Datum: 19.06.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:17 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1uvs/5/1/13 Neubau eines "Kentucky Fried Chicken" Restaurants mit 41 Stellplätzen auf dem Baugrundstück Teilfläche aus Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße x in Aschaffenburg durch die Kentucky Fried Chicken Ltd., Düsseldorf, BV-Nr. 20130042
2uvs/5/2/13 Nutzungsänderung von Möbelhaus in Gastronomie auf dem Baugrundstück Fl.-Nr.:xx Gemarkung Aschaffenburg, Frohsinnstraße xx, durch Herrn xx, Buchlohe, BV-Nr. xxx
3uvs/5/3/13 UVS/5/3/13
4uvs/5/4/13 Mobilfunkmast auf dem Dach des Anwesens Schweinheimer Str. xx
5uvs/5/5/13 Neubau einer Energiezentrale der Hochschule Aschaffenburg auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr.: xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 45 durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg
6uvs/5/6/13 Errichtung von Stellplätzen für Lkw, Lkw-Anhänger und Ladebrücken auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx und xxx, xxx, Gemarkung Leider, an der Wailandtstraße/Schippnerstraße x für die Firma Gutperle Grundbesitz GmbH, Viernheim
7uvs/5/7/13 Neubau eines Seniorenpflegeheims mit 103 Zimmern auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, xxx, für die WOB Immobilien gmbH, Grünwald, BV-Nr. xxx
8uvs/5/8/13 Errichtung eines Zeltplatzes mit Versorgungsgebäude auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. ... und ... bis ... und ..., Am Rosenberg, Außenbereich östlich der Steinbacher Straße durch den Förderverein Michel e. V., Aschaffenburg.
9uvs/5/9/13 Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 11 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. xxx, sowie Teilfläche aus xxx, Badergasse/Feuergäßchen, durch die Titana Immobilien GmbH, Frankfurt, BV-Nr. 20130090
10uvs/5/10/13 Nutzungsänderung von Indoor-Kinderspielplatz in eine gewerbliche Sportstätte "LaserTag"-Anlage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, Dieselstraße x, durch Herrn xxx, Aschaffenburg, BV-Nr. 20130086
11uvs/5/11/13 Information über den Teilabbruch und Wiederaufbau des dreigeschossigen Wohnhauses Neben der Großen Metzgergasse x, Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg
12uvs/5/12/13 Information über Aufstockung und Ausbau des Dachgeschosses sowie die Fassadensanierung des Anwesens Löherstraße xx, Fl.-Nr.: xxx, Gemarkung Aschaffenburg
13uvs/5/13/13 Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); hier: Hafenfest am 15. September 2013
14uvs/5/14/13 Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); hier: Antrag der Fa. AB Event & Marketing GmbH auf Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung "Main-Sommer 2013" auf dem Aschaffenburger Volksfestplatz
15uvs/5/15/13 Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 22.04.2013 wegen "Information über Stellplätze Bauvorhaben Würzburger Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 02.05.2013
16uvs/5/16/13 SPNr. UVS/5/16/13

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1. / uvs/5/1/13. Neubau eines "Kentucky Fried Chicken" Restaurants mit 41 Stellplätzen auf dem Baugrundstück Teilfläche aus Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße x in Aschaffenburg durch die Kentucky Fried Chicken Ltd., Düsseldorf, BV-Nr. 20130042

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 19.06.2013 ö Beschließend 1uvs/5/1/13

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 8 d. ö. S. "Neubau eines "Kentucky Fried Chicken" Restaurants mit 41 Stellplätzen auf dem Baugrundstück Teilfläche aus Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße xx in Aschaffenburg durch die Kentucky Fried Chicken Ltd., Düsseldorf, BV-Nr. 20130042" abgesetzt, da der Antragssteller den eingereichten Bauantrag heute zurückgezogen hat.
.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / uvs/5/2/13. Nutzungsänderung von Möbelhaus in Gastronomie auf dem Baugrundstück Fl.-Nr.:xx Gemarkung Aschaffenburg, Frohsinnstraße xx, durch Herrn xx, Buchlohe, BV-Nr. xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 19.06.2013 ö Beschließend 2uvs/5/2/13

.Beschluss:

1. Mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 6 d. ö. S. "Nutzungsänderung von Möbelhaus in Gastronomie auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Frohsinnstraße xx, durch xxx, Buchlohe, BV-Nr. 20120341" aufgrund des vorliegenden Vertagungsantrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.06.2013 abgesetzt.

