Datum: 19.09.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / ws/5/1/13. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen von Januar bis einschließlich Juli 2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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5. Sitzung des Werksenates
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19.09.2013
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ö
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Beschließend
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1 | ws/5/1/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Statistik liegt den Unterlagen separat bei.
.Beschluss:
Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik (Anlage 1) der Stadtwerke Aschaffenburg – K
ommunale Dienstleistungen in der Zeit von 01.01.2013 bis einschließlich 31.07.2013 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / ws/5/2/13. Bericht zur wirtschaftlichen Lage der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen nach Ablauf des 1. Halbjahres 2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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5. Sitzung des Werksenates
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19.09.2013
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ö
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Beschließend
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2 | ws/5/2/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Bericht liegt als Anlage bei.
.Beschluss:
Der Bericht zur wirtschaftlichen Lage der Stadtwerke Aschaffenburg – K
ommunale Dienstleistungen nach Ablauf des ersten Halbjahres 2013 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / ws/5/3/13. Bericht zum Omnibusbetriebskostenvergleich 2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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5. Sitzung des Werksenates
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19.09.2013
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ö
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Beschließend
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3 | ws/5/3/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Omnibus-Betriebskostenvergleich soll den teilnehmenden Verkehrsunternehmen die Möglichkeit geben, durch den Vergleich von Kosten, Erlösen und Leistungen ihre Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
In der Sitzung des Werksenates vom 23.09.2004 wurde eine Auswertung des Omnibusbetriebskostenvergleiches (OBKV) der Jahre 1997 bis 2003 vorgestellt und eine jährliche Berichterstattung in Folge angekündigt. Entsprechend wird über die jeweiligen Ergebnisse jährlich berichtet.
Im Vergleich mit 12 bayerischen Unternehmen, die in ihrer Größe und Struktur in etwa vergleichbar sind, ist der Verkehrsbetrieb Aschaffenburg bereits seit dem Jahr 2004 das Unternehmen, welches den Kostendeckungsgrad alljährlich am deutlichsten steigern, bzw. den Kostendeckungsgrad auf einem überdurchschnittlich hohem Niveau verstetigen konnte.
Teilnehmer OBKV:
? Augsburg
? Lindau
? Bayreuth
? Coburg
? Garmisch-Partenkirchen
? Passau
? Schweinfurt
? Würzburg
? Aschaffenburg
? Landshut
? Erlangen
? Fürth
Im Betrachtungszeitraum von 1997 bis 2012 hat sich der Kostendenkungsgrad von 45,5 Prozent im Jahr 1997 auf 66,2 Prozent im Jahr 2012 mit am besten im Vergleich dieser Unternehmen entwickelt.
Im Jahr 2004 lag der Kostendeckungsgrad in Aschaffenburg erstmals über dem Durchschnitt aller 12 Unternehmen.
Diese Entwicklung konnte in den folgenden Jahren weiter fortgeführt werden.
2012 konnten die sehr guten Ergebnisse der vergangenen Jahre erneut bestätigt werden. Der durchschnittliche Kostendeckungsgrad aller Unternehmen liegt mit 51,60 Prozent auf einem stabilen Niveau.
Die Gesamterlöse sind von 5,118 Mio. € im Jahr 2003 auf 6,568 Mio. € im Jahr 2012 um rund 28,3 Prozent gestiegen, obwohl im gleichen Zeitraum Zuschüsse im Bereich der Kooperationsförderung ersatzlos gestrichen wurden, sowie Kürzungen bei Ausgleichszahlungen für Schüler- und Auszubildende vorgenommen wurden.
Im Zeitraum von 2003 bis 2012 haben sich die gesamten Aufwendungen nur um ca. 4 Prozent, von 9,546 Mio. € auf 9,927 Mio. €, erhöht.
Selbst die gestiegenen Kosten für Personal, Betriebsmittel, Versicherungen usw. wie auch die enormen Investitionen (ROB, DFI, Busbeschleunigung, neue Busse usw.), die über die Abschreibungen das Ergebnis belasten, konnten durch eine kontinuierliche Optimierungen kompensiert und somit auf einem annähernd gleichen Niveau gehalten werden.
