Datum: 18.07.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / ws/4/1/13. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen von Januar bis einschließlich Mai 2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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4. Sitzung des Werksenates
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18.07.2013
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ö
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Beschließend
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1 | ws/4/1/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg – K
ommunale Dienstleistungen in der Zeit vom 01.01.2013 bis einschließlich 31.05.2013 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / ws/4/2/13. Änderung des Tarifes der Verkehrsgesellschaft am Bayerischen Untermain (VAB) zum 08.12.2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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4. Sitzung des Werksenates
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18.07.2013
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ö
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Vorberatend
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2 | ws/4/2/13 |
Stadtrat (Plenum)
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13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.09.2013
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ö
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Beschließend
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9 | pl/13/9/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) plant eine Anpassung des VAB-Tarifes zum 08.12.2013 um 3,54 %. Die Abstimmung mit den VAB-Partnerunternehmen und der Regierung von Unterfranken bezüglich dieses Tarifvorschlages ist bereits erfolgt. Seitens der Regierung von Unterfranken wurde die Höhe der Tarifanpassung in Bezug auf Marktfähigkeit, Tarifgerechtigkeit und Auskömmlichkeit geprüft. Nach Einarbeitung der Änderungswünsche der Regierung von Unterfranken, wurde die Zustimmung erteilt.
A. Grundlagen der Tarifanpassung
A.1 Kostenentwicklung allgemein
Die Notwendigkeit einer Tarifanpassung ergibt sich aus den allgemeinen Kostensteigerungen im Bereich der Personal- und Einsatzkosten. Noch keine Berücksichtigung finden hier die geplanten zeitlichen und räumlichen Ausweitungen des Verkehrsangebotes der Stadtwerke Aschaffenburg.
? die Mehrkosten für Personal aus den erfolgten Tarifabschlüssen werden sich in einer Größenordnung von etwa 1,4 %, oder aber etwa 71.000 € bewegen.
? Zusätzlich sind Kostensteigerungen für die Instandhaltung der Busse, in Höhe von etwa 24.000 € zu erwarten.
? Die aktuellen Investitionen (ROB, Busbeschleunigung, Neubeschaffung von sechs Bussen in 2013, Installation von Klimaanlagen in Bestandsfahrzeugen, Einführung gemeinsames Betriebsleitsystem mit der KVG usw.) finden in den oben genannten Kosten noch keine Berücksichtigung. Hieraus ergibt sich aber eine verstärkte Belastung aus Abschreibungen in den Folgejahren. Allein für 2013 wird die Steigerung der Abschreibungen ca. 165.000 € betragen.
Nicht spurlos gehen mittlerweile die demographischen Entwicklungen an den Nahverkehrsunternehmen vorbei. Rückgänge der Schülerzahlen bewirken in diesem Kundensegment zunächst geringere Einnahmen. Leistungskürzungen zur Kompensation sind dabei weitgehend nicht möglich, da die verschiedenen Schulverkehre auch für eine geringere Zahl von Schülern aufrecht erhalten werden müssen. Folglich sind die VAB-Partnerunternehmen auf diese Tarifwirkung von 3,54 % zwingend angewiesen, um weiterhin ein attraktives Nahverkehrsangebot bereitstellen zu können.
Im VAB-Vertrag § 11 Nr. 4 ist definiert, dass die Zustimmung zum Tarif ein wesentliches Kriterium ist. Werden Tarifanpassungen mit den entsprechend kalkulierten Mehreinnahmen abgelehnt, so endet der VAB-Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens sechs Monate vom Tag der ersten Beratung des Tarifes.
A.2. Ausweitung der Verkehrsleistung und Fahrplananpassungen
Die zeitlichen und räumlichen Leistungsausweitungen, welche für den Fahrplanwechsel im Dezember 2013 geplant sind, werden entsprechende Mehrkosten nach sich ziehen und werden hier nachrichtlich erwähnt:
? Betreffend der Ausweitung in den Abendstunden liegen verschiedene Entscheidungsvarianten vor, welche einen Mehrkostenbedarf von ca. 100.000 € bis zu ca. 372.000 € je nach gewählter Variante verursachen.