2. Vor der nächsten Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates am 17.07.2013 soll aufgrund eines Antrages von Frau Stadträtin Rosemarie Ruf ein Ortstermin in dieser Angelegenheit stattfinden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / uvs/5/3/13. UVS/5/3/13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 19.06.2013 ö Beschließend 3uvs/5/3/13

.Beschluss: 1

Frau Stadträtin xxx beantragt unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom17.06.2013 eine Vertagung des Tagesordnungspunktes Nr. 10 „Information über Aufstockung und Ausbau des Dachgeschosses sowie die Fassadensanierung des Anwesens Löherstraße xx, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg“, da sie eine mündliche Berichterstattung für nicht ausreichend hält.

Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog schlägt dennoch vor, dass ein Sachstandsbericht zum genannten Tagesordnungspunkt erfolgen soll.

Aus der Mitte des Umwelt- und Verwaltungssenat werden daraufhin keine Einwände gegen den Vorschlag des Vorsitzenden geltend gemacht.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Frau Stadträtin Leonie Kapperer beantragt eine Vorziehung des Tagesordnungspunktes Nr. 11, da sehr viele Zuhörer für diesen Tagesordnungspunkt anwesend sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / uvs/5/4/13. Mobilfunkmast auf dem Dach des Anwesens Schweinheimer Str. xx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 19.06.2013 ö Beschließend 4uvs/5/4/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Deutsche Funkturm GmbH hat mit Schreiben vom 19.02.2013 Unterlagen zur Errichtung eines Mobilfunkmastes auf dem Dach des Anwesens Schweinheimer Str. xx vorgelegt und eine Ausnahme nach Art. 31 Abs. 1 BauGB beantragt. In der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenats vom 17.04.2013 wurde die Angelegenheit auf Antrag vertragt und in der Sitzung vom 08.05.2013 auf Antrag von der Tagesordnung abgesetzt. Dieser erneute Vertragungsantrag hatte das Ziel die Angelegenheit zu ergänzenden Fragen erneut im Arbeitskreis Mobilfunk am 12.06.2013 zu behandeln.

Das Vorhaben liegt nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB), weshalb sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB beurteilt. Planungsrechtlich wird die Umgebung als „allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 der BauNVO 1990 eingestuft, in welchem „nichtstörende gewerbliche Anlagen“ ausnahmsweise zulässig sind. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z. B. Urteil vom 23.11.2010 – 1 BV 10.1332 -) stellen Mobilfunk-Basisstationen (Antennenmasten mit zugehörigen Versorgungseinheiten) bauplanungsrechtlich eine – nicht störende – gewerbliche Nutzung im Sinn der Baunutzungsverordnung dar.

Die geplante Mobilfunkantenne dient der Versorgung des Gebietes. Die Anwendung der gesetzlichen Ausnahmeregelung ist gerechtfertigt und geboten, da die Lage des Mobilfunkmastes an der Erschließungsstraße des Gebiets eine funktionsgerechte Zuordnung darstellt und von der Anlage keine Störung der Wohnruhe ausgeht. Weitere Anlagen im Umkreis sind die Mobilfunkstandorte „Bernhard-Junker-Haus“ Neuhofstraße xx und die „Schwind-Brauerei“ Schweinheimer Str. 117.

Der Alternativstandort Bergstr. xx wurde von der Verwaltung geprüft. Aufgrund des geringen Abstandes zum Kindergarten „St. Gertrud“ und seiner ungünstigen topografischen Lage sowie aus immissionsschutzrechtlichen- und aus Vorsorgegründen wurde er als ungeeignet bewertet.