Der jährliche Gesamtaufwand untergliedert sich im Wesentlichen in die Bereiche Fahrdienstleistungen, Betriebsmittel, Umlagen, Kapitalkosten und Sonstige. Mit rund 50 Prozent ist der Fahrdienst (Personalkosten) erwartungsgemäß am kostenintensivsten, gefolgt von den Betriebsmitteln sowie den Kapitalkosten.
Die Umsatzerlöse stammen in erster Linie aus den Fahrgeldeinnahmen und werden durch die Vermietung von Reklameflächen und den sonstigen Umsatzerlösen (z.B. Werkstattleistungen) komplettiert.
Konstant hohe Fahrgastzahlen sowie eine kontinuierliche, angemessene Erhöhung der Fahrscheintarife stabilisieren hierbei die Beförderungserlöse.
Der Zuschussbedarf konnte im Zeitraum 2002, von 4,576 Mio. € auf 2,702 Mio. € im Jahr 2012, das entspricht ca. 1,9 Mio. Euro, oder 41 Prozent, gesenkt werden.
Anzumerken ist, dass Aschaffenburg mit einer Fremdvergabequote (Verkehrsleistungen, die nicht durch den Verkehrsbetrieb bzw. die SVG erbracht werden) von 0,2 Prozent den Linienverkehr, im Gegensatz zu den meisten anderen Verkehrsunternehmen, nahezu vollständig mit eigenem Personal und eigenen Bussen erbringt.
Des Weiteren ist anzumerken, dass der Vergleich ausschließlich zwischen kommunalen Verkehrsunternehmen erfolgt ist, somit also der Vergleich mit dem sogenannten bestpraktizierenden Verkehrsunternehmen (Best Practice) nicht möglich ist.
Ein direkter Vergleich innerhalb der zwölf Verkehrsunternehmen ist nur bedingt aussagekräftig, da die Strukturen und Aufgaben sowie die Einbindung in die Verkehrsverbünde sehr unterschiedlich ausgeprägt sind.
Erkennbar ist jedoch bei allen Unternehmen der gestiegene Kostendruck in Verbindung mit rückläufigen Schülerzahlen. Der Rückgang der Schülerzahlen ist allerdings nicht so stark ausgeprägt, dass hierdurch Spitzenlasten abgebaut und somit Einsparungen realisiert werden können.
Eine analytische Kostenermittlung und Kostenbewertung durch PWC/Wibera wurde im Rahmen der Betrauung durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Ist-Kosten die von PWC analytisch ermittelt wurden, die höchstens ausgleichsfähigen Kosten nicht überschreiten und der Verkehrsbetrieb als „vergleichbar gut geführtes Unternehmen“ beurteilt wurde. Dies beinhaltet auch den Vergleich mit dem bestpraktizierenden Unternehmen.
Erforderlich wurde dies um Konformität bezüglich des im Querverbund vorgenommenen Verlustausgleichs des Verkehrsbetriebes mit den vom EuGH aufgestellten Kriterien herzustellen.
.Beschluss:
Der Bericht der Stadtwerke zum Omnibusbetriebskostenvergleich des Jahres 2012 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / ws/5/4/13. Änderung der Mitnahmeregelung bei den VAB-Jahreskarten ab 15.12.2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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5. Sitzung des Werksenates
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19.09.2013
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ö
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Beschließend
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4 | ws/5/4/13 |
Stadtrat (Plenum)
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14. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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21.10.2013
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ö
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Beschließend
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9 | pl/14/9/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die VAB plant zum 15.12.2013 die Mitnahmeregelung bei den VAB-Jahreskarten
? AboPlus
? Netzkarte GrüneNeun
? Jahreskarte Erwachsene (übertragbar/persönlich)
? Jahreskarte GrüneNeun (übertragbar/persönlich)
analog der Regelung im RMV-Tarif / Übergangstarif, anzupassen.
