Datum: 16.07.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/7/1/13 SPNR. PVS/7/1/13
2pvs/7/2/13 SPNr. PVS/7/2/13
3pvs/7/3/13 ÖPNV-Konzept Aschaffenburg; - Potenzialabschätzung für die Schienenverbindung zwischen Großostheim und Aschaffenburg bzw. zum Schulzentrum Leider - Potenzialabschätzung zur Nutzung des Stadtrings durch Buslinien - Vortrag vom Gutachterbüro planmobil
4pvs/7/4/13 Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für das Gebiet "Nordöstlich Beckerstraße" (Nr. 3/26) im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. 6055, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 6055/6, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße; - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung
5pvs/7/5/13 Gesamtfortschreibung Landesentwicklungsprogramm Bayern; - Stellungnahme zur erneuten Anhörung
6pvs/7/6/13 Altlasten Standortübungsplatz; - Bericht
7pvs/7/7/13 Kleinräumige Änderungen straßenbezogener Regelungen in den Bewohnerparkgebieten Brentanoviertel (A9), Pestalozziviertel (A11), Pompejanumsviertel (A6) und Herz-Jesu-Viertel (A7)
8pvs/7/8/13 Parkregelung Gutwerkstraße
9pvs/7/9/13 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) -Widmung Wilhelminenstraße
10pvs/7/10/13 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 09.04.2013 wegen "Erhaltungssatzung zum Schutz der Mieter in Aschaffenburg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.05.2013
11pvs/7/11/13 SPNr. PVS/7/11/13

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1. / pvs/7/1/13. SPNR. PVS/7/1/13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2013 ö Beschließend 1pvs/7/1/13

.Beschluss:

Frau Stadträtin xx beantragt, dass heute bei TOP 1 der Tagesordnung keine Entscheidung über die Empfehlung des Gutachters zur Einrichtung einer Schienenverbindung im Korridor Aschaffenburg / Leider – Großostheim erfolgen soll.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pvs/7/2/13. SPNr. PVS/7/2/13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2013 ö Beschließend 2pvs/7/2/13

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung über die Sanierung des Kreisverkehrs an der City-Galerie (Kreuzung Heinsestraße/Goldbacher Straße/Platanenallee) am 26.08.2013 und über die Umleitungsstrecke wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Bericht der Verwaltung über die geänderte Planung zur Errichtung eines gemeinsamen Rad- und Fußweges und von Parkplätzen in der Grünewaldstraße vor dem Gentilhaus wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pvs/7/3/13. ÖPNV-Konzept Aschaffenburg; - Potenzialabschätzung für die Schienenverbindung zwischen Großostheim und Aschaffenburg bzw. zum Schulzentrum Leider - Potenzialabschätzung zur Nutzung des Stadtrings durch Buslinien - Vortrag vom Gutachterbüro planmobil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2013 ö Beschließend 3pvs/7/3/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Vorbemerkungen und Aufgabenstellung des Gutachtens

Die Stadtwerke Aschaffenburg haben die Bürogemeinschaft planmobil/LK Argus, Kassel, im Januar 2010 mit der Untersuchung zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im Korridor Großostheim/Aschaffenburg und im Stadtgebiet bezogen auf die Nutzung der Ringstraße für den Busverkehr beauftragt. Der Markt Großostheim hat das Verkehrskonzept zu Teil 1 – Potenzialabschätzung für den Schienenverkehr zwischen Großostheim und Aschaffenburg mitfinanziert und war in den Bearbeitungs- und Diskussionsprozess aufs Engste eingebunden. Das Gutachten wird im Gemeinderat des Marktes Großostheim voraussichtlich am 23.07.2013 vorgestellt und beraten. Die Beschlussempfehlungen der Verwaltungen sind inhaltlich aufeinander abgestimmt. Die Bearbeitung des Gutachtens in der Stadt Aschaffenburg erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung als Aufgabenträger für den ÖPNV.

Anlass für das vorliegende Gutachten war:

-        die Verkehrsbelastungen auf der ST 3115 (Großostheimer Straße) in den Verkehrsspitzenzeiten mit langen Fahrzeiten für den Busverkehr,

-        die politischen Forderungen auf eine Reaktivierung der Bachgau-Bahn als Reaktion auf die Verkehrsbelastungen im Korridor zwischen Aschaffenburg und Großostheim,

-        die 2008 entwickelten groben Planungsüberlegungen zur Nutzung der Hafenbahn für den Schülerverkehr und deren Einbindung in ein ÖPNV-Konzept für die Stadtteile Nilkheim und Leider unter Berücksichtigung des Fahrgastpotenzials,

-        sowie das Potential des fertig gestellten Stadtrings für eine Bedienung durch den Busverkehr herauszuarbeiten.

Die Studie zeigt auf, welche verkehrlichen und wirtschaftlichen Bewertungen mögliche Bedienungsalternativen haben und welche Fahrgastpotenziale für geänderte ÖPNV-Bedienungen abgeschätzt werden können. Die Studie trifft grundlegende Aussagen allerdings ohne Detailbetrachtungen z. B. zur technischen Realisierbarkeit der Inbetriebnahme der Schienenstrecke.


2. Rahmenbedingungen

Der Untersuchungsraum für die Inbetriebnahme der Schienenstrecke umfasst die Stadt Aschaffenburg, insbesondere die Stadtteile Nilkheim und Leider, und den Markt Großostheim.

Die berücksichtigten Grundlagendaten umfassen:

-        Einwohner im Untersuchungsraum,
-        Schulstandorte mit Schülerzahlen,
-        Arbeitsplatzschwerpunkte mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten nach Wohn- und Arbeitsort sowie Ein- und Auspendler,
-        Pendlerverflechtung und
-        Fahrgastnachfragedaten nach Linienein- und aussteiger.

Bei der Bewertung des ÖPNV – Angebotes werden die im Nahverkehrsplan von 2007 festgelegten Qualitätsstandards zur Erschließungsqualität (Haltestellen Einzugsbereiche), Bedienungsqualität (Takt) und Verbindungsqualität (Geschwindigkeit) als Vorgabe berücksichtigt.


3. Die bestehenden ÖPNV-Angebote im Korridor Aschaffenburg (Nilkheim / Leider) – Großostheim


3.1. Großostheim – Aschaffenburg – Zentrum

Es verkehren die Regionalbuslinien 53, 54 und 55 jeweils montags bis freitags im 60-Minuten-Takt. (samstags – sonntags 120 Minuten). Die Fahrzeit beträgt durchschnittlich 90 Minuten. Im Haltestelleneinzugsbereich wohnen rund 6.600 Einwohner. Die Erschließungswirkung beträgt 79%.

3.2. Aschaffenburg – Nilkheim – Zentrum

Der Stadtteil wird durch die Stadtbuslinie 6 und randlich von den Regioalbuslinien 53, 54 und 56 erschlossen. Die Bedienung erfolgt im 30-Minuten-Takt (Regelbedienung). Taktverdichtungen in der Hauptverkehrszeit. Die Fahrzeit beträgt zum Hauptbahnhof maximal 16 Minuten. Es werden rund 5.800 Einwohner erschlossen, was einer Erschließungswirkung von 98 % entspricht.

3.3. Aschaffenburg – Leider – Aschaffenburg – Zentrum

Der Stadtteil Leider wird durch die Stadtbuslinie 3 erschlossen. Sie verkehrt montags bis samstags im 15-Minuten-Takt. An Sonntagen im 60-Minuten-Takt. Die Fahrzeit beträgt zum Hauptbahnhof 16 Minuten. Im 300 Meter Radius der Haltestellen wohnen rund 3.300 Menschen (Erschließungswirkung 93%).

3.4. Aschaffenburg – Leider – Schulzentrum – Aschaffenburg – Zentrum

Das Schulzentrum und der Berufsschulstandort sind zu Schulzeiten mit einem dichten Angebot angebunden. Die Linie 3 ist weiter verdichtet mit bis zu 10 Fahrten in der Spitzenstunde. Die umsteigefreie Fahrt vom Hauptbahnhof dauert maximal 10 Minuten. Zwei Bushaltestellen liegen in kurzer Entfernung zum Schulzentrum.