? Die Neuerschließung Bahnhof-Nord wird mit zusätzlichen Leistungs- und Kapazitäts-ausweitungen einhergehen. Hierfür steht die Auswirkung in Form zusätzlicher Leistungskilometer noch nicht fest, jedoch wird hierfür der Fuhrpark voraussichtlich um ein weiteres Fahrzeug aufgestockt werden müssen.
? Die Neuerschließung in Schweinheim im Gebiet Gäßpfad-Rotäcker erfordert den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges und bedeutet eine Leistungsausweitung von bis zu 20.000 km.
? Im Verkehrsgebiet der Stadtwerke wollen die Stadtwerke die Leistungsqualität erhöhen. Hierzu werden punktuell Fahrzeitausweitungen erforderlich, welche über die anfallenden Fahrerstunden zu höheren Kosten führen. Der steigende Anteil von (älteren) Fahrgästen mit Rollatoren und anderen Gehhilfen führt zu einem erhöhten Zeitbedarf, welcher nun in der Fahrplanplanung berücksichtigt werden muss. Da hierzu die Planungen in einer frühen Phase sind, kann dies in der finanziellen Auswirkung noch nicht genau beziffert werden.
A.3 Tarifwirkung im Allgemeinen
Gesamtwirkung
Die Gesamtwirkung der Tarifanhebung liegt bei 3,54 % gerechnet am Verkaufsmengengerüst, wobei die Anhebungen nach Verkaufszahlen gewichtet werden. Die primär für die Schulkostenträger relevante Netzkarte Azubi (4.5 Tarifbestimmungen), welche einen erheblichen Anteil an den Erlösen hat, wird um 3,50 % angehoben. In der Region erhöhen sich die Fahrpreise gemittelt um ca. 3,55 %, in der für die Stadt Aschaffenburg relevanten Preisstufe 1 ergeben sich 3,66 %, nachdem im letzten Jahr (vgl. BV 19.11.2012) die Anhebung dort unter dem damaligen mittleren Erhöhungssatz von 3,31 % lag.
Die Mehreinnahmen dieser Reform werden für die Stadtwerke anteilig etwa 183.500 € betragen. Sicher ist, dass selbst mit dieser Maßnahme die zu erwartenden Mehrkosten, wie in Punkt A.1 dargestellt, nicht abgedeckt werden können. Es wurde die Gesamtwirkung der Tarifanhebung so gewählt, dass diese noch marktverträglich ist.
B. Einzelne Tarifmaßnahmen
Die althergebrachten Berechnungswege der Fahrkarten werden weitestgehend nicht verändert. In den Anlagen 1 bis 4 sind die entsprechenden Preisänderungen dargestellt.
Folgende Einzelpositionen sollen hier noch einmal erläutert werden:
AboAktiv
Abweichend zum Rest des Fahrscheinsortiments wird das AboAktiv (Netzkarte; ab 60 Jahre) erneut nicht angepasst. Hier beabsichtigen die VAB-Partnerunternehmen eine größere Werbekampagne zu starten, welche auch auf den bestehenden Preis von 33,00 € abstellt.
Anruf-Sammeltaxi
Nachdem die Taxi-Funk GmbH im letzten Jahr eine deutliche Anhebung der Taxameterkosten erreicht hatte, werden diese in 2013 nicht angepasst, so dass eine Anhebung der AST-Fahrpreise ebenso unterbleiben kann.
C. Änderung der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen
Es erfolgen keine Änderungen an den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen zum 08.12.2013.
Anlage 1: Tarifblatt zum 08.12.2013
Diese Tabelle stellt den zum 08.12.2013 geplanten Tarif dar.
Anlage 2: Sonstige Gebühren
Hierzu ist keine Änderung geplant.