Der RMV ändert zum 15.12.2013 die Mitnahmeregelung für die Zeitkarten des RMV-Tarifes und damit auch des RMV-VAB-Übergangstarifes. Die Regelung „alle eigenen Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) oder maximal drei Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich)“ wird aufgehoben.
Zukünftig können beliebig viele Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) mit den oben genannten Zeitkarten, von Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztägig, mitgenommen werden.
Nachdem die Differenzierung eigene/fremde Kinder kaum vorgenommen werden kann, erscheint dies als praktikablere Lösung auch für die VAB. Die VAB möchte diese Regelung im Abobereich als Instrument der Kundenbindung einsetzen.
Diese Änderung wird in den Tarifbestimmungen wie folgt gefasst:
0.10 Mitnahmeregelung
Für bestimmte Fahrscheine gilt eine Mitnahmeregelung. Außer dem Inhaber können Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig zusätzlich eine Person ohne Altersbeschränkung und beliebig viele Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) mitgenommen werden.
.Beschluss:
Der geplanten Änderung der Mitnahmeregelung für Zeitkarten im VAB-Tarif ab dem 15.12.2013 wird zugestimmt (Anlage 3)
.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. / ws/5/5/13. Anpassung RMV-VAB Übergangstarif ab 15.12.2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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5. Sitzung des Werksenates
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19.09.2013
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ö
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Beschließend
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5 | ws/5/5/13 |
Stadtrat (Plenum)
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14. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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21.10.2013
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ö
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Beschließend
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8 | pl/14/8/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 03.11.2003 dem Kooperationsvertrag zwischen den in der VAB zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen und dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zur Einführung eines Übergangstarifes zugestimmt.
Punkt 3 dieses Kooperationsvertrages regelt, dass im Übergangsverkehr definierte Tarifangebote des RMV zur Anwendung kommen. Vom RMV beschlossene Tariferhöhungen werden damit unmittelbar auf die in der Anlage dargestellten Tarifangebote im RMV-VAB Übergangstarif übertragen.
Da somit keine unmittelbare Mitwirkung der in der VAB zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen an der Tarifgestaltung möglich ist, wurde mittels Kündigungsrecht in Punkt 9 des Kooperationsvertrages eine Einflussmöglichkeit geschaffen. In Abs. 3 heißt es hierzu:
>>Der Vertrag kann von den Kooperationspartnern vorzeitig gekündigt werden, wenn die im Aufsichtsrat des RMV beschlossenen Tarifmaßnahmen, die den Übergangstarif VAB betreffen, keine Zustimmung bei den Kooperationspartnern findet<<
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund verfolgt seit seinem Start eine Strategie der regelmäßigen aber moderaten Tarifpreisanhebungen. Die vorliegende Anhebung hat eine Erhöhungswirkung von
2,44 Prozent, gerechnet über alle Tarife und Preisstufen des RMV-Tarifes. Eine Änderung des im Kooperationsvertrag festgelegten Tarifsortimentes erfolgt nicht.
Die Stadtwerke bitten um Kenntnisnahme dieser Preisanhebung und um Zustimmung zur Übertragung auf die in der Anlage aufgeführten Tarifangebote des RMV-VAB-Übergangstarifes.
Erläuterungen und Anmerkungen zu den Anlagen 1- 3:
Anlage 1: Tarifblatt RMV-VAB-Übergangstarif zum 15.12.2013
Diese Tabelle stellt den zum 15.12.2013 geplanten RMV-VAB-Übergangstarif dar.
Anlage 2: Änderung in Euro
In dieser Übersicht sind die absoluten Betragsänderungen zum derzeit gültigen Tarifblatt dargestellt.
Anlage 3: Tarifblatt RMV-VAB-Übergangstarif 09.12.2012 – Aktuelles Tarifblatt
Zum Vergleich liegt das aktuelle Tarifblatt bei.
.Beschluss:
Die Tariferhöhung des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) im RMV-VAB-Übergangstarif ab dem 15.12.2013 wird zur Kenntnis genommen.
Der Übertragung der Tariferhöhung auf die in der Anlage 4
aufgeführten Tarifangebote des RMV-VAB-Übergangstarifes wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:15 Uhr