3.5. Weitere ÖPNV-Angebote im erweiterten Untersuchungsraum

Es bestehen weitere Linienverbindungen mit Bedeutung für die vorliegende Aufgabenstellung. Auf die Aussagen im Gutachten (Seite 26 f.) wird verwiesen.

3.6. Beurteilung des bestehenden ÖPNV-Angebotes

Das ÖPNV-Angebot in Korridor Aschaffenburg (Nilkheim – Leider) – Großostheim wird hinsichtlich der Bedienungs- und Erschließungsqualität als gut bewertet. Betriebliche Probleme bestehen bei der Fahrplansicherheit auf der Großostheimer Straße durch häufige Stauerscheinungen im gesamten Verlauf der Großostheimer Str. bis ins Industriegebiet jeweils lastrichtungsbezogen.



4. Schienenverbindung Aschaffenburg – Großostheim

4.1 Vorhandene Infrastruktur

Zwischen Aschaffenburg und Großostheim besteht keine durchgängige Schienenverbindung mehr. Im regelmäßigen Güterfahrbetrieb ist der Abschnitt Hafenbahn bis zum Hafenbahnhof Leider. Als Streckenabschnitt vorhanden ist ein Industriegleis zum Gewerbegebiet Nilkheim West bis zur Firma Linde / Transgas. Die Gleisanlagen zwischen Obernburger Straße und Großostheim wurde 1994 abgebaut. Die Trasse wird heute als landwirtschaftlicher Weg bzw. Fahrradweg genutzt. Innerhalb Großostheims ist die Trasse nicht mehr vorhanden. Sie wurde in den letzten Jahren teilweise privatisiert und an vielen Stellen überbaut.


4.2 Fahrgastpotential/Fahrgastnachfrage und Fahrzeiten

Das Fahrgastpotential im ÖPNV zwischen Großostheim und Aschaffenburg liegt bei rund 2.200 Personen. Die Fahrgastnachfrage auf der Schienenverbindung wird durch die Randlage eines Bahnhofs in Großostheim als gering eingeschätzt. Die Fahrzeiten zwischen Großostheim  und AB-Hbf. würden sich über die Schiene um 3-5 Minuten verkürzen. Deutliche Fahrzeitgewinne sind in der Relation Großostheim – Hochschule zu erwarten, da im Busverkehr keine umsteigefrei Verbindung besteht, jedoch müsste die Anzahl der tatsächlichen Nutzer dieser Verbindung noch ermittelt werden. Zwischen den südlichen Ortsteilen Großostheims und Aschaffenburgs ergäben sich jedoch deutliche  Fahrzeitverlängerungen, da ein Umsteigen von der Schiene am Ortsrand auf den Bus erforderlich wird.


4.3 Bewertung

Die Reaktivierung der Schienenverbindung Aschaffenburg – Großostheim wird von den Gutachtern nicht empfohlen. Die Erschließung kann nur bis zum nördlichen Ortsrand von Großostheim erfolgen und bedarf von dort einer weiteren Feinerschließung durch den Bus. Die Errichtung der Schienenverbindung bedarf erheblicher Investitionen in Trasse, Haltepunkte und Kreuzungsbauwerke. Sie liegen nach Grobschätzung des Gutachtens bei rund neun bis zwölf Millionen Euro. Durch den gebrochenen Verkehr gehen die Gutachter auch von einem Rückgang der Fahrgastnachfrage im Korridor Aschaffenburg – Großostheim aus. Ein paralleler Verkehr von Bus und Bahn ist unwirtschaftlich und wird daher nicht befürwortet. Weiterhin müsste überprüft werden, ob auf dem Abschnitt Hbf –Südbahnhof, insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Mehrverkehre auf der Maintal- und Bachgaubahn, ausreichende Kapazitäten überhaupt noch möglich wären.


5. Bedienungsalternativen im Korridor Aschaffenburg – Großostheim

Das Gutachten hat zusätzlich weitere Verkehrsalternativen geprüft. Im Einzelnen sind dies:

Im Korridor Aschaffenburg-Großostheim

-        schnelle ÖPNV-Verbindung im Busverkehr über die ST 3115 – Obernburger Straße – Darmstädter Straße Richtung Aschaffenburg Hauptbahnhof (Bedienungsalternative A1)
-        Beschleunigung der bestehenden Busverkehrslinien (Bedienungsalternative A3)

Im Korridor Aschaffenburg-Nilkheim-Leider

-        einem Schienenangebot auf der Hafenbahn zwischen Aschaffenburg Hauptbahnhof mit einzelnen Fahrten für den Schülerverkehr und den Berufsverkehr in die Gewerbegebiete Nilkheim – Leider (Bedienungsvariante B1)
-        ein regelmäßiges Schienenangebot auf der Hafenbahn zwischen Aschaffenburg – Hauptbahnhof und Nilkheim – Leider im Stundentakt mit Neuausrichtung der Busverkehre (Bedienungsvariante B2).


Eine Nutzung des fertigen Stadtrings durch:

-        Führung einzelner zusätzlicher Fahrten in der Hauptverkehrszeit über den Stadtring zum Hauptbahnhof / ROB (Expressfahrten Bedienungsvariante C1)



5.1 Bewertungen der Bedienungsalternativen

Das Plangutachten bewertet die Bedienungsalternativen wie folgt:

-        Die schnelle ÖPNV-Anbindung über die Darmstädter Straße zum Hauptbahnhof (A1) bietet Fahrzeitgewinne von rund 25%. Eine sinnvolle Neuerschließung von Stockstadt und Leider kann nicht erkannt werden. Fehlende Haltestellen und auch nur begrenzte Möglichkeiten welche einzurichten (Ausbau Darmstädter Str. B 26 zwischen Waldfriedhof und Hafenzufahrt Mitte) stellen den Punkt in Frage. Der Fahrgastgewinn wird mit rund 200 zusätzlichen Personen angegeben.

-        Die Bedienungsvariante A3 (Beschleunigungsvariante) schafft bei gleichbleibender Bedienung der Siedlungsräume und mit geringen Fahrzeitgewinnen von rund 1-2 Minuten, Fahrplansicherheit. Der Fahrgastzuwachs ist allerdings gering. Das Gutachten geht von zusätzlich 80  Personen aus.

-        Ein Schienenangebot zwischen AB-Hauptbahnhof und AB-Leider für den Schülerverkehr mit einzelnen Fahrten für den Berufsverkehr (Bedienungsvariante B1) hat den Vorteil einer schnellen betrieblich-stabilen Verbindung. Neue Fahrgastpotenziale sind aus dem Einzugsbereich der Haltepunkte AB-Hochschule und AB-Süd zu gewinnen. Nachteilig ist die Bedienung der Innenstadt, da nur die Haltepunkte am östlichen Rand der Innenstadt von Aschaffenburg angefahren werden können. Ein kombiniertes Bus- / Schienenangebot zu unterschiedlichen Zeiten führt zu einer schlechten Merkbarkeit für den Fahrgast.

-        Das regelmäßige Schienenangebot (Bedienungsvariante B2) unterscheidet sich hinsichtlich der Bewertung nur wenig von der Bedienungsvariante B1.

-        Voraussetzung dieses Betriebs wäre eine Anpassung des Busangebotes auf den Linien 3 und 6. Wegen der Feinerschließung kann auf eine Busbedienung in den Stadtteilen nicht verzichtet werden, was generell den Betriebsaufwand erhöht. Die umwegige Schienentrasse zwischen Aschaffenburg Hauptbahnhof und Leider führt auch zu keinen Fahrzeiteinsparungen gegenüber der direkten Busverbindung. Das gesamte Fahrgastaufkommen wird mit 1.650 Variante B1 und 2.200 Fahrgästen in Varianten B2 abgeschätzt.

6. Empfehlungen zum weiteren Vorgehen

Mit  dem vorliegenden Gutachten wird deutlich, dass eine Schienenverbindung im Korridor Aschaffenburg – Großostheim sowie auf Teilstrecken mit Anbindung von Nilkheim und Leider (Bedienungsvarianten B1 und B2) aufgrund

- umwegiger Trassenführung,
- der Randlage der Siedlungsschwerpunkte,
- unvollständiger bzw. fehlender Infrastruktur sowie
- hoher Kosten für die Gleisinfrastruktur
zu keiner zusätzlichen Verkehrsnachfrage und nicht zur Verbesserung der ÖPNV-Struktur führt.