Anlage 3: Änderung in Euro
In dieser Übersicht sind die absoluten Betragsänderungen zum derzeit gültigen Tarifblatt dargestellt.
Anlage 4: Tarif 09.12.2012 – Aktuelles Tarifblatt
Zum Vergleich liegt das aktuelle Tarifblatt bei.
.Beschluss: 1
Dem vorliegenden Zusatzantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 15.07.2013 (Anlage 2) wegen „Aussetzung der Tariferhöhung und Aufnahme einer engeren Zusammenarbeit mit dem RMV“ wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 12
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
Der für den Stadtbusverkehr gemäß Stadtratsbeschluss vom 19.11.2012 seit 09.12.2012 gültige Tarif der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) wird gemäß der Beschlussvorlage mit Wirkung zum 15.12.2013 geändert (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. / ws/4/3/13. ÖPNV-Anbindung Schweinheim-Gäßpfad;
Änderung bei den Buslinien 10 und 15
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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4. Sitzung des Werksenates
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18.07.2013
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ö
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Vorberatend
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3 | ws/4/3/13 |
Stadtrat (Plenum)
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14. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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21.10.2013
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ö
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Beschließend
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12 | pl/14/12/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Ausgangslage:
In Schweinheim ist in den letzten Jahren das Neubaugebiet „Gäßpfad“ entstanden. Im Endausbau für rund 300 Bewohner konzipiert soll dieses Gebiet gemäß Nahverkehrsplanung an den ÖPNV angebunden werden. Für die Erschließung wurden in der Planung bereits zwei barrierefreie Bushaltestellen vorgesehen. Im Zusammenhang mit der ÖPNV-Anbindung des Neubaugebietes können erstmals auch die Bereiche rund um die Seebornstraße / Stockbrunnenstraße / Bischbergstraße mit dem ÖPNV erschlossen werden. In diesem Bereich gab es bislang keine bustaugliche Straßeninfrastruktur.
Im Vorfeld wurde untersucht, mit welcher Buslinie das Gebiet am besten erschlossen werden kann. Verworfen wurde dabei eine Anbindung mit der Buslinie 4, da diese zwischenzeitlich bis in das Wohngebiet Aumühlstraße verlängert wurde und somit die Zahl der Fahrgäste, welche von einer Umwegfahrt über den Gäßpfad mit Fahrzeitverlängerungen rechnen müssten, zu groß wäre. Zudem werden auf der Linie 4 zu bestimmten Zeiten auch Gelenkbusse eingesetzt. Die mögliche Linienstrecke über Gäßpfad ist für diesen Fahrzeugtyp nur bedingt tauglich.
Die Buslinie 10 verbindet vom Hauptbahnhof aus die Innenstadt über den Freihofsplatz mit dem Gebiet Südbahnhofstraße, Hefner-Alteneck-Viertel und Schweinheim Blütenstraße. Im Jahr 2002 wurde die Linie über die Schweinheimer Höhe bis in das Gebiet Schweinheim Steubenstraße verlängert und dort mit der bestehenden Buslinie 15 verknüpft. Die Linie 15 verbindet vom Hauptbahnhof aus die Innenstadt über den Herstallturm mit dem Gebiet Würzburger Straße, Bessenbacher Weg und Schweinheim Steubenstraße. Die beiden Linien 10 und 15 werden seitdem als Ringlinie im Umlaufverbund gefahren.
Anforderung an die Planung:
Für die Planung Anbindung Gäßpfad an den ÖPNV wurden die Kriterien der Nahverkehrsplanung herangezogen. (Erschließungsqualität, Bedienungsqualität, Verbindungsqualität).
Für die Erschließungsqualität im Nahverkehrsraum Bayerischer Untermain werden Haltestelleneinzugsbereiche für Haltestellen im Oberzentrum Aschaffenburg von 300 Meter zugrunde gelegt.
Die Bedienungsqualität beschreibt die zeitliche Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebotes (Bedienungshäufigkeit, Regelmäßigkeit).
