Datum: 15.07.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Hauptsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:48 Uhr bis 17:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1hs/10/13/13 Antrag der Stadträte Jessica Euler (CSU), Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU), Karsten Klein (FDP), Jürgen Herzing (SPD) und Stefan Wagener (GRÜNE) vom 26.07.2012 wegen Errichtung eines Zeltplatzes mit Versorgungsgebäude durch den Förderverein Michl e.V. - Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für die Herstellung der Infrastruktur
2hs/10/14/13 Baulandumlegung "Westlich Rotäckerstraße"; - Umlegungsvermessung
3hs/10/15/13 Umbau- und Sanierungsarbeiten im Kindergarten Antoniusheim - Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Vermögenshaushalt 2013

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1. / hs/10/13/13. Antrag der Stadträte Jessica Euler (CSU), Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU), Karsten Klein (FDP), Jürgen Herzing (SPD) und Stefan Wagener (GRÜNE) vom 26.07.2012 wegen Errichtung eines Zeltplatzes mit Versorgungsgebäude durch den Förderverein Michl e.V. - Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für die Herstellung der Infrastruktur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Hauptsenat 10. Sitzung des Hauptsenates 15.07.2013 ö Beschließend 1hs/10/13/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Förderverein Michl e.V. beabsichtigt auf dem Rosenberg im Stadtteil Damm die Errichtung eines Zeltplatzes mit Versorgungsgebäude.
Die Baugenehmigung hierfür wurde im Umwelt- und Verwaltungssenat am 19.06.2013 erteilt. Für die Erschließung des Freizeitgeländes liegt der Verwaltung der interfraktionelle Antrag von CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vom 26.07.2012 vor, der eine umgehende Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen durch die AVG und der Stadt fordert.

In mehreren Abstimmungsgesprächen innerhalb der Verwaltung wurden nunmehr die Voraussetzungen für eine Realisierung geklärt.
Die Kosten für die Erschließungsmaßnahmen (Wasser, Strom und Abwasser) werden seitens der AVG und dem Tiefbauamt auf ca. 205.000 EUR brutto grob geschätzt (65.000 EUR für Wasser und Strom, 140.000 EUR für Abwasser und Tiefbau). Im städtischen Haushalt 2013 sind derzeit keine Haushaltsmittel bereitgestellt.
Zur Realisierung ist es erforderlich die beantragten Haushaltsmittel als außerplanmäßige Kosten bereitzustellen. Die Deckung soll durch eine Rücklagenentnahme erfolgen.

Der Stadtrat wird um Zustimmung gebeten, damit die Maßnahmen für die Erschließung kurzfristig umgesetzt werden können.

.Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 200.000,-- € für die Herstellung der Infrastrukturmaßnahmen zur Errichtung des Zeltplatzes „Am Rosenberg“ mit Versorgungsgebäude durch den Förderverein Michl e.V. zu.
Die Deckung erfolgt durch eine Rücklagenentnahme.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. / hs/10/14/13. Baulandumlegung "Westlich Rotäckerstraße"; - Umlegungsvermessung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Hauptsenat 10. Sitzung des Hauptsenates 15.07.2013 ö Beschließend 2hs/10/14/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1        Sachstand
Der Stadtrat (Plenum) hat am 06.12.2004 für den Bereich des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen der bestehenden Bebauung westlich der Rotäckerstraße, Hubweg, westlicher Begrenzung und Bischbergstraße, Nr. 5/27, die Baulandumlegung angeordnet.

Am 05.06.2013 hat der Umlegungsausschuss der Stadt die Umlegung angeordnet. Die Umlegung führt die Bezeichnung „Westlich Rotäckerstraße“. Dieser Beschluss wurde am 14.06.2013 im amtlichen Teil des Main-Echo (Amtsblatt) öffentlich bekanntgemacht.


2        Weitere Vorgehensweise
Die amtliche Vermessung des Umlegungsgebietes (Umringvermessung sowie Zuteilungsvermessung) muss durch das Staatliche Vermessungsamt Aschaffenburg durchgeführt werden.

3        Kosten
Die Kosten der Vermessung ergeben sich aus der Verordnung über die Benutzungsgebühren der staatlichen Vermessungsämter (GebOVerm) vom 15.03.2006.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der im Rahmen der Baulandumlegung gebildeten Zuteilungsflurstücke. Nachdem diese nicht bekannt ist, kann keine genaue Höhe der anfallenden Kosten angegeben werden. Unter der Annahme von 100 neu gebildeten Zuteilungsflurstücken würden sich folgende Gebühren ergeben:

Da zu Beginn der Baulandumlegung zunächst nur die Umringvermessung (Bestandsvermessung) stattfindet, werden 2013 Vermessungskosten in Höhe von ca. 30.000 € anfallen. Der Restbetrag wird zum Abschluss des Umlegungsverfahrens (Vermessung der neu gebildeten öffentlichen und privaten Grundstücke) anfallen.