Die Einbindung der Ringstraße in das Busliniennetz mit direkt geführten Linien zu  Hauptverkehrszeiten und der Beschleunigung des Busverkehrs wird dagegen als zielführender eingeschätzt. Es soll daher eine Vertiefung der Aufgabenstellung im aktuellen Nahverkehrsplan erfolgen. Die Verwaltung wird diesen Aspekt daher im Rahmen der laufenden Arbeiten zum neuen Nahverkehrsplan vertiefend prüfen und weiter ausarbeiten.

.Beschluss: 1

Die Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.07.2013 und von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 12.07.2013 mit dem Inhalt, die Empfehlung des Gutachters heute nicht zu beschließen werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

1. Das Gutachten der Bürogemeinschaft planmobil / LK-Argus zur ÖPNV-Entwicklung im Raum Aschaffenburg-West bestehend aus den Teilen
- Potenzialabschätzung für die Schienenverbindung zwischen Großostheim und Aschaffenburg bzw. zum Schulzentrum Leider
- Potenzialabschätzung zur Nutzung des Stadtrings durch Buslinien
(Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Verbesserung des allgemeinen ÖPNV im Bereich Aschaffenburg-West im Rahmen des neuen Nahverkehrsplans eine Stadtbuslinienführung über die Ringstraße vertiefend zu prüfen und weiter auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. / pvs/7/4/13. Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für das Gebiet "Nordöstlich Beckerstraße" (Nr. 3/26) im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. 6055, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 6055/6, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße; - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2013 ö Vorberatend 4pvs/7/4/13
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2013 ö Beschließend 2pl/13/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1:

Planungsanlass

In der Sitzung vom 14.01.2013 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „nordöstlich Beckerstraße“ zwischen Hartmannstraße, Beckerstraße und Gentilstraße (Nr. 3/26) beschlossen. Der Bebauungsplan löst einen Teil des rechtsgültigen Baulinienplanes Nr. 10 ab. Das Plangebiet umfasst zwei Grundstücke, die durch den Butzbachweg voneinander getrennt sind, zum einen einen Teil des Grundstücks der ehemaligen Jugendherberge (FlurNr. xx) und zum anderen das östlich anschließende Grundstück (FlurNr. xx) mit 3 Zeilenbauten.

Mit dem Freiwerden des städtischen Grundstücks der ehemaligen Jugendherberge, entstehen neue Entwicklungsperspektiven. Der vordere Teil des Grundstücks soll durch den Bebauungsplan eine an den Gebäudebestand entlang der Beckerstraße angepasste Baudichte erhalten, der Baulinienplan lässt bisher eine zweigeschossige Bebauung mit einer GFZ von 0,5 zu. Die Festsetzungen orientieren sich an der Bebauung entlang der Beckerstraße.

Der hintere Teil des Grundstücks ist nicht Teil des Plangebietes, er soll nach den Vorgaben des rechtsgültigen Baulinienplans Nr. 10 mit Einfamilienhäusern bebaut werden.

Auch für das benachbarte Grundstück zwischen Butzbachweg und Gentilstraße werden neue Entwicklungsperspektiven eröffnet. Ausgehend von der Sicherung des baulichen Bestands wird auch hier analog der Festsetzungen zur ehemaligen Jugendherberge eine bauliche Verdichtung ermöglicht.

Planungsziele

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden folgende Planungsziele für die weitere Entwicklung des Plangebietes formuliert:

-        Es ist eine wohnbauliche Nutzung (WR / WA) zu realisieren.
-        Eine Neubebauung soll sich konfliktarm in die umgebende Siedlungsstruktur einpassen und vorhandene Siedlungsmuster aufgreifen, ohne neue städtebauliche Brüche zu erzeugen.
-        Die im Plangebiet gelegenen, zur Beckerstraße orientierten Grundstücke bzw. Grundstücksteile vertragen und rechtfertigen im Vergleich zum jetzigen Bestand eine Nachverdichtung.
-        Angrenzend an die Beckerstraße ist eine bis zu dreigeschossige Bebauung, gegebenenfalls auch mit zusätzlichem Staffelgeschoss, in offener Bauweise denkbar; die gegenüberliegende vier- bis fünfgeschossige Wohnbebauung südlich der Beckerstraße kann allerdings nicht als maßstabsprägend herangezogen werden.
-        Im Falle eines Geschosswohnungsbaus ist der ruhende Verkehr vorrangig in Tiefgaragen unterzubringen. In Abhängigkeit der im Bebauungsplan festzusetzenden Geschossflächenzahl (GFZ) sind gegebenenfalls Geschossflächenzuschläge im Sinne des § 21a Abs. 5 BauNVO regelbar.
-        Die Laubbäume entlang der Beckerstraße und der Hartmannstraße sind aufgrund ihrer ortsbildprägenden Qualität dauerhaft zu erhalten.


Städtebauliches Konzept

Die genannten Planungsziele wurden nun dem Bebauungsplan-Vorentwurf zugrunde gelegt und in ein städtebauliches Konzept gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 6.586 qm (d.h. rund 0,6 ha), das Grundstück der ehemaligen Jugendherberge ist ca. 2.440 qm groß, das anschließende Grundstück hat eine Größe von ca. 2.770 qm. 

Auf dem Grundstück Flurnr. xx (Anwesen Beckerstraße xx) sind 2 Baufenster für eine Wohnbebauung vorgesehen, eines entlang der Hartmannstraße und eines entlang der Beckerstraße. Die Stellplätze sind in einer Tiefgarage unterzubringen, deren Einfahrt über die Hartmannstraße erfolgen soll. Am Butzbachweg können 4 Stellplätze in einer Stellplatzanlage eingerichtet werden. Entlang der Beckerstraße sind mindestens drei Bäume zu erhalten. Im rückwärtigen Bereich soll das Grundstück zum Nachbargrundstück durch einen Pflanzstreifen eingegrünt werden. 

Für das bebaute Grundstück Flurnr. xx (Anwesen Beckerstraße xx sowie Gentilstraße xx) sieht der Vorentwurf des Bebauungsplans ebenfalls 2 Baufenster vor, die so gefasst sind, dass zum einen die bestehende Bebauung gesichert wird. Es ist aber auch möglich, durch eine Neubebauung eine Nachverdichtung analog des Nachbargrundstücks  umzusetzen. Die bauliche Anordnung der Baufenster ist am Butzbachweg gespiegelt, so dass eine städtebaulich einheitliche Entwicklung sichergestellt wird. Zur Gentilstraße wird die Gebäudehöhe um 1 Geschoss reduziert, um dort den Übergang zu der angrenzenden, niedrigeren Bebauung auf der gegenüberliegenden Seite der Gentilstraße zu schaffen.


Wesentliche Inhalte des Vorentwurfs des Bebauungsplanes:

Art und Maß der baulichen Nutzung
Die beiden Baugebiete werden als allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung ist gegenüber der bisherigen Bebauung erhöht worden und orientiert sich an der gegenüberliegende Bebauung der Beckerstaße. Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) ist mit 0,4 und die Geschossflächenzahl (GFZ) mit 1,0 vorgesehen. Im Sinne des § 21 Abs. 5 Baunutzungsverordnung kann die zulässige Geschossfläche um die Fläche der in einer Tiefgarage untergebrachten notwendigen Stellplätze erhöht werden.
Maximal können 3 Vollgeschosse mit einem Dachgeschoss oder einem Staffelgeschoss (als Vollgeschoss) bebaut werden. Das Staffelgeschoss ist umlaufend 2 m zu den unteren Geschossen zurückversetzt zulässig. Diese Vorgaben spiegeln sich auch in der maximalen Traufhöhe mit 9 m und einer Firsthöhe von maximal 12 m wider. In dem Baufenster an der Gentilstraße sind 2 Vollgeschosse und ein Dachgeschoss bzw. ein Staffelgeschoss als Vollgeschoss festgesetzt. Dementsprechend sind auch die Trauf- und Firsthöhe auf 6 und 9 m angepasst. Bezugspunkt der jeweiligen Trau- und Firsthöhen sind eingemessene Höhenpunkte auf den Straßenflächen, die im Bebauungsplan angegeben sind.


