Datum: 18.09.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Bezeichnung
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1 | uvs/7/1/13 |
SPNr. UVS/7/1/13
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2 | uvs/7/2/13 |
Neubau einer Lagerhalle auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xx, Gemarkung Damm, Daimlerstraße 7, durch die Schmitt & Orschler GmbH, Aschaffenburg, BV-Nr. 20130192
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3 | uvs/7/3/13 |
Wiederaufbau und Erweiterung einer Lager- und Umschlagshalle auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xx, Gemarkung Leider, Hafenrandstr. 5, durch die Firma Rohstoffhandel Bernhard Westarp GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, BV-Nr. 20130241
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4 | uvs/7/4/13 |
Aufstockung eines bestehenden Verwaltungsgebäudes auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xx, Gemarkung Leider, Schippnerstraße 6 durch die Firma H+B Holz- und Bodenrecycling GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, BV-Nr. 20130111
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5 | uvs/7/5/13 |
Neubau einer Gefahrguthalle und eines Bürogebäudes auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xx, Gemarkung Stockstadt und Fl.-Nrn. xx, Gemarkung Leider, Limesstraße 66-68, durch die Firma MES Logistische Dienstleistungen GmbH, Aschaffenburg, BV-Nr. 20130179
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6 | uvs/7/6/13 |
Neubau eines Mobilfunkmastes mit dazugehöriger Versorungseinrichtung auf dem Grundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Am Häsbach x, durch die DFMG Deutsche Funkturm GmbH, Nürnberg, BV-Nr. 20120380
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7 | uvs/7/7/13 |
Sanierung und Umbau eines ehemaligen amerikanischen Wohngebäudes auf den Grundstücken Fl.-Nrn. xx,, Lautenschlägerstr. 2 und 4, Gemarkung Aschaffenburg, durch die Lautenschläger GbR, Am Stöckleinsbrunnen 2, 97762 Hammelburg, BV-Nr. 20130244
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8 | uvs/7/8/13 |
Nutzungsänderung von Möbelhaus in Gastronomie auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Frohsinnstraße xx, durch Herrn xxx, Buchlohe, BV-Nr. xxx;
- Bericht zu den Sondernutzungsregelungen
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9 | uvs/7/9/13 |
Nutzungsänderung und Umbau des Wohn- und Geschäftshauses zu 24 Studentenapartements und 8 Wohnungen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr.: xxx, Würzburger Straße 50-52, Gemarkung Aschaffenburg, durch Fa. RJ Wohnungsbaugesellschaft mbH, Aschaffenburg
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10 | uvs/7/10/13 |
Antrag der Firma Duesmann & Hensel Recycling GmbH auf Erlass einer Änderungsgenehmigung gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
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11 | uvs/7/11/13 |
SPNr. UVS/7/11/13
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12 | uvs/7/12/13 |
Neubau eines Seniorenpflegeheims mit 103 Zimmern auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 79, für die WOB Immobilien GmbH, Grünwald, BV-Nr. 20130050
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13 | uvs/7/13/13 |
Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 03.06.2013 wegen "Übermittlung Grundrißpläne Tiefgaragenstellplätze Dreger-BV Würzburger Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.07.2013
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14 | uvs/7/14/13 |
Behandlung des Antrages der Stadträte Peter Schweickard, Prof. Dr. Winfried Bauback und Josef Taudte vom 17.06.2013 wegen "Bundesweiter Klima-Aktionstag" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 08.07.2013
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15 | uvs/7/15/13 |
Aufstockung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Nutzungsänderung im Erdgeschoss auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Landingstraße 18 durch die Zwiesler & Winter GbR, Aschaffenburg.
