Datum: 21.10.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 17:05 Uhr bis 19:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/14/1/13 SPNr. PL/14/1/13
2pl/14/2/13 SPNr. PL/14/2/13
3pl/14/3/13 SPNr. PL/14/3/13
4pl/14/4/13 Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2013 für die Stadt Aschaffenburg und die Hospital-Stiftung
5pl/14/5/13 Bestellung neuer Mitglieder im Jugendhilfeausschuss
6pl/14/6/13 Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit für Kinderkrippen- und Kindergartenplätze gem. Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
7pl/14/7/13 Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes: Abschluss von Vereinbarungen mit Vereinen und Trägern der Jugendarbeit.
8pl/14/8/13 Anpassung RMV-VAB Übergangstarif ab 15.12.2013
9pl/14/9/13 Änderung der Mitnahmeregelung bei den VAB-Jahreskarten ab 15.12.2013
10pl/14/10/13 Nachtragsvermögensplan 2013 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
11pl/14/11/13 Stadtratsanträge zum Thema Energie; - Bekanntgabe der Antwortschreiben
12pl/14/12/13 Änderung Buslinie 10/15; Anbindung Schweinheim "Gäßpfad" an das Stadtbusliniennetz - Bekanntgabe der Bürgerbeteiligung
13pl/14/13/13 Bahnhof - Nord; Anbindung an das Stadtbusliniennetz
14pl/14/14/13 Volkshochschule Aschaffenburg (VHS); Anpassung der Gebühren der VHS-Kurse
15pl/14/15/13 Volkshochschule Aschaffenburg (VHS); Anpassung der Honorare und Gebühren des Führungsnetzes - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 09.04.2013 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.05.2013
16pl/14/16/13 Bericht über die Bürgerstiftung Aschaffenburg; - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.05.2012
17pl/14/17/13 Arbeitskreis Schulen und Großprojekte Hochbau; - Sachstandsbericht
18pl/14/18/13 SPNr. PL/14/18/13

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1. / pl/14/1/13. SPNr. PL/14/1/13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2013 ö Beschließend 1pl/14/1/13

.Beschluss:

1. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog erklärt zu Beginn der Sitzung, dass zum Vorgang „Uhu“ ein öffentlicher Bericht gegeben wird.

2. Die mündlichen Berichte der Vertreter des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern (LBV) e. V. und des Leiters des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz werden zur Kenntnis genommen.

3. Herr Stadtrat Johannes Büttner nimmt zu seinen Anträgen (Anlage 1) Stellung und regt an, diese erst später zu behandeln, da sie nicht auf der Tagesordnung stehen. Außerdem fordert er, dass andere Entscheidungen, z. B. zu Fördermöglichkeiten des Schützenvereins, zurückgestellt werden. Herr Stadtrat Johannes Büttner kritisiert weiter, dass die alte Brutstätte inzwischen beseitigt worden ist und der Stadtrat im Vorfeld nicht informiert wurde. Die Verwaltung erläutert, dass kein vorsätzliches Töten des Jungvogels bisher von der Staatsanwaltschaft bestätigt wurde und die Tätigkeiten am bisherigen Nistplatz in Abstimmung mit der Regierung vorgenommen wurden und dass die genannten Anträge von Herrn Stadtrat Johannes Büttner erst später inhaltlich behandelt werden.
Herr Stadtrat Stefan Wagener kritisiert ebenfalls, dass der Schütze noch nicht gefunden wurde und dass der Stadtrat viel zu spät informiert wird. Er teilt mit, dass die „Freude des Stadtrates, diesen Verein nachträglich zu unterstützen“ sehr gering sei, bevor nicht die Täterschaft geklärt ist. Herr Stadtrat Stefan Wagener ist daher der Auffassung, dass der Ortstermin am Dienstag und der Zuschussantrag am Mittwoch abgesetzt werden sollten.
Herr Stadtrat Gerd Lüder erläutert, dass die zu bewilligenden Gelder genehmigt werden müssten, um das Areal bestmöglichst für Naturschutz und den Schießbetrieb herzustellen.
Herr Stadtrat Peter Schweickard erklärt, dass nicht der ganze Verein in „Sippenhaft“ genommen werden könne, da die Möglichkeit der Aufklärung dieses Falls sehr unwahrscheinlich sei. Auch Herr Stadtrat Peter Schweickard fordert bei solchen bedeutenden Fällen eine frühere Information des Stadtrates. Herr Stadtrat Karsten Klein führt an, dass laufende Ermittlungen bestehen und der Stadtrat daher weder über die Schuld von Beteiligten zu entscheiden habe, noch der Vorfall in einem Zusammenhang mit etwaigen Fördermöglichkeiten stehe und eine Vorverurteilung daher sehr bedenklich sei.
Herr Stadtrat Johannes Büttner erläutert, dass aus seiner Sicht nur ein Mitglied des Schützenvereins, ohne aufzufallen, dort tätig sein konnte und als Schütze in Betracht kommen könne. Der anwesende Eulenexperte erläutert, dass die alte Brutstätte unattraktiv gemacht weden soll, weil am alten Platz auch Schrotkugeln gefunden wurden.

Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog erklärt abschließend, dass sowohl der Ortstermin als auch die Beratung über die Zuschüsse erfolgen werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pl/14/2/13. SPNr. PL/14/2/13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2013 ö Beschließend 2pl/14/2/13

.Beschluss:

Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog grautliert Herrn Stadtrat und Abgeordneten Prof. Dr. Winfried Bausback zur Ernennung zum Bayerischen Jusitzminister.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pl/14/3/13. SPNr. PL/14/3/13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2013 ö Beschließend 3pl/14/3/13

.Beschluss:

1. Herr Stadtrat Stefan Wagener nimmt Bezug auf den Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 18.10.2013 (Anlage 2) und bittet um Abstimmung. Herr Stadtrat Johannes Büttner bezieht sich bei seinen Ausführungen zum Haushalt auf seinen Antrag vom 20.01.2013 (Anlage 3). Herr Stadtrat Manfred Christ erläutert, dass er dem Nachtragshaushalt 2013 nicht zustimmen wird und führ t dies auch zu Protokoll aus (Anlage 4). Die Verwaltung erläutert, dass eine Änderung der bisherigen Finanzierungsgrundlagen nicht befürwortet werde.

2. Der Antrag in Anlage 2 wird daraufhin mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

3. Herr Stadtrat Johannes Büttner zieht seinen Antrag in Anlage 3 zurück.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / pl/14/4/13. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2013 für die Stadt Aschaffenburg und die Hospital-Stiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2013 ö Beschließend 4pl/14/4/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Hauptsenates des Stadtrates vom 07.10.2013 wurden der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Aschaffenburg und der Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2013 beraten. Dem Zahlenwerk wurde zugestimmt.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird von ursprünglich 7.322.100 € um 391.800 € vermindert und auf 6.930.300 € neu festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert (3.800.000 €).

Die Steuerhebesätze und die Höchstbeträge der Kassenkredite bleiben unverändert.

Der aufgestellte Nachtragshaushaltsplan für die Hospitalstiftung erhöht die geplante Rücklagenentnahme von bisher 133.500 € um 132.000 € auf neu 265.500 €. Die Aufnahme von Krediten bzw. Kassenkrediten ist nach wie vor nicht vorgesehen.