Bauweise
Festgesetzt ist eine offene Bauweise, entsprechend der umliegenden Bebauung, so dass bei der aktuellen Grundstücksbreite je zwei Baukörper vorgesehen werden könnten. 


Überbaubare und nicht überbaubare Flächen, Grünflächen
Die überbaubaren Flächen werden mit einer Bautiefe von 14 m festgesetzt. Die Abstandsflächenbestimmung des Art. 6 der Bayerischen Bauordnung ist nicht anzuwenden. Zwischen Beckerstraße und Baufenster ist ein Abstand von 7 m vorgesehen, so dass die bestehenden Bäume und die zukünftige Bebauung ausreichend Platz voneinander haben.
Insgesamt sind 4 Bäume zum dauerhaften Erhalt festgesetzt, 3 davon entlang der Beckerstraße.
Zwischen den beiden Baufenstern können die Nebenanlagen gebündelt werden, d.h. dort sollen Fahrradabstellanlagen, Müllsammelbehälter etc. vorgesehen werden.

Zur nördlichen Grundstücksgrenze ist ein 3-4 m breiter Grünstreifen, d.h. eine Fläche zum Neuanpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen vorgesehen, der zum einen zur Eingrünung der Grundstücke entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze vorgesehen werden soll und zum anderen für Ersatzmaßnahmen dienen kann.
Aufgrund des Verfahrens nach § 13 a BauGB ist kein Umweltbericht und keine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung erforderlich.


Erschließung und Entwässerung
Die Erschließung und Entwässerung erfolgt über die bestehenden Straßen Beckerstraße, Hartmannstraße, Butzbachweg und Gentilstraße. Die Tiefgarage ist gänzlich unter Erdoberfläche vorzusehen und mit einer Vegetationsschicht zu begrünen. Die Zufahrt der Tiefgarage soll über die Hartmannstraße erfolgen, entlang des Butzbachwegs ist die Anlage von 4-5 oberirdische Stellplätzen möglich.


Örtliche Bauvorschriften
Als Dachform sind Flachdach, Satteldach oder Pultdach mit einer Dachneigung bis zu 35° zulässig.


Zu 2. und 3.:

Die nächsten Verfahrensschritte, die es durchzuführen gilt, sind die Unterrichtung der Öffentlichkeit (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Billigung des Bebauungsplan-Vorentwurfs vom 01.07.2013 soll die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch einen dreiwöchigen Aushang dieses Planentwurfs erfolgen. Die Behörden werden um schriftliche Stellungnahme gebeten.

.Beschluss:

1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „Nordöstlich Beckerstraße“ im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. xx, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße (Nr. 03/26) vom 01.07.2013 wird gebilligt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Vorentwurfs die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden kann, entsprechend zu unterrichten (frühzeitige Behördenbeteiligung).

Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist folgendes Verfahren anzuwenden:

Der Bebauungsplan-Vorentwurf ist für die Dauer von 3 Wochen öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind bekannt zu machen, mit dem Hinweis, dass während dieser Frist Äußerungen zur dargelegten Planung vorgebracht werden können.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. / pvs/7/5/13. Gesamtfortschreibung Landesentwicklungsprogramm Bayern; - Stellungnahme zur erneuten Anhörung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2013 ö Beschließend 5pvs/7/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Landtag hat seine Beratungen zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms am 20.06.2013 abgeschlossen. Den Kommunen und anderen  Trägern öffentlicher Belange wird nun zu der veränderten Fassung nochmals bis zum 26.07.2013 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Stadt Aschaffenburg hat bereits zweimal zum Entwurf Stellung genommen und dabei die Aspekte thematisiert, die aus Sicht der Interessenslage der Stadt Aschaffenburg von Bedeutung sind.
Bereits im Rahmen der zweiten Anhörung hatte das Ministerium ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stellungnahmen zum veränderten Entwurf sich nur auf Veränderungen beziehen dürfen. Dies gilt auch für den jetzt vorliegenden dritten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms. Die vorliegende Stellungnahme nimmt daher keine umfassende Betrachtung vor, sondern muss sich auf die vorgenommenen Änderungen beschränken. Dies ist bedauerlich, da etliche Regelungen im neuen LEP durchaus aus Sicht der Städte unvorteilhaft und unausgewogen sind. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zum Einzelhandel, sowie zum Gebot der Innenentwicklung und den Aussagen zur Steuerung der Energiewende.

Die Stadtverwaltung empfiehlt die Stellungnahme mit den entsprechenden Anmerkungen der Begründung zu beschließen.

Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg:

Die Stadt Aschaffenburg nimmt den geänderten Teil des Landesentwicklungsprogramms (Stand vom 20.06.2013) aus ihrer Sicht wie folgt Stellung:

In dem vorliegenden geänderten Entwurf zum LEP wurde an zwei Stellen den Anregungen der Stadt und sicherlich anderer Einwendungsführer Rechnung getragen. Besonders herauszustellen ist die gleichrangige Nennung der grenzüberschreitenden Metropolregion Frankfurt / Rhein – Main. Mit den zwei anderen bayerischen Metropolregionen und im Kapitel „Kultur“ die Berücksichtigung regionaler Spezifika der Denkmallandschaft.


I.        Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm (LEP)

Die in der Verordnung zur Einführung des LEP festgelegte und im Jahr 2014 einzuleitende Teilfortschreibung des LEP zur Festlegung der Mittel- und Oberzentren wird begrüßt und unterstützt. Es wäre allerdings wünschenswert gewesen, diesen wichtigen Änderungsaspekt, für den ein besonderer Handlungsbedarf besteht, in das jetzige Verfahren einzubinden. Die Stadt Aschaffenburg erwartet von dieser Teilfortschreibung klare, nachvollziehbare und wissenschaftlich fundierte Regelungen für die Ausweisung der Orte der verschiedenen Qualitätsstufen.


II.        Landesentwicklungsprogramm

1.1.1        Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen

Das Ziel bei der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Teilräumen des Landes, die Stärken und Potenziale der Teilräume zu entwickeln, wird unterstützt, da hierdurch die lokalen Spezifika zur Grundlage der Entwicklung gemacht werden können und somit die Eigenart gewahrt und entwickelt wird.


1.1.2        Demographischer Wandel – Räumlichen Auswirkungen begegnen

Die Verstärkung der Verpflichtung raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Daseinsvorsorge und der Siedlungsentwicklung, auf den demographischen Wandel abzustellen, ist zu begrüßen, da hierdurch die erkennbaren demographischen Veränderungen stärker als bisher vorgesehen,  zur Grundlage der kommunalen Entwicklungsplanung werden.



1.4.3        Europäische Metropolregion

Die gleichrangige Aufzählung der Metropolregionen München, Nürnberg und Frankfurt / Rhein – Main im jetzt vorliegenden Entwurf wird begrüßt. Sie entspricht der Bedeutung des Rhein-Main-Raums auch für die bayerische Landesentwicklung, und stärkt außerdem die Position der bayerischen Gemeinden im Rhein-Main-Raum mit dem weit nach Hessen strahlenden Oberzentrum Aschaffenburg.





3.2      Innentwicklung vor Außenentwicklung

Die vorgesehene Abschwächung der Verpflichtung Innenentwicklung vor Außenentwicklung zu betreiben wird durch die Einführung des Wortes „möglichst“ kritisiert. Diese Abschwächung relativiert die Nachweispflicht der Gemeinden noch weiter als bisher vorgesehen. Im Interesse kompakter, energiesparender und verkehrsvermeidender Siedlungsstrukturen sollte Innenentwicklung immer Vorrang vor Außenentwicklung haben.


3.3      Vermeidung von Zersiedelung

Auch hier wird durch Einführung des Wortes „möglichst“ die Verpflichtung kompakte, verkehrsvermeidende Siedlungsstrukturen zu schaffen, geschwächt. Die geänderte Zielsetzung fördert damit nicht die Erhaltung zusammenhängender Landschaftsräume.

