Datum: 15.07.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/11/1/13. Fortsetzung des Jugendwohnprojekts Lange Str. 26 ab 01.01.2014;
- Bericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.07.2013
|
ö
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Beschließend
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1 | pl/11/1/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Rahmen der Sozialen Stadt Damm war aus Mitteln des Städtebaus seit 01.01.2009 das Jugendwohnprojekt in Damm Langestr. 26 bis 31.12.2011 finanziert worden. Das Projekt richtete sich an obdachlose junge Menschen, die weder über eine Arbeit noch eine gute Sozialprognose verfügten. Betreut wurde das Projekt von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die im Verein angestellt waren bzw. sind. Im Laufe der Jahre zeigte sich, dass diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Sozialverhalten wesentliche Defizite besaßen und in der Regel auch über keinen Arbeitsplatz verfügten. Das Projekt war bisher nur deshalb erfolgreich, weil sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von GlobalSozial weit über das normale Maß hinaus engagiert haben und der Verein in erheblichem Umfang Eigenmittel aufgebracht hat.
Junge Erwachsene, die aus sehr schwierigen familiären Verhältnissen stammen, obdachlos sind und über erhebliche soziale und berufsrelevante Defizite verfügen, benötigen die besondere Fürsorge unserer Gesellschaft, um sie in unsere Gesellschaft zu integrieren. Gerade junge Menschen bieten noch Ansatzmöglichkeiten für eine positive Beeinflussung Ihrer zukünftigen Lebensentwicklung.
Das Projekt war im Jahr 2012 mit einer intensiveren sozialpädagogischen Betreuung modifiziert worden und eine ganzheitliche Hilfeleistung zugrunde gelegt worden. Dies geht jedoch nicht ohne entsprechenden Einsatz von Finanzmitteln. Der Verein GlobalSozial erhielt aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 05.12.2011 einen Zuschuss von jährlich 60.000,00 EUR für die Jahre 2012 und 2013 (Hhst. 0.4521.7070). Auf den beigefügten Bericht des Vorstands von GlobalSozial e.V., die Ergebnisübersicht und den exemplarischen Wochenplan zum Begleitenden Jugendwohnen wird verwiesen.
Es wird vorgeschlagen, für die erfolgreiche Arbeit des Vereins GlobalSozial den Zuschuss auch für die Jahre 2014 und 2015 weiter zu gewähren. Die Kooperationsvereinbarung vom 30.04.2012 wird entsprechend angepasst werden. Zusätzlich fallen seit 2013 Kosten in Höhe von jährlich 25.000,00 EUR für Nachtdienste an, die wegen Anwohnerbeschwerden notwendig geworden sind. Die Nachtdienste verhindern Lärmbelästigungen und Ruhestörungen, die nicht von den Bewohnern des Projekts, sondern von Besuchern verursacht worden waren.
.Beschluss:
Die Berichte des Vorstands des Vereins GlobalSozial e. V. über das begleitende Jugendwohnen werden zur Kenntnis genommen. Das Jugendwohnprojekt Lange Str. 26 wird ab 01.01.2014 bis 31.12.2015 weiterhin finanziell unterstützt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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2. / pl/11/2/13. Bericht zur Umfrage Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
15.07.2013
|
ö
|
Beschließend
|
2 | pl/11/2/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im März 2013 wurden alle Aschaffenburger Familien mit Kindern unter 3 Jahren angeschrieben. In einem Fragebogen wurden die aktuelle Betreuungssituation sowie der zukünftige Bedarf erfasst. Von den 1.636 angeschriebenen Familien haben sich 904 (52%) an der Umfrage beteiligt. Diese sehr gute Rücklaufquote weißt auf das große Interesse der Eltern hin. Prozentual gesehen besonders hohe Rückläufe sind aus den beiden Stadtteilen Obernau und Schweinheim festzustellen.
