Datum: 26.07.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Hohe-Wart-Haus"
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/12/1/13. Jahresabschluss 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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26.07.2013
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ö
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Beschließend
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1 | pl/12/1/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung haben die Stadtwerke für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Dabei gelten die allgemeinen Vorschriften, die Vorschriften über den Ansatz, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertung und über den Anhang, die nach dem 3. Buch des Handelsgesetzbuchs für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften gelten.
Der nach den gesetzlichen Vorschriften insoweit erstellte Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2012 ist Inhalt der Berichterstattung. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers. Hierzu wird um Kenntnisnahme gebeten.
Der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Gemeinderat vorzulegen. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Die Abschlussprüfung zum vorliegenden Jahresabschluss 2012 ist mittlerweile abgeschlossen. An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes schließt die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Sie ist innerhalb von 12 Monaten, also bis zum 31.12. des folgenden Jahres, durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO). Der Jahresabschluss kann deshalb dem Werksenat für eine Stellungnahme vorgelegt werden nicht jedoch dem Plenum zu der gesetzlich vorgesehenen Feststellung. Um dennoch das Plenum zeitnah zum abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Stadtwerke zu informieren, wird der Jahresabschluss vorab schon zur Kenntnis gegeben. Es wird um die vorgeschlagenen Beschlussfassungen gebeten
.Beschluss:
Der Jahresabschluss 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg wird wie folgt zur Kenntnis genommen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 107.021.697,57 € beträgt der im Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftete Gewinn 2.749.835,67 €.
b) Der Jahresgewinn soll nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadtwerke wie folgt verwendet werden:
Zuführung zu „Allgemeine Rücklagen“ 500.000,-- €
Ausschüttungen an die Stadt aus 2012 2.249.835,67 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse 1.893.799,53 €
abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag 356.036,14 €
c) Der von der WIBERA AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2012 sowie der von der WIBERA AG erstellte Prüfungsbericht werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pl/12/2/13. Bericht der Werkleitung zum Jahresabschluss 2012 der Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg / SVG
- Jahresabschluss der EMDE AVAB GmbH
- Jahresabschluss der GBAB GmbH
- Jahresabschluss der GKS GmbH
- Jahresabschluss der KVG Beteiligungs GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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26.07.2013
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ö
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Beschließend
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2 | pl/12/2/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Es erfolgt ein mündlicher Bericht.
.Beschluss:
Im Rahmen der Präsentation erfolgt ein Bericht der Werkleitung zum Jahresabschluss 2012 der Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg / SVG.
Das Jahresergebnis der Jahresabschlüsse der
- EMDE AVAB Abfallverwertungsgesellschaft mbH Aschaffenburg
- GBAB Gesellschaft für Bioabfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg mbH
- GKS Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH
- KVG Beteiligungs GmbH
wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / pl/12/3/13. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH
a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss
b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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26.07.2013
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ö
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Beschließend
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3 | pl/12/3/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die AVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2012 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der AVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die AVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2012 der AVG wie folgt festzustellen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 136.495.441,36 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2012 ausgewiesene Jahresergebnis nach Gewinnabführung auf 0,00 €.
b) Der von der WIBERA AG, Frankfurt, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2012 sowie die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / pl/12/4/13. Aschaffenburger Versorgungs-GmbH
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates der AVG für das Geschäftsjahr 2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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26.07.2013
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ö
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Beschließend
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4 | pl/12/4/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2012 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
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Autz Wolfgang
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2
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Dr. Blatt Lothar
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3
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Elsässer Werner, Bürgermeister
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4
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Euler Jessica
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5
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Gans Brigitte
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6
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Gerlach Thomas
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7
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Giegerich Wolfgang
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8
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Haas Erika
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9
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Hart Willi
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10
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Herzing Jürgen
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11
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Herzog Klaus, Oberbürgermeister
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12
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Kaup Herbert
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13
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Klein Karsten, MdL
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14
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Kunkel Rainer
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15
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Lenz-Böhlau Anne
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16
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Lüder Gerd
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17
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Dr. Pattloch Bernd
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18
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Schößler Mechthild
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19
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Stegmann Karl-Heinz
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20
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Wagener Stefan
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Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
.Beschluss: 1
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH aufgrund der Beschlussunfähigkeit des Stadtrates (Plenum) nicht gefasst werden kann und die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Stadtrates (Plenum) erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. / pl/12/5/13. Bericht der Geschäftsführung zum Jahresabschluss 2012 der Beteiligungsunternehmen der AVG
- Jahresabschluss der Bioenergie Aschaffenburg GmbH
- Jahresabschluss der Südwestdeutschen Stromhandels GmbH
- Jahresabschluss der SüdWestStrom Kraftwerk GmbH & Co. KG
- Jahresabschluss der Energieallianz Bayern GmbH & Co. KG
- Jahresabschluss der Windpark Domnitz I und Domnitz II GmbH & Co. KG
- Jahresabschluss der enPlus eG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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26.07.2013
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ö
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Beschließend
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5 | pl/12/5/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Es erfolgt ein mündlicher Bericht.
.Beschluss:
Im Rahmen der Präsentation erfolgt ein Bericht der Geschäftsführung zum Jahresabschluss 2012 der Beteiligungsunternehmen der AVG.