4.1.2   Internationales, nationales und regionales Straßennetz

Der Grundsatz in allen Teilräumen, statt wie bisher nur bevorzugt, in den zentralen Orten auf ein leistungsfähiges und bedarfgerechtes Verkehrswegenetz zu achten, schwächt die Position und die Bedeutung der zentralen Orte. Hiermit wird ein Grundprinzip der nachhaltigen Verkehrsinfrastrukturplanung, die insbesondere auf einen effizienten Einsatz begrenzter Mittel Wert legt, aufgegeben. Die Veränderung des Grundsatzes ist daher mit Nachdruck abzulehnen.

4.1.3   Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der Verkehrserschließung

Die Einführung eines Grundsatzes, der zur Optimierung des Güterverkehrs verpflichtet, ist zu begrüßen, da hierdurch gerade in den Städten Entlastungswirkungen bei Verkehr und Emissionen erreicht werden können.


4.3.3   Streckenstilllegungen vermeiden -  Reaktivierungen ermöglichen

Der Grundsatz Möglichkeiten zur Reaktivierung von Bahnstrecken zu nutzen ist zu begrüßen. Die Ausführung in der Begründung, dass Streckenaktivierung gegenüber Streckenneubauten kostengünstige und flächensparend Möglichkeiten sind, um die Leistungsfähigkeit der Schieneninfrastruktur zu steigern, ist ein zentraler Aspekt in der Diskussion um die Vermeidung der Mottgers-Spange und den Ausbau der Schieneninfrastruktur zwischen Frankfurt und Würzburg auf den bestehenden Trassen.


5.3.3   Zulässige Verkaufsflächen

Die Differenzierung der Abschöpfungsquote bei Einzelhandelsgroßprojekten zwischen Nahversorgungsbedarf und sonstigem Innenstadtbedarf ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Korrekturen führen nicht zu einer Entschärfung der sich ständig steigernden Konkurrenzsituation zwischen den Kleinzentren als Grundzentren und den Orten höherer Zentralität. Die Oberzentren werden durch das völlig überdimensionierte Verkaufsflächenberechnungsmodell des einzelhandelspezifischen Verflechtungsbereichs sowie wegen der Durchbrechung des zentralen-Orte-Systems für zusammengewachsene Gemeinden und durch die fehlende Begrenzung innenstadtrelevanter Sortimente in nicht-integrierten Lagen im neuen Landesentwicklungsprogramm letztlich in ihrer Funktion als Einzelhandelsstandorte zu Gunsten der Entwicklung der breiten Fläche geschwächt.


7.2.3   Wasserversorgung

Das Ziel die öffentliche Wasserversorgung als essentiellen Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung zu belassen wird in vollem Umfang mit großem Nachdruck unterstützt.

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern mit Stand vom 20.06.2013 wird zur Kenntnis genommen.

2.        Der Stadtrat beschließt die beiliegende Stellungnahme zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (Anlage 2), und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie sowie an den Regionalen Planungsverband Bayerischer Untermain abzugeben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. / pvs/7/6/13. Altlasten Standortübungsplatz; - Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2013 ö Beschließend 6pvs/7/6/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlass

Im heutigen Naturschutzgebiet „Standortübungsplatz und Altenbachgrund“ befinden sich mehrere ehemalige Steinbrüche, die in den 50 und 60 er Jahren mit Haus – und Gewerbemüll verfüllt wurden.  In diesen Steinbrüchen sind Deponien entstanden, für die umwelttechnische Erkundung erforderlich ist.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Bundesforst, ist Eigentümer des Naturschutzgebietes „Ehem. Standortübungsplatz und Altenbachgrund“. Sie hat das Staatliche Hochbauamt Würzburg und das Geologische Büro GIBS aus Nürnberg beauftragt, in den ehemaligen Deponien Bodenuntersuchungen vorzunehmen. Diese Untersuchungen werden mit Baggeraufschlüssen und Sondierungsbohrungen realisiert. Die Baggerschürfe und die Bodenprobennahme wurden im Februar 2013 im Naturschutzgebiet und im angrenzenden Schweinheimer Wald umgesetzt. Im Zuge dieser Untersuchungen wurde auch die ehemalige Deponie „Almhütte“ mit einbezogen.

Der Untersuchungstermin für die Sondierungsarbeiten an den Deponien wurde im Vorfeld mit den Naturschutzbehörden der Regierung von Unterfranken und der Stadt Aschaffenburg abgestimmt. Mit diesem Untersuchungstermin wurde besondere Rücksicht auf die Brutzeiten der einheimischen Vögel sowie auf die hochwertigen Lebensräume der geschützten Tierarten, z. B. Amphibien, genommen.

Bei den ehemaligen Deponien handelt es ich um folgende Kontaminationsverdachtsflächen (KFV):
-        KVF 2 „Seit 1941 verfüllte Erosionsform“
-        KVF 3 „Steinbruch Ochsenwiesensee“,
-        KVF 4 „Steinbruch Almhütte“ und die
-        KVF 5 „Steinbruch Ehem. „Ölsee, südlich der Almhütte“

Lage und Größe

Der Standortübungsplatz „ Am Stockholz“ liegt in der Gemarkung Schweinheim und befindet sich südlich von Schweinheim. Er hat eine Gesamtfläche von ca. 570 ha, davon sind ca. 342 ha städtischer Grund mit forstlicher Bewirtschaftung und ca. 228 ha Bundeseigentum und seit dem 24.11.2010 Naturschutzgebiet. Von diesen 228 ha waren 86 ha intensiv genutztes Übungsgelände, einschließlich der geschützten Wiesenfläche.
Die KVF liegen am Rande der naturschutzrechtlichen geschützten Wiesenflächen und am Waldrand.
Die KVF 2 „Seit 1941 verfüllte Erosionsform“ liegt unmittelbar südlich der Range Control und zwischen der Ebersbacher Straße und dem Fließgewässer Hügelsbach
Die KVF 3 „Steinbruch Ochsenwiesensee“ befindet sich im nordwestlichen Rand des Standortübungsplatzes auf Bundesgelände. Die KFV 4 liegt nördlich des ehemaligen Übungsgeländes und südlich der Schießanlage Sankt Sebastianus im Waldgebiet. Die KFV 5 liegt auf der bundeseigenen Fläche und grenzt südöstlich unterhalb der KFV 4 an.
Die KVF 4 liegt auf städtischer Fläche und wurde durch die Stadt Aschaffenburg betrieben.

Historische Entwicklung und Nutzung

Das Gebiet des Standortübungsplatzes wurde in den vergangenen 90 Jahren durch militärische Nutzung geprägt. Besonders intensiv war diese Nutzung auf den bundeseigenen Flächen.
Das Militär begann 1914 mit dem Ankauf von Gelände und Anlage eines Exerzierplatzes. Der neue Exerzierplatz wurde durch Erwerb weiterer Wiesen- und Waldgrundstücke zumindest bis 1937erweitert.
Von 1933 - 1944 erfolgte die Nutzung durch die Wehrmacht. Der nördliche Teil der Liegenschaft wurde als Schießplatz und zur Ausbildung von Infanterie-Panzergrenadier-Truppen genutzt. Ab 1945 bis 2007 wurde die Fläche durch die US-Army genutzt  Die militärische Nutzung endete mit der Rückgabe des Standortübungsplatzes im Jahre 2007.

Vor der militärischen Nutzung wurden im nordöstlichen Bereich des Standortes mehrere Steinbrüche betrieben und für den Straßen- und Wohnungsbau ausgebeutet. In diesen Steinbrüchen wurden in den 50er bis Anfang der 70er Jahre Haus- und Gewerbeabfälle aus Haushalten und den Gewerbebetriebe der Stadt sowie den Haushalten der US-Armee deponiert.

Chronologischer Abriss der Altlastenerkundung

2003        Historische Erkundung 

Das Büro ARCADIS Consult GmbH in Darmstadt hat im Auftrag des Staatlichen Hochbauamtes Würzburg (2003) eine historische Recherche (HE) erstellt. Die HE wurde ausschließlich für die bundeseigenen Flächen (Fl.-Nr. 4868 und 11717) durchgeführt.