304 der 904 Kinder werden bisher schon betreut. 66% davon an 5 Tagen in der Woche – zumeist 5-6 oder 7-8 Stunden. 89% der Eltern sind mit der aktuellen Betreuungssituation zufrieden oder sehr zufrieden. Wenn Unzufriedenheit geäußert wird, dann bezüglich der Lage der Einrichtungen oder der Öffnungszeiten.
65 Eltern erklären, dass sie aktuell – im März 2013 – einen Betreuungsplatz benötigen, aber keinen bekommen haben. 381 Eltern äußern einen Betreuungsbedarf für einen späteren Zeitpunkt – davon 174 für den Herbst 2013, 145 für das Jahr 2014 und 36 für 2015. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses werden diese Bedarfe ausführlich dargestellt, auf die Stadtteile und Geburtsjahrgänge herunter gebrochen sowie die noch anstehenden Fertigstellungen von Krippeneinrichtungen vorgestellt.
.Beschluss:
Der Bericht zu den Ergebnissen der Familienumfrage hinsichtlich des Betreuungsbedarfs für unter 3-jährige Kinder wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1)
.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / pl/11/3/13. Änderung der finanziellen Förderung des Mehrgenerationenhauses und des Mütter- und Familienzentrums
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.07.2013
|
ö
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Beschließend
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3 | pl/11/3/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Zuschuss zum Betrieb eines Mehrgenerationenhauses im 1. Stock der Sandgasse 1 wurde mit Beschluss des Hauptsenates vom 19.03.2012 bis zum 31.12.2014 verlängert. Die Höhe des Zuschusses basiert auf der Miete und beträgt zur Zeit 840,10 EUR mtl.
Die Stadt trägt auch die Kosten der Miete für das Mütter- und Familienzentrum im 4. Stock der Sandgasse 1 in Höhe von mtl. 1.392,00 EUR.
Am 03.06.2013 beantragte der Verein die Zusage für eine längerfristige finanzielle Unterstützung durch die Stadt in Höhe von 2.500,00 EUR mtl. Der Verein will aus den Räumen der Sandgasse ausziehen und eine Immobilie suchen, die im Innenstadtbereich liegt, ebenerdig (behindertengerecht) zu erreichen ist und den Brandschutzbestimmungen entspricht.
Das Mietverhältnis für den 1. Stock endet zum 31.05.2014, das Mietverhältnis für den 4. Stock endet zum 30.09.2014. Zu diesen Zeitpunkten endet somit die bisherige Unterstützung der Stadt. Es wird daher vorgeschlagen, einen Grundsatzbeschluss zu fassen und ab dem Zeitpunkt der Anmietung einer neuen Immobilie durch den Verein diesen weiterhin finanziell mit mtl. 1.200,00 EUR bis max. 1.500,00 EUR zu unterstützen.
Auf das beigefügte Konzept des Mehrgenerationenhauses und Mütter- und Familienzentrum, den vorläufigen Jahresbericht 2012 und den Wochenplan für Juni 2013 wird ergänzend verwiesen.
.Beschluss:
Die Arbeit des Vereins MGH – MütZe e. V. wird ab dem Zeitpunkt der Anmietung einer neuen Immobilie grundsätzlich weiterhin finanziell unterstützt. Die Höhe des Zuschusses wird für die Dauer von 5 Jahren auf mtl. 1.200,-- € bis max. 1.500,-- €
frühestens ab 01.06.2014 festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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4. / pl/11/4/13. Prüfungsbericht zur Einführung einer Bildungskarte;
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 30.05.2012
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.07.2013
|
ö
|
Beschließend
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4 | pl/11/4/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes
Das Bildungs- und Teilhabepaket betrifft sowohl Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII), Bezieher von Kinderzuschlag (BKGG) und Wohngeld (WoGG) sowie von Asylbewerberleistungen (AsylblG). Die Leistungen werden im Jobcenter und im Amt für soziale Leistungen gewährt. Eingesetzt werden für die Bewilligung und Zahlbarmachung zwei unterschiedliche EDV-Verfahren, im Jobcenter das Verfahren A2LL der Bundesagentur für Arbeit und in der Stadtverwaltung OK.Sozius der AKDB (für SGB XII und BKGG).