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16 | uvs/7/16/13 |
Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Walter Roth vom 10.09.2013 wegen "Anfrage nach § 29 Geschäftsordnung - Informationen über das Bauvorhaben in der Aschaffstraße x - Dringlichkeitsantrag";
- mündlicher Bericht der Verwaltung
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17 | uvs/7/17/13 |
SPNr. UVS/7/17/13
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1. / uvs/7/1/13. SPNr. UVS/7/1/13
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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18.09.2013
|
ö
|
Beschließend
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1 | uvs/7/1/13 |
.Beschluss:
Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog teilt zu Beginn der Sitzung mit, dass TOP 5 „Neubau eines Mobilfunkmastes mit dazugehöriger Versorungseinrichtung auf dem Grundstück Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Am Häsbach x
, durch die DFMG Deutsche Funkturm GmbH, Nürnberg, BV-Nr. 20120380“ abgesetzt wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / uvs/7/2/13. Neubau einer Lagerhalle auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xx, Gemarkung Damm, Daimlerstraße 7, durch die Schmitt & Orschler GmbH, Aschaffenburg, BV-Nr. 20130192
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
|
7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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18.09.2013
|
ö
|
Beschließend
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2 | uvs/7/2/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen am 19.06.2013 beantragt die Firma Schmitt & Orschler GmbH den Neubau einer Lagerhalle auf dem Anwesen, Fl.Nr. xxx, Gemarkung Damm, Daimlerstraße 7 in Aschaffenburg.
Bei dem Bauantrag handelt es sich um eine Lagerhalle mit ca. 55 m Länge, 15 m Breite und einer maximalen Höhe von 8,31 m.
Die Lagerhalle wird neben dem bestehenden Lager- und Verwaltungsgebäude der Firma Schmitt & Orschler im Gewerbegebiet Strietwald, Daimlerstraße 7, errichtet. Nach der Betriebsbeschreibung dient sie als Lagerhalle ausschließlich der Lagerung und dem Umschlag von Handelsware für den Putzfassadenbereich. Die Halle ist unbeheizt. Nebenräume sind nicht vorgesehen.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 24.06.2013 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16/1 für das Gebiet „Südlich Hasenhägweg“ aus dem Jahr 1968, der für das Baugrundstück die Nutzungsart „Gewerbegebiet“ festsetzt. Das Bauvorhaben ist seiner Art nach deshalb dort zulässig und hält auch sonst alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. In dem vorgelegten Freiflächenplan sind nicht alle entsprechend dem Luftbild vorhandenen Bäume eingezeichnet, so dass eine Auflage vorgeschlagen wird, diese Bäume, soweit sie nicht in das Baufeld fallen, zu erhalten. Ebenso muss die vorhandene Begrünung, soweit sie nicht in das Baufeld fällt, nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder hergestellt werden. Für den Erhalt und die Wiederherstellung der Begrünung wird eine Sicherheitsleistung von 5.000,00 € vorgeschlagen.
Nach dem vorgelegten Stellplatznachweis ändert sich die Zahl der Beschäftigten nicht, so dass keine weiteren Stellplätze zusätzlich zu den bereits nachgewiesenen 31 Stellplätzen notwendig sind.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind einzuhalten.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Schmitt & Orschler GmbH, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau einer Lagerhalle auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Daimlerstraße 7 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. / uvs/7/3/13. Wiederaufbau und Erweiterung einer Lager- und Umschlagshalle auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xx, Gemarkung Leider, Hafenrandstr. 5, durch die Firma Rohstoffhandel Bernhard Westarp GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, BV-Nr. 20130241
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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18.09.2013
|
ö
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Beschließend
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3 | uvs/7/3/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag vom 12.07.2013 beantragt die Firma Rohstoffhandel Bernhard Westarp GmbH & Co. KG
, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Wiederaufbau und Erweiterung der durch Brand zerstörten Lager- und Umschlagshalle auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung xxx, xxx, in Aschaffenburg.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 07.08.2013 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es liegt im Aschaffenburger Hafen. Das Bauvorhaben ist seiner Nutzungsart nach im Hafengebiet zulässig.