Die Verbindungsqualität wird durch die Fahrzeit, die Erreichbarkeit wichtiger Ziele sowie die Zahl der Umsteigevorgänge charakterisiert.
Übersicht der Maßnahmen für die jeweiligen Planvarianten:
Die vorhandene Straßeninfrastruktur wurde auf seine Tauglichkeit zur Befahrung mit Standardomnibussen überprüft, geplante Haltestellenstandorte wurden auf die Möglichkeit eines späteren barrierefreien Umbaus überprüft („vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV ab 2022“) und begleitende bauliche oder verkehrliche Maßnahmen (z.B. Halteverbotszonen) bestimmt.
Die jeweiligen Linienverläufe je Variante entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.
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Gültig für
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Was
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Warum
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Variante 1
Bischbergstraße
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Variante 2
Bachgartenstraße
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Variante 3
Rotäckerstraße
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Zusätzliche Haltestelle „Südbahnhofstraße“
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Zwischen den Haltestellen „Südbahnhof“ und „Stadtwerke“ soll eine neue Haltestelle auf Höhe des Einkaufsmarktes für beide Fahrtrichtungen eingerichtet werden. Beide Haltestellen können barrierefrei errichtet werden und mit einem Buswartehäuschen ausgerüstet werden.
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Ja
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Ja
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Ja
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Verlegung Haltestelle „Blütenstraße“ Fahrtrichtung Hbf/ROB
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Damit der Bus von der Seebornstraße kommend noch die Unterhainstraße bedienen kann, muss die stadteinwärts gelegene Haltestelle vor das Anwesen Haus Nr. 73 verlegt werden. Barrierefreier Ausbau möglich. Wegfall von drei Parkständen.
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Ja
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Ja
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Ja
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Parkraumregelung in der Seebornstraße
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Zur Einhaltung des versetzten Parkens und Gewährleistung der Durchfahrt für den Bus ist eine beschilderte Parkregelung einzurichten. Vorhandene Eckwinkel dienen nur als Empfehlung. Keine Reduzierung von Parkständen notwendig.
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Ja
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Ja
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Ja
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Halteverbotszone in der Liebezeitstraße
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Im Einmündungsbereich zur Seebornstraße Zick-Zack-Linie und im weiteren Verlauf bis Stockbrunnenstraße Parkregelung um doppelseitiges Parken am Straßenrand zu verhindern (Durchfahrt Bus gewährleisten).
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Ja
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Ja
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Ja
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Halteverbote in der Bischbergstraße
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Im unteren Teil der Bischbergstraße müssen Halteverbotszonen zwingend eingerichtet werden, um die Durchfahrt für den Bus zu gewährleisten. Dadurch fallen Parkstände weg.
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Ja
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Nein
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Nein
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Halteverbote Bachgartenstraße
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In der Bachgartenstraße müsste eine Parkordnung angeordnet werden, um doppelseitiges Parken am Straßenrand zu verhindern (Durchfahrt Bus gewährleisten).
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Nein
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Ja
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Nein
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Halteverbotszone Bachstraße
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Im Einmündungsbereich zur Bachgartenstraße Zick-Zack-Linie um Abbiegen des Busses zu ermöglichen.
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Nein
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Ja
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Nein
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Einrichtung einer neuen Haltestelle in der Hennteichstraße
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Einrichtung einer neuen Haltestelle für beide Fahrtrichtungen in der Hennteichstraße zwischen Sportweg und Ebersbacher Straße. Name „Ebersbacher Straße“.
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Nein
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Nein
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Ja
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Neue Endhaltestelle für die Linien 10 und 15 ist „Hensbachstraße“
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Die Haltestelle „Hensbachstraße“ dient als neuer Endpunkt für beide Linien. Diese Haltestelle eignet sich besser um Standzeiten (Pufferzeiten) abzuwarten, da der Bus nicht mitten auf der Fahrbahn steht. Seit dem Umbau der Haltestelle „Steubenstraße“ zu einem Buskap muss der Bus mitten auf der Fahrbahn stehenbleiben. Die Linienlängen und Fahrzeiten der beiden Linien bis zum neuen Endpunkt sind in etwa gleich lang.