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Bedarfe für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, persönlichen Schulbedarf, Bedarfe für Schülerbeförderung, Lernförderung, Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung sowie Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Die meisten Leistungen eines Jobcenters oder einer Kommune werden in bilateralen Strukturen erbracht. Bei der Umsetzung des Bildungspaketes gelten jedoch trilaterale Strukturen: Jobcenter/Rathaus bewilligen die Leistungen und händigen dem Leistungsempfänger ein Dokument aus, welches seinen Leistungsanspruch bestätigt. Damit nimmt der Leistungsempfänger beim Leistungserbringer (z. B. Anbieter von Mittagessen oder Lernförderung, Sportvereine, Musiklehrer) eine Leistung in Anspruch. Der Leistungserbringer wiederum rechnet schriftlich mit dem Jobcenter/Rathaus ab. Der organisatorische Aufwand ist bei einer solchen Dreiecksstruktur deutlich komplexer als bei den üblichen bilateralen Prozessen und erfordert auch beim Leistungserbringer einen hohen Abrechnungsaufwand.
Bei der Umsetzung des Bildungspaketes sind neben dem Einsatz der digitalen EDV analoge und elektronische Abrechnungsverfahren möglich. Die analogen Verfahren bestehen zum einen aus Bewilligungsbescheid und Abrechnungslisten oder aus Bewilligungsbescheid und Gutschein.
Im Jobcenter und im Rathaus werden die Leistungen im analogen Verfahren mit Bewilligungsbescheiden und Abrechnungslisten erbracht. Der Leistungserbringer rechnet möglichst monatlich seine Kosten mit dem Jobcenter/Rathaus ab. Für die Mittagessenanbieter steht ein einheitliches Abrechnungsformular zur Verfügung.
Alternative zur analogen Abrechnung
Als Alternative ist ein elektronisches Abrechnungsverfahren denkbar. Dies setzt jedoch Schnittstellen und Anbindungsmöglichkeiten an die eingesetzten EDV-Verfahren voraus. Eine Schnittstelle zum Verfahren der Bundesagentur für Arbeit existiert nicht. Es ist auch zukünftig nicht mit der Einrichtung einer Schnittstelle zu rechnen.
Im Wesentlichen gibt es 3 elektronische Verfahren:
Gutschein mit elektronisch lesbarem Code: Der Leistungsempfänger erhält wie im analogen Verfahren einen Papiergutschein, den er beim Leistungserbringer einlösen kann. Bei der Abrechnung mit dem Jobcenter/Rathaus werden die Gutscheine nicht manuell in das Abrechnungssystem eingegeben, sondern nur der Code wird eingescannt. Vorteil bei einer Umstellung vom analogen Gutscheinverfahren zum elektronischen Gutscheinverfahren ist, dass bei Leistungsempfängern und Leistungsanbietern kein Umstellungsaufwand entsteht. Zudem liegen die Daten weiterhin bei Jobcenter/Rathaus und nicht bei Drittanbietern.
Chipkarte mit Terminals: Der Chip auf der Karte kann - wie bei einer Geldkarte – mit Geld an Terminals im Jobcenter/Rathaus aufgeladen werden. Hier entsteht ein Verlustrisiko für die Kinder. An den Terminals (Kartenlesegeräten) bei den Leistungserbringern kann Geld überwiesen oder abgebucht werden. Da Chipkarten weit verbreitet sind, ist eine Stigmatisierung der Leistungsempfänger gering. Bei einer Neueinführung dieses Systems entsteht ein zusätzlicher Sachaufwand für die Installation von Terminals bei den Leistungserbringern, der die Akzeptanz erschwert. Die Abrechnung wird auf den Chipkartenanbieter verlagert, damit liegen die zugehörigen Daten in fremden Händen, und es entsteht ein zusätzlicher Kostenaufwand für die Leistungen des Chipkartenanbieters sowie weiterer Personalaufwand für die Betreuung der Terminals.
