Datum: 23.10.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Sportsenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:41 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. / sps/2/1/13. 1. Bowling-Verein Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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23.10.2013
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ö
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Beschließend
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1 | sps/2/1/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 04.07.2013 beantragt der 1. Bowling-Verein Aschaffenburg e.V. (58 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes- und Deutschen Meisterschaften (u. a. in Wiesbaden, Eschersheim, Oberrad, Mühlheim, Leipzig, Lübeck).
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
Zuschussfähige Gesamtkosten 5.002,60 €
1/3 hiervon 1.667,55 €
Zuschussbetrag 1.668,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem 1. Bowling-Verein Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 04.07.2013 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 1.668,--
€ gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. / sps/2/2/13. DJK Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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23.10.2013
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ö
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Beschließend
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2 | sps/2/2/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 17.07.2013 beantragt die DJK Aschaffenburg e.V. (1.017 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes-, Süddeutschen- und Deutschen Meisterschaften im Jahr 2012 (u. a. in Mainburg, Großhadern, Pforzheim, Landshut, Grafenau u. a.)
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
Zuschussfähige Gesamtkosten 6.581,20 €
1/3 hiervon 2.193,73 €
Zuschussbetrag 2.194,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Der DJK Aschaffenburg wird aufgrund ihres Antrages vom 17.07.2013 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 2.194,-- € (Judo 1.028,-- €, Leichtathletik 390,--
€, Rasenkraftsport 714,50 €, Tischtennis 61,50 €) gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. / sps/2/3/13. Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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23.10.2013
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ö
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Beschließend
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3 | sps/2/3/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 15.04.2013 beantragt der Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. (407 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes- und Deutschen Meisterschaften im Jahr 2012 in Essen, München und Wolfsburg.
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
Zuschussfähige Gesamtkosten 5.228,14 €
1/3 hiervon 1.742,71 €
Zuschussbetrag 1.743,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 15.04.2013 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 1.743,--
€ gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. / sps/2/4/13. Verein der Kegler von Aschaffenburg und Umgebung e.V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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23.10.2013
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ö
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Beschließend
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4 | sps/2/4/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 30.06.2013 beantragt der Verein der Kegler von Aschaffenburg und Umgebung e.V. (127 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an der Deutschen Jugendmeisterschaft 2013 in Villingen-Schwenningen.
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
Zuschussfähige Kosten 3.936,71 €
1/3 hiervon 1.312,24 €
Zuschussbetrag 1.313,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem Verein der Kegler von Aschaffenburg und Umgebung e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 30.06.2013 zu den Kosten der Teilnahme an den Deutschen Jugendmeisterschaften 2013 ein Zuschuss in Höhe von 1.313,--
€ gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. / sps/2/5/13. SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zum Kauf von Großsportgeräten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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23.10.2013
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ö
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Beschließend
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5 | sps/2/5/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 30.06.2013 beantragt der SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V. (1.958 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zum Kauf von Wettkampfleinen.
Berechnung des Zuschusses
Kostenpauschale 1.400,00 €
./. 1/3 Vereinsanteil 467,00 €
Finanzierungslücke 933,00 €
Zuschuss Stadt 1/3 467,00 €
Der letzte Zuschuss für Großsportgeräte wurde im Jahr 2013 (für 2012) gewährt.
.Beschluss:
Dem SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 30.06.2013 zum Kauf von Wettkampfleinen ein Zuschuss in Höhe von 467,--
€ gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. / sps/2/6/13. 1. TTC Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zum Kauf von Großsportgeräten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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23.10.2013
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ö
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Beschließend
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6 | sps/2/6/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 17.06.2013 beantragt der 1. TTC Aschaffenburg e.V. (29 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zum Kauf von zwei Tischtennistischen.
Berechnung des Zuschusses
Tatsächliche Kosten 1.270,00 €
Kostenpauschale 1.100,00 €
Zuschuss der Stadt 1/3 367,00 €
Der letzte Zuschuss für Großsportgeräte wurde im Jahr 2004 gewährt.