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.

Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss:

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden


erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes




von bisher
auf nunmehr

im

Verwaltungs-
haushalt





die Einnahmen

12.176.900

897.900

188.493.050

199.772.050

die Ausgaben

11.605.440

326.440

188.493.050

199.772.050

im
Vermögens-
haushalt





die Einnahmen

6.212.600

1.064.700

40.119.450

45.267.350

die Ausgaben

6.259.400

1.111.500

40.119.450

45.267.350

verändert.

(2) Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan der Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden


erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes




von bisher
auf nunmehr

im

Verwaltungs-
haushalt





die Einnahmen





1.331.750

1.331.750

die Ausgaben





1.331.750

1.331.750

im
Vermögens-
haushalt





die Einnahmen

132.000

0

311.100

443.100

die Ausgaben

192.000

60.000

311.100

443.100

verändert.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird von 7.322.100 € um 391.800 € vermindert und damit auf 6.930.300 € neu festgesetzt.


§ 3

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.



Aschaffenburg
STADT ASCHAFFENBURG


Klaus Herzog
Oberbürgermeister

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 5

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5. / pl/14/5/13. Bestellung neuer Mitglieder im Jugendhilfeausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2013 ö Beschließend 5pl/14/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Katholische Kirche war bisher durch die damalige Geschäftsführerin von „In Via“ Frau Judith Krausert vertreten. Jetzt benennt  die Kirche die neue Geschäftsführerin, Frau Ursula Krah-Will, als neues Mitglied.
Die Stellvertretung wird weiterhin von Burkhard Vogt wahrgenommen.

.Beschluss:

1. Frau Ursula Krah-Will wird anstelle von Frau Judith Krausert als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss mit sofortiger Wirkung bestellt.

2. Herr Gerhard Wenzel wird anstelle von Herrn Michael Baumann als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss mit sofortiger Wirkung bestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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6. / pl/14/6/13. Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit für Kinderkrippen- und Kindergartenplätze gem. Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2013 ö Beschließend 6pl/14/6/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Seit dem 01.08.2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Kinder im Krippenalter. Auch aus diesem Grund wurden in den letzten Jahren viele neue Plätze eingerichtet. Einige Krippenbauprojekte sind noch nicht abgeschlossen. Bis zu ihrer Fertigstellung kann es für Eltern in Einzelfällen immer noch schwierig sein, wohnortnah und zum gewünschten Zeitpunkt einen Platz zu finden. Das Familienzentrum St. Martin hat sich bereit erklärt, befristet bis zum Abschluss der Neubauprojekte, im vorher als Stadtteilbüro genutzten Container am Kindergarten 10 zusätzliche Krippenplätze zu betreiben. Die Plätze sollen auch Kindern zur Verfügung stehen, die dauerhaft im Familienzentrum betreut werden sollen. Vor allem aber sollen Sie Eltern eine Betreuungsmöglichkeit bieten, die später, z.B. nach Fertigstellung eines Bauprojektes, in eine andere Krippe wechseln möchten.
Der Container wurde für die geplante Nutzung kindgerecht umgebaut und ein direkter Zugang zum Kindergartengelände geschaffen.

.Beschluss:

Die Stadt Aschaffenburg erkennt ab dem 01.09.2013 zehn zusätzliche Kinderkrippenplätze im Familienzentrum St. Martin als bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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7. / pl/14/7/13. Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes: Abschluss von Vereinbarungen mit Vereinen und Trägern der Jugendarbeit.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2013 ö Beschließend 7pl/14/7/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet Träger der Jugendarbeit, auch von Ehrenamtlichen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zu verlangen.
Die genauen Modalitäten sind im Gesetzestext nicht beschrieben. Es gab deshalb ein langes Abstimmungsverfahren, an dem unter anderem Vertreter der Jugendverbände, des bayerischen Jugendrings, des Landesjugendamts und des Landesjugendhilfeausschuss beteiligt waren.
Ergebnis des Verfahrens war die vorliegende Mustervereinbarung.
Das Thema wurde auf der Frühjahrsvollversammlung des Stadtjugendrings vorgestellt und diskutiert. Am 11.06.2013 traf sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern verschiedener Träger, des Stadtjugendrings und des Jugendamts und analysierte die Mustervereinbarung. Die Vereinbarung verpflichtet die Vereine grundsätzlich, von allen Ehrenamtlichen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zu verlangen. Es werden aber auch die Möglichkeiten von Ausnahmeregelungen dargestellt. Deshalb kann die Mustervereinbarung von allen Vereinen unterzeichnet werden. Änderungen an dieser Vorlage würden die Gefahr bergen, rechtliche oder fachliche Fehler zu machen. Deshalb empfehlen wir den Beschluss, die Vorlage unverändert zu verwenden.
An Vereine, die keine Vereinbarung abschließen, können keine Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln gezahlt werden.

Der Jugendhilfeausschuss hat am 04.07.2013 der Vorlage ohne Gegenstimme zugestimmt.

.Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

1.        Das Jugendamt wird beauftragt, Vereinbarungen mit allen Vereinen und Trägern abzuschließen, die Jugendarbeit anbieten.

2.        Die Mustervereinbarung des Landesjugendhilfeausschusses (Anlage 5 ) zu verwenden, die die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen von Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit regelt.

3.        Die Vereinbarungen möglichst bald zu schließen, spätestens aber bis 01.05.2014.

4.        Vereinen, die keine Vereinbarung abschließen, können keine Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln gewährt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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8. / pl/14/8/13. Anpassung RMV-VAB Übergangstarif ab 15.12.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 19.09.2013 ö Beschließend 5ws/5/5/13
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2013 ö Beschließend 8pl/14/8/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 03.11.2003 dem Kooperationsvertrag zwischen den in der VAB zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen und dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zur Einführung eines Übergangstarifes zugestimmt.
Punkt 3 dieses Kooperationsvertrages regelt, dass im Übergangsverkehr definierte Tarifangebote des RMV zur Anwendung kommen. Vom RMV beschlossene Tariferhöhungen werden damit unmittelbar auf die in der Anlage dargestellten Tarifangebote im RMV-VAB Übergangstarif übertragen.
Da somit keine unmittelbare Mitwirkung der in der VAB zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen an der Tarifgestaltung möglich ist, wurde mittels Kündigungsrecht in Punkt 9 des Kooperationsvertrages eine Einflussmöglichkeit geschaffen. In Abs. 3 heißt es hierzu:
>>Der Vertrag kann von den Kooperationspartnern vorzeitig gekündigt werden, wenn die im Aufsichtsrat des RMV beschlossenen Tarifmaßnahmen, die den Übergangstarif VAB betreffen, keine Zustimmung bei den Kooperationspartnern findet<<
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund verfolgt seit seinem Start eine Strategie der regelmäßigen aber moderaten Tarifpreisanhebungen. Die vorliegende Anhebung hat eine Erhöhungswirkung von
2,44 Prozent, gerechnet über alle Tarife und Preisstufen des RMV-Tarifes. Eine Änderung des im Kooperationsvertrag festgelegten Tarifsortimentes erfolgt nicht.
Die Stadtwerke bitten um Kenntnisnahme dieser Preisanhebung und um Zustimmung zur Übertragung auf die in der Anlage aufgeführten Tarifangebote des RMV-VAB-Übergangstarifes.
Erläuterungen und Anmerkungen zu den Anlagen 1- 3:
Anlage 1:        Tarifblatt RMV-VAB-Übergangstarif zum 15.12.2013
Diese Tabelle stellt den zum 15.12.2013 geplanten RMV-VAB-Übergangstarif dar.
Anlage 2:        Änderung in Euro
In dieser Übersicht sind die absoluten Betragsänderungen zum derzeit gültigen Tarifblatt  dargestellt.
Anlage 3:        Tarifblatt RMV-VAB-Übergangstarif 09.12.2012 – Aktuelles Tarifblatt
Zum Vergleich liegt das aktuelle Tarifblatt bei.

