mangel privater Stellflächen und zum anderen liegt auch flächendeckend kein erheblicher Parkdruck vor, da fast zu jeder Zeit in jeder Straße noch freie Parkstände zur Verfügung standen. Für die
-        Kapellenstraße,
-        Seidelstraße und
-        Kerschensteinerstraße
kann jedoch von einem erheblichen, allgemeinen Parkdruck ausgegangen werden. Eine bewohnerbevorrechtigten Parkregelung ist hier rechtlich als auch fachlich vertretbar. Voraussetzung hierfür ist aber die Zustimmung der Bewohner in diesen Straßen. Die Verwaltung empfiehlt mit den Bürgern der betroffenen Straßen ein Bewohnergespräch zu führen.

Zur Lösung der Problematik der Veranstaltungen in der f.a.n.-Arena mit ihrem Besucherverkehr ist das Instrument des Bewohnerparkens leider rechtlich nicht anwendbar, denn es ist nicht mit den zitierten Aussagen der VwV-StVO zu vereinbaren, da bei den Veranstaltungen nicht von einer Regelmäßigkeit ausgegangen werden kann.
Nach den bundesweiten Erfahrungen ist das Bewohnerparken zudem ungeeignet, Fremdparker davor zu hindern, sich auf Bewohnerstellplätze zu stellen. Zahlreiche Beobachtungen während der Handballspiele in der f.a.n.-Arena haben gezeigt, wie niedrig die Hemmschwelle der Besucher für Verstöße gegen die StVO liegt. Die Dauer von 1-2 Stunden illegal zu parken wird als geringes Ahndungsrisiko wahrgenommen. Die bereits heute zu Veranstaltungen aufgestellten Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt" an den Straßen Kerschensteiner Straße, Kapellenstraße und Sandrainweg werden kontinuierlich missachtet. Einer Bewohnerparkregelung wird daher kaum mehr Beachtung geschenkt werden.

Um die Parkraumsituation im Umfeld der f.a.n.-Arena in den Abendstunden zu verbessern, müssen die Veranstalter in weit stärkerem Maße als bisher darauf hinwirken, dass die Parkplätze am Schönbuschstadion und am Volksfestplatz genutzt werden. Die Aktivitäten dürfen sich nicht nur auf schriftliche Hinweise auf Veranstaltungsmedien (Programmhefte, Eintrittskarten, etc.) beschränken. Sie müssen auch Personal bereitstellen, die die Veranstaltungsbesucher vor Ort zu geeigneten Parkplätzen lenken.

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung zur Parkraumuntersuchung wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Bewohnern aus den Straßen Kerschensteinerstraße, Seidelstraße (bis Sandrainweg) und Kapellenstraße zeitnah ein Bewohnergespräch zur Meinungsbildung über die Einführung einer Bewohnerparkregelung zu führen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. / pvs/4/9/13. Haltestelle für Reisebusse; - Anfrage der Kommunalen Initiative (KI) vom 28.11.2012 - Antrag von der Grüne-Stadtratsfraktion vom 08.05.2012 - Antrag von der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.01.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.04.2013 ö Beschließend 9pvs/4/9/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.  Vorbemerkung

Seit einigen Monaten besteht nicht nur in der Stadt Aschaffenburg Verunsicherung darüber wie sich der liberalisierte Fernbusreiseverkehr durch die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes auf die Haltestelleninfrastruktur der Gebietskörperschaften auswirken wird.  Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer bewertet die Gesetzesänderung als eine der wichtigsten verkehrspolitischen Entscheidung der letzten Jahre. „Der Fernbus wird neben der Bahn, dem PKW und dem Flugzeug die vierte Säule des Personenverkehrs werden“. (Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer  - bdo - vom 2.11.2012). Eine Vielzahl von Linienverbindungen sind bundesweit in Planung bzw. bereits in Betrieb. Die Linien verbinden bevorzugt die Zentren größerer Städte. Der bdo spricht derzeit von 30 neuen Fernbusunternehmen am Markt.

Die Stadtverwaltung hat im vergangenen Jahr im Rahmen der  Diskussion und Einrichtung einer Bushaltestelle für den „Ausflugsverkehr“ in der Ludwigstraße empfohlen, zunächst die Marktentwicklung im Fernbusreiseverkehr zu beobachten und Haltestellenoptionen für Fernbuslinien zu untersuchen. Aus der Mitte des Stadtrates gingen hierzu mehrere Anträge ein. Die Stadtverwaltung möge untersuchen an welchen Stellen im Stadtgebiet, insbesondere im Umfeld des Hauptbahnhofes, Haltestellen für Fernreisebusse eingerichtet werden können.