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Ja
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Ja
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Ja
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Bewertung der Maßnahmen und Varianten:
Zusätzliche Haltestelle „Südbahnhofstraße“
Diese zusätzliche Haltestelle verbessert die Erschließungsqualität im Bereich der Südbahnhofstraße. Sie dient auch der besseren Erreichbarkeit der Einkaufsmärkte aus dem Hefner-Alteneck-Viertel (Linie 10) sowie aus dem Bereich Obernauer Kolonie (Linie 1, 61 und 62).
Linienweg Variante 1 Bischbergstraße:
( + ) Gegenüber alter Linienführung über Schweinheimer Höhe nur 400 Meter längerer Weg. Kürzeste Variante.
( + ) Haltestelle Gäßpfad erschließt das komplette Neubaugebiet „Gäßpfad“, erschließt teilweise das geplante Neubaugebiet „Rotäckerstraße“ und behebt bestehende Erschließungsmängel im Bereich Seebornstraße / Stockbrunnenstraße / Bischbergstraße.
( + ) zusätzliche Haltestelle in der Bischbergstraße ist nicht notwendig, da die Haltestellen „Gäßpfad“ und „Hensbachstraße“ das Gebiet vollständig erschließen. Verbesserte Erschließung mit kürzeren Fußwegen zur Haltestelle erfordern zusätzliche Parkraumreduzierung (einmal für die Durchfahrt, einmal für die Haltestellenbereiche)
( - ) großer Eingriff in den ruhenden Verkehr notwendig, um Begegnungsverkehr zwischen Bus und PKW zu ermöglichen. In der Bischbergstraße besteht ein hoher Parkdruck.
( - ) insgesamt Wegfall von ca. 12 Parkständen in der Straße
( - ) hohes Konfliktpotential durch Wegfall von Parkplätzen für Anwohner und Geschäftsleute wird befürchtet.
( - ) künftiges Neubaugebiet Rotäckerstraße wird dadurch nicht vollständig erschlossen.
( - ) für Fahrgäste mit tangentialen Fahrtbeziehungen (z.B. Hefner-Alteneck-Viertel zur Steubenstraße oder Blütenstraße zur City Galerie) bedeutet es längere Fahrzeiten (+4-5 Minuten länger)
Linienweg Variante 2 Bachgartenstraße:
( + ) Gegenüber alter Linienführung über Schweinheimer Höhe nur 450 Meter längerer Weg.
( + ) Haltestelle Gäßpfad erschließt das komplette Neubaugebiet „Gäßpfad“, erschließt teilweise das geplante Neubaugebiet „Rotäckerstraße“ und behebt bestehende Erschließungsmängel im Bereich Seebornstraße / Stockbrunnenstraße / Bischbergstraße.
( + ) zusätzliche Haltestelle in der Bachgartenstraße ist nicht notwendig, da die Haltestellen „Gäßpfad“ und „Hensbachstraße“ das Gebiet vollständig erschließen. Verbesserte Erschließung mit kürzeren Fußwegen zur Haltestelle erfordern Parkraumreduzierung.
( - ) mittelgroßer Eingriff in den ruhenden Verkehr notwendig, um Begegnungsverkehr zwischen Bus und PKW zu ermöglichen. In der Bachgartenstraße besteht im Vergleich zur Bischbergstraße kein so hoher Parkdruck.
( - ) hohes Konfliktpotential durch Wegfall von Parkplätzen für Anwohner wird dennoch befürchtet.
