Datum: 16.09.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/13/1/13 Firma Linde Material Handling GmbH; Änderung der postalischen Anschrift für Werk II in Aschaffenburg-Nilkheim; - Widmung der privaten Zufahrt als Eigentümerweg - Straßenbenennung
2pl/13/2/13 Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet "Nordöstlich Beckerstraße" (Nr. 3/26) im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr.. 6055, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 6055/6, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße; - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung
3pl/13/3/13 Bericht des Klimaschutzmanagers der Stadt Aschaffenburg; - Aufgaben - Projekte
4pl/13/4/13 Vorstellung des Energiemanagers der Energieagentur Bayerischer Untermain, Herrn Marc Gasper, und Berufung von Herrn Marc Gasper als Mitglied in der Energie- und Klimaschutzkommission der Stadt Aschaffenburg; - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 12.04.2013
5pl/13/5/13 Naturschutzrecht; Hundeanleinverordnung in der Fasanerie
6pl/13/6/13 Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); - Erlass einer Alkoholverordnung
7pl/13/7/13 Mainufer Nilkheim; - Umsetzung Grünkonzept - Rahmenplan Freiraumkonzept Nilkheimer Mainwiesen - Anträge der Stadträtin Frau Leonie Kapperer vom 06.12.2009, 08.12.2009 und 18.01.2010 im Rahmen der Teilentsiegelung des Flugfeldes Nilkheim und am 02.03.2010 im Planungs- und Verkehrssenat zur Erstellung eines Freiraumkonzeptes - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.01.2013
8pl/13/8/13 Mietzuschuss an KirchnerHAUS e.V.
9pl/13/9/13 Änderung des Tarifes der Verkehrsgesellschaft am Bayerischen Untermain (VAB) zum 15.12.2013
10pl/13/10/13 Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG); 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der AVG für das Geschäftsjahr 2012
11pl/13/11/13 Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG); 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der SVG für das Geschäftsjahr 2012
12pl/13/12/13 Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE); 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der ABE für das Geschäftsjahr 2012
13pl/13/13/13 Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 07.12.2012 wegen "Veröffentlichung der Sitzungsvorlagen des Sozialbeirates im Ratsinformationssystem" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 01.07.2013
14pl/13/14/13 Berufung der Mitglieder des Seniorenbeirats für die Zeit vom 01.06.2013 bis 31.05.2016

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1. / pl/13/1/13. Firma Linde Material Handling GmbH; Änderung der postalischen Anschrift für Werk II in Aschaffenburg-Nilkheim; - Widmung der privaten Zufahrt als Eigentümerweg - Straßenbenennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2013 ö Beschließend 1pl/13/1/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu 1.
Die Zufahrt von der Großostheimer Straße bis zum Werkstor der Firma Linde Material Handling GmbH (LMH GmbH) ist wie die weitere Verkehrsfläche bis zur Wailandtstraße (innerhalb des Betriebsgeländes) eine Privatstraße. Die Firma LMH GmbH hat 2011 diese Privatstraße nach dem langjährigen Vorstandsvorsitzenden und Aufsichtsratsvorsitzenden der Linde AG Dr. Hans Meinhardt-Allee benannt und entsprechend ausgeschildert.
Mit Schreiben vom 21.01.2013 beantragt nun die Firma LMH GmbH die postalische Anschrift Großostheimer Straße 198 für das Werk II in Dr. Hans Meinhardt-Allee zu ändern.

Eine Änderung der postalischen Anschrift setzt eine Widmung der bisherigen Privatstraße nach dem BayStrWG voraus. Allerdings kann nur die Zufahrt bis zum Werkstor öffentlich gewidmet werden. Die Verkehrsfläche innerhalb des Betriebsgeländes bleibt wie bisher reine Privatstraße.
Weitere Anlieger sind von der Änderung nicht betroffen.
Alle mit der postalischen Änderung im Zusammenhang stehenden Kosten sind von der Antragstellerin zu übernehmen.

Die Widmung als Eigentümerweg bedeutet, dass auch weiterhin der Unterhalt der Straße einschließlich Reinigungs- und Winterdienst von der Firma LMH GmbH getragen wird.

Die Zustimmung zur Widmung der privaten Flächen wurde von der Grundstückseigentümerin LMH Immobilien GmbH & Co.KG mit Schreiben vom 21.08.2013 erteilt.
Das Fl.Nr. xxx ist im Eigentum der Stadt Aschaffenburg.


zu 2.
Herr Dr. Meinhardt (1931-2012) hatte während seiner beruflichen Laufbahn (1955-2003) bei der Firma Linde AG verschiedene leitende Funktionen (u.a. ab 1980 Vorstandsvorsitzender und ab 1997 Aufsichtsratsvorsitzender) und prägte maßgeblich den Standort Aschaffenburg.

.Beschluss:

1. Der Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 13.09.2013 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung erläutert, dass es sich um eine Privatstraße handelt.

2. Mit Wirkung vom 01.01.2014 wird gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Fläche im Stadtgebiet von Aschaffenburg zum Eigentümerweg (Artikel 53 Nr.3 BayStrWG) gewidmet:

Zufahrt Werk II der Firma Linde Material Handling GmbH (Großostheimer Straße 198)
Teilfläche aus Fl.- Nr. xxx (alle Gemarkung Leider)
Anfangspunkt:                Großostheimer Straße
Endpunkt:                Toranlage Werkszufahrt
Länge:                        73 m

Die Fläche wird seitlich begrenzt durch die Bordsteine.

3. Die öffentlich gewidmete Zufahrt erhält den Namen Dr. Hans Meinhardt-Allee.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 1

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2. / pl/13/2/13. Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet "Nordöstlich Beckerstraße" (Nr. 3/26) im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr.. 6055, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 6055/6, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße; - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2013 ö Vorberatend 4pvs/7/4/13
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2013 ö Beschließend 2pl/13/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1:

Planungsanlass

In der Sitzung vom 14.01.2013 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „nordöstlich Beckerstraße“ zwischen Hartmannstraße, Beckerstraße und Gentilstraße (Nr. 3/26) beschlossen. Der Bebauungsplan löst einen Teil des rechtsgültigen Baulinienplanes Nr. 10 ab. Das Plangebiet umfasst zwei Grundstücke, die durch den Butzbachweg voneinander getrennt sind, zum einen einen Teil des Grundstücks der ehemaligen Jugendherberge (FlurNr. xx) und zum anderen das östlich anschließende Grundstück (FlurNr. xx) mit 3 Zeilenbauten.

Mit dem Freiwerden des städtischen Grundstücks der ehemaligen Jugendherberge, entstehen neue Entwicklungsperspektiven. Der vordere Teil des Grundstücks soll durch den Bebauungsplan eine an den Gebäudebestand entlang der Beckerstraße angepasste Baudichte erhalten, der Baulinienplan lässt bisher eine zweigeschossige Bebauung mit einer GFZ von 0,5 zu. Die Festsetzungen orientieren sich an der Bebauung entlang der Beckerstraße.

Der hintere Teil des Grundstücks ist nicht Teil des Plangebietes, er soll nach den Vorgaben des rechtsgültigen Baulinienplans Nr. 10 mit Einfamilienhäusern bebaut werden.

Auch für das benachbarte Grundstück zwischen Butzbachweg und Gentilstraße werden neue Entwicklungsperspektiven eröffnet. Ausgehend von der Sicherung des baulichen Bestands wird auch hier analog der Festsetzungen zur ehemaligen Jugendherberge eine bauliche Verdichtung ermöglicht.

Planungsziele

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden folgende Planungsziele für die weitere Entwicklung des Plangebietes formuliert:

-        Es ist eine wohnbauliche Nutzung (WR / WA) zu realisieren.
-        Eine Neubebauung soll sich konfliktarm in die umgebende Siedlungsstruktur einpassen und vorhandene Siedlungsmuster aufgreifen, ohne neue städtebauliche Brüche zu erzeugen.
-        Die im Plangebiet gelegenen, zur Beckerstraße orientierten Grundstücke bzw. Grundstücksteile vertragen und rechtfertigen im Vergleich zum jetzigen Bestand eine Nachverdichtung.
-        Angrenzend an die Beckerstraße ist eine bis zu dreigeschossige Bebauung, gegebenenfalls auch mit zusätzlichem Staffelgeschoss, in offener Bauweise denkbar; die gegenüberliegende vier- bis fünfgeschossige Wohnbebauung südlich der Beckerstraße kann allerdings nicht als maßstabsprägend herangezogen werden.
-        Im Falle eines Geschosswohnungsbaus ist der ruhende Verkehr vorrangig in Tiefgaragen unterzubringen. In Abhängigkeit der im Bebauungsplan festzusetzenden Geschossflächenzahl (GFZ) sind gegebenenfalls Geschossflächenzuschläge im Sinne des § 21a Abs. 5 BauNVO regelbar.
-        Die Laubbäume entlang der Beckerstraße und der Hartmannstraße sind aufgrund ihrer ortsbildprägenden Qualität dauerhaft zu erhalten.


Städtebauliches Konzept

Die genannten Planungsziele wurden nun dem Bebauungsplan-Vorentwurf zugrunde gelegt und in ein städtebauliches Konzept gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 6.586 qm (d.h. rund 0,6 ha), das Grundstück der ehemaligen Jugendherberge ist ca. 2.440 qm groß, das anschließende Grundstück hat eine Größe von ca. 2.770 qm. 

Auf dem Grundstück Flurnr. xx (Anwesen Beckerstraße xx) sind 2 Baufenster für eine Wohnbebauung vorgesehen, eines entlang der Hartmannstraße und eines entlang der Beckerstraße. Die Stellplätze sind in einer Tiefgarage unterzubringen, deren Einfahrt über die Hartmannstraße erfolgen soll. Am Butzbachweg können 4 Stellplätze in einer Stellplatzanlage eingerichtet werden. Entlang der Beckerstraße sind mindestens drei Bäume zu erhalten. Im rückwärtigen Bereich soll das Grundstück zum Nachbargrundstück durch einen Pflanzstreifen eingegrünt werden. 