.Beschluss:

Die Tariferhöhung des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) im RMV-VAB-Übergangstarif ab dem 15.12.2013 wird zur Kenntnis genommen.
Der Übertragung der Tariferhöhung auf die in der Anlage 6 aufgeführten Tarifangebote des RMV-VAB-Übergangstarifes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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9. / pl/14/9/13. Änderung der Mitnahmeregelung bei den VAB-Jahreskarten ab 15.12.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 19.09.2013 ö Beschließend 4ws/5/4/13
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2013 ö Beschließend 9pl/14/9/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die VAB plant zum 15.12.2013 die Mitnahmeregelung bei den VAB-Jahreskarten
?        AboPlus
?        Netzkarte GrüneNeun
?        Jahreskarte Erwachsene (übertragbar/persönlich)
?        Jahreskarte GrüneNeun (übertragbar/persönlich)
analog der Regelung im RMV-Tarif / Übergangstarif, anzupassen.

Der RMV ändert zum 15.12.2013 die Mitnahmeregelung für die Zeitkarten des RMV-Tarifes und damit auch des RMV-VAB-Übergangstarifes. Die Regelung „alle eigenen Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) oder maximal drei Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich)“ wird aufgehoben.
Zukünftig können beliebig viele Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) mit den oben genannten Zeitkarten, von Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztägig, mitgenommen werden.

Nachdem die Differenzierung eigene/fremde Kinder kaum vorgenommen werden kann, erscheint dies als praktikablere Lösung auch für die VAB. Die VAB möchte diese Regelung im Abobereich als Instrument der Kundenbindung einsetzen.

Diese Änderung wird in den Tarifbestimmungen wie folgt gefasst:

0.10 Mitnahmeregelung
Für bestimmte Fahrscheine gilt eine Mitnahmeregelung. Außer dem Inhaber können Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig zusätzlich eine Person ohne Altersbeschränkung und beliebig viele Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) mitgenommen werden.

.Beschluss:

Der Änderung der Mitnahmeregelung für die Zeitkarten

       AboPlus
       Netzkarte GrüneNeun
       Jahreskarte Erwachsene (übertragbar/persönlich)
       Jahreskarte GrüneNeun (übertragbar/persönlich)

im VAB-Tarif ab dem 15.12.2013 wird zugestimmt.

Zukünftig können beliebig viele Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) mit den oben genannten Zeitkarten, von Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztägig, mitgenommen werden.

Diese Änderung wird in den Tarifbestimmungen wie folgt gefasst:

0.10 Mitnahmeregelung
Für bestimmte Fahrscheine gilt eine Mitnahmeregelung. Außer dem Inhaber können Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig zusätzlich eine Person ohne Altersbeschränkung und beliebig viele Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) mitgenommen werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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10. / pl/14/10/13. Nachtragsvermögensplan 2013 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 10.10.2013 ö Beschließend 2ws/6/2/13
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2013 ö Beschließend 10pl/14/10/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

(vgl. Anlage)

.Beschluss:

Dem Nachtragsvermögensplan 2013 der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen wird zugestimmt (Anlage 7 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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11. / pl/14/11/13. Stadtratsanträge zum Thema Energie; - Bekanntgabe der Antwortschreiben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2013 ö Beschließend 11pl/14/11/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung am 11.09.2013 hat die Energie- und Klimaschutzkommission den beiliegenden Antwortschreiben an die Stadtratsfraktionen zugestimmt.

Der Stadtrat wird gebeten die Schreiben zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die Anträge somit als erledigt anzusehen.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 8 d. ö. S. "Stadtratsanträge zum Thema Energie - Bekanntgabe der Antwortschreiben" aufgrund des Antrages der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 20.10.2013 abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12. / pl/14/12/13. Änderung Buslinie 10/15; Anbindung Schweinheim "Gäßpfad" an das Stadtbusliniennetz - Bekanntgabe der Bürgerbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 18.07.2013 ö Vorberatend 3ws/4/3/13
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2013 ö Beschließend 12pl/14/12/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ausgangslage:

In Schweinheim ist in den letzten Jahren das Neubaugebiet „Gäßpfad“ entstanden. Im Endausbau für rund 300 Bewohner konzipiert soll dieses Gebiet gemäß Nahverkehrsplanung an den ÖPNV angebunden werden. Für die Erschließung wurden in der Planung bereits zwei barrierefreie Bushaltestellen vorgesehen. Im Zusammenhang mit der ÖPNV-Anbindung des Neubaugebietes können erstmals auch die Bereiche rund um die Seebornstraße / Stockbrunnenstraße / Bischbergstraße mit dem ÖPNV erschlossen werden. In diesem Bereich gab es bislang keine bustaugliche Straßeninfrastruktur.

Im Vorfeld wurde untersucht, mit welcher Buslinie das Gebiet am besten erschlossen werden kann. Verworfen wurde dabei eine Anbindung mit der Buslinie 4, da diese zwischenzeitlich bis in das Wohngebiet Aumühlstraße verlängert wurde und somit die Zahl der Fahrgäste, welche von einer Umwegfahrt über den Gäßpfad mit Fahrzeitverlängerungen rechnen müssten, zu groß wäre. Zudem werden auf der Linie 4 zu bestimmten Zeiten auch Gelenkbusse eingesetzt. Die mögliche Linienstrecke über Gäßpfad ist für diesen Fahrzeugtyp nur bedingt tauglich.

Die Buslinie 10 verbindet vom Hauptbahnhof aus die Innenstadt über den Freihofsplatz mit dem Gebiet Südbahnhofstraße, Hefner-Alteneck-Viertel und Schweinheim Blütenstraße. Im Jahr 2002 wurde die Linie über die Schweinheimer Höhe bis in das Gebiet Schweinheim Steubenstraße verlängert und dort mit der bestehenden Buslinie 15 verknüpft. Die Linie 15 verbindet vom Hauptbahnhof aus die Innenstadt über den Herstallturm mit dem Gebiet Würzburger Straße, Bessenbacher Weg und Schweinheim Steubenstraße. Die beiden Linien 10 und 15 werden seitdem als Ringlinie im Umlaufverbund gefahren.

