Datum: 08.10.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:05 Uhr bis 19:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/9/1/13 SPNr. 1
2pvs/9/2/13 Bericht der Polizeiinspektion Aschaffenburg über die Unfallentwicklung im Stadtgebiet 2012 sowie über einzelne Gefahrenpunkte
3pvs/9/3/13 Fußgängerüberwege (FGÜ) in Aschaffenburg; - Bericht der Verwaltung - Ausbau von 10 Fußgängerüberwegen - Abbau von 1 Fußgängerüberweg
4pvs/9/4/13 Löherstraße; - Verbesserung der Fussgängerquerung - Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich vom 01.01.2012 - Antrag von Herrn Stadtrat Hanns-Martin von Truchseß vom 20.01.2013 - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 26.02.2013 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 12.09.2013
5pvs/9/5/13 Bismarckallee - Einführung von Tempo 30; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.06.2013 - Antrag von Herrn Stadtrat Hanns-Martin von Truchseß vom 19.07.2013
6pvs/9/6/13 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2030; - Kurzbericht zum Stand der frühzeitigen Beteiligungsverfahren - Bericht zu den Stellungnahmen der Höheren Landesplanungsbehörde und des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain - Beauftragung der Verwaltung, die Abweichungen des Vorentwurfes zum FNP 2030 von den Festlegungen des Regionalplans mit der höheren Landesplanungsbehörde und dem Regionalen Planungsverband zu besprechen und, soweit erforderlich, Änderungen des Regionalplans zu beantragen
7pvs/9/7/13 Gestaltung der Grünfläche zwischen Großmutterwiese und Fasanerie; - Aufstellung eines christlichen Kulturzeichens - Antrag der Kommunalen Initiative vom 17.06.2013
8pvs/9/8/13 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Manfred Christ vom 20.05.2013 wegen "Beschilderung der Fußgänger- und Radwegunterführung der Darmstädter Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.06.2013
9pvs/9/9/13 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Josef Taudte vom 22.07.2013 wegen "Erneuerung des Innenhofs der Schulgasse 2" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.08.2013

zum Seitenanfang

1. / pvs/9/1/13. SPNr. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2013 ö Beschließend 1pvs/9/1/13

.Beschluss:

Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog begrüßt den heute in der Mitte des Planungs- und Verkehrssenates wieder anwesenden Stadtrat xx, der aufgrund eines Unfalls sein Stadtratsmandat längere Zeit nicht ausüben konnte.

Herr Stadtrat xx dankt im Anschluss allen Stadtratskollegen/innen für die herzliche Unterstützung, die ihm und seiner Familie in den vergangenen Monaten zu Teil wurde.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. / pvs/9/2/13. Bericht der Polizeiinspektion Aschaffenburg über die Unfallentwicklung im Stadtgebiet 2012 sowie über einzelne Gefahrenpunkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2013 ö Beschließend 2pvs/9/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht durch die Polizei.

.Beschluss:

Der Bericht der Polizeiinspektion Aschaffenburg über die Unfallentwicklung im Stadtgebiet 2012 sowie über die einzelnen Gefahrenpunkte wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. / pvs/9/3/13. Fußgängerüberwege (FGÜ) in Aschaffenburg; - Bericht der Verwaltung - Ausbau von 10 Fußgängerüberwegen - Abbau von 1 Fußgängerüberweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2013 ö Beschließend 3pvs/9/3/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verwaltung hat im Jahr 2008 nach dem notwendigen Umbau des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) in der Kolpingstraße eine interne Arbeitsgruppe mit Vertretern von Polizei, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, Stadtplanungsamt und Tiefbauamt gegründet, mit dem Ziel, alle Fußgängerüberwege (FGÜ) im Stadtgebiet zu bewerten. In einem ersten Schritt galt es, alle Anlagen im Stadtgebiet zu untersuchen und zu katalogisieren. Alle Überwege wurden hierzu mit einer einheitlichen Checkliste überprüft und eine Bewertung der örtlichen Situation auf der Basis der geltenden Gesetze, der DIN-Normen sowie der Regelwerke vorgenommen.