2.  Der neue rechtlicher Rahmen des Personenbeförderungsgesetztes

Mit der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zum 01.01.2013 hat der Bundesgesetzgeber die Beschränkungen für Fernbuslinien parallel zum Schienenverkehr aufgehoben. Das bedeutet, dass mit Jahresbeginn Fernbusse Deutschlandweit ab einer Entfernung von 50 km im Linienverkehr fahren können. Der Haltestellenabstand muss mindestens 50 km betragen. Für diese Verkehre sind Genehmigungen nach den §§ 40 und 42a erforderlich. Die Zuständigkeit für die Genehmigungen liegen bei den Landesmittelbehörden. Die Gebietskörperschaften, durch die die Fernbuslinien verkehren haben dem Unternehmer eine Haltestelle zuzuweisen.


3.  Bestehende Fernbusverbindungen von und nach Aschaffenburg

A. Internationale Verkehre

Die Stadt Aschaffenburg wird bislang von internationalen Fernbuslinien angefahren. Dieser internationale Verkehr ist nicht Gegenstand der o. g. Gesetzesänderung.

Es bestehen folgende sechs Verbindungen:

Aschaffenburg – Moskau
Aschaffenburg – Simferopol (Ukraine)
Krasnik (Polen) – Aschaffenburg - Freiburg
Bukarest  - Aschaffenburg – Antwerben
Düsseldorf – Aschaffenburg – Prag
Frankfurt a. M – Aschaffenburg – Brasov (Rumänien)

Weitere vier Anträge auf internationale Verkehre liegen derzeit bei der Regierung von Unterfranken.

Die o. g. internationalen Verkehre bestehen bereits seit längerer Zeit auf der Grundlage von EU – Recht. Der Busverkehr wird über die Haltestellen City-Galerie Fahrtrichtung stadtauswärts und Stadtbadstraße abgewickelt, was völlig problemlos funktioniert. Die Unternehmen schätzen das Umfeld der City-Galerie als Versorgungsstandort.


B. Innerdeutsche Linien

Als erstes Unternehmen hat das Busunternehmen MeinFernbus GmbH, Berlin, einen Antrag auf innerdeutschen Fernlinienverkehr auf der Linie Duisburg- München mit Halt in Aschaffenburg gestellt. Die Buslinie wird über die BAB 45 – Seligenstädter Dreieck – BAB 3 geführt. Weitere Zwischenhalte sind Essen, Dortmund, Siegen, Gießen, Würzburg und Nürnberg. Montags bis Samstags sollen zwei Busse je Richtung verkehren, sonntags einer. Der Unternehmer beantragte einen Bushalt am Hauptbahnhof/Ludwigstraße. Die Stadtverwaltung hat in einvernehmlicher Absprache mit dem Unternehmer die Bushaltestelle City-Galerie (Fahrtrichtung stadteinwärts), vor dem Kreisverkehr Citygalerie/Platanenallee bestimmt und gegenüber der Regierung von Unterfranken mitgeteilt. Die Haltestelle wird momentan vom Stadt- und Regionalbuslinien nicht angefahren. Mit Stand vom 26.03.2013 ist über den Antrag von MeinFernbus von der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf noch nicht entschieden.

Nach aktuellem Stand liegt der Regierung von Unterfranken nur ein weiterer Antrag für eine Fernbuslinie mit Halt in Aschaffenburg vor. Sie betrifft die Relation Frankfurt – Nürnberg. Bei dieser Fahrstrecke wird allerdings der Haltestellenabstand von mindestens 50 km zu würdigen sein. Alle weiteren Anträge die der  Regierung von Unterfranken vorliegen betreffen im wesentlichen Würzburg.



4.  Mögliche Haltestelle für Fernreisebusse im Stadtgebiet von Aschaffenburg 

4.1 Kurzfristige Lösung

Die Notwendigkeit spezielle Angebote für den Halt von Fernbusse anzubieten, ist davon abhängig wie intensiv Verkehrsunternehmen Aschaffenburg in ihre Liniennetzplanung tatsächlich einbinden werden. Zurzeit muss davon ausgegangen werden, dass  die Unternehmen an Aschaffenburg vorbeifahren. Die häufige Bedienung von Frankfurt am Main lässt darauf hindeuten, dass ein weiterer Halt in Aschaffenburg weder rechtlich möglich noch wirtschaftlich rentabel ist.