Anforderung an die Planung:

Für die Planung Anbindung Gäßpfad an den ÖPNV wurden die Kriterien der Nahverkehrsplanung herangezogen. (Erschließungsqualität, Bedienungsqualität, Verbindungsqualität).
Für die Erschließungsqualität im Nahverkehrsraum Bayerischer Untermain werden Haltestelleneinzugsbereiche für Haltestellen im Oberzentrum Aschaffenburg von 300 Meter zugrunde gelegt.
Die Bedienungsqualität beschreibt die zeitliche Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebotes (Bedienungshäufigkeit, Regelmäßigkeit).
Die Verbindungsqualität wird durch die Fahrzeit, die Erreichbarkeit wichtiger Ziele sowie die Zahl der Umsteigevorgänge charakterisiert.

Übersicht der Maßnahmen für die jeweiligen Planvarianten:

Die vorhandene Straßeninfrastruktur wurde auf seine Tauglichkeit zur Befahrung mit Standardomnibussen überprüft, geplante Haltestellenstandorte wurden auf die Möglichkeit eines späteren barrierefreien Umbaus überprüft („vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV ab 2022“) und begleitende bauliche oder verkehrliche Maßnahmen (z.B. Halteverbotszonen) bestimmt.


Die jeweiligen Linienverläufe je Variante entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.




Gültig für
Was
Warum
Variante 1
Bischbergstraße
Variante 2
Bachgartenstraße
Variante 3
Rotäckerstraße
Zusätzliche Haltestelle „Südbahnhofstraße“
Zwischen den Haltestellen „Südbahnhof“ und „Stadtwerke“ soll eine neue Haltestelle auf Höhe des Einkaufsmarktes für beide Fahrtrichtungen eingerichtet werden. Beide Haltestellen können barrierefrei errichtet werden und mit einem Buswartehäuschen ausgerüstet werden.
Ja
Ja
Ja
Verlegung Haltestelle „Blütenstraße“ Fahrtrichtung Hbf/ROB
Damit der Bus von der Seebornstraße kommend noch die Unterhainstraße bedienen kann, muss die stadteinwärts gelegene Haltestelle vor das Anwesen Haus Nr. 73 verlegt werden. Barrierefreier Ausbau möglich. Wegfall von drei Parkständen.
Ja
Ja
Ja
Parkraumregelung in der Seebornstraße
Zur Einhaltung des versetzten Parkens und Gewährleistung der Durchfahrt für den Bus ist eine beschilderte Parkregelung einzurichten. Vorhandene Eckwinkel dienen nur als Empfehlung. Keine Reduzierung von Parkständen notwendig.
Ja
Ja
Ja
Halteverbotszone in der Liebezeitstraße
Im Einmündungsbereich zur Seebornstraße Zick-Zack-Linie und im weiteren Verlauf bis Stockbrunnenstraße Parkregelung um doppelseitiges Parken am Straßenrand zu verhindern (Durchfahrt Bus gewährleisten).

Ja
Ja
Ja
Halteverbote in der Bischbergstraße
Im unteren Teil der Bischbergstraße müssen Halteverbotszonen zwingend eingerichtet werden, um die Durchfahrt für den Bus zu gewährleisten. Dadurch fallen Parkstände weg.

Ja
Nein
Nein
Halteverbote Bachgartenstraße
In der Bachgartenstraße müsste eine Parkordnung angeordnet werden, um doppelseitiges Parken am Straßenrand zu verhindern (Durchfahrt Bus gewährleisten).
Nein
Ja
Nein

Halteverbotszone Bachstraße
Im Einmündungsbereich zur Bachgartenstraße Zick-Zack-Linie um Abbiegen des Busses zu ermöglichen.
Nein
Ja
Nein
Einrichtung einer neuen Haltestelle in der Hennteichstraße
Einrichtung einer neuen Haltestelle für beide Fahrtrichtungen in der Hennteichstraße zwischen Sportweg und Ebersbacher Straße. Name „Ebersbacher Straße“.
Nein
Nein
Ja
Neue Endhaltestelle für die Linien 10 und 15 ist „Hensbachstraße“
Die Haltestelle „Hensbachstraße“ dient als neuer Endpunkt für beide Linien. Diese Haltestelle eignet sich besser um Standzeiten (Pufferzeiten) abzuwarten, da der Bus nicht mitten auf der Fahrbahn steht. Seit dem Umbau der Haltestelle „Steubenstraße“ zu einem Buskap muss der Bus mitten auf der Fahrbahn stehenbleiben. Die Linienlängen und Fahrzeiten der beiden Linien bis zum neuen Endpunkt sind in etwa gleich lang.

Ja
Ja
Ja

Bewertung der Maßnahmen und Varianten:

Zusätzliche Haltestelle „Südbahnhofstraße“

Diese zusätzliche Haltestelle verbessert die Erschließungsqualität im Bereich der Südbahnhofstraße. Sie dient auch der besseren Erreichbarkeit der Einkaufsmärkte aus dem Hefner-Alteneck-Viertel (Linie 10) sowie aus dem Bereich Obernauer Kolonie (Linie 1, 61 und 62).


Linienweg Variante 1 Bischbergstraße:

( + )        Gegenüber alter Linienführung über Schweinheimer Höhe nur  400 Meter längerer Weg. Kürzeste Variante.
( + )        Haltestelle Gäßpfad erschließt das komplette Neubaugebiet „Gäßpfad“, erschließt teilweise das geplante Neubaugebiet „Rotäckerstraße“ und behebt bestehende Erschließungsmängel im Bereich Seebornstraße / Stockbrunnenstraße / Bischbergstraße.
( + )        zusätzliche Haltestelle in der Bischbergstraße ist nicht notwendig, da die Haltestellen „Gäßpfad“ und „Hensbachstraße“ das Gebiet vollständig erschließen. Verbesserte Erschließung mit kürzeren Fußwegen zur Haltestelle erfordern zusätzliche Parkraumreduzierung (einmal für die Durchfahrt, einmal für die Haltestellenbereiche)
( - )        großer Eingriff in den ruhenden Verkehr notwendig, um Begegnungsverkehr zwischen Bus und PKW zu ermöglichen. In der Bischbergstraße besteht ein hoher Parkdruck.
( - )        insgesamt Wegfall von ca. 12 Parkständen in der Straße
( - )        hohes Konfliktpotential durch Wegfall von Parkplätzen für Anwohner und Geschäftsleute wird befürchtet.
( - )        künftiges Neubaugebiet Rotäckerstraße wird dadurch nicht vollständig erschlossen.
( - )        für Fahrgäste mit tangentialen Fahrtbeziehungen (z.B. Hefner-Alteneck-Viertel zur Steubenstraße oder Blütenstraße zur City Galerie) bedeutet es längere Fahrzeiten (+4-5 Minuten länger)


Linienweg Variante 2 Bachgartenstraße:

( + )        Gegenüber alter Linienführung über Schweinheimer Höhe nur  450 Meter längerer Weg.
( + )        Haltestelle Gäßpfad erschließt das komplette Neubaugebiet „Gäßpfad“, erschließt teilweise das geplante Neubaugebiet „Rotäckerstraße“ und behebt bestehende Erschließungsmängel im Bereich Seebornstraße / Stockbrunnenstraße / Bischbergstraße.
( + )        zusätzliche Haltestelle in der Bachgartenstraße ist nicht notwendig, da die Haltestellen „Gäßpfad“ und „Hensbachstraße“ das Gebiet vollständig erschließen. Verbesserte Erschließung mit kürzeren Fußwegen zur Haltestelle erfordern Parkraumreduzierung.
( - )        mittelgroßer Eingriff in den ruhenden Verkehr notwendig, um Begegnungsverkehr zwischen Bus und PKW zu ermöglichen. In der Bachgartenstraße besteht im Vergleich zur Bischbergstraße kein so hoher Parkdruck.
( - )        hohes Konfliktpotential durch Wegfall von Parkplätzen für Anwohner wird dennoch befürchtet.
( - )        für Fahrgäste mit tangentialen Fahrtbeziehungen (z.B. Hefner-Alteneck-Viertel zur Steubenstraße oder Blütenstraße zur City Galerie) bedeutet es längere Fahrzeiten (+4-5 Minuten länger)