Das Ergebnis dieser Untersuchung konnte am 16.11.2010 in der Arbeitsgruppe „Fußgänger-überwege“ referatsübergreifend den Vertretern der Stadtratsfraktionen und der Polizei vorgestellt werden. Die Unterlagen und Ergebnisse dieser Untersuchung über 91 Fußgängerüberwege wurden allen Teilnehmern der Arbeitsgruppe und den Stadtratsfraktionen am 11.01.2011 per Post und digital ausgehändigt.

Am 12.06.2013 stellte die Stadtverwaltung den Vertretern der Stadtratsfraktion die durchgeführte Untersuchung nochmals auszugsweise vor. Dabei wurde die Verwaltung beauftragt, eine Vorschlagsliste zum Ausbau der zehn dringlichsten FGÜ zu erarbeiten. Zusätzlich wird ein Fußgängerüberweg zum Abbau vorgeschlagen. Die Haushaltsmittel für die Ertüchtigung der vorgeschlagenen FGÜ sind im Haushalt 2014 beantragt.

Dem Stadtrat wird in der heutigen Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates detailliert die Gesamtuntersuchung der städtischen Fußgängerüberwege präsentiert.
Insbesondere zeigt die Präsentation die zwischenzeitlich ertüchtigten FGÜ, die in einem ersten Schritt  zur Verbesserung vorgeschlagenen und einen Fußgängerüberweg zum Abbau auf.


Anlage 1
Ertüchtigung von Fußgängerüberwegen

Nr. 105: Horchstraße (Hauptmangel: Fahrbahnbreite, Beleuchtung)
Nr. 109: Mittelstraße (Hauptmangel: Beleuchtung, Sichtachsen)
Nr. 112: Aschaffstraße (Hauptmangel: Beleuchtung, Sichtachsen, Parkverbot, Bushaltestelle)
Nr. 202: Ruhlandstraße (Hauptmangel: Erkennbarkeit, Markierung, Beleuchtung)
Nr. 316: Bismarckallee (Hauptmangel: Erkennbarkeit, Beleuchtung)
Nr. 324: Löherstraße (Hauptmangel: Beleuchtung, Bushaltestelle)
Nr. 402: Schweinheimer Straße (Hauptmangel: Beleuchtung)
Nr. 403: Schweinheimer Straße (Hauptmangel: Erkennbarkeit, Beleuchtung, Parkverbot)
Nr. 410: An den Bornwiesen (Hauptmangel: Fahrbahnbreite, Beleuchtung, Parkverbot)
Nr. 505: Weißbergstraße (Hauptmangel: Erkennbarkeit, Beleuchtung, Parkverbot)

Anlage 2
Fußgängerüberweg zum Abbau

Nr. 336: Mattstraße (Veränderung der Verkehrssituation)

.Beschluss: 1

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Planungs- und Verkehrssenat trifft den Grundsatzbeschluss, die bestehenden Fußgängerüberwege soweit wie möglich der Straßenverkehrsordnung und den aktuellen Richtlinien und Regelwerken anzupassen.

3. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Ertüchtigung von 10 Fußgängerüberwegen gemäß Anlage 1 zu.

4. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt dem Abbau von 1 Fußgängerüberweg gemäß Anlage 1 zu.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, im Stadtrat jährlich über die durchgeführten Maßnahmen zu berichten.
In diesem Zusammenhang werden dem Stadtrat weitere Fußgängerüberwege zur Ertüchtigung bzw. zum Abbau vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Frau Stadträtin xx fordert die Durchführung eines Ortstermins im Bereich der Querung
Lange Straße (Ende Ottostraße) / Heinrich]Böll]Straße (Ende Nordring). Die Verwaltung sagt daraufhin die Durchführung dieses Ortstermins zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. / pvs/9/4/13. Löherstraße; - Verbesserung der Fussgängerquerung - Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich vom 01.01.2012 - Antrag von Herrn Stadtrat Hanns-Martin von Truchseß vom 20.01.2013 - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 26.02.2013 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 12.09.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2013 ö Beschließend 4pvs/9/4/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Löherstraße führt von der Willigisbrücke hinab zur Fischergasse und von dort wieder ansteigend bis zum Schönborner Hof. In der Senke wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Mittelinsel eingebaut. Hierdurch sollte einerseits die Geschwindigkeit der Fahrzeuge gebremst und andererseits den Fußgängern das Überqueren der Löherstraße erleichtert werden. Für die Fußgänger besteht auch die Möglichkeit, durch den Fußgängertunnel die andere Straßenseite zu erreichen – in der Praxis wird davon jedoch nur selten Gebrauch gemacht.