Für das bebaute Grundstück Flurnr. xx (Anwesen Beckerstraße xx sowie Gentilstraße xx) sieht der Vorentwurf des Bebauungsplans ebenfalls 2 Baufenster vor, die so gefasst sind, dass zum einen die bestehende Bebauung gesichert wird. Es ist aber auch möglich, durch eine Neubebauung eine Nachverdichtung analog des Nachbargrundstücks  umzusetzen. Die bauliche Anordnung der Baufenster ist am Butzbachweg gespiegelt, so dass eine städtebaulich einheitliche Entwicklung sichergestellt wird. Zur Gentilstraße wird die Gebäudehöhe um 1 Geschoss reduziert, um dort den Übergang zu der angrenzenden, niedrigeren Bebauung auf der gegenüberliegenden Seite der Gentilstraße zu schaffen.


Wesentliche Inhalte des Vorentwurfs des Bebauungsplanes:

Art und Maß der baulichen Nutzung
Die beiden Baugebiete werden als allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung ist gegenüber der bisherigen Bebauung erhöht worden und orientiert sich an der gegenüberliegende Bebauung der Beckerstaße. Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) ist mit 0,4 und die Geschossflächenzahl (GFZ) mit 1,0 vorgesehen. Im Sinne des § 21 Abs. 5 Baunutzungsverordnung kann die zulässige Geschossfläche um die Fläche der in einer Tiefgarage untergebrachten notwendigen Stellplätze erhöht werden.
Maximal können 3 Vollgeschosse mit einem Dachgeschoss oder einem Staffelgeschoss (als Vollgeschoss) bebaut werden. Das Staffelgeschoss ist umlaufend 2 m zu den unteren Geschossen zurückversetzt zulässig. Diese Vorgaben spiegeln sich auch in der maximalen Traufhöhe mit 9 m und einer Firsthöhe von maximal 12 m wider. In dem Baufenster an der Gentilstraße sind 2 Vollgeschosse und ein Dachgeschoss bzw. ein Staffelgeschoss als Vollgeschoss festgesetzt. Dementsprechend sind auch die Trauf- und Firsthöhe auf 6 und 9 m angepasst. Bezugspunkt der jeweiligen Trau- und Firsthöhen sind eingemessene Höhenpunkte auf den Straßenflächen, die im Bebauungsplan angegeben sind.


Bauweise
Festgesetzt ist eine offene Bauweise, entsprechend der umliegenden Bebauung, so dass bei der aktuellen Grundstücksbreite je zwei Baukörper vorgesehen werden könnten. 


Überbaubare und nicht überbaubare Flächen, Grünflächen
Die überbaubaren Flächen werden mit einer Bautiefe von 14 m festgesetzt. Die Abstandsflächenbestimmung des Art. 6 der Bayerischen Bauordnung ist nicht anzuwenden. Zwischen Beckerstraße und Baufenster ist ein Abstand von 7 m vorgesehen, so dass die bestehenden Bäume und die zukünftige Bebauung ausreichend Platz voneinander haben.
Insgesamt sind 4 Bäume zum dauerhaften Erhalt festgesetzt, 3 davon entlang der Beckerstraße.
Zwischen den beiden Baufenstern können die Nebenanlagen gebündelt werden, d.h. dort sollen Fahrradabstellanlagen, Müllsammelbehälter etc. vorgesehen werden.

Zur nördlichen Grundstücksgrenze ist ein 3-4 m breiter Grünstreifen, d.h. eine Fläche zum Neuanpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen vorgesehen, der zum einen zur Eingrünung der Grundstücke entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze vorgesehen werden soll und zum anderen für Ersatzmaßnahmen dienen kann.
Aufgrund des Verfahrens nach § 13 a BauGB ist kein Umweltbericht und keine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung erforderlich.


Erschließung und Entwässerung
Die Erschließung und Entwässerung erfolgt über die bestehenden Straßen Beckerstraße, Hartmannstraße, Butzbachweg und Gentilstraße. Die Tiefgarage ist gänzlich unter Erdoberfläche vorzusehen und mit einer Vegetationsschicht zu begrünen. Die Zufahrt der Tiefgarage soll über die Hartmannstraße erfolgen, entlang des Butzbachwegs ist die Anlage von 4-5 oberirdische Stellplätzen möglich.


Örtliche Bauvorschriften
Als Dachform sind Flachdach, Satteldach oder Pultdach mit einer Dachneigung bis zu 35° zulässig.


Zu 2. und 3.:

Die nächsten Verfahrensschritte, die es durchzuführen gilt, sind die Unterrichtung der Öffentlichkeit (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Billigung des Bebauungsplan-Vorentwurfs vom 01.07.2013 soll die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch einen dreiwöchigen Aushang dieses Planentwurfs erfolgen. Die Behörden werden um schriftliche Stellungnahme gebeten.

.Beschluss:

1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „Nordöstlich Beckerstraße“ im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. xx, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße (Nr. 03/26) vom 01.07.2013 wird gebilligt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der beiden Vorentwürfe die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden kann, entsprechend zu unterrichten (frühzeitige Behördenbeteiligung).

Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist folgendes Verfahren anzuwenden:

Der Bebauungsplan-Vorentwurf ist für die Dauer von 3 Wochen öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind bekannt zu machen, mit dem Hinweis, dass während dieser Frist Äußerungen zur dargelegten Planung vorgebracht werden können.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 1

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3. / pl/13/3/13. Bericht des Klimaschutzmanagers der Stadt Aschaffenburg; - Aufgaben - Projekte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2013 ö Beschließend 3pl/13/3/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Beschlusslage und Ablauf:
09.02.2012:        Empfehlung der Energie- und Klimaschutzkommission (EuKK)
Einstellung eines Klimaschutzmanagers gemäß BMU*-Förderrichtlinien;
05.03.2012:        Plenum/Beschluß:
-Zustimmung Leitziele und Leitlinien des „Integriertes Energie- und Klimakonzept Bayerischer Untermain“:
-Aufbau eines geeignetes Controlling-System zur Umsetzung der städtischen Maßnahmen im Rahmen des „Integrierten Energie- und Klimakonzeptes Bayerischer Untermain“.
-Klimaschutzmanager:  Wahrung der Antragsfrist für ein BMU-Förderantrag, entsprechend den Empfehlungen der EuKK;
29.03.2012:        Förderantrag beim ptj  (Antragsfrist 2012:  31.03.2012);
16.04.2012:        Plenum/Beschluss:
-Der Stadtrat nimmt den Abschlussbericht über das „Integrierte Energie- und Klimakonzept Bayerischer Untermain“ zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der für die Stadt Aschaffenburg relevanten Maßnahmen.
-Die Frage einer regionalen Koordinierungsstelle, z.B. einer regionalen Energieagentur, ist noch in der Energie- und Klimaschutzkommission abzustimmen.
17.09.2012:        Plenum/Beschluß: 
Einstellung eines Klimaschutzmanagers unter Vorbehalt einer BMU-Förderzusage;
01.05.2013:        Arbeitsbeginn des Aschaffenburger Klimaschutzmanagers
Weitere Übersicht zu den Beschlüssen: siehe Anlage


Hintergrund-Förderung:
Das Integrierte Energie- und Klimakonzept Bayerischer Untermain, das gemeinsam von der Stadt Aschaffenburg und den beiden Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg in Workshops gemeinsam mit vielen Akteuren der Region unter fachlicher Begleitung von B.A.U.M.-Consult GmbH München erarbeitet wurde, wurde sowohl in der Region als auch in der Stadt zur Umsetzung beschlossen.
Zur Unterstützung der Umsetzungen wurde durch das Bundes-Umweltministerium (BMU)?? Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU); Projektträger zur Umsetzung des Förderprogramms ist: ptj (Projektträger-Jülich); der Förderung eines Klimaschutzmanagers zugestimmt. Dieser ist in Aschaffenburg seit 01.05.2013 im Amt (Förderquote 60% zzgl. Projektförderungen).
Grundlage für beide Förderungen sind die Richtlinien des Bundes-Umweltministeriums (BMU) sowie des Projektträgers Jülich (ptj)?? Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative des „Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ – Absatz 2.2: „Fachliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten bzw. Teilkonzepten“    (vom 23.November 2011).

Klimaschutz im Sinne der Förderung
Durch die zwischenzeitliche klare Trennung – die auch für den Klimaschutzmanager gemäß BMU-Förderung gilt – wird in der Klimapolitik nun klar zwischen „Klimaschutz“  und  „Klimaanpassung“ differenziert.
Eine entsprechende Differenzierung formuliert nun auch die bayerische Staatsregierung:
Die Grundzüge und Ziele der Bayerischen Klimapolitik??„Klimaschutz Bayern 2020“ -  Bayerische Staatsregierung und Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit; Druckschrift StMUG März 2013; gliedern sich in drei Säulen:
1.        Klimaschutz    à  Minderung der Treibhausgasemissionen
(Gebäudesanierung, Erneuerbare Energie, Effizienz)
2.        Klimaanpassung   à  Bayerische Klimaanpassungsstrategie
(Waldumbau, Hochwasserprogramm, Wasserversorgung, Artenschutz, Gesundheit)
3.        Forschung und Entwicklung    à Deckung des weiteren Forschungsbedarfs.