Linienweg Variante 3 Rotäckerstraße:

( + )        Haltestelle Gäßpfad erschließt das komplette Neubaugebiet „Gäßpfad“, erschließt teilweise das geplante Neubaugebiet „Rotäckerstraße“ und behebt bestehende Erschließungsmängel im Bereich Seebornstraße / Stockbrunnenstraße / Bischbergstraße.
( + )        zusätzliche Haltestelle in der Rotäckerstraße ist nicht notwendig, da die Haltestellen „Gäßpfad“ und die neu einzurichtende Haltestelle „Ebersbacher Straße“ in der Hennteichstraße das Gebiet vollständig erschließen.
( + )        zusätzliche Haltestelle in der Hennteichstraße ist notwendig. Sie dient als Erschließung für den Bereich Rotäckerstraße / Ebersbacher Straße und nutzt Fahrgästen mit Fahrtbeziehungen Innenstadt über Würzburger Straße.
( + )        geringere Eingriffe in den ruhenden Verkehr reduzieren das Konfliktpotential.
( - )        für Fahrgäste mit tangentialen Fahrtbeziehungen (z.B. Hefner-Alteneck-Viertel zur Steubenstraße oder Blütenstraße zur City Galerie) bedeutet es längere Fahrzeiten (+5-6 Minuten länger).


Wirtschaftliche Auswirkungen der Linienerweiterung:

Auf Basis des bestehenden Fahrplans und unter Beibehaltung eines unveränderten Fahrtenangebotes führt die Linienerweiterung zu jährlichen Mehrleistungen:
bei Variante 1 Bischbergstraße:        ca. +14.300 Fahrplan-km Mehrleistung
bei Variante 2 Bachgartenstraße:        ca. +15.300 Fahrplan-km Mehrleistung
bei Variante 3 Rotäckerstraße:        ca. +20.000 Fahrplan-km Mehrleistung

Aufgrund der Fahrgastzuwächse und verkehrlichen Veränderungen müssen die Fahrplanzeiten auf beiden Linien geringfügig angepasst werden. Zusammen mit der geplanten Linienerweiterung benötigten die Busse für die gesamte Ringlinie gegenüber dem bisherigen Fahrplan ca. 5-7 Minuten mehr Fahrzeit. Der Fahrzeugeinsatz erhöht sich bei allen drei Varianten um +1 Fahrzeug, die Fahrpersonalstunden erhöhen sich ebenfalls. Die genauen Werte für die Dienstplanstunden lassen sich erst im Rahmen der Fahr- und Dienstplanung ermitteln.

Bürgerbeteiligung:
In der vierten Sitzung des Werksenates am 18.07.2013 wurden die Stadtwerke beauftragt, zunächst eine Bürgerbeteiligung in Form von Flugblättern durchzuführen.
Neben der Verteilung von Flugblättern über das Mitteilungsblatt in Schweinheim, wurden die unmittelbar von der geplanten neuen Linienführung betroffenen Anwohner nochmals direkt um ihre Mithilfe gebeten. Darüber hinaus haben wir in den Linien 10 und 15 über mehrere Tage und Tageszeiten hinweg die Meinungen der Fahrgäste eingeholt. Die im August begonnenen Umfragen wurden bis zum 22.09.2013 durchgeführt. Während dieser Zeit hatten die Bürger die Möglichkeit uns ihre Anregungen Ideen und Wünsche per Post, telefonisch, persönlich im Kundenzentrum (ROB/AVG), per Mail/Fax oder im Internet mitzuteilen.
Von den rund 9.000 Flyern, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung ausgeteilt wurden, kamen nur 85 Meldungen zurück.
Diese wurden erfasst, inhaltlich geprüft und ausgewertet. Eine erste Zusammenfassung ergab 52 negative, 19 positive und 14 ungeklärte Rückmeldungen. Da von einer Person, 21 einzelne  negative Rückmeldungen kamen, reduziert sich die Anzahl der negativen Rückmeldungen auf 32.
In einem weiteren Schritt wurden die Inhalte der Meldungen bewertet, nach Möglichkeit Alternativen aufgezeigt (siehe Anlage), so dass folgende abschließende Zusammenfassung der Rückmeldungen entstand:

?        24 negative
?        20 positive
?        14 neutrale
?          7 unberücksichtigt

Negative Meldungen:

?        Anbindung Friedhof nicht mehr direkt möglich (1x Umsteigen, evtl. neue Hst. Molkenbornstraße)
?        Anbindung Massagepraxis nicht mehr direkt möglich (1x Umsteigen)
?        Anbindung Sparkasse (auch in Unterscheinheim vorhanden)
?        Anbindung Apotheke (auch in Unterschweinheim vorhanden)
?        Anbindung Nahversorgung (auch in Unterschweinheim vorhanden)
?        Zu wenig Fahrgastpotenzial, Umsetzung verschieben
?        Nicht einverstanden
?        Schulverbindung Steubenstraße zur Pestalozzischule (bleibt unverändert)
?        Haltestelle in der Seebornstraße Nr. 73 (kann nach Rücksprache auf Nr. 71 verlegt werden)
?        Kein Bedarf für eine Buslinie, nur Familien mit Autos
?        Unsinnige Buslinie durch einen verkehrsberuhigten Bereich
?        Angst vor Verlust des Parkplatzes vor der Haustüre
?        Kapazität der Ebersbacher Straße ist erreicht
?        Neue Hst. Südbahnhofstr. bedroht die Existenz von „Nah und Gut“
?        Haltestelle Hennteichstraße ungünstig bzw. überflüssig


Positive Meldungen:

?        Sehr gute Anbindung; Vorteilhaft für ältere Menschen und Kinder
?        Entlastung der Umwelt
?        Anbindung Nahversorgung Südbahnhofstraße
?        Direkte Anbindung für einen Teil der Schweinheimer Bürger an das Einkaufszentrum in der Würzburger Straße
?        Direkte Anbindung für einen Teil der Schweinheimer Bürger an die City Galerie
?        Verringerung des Individualverkehrs
?        Entlastung in der Gutwerkstraße


Empfehlung:

Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile und unter Einbeziehung des Ergebnisses der Bürgerbefragung empfehlen wir die Variante 3 Rotäckerstraße umzusetzen. Sie bietet eine konfliktarme Buslinienführung mit der Option, das geplante Neubaugebiet Rotäcker optimal zu erschließen. Daneben bietet sie auch im Rahmen der Marktpotentialabschöpfung einer größeren Anzahl an Fahrgästen die Möglichkeit einer direkten Buslinie für Fahrtbeziehungen in Richtung Steubenstraße, Würzburger Straße oder City Galerie.

