Datum: 08.05.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:05 Uhr bis 18:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1uvs/4/1/13 Mobilfunkmast auf dem Dach des Anwesens Schweinheimer Str. xx
2uvs/4/2/13 Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); § 19 LStVG Veranstaltung von Vergnügen hier: 39. Nilkheimer Parkfest KOMMZ
3uvs/4/3/13 Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); § 19 LStVG Veranstaltung von Vergnügen hier: StaplerCup 2013 vom 19.09.13 - 21.09.2013
4uvs/4/4/13 Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 11 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. xxx, sowie Teilfläche aus xxx, Badergasse/Feuergäßchen, durch die Titana Immobilien GmbH, Frankfurt, BV-Nr. 20130090
5uvs/4/5/13 Nutzungsänderung eines Hotelbetriebs mit Gaststätte zu Wohnen mit Gaststätte auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Weißenburger Straße xx für Herrn xxx, Glattbach, BV-Nr. xxx
6uvs/4/6/13 Neubau eines Seniorenpflegeheims mit 103 Zimmern auf dem Baugrundstück Fl.Nrn. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 79 für die WOB Immobilien GmbH, Grünwald, BV-Nr. 20130050
7uvs/4/7/13 Neubau einer Wohnanlage mit 107 Wohneinheiten, Gaststätte und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 67 und Bäckerstraße 6 durch die Firma Dreger Construction GmbH, Stockstadt, BV-Nr. 20130077

zum Seitenanfang

1. / uvs/4/1/13. Mobilfunkmast auf dem Dach des Anwesens Schweinheimer Str. xx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.05.2013 ö Beschließend 1uvs/4/1/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Deutsche Funkturm GmbH hat mit Schreiben vom 19.02.2013 Unterlagen zur Errichtung eines Mobilfunkmastes auf dem Dach des Anwesens Schweinheimer Str. xx vorgelegt und eine Ausnahme nach Art. 31 Abs. 1 BauGB beantragt. In der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenats vom 17.04.2013 wurde die Angelegenheit auf Antrag vertragt.

Das Vorhaben liegt nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB), weshalb sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB beurteilt. Planungsrechtlich wird die Umgebung als „allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 der BauNVO 1990 eingestuft, in welchem „nichtstörende gewerbliche Anlagen“ ausnahmsweise zulässig sind. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z. B. Urteil vom 23.11.2010 – 1 BV 10.1332 -) stellen Mobilfunk-Basisstationen (Antennenmasten mit zugehörigen Versorgungseinheiten) bauplanungsrechtlich eine – nicht störende – gewerbliche Nutzung im Sinn der Baunutzungsverordnung dar.

Die geplante Mobilfunkantenne dient der Versorgung des Gebietes. Die Anwendung der gesetzlichen Ausnahmeregelung ist gerechtfertigt und geboten, da die Lage des Mobilfunkmastes an der Erschließungsstraße des Gebiets eine funktionsgerechte Zuordnung darstellt und von der Anlage keine Störung der Wohnruhe ausgeht. Weitere Anlagen im Umkreis sind die Mobilfunkstandorte „Bernhard-Junker-Haus“ Neuhofstraße 11 und die „Schwind-Brauerei“ Schweinheimer Str. 117.

Der Alternativstandort Bergstr. 31 wurde von der Verwaltung geprüft. Aufgrund des geringen Abstandes zum Kindergarten „St. Gertrud“ und seiner ungünstigen topografischen Lage sowie aus immissionsschutzrechtlichen- und aus Vorsorgegründen wurde er als ungeeignet bewertet.

Im Arbeitskreis „Mobilfunk“ wurde am 13.03.2013 der Standort für die Mobilfunkantenne besprochen, und zur Kenntnis genommen.

Nachdem das Vorhaben nach § 4 BauNVO ausnahmsweise zulässig ist, ist § 31 BauGB entsprechend anzuwenden (§ 34 Abs. 2 BauGB), und für das Vorhaben eine „isolierte Abweichung“ zu erteilen.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 7 d. ö. S. "Mobilfunkmast auf dem Dach des Anwesens Schweinheimer Str. 77" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. / uvs/4/2/13. Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); § 19 LStVG Veranstaltung von Vergnügen hier: 39. Nilkheimer Parkfest KOMMZ

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.05.2013 ö Beschließend 2uvs/4/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Formantrag vom 19.04.2013 beantragte der Freundeskreis für Kultur e. V. die Erlaubnis zur Veranstaltung des 39. Nilkheimer Parkfest KOMMZ in der Zeit von Freitag den 02.08.2013 bis  Sonntag den 04.08.2013.