Aufgaben des Klimaschutzmanagers:
Die Aufgaben des Klimaschutzmanager ergeben sich aus dem Energie- und Klimakonzept.
Wesentliche Maßnahmen (M x) auf kommunaler Ebene sind dabei:

M 1.1 Einrichtung und Unterstützung (Lenkungskreis) einer regionalen Koordinierungsstelle
M 1.2 Klimaschutzprogramme auf Ebene der Gebietskörperschaften
M 1.4 Energetische Optimierung kommunaler Liegenschaften
M 1.5 European Energy Award (eea) als Controlling-Instrument
M 1.6 Kompetenzstärkung auf kommunaler und interkommunaler Ebene

M 2.1 Haus sanieren – profitieren
M 2.2 Wärmepumpen in geeigneten Liegenschaften
M 2.3 Energiecheck für alle Hausbesitzer
M 2.4 Attraktiver Wohnraum im Ortskern (Verdichtung, Energieeinsparung)
M 2.5 Holen Sie sich Ihre Energie vom Dach
M 2.6 Mit der Heizung Strom erzeugen

Mitwirken bei den Maßnahmen unter den Ziffern 4 und 5
(4:Energieerzeugung und –versorgung;   5: Verkehr) – z.B.:
M 4.3: Photovoltaik ausbauen (Flächenkataster, Dächerprogramm, PV-Fassaden)
M 4.5: Biomasse-Reserven (Grünland, Splitterflächen, Stilllegungsflächen)
M 5.4: Beschaffung eines CO2-freundlichen Fuhrparks

Dieser ersten Maßnahmenkatalog war Grundlage für die Abstimmung mit dem Projektträger:



















Es sind insgesamt über 30 Projekte, Teilprojekte oder Projektbeteiligungen.

Änderungswünsche oder Ergänzungen sind zwar grundsätzlich möglich, erfordern aber einen erneuten schriftlichen Änderungsantrag und eine schriftliche Änderungszustimmung des Projektträgers.



Von den abgestimmten Projekten des Klimaschutzmanagers zur Förderung der Effizienz, der Regenerativen Energien sowie der entsprechenden Bewusstseinsbildung, wird hier zunächst ein wichtiges Projekt erläutert:


Klimaschutz-Controllingsystem:
Die Controllingaufgaben des Kommunalen Klimaschutzmanagers gliedern sich in zwei Bereiche:
1.        Controlling der Kommunalen CO2-Emissionen alle 3 Jahre
Dies dient zur Erfolgskontrolle im Rahmen der Förderung
Vergleich: CO2-Bilanz Klimabündnis: alle 5 Jahre
2.        Unterstützung des Controlling für eigene Liegenschaften

Zu 1: Für die Verbesserung der Bilanzierungsschärfe der Stadt:
Bei der Erarbeitung des „Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept Bayerischer Untermain“ wurden bereits erste Grundlagen für ein Controllingsystem geschaffen. Diese erste Grundlage ist das Bilanzierungssystem „Eco-Region“  (Online-Tool mit Datenbank und Bilanzierungssoftware). Diese Bilanzierungssystematik wurde vom Klimabündnis erarbeitet und 2010 als Standard eingeführt und von der EU anerkannt. Diese Bilanzierung muss weitergepflegt werden:
- Die Verbrauchsdaten werden eingepflegt (Daten der EuKK).
- Das Klimabündnis pflegt die wissenschaftlich neuesten Emissionsfaktoren und die Daten der Statistikämter ein (Bund und Länder).
Die verbesserte Zuordnung und Abgrenzung der Daten - sowie die Darstellungsschärfe (Gewerbe, Haushalte, Stadtbau, Klinikum, Kläranlage, etc.) - wird in der EuKK abgestimmt und für ein optimiertes Controlling-System erarbeitet.  Gewünscht sind jeweils hinreichend genaue Jahreswerte für Energieverbräuche und CO2-Emissionen in den unterschiedlichen Bereich wie Wärme, Strom, Verkehr >< Gewerbe, Privathaushalte, Großindustrie und Teilbereiche der öffentlichen Gebäude. Diese Detailfragen aufzugleisen erfordert auch ein besonderes Engagement der AVG und des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft.
Mit der Einpflegung der verbesserten Datenbasis in das anerkannte Bilanzierungssystem „Eco-Region“ (Berichtspflicht alle drei Jahre) ist dann auch die z.Zt. bestmögliche Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen, den Nachbarlandkreisen bzw. anderen Regionen möglich.

In einem weiteren Schritt ist die Teilnahme am EU-Qualitätsmanagementsystem eea?? Das Europäische Forum European Energy Award e.V. (eea)  ist die unterstützende Struktur im Konvent der Bürgermeister. Der eea ist das Qualitäts-managementsystem (+Zertifizierungsverfahren), mit dem die Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant und regelmäßig überprüft werden, um Potentiale der nachhaltigen Energiepolitik und des Klimaschutzes identifizieren und nutzen zu können. Die Teilnahme inkl. CO2-Bilanzierung (ECORegion) ist die ideale Voraussetzung für den Beitritt zum Konvent der Bürgermeister  (aktuell teilnehmende eea-Städte/Landkreise:  240 in Deutschland - Stand 2012-1-13).        http://www.european-energy-award.de;      http://www.konventderbuergermeister.eu;    

hilfreich.

Kosten des Kommunalen Energie- bzw. Klimaschutz-Controlling:
Für den Aufbau eines Internen Controlling fallen nur die Jahreskosten für das oben beschriebene Bilanzierungssystem „Eco-Region“  (Online-Tool) an:
ECORegion-smart 2.0, Summe : 1.000€ (Einwohner 50.000 – 100 .000 / ermäßigt Klima-Bündnis);


Zu 2: Zur Verbesserung der Bilanzierungsschärfe der stadtischen Gebäude werden zusammen mit dem Energiemanager (Amt für Hochbau u.Gebäudewirtschaft) bereits verschiede Systeme geprüft. Gewünscht ist ein Controlling-System mit offenem Monitoring, das dann auch für die Gebäudenutzer verständlich ist. Angestrebt durch dieses Monitoring wird eine nutzungsbedingte Einsparung von bis zu 20 % bei den Projektgebäuden in Zuständigkeit des Amtes für Hochbau uG. - allein über Anlagenoptimierungen und Verhaltensverbesserungen.
Außerdem sind verbesserte Grundlagen für weitere rentable Investitionsentscheidungen möglich. Finanziert wird das Projekt über ein „Internes Energie-Einspar-Contracting“ zwischen Amt für Umwelt- u. Verbraucherschutz  sowie dem Amt für Hochbau u. Gebäudewirtschaft.

Organisationsübersicht zum Klimaschutzcontrolling: siehe Organigramm i.d. Anlage

Das Klimschutz-Controlling ist nur eines von rd. 30 Projekten, Teilprojekten oder Projektbeteiligungen des Klimaschutzmanagers die schon gestartet sind.

Weitere Projekte die bereits gestartet sind, sind z.B.:
?        Einstieg in eigene städtische PV-Anlagen (zurzeit 2 Projekte in exemplarischer Prüfung);
?        Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
?        Kampagne:  Pumpentauschaktion in Zusammenarbeit mit der SHK-Innung
?        Energiefibel: ein Gemeinschaftsprojekt mit Würzburg und Schweinfurt sowie den Landkreisen Aschaffenburg, Bad Kissingen, Main-Spessart, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt und Würzburg;
?        Klimaschutztag und Klimaschutzwoche
ein Gemeinschaftsprojekt mit der Energieagentur, der Stadtwerke und der Sparkasse
?        Modellkonzept Anwandeweg – in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und der AVG
?        LED in städtischen Tiefgaragen
(Prüfung/Förderung für FAN-Arena, Berufsschule-Lehrer, alte FOS/BOS)
?        Energieausweise – Sonderausführung nach Leitfaden des Arbeitskreises Energie des Deutschen Städtetages; Eine Zusammenarbeit mit: Amt für Hochbau und Hochschule Aschaffenburg.




Sicherung von Förderprogrammen für Klimaschutzprojekte der Stadt Aschaffenburg
Für viele der geplanten Klimaschutzprojekte der Stadt Aschaffenburg gibt es Möglichkeiten der staatlichen Förderung. Insbesondere der Bund hat - neben der Förderung eines „Klimaschutzmanagers“ - weitere, z.T. neue Förderprogramme für die Umsetzung von Projekten aufgelegt. Ein Teil davon ist nur in Zusammenhang mit einem Klimaschutzmanager verfügbar.
Der Aschaffenburger Klimaschutzmanager im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz hat bereits vielfältige Erfahrungen mit der Sicherung von Fördergeldern. Die neuen Förderprogramme werden kontinuierlich durch den Klimaschutzmanager abgeprüft.

Aktuelle Projektförderungen sind z.B.:
?        Ausgewählte Klimaschutzmassnahmen (bis zu 250.000€ Fördersatz 50%)
?        Projekte für nachhaltige Mobilität:(Fuß Radwege, Mobilitätsstationen, u.a. )
(bis zu 250.000€ Fördersatz 50%)
?        Klimaschutzteilkonzepte (Fördersatz bis zu 65%)
?        Anschlussvorhaben für die Umsetzung von Klimaschutz- bzw. Klimaschutzteilkonzepten
(Förderfähige Ausgaben max. 10.000,-  Förderung max. 40%)
?        Einführung von Energiesparmodellen an Schulen (max. 65%)
?        Anwendung von Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung
(BMU: Straßenbeleuchtung bis zu 20%; Lüftungsanlagen bis 25%; Innen+Hallenbeleuchtung bis 40%)
?        Förderung für die energetische Stadtsanierung (Pilotprojektförderung > www.kfw.de)
?        u.a.







Anlage 1: Organigramm:
Übersicht bzw. Bereiche des Kommunalen Klimaschutz-Controlling


Anlage 2 (aus Beschluss Plenum 2012-03):
Leitsatz der Region Bayerischer Untermain
Die Region Bayerischer Untermain ist Vorbildregion im Klimaschutz und gestaltet die Energiewende aktiv.
?        Die Haushalte reduzieren ihren Wärmebedarf um 50 % und ihren Strombedarf um 20 %
(bei der Stromreduktion sind neuartige Stromverbraucher wie Wärmepumpen oder E-Cars nicht gegengerechnet),
Öffentliche Liegenschaften übernehmen dazu mit ihrem Energiemanagement wichtige Vorbildfunktionen;
?        Die Wirtschaft trägt durch verstärkte Effizienzanstrengungen zur Einsparung von Energie in allen drei Sektoren Wärme, Strom und Verkehr bei;
?        Unseren um ¼ reduzierten Energiebedarf im Jahre 2030 decken wir im Strombereich zu
50 %  und im Wärmebereich zu 25 % aus regionalen erneuerbaren Energiequellen,
?        Im Miteinander von erneuerbarer und konventioneller Energieerzeugung auf regionaler Ebene ist die Bereitstellung von gesicherter Leistung, Regelenergie (z. B. durch moderne Gas-BHKWs) und Nutzung von Koppelwärme anzustreben;
?        Zur Sicherstellung der Wertschöpfung vor Ort und der Versorgungssicherheit werden entsprechende regionale Umsetzungsstrukturen gestärkt und geschaffen;
?        Im Mobilitätsbereich wird eine CO2-Reduktion um 20 % angestrebt, u. a. durch Verdoppelung des ÖPNV-Anteils (der Einsatz von 20 % CO2-freundlicher Treibstoffe (Bio-)Methan, Biokraftstoffe und Grünstrom basiert gegebenenfalls auf überregionalen Quellen).
Wir – also Bürger, Unternehmen und Kommunen – reduzieren damit bis 2030 unseren CO2-Ausstoß um mindestens 40 % gegenüber 2009.