4        Vergabeempfehlung
Die Umlegungsvermessung ist zwingend durch das örtlich zuständige Vermessungsamt durchzuführen. Zur weiteren Durchführung der Baulandumlegung „Westlich Rotäckerstraße“ wird empfohlen, dem Staatlichen Vermessungsamt Aschaffenburg den Auftrag zur Umlegungsvermessung zu erteilen.

.Beschluss:

Der Beauftragung des Staatlichen Vermessungsamtes Aschaffenburg mit der Vermessung des Umlegungsgebietes „Westlich Rotäckerstraße“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5/27 wird zugestimmt.

Die Abrechnung der Gebühren erfolgt gemäß der GebOVerm, wobei sich die Gebührenhöhe nach der Anzahl der Zuteilungsflurstücke richtet (§ 8 GebOVerm). Da diese derzeit noch nicht bekannt sind, ist auch keine genaue Angabe der Gebührenhöhe möglich. Unter Heranziehung von Erfahrungswerten anderer Umlegungen (voraussichtliche Anzahl der Zuteilungsgrundstücke) ist mit Gebühren in Höhe von ca. 100.000,-- € zu rechnen. Hiervon fallen 2013 ca. 30.000,-- € an.

Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle 0.6141.8414 (Bodenordnungsverfahren).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 2

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3. / hs/10/15/13. Umbau- und Sanierungsarbeiten im Kindergarten Antoniusheim - Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Vermögenshaushalt 2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Hauptsenat 10. Sitzung des Hauptsenates 15.07.2013 ö Beschließend 3hs/10/15/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Orden, der früher den Kindergarten Antoniusheim betrieben hat, hat sich 2011 entschieden, den Kindergartenbetrieb aufzugeben. 2012 hat die Stadtbau Aschaffenburg GmbH den Kindergartentrakt auf Wunsch der Stadt erworben. Mit Beschluss des Hauptsenates vom 16.04.2012 hat der Stadtrat der Anmietung des Grundstücks Sackgasse 6 für die Dauer von 15 Jahren von der Stadtbau Aschaffenburg GmbH zugestimmt.

Seit 01.01.2013 ist die Katholische Kirchenstiftung St. Peter und Alexander Betriebsträger des Kindergartens im Antoniusheim. Die Neuausrichtung des Kindergartens durch den Träger sowie die bautechnische Entflechtung des Ordenstraktes bedingen nachfolgend aufgeführte Umbau- und Sanierungsarbeiten:
?        Der neue Kindergartenträger benötigt Verwaltungsräume, die neu im Dachgeschoss geschaffen werden müssen.
?        Der neue Kindergartenträger benötigt eine Küche im Erdgeschoss, die von den übrigen Kindergartenräumen durch eine Glaswand abgetrennt werden kann.
?        Die bisherige Elektroinstallation entspricht nicht mehr den aktuellen Sicherheitsanforderungen. Aus der Leitungsverlegung resultieren dann auch Raumsanierungskosten als Folgekosten.
?        Das Antoniusheim bietet mangels Nachfrage keine Hortplätze für Schulkinder mehr an. Deshalb sind die bisher benötigten Toiletten im Schulkindbereich (getrennt nach Jungen und Mädchen) nicht mehr erforderlich. Hieraus resultierte eine Planänderung bezüglich des Sanitärbereiches und der Garderobe. Die angemieteten Toilettenräume aus dem Nachbargebäude können entfallen.

Die hierfür erstellte Kostenschätzung des Architekturbüros Baunach enthält lediglich alle zum Weiterbetrieb des Kindergartens unbedingt erforderlichen Maßnahmen und schließt mit Gesamtkosten in Höhe von 180.000 € ab. Das Garten- und Friedhofsamt wird die Außenanlagen neu gestalten. Die Kostenschätzung hierzu beläuft sich auf 55.000 €. Es wird vorgeschlagen, diese Investitionen direkt durch die Stadt Aschaffenburg zu finanzieren. Die an die Stadtbau zu zahlende Miete verbleibt somit bei 2.450 €.

Die Verhandlungen mit dem neuen Kindergartenträger und die entsprechenden Planungen wurden erst letzte Woche abgeschlossen. Die entsprechenden Bauaufträge müssen umgehend erteilt werden, da sonst der Umbau in der Schließzeit des Kindergartens (August) nicht durchgeführt werden kann.


Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Entnahme aus der Rücklage.

Um Zustimmung zur vorgeschlagenen Bereitstellung der Haushaltsmittel wird gebeten.

.Beschluss:

Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass im Haushalt 2013 für die Umbau- und Sanierungsarbeiten im Kindergarten Antoniusheim auf der Haushaltsstelle 1.4641.9450 außerplanmäßig Mittel in Höhe von 271.000.-- € bereitgestellt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:03 Uhr