Unabhängig von dieser gegenwärtigen Einschätzung ist es stadtplanerisch geboten, geeignete Haltestellen „vorzuhalten“, die bei steigender Nachfrage aktiviert werden können.
Das Stadtplanungsamt hat daraufhin das erweiterte Bahnhofsumfeld nach geeigneten Haltestellen untersucht. Haltestellen in Lagen außerhalb der Innenstadt, etwa in der Nähe der Autobahn, sind nach Rücksprache mit den Unternehmen nicht gewünscht. Man braucht die gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV und die Möglichkeit für Fahrgäste Wartezeiten etwa durch Besorgungen zu überbrücken.

Sehr gut geeignet für den Fernbusverkehr ist die Haltestelle „City Galerie“ in der Goldbacher Straße vor der Hausnummer 11. Während des Fahrplans 2012/2013 findet dort keine Bedienung mit  Linienbusverkehr statt, da die Busse aus dem östlichen Korridor direkt über die Elisenstraße den ROB anfahren. Mit der Busspur steht dort eine ausreichende Breite für Ladevorgänge zur Verfügung, auch ein kurzzeitiger Aufenthalt auch von zwei Bussen ist möglich.

Eine weitere Option für den Halt von Fernbussen besteht am Parkhaus Elisenstraße. Hier befindet sich eine nicht benötigte Einfahrspur ins Parkhaus. Diese Fläche wurde bereits vor einigen Monaten als Haltestelle für den Ausflugsverkehr geprüft. Ein Bushalt setzt aber einen kompletten und damit kostenintensiven Umbau voraus.

Im engeren Bahnhofsumfeld zwischen Glattbacher Überfahrt im Osten, der Lange Straße/Ottostraße im Norden, der Müllerstraße im Westen und der Ludwigstraße im Süden bestehen keine Bushaltestellen, die auch bei geringer Nachfrage von wenigen Fernbuslinien mit genutzt  werden können. Die Haltestellen Stadtpalais, Grauer Stein, Maximilanstraße und Lange Straße sind durch die Linienverkehr stark belegt. Die neue Haltestelle am Dammer Tor Platz ist als Buskap ausgebildet und daher für einen längeren Bushalt auf der Fahrbahn nicht geeignet.  Die Haltestelle vor der Ludwigstraße soll für „Ausflugsbusse“ dauerhaft freigehalten werden und ist auch entsprechend belegt.

Der Halt von Fernbussen auf dem Gelände des Regionalen Omnibusbahnhofs, ist aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich und wird deshalb von den Stadtwerken abgelehnt. Die Kapazitäten für weitere Busse sind nicht gegeben. Da bei Fernbuslinien häufig bauartbedingt sehr hohe Busse eingesetzt werden, ist ein Anfahren der Haltestellen kritisch. Zu- und Abgangsverkehre von Fahrgästen auf dem Betriebgelände können nicht ausgeschlossen werden.


4.2  Mittel- bis langfristige Lösung bei großer Nachfrage

Sollte sich zukünftig ein deutlich größerer Bedarf nach Halteplätzen für Fernbusse einstellen, ergibt sich aus Sicht der Stadtverwaltung die Notwendigkeit eine geeignete Fläche in verkehrsgünstiger Lage mit guter Anbindung an den ÖPNV vorzuhalten und je nach Bedarfsentwicklung schrittweise auszubauen.

Die Stadtverwaltung schlägt vor eine rund 2.500 m² große Fläche westlich des Dämmer Steges zwischen Ottostraße und Bahngleisen für diese Nutzung zu reservieren. Das Gelände befindet sich seit einigen Jahren im Eigentum der Stadt Aschaffenburg. Die Planungsüberlegungen für dieses Areal waren im Zuge eines Bebauungsplans noch nicht abschließend entschieden. Zwei Optionen würden bislang diskutiert, die Erweiterung des Stadtteilparks bzw. die Ausweisung eines Gewerbegebietes. Das Gelände wird gegenwärtig für die Baustellenabwicklung Bahnparallele verwendet.

Das Gelände wurde auf seine Eignung für einen Busbetrieb untersucht. Die verkehrliche Erreichbarkeit ist sehr gut. Von Osten ist das Gelände über die Ringstraße und die Bahnparallele bereits heute schnell erreichbar. Mit der Anbindung der Bahnparallele an die Hanauer Straße ergibt sich in wenigen Jahren auch eine gute Zuführung aus Westen. In das Grundstück kann von der Ottostraße ohne Probleme eingefahren werden. Je nach Organisation der Haltestellen können mindestens 3 Fernbusse gleichzeitig abgefertigt werden. An den Rändern der Fläche besteht Platz für Stellplatze für Fahrgästen. Fußläufig ist das Gelände über den Dämmer Steg angebunden und mit dem Regionalen Omnibusbahnhof gut verknüpft. In der Umgebung der FOS / BOS haben sich außerdem etliche Gastronomiebetriebe und Kioske angesiedelt, die die Versorgung der Fahrgäste übernehmen könnten. Konflikte mit der gewerblich-geprägten Nachbarschaft sind nicht zu erwarten. Die Nutzungsüberlegungen wurde den Kalkwerken im Vorfeld bekannt gemacht.