Die vorbei führenden Fahrspuren sind durch die Mittelinsel auf ca. 3 m verengt worden. Die Markierung der beidseitig in der Löherstraße verlaufenden Fahrrad-Schutzstreifen ist im Bereich der Mittelinsel unterbrochen. Dies wird in den Richtlinien bei einer Breite von weniger als 3,75 m empfohlen.

Im Bereich der Mittelinsel kommt es zwischen dem Kfz- und Radverkehr zu Unfällen und Beinaheunfällen. In der Regel werden Radfahrer dabei im Bereich der Engstelle vom Kfz-Verkehr geschnitten. Die Ursache hierfür ist unklar. Vermutlich wird die Geschwindigkeit des Radverkehrs unterschätzt, sodass der Überholvorgang vor der Engstelle nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit des Radverkehrs ist es aus Sicht der Verwaltung nicht ausreichend und auch nicht richtlinienkonform, die Markierung des Schutzstreifens einfach durchzuziehen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass für den Kfz- und Radverkehr jeweils eigene Fahrspuren zur Verfügung stehen.

Eine durchgängige Markierung des Schutzstreifens ist nur möglich, wenn auf die Mittelinsel verzichtet wird. Die Querungsmöglichkeit für Fußgänger wird dann durch einen Fußgängerüberweg ersetzt. Um die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg zu prüfen, wurde am 04.07.2013 eine Verkehrszählung durchgeführt. Insgesamt ergab sich in der Löherstraße eine hochgerechnete Verkehrsbelastung von ca. 15.000 Kfz. In der tatsächlichen Spitzenstunde zwischen 16.15 und 17.15 ergab sich eine Verkehrsmenge von 1.184 Kfz gegenüber 42 querenden Fußgängern. Damit ist von den Verkehrsstärken her der Einsatz eines Fußgängerüberwegs sinnvoll. Beachtenswert ist auch, dass die Fußgängerquerungen gleichmäßig über den Tag verteilt auftreten. Das ist für die Wahrnehmung des Fußgängerüberwegs wichtig.

Die Lage des Fußgängerüberwegs muss in Bezug zur vorhandenen Mittelinsel etwa 6 m in Richtung Schönborner Hof verschoben werden, damit der Kfz-Verkehr in Richtung Willigisbrücke querende Fußgänger hinter der Kurve rechtzeitig erkennen kann.

Die Kosten für den Neubau des Fußgängerüberwegs betragen etwa 25.000 €, wobei der Anteil der neuen Beleuchtung mit etwa 16.000 € ins Gewicht fällt. Die Maßnahme kann im Jahr 2014 realisiert werden.

.Beschluss: 1

1.        Der Bericht der Verwaltung zur Verkehrssituation an der Querungshilfe der Löherstraße wird zur Kenntnis genommen.
2.        Dem Umbau der Querungshilfe zu einem Fußgängerüberweg wird zugestimmt (Anlage 2), wobei die vorgeschlagene Markierung des Radweges „bis zum Fußgängerüberweg“ fortgesetzt wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Bezüglich des Antrages von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich vom 01.01.2012 teilt die Verwaltung mit, dass dieser Antrag im Rahmen des Radverkehrskonzepts behandelt wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. / pvs/9/5/13. Bismarckallee - Einführung von Tempo 30; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.06.2013 - Antrag von Herrn Stadtrat Hanns-Martin von Truchseß vom 19.07.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2013 ö Beschließend 5pvs/9/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Bismarckallee ist die flankierende Wohnsammelstraße für das Wohngebiet Godelsberg und besitzt auch Verbindungsfunktion zur Gemeinde Schmerlenbach. Die werktägliche Verkehrsmenge beträgt nur ca. 5.000 Kfz. Der Linienweg der Linie 43 führt über die Bismarckallee. Zurzeit gilt die innerörtlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Durch die nur einseitig angebaute Straße und das in Fahrtrichtung stadteinwärts starke Gefälle wird die zulässige Geschwindigkeit schnell überschritten. In der anderen Fahrtrichtung befinden sich die einmündenden Straßen zum Wohngebiet, an denen die Vorfahrtsregelung Rechts-vor-Links, die durch Haltelinien unterstrichen wird, gilt. Damit wird in Fahrtrichtung stadtauswärts kaum schneller als 50 km/h gefahren.