Leitlinien der Region Bayerischer Untermain (Nach welchen Prinzipien wollen wir handeln?)
?        Nicht verbrauchte Energie ist direkter Klimaschutz, deshalb hat die Ausschöpfung von Einsparpotenzialen erste Priorität.
?        Wir nutzen über die verschiedenen Einspar- und Effizienzpotenziale hinaus alle strategisch wirksamen regional erschließbaren erneuerbaren Energien und sorgen für ein optimales Zusammenspiel mit der weiterhin notwendigen konventionellen Energieerzeugung mit höchstmöglichen Wirkungsgraden.
?        Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende werden unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Sicht mit anderen Belangen abgewogen und umgesetzt.
?        Maßnahmen mit regionalwirtschaftlich vorteilhaften Effekten genießen Vorrang.
?        Die Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Entwicklung soll durch die Energiewende nicht gefährdet, sondern vielmehr gefördert werden.

Quelle:  Integriertes Energie- und Klimakonzept Bayerischer Untermain  > Zusammenfassung bzw. Kapitel 6 (Ziele);

Anlage 3: Übersicht vorangegangener Stadtratsbeschlüsse  zum
- Integrierten Energie- und Klimakonzept Bayerischer Untermain
- Klimaschutzmanager

19.10.2009  - Plenum
Integriertes Energie- und Klimakonzept Bayerischer Untermain (Projektvorstellung, Haushaltsansatz  Förderung 80 %)

19.07.2010 - Plenum
Integriertes Energie- und Klimakonzept Bayerischer Untermain (geänderter Haushaltsansatz  für Förderung 60%)

06.12.2010 – Plenum 
Zustimmung zu den Bausteinen zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung bis 2050:
1.        Laufende Erarbeitung der Aschaffenburger CO2-Bilanz sowie Szenarien zur Entwicklung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 (mit ifeu Heidelberg);
2.        Regionales Engagement: geplante Potentialanalyse und Erstellung von  regionalen  Klima- und Energiestrategien;

06.04.2011 – UVS
Vorstellung der CO2-Bilanz 2010 + Klimaszenarien - Stadt Aschaffenburg  (ifeu Heidelberg);

27.06.2011  -  Plenum
Gemeinsamer Bericht der Verwaltung und AVG „Erneuerbare Zukunft - Was ist zu tun?“ – ohne Projekt-Beschluss;

05.12.2011 - Plenum
Integriertes Energie- und Klimakonzept Bayerischer Untermain (in der Sitzung korrigierten Beschlüsse):
1. Der Stadtrat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht über das „Integrierte Energie- und Klimakonzept Bayerischer Untermain“ zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat erteilt der Energie- und Klimakommission den Auftrag, dem Stadtrat einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise zu erarbeiten.

05.12.2011 –  Plenum
Kenntnisnahme des Sachstandberichtes über das Integrierte Energie- und Klimakonzept Bayerischer Untermain.

05.03.2012 –  Plenum/ Beschluß  (vorberaten: Aschaffenburger-Energie- und Klimaschutzkommission am 09.02.2012)
1.        Leitziele und Leitlinien:  Der Stadtrat stimmt den im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsprozesses „Integriertes Energie- und Klimakonzept Bayerischer Untermain“ herausgearbeiteten Leitsätzen der Region Bayerischer Untermain und den Leitlinien der Region Bayerischer Untermain (Nach welchen Prinzipien wollen wir handeln?) zu.
2.        Controlling:  Zur Umsetzung der städtischen Maßnahmen im Rahmen des „Integrierten Energie- und Klimakonzeptes Bayerischer Untermain“ wird ein geeignetes Controlling-System aufgebaut.
3.        Klimaschutzmanager:  Wahrung der Antragsfrist für Förderantrag zur Einstellung eines „Klimaschutzmanagers“ - Entsprechend den Empfehlungen der EuKK und den Förderrichtlinien des BMU

05.03.2012:        Plenum     (Vorberaten: Aschaffenburger-Energie- und Klimaschutzkommission am 09.02.2012)
Beschluß: Inanspruchnahme des Förderprogramms für einen Klimaschutzmanager gemäß BMU-Förderrichtlinien

16.04.2012: Plenum/Beschluß:   
1.        Der Stadtrat nimmt den Abschlußbericht über das „Integrierte Energie- und Klimakonzept Bayerischer Untermain“ zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der für die Stadt Aschaffenburg relevanten Maßnahmen.
2.        Die Frage einer regionalen Koordinierungsstelle, z.B. einer regionalen Energieagentur, ist noch in der Energie- und Klimaschutzkommission abzustimmen.

17.09.2012:        Plenum/Beschluß: 
Einstellung eines Klimaschutzmanagers unter Vorbehalt eine BMU-Förderzusage;


Parallel dazu Berichte & Beteiligung im Agenda21-Beirat (2010,2011 und 2012);

Parallele Stadtratsbeschlüsse bzgl. Resolution zur Abschaltung von Atomkraftwerken
06.12. 2010 -  Plenum  (vor Fukushima)
04.04. 2011 -  Plenum  (nach Fukushima)

Stadtratsbeschlüsse zur Einrichtung der Energie- und Klimakommission Stadt Aschaffenburg:
19.09.2011 – Plenum  (Energiekommission – Einstimmig vertagt, Verwaltung soll mit Fraktionen Modus erarbeiten)
17.10.2011 – Plenum  (Beschluss zur Energie- und Klimakommission)

.Beschluss:

Der Bericht des durch das BMU geförderten Klimaschutzmanagers der Stadt Aschaffenburg wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / pl/13/4/13. Vorstellung des Energiemanagers der Energieagentur Bayerischer Untermain, Herrn Marc Gasper, und Berufung von Herrn Marc Gasper als Mitglied in der Energie- und Klimaschutzkommission der Stadt Aschaffenburg; - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 12.04.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2013 ö Beschließend 4pl/13/4/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht in der Sitzung.

.Beschluss:

1. Der mündliche Bericht des Energiemanagers der Energieagentur Bayerischer Untermain über seine Aufgabenbereiche, Ziele und Umsetzungskonzepte wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Energiemanager der Energieagentur Bayerischer Untermain wird als Mitglied in die Energie- und Klimaschutzkommission der Stadt Aschaffenburg berufen.

3. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 12.04.2013 ist damit behandelt.

4. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog erklärt, dass die aus den Reihen des Stadtrates aufgeworfenen Fachfragen schriftlich beantwortet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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5. / pl/13/5/13. Naturschutzrecht; Hundeanleinverordnung in der Fasanerie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2013 ö Beschließend 5pl/13/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 01.08.2012 trat die Verordnung der Stadt Aschaffenburg über die Regelung der Anleinpflicht im Naherholungsgebiet Fasanerie vom 20.07.2012 in Kraft. Der Geltungsbereich der Verordnung wurde unter Mitarbeit der Aschaffenburger Hundeschule und der Mitglieder des Stammtisches „Hunde der Fasanerie“ erarbeitet.

Der Stadtrat hatte die Verwaltung in der Sitzung vom 21.05.2012 beauftragt,

a) die Umsetzung der Verordnung durch eine intensive Öffentlichkeitskampagne sowie durch
  weitere Gespräche mit den Interessengruppen zu begleiten sowie

b) das Erfordernis der Verordnung nach einem Jahr erneut zu prüfen und im Stadtrat hierüber zu
    berichten.

a) Umsetzung der Verordnung:

Die Vorstellung der neuen Verordnung an die Bürger wurde rechtzeitig vor Inkrafttreten durch folgende Maßnahmen vorgenommen:

- in der Wochenendausgabe des „Main-Echos“ vom 21.07.2012 erfolgte ein ganzseitiger Bericht
  über die neuen Regelungen;

- an allen Zugangswegen und Hauptwegen der Fasanerie wurden Schilder angebracht, auf denen
  die Neuregelungen ersichtlich sind und alle Wege mit Leinenpflicht wurden mit Piktogrammen
  markiert (s. Anlage);

- es wurde ein „Merkblatt über die Leinenpflicht in der Fasanerie“ entwickelt, das an Hundehalter
  und Passanten verteilt wurde (s. Anlage);

- am 0 4.08.2012 betrieben die Aschaffenburger Hundeschule, die Mitglieder des Stammtisches
„Hunde der Fasanerie“ und das Ordnungsamt am Eingangsbereich der Fasanerie einen Infostand,
  bei dem Informationen rund um die Leinenpflicht präsentiert und ein Workshop zum Hundeführen
  an der Leine angeboten wurden.

- am 12.08.2012 gab es einen kostenlosen Workshop für Eltern und Kinder zum Umgang mit
  Hunden.

b) weiteres Erfordernis der Verordnung:

Die Umsetzung der Leinenpflicht wird vom Ordnungsdienst regelmäßig im Rahmen der Streife kontrolliert. Die Feststellungen belegen, dass die Leinenpflicht sowohl beachtet, als auch, dass dafür Verständnis aufgebracht wird. Während in den Vorjahren regelmäßig beim Ordnungsamt Beschwerden über Konfliktsituationen freilaufende Hunde / Jogger, Spaziergänger eingegangen waren, hat sich die Situation seit Inkrafttreten der Hundeanleinverordnung durchwegs entspannt.