Im Arbeitskreis „Mobilfunk“ wurde am 13.03.2013 der Standort für die Mobilfunkantenne besprochen, und zur Kenntnis genommen. Aufgrund des oben angegebenen Antrages wird die Angelegenheit in der Sitzung des Arbeitskreises am 12.06.2013 erneut behandelt. Da die Zustellung für die UVS-Sitzung schon vor diesem Zeitpunkt liegt, erfolgt in der UVS-Sitzung ein mündlicher Bericht.

Nachdem das Vorhaben nach § 4 BauNVO ausnahmsweise zulässig ist, ist § 31 BauGB entsprechend anzuwenden (§ 34 Abs. 2 BauGB), und für das Vorhaben eine „isolierte Abweichung“ zu erteilen.

.Beschluss:

Der Deutschen Funkturm GmbH wird eine isolierte Abweichung in Form einer Ausnahme nach § 31 BauGB erteilt, auf dem Dach des Anwesens Schweinheimer Str. xx einen Mobilfunkmast zu errichten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 15

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

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5. / uvs/5/5/13. Neubau einer Energiezentrale der Hochschule Aschaffenburg auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr.: xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 45 durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 19.06.2013 ö Beschließend 5uvs/5/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg hat mit Schreiben vom 03.05.2013 Pläne zum Neubau einer Energiezentrale auf dem Gelände der Hochschule Aschaffenburg, Fl.-Nr.: xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 45 in Aschaffenburg im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach Art. 73 Abs. 2 Satz 4 BayBO vorgelegt.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Energiezentrale zur Versorgung des Hochschulkampus. Das Gebäude soll an der nordwestlichen Grenze des Geländes der Hochschule errichtet werden. Der einstöckige Baukörper hat die Ausmaße von 25 m Länge, 14,50 m Breite und eine Gesamthöhe von 5,50 m. Die drei Abluftkamine erreichen eine Höhe von 13,30 m über Grund. Der bisherige Anbau der Energiezentrale an einem weiter östlich befindlichen Gebäude wird abgebrochen.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 31.05.2013 befindet sich das Baugrundstück im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3/24 für das Gebiet nördlich der Flachstraße, das als Gebietart „Sondergebiet Fachhochschule“ festsetzt. Da das Bauvorhaben der Hochschule Aschaffenburg dient, ist es seiner Art nach dort zulässig.

Für die Durchführung des Zustimmungsverfahrens und die dabei erforderlichen Bescheide und Beteiligungen ist entsprechend Art. 73 der BayBO die Regierung von Unterfranken zuständig.

Der Umwelt- und Verwaltungssenat wird gebeten, im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach Art. 73 Abs. 2 Satz 4 BayBO dem Bauvorhaben und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

.Beschluss:

Die Pläne zum Neubau einer Energiezentrale auf dem Gelände der Hochschule Aschaffenburg, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 45 in Aschaffenburg, durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach Art. 73 Abs. 2 Satz 4 BayBO wird dem Bauvorhaben zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. / uvs/5/6/13. Errichtung von Stellplätzen für Lkw, Lkw-Anhänger und Ladebrücken auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx und xxx, xxx, Gemarkung Leider, an der Wailandtstraße/Schippnerstraße x für die Firma Gutperle Grundbesitz GmbH, Viernheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 19.06.2013 ö Beschließend 6uvs/5/6/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 12.04.2013, beantragt die Firma Gutperle Grundbesitz GmbH, Viernheim, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung von Stellplätzen für Lkw, Lkw-Anhänger und Ladebrücken auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx und xxx, xxx, Gemarkung Leider, an der Wailandtstraße/Schippnerstraße x in Aschaffenburg die bauaufsichtliche Genehmigung.

Bei dem Bauantrag handelt es sich um eine Ergänzung des Betriebsgeländes der Firma C&A um eine Lkw-Stellplatzanlage mit insgesamt 68 Stellplätzen. Das Bauvorhaben wurde im Rahmen der 2012 für das benachbarte Grundstück genehmigte Erweiterungsbauvorhaben der Firma DPD bereits vorbesprochen und ist auf das benachbarte Bauvorhaben abgestimmt. Der Umfang der Befestigung beträgt 6.443 m².