Nach der Stellplatzberechnung ergibt sich kein zusätzlicher Stellplatzbedarf, weil sich die Anzahl der Mitarbeiter nicht ändert.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen sind zu beachten.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung für die durch Brand zerstörten Halle sowie deren Erweiterung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Firma Rohstoffhandel Bernhard Westarp GmbH & Co. KG wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Wiederaufbau und Erweiterung einer Lager- und Umschlagshalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Leider, Hafenrandstr. 5, Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. / uvs/7/4/13. Aufstockung eines bestehenden Verwaltungsgebäudes auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xx, Gemarkung Leider, Schippnerstraße 6 durch die Firma H+B Holz- und Bodenrecycling GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, BV-Nr. 20130111
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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18.09.2013
|
ö
|
Beschließend
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4 | uvs/7/4/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen am 15.04.2013, beantragt die H+B Holz- und Recycling GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, die Aufstockung des bestehenden Verwaltungsgebäudes auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. xxx, Gemarkung Leider, Schippnerstraße 6 in Aschaffenburg.
Durch das Bauvorhaben wird ein bestehendes Verwaltungs- und Lagergebäude im Bereich des Verwaltungsgebäudes aufgestockt. Durch die Teilaufstockung entsteht über dem Verwaltungsgebäude ein neues zweites Obergeschoss mit einer Fläche von 1.040 m² und einem Rauminhalt von 3.119 m³ umbauter Raum. Durch die Aufstockung entstehen zusätzliche Büroflächen, Konferenzräume und Nebenräume.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9/3/1 für das Gewerbegebiet Nilkheim-West Wailandtstraße, Änderung 1, der für das Baugrundstück die Gebietsart „Gewerbegebiet“ festlegt. Das Bauvorhaben ist seiner Art nach deshalb dort zulässig. Der Bebauungsplan fordert nach der planungsrechtlichen Stellungnahme umfangreiche Begrünungsmaßnahmen. Da das Bauvorhaben jedoch nur aus einer Aufstockung besteht und die vorhandenen Gebäude und Freiflächen Bestandsschutz genießen, wird eine Befreiung von den Vorschriften der Fassadenbegrünung mit der Maßgabe vorgeschlagen, eine Dachbegrünung für den Bereich der Aufstockung auszuführen. Zur Sicherung dieser Dachbegrünung wird eine Sicherheitsleistung von 10.000,00 € vorgeschlagen.
Nach dem vorgelegten Stellplatznachweis sind entsprechend der städtischen Stellplatzsatzung für Bestand und Aufstockung insgesamt 92 Stellplätze nachzuweisen, die durch den vorhandenen Bestand von 97 Stellplätzen auf dem Baugrundstück erfüllt werden.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Firma H+B Holz- und Bodenrecycling GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Aufstockung eines bestehenden Verwaltungsgebäudes auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Leider, an der Schippnerstraße 6 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. / uvs/7/5/13. Neubau einer Gefahrguthalle und eines Bürogebäudes auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xx, Gemarkung Stockstadt und Fl.-Nrn. xx, Gemarkung Leider, Limesstraße 66-68, durch die Firma MES Logistische Dienstleistungen GmbH, Aschaffenburg, BV-Nr. 20130179
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
|
7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
|
18.09.2013
|
ö
|
Beschließend
|
5 | uvs/7/5/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag vom 30.05.2013, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 11. 06.2013, beantragte die MES Logistische Dienstleistungen GmbH, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau einer Gefahrguthalle und eines Bürogebäudes auf den Grundstücken Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung xxx, und Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung xxx, xxx in Aschaffenburg.
Das Bauvorhaben soll ausgeführt werden auf den Grundstücken Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung xxx und auf den Grundstücken Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung xxx. Der überwiegende Teil der Baumaßnahme befindet sich auf Gelände der Gemarkung xxx. Mit der Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Aschaffenburg wurde deshalb vereinbart, dass das Baugenehmigungsverfahren von der Stadt Aschaffenburg durchgeführt wird. Im Rahmen des Einvernehmens wurden die Bauantragsunterlagen dem Markt Stockstadt übersandt. Mit Beschluss vom 31.07.2013 hat der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Stockstadt dem Vorhaben zugestimmt.