Somit kann festgestellt werden, dass die Regelung zielführend war und daher beibehalten werden sollte.

.Beschluss:

Die Verordnung der Stadt Aschaffenburg über die Regelung der Anleinpflicht im Naherholungsgebiet Fasanerie vom 20.07.2012 ist weiterhin erforderlich und bleibt bestehen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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6. / pl/13/6/13. Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); - Erlass einer Alkoholverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2013 ö Beschließend 6pl/13/6/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Durch eine Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) zum 1.8.2013 ist es den Gemeinden nun möglich, das Mitführen und den Verzehr von alkoholischen Getränken in den Nachtstunden zu regulieren.
Die Gemeinden können durch Verordnung auf bestimmten öffentlichen Flächen außerhalb von Gebäuden und genehmigten Freischankflächen den Verzehr alkoholischer Getränke in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr verbieten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort auf Grund übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten begangen werden. In dieser Verordnung können die Gemeinden auch das Mitführen alkoholischer Getränke an den in der Verordnung bezeichneten Orten verbieten, wenn die Getränke den Umständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind.
Zur Beurteilung können polizeiliche Statistiken und Untersuchungen über das Alkoholkonsumverhalten und die Begehung alkoholbedingter Ordnungswidrigkeiten sowie alkoholbedingter Straftaten im räumlichen Geltungsbereich der Verordnung im Vergleich zu den übrigen Teilen des Gemeindegebiets herangezogen werden.
Die Verordnungen sind auf längstens vier Jahre zu befristen.
Die Polizeiinspektion Aschaffenburg wurde zu einem Verordnungsentwurf angehört und nahm dazu mit Schreiben vom 19.8.2013 auszugsweise wie folgt Stellung:

„1. Grundsächliche Einordnung:

Die Polizeiinspektion Aschaffenburg begrüßt den geplanten Erlass einer Verordnung zur Reglementierung des Alkoholkonsums auf öffentlichen Flächen im Innenstadtbereich von Aschaffenburg. Vor dem Hintergrund der zahlreichen alkoholbedingten Sicherheitsstörungen im öffentlichen Bereich, die in besonders kritischer Quantität und Qualität zur Nachtzeit begangen werden, ist die geplante Regelung ein weiterer Baustein zur Bekämpfung von Sicherheitsstörungen in der Innenstadt. Gleichwohl wird abzuwarten sein, inwieweit die Beschränkung auf die Nachtzeit noch zu den gewünschten Wirkungen führt.

2. Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Betrachtung unter Sicherheitsaspekten die Quartiere

-Hauptbahnhofgelände inkl. Dammer-Tor-Carré
-Fußgängerzone
-Schöntal und Großmutterwiese
-Oberstadt
-Diskothekenviertel um die Bodelschwingh- und Elisenstraße.


2.1 Begründung:

In der polizeilichen Betrachtung der Sicherheitslage zeigt sich der beschriebene Bereich weitgehend als kriminalgeografische Einheit, für den dann auch einheitliche Regelungen zum öffentlichen Leben gelten sollten.
Die für gegenständliche Frage nächtlicher (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) Sicherheitsstörungen spezifischen Kriterien der Betrachtung liegen in den typischen alkoholbedingten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die wesentlich aus den infrastrukturellen Besonderheiten des Bereiches resultieren. Zu nennen sind hier vorwiegend

?        die hohe Konzentration der Gaststättenbetriebe
?        die Attraktivität der betreffenden Örtlichkeiten für den Unterhaltungsbereich an sich
?        die Möglichkeit zur Versorgung mit Speisen und alkoholischen Getränken durch Imbisslokale oder Tankstellen sowie
?        die ÖPNV-Haltestellen und Taxistände.

Über dieses Gebiet erstrecken sich dann auch relativ gleichmäßig die nächtlichen Sicherheitsstörungen. Sowohl langjährige Erfahrungen der PI Aschaffenburg als auch eine aktuelle Erhebung  für die Nachtzeit (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) der letzten 12 Monate vom 01.07.2012 bis 30.06.2013 belegen diesen Befund. Die diesbezügliche grafische Aufbereitung liegt als Anlage  diesem Schreiben bei. Die roten Punkte symbolisieren die örtliche Verteilung der 342 registrierten Straftaten zur Nachtzeit in den genannten 12 Monaten. Das sind 42,2 Prozent der in diesem Zeitraum insgesamt, also rund um die Uhr begangenen 811 Straftaten.
Vergleichbar zeigt sich die Relation bei den Ordnungswidrigkeiten und sonstigen Sicherheitsstörungen. 126 sind zur Nachtzeit festzustellen, was einem Prozentanteil von 41,7 bei insgesamt 302 Sachverhalten rund um die Uhr gleichkommt.
Letztere sind aus Gründen der Übersichtlichkeit in der Grafik nicht dargestellt, verteilen sich aber ebenfalls im gesamten Innenstadtbereich.

2.2 Beibehaltung der Toleranzzone „Perth-Inch“

Einer besonderen Betrachtung bedürfen die Mainuferwiesen – Perth-Inch. Aufgrund der gewachsenen Nutzungsstruktur des Perth-Inch als Erholungsfläche – auf der Alkoholkonsum durchaus üblich ist – ist keine Akzeptanz für ein Alkoholverbot ab 22.00 Uhr zu erwarten. Dies dürfte sowohl für die Nutzerklientel an sich gelten aber auch für die Öffentlichkeit insgesamt. Letztendlich wäre damit auch die Frage der Durchsetzbarkeit des Verbotes problembehaftet.
Darüber hinaus ist eine gewisse räumliche Entfernung von der Innenstadt und aufgrund des Grünanlagencharakters eine strukturell andersartige Nutzung vorhanden, wodurch sich die negativen Folgen alkoholbedingter Störungen nicht unmittelbar in das Innenstadtgebiet auswirken. Und schließlich kann dieser Bereich durchaus als Ventil- und Ausweichfunktion für die eigentliche Zielgruppe des Alkoholverbots wirken.“


Bei den letzten Sitzungen des „Runden Tisches“ zur Sperrzeitproblematik wurde die beabsichtigte Gesetzesänderung von allen Seiten begrüßt. Während sich der Alkoholkonsum in den Gaststätten auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Gaststättengesetz regeln lässt, ist die bisherige Bestimmung des „Verbots des Niederlassens zum Alkoholkonsum“ für den Konsum außerhalb von Gaststätten nicht ausreichend. Die Vollzugshinweise für den Erwerb von Alkohol an Tankstellen wurden wieder gelockert. Die örtliche Gastronomie ist durch die Verordnung nicht betroffen, da die Verordnung nicht für genehmigte Freischankflächen gilt.

Zum räumlichen Geltungsbereich der Verordnung ist noch folgendes zu erwähnen:


1.Großmutterwiese:

Die Großmutterwiese sollte vom Geltungsbereich mit erfasst werden, da zu befürchten ist, dass sie als Ausweichfläche dienen wird. Zudem gab es dort bereits Probleme mit alkoholtrinkenden Personen.

2. Bereich Ernsthofstraße/ Deschstraße/Hohenzollernring:

Vom Geltungsbereich der Verordnung mit umfasst werden sollte die Grünanlage Breslauer Platz sowie das Gebiet um die Herz-Jesu-Kirche. Dort wurden wiederholt alkoholtrinkende Personen festgestellt.


3. Mainufer:

Dem Vorschlag der Polizei folgend (s. 2.2) sollte der Perth-Inch vom Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen werden. Auch der Bereich um das Theoderichstor sollte davon ausgenommen werden. Dort besteht seit mehreren Jahren eine kleinere Szene mit alkoholtrinkenden Personen, die dort geduldet werden und auf diese Weise die Innenstadt nicht mehr aufsuchen.
Der Spielplatz am Kapuzinerplatz sollte vom Verbot mit umfasst werden, da dort wiederholt alkoholtrinkende Personen festgestellt wurden.

4.Bereich Dammer Tor-Carre, Bahnhof Nord:

Es liegen Beschwerden über alkoholtrinkende Personen in folgenden Bereichen vor:
-St. Josefs-Apotheke,
-Spielplatz an der Dammer Straße.

Auch die Parkplätze der dort ansässigen Discount-Märkte sollten in das Verbot mit aufgenommen werden, da zu befürchten ist, dass diese als Ausweichflächen genutzt werden könnten.

Ausnahmen vom Verbot (Art. 3 des Verordnungsentwurfs):

In Hinblick darauf, dass der von der Verordnung erfasste Bereich auch als Veranstaltungsfläche dient (z. B. Stadtfest, Museumsnacht, Faschingsumzug etc.) sollte die Option offen gehalten werden, Ausnahmen von dem Verbot zuzulassen.



ENTWURF


Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG);

Verordnung der Stadt Aschaffenburg über das Verbot des Mitführens und des Verzehrs alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen (Alkoholverordnung)
vom ……….


Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 30 Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1982 (BayRS 2011-2-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.07.2013 (GVBl. 2013 S. 403) folgende


Verordnung:


Art. 1 Gegenstand, räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich:


(1)        Die Verordnung regelt das Mitführen und den Verzehr alkoholischer Getränke im Stadtgebiet von Aschaffenburg auf bestimmten öffentlichen Flächen außerhalb von Gebäuden und genehmigten Freischankflächen täglich in der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr. Unter öffentliche Flächen fallen insbesondere die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze im Sinn des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (z. B. Fußgängerzonen) sowie sonstige im Eigentum der öffentlichen Hand stehende Flächen, die öffentlich zugänglich sind. Darüber werden auch im Privateigentum stehende Flächen, soweit sie für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind (z. B. Tankstellen), von dieser Verordnung erfasst.