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 06.05.2013 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9/3/1 für das Gewerbegebiet Nilkheim West in der Fassung der ersten Änderung der für das Baugrundstück die Gebietsart „Gewerbegebiet“ festsetzt. Das Bauvorhaben ist deshalb seiner Art nach dort zulässig. Die Stellplätze liegen zwischen zwei Baufeldern und sind als Nebenanlagen dort ebenfalls zulässig. Die Stellplätze übersteigen das Maß der baulichen Nutzung, nämlich die im Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 um 0,09 bei einer Gesamtzahl von 0,89. Durch das bereits genehmigte Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück wurde bereits dort eine Überschreitung genehmigt, so dass aus Gleichbehandlungsgrundsätzen eine Ausnutzung von 0,89 zugestimmt wird. Der Bebauungsplan sieht für den Bereich der Stellplätze freizuhaltende Flächen für Versorungsleitungen und –trassen vor. Da diese nicht benötigt werden, ist eine Befreiung von dieser Festsetzung erforderlich. Für die Überschreitung ist eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erforderlich, die von der Unteren Naturschutzbehörde geprüft und deren Einhaltung bei der Erteilung der Baugenehmigung beauflagt wird.

Zur Sicherung der in der Planung enthaltenen Herstellung von Grünflächen, sowie der Auflagen aus der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird eine Sicherheitsleistung von 20.000,00 € vorgesehen.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Firma Gutperle Grundbesitz GmbH, Viernheim, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau von Stellplätzen für Lkw, Lkw-Anhänger und Ladebrücken auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Leider, an der Wailandtstraße/Schippenerstraße x in Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. / uvs/5/7/13. Neubau eines Seniorenpflegeheims mit 103 Zimmern auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, xxx, für die WOB Immobilien gmbH, Grünwald, BV-Nr. xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 19.06.2013 ö Beschließend 7uvs/5/7/13

.Beschluss:

1. Der Bericht über den geplanten Neubau eines Seniorenpflegeheims mit 121 Betten in 103 Zimmern auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße xx in Aschaffenburg, durch die WOB Immobilien GmbH, Grünwald, wird zur Kenntnis genommen.

2. Herr Stadtrat Dr. Lothar Blatt kritisiert, dass ihm die mit Schreiben vom 12.06.2013 beantragte Stellungnahme der Senioren- und Behindertenbeauftragten der Stadt Aschaffenburg bisher noch nicht vorgelegt wurde und dass er mit der Präsentation dieser Stellungnahme via Beamer nicht einverstanden ist. Im Übrigen fordert er, dass zusätzlich die Heimaufsicht der Stadt Aschaffenburg zum geplanten Neubau Stellung nehmen soll. Frau Stadträtin xxx bemängelt ebenfalls die fehlende Unterlagen der Seniorenbeauftragten und teilt mit, dass sie mit dieser Vorgehensweise der Verwaltung nicht einverstanden ist. Aus der Mitte des Umwelt- und Verwaltungssenates wird daraufhin ebenfalls Kritik an den fehlenden ergänzenden Unterlagen laut.

3. Mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg wird daraufhin der TOP 3 d. ö. S. "Neubau eines Seniorenpflegeheims mit 103 Zimmern auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße xx, für die WOB Immobilien GmbH, Grünwald, BV-Nr. 20130050" abgesetzt und auf die nächste Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates vertagt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / uvs/5/8/13. Errichtung eines Zeltplatzes mit Versorgungsgebäude auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. ... und ... bis ... und ..., Am Rosenberg, Außenbereich östlich der Steinbacher Straße durch den Förderverein Michel e. V., Aschaffenburg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 19.06.2013 ö Beschließend 8uvs/5/8/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Förderverein Michl e. V., Aschaffenburg, beantragt die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines Zeltplatzes mit Versorgungsgebäude auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. xxx, bis xxx und xxx, Gemarkung Damm, Am Rosenberg, im Außenbereich östlich der Steinbacher Straße.