( - ) für Fahrgäste mit tangentialen Fahrtbeziehungen (z.B. Hefner-Alteneck-Viertel zur Steubenstraße oder Blütenstraße zur City Galerie) bedeutet es längere Fahrzeiten (+4-5 Minuten länger)
Linienweg Variante 3 Rotäckerstraße:
( + ) Haltestelle Gäßpfad erschließt das komplette Neubaugebiet „Gäßpfad“, erschließt teilweise das geplante Neubaugebiet „Rotäckerstraße“ und behebt bestehende Erschließungsmängel im Bereich Seebornstraße / Stockbrunnenstraße / Bischbergstraße.
( + ) zusätzliche Haltestelle in der Rotäckerstraße ist nicht notwendig, da die Haltestellen „Gäßpfad“ und die neu einzurichtende Haltestelle „Ebersbacher Straße“ in der Hennteichstraße das Gebiet vollständig erschließen.
( + ) zusätzliche Haltestelle in der Hennteichstraße ist notwendig. Sie dient als Erschließung für den Bereich Rotäckerstraße / Ebersbacher Straße und nutzt Fahrgästen mit Fahrtbeziehungen Innenstadt über Würzburger Straße.
( + ) geringere Eingriffe in den ruhenden Verkehr reduzieren das Konfliktpotential.
( - ) für Fahrgäste mit tangentialen Fahrtbeziehungen (z.B. Hefner-Alteneck-Viertel zur Steubenstraße oder Blütenstraße zur City Galerie) bedeutet es längere Fahrzeiten (+5-6 Minuten länger).
Wirtschaftliche Auswirkungen der Linienerweiterung:
Auf Basis des bestehenden Fahrplans und unter Beibehaltung eines unveränderten Fahrtenangebotes führt die Linienerweiterung zu jährlichen Mehrleistungen:
bei Variante 1 Bischbergstraße: ca. +14.300 Fahrplan-km Mehrleistung
bei Variante 2 Bachgartenstraße: ca. +15.300 Fahrplan-km Mehrleistung
bei Variante 3 Rotäckerstraße: ca. +20.000 Fahrplan-km Mehrleistung
Aufgrund der Fahrgastzuwächse und verkehrlichen Veränderungen müssen die Fahrplanzeiten auf beiden Linien geringfügig angepasst werden. Zusammen mit der geplanten Linienerweiterung benötigten die Busse für die gesamte Ringlinie gegenüber dem bisherigen Fahrplan ca. 5-7 Minuten mehr Fahrzeit. Der Fahrzeugeinsatz erhöht sich bei allen drei Varianten um +1 Fahrzeug, die Fahrpersonalstunden erhöhen sich ebenfalls. Die genauen Werte für die Dienstplanstunden lassen sich erst im Rahmen der Fahr- und Dienstplanung ermitteln.
Empfehlung:
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile und den dafür notwendigen begleitenden Maßnahmen sowie Bewertung nach den Kriterien der Nahverkehrsplanung empfehlen wir die Variante 3 Rotäckerstraße umzusetzen. Sie bietet eine konfliktarme Buslinienführung mit der Option, das geplante Neubaugebiet Rotäcker optimal zu erschließen. Daneben bietet sie auch im Rahmen der Marktpotentialabschöpfung einer größeren Anzahl an Fahrgästen die Möglichkeit einer direkten Buslinie für Fahrtbeziehungen in Richtung Steubenstraße, Würzburger Straße oder City Galerie.
Im Vergleich zur bisherigen Linienführung über die Schweinheimer Höhe profitieren deutlich mehr Fahrgäste von der neuen Linienführung über Schweinheim Mitte als bisher. Bestehende Fahrtbeziehungen aus dem Hefner-Alteneck-Viertel zur Schweinheimer Höhe (Einkaufen, Sparkasse, Apotheke, Friedhof) können mit Ausnahme des Friedhofes alternativ umsteigefrei bedient werden (Einkaufen in der Südbahnhofstraße und Schweinheim, Sparkasse und Apotheke in Schweinheim). Fahrgäste mit Ziel Friedhof erreichen mit einmal Umsteigen ihr Ziel. Fahrgäste der Schweinheimer Höhe behalten mit der Linie 4 ein gutes Angebot im 15-Minuten-Takt in die Innenstadt.