Im Vergleich zur bisherigen Linienführung über die Schweinheimer Höhe profitieren deutlich mehr Fahrgäste von der neuen Linienführung über Schweinheim Mitte als bisher. Bestehende Fahrtbeziehungen aus dem Hefner-Alteneck-Viertel zur Schweinheimer Höhe (Einkaufen, Sparkasse, Apotheke, Friedhof) können mit Ausnahme des Friedhofes alternativ umsteigefrei bedient werden (Einkaufen in der Südbahnhofstraße und Schweinheim, Sparkasse und Apotheke in Schweinheim). Fahrgäste mit Ziel Friedhof erreichen mit einmal Umsteigen ihr Ziel. Fahrgäste der Schweinheimer Höhe behalten mit der Linie 4 ein gutes Angebot im 15-Minuten-Takt in die Innenstadt.


Der öffentliche Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Kommunalen Selbstverwaltung. Aufgrund der vielen Probleme und direkter wie indirekter Kosten des immens wachsenden motorisierten Individualverkehrs (MIV), muss das unbedingte Ziel jeder Kommune sein, einen möglichst großen Anteil des vorhandenen Mobilitätsbedürfnisses seiner Bürger und Besucher durch den ÖPNV zu befriedigen.
Der Ausbau des ÖPNV soll daher als wesentlicher Bestandteil der regionalen Verkehrspolitik dazu beitragen, die Mobilität der Bevölkerung zu sichern, die Umweltbelastungen und den Flächenverbrauch durch den privaten Kfz-Verkehr zu reduzieren sowie die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 9 d. ö. S. "Änderung Buslinie 10/15;
Anbindung Schweinheim "Gäßpfad" an das Stadtbusliniennetz - Bekanntgabe der Bürgerbeteiligung" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13. / pl/14/13/13. Bahnhof - Nord; Anbindung an das Stadtbusliniennetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 10.10.2013 ö Vorberatend 3
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2013 ö Beschließend 13pl/14/13/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In Aschaffenburg ist in den letzten Jahren auf der Nordseite des Hauptbahnhofes das Gebiet „Bahnhof Nord“ entstanden. Neben einer Fußgängerunterführung zum Hauptbahnhof (Stadtteilverbindung und Zugang Gleise) wurde die Fachoberschule neu gebaut und es haben sich in der Zwischenzeit zahlreiche Einzelhandelsunternehmen, Arztpraxen und Dienstleistungsbetriebe angesiedelt. Gemäß Nahverkehrsplanung soll das Gebiet an den ÖPNV angebunden werden. Für die Erschließung wurden in der Planung für zwei Haltestellenstandorte bereits vier barrierefreie Bushaltestellen vorgesehen.

Unabhängig vom Baufortschritt wurde dem Werksenat im Oktober 2011 ein erstes Konzept zur ÖPNV-Anbindung des Gebietes vorgestellt. Im Juni 2013 konnten die letzten Arbeiten zum Umbau der Straßeninfrastruktur fertig gestellt werden. Eine behinderungsfreie Anbindung des Gebietes mit den Linien aus Damm und Strietwald kann allerdings erst dann erfolgen, wenn die Vollsperrung im Schönbergweg wieder aufgehoben wird. Änderungen der Linienführungen und Fahrpläne können somit frühestens zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2013 erfolgen.

Das Ausführungskonzept basiert auf dem Konzept von 2011, welches auf die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst und auf verkehrliche und wirtschaftliche Auswirkungen hin untersucht wurde. Es wurden alle im Untersuchungsgebiet verkehrenden Linien in die Konzepterstellung einbezogen (Linien 2, 8, 9, 11). Derzeit werden alle vier betroffenen Linien aus den Stadtteilen bzw. Nachbargemeinden direkt auf den Regionalen Omnibusbahnhof geführt, wo Anschlüsse auf weiterführende Bus- und Bahnlinien bestehen. Für die Behebung der Erschließungslücke im neu entstandenen Gebiet Bahnhof Nord sind jedoch Änderungen im Liniennetz und Fahrplan notwendig.

Bestehende Linienführung





Anforderung an die Planung:

Für die Planung Anbindung „Bahnhof Nord“ an den ÖPNV wurden die Kriterien der Nahverkehrsplanung herangezogen. (Erschließungsqualität, Bedienungsqualität, Verbindungsqualität).
Für die Erschließungsqualität im Nahverkehrsraum Bayerischer Untermain werden Haltestelleneinzugsbereiche für Haltestellen im Oberzentrum Aschaffenburg von 300 Meter zugrunde gelegt.
Die Bedienungsqualität beschreibt die zeitliche Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebotes (Bedienungshäufigkeit, Regelmäßigkeit).
Die Verbindungsqualität wird durch die Fahrzeit, die Erreichbarkeit wichtiger Ziele sowie die Zahl der Umsteigevorgänge charakterisiert.


Konzept Anbindung Bahnhof Nord aus Richtung Strietwald und Damm West/Mitte:

Linie 2 unverändert:
Aus Richtung Strietwald verkehren bislang zwei Buslinien an den Regionalen Omnibusbahnhof. Eine davon - die Buslinie 2 - soll dabei unverändert über Damm Mitte (Stadtteilzentrum) und Hanauer Straße an den ROB geführt werden.

Linie 11 mit Anbindung Bahnhof Nord
Die Linie 11 behält in Damm und Strietwald ihren Linienweg bei. Die Anbindung des Regionalen Omnibusbahnhofs (ROB) über die Hanauer Straße soll zu Gunsten der Anbindung von Bahnhof Nord geändert werden. Der Linienweg soll künftig über die Ottostraße – Lange Straße – Glattbacher Überfahrt zum ROB erfolgen.

Zur Stärkung des Stadtteilzentrums und Gewinnung zusätzlicher Kunden aus diesem Bereich soll die Linie 11 regelmäßig über das Stadtteilzentrum (bisher 6 Fahrtenpaare) geführt werden. Während der Normalverkehrszeit soll die Linie stündlich über den Schönbergweg und versetzt stündlich über das Stadtteilzentrum geführt werden. Damit entsteht eine regelmäßige, stündlich verkehrende Verbindung aus Damm-West ins Stadtteilzentrum. Auf den anderen Linienabschnitten bleibt das halbstündliche Angebot unverändert bestehen.

Linie 2: Hbf/ROB – Damm Stadtteilzentrum – Strietwald Waldbrunnenweg

Linie 11: Hbf/ROB – Bahnhof Nord - Damm Schönberg – Strietwald Industriegebiet



Übersicht Linie / Verkehrszeit / Vertaktung

Montag bis Freitag
Samstag
Sonntag
Linie
NVZ
SVZ
(ab 20 Uhr)
NVZ
SVZ
(vor 8 Uhr
nach 16 Uhr)
SVZ
ganztägig
2
30‘-Takt
60‘-Takt
30‘-Takt
60‘-Takt
60‘-Takt
11
30‘-Takt
60‘-Takt
30‘-Takt
60‘-Takt
60‘-Takt






Bewertung Änderung Linie 2 und 11

?        unveränderte Andienung der bestehenden Haltestellen der Linie 11 im Strietwald
?        bessere Anbindung Strietwald – Damm West ins Stadtteilzentrum Damm,
?        dafür weniger Fahrten ab/bis Haltestelle Schönbergweg
?        geringe Fahrzeitverlängerungen durch zusätzliche Fahrten über Stadtteilzentrum
?        Ausrichtung auf den Zugverkehr künftig am Dämmer Tor mit der Linie 11
?        Sammellinie 14 nach Mainaschaff über Schönberg kann entfallen, für Fahrgäste nach Mainaschaff ergibt sich eine Fahrzeitverkürzung.