Im dem Gutachten wurden 36 Kontaminationsverdachtsflächen (KVF) erfasst
Aufgrund nachfolgender Untersuchungen konnten bis auf die 4 oben genannten KFV der Handlungsbedarf  beendet bzw. auf ein kontinuierliches Grundwassermonitoring reduziert werden.
Im Planungs- und Verkehrssenat vom 17.04.2007 wurde die Ergebnisse der historischen Recherche vorgestellt.

2006        Standorterkundung Lokal Training Area - Aschaffenburg

Die US-Army hat das Büro Hüttmeier / Wayss und Freitag mit der „Standorterkundung  Lokal Training Area – Aschaffenburg - beauftragt.
Es wurden acht verschiedene Bereiche des Standortübungsplatzes untersucht. Auf Grund der Untersuchungsergebnisse können die acht Bereiche in zwei Kategorien gruppiert werden.

In fünf Bereichen liegen die Untersuchungsergebnisse unter dem Sanierungsschwellenwert des Bayerischen Merkblattes 3.8/1 von 31.10.2001. Es handelt sich um die folgende KFV:

-        KVF 10 Sprengplatz
-        KFV 15 Abstellflächen / Munitionslager im separatem südwestlichen        Geländeteil
-        KFV 17 Zentrales Munitionslager
-        KFV 31 Range Control
-        KFV 33 Alter Kfz-Waschplatz, Trafostation, Indoor-Schießanlage und        Schulungsgebäude

Bei diesen KFV besteht nach derzeitigen Erkenntnissen kein weiterer Handlungsbedarf.

In den folgenden drei Bereichen wurden ein Sanierungsschwellenwert des Bayerischen Merkblattes 3.8/1 für mindestens einen Schadstoff überschritten:

-        KVF 1 Ehemalige Sandgrube
-        KFV 2 Seit 1941 verfüllte Erosionsform
-        KFV 5 Ölsee südlich der Almhütte

Für die KFV 1 besteht aufgrund der geringfügigen Bodenbelastung kein weiterer Handlungsbedarf.

Für die KFV 2 wurde ein Grundwassermonitoring und für die KFV 5 wurden weiterer Handlungsbedarf durch die Bodenrechtsbehörde der Stadt Aschaffenburg festgestellt und der BImA mitgeteilt.

2007        Zusätzliche Erkundung des“ Ölsees südlich Almhütte“ (KFV 5)

Die US-Army hat das Büro Hüttmeier / Wayss und Freitag mit der „Zusätzlichen Erkundung des Ölssees südlich Almhütte“ (KFV 5) beauftragt.
Die Untersuchungen zeigten, dass der Abfall, der in dem ehem. Steinbruch abgelagert wurde, eine Vielfalt von Schadstoffen enthält. Das Gutachten stellt fest, dass die Auffüllungen im Steinbruch mit Schwermetallen und mit aromatischen Kohlenwasserstoffen stark belastet sind.
Das Grundwasser ist ebenfalls stark mit organischen Verbindungen kontaminiert.

2008        Umwelttechnische Untersuchung des Hügelbaches

Die Verwaltung der Stadt Aschaffenburg hat das Büro Dr. Hug Geoconsult mit der Untersuchung des Fließgewässers Hügelbach betreut.
Die Untersuchung des Fließgewässers Hügelsbach erbrachte keinen Hinweis auf eine Schadstoffbelastung.
Die Untersuchungsergebnisse wurden im Planungs- und Verkehrsenat am 13.01.2009 vorgestellt.

Aktuelle Untersuchungen

2013 Akutelle Erkundung des Steinbruches „Almhütte“ (KVF 4)

Das Büro Nürnberger Büro Geologen und Ingenieure Blumenthal und Schoger (GIBS) hat im Auftrag der Stadtverwaltung die Deponie „Steinbruch Almhütte“ (KFV 4) im Februar 2013 untersucht.

Die durchgeführten Untersuchungen zeichneten das Bild einer Deponie, wie sie typischerweise bis zum Anfang der 1970-er Jahre in den meisten Städten an Waldrändern entstanden sind. Es handelt sich hierbei um eine Ablagerung von schluffig-sandigen Erdaushub mit untergeordneten Bauschuttanteilen. Hausmüllanteile oder Hinweise auf Gewerbemüll wurden nicht gefunden.
Es wurden vereinzelt geringe Überschreitungen von Schwermetallen im Boden und im Eluat (Sickerwasser) und von Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) im Boden festgestellt. Die Kontaminationsbereiche sind auf bestimmte räumliche Lagen begrenzt. Die unterlagernden Bodenschichten sind unbelastet.
Es wurden polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) mit deutlichen Gehalten im Boden vorgefunden. Die PAK-Eluatergebnisse zeigten keine Überschreitung der Prüfwerte der Bodenschutzverordnung. Die PAK liegen hauptsächlich in gebundener Form, z.B. in Form von Straßenaufbruch, vor.
Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass die MKW-, PAK- und Bleibelastungen in der Ablagerung räumlich abgegrenzt und die unterlagernden Bodenschichten unbelastet sind.
Eine Gefährdung des Grundwassers wird aufgrund der als gering anzunehmenden Schadstofffrachten nicht befürchtet.

Dieser Einschätzung hat sich der amtliche Sachverständige des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg (WWA) angeschlossen. Unter der Bedingung, dass die forstliche Bewirtschaftung beibehalten wird, besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Darüber hinaus kann die ehem. Deponie als „nutzungsorientiert“ aus dem Altlastenkataster entlassen werden.
Das Gesundheitsamt sieht ebenfalls keinen Handlungsbedarf, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit auf Grund der Tiefenlage von 0,8 m und tiefer ausgeschlossen ist.

Weitere Vorgehensweise bzgl. der KFV 3 und KFV 5

In den ehemaligen Steinbrüchen „Ochsenwiesensee“ (KFV 3) und „Ölsee südlich Almhütte“  (KFV 5) wurden ebenfalls Baggerschürfe und Bodenuntersuchungen im Februar 2013 vorgenommen. Die Ergebnisse dieser Erkundungen liegen uns nicht vor. Die Ergebnisse erhält der Stadtverwaltung durch das staatliche Hochbauamt Würzburg erst nach Rücksprache mit der BImA und Bewertung durch dessen Sachverständigen der Oberfinanzdirektion Niedersachsen.


Ausblick

Weitere Bodenuntersuchungen und Bohrungen für Grundwassermessstellen sind erst nach Ende der Vogelbrutzeit und nach Ausklingen der Vegetationsperiode ab September 2013 im Naturschutzgebiet (NSG) geplant.

Der Stadtrat wird bei Vorlage des  Erkundungsberichtes zeitnah über die Ergebnisse informiert.

.Beschluss:

Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Altlastensituation auf dem Standortübungsplatz mit den Erkundungsergebnissen vom Februar 2013 (Anlage 3) zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / pvs/7/7/13. Kleinräumige Änderungen straßenbezogener Regelungen in den Bewohnerparkgebieten Brentanoviertel (A9), Pestalozziviertel (A11), Pompejanumsviertel (A6) und Herz-Jesu-Viertel (A7)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2013 ö Vorberatend 7pvs/7/7/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Beim Stadtplanungsamt gehen von Bewohnern oder Gewerbetreibenden aus den Bewohnerparkgebieten immer wieder Hinweise, Wünsche oder Beschwerden zu konkreten Parkregelungen in Bewohnerparkgebieten ein. Nach eingehender Prüfung werden die Hinweise abgelehnt oder für geeignet gehalten, da mit ihnen insgesamt eine Verbesserung zu erzielen wäre. Dementsprechend wird vorgeschlagen, folgende gesammelten Änderungen in den nachfolgenden Bewohnerparkgebieten durchzuführen:

1        Würzburger Straße
Zwischen Alexandrastraße und Hofgartenstraße gibt es Kurzzeitparkstände (werktags 8-20 Uhr, max. 2 Stunden) auf der bebauten Straßenseite. Auf der Seite zum Schöntal befinden sich Mischparkstände (werktags 8-20 Uhr, max. 2 Stunden, Bewohner frei). Für die Bewohner der Würzburger Straße wäre es sicherer und komfortabler, wenn auch auf der Seite der Bebauung Parken für Bewohner möglich wäre. Daher soll anstatt des bestehenden Kurzzeitparkens das Mischparken angeordnet werden (s. Bild 1). Die Bewohner der östlichen Innenstadt (Sandgasse, Ohmbachsgasse, Betgasse, Roßmarkt) gehören auch zum Bewohnerparkgebiet des Brentanoviertels. Da es in der östlichen Innenstadt selbst keine öffentlichen Parkstände gibt, entsteht auf den nächst gelegenen Bewohnerparkständen in der Würzburger Straße, Alexandrastraße und Cornelienstraße eine starke Konkurrenzsituation unter den Bewohnern. Die Ausweitung von weiteren Parkmöglichkeiten für Bewohner entschärft diese Situation. Für Kunden und Besucher stehen die Parkstände vor allem tagsüber auch weiterhin zur Verfügung, ebenso wie die Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage Alexandrastraße.