(2)        Der räumliche Geltungsbereich der Verordnung ist in dem beigefügten Plan rot markiert und jeweils mit einer durchgezogenen roten Linie umgrenzt. Er gilt für folgende Bereiche:
       
       1 = Bereich Hauptbahnhof
       2 = Bereich Diskoquartier
       3 = Bereich Oberstadt
       4 = Bereich Fußgängerzone
       5 = Bereich der Stadtparks
       6 = Bereich City-Galerie.

Der Plan ist Bestandteil dieser Verordnung.

(3)        Soweit durch andere Bestimmungen das Mitführen oder der Verzehr von Alkohol reglementiert wird, bleiben diese Bestimmungen von dieser Verordnung unberührt.







Art. 2 Verzehr und Mitführen alkoholischer Getränke:


(1)        Im räumlichen Geltungsbereich dieser Verordnung ist der Verzehr alkoholischer Getränke zu den in Art. 1 Abs. 1 dieser Verordnung genannten Zeiten verboten.

(2)        Im räumlichen Geltungsbereich dieser Verordnung ist das Mitführen alkoholischer Getränke zu den in Art. 1 Abs. 1 dieser Verordnung genannten Zeiten verboten, wenn die Getränke den Umständen nach zum sofortigen Verzehr bestimmt sind.



Art. 3 Ausnahmen:


Aufgrund besonderer Anlässe kann die Stadt Aschaffenburg von den Verboten nach Art. 2 Ausnahmen zulassen.


Art. 4 Ordnungswidrigkeiten:


Gem. Art. 30 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer dieser Verordnung zuwiderhandelt.


Art. 5 Inkrafttreten und Geltungsdauer:


(1)        Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2)        Die Geltungsdauer dieser Verordnung beträgt vier Jahre.



Aschaffenburg, ………..

Stadt Aschaffenburg



Klaus Herzog
Oberbürgermeister




Anlage

.Beschluss: 1

1. Der Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 13.09.2013 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

2. Herr Stadtrat xx beantragt die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 18, Dagegen: 19

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 3

Herr Stadtrat Johannes Büttner modifiziert seinen Änderungsantrag dahingehend die Verordnung auf die Niederlassungsbereiche und Eventbereiche zu beschränken und befristet auf ein Jahr zu erlassen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 4

3. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog lässt über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen:

Die beiliegende Verordnung (Anlage 3) zur Regelung des Mitführens und des Verzehrs von alkoholischen Getränken (Alkoholverordnung) wird erlassen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 24, Dagegen: 13

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7. / pl/13/7/13. Mainufer Nilkheim; - Umsetzung Grünkonzept - Rahmenplan Freiraumkonzept Nilkheimer Mainwiesen - Anträge der Stadträtin Frau Leonie Kapperer vom 06.12.2009, 08.12.2009 und 18.01.2010 im Rahmen der Teilentsiegelung des Flugfeldes Nilkheim und am 02.03.2010 im Planungs- und Verkehrssenat zur Erstellung eines Freiraumkonzeptes - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.01.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2013 ö Beschließend 7pl/13/7/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

0.        Vorbemerkung

Im Rahmen der Beschlussfassung zum Grünkonzept wurde die Verwaltung am 05.10.2010 (PVS) beauftragt räumliche Teilkonzepte zu entwickeln. Eines dieser Teilkonzepte ist die ökologische und gestalterische Aufwertung des Nilkheimer Mainufers.

Das Freiraumkonzept „Nilkheimer Mainwiesen“ ist ein Rahmenplan für die langfristige Entwicklung des Landschaftsraums „Nilkheimer Mainwiesen“ zwischen Adenauerbrücke und Nilkheimer Bahnbrücke. Das Konzept soll über einen Zeitraum von rund 20 Jahren stufenweise umgesetzt werden.

In diesem Konzept sollen die Ziele, das Nilkheimer Flugfeld zu renaturieren, einen Auenstandort und Retentionsraum zu entwickeln, das Freizeit- und Sportangebot zu erhalten und zu verbessern planerisch konkretisiert werden.
Darüber hinaus sollen die bestehenden Funktionen (Freizeit und Naherholung, Fuß- und Radwegenetz, Parken) und Nutzungen (Gleitschirmsegler, Landwirtschaft) sowie die vorhandenen Biotopstrukturen (Auenbereich, Retentionsraum) erhalten werden.

Im Konzept sind weiterhin Ausgleichsmaßnahmen (Neuanlagen von Obstbaumpflanzungen) für das neue Wohngebiet in Nilkheim vorgesehen. Diese Maßnahmen sollen als Sofortmaßnahme 2014 umgesetzt werden, insbesondere deshalb, weil Obstbäume einen langen Entwicklungszeitraum bis zur Höhlenausbildung benötigen.

Eine Radwegeverbindung soll auch den Konflikt zwischen Fußgängern und Fahrradfahrern auf dem bestehenden Mainradweg entspannen und für eine hochwasserfreie, alltagstaugliche Verbindung sorgen.
Der Eingriff in Natur und Landschaft soll dabei selbstverständlich so gering wie möglich gehalten werden.

Das Freiraumkonzept für das Nilkheimer Mainufer wurde vom Landschaftsplanungsbüro Götte entwickelt. Es wurde am 19.06.2012 im Planungs- und Verkehrssenat (PVS) vorgestellt. Auf Wunsch der Mitglieder des PVS soll die Rahmenplanung auch im Plenum vorgestellt werden. Im Frühjahr 2013 fand auf Einladung der Stadtverwaltung ein Ortstermin mit den Nilkheimer Stadträten statt, um vor Ort die Planung zu erörtern. An diesem Termin nahm auch der Vorsitzende des Gleitsegelclubs „Albatros“ teil.



1.        Ergebnisse der Erörterung und Begehung der Rahmenplanung „Freiraumkonzept Nilkheimer Mainwiesen“

Aus der Begehung wurden folgende Empfehlungen festgehalten.

Start- und Landeareale für den Gleitsegelclub „Albatros“

Die Gleitsegelflieger benötigen für den Start eine lineare, unbefestigte Startstrecke, und für den Landebereich eine überschaubare, baumfreie Zone am Beginn oder Ende der Startstrecke. Die Querung der Startstrecke durch Fußgänger wurde als potenzielle Störung während des Startvorganges vorgetragen. Folgende Maßnahmen wurden vorgeschlagen:

Mit der Aufstellung von z. B. mobilen Warnschildern an den Zugängen zur Startstrecke werden Sicherungsmaßnahmen für Fußgänger getroffen, die auf den Betrieb hinweisen.
Die Startstrecke der Gleitsegler wird in der Planung dargestellt. Die Fußwegeverbindung zwischen Mainwiesenweg und Mainufer wird als wassergebundener Wiesenweg vorgesehen.
Die vorgesehene Retentionsfläche und der querende wassergebundene Wiesenweg stellen für den Betrieb keine Beeinträchtigung dar. Der Gleitsegelclub hat den Vorschlägen zugestimmt.

Ausgleichsflächen „Streuobstwiesen“ auf den Nilkheimer Mainwiesen

Für die Siedlungserweiterung Nilkheim „Anwandeweg“ sind in den Nilkheimer Mainwiesen Flächen mit einer Größe von 1,5 ha für den ökologischen und artenschutzrechtlichen Ausgleich, z. B. Streuobstwiese für den Grünspecht, vorgesehen.
Es wurde die Anmerkung vorgetragen, dass bestehende Gehölzstrukturen nicht für die Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden können. Diese Anregung wird wie folgt berücksichtigt:

Die Ausgleichsflächen „Streuobstwiesen“ sollen auf den Freiflächen außerhalb des Einwirkungsbereiches der Gleitsegler und der vorhandenen Gehölzstrukturen entwickelt werden.

Geplanter Radweg „Auenweg“

Der geplante Auenradweg soll den Konflikt zwischen Fußgängern und Radfahrern am schmalen Mainuferweg und insbesondere am S-förmigen Streckenabschnitt in Höhe des Parkplatzes Mainwiesenweg entschärfen und als schnelle Radwegeverbindung ins Gewerbegebiet Nilkheim West dienen.

In der Diskussion wurden die unterschiedlichen Auffassungen über die Notwendigkeit und den Eingriff in die Landschaft des geplanten Auenweges dargelegt. Es wurde auch die Alternativroute über den Mainwiesenweg besprochen und wegen fehlender Anbindung an die Großostheimer Straße und an den ufernahen Mainradweg als nicht zielführend verworfen.

Während der Begehung konnte für die Maßnahme „Auenweg“ kein abschließendes Meinungsbild erzielt werden.

Freigestellte Uferbereiche

Das Konzept schlägt vor, die bereits bestehenden und genutzten Uferbereiche am Main hervorzuheben um damit das Landschaftsbild attraktiver zu gestalten. Einerseits sollen die durch natürliche Erosion entstandenen Sand- und Kiesflächen am Mainufer durch schonende Pflegemaßnahmen erhalten und erlebbar gemacht werden. Anderseits eröffnen Lücken am Mainufer Einblicke in die Flusslandschaft und stärken die Entwicklung von neuen Biotopstrukturen. In der Begehung wurde folgende Empfehlung festgelegt:

Der „freigestellte Uferbereich“ wird in der aktuellen Planung kleinräumiger dargestellt. Die „Ausblicke“ auf die Flusslandschaft werden auf die Abstände der Kilometrierungssteine (Abstand beträgt 100 m) reduziert.

Naturschutzrechtlicher Eingriff

Im Konzept sind bauliche Maßnahmen, z. B. Neuanlage Radweg, Bootsanlegestelle und Sportanlagen vorgesehen, die einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen. Diese Eingriffe werden einerseits so gering wie möglich gehalten und anderseits werden die nicht vermeidbaren Eingriffe vor Ort kompensiert.

Darüber hinaus war es Wunsch der anwesenden Stadträte diese Diskussionsergebnisse nochmals intern zu beraten, und erst dann eine erneute öffentliche Diskussion im Stadtrat (Plenum) einzubringen.