Vor Baubeginn muss die Zweckvereinbarung nach dem KommZG zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Markt Stockstadt am Main über die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und sonstige öffentlich-rechtliche Anforderungen durch den Markt Stockstadt abgeschlossen sein.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 23.07.2013 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Bauvorhaben ist seiner Nutzungsart nach im Hafengebiet zulässig.
In der Gefahrguthalle werden Kosmetikartikel wie z. B. Nagellack, Nagellackentferner, alkoholhaltige Pumpsprays und Lösungen gelagert und umgeschlagen.
Auch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen sind zu beachten.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der MES Logistische Dienstleistungen GmbH, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau einer Gefahrguthalle und eines Bürogebäudes auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung xxx, und Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung xxx, xxx, Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. / uvs/7/6/13. Neubau eines Mobilfunkmastes mit dazugehöriger Versorungseinrichtung auf dem Grundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Am Häsbach x, durch die DFMG Deutsche Funkturm GmbH, Nürnberg, BV-Nr. 20120380
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
|
7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
|
18.09.2013
|
ö
|
Beschließend
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6 | uvs/7/6/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag vom 04.12.2012 hat die DFMG Deutsche Funkturm GmbH Nürnberg die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mobilfunkmastes mit dazugehöriger Versorgungseinheit auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Am Häsbach x, 63743 Aschaffenburg beantragt.
Bei dem Bau handelt es sich um den Neubau eines 37,22 m hohen Mobilfunkmastes mit einer Versorgungseinheit (Container mit Systemtechnik) mit ca. 4 qm Grundfläche auf einem bereits bisher gewerblich genutzten Baugrundstück im Außenbereich. In der Bauausführung handelt es sich um einen Stahlbetonmast mit einem Mastfußdurchmesser von 1,29 m, der sich nach oben verjüngt.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme liegt das Bauvorhaben im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB als Vorhaben der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich zu bewerten. Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 06.05.2013 ist aufgrund der vorgelegten 5 Fotomontagen eine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes unter Berücksichtigung der umgebenden Bebauung nicht vorliegend. Die planungsrechtliche Zustimmung wurde deshalb vorgeschlagen. Nach der Stellungnahme des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz bestehen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht gegen den Bau des Mobilfunkmastes an dieser Stelle keine Bedenken. Der Standort wurde im Arbeitskreis Mobilfunk vorgestellt und als Alternativstandort für eine Mobilfunkanlage gewählt, die näher am Wohngebiet gelegen wäre. Die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur vom 07.12.2012 liegt vor.
Nach dem beigefügten zeichnerischen Abstandsflächennachweis, der im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht zu prüfen ist, liegen die Abstandsflächen nicht auf dem städtischen Nachbargrundstück, es liegt jedoch eine Überdeckung mit den Abstandsflächen von gewerblich genutzten Hallen vor, so dass bauordnungsrechtlich eine Abweichung erforderlich ist. In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.
.Beschluss: 1
Mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 5 d. ö. S. "Neubau eines Mobilfunkmastes mit dazugehöriger Versorungseinrichtung auf dem Grundstück Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Am Häsbach x, durch die DFMG Deutsche Funkturm GmbH, Nürnberg, BV-Nr. 20120380" aufgrund des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.09.2013 abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Frau Stadträtin xx
fordert die Durchführung eines Ortstermins zur Beurteilung des Antrages zur Errichtung des geplanten Mobilfunkmastes. Die Verwaltung sichert daraufhin die Durchführung eines Ortstermins zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. / uvs/7/7/13. Sanierung und Umbau eines ehemaligen amerikanischen Wohngebäudes auf den Grundstücken Fl.-Nrn. xx,, Lautenschlägerstr. 2 und 4, Gemarkung Aschaffenburg, durch die Lautenschläger GbR, Am Stöckleinsbrunnen 2, 97762 Hammelburg, BV-Nr. 20130244
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
|
7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
|
18.09.2013
|
ö
|
Beschließend
|
7 | uvs/7/7/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 29.07.2013, beantragt die Lautenschläger GbR, Am Stöckleinsbrunnen 2, 97762 Hammelburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Sanierung und zum Umbau eines ehemaligen amerikanischen Wohngebäudes mit Veränderung des Dachgeschosses auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung Aschaffenburg.