Verbesserungen durch Anbindung/Änderung Linienführung Bahnhof Nord für Strietwald
und Damm

?        bessere und umsteigefreie Verbindungen aus Strietwald, Strietwald Gewerbegebiet und Damm Schönberg in die Innenstadt (Nähe City Galerie)
?        Erreichbarkeit Einkaufsstandorte:
Stadtteilzentrum „Dämmer Zeil“, Bahnhof Nord, City Galerie (über Haltestelle Grauer Stein und Fußweg Kinopolis-Passage, Stadtpalais)
?        Erreichbarkeit von Schulen und Ausbildungszentren:
Handwerkskammer, GbF, Schönbergschule, Fachoberschule
?        Erreichbarkeit Arbeit:
Strietwald Gewerbegebiet,
?        Erreichbarkeit Freizeit:
Kinopolis,
?        Nahversorgungszentrum „Dämmer Zeil“ künftig Mo-Sa stündlich aus Damm Schönberg mit der Linie 11 angebunden (bisher nur 6 Fahrtenpaare je Mo-Fr).


Konzept Anbindung Bahnhof Nord aus Richtung Damm-Ost und Glattbach

Linie 8 bleibt unverändert
Die Linie 8 soll unverändert aus Damm über den Schneidmühlweg an den Regionalen Omnibusbahnhof geführt werden. Die bestehende Haltestelle „Lange Straße“ deckt den Bereich Bahnhof Nord ab und es besteht die fußläufige Erreichbarkeit der Stadtteilverbindung bzw. Zugang zu den Zügen (unter 300 Meter).
Die Umlaufzeit der Linie 8 beinhaltet keine zeitlichen Reserven, so dass eine Änderung des Linienweges längere Fahrzeiten zur Folge hätten. Betrieblich ungünstige Umläufe mit ungünstigen Anschlüssen führen zu erheblichen Mehrkosten.

Linie 9 zusätzliche Anbindung Bahnhof Nord
Die Linie 9 verbindet die Nachbargemeinde Glattbach mit Aschaffenburg und bedient den östlichen Bereich von Damm. Zur besseren und anschlusssicheren Erreichbarkeit der Züge und für den Einkaufsverkehr soll die Linie 9 über eine Schleifenfahrt das Gebiet Bahnhof Nord und den Zugverkehr besser erschließen. Durch den Umweg verlängert sich die Fahrzeit je Richtung um 2-3 Minuten.

Linie 8: Hbf/ROB – Lange Straße – Damm Kinzigstraße

Linie 9: Hbf/ROB – Dämmer Tor - Glattbach

Übersicht Linie / Verkehrszeit / Vertaktung

Montag bis Freitag
Samstag
Sonntag
Linie
NVZ
SVZ
(ab 20 Uhr)
NVZ
SVZ
(ab 20 Uhr)
SVZ
ganztägig
8
30‘-Takt
--
60‘-Takt
--
60‘-Takt
9
30‘-Takt
--
60‘-Takt
--
60‘-Takt
8/9
--
60‘-Takt
--
60‘-Takt
--


Verbesserungen Linie 9 über Bahnhof Nord

?        Erreichbarkeit Einkaufsstandorte:
Bahnhof Nord (Drogeriemarkt, Lebensmittelmärkte, Ärztehaus)
?        Erreichbarkeit von Schulen und Ausbildungszentren:
Fachoberschule (Fußweg ca. 500 Meter), BfZ
?        Verknüpfungspunkt Dämmer Tor/Lange Straße:
Zuganschlüsse auf ICE, RE, RB Richtung Frankfurt, Darmstadt und Würzburg


Verschlechterungen Linie 9 über Bahnhof Nord

?        Für Fahrgäste aus Glattbach Fahrzeitverlängerungen



2014. Geplante Linienführung





Wirtschaftliche Auswirkungen Konzept Anbindung Bahnhof Nord

Für die zusätzliche Erschließung des Gebietes Bahnhof Nord sind Änderungen im Liniennetz und im Fahrplan notwendig. Der längere Linienweg der Linie 11 und der Fahrzeitbedarf erfordern den zusätzlichen Einsatz eines weiteren Busses. Abschätzungen über die Veränderung bei der Fahrgastnachfrage sind aufgrund der Änderungen nur bedingt möglich. Aufgrund der Vielzahl an Verbesserungen für eine zahlenmäßig große Anzahl Fahrgäste rechnen wir mit einer stärkeren Nutzung der Busse und besseren Auslastung. Genaue Aussagen über die Entwicklung der Fahrplankilometer oder Personalstunden lassen sich erst nach Abschluss der Fahrplan- und Dienstplanbearbeitung treffen.

Empfehlung

Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile sowie den Bewertungen nach den Kriterien des Nahverkehrsplanes, empfehlen wir die Anbindung Bahnhof Nord, aus Strietwald und Damm West mit der Linie11 und für die Anbindung aus Glattbach und dem östlichen Damm mit der Linie 9, umzusetzen.

.Beschluss:

1. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur ÖPNV-Anbindung des Gebietes „Bahnhof Nord“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 8).

2. Herr Stadtrat Walter Roth gibt zu Protokoll, dass im Werksenat die Prüfung von Wünschen zugesagt wurde, dazu gehören unter anderem die Untersuchung von Verkehrsstockungen, die flächendeckende Ausstattung mit Buswartehäusern und Informationen der Bürgerinnen und Bürger. Herr Stadtrat Prof. Dr. Winfried Bausback erklärt, dass die Taxisituation am Hauptbahnhof angespannt sei. Eine Entzerrung zu Gunsten der Bahnhof-Nordseite sei äußerst wünschenswert.

3. Der Stadtr at beschließt, das Gebiet „Bahnhof Nord“, über die Linienwegänderung auf den Linien 9 und 11, anzubinden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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14. / pl/14/14/13. Volkshochschule Aschaffenburg (VHS); Anpassung der Gebühren der VHS-Kurse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2013 ö Beschließend 14pl/14/14/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die letzte Gebührenanpassung war im Frühjahr 2012. Gleichzeitig wurden 2012 die Kursleiterhonorare angehoben. Die höheren Einnahmen dienten hauptsächlich zur Deckung der  erhöhten Ausgaben an Kurshonoraren. Die letzte Gebührenanhebung aufgrund allgemeiner Preissteigerungen war somit im Jahre 2010.
Die Gebührenanhebung zum Februar 2014 dient zur Deckung  allgemeiner Preissteigerungen bei Strom, Heizung, Mieten sowie zur Deckung von Kosten die im Zusammenhang mit der Einführung der Kreditkarte als weiteres Zahlungsmittel entstehen. Notwendig wird die Einführung der Kreditkarte als weiteres Zahlungsmittel durch das SEPA Lastschriftverfahren.
Die neuen Gebührensätze sind als Anlage beigefügt.