Zeiten der öffentlichen Veranstaltung: 02.08.2013 von 15:00 Uhr bis 05.08.2013  05:00 Uhr

Musikdarbietung:        Freitag        02.08.2013  15:00 bis 00:30 Uhr
                       Samstag        03.08.2013  10:00 bis 00:30 Uhr
                       Sonntag        04.08.2012  10:00 bis 23:00 Uhr
an allen Tagen ab Programmende Jam-Sessions ohne elektrisch verstärkte Instrumente bis 03.00 Uhr

Gaststättenbetrieb (Verkauf von Getränken und Speisen) erfolgt durch den Veranstalter unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Die durchgehende Veranstaltung ist seit Jahren charakteristisch für den Ablauf des Festes.
Die Musik im kleinen Stil (Jam-Sessions) im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Auflagen bis nachts 3 Uhr wurde bereits mehrere Jahre erteilt und führte zu keinerlei Beschwerden. Auf die Einhaltung der gesetzlich geschützten Nachtruhe wird durch Auflagen geachtet.
Die gesetzliche Sperrzeit wird beachtet.

Die Gäste übernachten auf dem Gelände.
Der Aufbau beginnt ab dem 28. Juli. Der Abbau erfolgt bis zum 9. August.

Die Veranstaltung wird seit dem vorletzten Jahr durch eine neue Veranstaltergruppe durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden und der Polizei ist vorbildlich.

Es wird vorgeschlagen, die Veranstaltung wie in den Vorjahren unter den üblichen Auflagen zu genehmigen.

.Beschluss:

Der Durchführung des 39. Nilkheimer Parkfestes KOMMZ vom 02.08.2013 bis 04.08.2013 wird zugestimmt. Die Veranstaltung wird unter den üblichen Auflagen genehmigt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. / uvs/4/3/13. Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); § 19 LStVG Veranstaltung von Vergnügen hier: StaplerCup 2013 vom 19.09.13 - 21.09.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.05.2013 ö Beschließend 3uvs/4/3/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Oktober 2012 teilte die Firma Linde mit, dass sie den StaplerCup2013 wieder in Aschaffenburg ausführen will. Aus Sicht der Fa. Linde ist eine erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung derzeit nur auf dem Schlossplatz möglich.

Die Fa. Linde hatte am 12.04.2013 die Stadtratsfraktionen und Gruppierungen sowie Vertreter der Stadtverwaltung zur einem Informationsgespräch eingeladen und das geplante Programm vorgestellt.

Der Staplercup ist für den 19.09.2013 bis 22.09.2013 geplant.

Die Firma Linde beantragte in Ihrem Schreiben und im Gespräch vom 12.04.2013:

?        Zur-Verfügung-Stellung der Flächen für die einzelnen Aktionen und Zeiträume gemäß dem Plan, der mit Nachricht vom 19.04.2013 zugesandt wurde
       Unter Anderem:

Schlossplatz
       von Mittwoch den 11.09.2013, 14:00 Uhr (nach dem Wochenmarkt) bis Dienstag den 24.09.2013, 18:00 Uhr, somit Marktverlegung für Sa. 14.09, Mi. 18.09 , Sa. 21.09.2013 mit Wegfall der Anwohnerparkplätze ohne Ausweichmöglichkeit auf Suicardussparkplatz am Mi. 18.09 und Sa. 21.09.2013. Asphaltierung am Donnerstag den 12.09. und Entfernung der Asphaltierung am 24.09.2013

Parkplatz Suicardusstraße
von Montag den 16.09.2012 ab 08:00 Uhr bis Montag den 23.09.2012 8:00 Uhr für die interne Veranstaltung.  Somit Wegfall der Parkplätze von Montag bis Montag für Anwohner, Marktbesucher und Pendler.

Luitpoldstraße
von bereits ab Mittwoch den 18.09.2012, 19:00 Uhr bis Samstag den 22.09.2012, 24:00 Uhr.