Das Jahresergebnis der Jahresabschlüsse der
- Bioenergie Aschaffenburg GmbH
- Südwestdeutschen Stromhandels GmbH
- SüdWestStrom Kraftwerk GmbH & Co. KG
- Energieallianz Bayern GmbH & Co. KG
- Windpark Domnitz I und Domnitz II GmbH & Co. KG
- enPlus eG
wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. / pl/12/6/13. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH
a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss
b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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26.07.2013
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ö
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Beschließend
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6 | pl/12/6/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die SVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2012 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der SVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die SVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2012 der SVG wie folgt festzustellen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 605.516,11 € beträgt der im Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftete Jahresüberschuss 2.500,-- €.
b) Der von der Dr. Möhler Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Aschaffenburg, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2012 sowie die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
Einstimmig so beschlossen
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7. / pl/12/7/13. Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates der SVG für das Geschäftsjahr 2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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26.07.2013
|
ö
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Beschließend
|
7 | pl/12/7/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2012 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
|
Autz Wolfgang
|
2
|
Dr. Blatt Lothar
|
3
|
Elsässer Werner, Bürgermeister
|
4
|
Euler Jessica
|
5
|
Gans Brigitte
|
6
|
Gerlach Thomas
|
7
|
Giegerich Wolfgang
|
8
|
Haas Erika
|
9
|
Herzing Jürgen
|
10
|
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
|
11
|
Kaup Herbert
|
12
|
Klein Karsten, MdL
|
13
|
Kunkel Rainer
|
14
|
Lenz-Böhlau Anne
|
15
|
Dr. Pattloch Bernd
|
16
|
Schößler Mechthild
|
17
|
Stegmann Karl-Heinz
|
18
|
Wagener Stefan
|
Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
.Beschluss: 1
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH aufgrund der Beschlussunfähigkeit des Stadtrates (Plenum) nicht gefasst werden kann und die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Stadtrates (Plenum) erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. / pl/12/8/13. Verlustausgleich sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH
a) Bilanzsumme, Jahresfehlbetrag
b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2013
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pl/12/8/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die ABE alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2012 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der ABE haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die ABE vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Verlustübernahme sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2012 der ABE wie folgt festzustellen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 11.448.829,28 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2012 ausgewiesene Jahresergebnis nach dem Verlustausgleich durch die Stadtwerke Aschaffenburg auf 0,00 €.
b) Der von der Dr. Möhler Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Aschaffenburg, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2012 sowie die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses wird zur Kenntnis genommen
(Anlage 4).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
Einstimmig so beschlossen.
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9. / pl/12/9/13. Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates der ABE für das Geschäftsjahr 2012
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2013
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pl/12/9/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
- die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
- die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2012 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
|
Autz Wolfgang
|
2
|
Dr. Blatt Lothar
|
3
|
Elsässer Werner, Bürgermeister
|
4
|
Euler Jessica
|
5
|
Gans Brigitte
|
6
|
Gerlach Thomas
|
7
|
Giegerich Wolfgang
|
8
|
Haas Erika
|
9
|
Hart Willi
|
10
|
Herzing Jürgen
|
11
|
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
|
12
|
Kaup Herbert
|
13
|
Klein Karsten, MdL
|
14
|
Kunkel Rainer
|
15
|
Lenz-Böhlau Anne
|
16
|
Lüder Gerd
|
17
|
Dr. Pattloch Bernd
|
18
|
Schößler Mechthild
|
19
|
Stegmann Karl-Heinz
|
20
|
Wagener Stefan
|
Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
.Beschluss: 1
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH aufgrund der Beschlussunfähigkeit des Stadtrates (Plenum) nicht gefasst werden kann und die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Stadtrates (Plenum) erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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10. / pl/12/10/13. Vorzeitiger Beginn des Aschaffenburger Volksfestes 2014;
- Antrag des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller, Bezirksstelle Aschaffenburg, und der Vereinigung der Schausteller e. V. Aschaffenburg vom 04.07.2013
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2013
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ö
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Beschließend
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10 | pl/12/10/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Gemäß Punkt 2.1 der gültigen Richtlinien der Stadt Aschaffenburg für die Zuteilung von Standplätzen auf dem Aschaffenburger Volksfest, ist der reguläre Volksfesttermin im Jahr 2014 Freitag, 20. Juni bis Montag, 30. Juni.
Aufgrund der kalendarischen Situation, Fronleichnam fällt 2014 auf Donnerstag, 19. Juni, beantragen die beiden örtlichen Schaustellerverbände das Volksfest im nächsten Jahr einen Tag, früher zu eröffnen und den Feiertag in die Volksfestspielzeit mit einzubeziehen.
Sollte dem Antrag zugestimmt werden, würde am Fronleichnamstag 2014
- der Festbetrieb mit Rücksicht auf die Feierlichkeiten der katholischen Kirche nach den Fronleichnamsprozessionen um 14:00 beginnen und um 1:00 Uhr enden,
- die offizielle Eröffnung mit Bieranstich um 19:00 Uhr und Eröffnungsfeuerwerk um 22:30 Uhr erfolgen
Das katholische Dekanat Aschaffenburg
hat sich in einer mündlichen Stellungnahme positiv zu diesem Antrag geäußert und keinerlei Bedenken hinsichtlich eines vorzeitigen Beginns am Feiertag Fronleichnam in der oben dargelegten zeitlichen Konstellation.
Bei gleichen kalendarischen Gegebenheiten im Jahr 2001, 2003 und 2006 hatte der Stadtrat jeweils einer vorzeitigen Volksfesteröffnung am Feiertag zugestimmt.
Der Grund für diesen Antrag liegt darin, dass Feiertage erfahrungsgemäß gut besuchte, umsatzstarke Veranstaltungstage sind und insbesondere von Familien stark frequentiert werden.
Um Zustimmung wird deshalb gebeten.
.Beschluss:
Dem vorzeitigen Beginn des Aschaffenburger Volksfestes 2014 am Feiertag Fronleichnam, am Donnerstag, den 19.06.2014, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
Einstimmig so beschlossen.
Datenstand vom 31.03.2015 16:07 Uhr