Bei dem Baugrundstück handelt es sich um Außenbereichsgrundstücke in der Gemarkung Damm, Am Rosenberg, östlich der Steinbacher Straße. Das genutzte Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 16.000 m² von denen ca. 3.500 m² durch einen Zeltplatz, eine Feuerstelle, sowie ein Versorgungsgebäude mit Versorgungstrakt (Toiletten, Duschen, Technikräume), sowie einem größeren Gebäude mit Gruppenraum, Speiseraum, Küche, Lehrmittel und Materiallager sowie im Dachgeschoss eine Nutzung als „Notunterbringung“ vorsieht. Das Gebäude ist in einem Winkel angeordnet mit einer Schenkellänge von 20 x 22 m mit einem Satteldach von 8,22 m Firsthöhe. Der kleinere Winkel hat eine Firsthöhe von 6,31 m. Das Gebäude hat eine Grundfläche von 528,25 m² und einen Bruttorauminhalt von 2.014,22 m³. Weiter ist in den Plänen ein Teich mit ca. 16 m Länge und 8 m Breite eingezeichnet. Das Baugrundstück ist über einen Feldweg von ca. 550 m Länge über die Steinbacher Straße erreichbar.

Das eingereichte Betriebskonzept geht von einem 1. Bauabschnitt mit den Sanitäranlagen einschließlich Duschen und einem 2. Bauabschnitt mit dem Selbstversorgerhaus aus. Dies bedeutet, dass zur Realisierung des 1. Bauabschnitts eine eigene weitere Baugenehmigung erforderlich wird. Die derzeit beantragte Baugenehmigung für das Gesamtobjekt kann dann später nach den jetzt genehmigten Plänen unter Integration des 1. Bauabschnittes umgesetzt werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Baugenehmigung 4 Jahre gültig ist und rechtzeitig vor Ablauf der Baugenehmigung um jeweils 2 Jahre verlängert werden kann. Die Verwaltung wird die Baugenehmigung mit einem verkleinerten 1. Bauabschnitt ohne weitere Vorlage an den Umwelt- und Verwaltungssenat genehmigen.

Für den Bereich des Baugrundstückes wurde der Flächennutzungsplan geändert (Änderungs­verfahren FNP 1987/30) der die Fläche als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweck­bestimmung „Jugendfreigelände“ darstellt.

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 14.03.2013 liegt das Baugrundstück außerhalb der Ortslage im Außenbereich und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben zählt nicht zu den sogenannten privilegierten Vorhaben und kann deshalb nur als sogenanntes „sonstiges Vorhaben“ im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB behandelt werden.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die grundsätzliche Zustimmung zur Genehmigung des Bauvorhabens vorgeschlagen unter der Voraussetzung, dass die planungsrechtlich und natur­schutzrechtlich geforderten Anforderungen sowie die Ver- und Entsorgung erfüllt sind und die bauordnungsrechtlich geforderten Nachweise vorliegen.

.Beschluss: 1

Dem Förderverein Michl e. V., Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines Zeltplatzes mit Versorgungsgebäude auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, bis xxx und xxx, Gemarkung Damm, Am Rosenberg, im Außenbereich östlich der Steinbacher Straße entsprechend den bauaufsichtlich genehmigten Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden und die planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Erschließung sichergestellt ist.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Auf Nachfrage teilt Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog mit, dass eine Entscheidung zur Übernahme der Erschließungskosten für den Zeltplatz „Am Rosenberg“ im Juli im Stadtrat getroffen wird.

Herr Stadtrat Wolfgang Giegerich sieht Bedenken hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Fördervereins Michel e. V. Er befürchtet, dass neben der Übernahme der Erschließungskosten weitere Kosten durch die Stadt Aschaffenburg übernommen werden müssen.

Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog, als auch die Mehrheit der Senatsmitglieder, widersprechen diesen Befürchtungen und befürworten das hervorragende Engagement der ehrenamtlich Tätigen.