2.        Weitere Vorgehensweise

Hinsichtlich des fortschreitenden Planungsprozesses für das neue Baugebiet in Nilkheim ist es erforderlich, dass im Herbst diesen Jahres auch die Rahmenplanung für das Nilkheimer Mainufer einen Reifegrad erlangt, der Aussagen über mögliche Ausgleichsflächen für die Wohngebietsplanung erlaubt. Auf der Grundlage der folgenden Aufzählung wurde die Rahmenplanung in folgenden Punkten überarbeitet:

-        Entwickeln von Streuobstwiesen als Ausgleichsflächen für die geplante Wohnbebauung Anwandeweg in Nilkheim

-        Wassergebundene Fußwege über das Flugfeld zum Mainufer mit Sicherungsmaßnahmen für die Fußgänger

-        Behutsames Freischneiden von Sichtfenstern und Freiflächen zur Wahrnehmung des Mains

-        Anpflanzen von Obstbäumen an der Großostheimer Straße /Kleingartenanlage Lorbeerweg zum Schutz der Kleingärten und Weiterentwicklung des Freiraumes Entwicklung eines Auenwaldes entlang des Maines

-        Herstellen von Kleinsportanlagen im Anschluss an das Wandererheim zur Ergänzung des Sport- und Freizeitangebotes

-        Herstellen einer Bootsanlegstelle für Wasserwanderer

-        Option für einen hochwasserfreier Fuß- und Radweg unterhalb der Kleingärten (Auenweg) als Asphaltweg

-        Entwicklung einer Hochwasser-Retentionsfläche mit einem Volumen von ca. 25.000 m³


3.        Realisierung

Die Stadtverwaltung empfiehlt, das Freiraumkonzept stufenweise und unter folgenden Prioritäten über einen längeren Zeithorizont umzusetzen.



1        Sofortmaßnahme: Umsetzung 2014

-        Entwickeln von Streuobstwiesen als Ausgleichsflächen für die geplante Wohnbebauung „Anwandeweg“ in Nilkheim

2        Pflegemaßnahme: Umsetzungszeitraum 3 - 5 Jahre

-        Behutsames Freischneiden von Sichtfenstern und Freiflächen zur Wahrnehmung des Mains

3        Baumaßnahme: Umsetzungszeitraum 3 - 5 Jahre

-        Wassergebundene Fußwege über das Flugfeld zum Mainufer mit Sicherungsmaßnahmen für die Fußgänger und Gleitschirmsegler



4        Landschaftsentwicklungsmaßnahmen: Planungs- und Umsetzungszeitraum
5 - 10 Jahre

-        Entwicklung eines Auenwaldes entlang des Maines

-        Anpflanzen von Obstbäumen an der Großostheimer Straße / Kleingartenanlage Lorbeerweg zum Schutz der Kleingärten und Weiterentwicklung des Freiraumes

5        Planungsmaßnahmen: Planungs- und Umsetzungszeitraum 5 - 10 Jahre

-        Herstellen von Kleinsportanlagen im Anschluss an das Wandererheim zur Ergänzung des Sport- und Freizeitangebotes

-        Herstellen einer Bootsanlegstelle für Wasserwanderer

-        Option für einen hochwasserfreien Fuß- und Radweg unterhalb der Kleingärten (Auenweg) als Asphaltweg

6        Maßnahmen zum Hochwasserschutz: Umsetzungszeitraum langfristig

-        Entwicklung einer Hochwasser-Retentionsfläche mit einem Volumen von ca. 25.000 m³


Diese Planung bietet die Chance rechtzeitig vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Anwandeweg“ Ausgleichsmaßnahmen am Mainufer für das neue Wohngebiet in Nilkheim zu konkretisieren.
Darüber hinaus regt die Verwaltung an, im Rahmen des Grünkonzeptes Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € für den Haushalt 2014 zur Umsetzung von einzelnen Maßnahmen anzumelden, damit z. B. die Sofortmaßnahme Entwickeln von Streuobstwiesen in 2014 realisiert werden kann.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 7 d. ö. S. "Mainufer Nilkheim
- Umsetzung Grünkonzept
- Rahmenplan Freiraumkonzept Nilkheimer Mainwiesen
- Anträge der Stadträtin Frau Kapperer vom 06.12.2009, 08.12.2009 und 18.01.2010 im Rahmen der Teilentsiegelung des Flugfeldes Nilkheim und am 02.03.2010 im Planungs- und Verkehrssenat zur Erstellung eines Freiraumkonzeptes
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.01.2013"

abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / pl/13/8/13. Mietzuschuss an KirchnerHAUS e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2013 ö Beschließend 8pl/13/8/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Verein KirchnerHAUS e.V. stellte mit Schreiben der Vorsitzenden Frau Dr. Brigitte Schad vom 24.07.2013 einen Antrag auf Mietzuschuss an die Stadt für die Anmietung des Erdgeschosses des Geburtshauses des Malers Ernst Ludwig Kirchner für Vereinszwecke.

Auf das beiliegende Antragsschreiben ( Anlage) wird verwiesen.

Der Stadtrat wird um Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

Die Stadt Aschaffenburg gewährt dem KirchnerHAUS e.V. einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 700,00 € zur Anmietung des Erdgeschosses in dem Gebäude Ludwigstraße 19 (Geburtshaus des Malers Ernst Ludwig Kirchner) für Vereinszwecke.

Der Zuschuss wird entsprechend der Laufzeit des Mietvertrages für eine Dauer von 5 Jahren gewährt.

Bei vorzeitiger Aufgabe der Vereinsnutzung ist die Stadt Aschaffenburg unverzüglich zu informieren. Kommt es aufgrund verspäteter Information zu Überzahlungen, sind diese vom Verein zurück zu erstatten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Mit Stimmenmehrheit so beschlossen.

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9. / pl/13/9/13. Änderung des Tarifes der Verkehrsgesellschaft am Bayerischen Untermain (VAB) zum 15.12.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 18.07.2013 ö Vorberatend 2ws/4/2/13
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2013 ö Beschließend 9pl/13/9/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) plant eine Anpassung des VAB-Tarifes zum 08.12.2013 um 3,54 %. Die Abstimmung mit den VAB-Partnerunternehmen und der Regierung von Unterfranken bezüglich dieses Tarifvorschlages ist bereits erfolgt. Seitens der Regierung von Unterfranken wurde die Höhe der Tarifanpassung in Bezug auf Marktfähigkeit, Tarifgerechtigkeit und Auskömmlichkeit geprüft. Nach Einarbeitung der Änderungswünsche der Regierung von Unterfranken, wurde die Zustimmung erteilt.

A. Grundlagen der Tarifanpassung

A.1 Kostenentwicklung allgemein
Die Notwendigkeit einer Tarifanpassung ergibt sich aus den allgemeinen Kostensteigerungen im Bereich der Personal- und Einsatzkosten. Noch keine Berücksichtigung finden hier die geplanten zeitlichen und räumlichen Ausweitungen des Verkehrsangebotes der Stadtwerke Aschaffenburg.
?        die Mehrkosten für Personal aus den erfolgten Tarifabschlüssen werden sich in einer Größenordnung von etwa 1,4 %, oder aber etwa 71.000 € bewegen.
?        Zusätzlich sind Kostensteigerungen für die Instandhaltung der Busse, in Höhe von etwa 24.000 € zu erwarten.
?        Die aktuellen Investitionen (ROB, Busbeschleunigung, Neubeschaffung von sechs Bussen in 2013, Installation von Klimaanlagen in Bestandsfahrzeugen, Einführung gemeinsames Betriebsleitsystem mit der KVG usw.) finden in den oben genannten Kosten noch keine Berücksichtigung. Hieraus ergibt sich aber eine verstärkte Belastung aus Abschreibungen in den Folgejahren. Allein für 2013 wird die Steigerung der Abschreibungen ca. 165.000 € betragen.
Nicht spurlos gehen mittlerweile die demographischen Entwicklungen an den Nahverkehrsunternehmen vorbei. Rückgänge der Schülerzahlen bewirken in diesem Kundensegment zunächst geringere Einnahmen. Leistungskürzungen zur Kompensation sind dabei weitgehend nicht möglich, da die verschiedenen Schulverkehre auch für eine geringere Zahl von Schülern aufrecht erhalten werden müssen. Folglich sind die VAB-Partnerunternehmen auf diese Tarifwirkung von 3,54 % zwingend angewiesen, um weiterhin ein attraktives Nahverkehrsangebot bereitstellen zu können.
Im VAB-Vertrag § 11 Nr. 4 ist definiert, dass die Zustimmung zum Tarif ein wesentliches Kriterium ist. Werden Tarifanpassungen mit den entsprechend kalkulierten Mehreinnahmen abgelehnt, so endet der VAB-Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens sechs Monate vom Tag der ersten Beratung des Tarifes.

A.2. Ausweitung der Verkehrsleistung und Fahrplananpassungen
Die zeitlichen und räumlichen Leistungsausweitungen, welche für den Fahrplanwechsel im Dezember 2013 geplant sind, werden entsprechende Mehrkosten nach sich ziehen und werden hier nachrichtlich erwähnt:
?        Betreffend der Ausweitung in den Abendstunden liegen verschiedene Entscheidungsvarianten vor, welche einen Mehrkostenbedarf von ca. 100.000 € bis zu ca. 372.000 € je nach gewählter Variante verursachen.
?        Die Neuerschließung Bahnhof-Nord wird mit zusätzlichen Leistungs- und Kapazitäts-ausweitungen einhergehen. Hierfür steht die Auswirkung in Form zusätzlicher Leistungskilometer noch nicht fest, jedoch wird hierfür der Fuhrpark voraussichtlich um ein weiteres Fahrzeug aufgestockt werden müssen.
?        Die Neuerschließung in Schweinheim im Gebiet Gäßpfad-Rotäcker erfordert den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges und bedeutet eine Leistungsausweitung von bis zu 20.000 km.
?        Im Verkehrsgebiet der Stadtwerke wollen die Stadtwerke die Leistungsqualität erhöhen. Hierzu werden punktuell Fahrzeitausweitungen erforderlich, welche über die anfallenden Fahrerstunden zu höheren Kosten führen. Der steigende Anteil von (älteren) Fahrgästen mit Rollatoren und anderen Gehhilfen führt zu einem erhöhten Zeitbedarf, welcher nun in der Fahrplanplanung berücksichtigt werden muss. Da hierzu die Planungen in einer frühen Phase sind, kann dies in der finanziellen Auswirkung noch nicht genau beziffert werden.