.Beschluss:
1. Der Bericht zur ÖPNV-Anbindung des Baugebietes Schweinheim-Gäßpfad wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4
).
2. Der Werksenat beauftragt die Stadtwerke zur ÖPNV-Anbindung des Baugebietes Schweinheim-Gäßpfad zunächst eine Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. / ws/4/4/13. Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt;
Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb der Deponie
- Abrechnung für die Jahre 2008, 2009 und 2010
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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4. Sitzung des Werksenates
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18.07.2013
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ö
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Beschließend
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4 | ws/4/4/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt vom 29.12.1988/31.01.1989 musste sich die Stadt gegenüber dem Landkreis verpflichten, die während oder nach dem Betrieb der Deponie anfallenden Aufwendungen für Investitionen, Betrieb und Nachsorgemaßnahmen, die nicht durch die laufenden Entgelte abgedeckt werden können, gemeinsam mit dem Landkreis nach bestimmten Schlüsseln mitzutragen. Diese Schlüssel orientieren sich im Prinzip an dem Verhältnis der Müllmengen, die Stadt und Landkreis abgelagert haben.
Bei diesen ungedeckten Aufwendungen handelt es sich um Kosten, die bei der Kostenkalkulation der Deponie nicht vorhersehbar waren oder durch zusätzliche Auflagen der Genehmigungs-behörden entstanden sind. Diese ungedeckten Kosten wurden dem Landkreis vom Deponie-betreiber in Rechnung gestellt, der Landkreis wiederum fordert nunmehr von der Stadt den auf die Stadt entfallenden Anteil.
Nach der letzten Kostenzusammenfassung belief sich die Landkreisforderung bisher auf 4.405.960,23 €. Hierin waren alle bekannten Investitionsmehrkosten und Nachsorgekosten bis 2010 enthalten.
Mit Schreiben vom 30.12.2011, 05.12.2012 und 07.12.2012 übersandte der Landkreis Aschaffenburg den Stadtwerken Aschaffenburg die Kostenabrechnung für das Jahr 2008, 2009 und 2010 mit der Bitte um Prüfung.
Für 2008 ergibt sich für die Stadt Aschaffenburg derzeit ein zu leistender Betrag in Höhe von 159.897,84 €, für das Jahr 2009 ein zu leistender Betrag in Höhe von 257.177,04 € und für das Jahr 2010 ein zuleistender Betrag in Höhe von 102.556,71 €. Auf Grund der geleisteten Abschlagszahlung in Höhe von 120.000,00 €, ergibt sich hieraus ein Guthaben im Jahr 2010 in Höhe von 17.443,29 €.
Die Abrechnung für das Jahr 2011 wird in diesem Jahr noch folgen. Für die zu erwartenden Betriebs- und Investitionskosten waren im Wirtschaftsplan 2005 300.000 € vorgesehen, die rückgestellt wurden. Für diese Kosten und die der anschließenden Nachsorgephase wurden in den vergangenen Jahren Rückstellungen von 7,25 Mio. € gebildet, von denen für die Abrechnungs-jahre 2004 - 2010 insgesamt 977.640,34 € und je 120.000,00 € als Abschlag für die Jahre 2010, 2011 und 2012 ausgezahlt wurden. Die Abfallgebühren werden hierdurch nicht zusätzlich belastet.
.Beschluss:
Aufgrund der Verpflichtungen aus dem Mitbenutzungsvertrag vom 29.12.1988/31.01.1989 wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Stadtwerke Aschaffenburg an den Landkreis
Aschaffenburg für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen, dem Betrieb und der Nachsorge der Deponie Stockstadt weitere Abschläge auf die nachgewiesenen Kosten für 2008 in Höhe von 159.897,84 € und für 2009 in Höhe von 257.177,04 € nach Verrechnung mit dem Guthaben von 17.443,29 € für das Jahr 2010 insgesamt einen Betrag in Höhe von 399.631,59 € zu zahlen hat.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:07 Uhr