Frau Stadträtin xx schlägt außerdem vor, dass die Verwaltung Verhandlungen mit dem Förderverein Michl e.V. aufnehmen soll mit dem Ziel, dass bei einer Überbelegung der Plätze auf dem städtischen Freizeitgelände Buntberg Plätze am neuen Freizeitgelände „Am Rosenberg“ in Anspruch genommen werden können.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / uvs/5/9/13. Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 11 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. xxx, sowie Teilfläche aus xxx, Badergasse/Feuergäßchen, durch die Titana Immobilien GmbH, Frankfurt, BV-Nr. 20130090

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 19.06.2013 ö Beschließend 9uvs/5/9/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 26.03.2013, beantragt die Titana Immobilien GmbH, Frankfurt, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 11 Wohneinheiten, 2 Gewerbeeinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx und Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Badergasse/Ecke Feuergässchen in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Neubebauung einer jahrzehntelang, aufgrund Kriegszerstörung, brachliegenden und als ebenerdiger Stellplatz genutzte Fläche, im Kern der Innenstadt. Planungsrechtlich seit 2003 im Bebauungsplan Nr. 1/28 „Feuergässchen“ geregelt, war es im vergangenen Jahr gelungen durch die Ablösung von Stellplätzen die Neuordnung der Grundstücksflächen zu erreichen und eine geordnete Bebauung einzuleiten. Das Bauvorhaben fügt sich im Wesentlichen in diese vorgesehene städtebauliche Planung ein. Es umfasst die Erstellung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 11 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten in insgesamt 4 Geschossen, wobei das letzte Geschoss zur Nachbarbebauung der Rückseite der Sandgasse als Staffelgeschoss abgerückt wurde. In der Tiefgarage werden Stellplätze für 24 Kraftfahrzeuge nachgewiesen. Die Unterschriften aller Nachbarn liegen vor.

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 11./15.04.2013 befindet sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/28 a „Feuergässchen“ der für das Baugrundstück die Gebietsart „besonderes Wohngebiet“ festsetzt. Das Bauvorhaben ist seiner Art nach deshalb zulässig.

Nach der Stellplatzberechnung sind für das Bauvorhaben 19 Stellplätze erforderlich. Auf dem Baugrundstück liegt zugunsten eines Geschäftes in der Innenstadt eine Grunddienstbarkeit 5 Stellplätze bereit zu halten, so dass sich insgesamt die Notwendigkeit ergibt, 24 Stellplätze zu schaffen. Diese Zahl der Stellplätze wird in der geplanten Tiefgarage nachgewiesen.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig. Für erforderliche Abweichungen von den Abstandsflächen sind Abweichungen erforderlich und möglich.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Titana Immobilien GmbH, Frankfurt, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 11 Wohneinheiten, 2 Gewerbeeinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx und Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx an der Badergasse/Ecke Feuergässchen in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. / uvs/5/10/13. Nutzungsänderung von Indoor-Kinderspielplatz in eine gewerbliche Sportstätte "LaserTag"-Anlage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, Dieselstraße x, durch Herrn xxx, Aschaffenburg, BV-Nr. 20130086

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 19.06.2013 ö Beschließend 10uvs/5/10/13

.Beschluss:

1. Mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 7 d. ö. S. "Nutzungsänderung von Indoor-Kinderspielplatz in eine gewerbliche Sportstätte "LaserTag"-Anlage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xx, Gemarkung Damm, Dieselstraße x, durch Herrn xx, Aschaffenburg, BV-Nr. 20130086" aufgrund eines Vertagungsantrages der CSU-Stadtratsfraktion abgesetzt.

2. Im Übrigen fordern die Senatsmitglieder die zur Verfügungsstellung der in der Sitzung angesprochenen Stellungnahmen der Caritas-Erziehungsberatungsstelle und des Jugendamtes der Stadt Aschaffenburg.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. / uvs/5/11/13. Information über den Teilabbruch und Wiederaufbau des dreigeschossigen Wohnhauses Neben der Großen Metzgergasse x, Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 19.06.2013 ö Beschließend 11uvs/5/11/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verwaltung gibt in einem mündlichen Bericht Informationen zu einem Teilabbruch und Wiederaufbau des dreigeschossigen Wohnhauses Neben der Großen Metzgergasse x, Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg.

.Beschluss:

1. Der mündliche Bericht der Verwaltung über den Teilabbruch und Wiederaufbau des dreigeschossigen Wohnhauses Neben der Großen Metzgergasse x in Aschaffenburg, Fl.-Nr. x , Gemarkung Aschaffenburg, wird zur Kenntnis genommen.