Die Umbaumaßnahme umfasst 17 Wohnungen (2 bis 5 Zimmer) mit Wohnungsgrößen zwischen 52 m² bis 124 m². In die Wohnungsgröße eingerechnet sind die Balkone mit der Hälfte der Fläche der Balkone. Die Balkone entstehen als Anbauten vor der Fassade.
Für das Baugrundstück war bereits in der Vergangenheit ein Bauvorbescheid ergangen, mit welchem das damalige Vorhaben abgelehnt wurde, weil die Anordnung der Stellplätze sowie die Begrünung sich nicht im Einklang mit dem Bebauungsplan befunden haben.
Mit Bauantrag vom April 2013 wurde die Planung aus dem Vorbescheid dahingehend verändert, dass an der xxx 4 Doppelparker mit jeweils 2 x 2 Stellplätzen errichtet werden sollten. Dieser Bauantrag wurde in der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates vom 17.07.2013 wegen der geplanten Versiegelung vertagt.
Mit einem neuen Bauantrag, eingegangen am 29.07.2013, wird die Planung nun dahingehend geändert, dass zur xxx hin eine Tiefgarage mit insgesamt 11 Stellplätzen errichtet wird. Auf dieser Tiefgarage werden weitere 18 Stellplätze nachgewiesen.
Durch den Umbau des ehemaligen amerikanischen Wohngebäudes wird die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze durch den nordwestlichen Balkon im Erdgeschoss überschritten. Da es sich um eine geringfügige Überschreitung der Baugrenze handelt, wird dieser Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Vorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen sind zu beachten.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Lautenschläger GbR, Hammelburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Sanierung und Umbau einer ehemaligen amerikanischen Wohngebäudes auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx Gemarkung Aschaffenburg, Lautenschlägerstr. 2 und 4, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8. / uvs/7/8/13. Nutzungsänderung von Möbelhaus in Gastronomie auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Frohsinnstraße xx, durch Herrn xxx, Buchlohe, BV-Nr. xxx;
- Bericht zu den Sondernutzungsregelungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
|
7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
|
18.09.2013
|
ö
|
Beschließend
|
8 | uvs/7/8/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Umwelt- und Verwaltungssenat hat die Nutzungsänderung von Möbelhaus in Gastronomie auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Frohsinnstraße xx, durch Herrn xxx, Buchlohe, BV-Nr. xxx in seiner Sitzung am 17.07.2013 genehmigt, mit der Maßgabe, dass die Freischankfläche auf öffentlichem Verkehrsgrund am Alfons-Goppel-Platz und der Frohsinnstraße nicht baurechtlich genehmigt wird, sondern nach den Kriterien der Sondernutzung vergeben wird, sowie die Verwaltung beauftragt wird, die Regelungen im nächsten UVS vorzustellen.
Der Bericht zu den Sondernutzungsregelungen betreffend der Nutzungsänderung von Möbelhaus in Gastronomie auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Frohsinnstraße xx, durch Herrn xxx, Buchlohe, BV-Nr. xxx, wird zur Kenntnis genommen.