Online-Anwendung mit Karte: Kern dieses relativ neuen Systems ist eine internetbasierte Anwendung mit Online-Konto und Passwortschutz. Voraussetzung ist immer ein internetfähiger PC. Das Online-Konto wird vom Jobcenter/Rathaus beladen. Leistungsempfänger können ihr Guthaben online einsehen und verwalten. Wie beim Online-Banking besteht die Möglichkeit Guthaben an einen Leistungserbringer virtuell zu überweisen. Das gleiche gilt für Leistungserbringer, die ebenfalls die für sie relevanten Transaktionen einsehen können und Guthaben von Leistungsempfängern abbuchen können. Die Abrechnung zwischen Jobcenter/Rathaus und Leistungserbringer wird vom Abrechnungsanbieter abgewickelt. Die Daten der Leistungsempfänger liegen auch hier in den meisten Fällen beim Abrechnungsanbieter, der den Schutz der Sozialdaten zuverlässig gewährleisten muss. Die Leistungen des Abrechnungsanbieters sind kostenpflichtig, eine evtl. Kosteneinsparung auf Seiten der Verwaltung ist nicht schätzbar. Dem Mehraufwand bei der Einführung einer Online-Anwendung steht eine mögliche Verringerung des Arbeitsaufwandes auf Seiten der Leistungserbringer gegenüber. Für die Leistungsempfänger selbst ist kein zusätzlicher Vorteil erkennbar, da sie wie bisher mit der Abrechnung ihrer in Anspruch genommenen Leistungen nicht in Berührung kommen.
Die Verwaltung hat die in der Anlage beigefügten Informationen zu elektronischen Abrechnungsverfahren zusammengestellt. Es handelt sich hierbei um 3 Kartenlösungen mit Online-Anwendung (Webbasiertes Onlineportal) und eine kartenlose Online-Anwendung. Bei allen Systemen wird aus der bisherigen Dreieckstruktur zwischen Leistungsträger, Leistungsempfänger und Leistungserbringer eine Viereckstruktur, weil der Abrechnungsanbieter dazukommt.
Für das Jobcenter bedeutet die Einführung einer Online-Anwendung einen höheren Verwaltungsaufwand, weil eine Schnittstelle zum System A2LL, dessen Einsatz in gemeinsamen Einrichtungen von der Bundesagentur für Arbeit vorgeschrieben ist, nicht vorhanden ist. Ein elektronischer Datenaustausch entfällt daher, es müssen zusätzliche Arbeitsschritte erfolgen, um die Daten in das System A2LL einzupflegen.
Ein elektronischer Datenaustausch mit der Außenstelle des Amts für soziale Leistungen in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber ist nicht möglich, weil die Außenstelle nicht an das im Rathaus eingesetzte System OK.Sozius angeschlossen ist.
Für die Leistungsempfänger bringt ein Wechsel vom Bewilligungsbescheid zur Bildungskarte keine erkennbaren Vorteile.
Für die Leistungserbringer könnten sich Vorteile durch die Auslagerung der Abrechnung ergeben, wenn die entsprechende Hardware auch in kleineren Vereinen oder bei ehrenamtlichen Mitarbeitern zur Verfügung steht und diese bereit sind, sich einzuarbeiten. Diesen Vorteilen stehen die Kosten für die Online-Anwendungen gegenüber:
Zusammenfassung der Kosten:
Leistungen
|
Anbieter A
|
Anbieter B
|
Anbieter E
|
Anbieter S
|
Einmalkosten
|
0,00 EUR
|
27.500,00 EUR
|
19.675,00 EUR
|
8.750,00 EUR
|
Laufende mtl. Kosten
|
1.250,00 EUR
|
Personalkosten der städt. EDV
|
3.750,00 EUR
|
1.000,00 EUR
|
Zusatzkosten
|
0,00 EUR
|
2.500,00 EUR
|
k. A.