Eine Geschwindigkeitsmessung im August ergab keine überdurchschnittlichen Beanstandungen. Zudem ist das Unfallgeschehen unauffällig. Aus diesen Gründen empfiehlt die Polizei, die bestehende Regelung beizubehalten.

Die Reduzierung auf 30 km/h leistet aus Sicht der Stadtverwaltung einen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Besonders für die Fußgänger wird das Queren der Bismarckallee auf dem Weg zur Fasanerie erleichtert.

Zusammen mit der bereits erfolgten Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf der Ludwigsallee und der Tempo-30-Zone Godelsberg besteht dann ein einheitliches Geschwindigkeitsniveau für das Godelsberggebiet.

.Beschluss:

Der Anordnung der streckenbezogenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Bismarckallee zwischen Ludwigsallee und Yorkstraße wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. / pvs/9/6/13. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2030; - Kurzbericht zum Stand der frühzeitigen Beteiligungsverfahren - Bericht zu den Stellungnahmen der Höheren Landesplanungsbehörde und des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain - Beauftragung der Verwaltung, die Abweichungen des Vorentwurfes zum FNP 2030 von den Festlegungen des Regionalplans mit der höheren Landesplanungsbehörde und dem Regionalen Planungsverband zu besprechen und, soweit erforderlich, Änderungen des Regionalplans zu beantragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2013 ö Beschließend 6pvs/9/6/13

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 5 d. ö. S. "Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2030
- Kurzbericht zum Stand der frühzeitigen Beteiligungsverfahren
- Bericht zu den Stellungnahmen der Höheren Landesplanungsbehörde und des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain
- Beauftragung der Verwaltung, die Abweichungen des Vorentwurfes zum FNP 2030 von den Festlegungen des Regionalplans mit der höheren Landesplanungsbehörde und dem Regionalen Planungsverband zu besprechen und, soweit erforderlich, Änderungen des Regionalplans zu beantragen"
abgesetzt. Die Fraktionen erhalten somit weitere Beratungsmöglichkeit.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. / pvs/9/7/13. Gestaltung der Grünfläche zwischen Großmutterwiese und Fasanerie; - Aufstellung eines christlichen Kulturzeichens - Antrag der Kommunalen Initiative vom 17.06.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2013 ö Beschließend 7pvs/9/7/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf der Grünbrücke zwischen Großmutterwiese und Fasanerie wird derzeit die Anlage einer großen Grünanlage vorbereitet. Die Pfarreiengemeinschaft „Zum Guten Hirten“ möchte in der Grünanlage in der Umgebung des Caritas-Seniorenheimes an der Verbindungsstrecke zwischen den beiden Gemeindekirchen, der Herz-Jesu-Kirche an der Deschstraße und der St. Pius Kirche am Bessenbacher Weg einen Ort markieren, der die Bedeutung christlicher Werte im gesellschaftlichen Leben der Stadt Aschaffenburg zum Ausdruck bringt und alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt anspricht. Es soll ein Ort entstehen, der zum Innehalten einlädt und der mit einem plastischen Schmuck eine besondere Atmosphäre ausstrahlt. Ein Ort für alle Generationen und alle Ethnien in Aschaffenburg.
Die Markierung des Orts soll durch eine bildhauerisch gestaltete Plastik erfolgen. Sie nimmt damit die Tradition der Bildstöcke und Wegekreuze im Stadtgebiet auf. Die Plastik kann entweder abstrakt oder figürlich (vorgeschlagen sind u. a. das Bild eines „guten Hirten“, ein Christopherus eine Schutzmantelmadonna) gestaltet sein. Die Kosten des Kunstwerkes sollen einschließlich Herstellung, Transport und Montage 8.000 € (inkl. Mwst) nicht überschreiten. Die Finanzierung des Projektes ist über Sponsoren vorgesehen.