.Beschluss: 1
Das Schreiben des Kreisvorsitzenden des Handelsverband Bayern zur Nutzungsänderung der Frohsinnstr. 12 in Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Der Bericht zu den Sondernutzungsregelungen betreffend der Nutzungsänderung von Möbelhaus in Gastronomie auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Frohsinnstraße xx, durch Herrn xxx, Buchlohe, BV-Nr. xxx, wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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9. / uvs/7/9/13. Nutzungsänderung und Umbau des Wohn- und Geschäftshauses zu 24 Studentenapartements und 8 Wohnungen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr.: xxx, Würzburger Straße 50-52, Gemarkung Aschaffenburg, durch Fa. RJ Wohnungsbaugesellschaft mbH, Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
|
7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
|
18.09.2013
|
ö
|
Beschließend
|
9 | uvs/7/9/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Planunterlagen vom 05.08.2013, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 08.08.2013 beantragt die Fa. RJ Wohnbaugesellschaft mbH, Aschaffenburg die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses Würzburger Str. xxx, Fl.-Nr.: xxx, Gemarkung Aschaffenburg zu 24 Studentenwohnungen und 8 Wohnungen.
In dem Gebäude soll die Gastronomie im Erdgeschoss sowie die Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoss zu Studentenapartements und die Räume im 3. Obergeschoss und Dachgeschoss zu insgesamt 8 Wohnungen umgebaut werden.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 12.08.2013 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die sich aus der Umgebung ableitende Gebietskategorie der Baunutzungsverordnung wird als „Mischgebiet“ bewertet. Die Planung mit Studentenapartements und 8 Wohnungen sind deshalb der Nutzungsart nach zulässig.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten. Unter den genannten Voraussetzungen wird im Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Fa. RJ Wohnungsbaugesellschaft mbH, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Geneh-migung zur Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses Würzburger Str. 50 – 52 zu 24 Studentenapartements und 8 Wohnungen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr.: xxx, Gemarkung Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbe-hörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. / uvs/7/10/13. Antrag der Firma Duesmann & Hensel Recycling GmbH auf Erlass einer Änderungsgenehmigung gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
|
7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
|
18.09.2013
|
ö
|
Beschließend
|
10 | uvs/7/10/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Firma Duesmann & Hensel Recycling GmbH betreibt am Standort Mühlweg 10-16, 63743 Aschaffenburg, im Gewerbegebiet eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage zur Lagerung und Behandlung von gebrauchten Katalysatoren.
Mit Einreichen der Antragsunterlagen zum 28.06.2013, Eingang der letzten Nachforderungen am 07.08.2013, beantragte die Firma Duesmann & Hensel Recycling GmbH die Änderung der bestehenden Anlage. Die Unterlagen wurden mit Schreiben vom 08.08.2013 als vollständig bestätigt.
Inhalte der beantragten Änderungen sind:
1. Integrierung der vorhandenen Halle im Mühlweg 8 in den betrieblichen Ablauf
Um flexibel auf Kundenwünsche reagieren zu können und das Sammel- und Kleinkundengeschäft von der weitergehenden Produktion zu trennen, soll das Gelände Mühlweg 8 (ehemals als Schlosserei genutzt) angemietet und für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden. Gleichzeitig soll ein direkter betrieblicher Zugang zum bisherigen Werksgelände eingerichtet werden, um den innerbetrieblichen Transport über öffentliche Flächen zu vermeiden.
Eine Erhöhung der Lager- und Behandlungskapazitäten, bezogen auf die gesamte Anlage, ist mit dem Änderungsantrag nicht verbunden. Es werden lediglich Teile der Produktionsanlagen vom Mühlweg 10-16 in den Mühlweg 8 verlagert.
Alle Maschinen werden körperschallisoliert errichtet, Stäube werden in den Produktionshallen direkt an den Maschinen abgesaugt. Die Abluft wird dabei wieder in die Halle zurückgeführt.
Derzeit werden die gelieferten Abfälle im Mühlweg 12/14 angenommen. Die Abfälle werden mittels LKW angeliefert, täglich ist mit ca. sechs LKW-Lieferungen zu rechnen.
Im Mühlweg 8 sollen zukünftig 35 Tonnen pro Tag an Abfällen behandelt werden, wodurch zukünftig bis zu 30 Tonnen pro Tag direkt auf dem Gelände des Mühlwegs 8 angenommen werden. Damit ist beabsichtigt, ca. 3-4 der sechs LKW Anlieferungen pro Tag in den Mühlweg 8 zu verlagern.