|
k. A.
|
Voraussichtliche Kosten in den ersten 12 Monaten (o. MwSt).
|
15.000,00 EUR
|
30.000,00 EUR
|
64.675,00 EUR
|
20.750,00 EUR
|
Anzahl der Anträge für das Schuljahr 2012/2013:
|
Zahl der anspruchsberechtigten Kinder Stand: 30.09.2012
|
Zahl der gestellten Anträge Stand: 30.09.2012
|
Zahl der gestellten Anträge Stand: 30.11.2012
|
Zahl der gestellten Anträge Stand: 31.01.2013
|
Zahl der gestellten Anträge Stand: 30.04.2013
|
SGB II
|
1582
|
839
|
1007
|
1238
|
2067
|
SGB XII
|
26
|
20
|
24
|
25
|
44
|
Wohngeld
|
850
|
339
|
578
|
970
|
1678
|
KiZ
|
15
|
0
|
8
|
8
|
12
|
AsylbLG
|
37
|
47
|
59
|
61
|
90
|
Insgesamt
|
2510
|
1245
|
1676
|
2302
|
3891
|
bewilligt
|
|
1115
|
1451
|
1982
|
3383
|
abgelehnt
|
|
58
|
89
|
119
|
176
|
in Bearbeitung
|
|
72
|
136
|
201
|
332
|
Anzahl der Bewilligungen für das Schuljahr 2012/2013:
Zeitrahmen
|
Stand
31. Juli 2012 f. Schuljahr 2011/12
|
Stand: 30.09.2012
|
Stand: 30.11.2012
|
Stand: 31.01.2013
|
Stand: 30.04.2013
|
Klassenfahrt
|
538
|
24
|
78
|
192
|
314
|
eintägiger
Klassenausflug
|
34
|
0
|
3
|
4
|
6
|
Schulbedarf
|
1861
|
766
|
841
|
893
|
1605
|
Schülerbe-förderung
|
12
|
0
|
0
|
2
|
3
|
Lernförderung
|
38
|
0
|
0
|
9
|
18
|
Mittagessen
|
1696
|
296
|
468
|
759
|
1201
|
Soziale Teilhabe
|
529
|
29
|
61
|
123
|
236
|
Summe
|
4708
|
1115
|
1451
|
1982
|
3383
|
Die Verwaltung empfiehlt, von der Einführung einer Online-Anwendung für die elektronische Abrechnung der Kosten der in Anspruch genommenen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket durch die Leistungserbringer beim derzeitigen Erkenntnisstand abzusehen.
.Beschluss:
1. Der Prüfungsbericht wird zur Kenntnis genommen. Von der Einführung einer Online-Anwendung zur elektronischen Abrechnung der Kosten der in Anspruch genommenen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wird beim derzeitigen Erkenntnisstand abgesehen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt weiterhin zu prüfen und Erfahrungsberichte anderer Kommunen im Stadtrat vorzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
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5. / pl/11/5/13. Bahnparallele Damm, 2. BA, Straßenbau - Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Nachtrags-Vermögenshaushalt 2013
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
15.07.2013
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pl/11/5/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach Abschluss der Kreuzungsvereinbarung für die Eisenbahnbrücke Hanauer Straße und der Bau- und Finanzierungsvereinbarung Straßenbrücke Müllerstraße im Dezember 2012 hat die DB Netz AG die bahnseitigen Bauarbeiten ausgeschrieben und vergeben. Hierfür werden bis Ende des Jahres hohe Abschlagszahlungen fällig werden.
Zusätzlich sind vom städtischen Tiefbauamt noch im Sommer 2013 die Bauarbeiten für den Neubau der Straßenbrücke Müllerstraße zu vergeben, um durch einen zügigen Baufortschritt die Einhaltung der festgesetzten Sperrpausen gewährleisten zu können.