Als Standort des Kulturzeichens ist der neu anzulegende Grünbereich über der Ringstraße innerhalb des historischen Grünzugs Großmutterwiese – Fasanerie vorgesehen. Dabei ist der Standort so zu wählen, dass er für eine Zusammenkunft von mehreren Personen geeignet ist, zum Beispiel im Rahmen einer Prozessionsstation. Er muss allerdings auch so liegen, dass dieser Ort der Ruhe nicht besonderen äußeren Störungen unterliegt.

Die Erarbeitung des Gestaltungsentwurfs soll im Rahmen einer Künstlerkonkurrenz stattfinden. Hierzu sollen jeweils drei kleine Direktaufträge von je 600 € (inkl. Mwst) vergeben werden. Zur Abgabe von Arbeiten sollen zwei Bildhauer aus Aschaffenburg und ein Bildhauer aus Mühleim am Main aufgefordert werden. Die drei Entwürfe sollen durch eine Jury aus vier Vertretern der Stadt Aschaffenburg und drei Vertretern der Pfarreiengemeinschaft beurteilt werden. Diese Jury empfiehlt auch einen Realisierungsvorschlag.

Für die Durchführung der Künstlerkonkurrenz stellt die Diözese Würzburg 2.000€ bereit.
Als Terminkette zur Realisierung des Projektes ist vorgesehen:
- Klärung der Bereitschaft der Künstler zur Teilnahme bis Oktober 2013
- Durchführung eines Einstiegskolloquiums bis November 2013
- Bearbeitung der Entwürfe bis Februar 2014
- Jurierung der drei Entwürfe bis März 2014

Die Verwaltung empfiehlt, dem Wunsch der Pfarreiengemeinschaft „Zum guten Hirten“ Rechnung zu tragen und diesen besonderen kulturellen Akzent auf der öffentlichen Grünfläche zu setzen.

Vor einigen Jahren stellte die Stadt dem Lions-Club Aschaffenburg im Bereich der St.-Germain-Terrasse anlässlich seines 50-jährigen Jubiläums ebenfalls einen Platz für ein Kunstwerk zur Verfügung.

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 17.06.2013 (Anlage 3) sowie der Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich vom 27.09.2013 (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung sagt zu, dass beide Anträge zusammen mit allen Beteiligten diskutiert werden und dass der Verwirklichung der beantragten Denkmäler an anderer Stelle positiv gegenüber gestanden wird.

3. Frau xx wird in die Jury, die die Vorschläge der Künstlerkonkurrenz beurteilt, zusätzlich berufen.

4. Im Rahmen der Neugestaltung des Grünbereichs der Grünbrücke zwischen Großmutterwiese und Fasanerie wird ein christliches Kulturzeichen installiert. Der Entwurf soll im Rahmen einer Künstlerkonkurrenz erarbeitet werden.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Pfarreiengemeinschaft „Zum Guten Hirten“ das Auslobungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

8. / pvs/9/8/13. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Manfred Christ vom 20.05.2013 wegen "Beschilderung der Fußgänger- und Radwegunterführung der Darmstädter Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.06.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2013 ö Beschließend 8pvs/9/8/13

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 7 d. ö. S. "Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Manfred Christ vom 20.05.2013 wegen "Beschilderung der Fußgänger- und Radwegunterführung der Darmstädter Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.06.2013" auf die nächste Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates vertagt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. / pvs/9/9/13. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Josef Taudte vom 22.07.2013 wegen "Erneuerung des Innenhofs der Schulgasse 2" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.08.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2013 ö Beschließend 9pvs/9/9/13

.Beschluss:

1. Der Antrag von Herrn Stadtrat Josef Taudte vom 22.07.2013 wegen "Erneuerung des Innenhofs der Schulgasse 2" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 29.08.2013 (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung teilt mit, dass die beantragte Erneuerung der kompletten Asphaltdecke des Innenhofs mit Kosten in Höhe von 18.000,-- EUR im Rahmen der Haushaltsberatungen diskutiert werden muss.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:17 Uhr