Die Fläche kann bei geringem Herstellungsaufwand (Aufschotterung) zeitnah genutzt werden. Eine Investitionsentscheidung zum Ausbau der Fläche mit angemessener  Ausstattung (Bussteige, Wartehäuschen etc.) braucht deshalb zunächst nicht getroffen werden. Die Verwaltung empfiehlt hierfür zunächst zu prüfen ob die Unternehmen an den Ausbaukosten beteiligt werden können.

Alternative Flächen im Umfeld des Hauptbahnhofes im Eigentum der Stadt Aschaffenburg existieren nicht. Eine Nutzung des Geländestreifens des ehemaligen ebenerdigen Park + Ride-Platzes wird nicht empfohlen, da damit erhebliche finanzielle Aufwendungen für den Grunderwerb verbunden wären. Weiterhin müsste für die Nutzung als Fernbushalteplatz der Lärmschutz entlang der Bahnparallele durch eine verlängerte Lärmschutzwand entlang der Bahnparallele direkt zum Parkhaus Dämmer Tor gewährleistet werden. Eine Bebauung würde dagegen von sich aus den notwendigen Schallschutz entfalten. Hinsichtlich der Versorgungslage, der Erreichbarkeit mit ÖPNV und für sonstigen Zubringerverkehr, hat die Fläche am Dämmer Steg eine vergleichbare Standortqualität.

5. Zusammenfassende Empfehlung

Die Stadtverwaltung empfiehlt zunächst die Entwicklung des Fernbuslinienverkehrs weiter zu beobachten. Als Sofortlösung soll Unternehmen die Haltestelle City Galerie an der Goldbacher Straße zugewiesen werden Die Fläche am Dammer Steg bietet sich als „kleiner Busbahnhof“ bei größerer Nachfrage an und soll hierfür vorgehalten, gegebenenfalls rechtlich gesichert und je nach Bedarf entwickelt werden.

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung zu Haltestellen im Fernbusverkehr wird zu Kenntnis genommen.

2. Der Halt von Fernbussen erfolgt bis auf weiteres an der Haltestelle City-Galerie/Goldbacher Straße. Die Verwaltung wird beauftragt, den Unternehmen diese Haltestelle zuzuweisen.

3. Die Fläche zwischen Ottostraße, Bahngleisen und dem Stadtteilpark Damm am Dämmer Steg (Anlage 5) wird als Vorrangfläche für die Abfertigung von Fernbussen gesichert und im Bedarfsfall zur Nutzung vorbereitet.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. / pvs/4/10/13. Behandlung des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.01.2013 wegen "Bericht über den Stand des Verfahrens zum Bebauungsplan für das ehem. US-Wohngebiet "Spessart Manor" zwischen Rhönstraße/Hockstraße/Würzburger Straße Nr. 4/3b" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 14.02.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.04.2013 ö Beschließend 10pvs/4/10/13

.Beschluss:

Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.01.2013 wegen "Bericht über den Stand des Verfahrens zum Bebauungsplan für das ehem. US-Wohngebiet "Spessart Manor" zwischen Rhönstraße/Hockstraße/Würzburger Straße Nr. 4/3b" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 14.02.2013 (Anlage 6 ) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. / pvs/4/11/13. Behandlung der Ziffern 1 bis 4 des Antrages von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich und von Frau Stadträtin Anne Lenz-Böhlau vom 25.11.2012 wegen "Nilkheimer Angelegenheiten" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.01.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.04.2013 ö Beschließend 11pvs/4/11/13

.Beschluss:

Die Ziffern 1 bis 4 des Antrages von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich und von Frau Stadträtin Anne Lenz-Böhlau vom 25.11.2012 wegen "Nilkheimer Angelegenheiten" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 29.01.2013 (Anlage 7) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12. / pvs/4/12/13. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 21.05.2012 wegen "Verkehrsführung Mühlstraße - Einbahnstraßenregelung" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 14.03.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.04.2013 ö Beschließend 12pvs/4/12/13

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 21.05.2012 wegen "Verkehrsführung Mühlstraße - Einbahnstraßenregelung" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 14.03.2013  (Anlage 8) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:28 Uhr