A.3 Tarifwirkung im Allgemeinen
Gesamtwirkung
Die Gesamtwirkung der Tarifanhebung liegt bei 3,54 % gerechnet am Verkaufsmengengerüst, wobei die Anhebungen nach Verkaufszahlen gewichtet werden. Die primär für die Schulkostenträger relevante Netzkarte Azubi (4.5 Tarifbestimmungen), welche einen erheblichen Anteil an den Erlösen hat, wird um 3,50 % angehoben. In der Region erhöhen sich die Fahrpreise gemittelt um ca. 3,55 %, in der für die Stadt Aschaffenburg relevanten Preisstufe 1 ergeben sich 3,66 %, nachdem im letzten Jahr (vgl. BV 19.11.2012) die Anhebung dort unter dem damaligen mittleren Erhöhungssatz von 3,31 % lag.

Die Mehreinnahmen dieser Reform werden für die Stadtwerke anteilig etwa 183.500 € betragen. Sicher ist, dass selbst mit dieser Maßnahme die zu erwartenden Mehrkosten, wie in Punkt A.1 dargestellt, nicht abgedeckt werden können. Es wurde die Gesamtwirkung der Tarifanhebung so gewählt, dass diese noch marktverträglich ist.

B. Einzelne Tarifmaßnahmen

Die althergebrachten Berechnungswege der Fahrkarten werden weitestgehend nicht verändert. In den Anlagen 1 bis 4 sind die entsprechenden Preisänderungen dargestellt.

Folgende Einzelpositionen sollen hier noch einmal erläutert werden:
AboAktiv
Abweichend zum Rest des Fahrscheinsortiments wird das AboAktiv (Netzkarte; ab 60 Jahre) erneut nicht angepasst. Hier beabsichtigen die VAB-Partnerunternehmen eine größere Werbekampagne zu starten, welche auch auf den bestehenden Preis von 33,00 € abstellt.
Anruf-Sammeltaxi
Nachdem die Taxi-Funk GmbH im letzten Jahr eine deutliche Anhebung der Taxameterkosten erreicht hatte, werden diese in 2013 nicht angepasst, so dass eine Anhebung der AST-Fahrpreise ebenso unterbleiben kann.

C. Änderung der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen

Es erfolgen keine Änderungen an den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen zum 08.12.2013.

Anlage 1:        Tarifblatt zum 08.12.2013
Diese Tabelle stellt den zum 08.12.2013 geplanten Tarif dar.
Anlage 2:        Sonstige Gebühren
Hierzu ist keine Änderung geplant.
Anlage 3:        Änderung in Euro
In dieser Übersicht sind die absoluten Betragsänderungen zum derzeit gültigen Tarifblatt dargestellt.
Anlage 4:        Tarif 09.12.2012 – Aktuelles Tarifblatt
Zum Vergleich liegt das aktuelle Tarifblatt bei.

.Beschluss:

1. Der in Anlage 4 beigefügte Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 13.09.2013 wird zur Kenntnis genommen.

2. Der für den Stadtbusverkehr gemäß Stadtratsbeschluss vom 19.11.2012 seit 09.12.2012 gültige Tarif der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) wird gemäß der Beschlussvor- lage (Anlage 5) mit Wirkung zum 15.12.2013 geändert.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 1

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10. / pl/13/10/13. Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG); 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der AVG für das Geschäftsjahr 2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2013 ö Beschließend 10pl/13/10/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
-        die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
-        die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2012 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
Autz Wolfgang
2
Dr. Blatt Lothar
3
Elsässer Werner, Bürgermeister
4
Euler Jessica
5
Gans Brigitte
6
Gerlach Thomas
7
Giegerich Wolfgang
8
Haas Erika
9
Hart Willi
10
Herzing Jürgen
11
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
12
Kaup Herbert
13
Klein Karsten, MdL
14
Kunkel Rainer
15
Lenz-Böhlau Anne
16
Lüder Gerd
17
Dr. Pattloch Bernd
18
Schößler Mechthild
19
Stegmann Karl-Heinz
20
Wagener Stefan


Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2.        Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
„Hinweis zur Beschlussfähigkeit des Stadtrates (Plenum):
Nach Art. 47 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist der Stadtrat ohne Rücksicht auf die Erschienenen beschlussfähig, sofern der Stadtrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen wird.“
Art. 47 Abs. 3 GO ist hier zutreffend, da dieser Tagesordnungspunkt bereits im Plenum am 26.07.2013 zur Abstimmung vorlag.

.Beschluss:

1.        Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Einstimmig so ohne die Stimmen der persönlich Beteiligten beschlossen.

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11. / pl/13/11/13. Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG); 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der SVG für das Geschäftsjahr 2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2013 ö Beschließend 11pl/13/11/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
-        die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
-        die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2012 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
Autz Wolfgang
2
Dr. Blatt Lothar
3
Elsässer Werner, Bürgermeister
4
Euler Jessica
5
Gans Brigitte
6
Gerlach Thomas
7
Giegerich Wolfgang
8
Haas Erika
9
Herzing Jürgen
10
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
11
Kaup Herbert
12
Klein Karsten, MdL
13
Kunkel Rainer
14
Lenz-Böhlau Anne
15
Dr. Pattloch Bernd
16
Schößler Mechthild
17
Stegmann Karl-Heinz
18
Wagener Stefan


Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2.        Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
„Hinweis zur Beschlussfähigkeit des Stadtrates (Plenum):
Nach Art. 47 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist der Stadtrat ohne Rücksicht auf die Erschienenen beschlussfähig, sofern der Stadtrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen wird.“
Art. 47 Abs. 3 GO ist hier zutreffend, da dieser Tagesordnungspunkt bereits im Plenum am 26.07.2013 zur Abstimmung vorlag.

.Beschluss:

1.        Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Einstimmig so ohne die Stimmen der persönlich Beteiligten beschlossen.

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12. / pl/13/12/13. Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE); 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der ABE für das Geschäftsjahr 2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2013 ö Beschließend 12pl/13/12/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
-        die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
-        die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2012 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
Autz Wolfgang
2
Dr. Blatt Lothar
3
Elsässer Werner, Bürgermeister
4
Euler Jessica
5
Gans Brigitte
6
Gerlach Thomas
7
Giegerich Wolfgang
8
Haas Erika
9
Hart Willi
10
Herzing Jürgen
11
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
12
Kaup Herbert
13
Klein Karsten, MdL
14
Kunkel Rainer
15
Lenz-Böhlau Anne
16
Lüder Gerd
17
Dr. Pattloch Bernd
18
Schößler Mechthild
19
Stegmann Karl-Heinz
20
Wagener Stefan

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2.        Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
„Hinweis zur Beschlussfähigkeit des Stadtrates (Plenum):
Nach Art. 47 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist der Stadtrat ohne Rücksicht auf die Erschienenen beschlussfähig, sofern der Stadtrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen wird.“
Art. 47 Abs. 3 GO ist hier zutreffend, da dieser Tagesordnungspunkt bereits im Plenum am 26.07.2013 zur Abstimmung vorlag.

.Beschluss:

1.        Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Einstimmig so ohne die Stimmen der persönlich Beteiligten beschlossen.

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13. / pl/13/13/13. Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 07.12.2012 wegen "Veröffentlichung der Sitzungsvorlagen des Sozialbeirates im Ratsinformationssystem" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 01.07.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2013 ö Beschließend 13pl/13/13/13

.Beschluss:

Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 07.12.2012 wegen „Veröffentlichung der Sitzungsvorlagen des Sozialbeirates im Ratsinformationssystem“ und die Stellungnahme der Verwaltung vom 01.07.2013 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 6 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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14. / pl/13/14/13. Berufung der Mitglieder des Seniorenbeirats für die Zeit vom 01.06.2013 bis 31.05.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2013 ö Beschließend 14pl/13/14/13

.Beschluss:

Folgende Personen werden als Mitglieder für den Seniorenbeirat für die Zeit vom 01.06.2013 bis 31.05.2016 berufen: (Die Namen der Mitglieder werden nicht im Internet veröffentlicht, soweit keine Statratsmitglieder betroffen sind. Sie können in der Niederschrift eingesehen werden oder beim Amt für soziale Dienste der Stadt Aschaffenburg erfragt werden). Die nachfolgende Liste ist daher nur gekürzt angegeben.


Einrichtung

Vertreter / in
Stellvertreter / in
Katholische Seniorenkreise


Evangelische Seniorenkreise

n.n.
Gewerkschaftssenioren


Seniorensportgruppen
Herr
Karl-Heinz Stegmann
n.n.
CSU – Senioren – Union


Herr
Manfred Christ
SPD – 60 -plus


Sozialstationen
Caritas – Sozialstation

ASB Sozialstation

Ambulante Pflegedienste

Aschaffenburger Pflegedienst

PeLe

Heimbeiräte / Heimfürsprecher
n.n.
n.n.
Alten- und Pflegeheime
Curanum Seniorenstift

Senioren-Wohnstift St. Elisabeth

Hospizgruppe Aschaffenburg e. V.

n.n.
Arzt

n.n.
VdK Bayern e. V.


n.n.
BdK


Einrichtungen der Erwachsenenbildung

n.n.
Arbeiter –Samariter –Bund
RV Bayer. Untermain e. V.


Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Aschaffenburg


Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Aschaffenburg


Caritasverband Aschaffenburg Stadt und Landkreis e. V.


Diakonisches Werk Untermain
Aschaffenburg e. V.
n.n.

n.n.
Malteser - Hilfsdienst


Paritätischer Wohlfahrtsverband Dienststelle Aschaffenburg


Einrichtungen des Betreuten Wohnens

n.n.
WIGe e. V.


Beratungsstelle Demenz Untermain

n.n.

Nicht organisationsgebundene SeniorInnen



Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:11 Uhr