?        Dreieck Marktplatz links der Schlosszufahrt
       Aufstellung des Reach Stacker mit größerem Container und der Möglichkeit Personen zu befördern. Aufbau 12.09 Schwerlastplatten ab 12:00 Uhr, 13.09. Reach Stackerab 05:00 Uhr. Abbau 23.09. Entfernung Schwerlastplatten. Platzrückgabe 18:00 Uhr.

?        Verlegung Markttagen.

Driversparty wie im Vorjahr auf dem Suicardusparkplatz.

.Beschluss:

1. Der Durchführung des StaplerCup 2013 in der Zeit vom 19.09.2013 bis 21.09.2013 auf dem Schlossplatz mit temporärem, wiederverwertbarem Asphaltbelag und der internen Firmenveranstaltung auf dem Parkplatz Suicardusstraße wird zugestimmt. Die Veranstaltung wird unter den üblichen Auflagen genehmigt.

2. Dem Antrag der Firma Linde auf Nutzung der Luitpoldstraße zwischen Landingstraße und Treibgasse für den Staplercup mit Verlegung der Bushaltestellen wird zugestimmt.

3. Die CSU-Stadtratsfraktion fordert, dass die Rampe von und zur Wiese zwischen Stadtbibliothek und Schloss als Zugang für bewegungseingeschränkte Personen (Rollatoren, Rollstühle und auch Kinderwagen) freigehalten werden muss.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. / uvs/4/4/13. Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 11 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. xxx, sowie Teilfläche aus xxx, Badergasse/Feuergäßchen, durch die Titana Immobilien GmbH, Frankfurt, BV-Nr. 20130090

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.05.2013 ö Beschließend 4uvs/4/4/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 26.03.2013, beantragt die Titana Immobilien GmbH, Frankfurt, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 11 Wohneinheiten, 2 Gewerbeeinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx und Teilfläche aus xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Badergasse/Ecke Feuergässchen in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Neubebauung einer jahrzehntelang, aufgrund Kriegszerstörung, brachliegenden und als ebenerdiger Stellplatz genutzte Fläche, im Kern der Innenstadt. Planungsrechtlich seit 2003 im Bebauungsplan Nr. 1/28 „Feuergässchen“ geregelt, war es im vergangenen Jahr gelungen durch die Ablösung von Stellplätzen die Neuordnung der Grundstücksflächen zu erreichen und eine geordnete Bebauung einzuleiten. Das Bauvorhaben fügt sich im Wesentlichen in diese vorgesehene städtebauliche Planung ein. Es umfasst die Erstellung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 11 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten in insgesamt 4 Geschossen, wobei das letzte Geschoss zur Nachbarbebauung der Rückseite der Sandgasse als Staffelgeschoss abgerückt wurde. In der Tiefgarage werden Stellplätze für 24 Kraftfahrzeuge nachgewiesen. Die Unterschriften aller Nachbarn liegen vor.

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 11./15.04.2013 befindet sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/28 a „Feuergässchen“ der für das Baugrundstück die Gebietsart „besonderes Wohngebiet“ festsetzt. Das Bauvorhaben ist seiner Art nach deshalb zulässig.

Nach der Stellplatzberechnung sind für das Bauvorhaben 19 Stellplätze erforderlich. Auf dem Baugrundstück liegt zugunsten eines Geschäftes in der Innenstadt eine Grunddienstbarkeit 5 Stellplätze bereit zu halten, so dass sich insgesamt die Notwendigkeit ergibt, 24 Stellplätze zu schaffen. Diese Zahl der Stellplätze wird in der geplanten Tiefgarage nachgewiesen.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig. Für erforderliche Abweichungen von den Abstandsflächen sind Abweichungen erforderlich und möglich.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

  1. Frau Stadträtin Rosemarie Ruf beantragt, den TOP 3 d. ö. S. zu vertagen und einen Ortstermin wahrzunehmen.
  2. Das Bauvorhaben soll erneut im Juni 2013 auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 8, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung:
Aufgrund von Bedenken, die Herr Stadtrat Karl Heinz Burger hinsichtlich des Abstimmungsergebnisses vorbringt, wird die Abstimmung wiederholt. Auch in der Wiederholung erfolgt die selbe Abstimmung (8 Ja und 7 Nein Stimmen).

zum Seitenanfang

5. / uvs/4/5/13. Nutzungsänderung eines Hotelbetriebs mit Gaststätte zu Wohnen mit Gaststätte auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Weißenburger Straße xx für Herrn xxx, Glattbach, BV-Nr. xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.05.2013 ö Beschließend 5uvs/4/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 25.03.2013, beantragt Herr xxx eine Nutzungsänderung eines bisher bestehenden Hotelbetriebes mit Gaststätte zu Wohnen mit Gaststätte auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Weißenburger Straße xx.