Der zu erwartende Mittelabfluss ist durch die im Haushalt 2013 bereitstehenden Mittel (Ansatz: 1.400.000 €, Haushaltsausgabereste: 697.665,10 €, davon zum 28.06.2013 bereits verausgabt: 1.774.880,80 €) nicht gedeckt, weshalb zusätzlich 3.700.000 € bereitgestellt werden müssen. Die Gesamtkosten der Maßnahme (24,328 Mio. €) ändern sich hierdurch nicht.
Die zusätzlich bereitgestellten Mittel werden durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage gedeckt.
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass im Nachtragshaushalt 2013 für die Fortführung der Bauarbeiten an der Bahnparallele Damm, 2. BA, Straßenbau, auf der Haushaltsstelle 1.6330.9512 überplanmäßig zusätzliche Mittel in Höhe von 3.700.000,-- € bereitgestellt werden. Der seitherige Ansatz erhöht sich dadurch von 1.400.000,-- € auf 5.100.000,--
€.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 4
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6. / pl/11/6/13. Ausbau der B26
- Bestätigung der Beschlüsse des Planungs- und Verkehrssenats vom 14.05.2013
- Antrag des Stadtrates Stefan Wagener (Bündnis 90 / Die Grünen) vom 16. Mai 2013
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
15.07.2013
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pl/11/6/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In seiner Sitzung am 14.05.2013 hat sich der Planungs- und Verkehrssenat aufbauend auf einem Bericht des Leiters des staatlichen Bauamtes ausführlich mit den Ausbauüberlegungen des Freistaates Bayerns für die B 26 zwischen der Ringstraße und der B 469 befasst. Es wurde nochmals von Seiten des Straßenbaulastträgers die Notwendigkeit des Ausbaus dargelegt und die Einordnung der derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren in das Verfahren zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans dargestellt.
Die im Rahmen des derzeit laufenden Vorverfahrens für einen neuen Bundesverkehrswegeplan geführten Diskussionen, sind unabhängig von der derzeit laufenden Planfeststellung zu sehen. Der Ausbau im Rahmen der Planfeststellung ist eine unabhängige Maßnahme, die eigenständig, leistungsfähig und verkehrlich sinnvoll ist. Weitere Ausbauüberlegungen der B26 sind daher unabhängig vom laufenden Planfeststellungsverfahren zu betrachten.
Der Beschlussvorschlag fasst die Diskussion im Stadtrat nochmals zusammen. Er bestätigt und bekräftigt die Beschlussfassung des Planungs- und Verkehrssenats. Diese Bekräftigung hat insbesondere Gewicht für die Frage der Durchführung eines Erörterungstermins im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens.
.Beschluss: 1
Die Anträge der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 16.05.2013 (Anlage 2) sowie von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 12.07.2013 (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
1. Die zum Planfeststellungsverfahren vorgebrachten Anregungen zur Veränderung der Planung insbesondere hinsichtlich der vorgesehenen Gabionenwände entlang des Park Schönbusch werden bestätigt. Ebenfalls bestätigt wird die Aufforderung an den Freistaat, die lückenhafte Pappelallee nachzupflanzen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 5
.Beschluss: 3
Die Stadt Aschaffenburg erwartet von der Regierung von Unterfranken die Durchführung eines öffentlichen Erörterungstermins im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
.Beschluss: 4
Die Stadt Aschaffenburg lehnt einen weiteren Ausbau der Darmstädter Straße zwischen Thyssenbrücke und Westring ab und befürwortet daher auch keine Aufnahme dieses Teilabschnitts in den Bundesverkehrswegeplan.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
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7. / pl/11/7/13. Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
- Einziehung Teilfläche des Parkplatzes "Am Güterberg"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
15.07.2013
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pl/11/7/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtkämmerei – Sachgebiet Liegenschaften – liegt ein Antrag auf Kauf der öffentlichen Verkehrsfläche Fl.Nr. xxx vor.