.Beschluss:
Dem 1. TTC Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 17.06.2013 zum Kauf von zwei Tischtennistischen ein Zuschuss in Höhe von 367,--
€ gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. / sps/2/7/13. Deutscher Alpenverein Sektion Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zum Ausbau einer Halle zur Kletterhalle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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23.10.2013
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ö
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Beschließend
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7 | sps/2/7/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Deutsche Alpenverein Sektion Aschaffenburg e.V. (134 Mitglieder beim BLSV gemeldet) beantragt die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Ausbaus einer Halle zur Kletterhalle.
An Gesamtkosten werden 974.500,00 € veranschlagt.
Der Bayer. Landessportverband e.V. hat mit Schreiben vom 27.09.2013 die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt und zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 472.059,00 € festgestellt.
Es wird vorgeschlagen, zu den anfallenden zuschussfähigen Kosten einen Zuschuss in Höhe eines Drittels, höchstens jedoch 157.400,00 €, zu gewähren.
Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung ab dem Jahr 2013 in Teilbeträgen erfolgen.
Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
.Beschluss:
Dem Deutschen Alpenverein Sektion Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seiner Anträge zum Ausbau einer Halle zur Kletterhalle ein Zuschuss bis in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 157.400,--
€, gewährt.
Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. / sps/2/8/13. DJK Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zu den Kosten des Anbaues von Dusch- und Umkleideräumen am Vereinsheim der Tennisabteilung - Ergänzungsantrag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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23.10.2013
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ö
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Beschließend
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8 | sps/2/8/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 03.03.2010 beantragte die DJK Aschaffenburg e.V. (1.017 Mitglieder insgesamt, Tennisabteilung 101 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Anbaues von Dusch- und Umkleideräumen am Vereinsheim der Tennisabteilung.
An Gesamtkosten wurden 60.000,00 € veranschlagt und hiervon 1/3 als Höchstzuschuss vom Sportsenat in der Sitzung am 20.10.2010 bewilligt. Der Zuschuss in Höhe von 20.000,00 € wurde aufgrund vorgelegter Rechnungsbelege bereits ausgezahlt.
Der Bayer. Landessportverband hat mit Schreiben vom 19.12.2011 die zuwendungsfähigen Kosten auf 88.879,00 € festgesetzt.
Nachdem die im Jahr 2010 veranschlagten Gesamtkosten von 60.000,00 € nicht ganz eingehalten werden konnten und der BLSV die zuwendungsfähigen Kosten höher angesetzt hat wird vorgeschlagen, zu den Mehrkosten von ca. 5.000,00 € einen weiteren Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 1.600,00 €, zu gewähren.
Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung ab dem Jahr 2013 in Teilbeträgen erfolgen.
Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
.Beschluss:
Der DJK Aschaffenburg e.V. wird aufgrund ihres Ergänzungsantrages vom 30.09.2013 zu den Kosten des Anbaues von Dusch- und Umkleideräumen am Vereinsheim der Tennisabteilung ein weiterer Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 1.600,-- €, gewährt.
Der Gesamtzuschuss für die Maßnahme beträgt somit höchstens 21.600,--
€.
Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. / sps/2/9/13. KSC Bahnfrei Damm e.V. / KSC Dreieck Damm e.V.;
Zuschuss zur Sanierung der Heizung und der Sanitäranlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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23.10.2013
|
ö
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Beschließend
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9 | sps/2/9/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 16.08.2011 beantragen die beiden Vereine KSC Bahnfrei Damm e.V. (76 Mitglieder) und KSC Dreieck Damm e.V. (81 Mitglieder) als Eigentümer des Kegelzentrums Aschaffenburg Damm einen Zuschuss zur Ausführung folgender Baumaßnahme:
Sanierung der Heizung sowie der Sanitäranlagen
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 59.050,00 €.
Für diese Baumaßnahme wurde am 11.08.2011 ein Antrag auf Zuwendung beim Bayer. Landessportverband (BLSV) gestellt.
Da die zuwendungsfähigen Kosten der Baumaßname weniger als 150.000,00 € betragen, wird der Zuwendungsantrag durch den BLSV als Kleinantrag behandelt.
Die Zuwendung bei Kleinanträgen beträgt 20 % der zuwendungsfähigen Kosten. Ein kostengünstiges Darlehen in Höhe von 10 % der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten wird bei Kleinanträgen durch den BLSV nicht mehr gewährt.