Bei der Nutzungsänderung handelt es sich um den Betrieb des ehemaligen Hotels Mainperle, bei dem die bisherige Hotelnutzung in Wohnen geändert werden soll. Im Einzelnen sollen im 1. bis 5. Obergeschoss jeweils 6 - 8 Einzelappartements mit einer Gemeinschaftsküche entstehen, so dass es sich um Wohngemeinschafts-Wohnungen handelt. Im 6. Obergeschoss entsteht ein Einzelappartement. Die ehemalige Hotelrezeption im Erdgeschoss soll zu einem Büro für die Gaststätte umgebaut werden. Die Gaststätte in ihrem baurechtlich genehmigten Bestand soll unberührt bleiben und wird wie bisher auch unabhängig von der Nutzung des restlichen Gebäudes betrieben.

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 10./12.04.2013 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplanes, dessen Festsetzungen eingehalten werden. Im Übrigen ist das Baugrundstück nach § 34 BauGB als Mischgebiet einzustufen, so dass das Bauvorhaben seiner Nutzungsart nach dort zulässig ist. In der planungsrechtlichen Stellungnahme ist als einzige Auflage enthalten, dass das ursprünglich geplante Appartement im Erdgeschoss, die ehemalige Hotelrezeption, aufgrund seiner Lage nicht zugelassen werden kann. Der Bauherr hat mitgeteilt, dass nunmehr dort ein Büro der Gaststätte entstehen soll und die Planung insoweit geändert wird.

Das Baugrundstück liegt nach der Städtischen Stellplatzsatzung im Kerngebiet der Stadt und muss deshalb bei einer Umnutzung keine Stellplätze nachweisen.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden. Die Untere Denkmalbehörde war am Baugenehmigungsverfahren beteiligt.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Herrn xxx, Glattbach, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung von Hotelbetrieb mit Gaststätte zu Wohnen mit Gaststätte (5 Wohngemeinschaftswohnungen sowie 2 Appartements im Erdgeschoss und im 6. Obergeschoss) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Weißenburger Straße xx in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. / uvs/4/6/13. Neubau eines Seniorenpflegeheims mit 103 Zimmern auf dem Baugrundstück Fl.Nrn. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 79 für die WOB Immobilien GmbH, Grünwald, BV-Nr. 20130050

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.05.2013 ö Beschließend 6uvs/4/6/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 21.02.2013, beantragt die WOB Immobilien GmbH, Grünwald, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Seniorenheims mit 103 Zimmern auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 79 in Aschaffenburg. Dem Bauantrag ging eine Bauvoranfrage voraus, die in der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates vom 17.12.2011 mit den Antworten des Verwaltungsvorschlages beantwortet wurde. Der zugehörige Bauvorbescheid erging am 02.01.2012 und beinhaltete bereits die Zulässigkeit der Überschreitung der Baugrenze zur Würzburger Straße, die Zulassung einer Geschossflächenzahl von 1,6, die Art der Nutzung als Pflegeheim, die Nichtzulässigkeit von Pflegezimmern im Erdgeschoss, die Situierung der Pkw-Abstellplätze im rückwärtigen Bereich, die Zulässigkeit einer Vorfahrt im Eingangsbereich an der Würzburger Straße, sowie einer Dienstbarkeitsregelung für die Ein- und Ausfahrt des Nachbargebäudes verbeschieden.

Der Bauantragsteller ist ein Projektentwickler im Bereich Seniorenimmobilien und will für den Betreiber „Diakonisches Werk Unterfranken“ ein neues Vollpflegeheim als Ersatz für den Pflegebereich des Mathias-Claudius-Heimes, Breslauer Straße 23, errichten. Geplant sind 103 Zimmer mit insgesamt 121 Betten. Nach der vorgelegten Planung soll entlang der Würzburger Straße ein geschlossener Gebäuderiegel mit einer Zufahrt zu einem Garagenhof entstehen. Im rückwärtigen Bereich des Baugrundstückes bis hin zur Beckerstraße ist ein relativ weitläufiger Garten geplant sowie insgesamt 10 Stellplätze für Besucher und Beschäftigte mit Zufahrt von der Beckerstraße aus. Das ca. 65 m lange Gebäude entlang der Würzburger Straße ist 5-geschossig aufgeführt. Die Fassade ist durch Erkervorsprünge vom 1 – 4 Obergeschoss gegliedert.