Der Volkshochschulausschuss hat dieser Gebührenanpassung in seiner Sitzung am 24.07.2013 bereits zugestimmt.

Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Der Anhebung der Gebührensätze bei den VHS Kursen um 3% wird zugestimmt. Die Gebührenerhöhung tritt zum 01.02.2014 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0

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15. / pl/14/15/13. Volkshochschule Aschaffenburg (VHS); Anpassung der Honorare und Gebühren des Führungsnetzes - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 09.04.2013 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.05.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2013 ö Beschließend 15pl/14/15/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Honorare im Führungsnetz wurden seit fast 17 Jahren nicht mehr an die aktuellen Preisentwicklungen angepasst.

Auch die Gebühren sind seit 8 Jahren unverändert. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Honorare um 10 % und zum Deckungsausgleich auch die Gebühren um 10 % anzuheben.

Einen Auszug aus der neuen Gebührenordnung lautet wie folgt:

vhs- Führungsnetz 
Neuordnung der Honorare und Gebühren
Honorar
alt
neu
Überblicksführung 60min
36.-€
40.-€
Themenführung 90min
50.-€
55.-€



Offene Führungen
50.-€
55.-€
Offene Führungen Fremdsprachen
65.-€
71.-€
Ausfallhonorar
15.-€
16.-€
Planungssitzungen
-
30.-€

Gebühr
alt
neu
Überblicksführung
50.-€
55.-€
Themenführung
66.-€
73.-€



Offene Führungen
3,50.-€
4,50.-€
Offene Führungen Fremdsprachen
4,50.-€
5,50.-€
Themenführung Schulen
50.-€
50.-€
Familienkarte
10.-€
11.-€

Der Volkshochschulausschuss hat in seiner Sitzung am 24.07.2013 diesen Anpassungen bereits zugestimmt.

Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss: 1

1. Herr Stadtrat Johannes Büttner beantragt eine Trennung zwischen Gebührenerhöhung und Anpassung der Honorare, um getrennt abstimmen zu können. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog gibt dem Antrag statt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

2. Der Anhebung der Honorare um 10% im Führungsnetz der Volkshochschule wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

.Beschluss: 3

3. Der Anhebung der Gebühren um 10% im Führungsnetz der Volkshochschule wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 1

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16. / pl/14/16/13. Bericht über die Bürgerstiftung Aschaffenburg; - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.05.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2013 ö Beschließend 16pl/14/16/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Bürgerstiftung Aschaffenburg ist eine Initiative der Stadt Aschaffenburg und der Sparkasse Aschaffenburg. Nach Anerkennung durch die Regierung von Unterfranken am 20.11.2008 stiftete die Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau die ersten 50.000,- EUR für das Grundstockvermögen. Die Stiftung wird von der  Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau verwaltet.

Im Dezember 2008 wurden die Mitglieder des ersten Stiftungsrates durch den Verwaltungsrat der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung benannt. Im April 2009 wurden durch den Stadtrat (Plenum) der Stadt Aschaffenburg die Mitglieder des Stiftungsvorstands der Bürgerstiftung benannt: Herr Stadtrat Gerlach, Frau Stadträtin Lenz-Böhlau, Herr Stadtrat Streib.

Daraufhin begann die Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau mit der aktiven Vermarktung der Bürgerstiftung. So wurde im Mai 2009 ein Flyer erstellt und verbreitet. Des Weiteren wurde die Bürgerstiftung Aschaffenburg in der externen Kommunikation bei Veranstaltungen der Sparkasse eingebunden und beworben. Im November 2011 startete die Internetseite www.buergerstiftung-aschaffenburg.de.

Am 6. Februar 2013 fand schließlich die konstituierende Sitzung des Stiftungsvorstandes statt. Im Rahmen dieser Sitzung hat der Stiftungsvorstand die Jahresabschlüsse 2009 bis 2012 und den Haushaltsplan 2013 zur Kenntnis genommen. Das Grundstockvermögen der Bürgerstiftung beträgt nach wie vor 50.000 Euro, da leider noch keine Zustiftungen akquiriert werden konnten. Allerdings sind in den Jahren 2011 rund 1.500 Euro und im Jahr 2012 rund 5.000 Euro an Spenden an die Bürgerstiftung geleistet worden. Der Jahresabschluss im Jahr 2012 weist damit ein Grundstockvermögen i.H.v. 50.000,- EUR und einen Gesamtbestand i.H.v. 57,480,70 Euro aus. In der konstituierenden Sitzung des Stiftungsvorstands konnte die erste Ausschüttung der Bürgerstiftung Aschaffenburg in Höhe von insgesamt 4.500 Euro beschlossen werden.

Im Mai 2013 hat die Bürgerstiftung Aschaffenburg dann die erste Ausschüttung vorgenommen und je 1.500 Euro an drei Kindergärten verteilt. Im Rahmen eines Pressetermins (siehe Main-Echo, 22. Mai 2013) überreichte der Oberbürgermeister als Vorsitzender des Stiftungsvorstands das Geld an die Vertreter des Altstadtkindergartens, der Kindertagesstätte Christuskirche sowie des St. Johanniszweigvereins (Marienkindergarten Schweinheim). Die Spendenübergabe wurde im Anschluss in weiteren Medien beworben.

Am 3. Juni 2013 folgte die erste Sitzung des Stiftungsrates. Der Stiftungsrat besteht gemäß § 8 der Satzung aus einem Vertreter der Sparkasse als geborenem Mitglied. Die übrigen vier Mitglieder des Stiftungsrats wurden durch den Verwaltungsrat der Sparkasse benannt (Herr Stadtrat Dehn, Herr Henke, Herr Stadtrat Schweickardt, Herr Martin Suffel). Als Vorsitzender des Stiftungsrates wurde Herr Schäfer und als sein Stellvertreter Herr Schweickardt gewählt. Zudem wurden in dieser Sitzung die Jahresabschlüsse 2009 – 2012 festgestellt und der Stiftungsvorstand entlastet.

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Herr Stadtrat Thomas Gerlach fordert eine Verbesserung bzgl. der Infrastruktur der Bürgerstiftung.

3. Herr Stadtrat Prof. Dr. Winfried Bausback regt an, die Werbung für die Stiftung, z. B. im Rathaus z. B. durch Plakataushang, zu verbessern.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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17. / pl/14/17/13. Arbeitskreis Schulen und Großprojekte Hochbau; - Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2013 ö Beschließend 17pl/14/17/13

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 14 d. ö. S. "Arbeitskreis Schulen und Großprojekte Hochbau;  Sachstandsbericht" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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18. / pl/14/18/13. SPNr. PL/14/18/13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2013 ö Beschließend 18pl/14/18/13

.Beschluss:

Die Verwaltung nimmt auf Anfrage von Herrn Stadtrat Manfred Christ zu dessen Antrag vom 26.09.2013 (Anlage 9) Stellung. Herr Stadtrat Manfred Christ erläutert, dass eine Stolperfalle am Übergang jenseits der Verkehrsinsel am Bahnhof, etwa mittig ca. 6 cm tief vorhanden sei und behoben werden müsse. Die Verwaltung sagt zu, dies zu erledigen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:56 Uhr