Bild 1: Änderung in Würzburger Straße

2        Pestalozzistraße
Zwischen der Gutenbergstraße und der Südbahnhofstraße wird das Bewohnerparken zu Gunsten unbeschränkter Parkstände aufgehoben (s. Bild 3). Die Auslastung durch Bewohner ist hier seit langer Zeit sehr gering, die Parkstände stehen tagsüber oft leer. Im Gegenzug soll der Abschnitt zwischen der Nelseestraße und der Gutenbergstraße zu reinem Bewohnerparken werden (heute Mischparken), da der Bedarf an Kurzzeitparkplätzen an dieser Blockseite niedriger ist als der Bedarf an Bewohnerparkständen (hier befinden sich die Eingänger des Häuserblocks zur Pestalozzistraße hin).
3        Südbahnhofstraße
Zwischen der Pestalozzistraße und der Junckerstraße befinden sich zurzeit unbeschränkte Parkmöglichkeiten. Durch die benachbarte Fahrzeugvermietung werden hier vermehrt Fahrzeuge abgestellt und den Bewohnern Parkmöglichkeiten in Wohnungsnähe genommen. Der bislang unbeschränkte Parkbereich soll mit einer Mischparkregelung (Kurzzeitparker mit Parkscheibe und Bewohner) versehen werden (s. Bild 3).

Bild 3: Änderung in der Südbahnhof-, Pestalozzistraße und Gabelsbergerstraße

4        Gabelsberger Straße
Zwischen der Dunzerstraße und der Gutenbergstraße wird das Bewohnerparken zu Gunsten von Mischparkstände mit Parkscheibe aufgehoben (s. Bild 3). Die Auslastung durch Bewohner ist hier sehr gering, die Parkstände stehen tagsüber oft leer.
5        Münchstraße
In der Münchstraße gibt es auf der östlichen Straßenseite reines Bewohnerparken und auf der westlichen Straßenseite unbeschränktes Parken. Es besteht der Wunsch die Regelungen der Straßenseiten zu vertauschen, da an der westlichen Straßenseite überwiegend gewohnt wird, während an der östlichen Straßenseite überwiegend Dienstleistungen angesiedelt sind (s. Bild 4).
Bild 4: Änderung in der Münchstraße

6        Danziger Straße
In der Danziger Straße befinden sich im südlichen Bereich lediglich reine Bewohnerparkstände. Anlieferungen durch Paketdienste o. Ä. können nicht befriedigend abgewickelt werden, da auch in der benachbarten Deschstraße tagsüber normalerweise kein freier Parkraum besteht. Die Umwandlung von zwei Bewohnerparkständen zu einer Lieferzone soll den Bedürfnissen des Wirtschaftsverkehrs entgegen kommen (s. Bild 5).
Bild 5: Änderung in der Danziger Straße


Abschließend werden in Bild 6 noch die Änderungen der Parkstandszahlen je Gebiet dargestellt. Dabei ändert sich die Gesamtanzahl der in den einzelnen Gebieten zur Verfügung stehenden Parkstände nicht. Ein Ausnahmefall besteht im Herz-Jesu-Viertel, wo statt 2 Parkständen eine Lieferzone eingerichtet werden soll. Selbst bei den insgesamt 4 Änderungen im Pestalozziviertel gibt es bei der Anzahl der verschiedenen Parkstandsarten keine größeren Verschiebungen. Vielmehr wurde die räumlich unterschiedliche Parkraumnachfrage den Bedürfnissen angepasst.

Bild 6: Parkbilanzen der Bewohnerparkgebiete

.Beschluss: 1

1.        Der Änderung in der Würzburger Straße (Gebiet A9) wird zugestimmt: Zwischen Alexandrastraße und Hofgartenstraße wird die gleiche Mischparkregelung (Kurzzeitparker und Bewohner) eingeführt wie auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
2.        Der Änderung in der Pestalozzistraße (Gebiet A11) wird zugestimmt: Zwischen der Gutenbergstraße und der Südbahnhofstraße wird das reine Bewohnerparken zu Gunsten unbeschränkter Parkstände aufgehoben. Dafür werden die Mischparkstände zwischen Nelseestraße und Gutenbergstraße zu reinen Bewohnerparkständen.
3.        Der Änderung in der Südbahnhofstraße (Gebiet A11) wird zugestimmt: Zwischen der Pestalozzistraße und der Junckerstraße wird der bislang unbeschränkte Parkbereich mit einer Mischparkregelung (Kurzzeitparker und Bewohner) versehen.
4.        Der Änderung in der Gabelsbergerstraße (Gebiet A11) wird zugestimmt: Zwischen der Dunzerstraße und der Gutenbergstraße wird das reine Bewohnerparken mit einer Mischparkregelung (Kurzzeitparker und Bewohner) versehen.
5.        Der Änderung in der Münchstraße (Gebiet A6) wird zugestimmt: Die bestehenden Regelungen - Bewohnerparken auf der östlichen Straßenseite, unbeschränktes Parken auf der westlichen Straßenseite, werden getauscht.
6.        Der Änderung in der Danziger Straße (Gebiet A7) wird zugestimmt: Zwei        Bewohnerparkstände werden als Lieferzone ausgewiesen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Dem Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 15.07.2013 in Anlage 4 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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8. / pvs/7/8/13. Parkregelung Gutwerkstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2013 ö Vorberatend 8pvs/7/8/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Gutwerkstraße, in ihrem Abschnitt zwischen der Hildenbrandstraße und Molkenbornstraße, gehört zu einer der Haupterschließungsstraßen für den Stadtteil Schweinheim. Entsprechend hoch ist die Verkehrsbelastung mit 6.000 bis 7.000 Kfz/Tag, die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Die Buslinien 4 und 10 führen über die Gutwerkstraße und bedienen die gleichnamige Haltestelle. Die Fahrbahnbreite beträgt 7,50 m. In Fahrtrichtung Schweinheim befindet sich auf der rechten Seite ein Haltverbot für Dienstag 8-10 Uhr – in Gegenrichtung besteht das Verbot für Mittwoch 8-10 Uhr. Außerhalb dieser beiden Verbotszeiten dürfen Fahrzeuge an beiden Straßenrändern parken. Da hierdurch die Restfahrbahnbreite sehr eingeschränkt wird, weicht der ruhende Verkehr weit auf die Gehwege aus, obwohl dies nicht durch eine entsprechende Beschilderung erlaubt ist. Verwarnungen haben in jüngster Zeit dazu geführt, dass die Fahrzeuge ganz auf der Fahrbahn geparkt wurden. Parken dazu auf gegenüberliegender Straßenseite auf gleicher Höhe Fahrzeuge (selbst mit Benutzung des Gehwegs), was bei Beerdigungen auf dem Friedhof bzw. bei den Bring- und Holzeiten der Kindertagesstätte der Fall sein kann, dann treten so geringe Fahrbahnbreiten auf, dass der Linienverkehr die Engstelle nicht mehr passieren kann. Kürzlich musste der Linienverkehr auf Grund des ruhenden Verkehrs gänzlich unterbrochen werden.