Die Absicht der Einziehung wurde am 05.10.2012 im Amtsblatt der Stadt Aschaffenburg bekannt gemacht. Im förmlichen Entwidmungsverfahren gingen bei der Verwaltung während der 3-monatigen Einspruchsfrist keine Einsprüche gegen diese Entwidmung ein.
Die Einziehung bzw. der Verkauf der Teilfläche wurde in den letzten Monaten in der Verwaltung und bei den Stadtratsmitgliedern diskutiert.
Dabei wurden folgende Fragestellungen und Sachverhalte erläutert:
? Befinden sich nach der Einebnung von Gräbern in den 60-er Jahren noch Gebeine an diesem Standort ?
? Reichen die dortigen Parkplätze aufgrund der starken Nachfrage von Anwohnern, Friedhofsbesuchern und Besuchern des JuKuZ aus ?
? Wurden von der Stadtverwaltung in der Vergangenheit Ankaufsanfragen für Stellplatzflächen von Privatpersonen im Innenstadtbereich abgelehnt und entsteht durch den Verkauf ein „Präzedenzfall“ ?
? Sind städtebauliche Aspekte tangiert ?
Themenbereich „Gräber“
Vermeintlich sind nach dem zweiten Weltkrieg Außengräber am Güterberg angelegt worden, als der Altstadtfriedhof voll belegt war. Verfallene Gräber seien dann in den 60er Jahren eingeebnet und die Gebeine darin belassen worden.
Laut Aussage von Zeitzeugen wurden die Gräber entlang der Friedhofsmauer des Altstadtfriedhofs am Güterberg (jetzige Parkplatzfläche) in den 50er Jahren aufgelassen und die Gebeine umgebettet. Die zum Verkauf angestrebte Teilfläche des Parkplatzes war, laut Aussage des vorherigen Eigentümers des Anwesens Güterberg x (bis 1987), keine Bestattungsfläche, sondern eine Grünfläche mit Bäumen.
Themenbereich „Parkplätze für größere Beerdigungen“
Die drei Stellplätze unterliegen aus unterschiedlichen Gründen (Altstadtfriedhof, Innenstadt, JUKUZ) einem hohen Parkdruck. Es sind die nächstgelegenen, kostenlosen Parklätze zur Innenstadt. Insbesondere bei größeren Beerdigungen kann es daher zu Behinderungen und Falschparkern in der Nachbarschaft kommen. (Bis zur Sitzung wird eine Foto-Dokumentation erstellt)
Themenbereich „Präzedenzfall“
In den letzten Jahren hat die Stadt aus grundsätzlichen Erwägungen stets davon Abstand genommen, öffentlich-rechtlich gewidmete Parkplätze im Innenstadtbereich von Privatpersonen zu verkaufen, um bei hohem Parkdruck keine private Privilegierung zu schaffen (Am Heißen Stein, gegenüber Hotel Syndikus, Unterhalb der Willigisbrücke).
Themenbereich „Städtebauliche Einbindung“
Bis in die Vorkriegszeit war die Teilfläche wohl als Bauland genutzt, wie die Brandwand des Gebäudes Güterberg 6 vermuten lässt. Eine Bebauung zur Brandwand käme der historischen Situation entgegen.
.Beschluss:
1. Zugestimmt bzw. abgelehnt wird:
„Mit Wirkung vom 15.07.2013 wird folgende Fläche gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) eingezogen:
Parkplatz „Am Güterberg“ (Teilfläche)
Fl.-Nr. 988 (Gemarkung Aschaffenburg)
Länge: 8 m
Fläche: 76 qm“
2. Mit Stimmenmehrheit des Stadtrates wird abgelehnt, den jetzigen Zustand zu belassen.
3. Finanzreferent xx stellt anschließend fest, dass die Fläche damit entwidmet und verkauft werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. / pl/11/8/13. PL/11/8/13
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
15.07.2013
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pl/11/8/13 |
.Beschluss:
1. Der Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 13.07.2013 (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Bericht der Geschäftsleitung des Klinikums Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:04 Uhr