2. In der Diskussion wird von mehreren Stadtratsmitgliedern die Auffassung vertreten, dass sich der geplante Neubau nicht in die nähere Umgebung einfügt. Sie fordern deshalb dass die Verwaltung die Pläne noch einmal prüft.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12. / uvs/5/12/13. Information über Aufstockung und Ausbau des Dachgeschosses sowie die Fassadensanierung des Anwesens Löherstraße xx, Fl.-Nr.: xxx, Gemarkung Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 19.06.2013 ö Beschließend 12uvs/5/12/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Umwelt- und Verwaltungssenat wird gebeten, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.

.Beschluss:

Der mündliche Bericht der Verwaltung über die Aufstockung und den Ausbau des Dachgeschosses sowie die Fassadensanierung des Anwesens Löherstraße x, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13. / uvs/5/13/13. Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); hier: Hafenfest am 15. September 2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 19.06.2013 ö Beschließend 13uvs/5/13/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Bayernhafen GmbH & Co. KG, Bayernhafen Aschaffenburg beabsichtigt am Sonntag den 15.09.2013 in der Zeit vom 10:30 bis 18:00 Uhr einen Tag der offenen Tür im Bayernhafen. Einige Unternehmen im Hafen wollen sich ebenfalls mit einem Tag der offenen Tür beteiligen. Die Veranstaltung soll am zentralen Hafengelände rund um Hafenkopfstraße, Kohlenkaistraße und Hafenbecken II stattfinden. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen werden über den Tag verteilt 15.000 Besucher erwartet, so dass der Volksfestplatz als Parkfläche mit Shuttleservice genutzt werden soll. Es handelt sich um ein Familienfest. Vergleichbare Veranstaltungen wurden bereits in anderen Städten durchgeführt.


Programm:        Buntes Hafenfest mit
?        Hafen-Rundfahrten per Schiff, historischem Dampfzug und Bus
?        Technik-Ausstellung (Schiffe, Lokomotiven, LKWs, Umschlaggeräte, Baugeräte Bahnwaggons etc.)
?        Firmen-Ausstellung mit Pavillons
?        Aktionen am und auf dem Wasser (u. a. Umschlagsvorführungen, Bergungsaktionen)
?        Show-Programm (Bike-Trial-Show etc.)
?        Kinderunterhaltsprogramm (Hüpfburg etc.)
?        Live-Unterhaltungsmusik (Bühne ca. 50-100 qm)
?        Tag der offenen Tür in den teilnehmenden Hafenfirmen
Gastronomie:        Biergarten (Festzeltgarnituren mit Sonnenschirmen), Stände und Imbisswagen zum Verkauf von Getränken und Speisen
Parken/Anfahrt:        Zentraler kostenloser Parkplatz auf dem Volksfestgelände mit Shuttlebusbetrieb, Fahrradparkplatz in der Industriestraße (Sperrung der Hafen-Zufahrten geplant)
Werbung:        Im Stadtgebiet und im Landkreis Aschaffenburg über Rundfunk/Fernsehen, Presse, Plakate, Flyer, Facebook

.Beschluss:

Der Durchführung des Hafenfestes am 15.09.2013 im Aschaffenburger Hafen am 15.09.2013 wird zugestimmt. 

Die Veranstaltung wird unter den für Großveranstaltungen üblichen Auflagen genehmigt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Mit Stimmenmehrheit so beschlossen.

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14. / uvs/5/14/13. Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); hier: Antrag der Fa. AB Event & Marketing GmbH auf Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung "Main-Sommer 2013" auf dem Aschaffenburger Volksfestplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 19.06.2013 ö Beschließend 14uvs/5/14/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 03. und 16.05.2013 beantragte die o. a. Firma die Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung „Main-Sommer 2013.“
 
Am Vortag findet das Konzert „PUR“ statt , die Veranstaltungseinrichtungen wie Bühne, Absperrzäune, Toiletten sollen stehen bleiben und für die Folgeveranstaltung am nächsten Tag genutzt werden.