Da die Gesamtmengen der Anlage nicht erhöht werden, ist für den gesamten Betriebsbereich mit keinem zusätzlichen Anlieferverkehr zu rechnen, wodurch das Verkehrsaufkommen des Gewerbegebietes nicht verändert wird.
Der Betrieb der bestehenden Anlage ist Werktags von 00:00 – 24:00 Uhr genehmigt. Die Anlieferungen erfolgen von 07:00 – 17:00 Uhr. Die bestehenden Zeiten sollen auch für den Betrieb der neu angemieteten Halle genutzt werden.
Aufgrund der festgesetzten Auflagen und Bedingungen der Fachstellen ist sichergestellt, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden.
2. Einrichtung eines größeren Sortierbereiches für Katalysatoren sowie eines Bereiches zur Abtrennung von an den Katalysatoren befindlichen Rohren im Mühlweg 14
Durch die nicht auftretende Mengenerhöhung werden auch durch diese Änderung keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen.
Durch die beantragten Änderungen erfüllt die Anlage die Genehmigungsbedürftigkeit nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BImSchG, da die Leistungsgrenzen der Nrn. 8.11.1.1 und 8.11.2.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV für sich genommen erreicht werden.
Die Anlagenbetreiberin beantragte, dass die Stadt Aschaffenburg von einer Öffentlichkeitsbeteiligung absehen soll. Diesem Antrag konnte entsprochen werden, da durch die beantragten Änderungen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu befürchten sind. Die betroffenen Nachbarn haben den baurechtlich vorgelegten Plänen durch Unterschrift zugestimmt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Stellen beteiligt:
? Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz – untere Immissionsschutzbehörde, untere Abfallbehörde, untere Wasserbehörde
? Bauordnungsamt, Stadtplanungsamt
? Amt für Brand- und Katastrophenschutz
? Regierung von Unterfranken - Gewerbeaufsichtsamt
Der Änderung der Anlage stimmten alle beteiligten Stellen, teilweise unter Auflagen und Bedingungen zu, sodass dem Antrag in Form einer Genehmigung zu entsprechen ist.
.Beschluss:
Der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 BImSchG, zur Erweiterung der Betriebsfläche sowie zu Änderungen im Sortierbereich am Standort Mühlweg 8 und 14, 63743 Aschaffenburg, wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der beteiligten Fachstellen mit aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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11. / uvs/7/11/13. SPNr. UVS/7/11/13
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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18.09.2013
|
ö
|
Beschließend
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11 | uvs/7/11/13 |
.Beschluss:
Der Bericht von Herrn xxx über die Ende September 2013 durch die Regierung von Unterfranken bzw. durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben durchzuführende Ablass
ung des Anglersees im Naturschutzgebiet „Ehemaliger Standortübungsplatz“ zur Untersuchung des Bodens wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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12. / uvs/7/12/13. Neubau eines Seniorenpflegeheims mit 103 Zimmern auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 79, für die WOB Immobilien GmbH, Grünwald, BV-Nr. 20130050
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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18.09.2013
|
ö
|
Beschließend
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12 | uvs/7/12/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der WOB Immobilien GmbH, Grünwald, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Seniorenpflegeheims mit 115 Betten in 103 Zimmern auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße xx in Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig. Die Anträge für die erforderlichen Abweichungen von den Abstandsflächen sind gestellt und ebenfalls genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungsausschuss die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss: 1
Der interfraktionelle Antrag vom 08.08.2013 wegen „Neubau eines Seniorenwohnheims“ und die Stellungnahme des Diakonischen Werks Untermain e.V. werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Der WOB Immobilien GmbH, Grünwald, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Seniorenpflegeheims mit 115 Betten in 103 Zimmern auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 79 in Aschaffenburg,
entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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13. / uvs/7/13/13. Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 03.06.2013 wegen "Übermittlung Grundrißpläne Tiefgaragenstellplätze Dreger-BV Würzburger Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.07.2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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18.09.2013
|
ö
|
Beschließend
|
13 | uvs/7/13/13 |
.Beschluss:
Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 03.06.2013 wegen "Übermittlung Grundrißpläne Tiefgaragenstellplätze Dreger-BV Würzburger Straße" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.07.2013 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4)