Um diese Auswirkungen auf den Linienverkehr in Zukunft zu vermeiden, wird eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Gutwerkstraße für erforderlich gehalten.

Zurzeit bietet die Straße auf der Südseite 31 und auf der Nordseite 29 Parkstände. Abgesehen von den Zeiten des Haltverbots könnte auf beiden Straßenseiten gleichzeitig geparkt werden. Auf Grund der geringen Fahrbahnbreite schließt sich das in der Regel jedoch aus. Faktisch liegen somit im Bestand maximal 31 Parkstände vor. Wenn nur auf einer Straßenseite ganz auf der Fahrbahn geparkt wird, beträgt die Restfahrbahnbreite bereits nur noch 5,50 m und ist für den Linienverkehr im Begegnungsverkehr bei der bestehenden Verkehrsbelastung nicht ohne Behinderungen zu befahren. Bei allen Planungsvorschlägen wird daher davon ausgegangen, dass der Gehweg zum Parken mitgenutzt und dass nur jeweils auf einer Straßenseite (evtl. aber im Wechsel) geparkt werden soll.

Folgende drei Vorschläge wurden entwickelt:

Variante 1:        Parken auf der Südseite – 31 Parkstände
Diese Variante entspricht der heutigen Parkgewohnheit. Die Änderung besteht darin, dass auf der anderen (nördlichen) Straßenseite ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet wird, um das Parken zu unterbinden. Problematisch ist diese Variante im Hinblick auf den Busverkehr zu bewerten: durch die langen, ununterbrochenen Parkstandsbereich findet der Bus in Richtung Schweinheim keine Ausweichmöglichkeit im Begegnungsfall.

Folgerichtig wäre auch eine Variante möglich, bei der ausschließlich auf der nördlichen Seite geparkt wird. Die Überlegung hierzu wurde aber aus folgenden Gründen verworfen: Die Parkstände an der nördlichen Straßenseite befinden sich in der Innenkurve der Gutwerkstraße und erschweren die Sichtbeziehung im Begegnungsverkehr und insbesondere des Verkehrs, der aus den privaten Stellplätzen in die Gutwerkstraße einfahren möchte.

Variante 2:        Parken auf beiden Seiten versetzt – 31 Parkstände
Mit der Neuordnung von Parkständen wird auch eine verkehrsberuhigende Wirkung erzielt, da die Parkstände im Verlauf der Straße wechselseitig angelegt werden. Unter der Maßgabe, die vorhandenen 31 Parkstände beizubehalten und die Innenkurve weitgehend frei vom ruhenden Verkehr zu halten, ist die Variante 2 entworfen wurden. Um auf eine hohe Anzahl von Parkständen zu kommen, müssen die Parkstandsbereiche sehr lang ausgebildet werden, insbesondere im westlichen Abschnitt der Gutwerkstraße. Lange Parkstandsbereiche sind für den Busverkehr hinderlich, da weniger Ausweichstellen zur Verfügung stehen. Voraussetzung für die Anlage von versetzten Parkständen wäre die Anordnung einer Haltverbotszone, in der nur auf markierten Flächen geparkt werden kann. Außerhalb der Markierung darf nur gehalten werden.

Variante 3:        Parken auf beiden Seiten versetzt – 28 Parkstände
Die Variante 3 unterscheidet sich von der Variante 2 darin, dass die Parkstandsbereiche kürzer und die Lücken dazwischen länger ausgebildet sind. Zusammen wird dadurch die Übersicht auf den Gegenverkehr erhöht und es finden sich stets Ausweichstellen. Damit kann ein gleichmäßigerer Verkehrsfluss ohne Anhalten erreicht werden, was insbesondere dem Busverkehr zu Gute kommt. Das Parkraumangebot im westlichen Abschnitt der Gutwerkstraße berücksichtigt die Belange der Bring- und Holdienste der Kindertagesstätte sowie der Besucher des Schweinheimer Friedhofs.

Die Verwaltung empfiehlt die Variante 3 umzusetzen. Im Vergleich zum Bestand wird die Anzahl der Parkstände von 31 auf 28 gesenkt. Dafür wird durch den Versatz der Parkstände eine verkehrsberuhigende Wirkung zur Unterstützung der Tempo-30-Regelung und ein flüssigeres Befahren nicht nur für den Buslinienverkehr erzielt.

.Beschluss:

1.        Der Bericht zur Parkregelung in der Gutwerkstraße wird zur Kenntnis genommen.

2.        Der Variante 3 (Anlage 5) zur Neuordnung des Parkens in der Gutwerkstraße wird zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Beschilderung zur Halte verbotszone samt Markierungen umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. / pvs/7/9/13. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) -Widmung Wilhelminenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2013 ö Beschließend 9pvs/7/9/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bei der Überprüfung der Widmungsunterlagen wurde festgestellt, dass die genannten Flächen nicht gewidmet worden sind. Da diese als öffentliche Verkehrsflächen dienen, ist nach Art. 6 des BayStrWG die Widmung noch erforderlich.
Alle Flächen sind im Eigentum der Stadt.
Die Widmung ist vom Träger der Straßenbaulast zu verfügen.

.Beschluss:

Mit Wirkung vom 01.08.2013 werden gemäß Art. 6 des BayStrWG folgende Straßen und Wege (in Anlage 6) im Stadtgebiet von Aschaffenburg gewidmet:

a)        zur Ortsstraße (Art. 46 Nr.2 BayStrwG)

1.        Wilhelminenstraße
Teilfläche aus Fl.Nr. xx (Gemarkung Aschaffenburg)
Anfangspunkt (A):        Grenze zu Fl.Nr. xx
Endpunkt (E):                Höhe nördliche Gebäudeecke Fl.Nr. xx
Länge (L):                42 m
Die Spielplatz- und Grünflächen in diesem Bereich sowie der Fußweg zwischen der Spielplatzfläche und dem Grundstück Fl.Nr. xx gehören nicht zur gewidmeten Straßenfläche.

2.        Wilhelminenstraße
Teilfläche aus Fl.Nr. xx (Gemarkung Aschaffenburg)
A:        Katharinenstraße
E:        Klarastraße
L:        130 m

b)        zum beschränkt-öffentlichen Weg (Art. 53 Nr.2 BayStrWG)

       Verbindungsweg zwischen Wilhelminenstraße und Obernauer Straße
Teilfläche aus Fl.Nr. xx (Gemarkung Aschaffenburg)
A:        Höhe südlicher Grenzpunkt Fl.Nr. xx
E:        Obernauer Straße
L:        29 m
Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger und Radfahrer
Die Grünflächen rechts und links des Weges (entlang der Grundstücke Fl.Nr. xx und Fl.Nr. xx) gehören nicht zur gewidmeten Wegefläche.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. / pvs/7/10/13. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 09.04.2013 wegen "Erhaltungssatzung zum Schutz der Mieter in Aschaffenburg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.05.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2013 ö Beschließend 10pvs/7/10/13

.Beschluss:

1. Der Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 09.04.2013 wegen "Erhaltungssatzung zum Schutz der Mieter in Aschaffenburg" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.05.2013 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 7).

2. Der Zusatzantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 15.07.2013 in Anlage 7 wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung sagt zu, dass Herr Stadtrat Johannes Büttner Einsicht, allerdings nicht in öffentlicher Sitzung, in den beantragten Plan nehmen kann und nimmt im Übrigen Stellung zur Situation in der Landeshauptstadt München.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. / pvs/7/11/13. SPNr. PVS/7/11/13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2013 ö Beschließend 11pvs/7/11/13

.Beschluss:

1. Auf Nachfrage von Herrn Stadtrat Walter Roth teilt die Verwaltung mit, dass die vorliegenden Anträge zum Mieterschutz nach der Sommerpause im Stadtrat behandelt werden.

2. Die Termine zur Durchführung eines Expertenworkshops zum Thema „Wohnungsbau in Aschaffenburg“ am 19.10.2013 und am 26.11.2013 werden vorab zur Kenntnis genommen. Die Einladungen hierzu werden noch zeitnah versandt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:05 Uhr