Auf der Bühne sollen in der Zeit von 18.00 – 22.00 oder 23.00 Uhr ein bis zwei bekannte Bands auftreten. Es soll ein Festzelt aufgestellt werden.

Daneben sollen sieben Gastronomiebetriebe eigenverantwortlich mit einer eigenen Veranstaltungsfläche an der Veranstaltung teilnehmen. Gedacht ist an Comedy, Kabarett, Musik und Lesungen. Die Musik auf den Veranstaltungsflächen der Gastronomen soll von 23.00 Uhr – 1.00 Uhr dauern.

Als Teilnehmer sind vorgesehen:

-Vinylbar
- Club Anna
- Club Goya
-Tanzparadies
- Centro Erlebnisgastronomie
- Cena Elements
- tba-Veranstaltungen.

Ausschankende soll 1.30 Uhr sein, Veranstaltungsende 2.00 Uhr.

Es wird mit einer Besucherzahl von ca. 2000 Personen gerechnet.

Der Veranstalter erklärte, dass es sich bei dem „Main-Sommer“ um eine besonders leise Veranstaltung handeln würde. Am 27.05.2013 hatte er sich zudem bereit erklärt, innerhalb einer Woche ein Schallschutzgutachten vorzulegen.

Seitens der Kongress- und Touristikbetriebe (Veranstaltungsbetreuung) wird im Hinblick auf die zeitliche Nähe zum Stadtfest Ende August die Veranstaltung als kritisch gesehen. Zudem findet am 28.07. das Dalbergfest statt. Insgesamt gesehen wären im Bereich des Dalbergs drei Veranstaltungen deutlich hörbar.

Problematisch erscheint auch die Angabe im Antrag, dass die Gastronomen die ihnen überlassenen Veranstaltungsflächen eigenverantwortlich betreiben sollen. Dort soll ebenfalls in der Zeit von 23.00 – 1.00 Uhr Musik möglich sein.

Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz – Sachgebiet Immissionsschutz – sieht die Veranstaltung als bedenklich an. Eine Einhaltung der Lärmschutzwerte ist nicht gewährleistet.

Nach dem Sachverhalt ist zu erwarten, dass die Veranstaltung nicht störungsfrei ablaufen wird. Es wird daher Ablehnung des Antrags vorgeschlagen.

.Beschluss:

1. Die Verwaltung berichtet über den Antrag der Fa. AB Event & Marketing GmbH auf Gewährung einer Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung „Main-Sommer 2013“ am Samstag, 27.07.2013 in der Zeit von 18.00 Uhr – 02.00 Uhr auf dem Aschaffenburger Volksfestplatz. Er teilt weiter mit, dass die Bühne vom PUR-Konzert des Veranstalters bis zum Afrika-Karibik-Festival auf dem Volksfestplatz unabhängig von der beantragten Veranstaltung stehen bleiben wird.

2. In der Diskussion sprechen sich alle anwesenden Fraktionssprecher für eine Durchführung dieser Veranstaltung unter den Bedingungen und Auflagen des Volksfestes und unter dem Vorbehalt der Vorlage des noch fehlenden Schallschutzgutachtens seitens des Veranstalters aus.

3. Die Verwaltung wird daraufhin beauftragt unter den genannten Bedingungen mit dem Veranstalter Verhandlungen zu führen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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15. / uvs/5/15/13. Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 22.04.2013 wegen "Information über Stellplätze Bauvorhaben Würzburger Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 02.05.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 19.06.2013 ö Beschließend 15uvs/5/15/13

.Beschluss:

1. Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 22.04.2013 wegen "Information über Stellplätze Bauvorhaben Würzburger Straße" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 02.05.2013 (Anlage 1) werden zur Kenntnis genommen.

2. Herr Stadtrat Lothar Blatt als auch die Mehrheit der anwesenden Senatsmitglieder fordern daraufhin die Überlassung des neuen Stellplatzgrundrisses. Die Verwaltung sichert daraufhin die Aushändigung der Planunterlagen zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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16. / uvs/5/16/13. SPNr. UVS/5/16/13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 19.06.2013 ö Beschließend 16uvs/5/16/13

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 31.03.2015 15:55 Uhr