.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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14. / uvs/7/14/13. Behandlung des Antrages der Stadträte Peter Schweickard, Prof. Dr. Winfried Bauback und Josef Taudte vom 17.06.2013 wegen "Bundesweiter Klima-Aktionstag" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 08.07.2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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18.09.2013
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ö
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Beschließend
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14 | uvs/7/14/13 |
.Beschluss:
Der Antrag der Stadträte Peter Schweickard, Prof. Dr. Winfried Bauback und Josef Taudte vom 17.06.2013 wegen "Bundesweiter Klima-Aktionstag" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 08.07.2013 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5)
.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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15. / uvs/7/15/13. Aufstockung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Nutzungsänderung im Erdgeschoss auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Landingstraße 18 durch die Zwiesler & Winter GbR, Aschaffenburg.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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18.09.2013
|
ö
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Beschließend
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15 | uvs/7/15/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen am 30.08.2013, beantragt die Zwiesler & Winter GbR, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Aufstockung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Nutzungsänderung im Erdgeschoss auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Landingstraße 18 in Aschaffenburg.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau und die Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses Landingstraße 18. Im Erdgeschoss des Anwesens wird anstelle des bisher dort betriebenen Antiquitätenhandels nunmehr eine Gaststätte mit Weinverkauf und Weinverkostung unter Einbeziehung des Kellergeschosses eingerichtet. Das Haus wird um insgesamt 2 Geschosse aufgestockt. In den Obergeschossen sowie im Dachgeschoss entstehen insgesamt 7 Wohnungen im Umfang von 51 m² bis 85 m² sowie im Dachgeschoss von 122 m². Das Anwesen liegt benachbart zum Einzeldenkmal Landingstraße 16 – KunstLANDing.
Aufgrund des Einbaus eines Aufzuges vom Untergeschoss bis zum Dachgeschoss sind alle Ebenen barrierefrei erreichbar. In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben, unter der Voraussetzung dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Zwiesler & Winter GbR, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Aufstockung eines Wohn- und Geschäftshauses (7 Wohneinheiten) mit Nutzungsänderung von Laden zu Gaststätte und Weinverkauf im Erdgeschoss und Kellergeschoss auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Landingstraße x in Aschaffenburg,
entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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16. / uvs/7/16/13. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Walter Roth vom 10.09.2013 wegen "Anfrage nach § 29 Geschäftsordnung - Informationen über das Bauvorhaben in der Aschaffstraße x - Dringlichkeitsantrag";
- mündlicher Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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18.09.2013
|
ö
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Beschließend
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16 | uvs/7/16/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Es erfolgt ein mündlicher Bericht der Verwaltung.
.Beschluss:
1. Der mündliche Bericht der Verwaltung zum Antrag von Herrn Stadtrat Walter Roth vom 10.09.2013 über das Bauvorhaben Aschaffstr. 10 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6).
2. Die Verwaltung bekräftigt erneut, dass die Zuständigkeit zur Erteilung dieser Baugenehmigung nach der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg beim Oberbürgermeister als ein sog. Geschäft der laufenden Verwaltung liegt, da in beiden Wohngebäuden jeweils drei Wohnungen errichtet werden.
3. Die Senatsmitglieder nehmen zur Kenntnis, dass die beiden beantragten Wohngebäude genehmigungsfähig sind.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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17. / uvs/7/17/13. SPNr. UVS/7/17/13
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
|
18.09.2013
|
ö
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Beschließend
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17 | uvs/7/17/13 |
.Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung über den Rückbau des Bauvorhabens Goldbacher Str. 31 (ehem. Brandversicherungsamt) auf die baurechtlich
genehmigte Höhe wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:14 Uhr