Nach der Städtischen Stellplatzsatzung ist für den Heimbetrieb der Nachweis von insgesamt 13 Stellplätzen erforderlich. Auf dem Baugrundstück werden im Garagenhof 10 Stellplätze, davon 1 Behindertenstellplatz, sowie im rückwärtigen Bereich an der Nachbargrenze mit Zufahrt von der Beckerstraße weitere 10 Stellplätze, davon 1 Behindertenstellplatz nachgewiesen. Die Anforderungen an den Stellplatznachweis sind daher erfüllt.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig. Die Anträge für die erforderlichen Abweichungen von den Abstandsflächen sind gestellt und ebenfalls genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungsausschuss die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

In der Diskussion des Bauvorhabens bei TOP 5 d. ö. S. „Neubau eines Seniorenpflegeheimes mit 103 Zimmern auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. 6123,6120/5 und 6114/4, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 79, für die WOB Immobilien GmbH, Grünwald, BV-Nr. 20130050“ wird deutlich gemacht, dass die Stellplatzsituation unzureichend und unbefriedigend ist. Mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates wird der TOP abgesetzt und im Juni erneut behandelt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. / uvs/4/7/13. Neubau einer Wohnanlage mit 107 Wohneinheiten, Gaststätte und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 67 und Bäckerstraße 6 durch die Firma Dreger Construction GmbH, Stockstadt, BV-Nr. 20130077

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.05.2013 ö Beschließend 7uvs/4/7/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 15.03.2013 und 11.04.2013, beantragt die Dreger Construction GmbH Stockstadt die Genehmigung zum Neubau einer Wohnanlage mit einer 107 WE, einer Gaststätte im Erdgeschoss und einer Tiefgarage in 2 Geschossen auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 67 und Beckerstraße 6 in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Neubebauung eines großen bisher gewerblich genutzten Areals an der Würzburger Straße und der Einbeziehung eines kleineren bisherigen Wohngrundstückes an der Beckerstraße. Die vom Bauantragsteller mit „Cicero Campuswohnung“ bezeichnete Wohnanlage ist kein Studentenwohnheim im Rechtssinne, aber eine für diesen Personenkreis zugeschnittene Wohnanlage mit einem geschossenen Gebäuderiegel entlang der Würzburger Straße mit 59 Appartements und verbunden durch die zweigeschossige Tiefgaragenanlage und Verbindungsbauten im Innenhof mit einem Wohngebäude entlang der Beckerstraße mit 47 Appartements. In dem Gebäude Beckerstraße 6 sind im ausgebauten Dachgeschoss mit Satteldach insgesamt 7 größere Wohneinheiten als 2- bzw. 3-Zimmer-Wohnung geplant.

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 28.03./19.04.2013 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/21 für das Gebiet zwischen Würzburger Straße, Kneippstraße und Beckerstraße, der die Gebietsart Mischgebiet festlegt. Das Bauvorhaben ist deshalb seiner Art nach zulässig.

Nach der Städtischen Stellplatzsatzung ist die Erstellung von 125 Stellplätzen erforderlich die in einer zweigeschossigen Tiefgarage nachgewiesen werden. In der über die Beckerstraße erschlossenen Tiefgarage des 1. Untergeschosses sind 74 Stellplätze, davon 11 Doppelparker, enthalten. In der von der Würzburger Straße aus erschlossenen Tiefgarage 2. Untergeschoss sind insgesamt 51 Stellplätze enthalten. Die 125 Stellplätze werden deshalb auf dem Baugrundstück nachgewiesen.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss: 1

Der Dreger Construction GmbH, Stockstadt, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau einer Wohnanlage mit 107 Wohneinheiten, Gaststätte und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 67 und Beckerstraße 6 in Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Der Dreger Construction GmbH, Stockstadt, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau einer Wohnanlage mit 107 Wohneinheiten, Gaststätte und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 67 und Beckerstraße 6 in Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:31 Uhr