Eine Feststellung der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten erfolgt bei Kleinanträgen nach Vorlage der Kostennachweise (Rechnungen u. ä.). Der Zuwendungsbetrag wird gleichzeitig festgesetzt.
Die Wartezeit für die Zuwendungszahlungen soll nicht länger als ein Jahr betragen.
Mit der Baumaßnahme kann förderunschädlich begonnen werden, sobald die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn durch den BLSV - Referat Sportstättenbau - vorliegt.
Die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn wurde durch den BLSV mit Schreiben vom 24.08.2011 erteilt.
Es wird vorgeschlagen, die Baumaßnahme im Umfang 1/3 der durch den BLSV festgestellten zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Die Förderung beträgt voraussichtlich 19.700,00 €.
Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung ab dem Jahr 2013 in Teilbeträgen erfolgen.
Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Da eine Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten durch den BLSV erst nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt wird vorgeschlagen, dass durch die Verwaltung nach Vorlage von Verwendungsnachweisen (Rechnungen u. ä.) Abschlagszahlungen auf die Förderung der Stadt Aschaffenburg geleistet werden können. Abschlagszahlungen sollten bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal bis zur Höhe der jährlich vorgesehenen Förderung, gezahlt werden.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
.Beschluss:
Den beiden Vereinen KSC Bahnfrei Damm e.V. und KSC Dreieck Damm e.V. als Eigentümer des Kegelzentrums Aschaffenburg Damm wird aufgrund des Antrages vom 16.08.2011 zu den Kosten der Sanierung der Heizung sowie der Sanitäranlagen ein Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Verwaltung wird ermächtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal bis zur Höhe der jährlich vorgesehenen Förderung, zu gewähren.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. / sps/2/10/13. Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zu den Sanierungsmaßnahmen im Bootshaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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23.10.2013
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ö
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Beschließend
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10 | sps/2/10/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 12.09.2011 beantragt der Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. (407 Mitglieder) einen Zuschuss zur Ausführung folgender Baumaßnahme:
Sanierungsmaßnahmen im Bootshaus (u. a. Duschen, Austausch Fenster und Türen)
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 26.500,00 €.
Für diese Baumaßnahme wurde am 07.09.2011 ein Antrag auf Zuwendung beim Bayer. Landessportverband (BLSV) gestellt.
Da die zuwendungsfähigen Kosten der Baumaßname weniger als 150.000,00 € betragen, wird der Zuwendungsantrag durch den BLSV als Kleinantrag behandelt.
Die Zuwendung bei Kleinanträgen beträgt 20 % der zuwendungsfähigen Kosten. Ein kostengünstiges Darlehen in Höhe von 10 % der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten wird bei Kleinanträgen durch den BLSV nicht mehr gewährt.
Eine Feststellung der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten erfolgt bei Kleinanträgen nach Vorlage der Kostennachweise (Rechnungen u. ä.). Der Zuwendungsbetrag wird gleichzeitig festgesetzt.
Die Wartezeit für die Zuwendungszahlungen soll nicht länger als ein Jahr betragen.
Mit der Baumaßnahme kann förderunschädlich begonnen werden, sobald die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn durch den BLSV - Referat Sportstättenbau - vorliegt.
Die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn wurde durch den BLSV mit Schreiben vom 19.12.2011 erteilt.
Es wird vorgeschlagen, die Baumaßnahme im Umfang 1/3 der durch den BLSV festgestellten zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Die Förderung beträgt voraussichtlich 8.900,00 €.
Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung ab dem Jahr 2013 in Teilbeträgen erfolgen.
Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Da eine Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten durch den BLSV erst nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt wird vorgeschlagen, dass durch die Verwaltung nach Vorlage von Verwendungsnachweisen (Rechnungen u. ä.) Abschlagszahlungen auf die Förderung der Stadt Aschaffenburg geleistet werden können. Abschlagszahlungen sollten bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal bis zur Höhe der jährlich vorgesehenen Förderung, gezahlt werden.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
.Beschluss:
Dem Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 12.09.2011 zu den Kosten der Sanierungsmaßnahmen im Bootshaus ein Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Verwaltung wird ermächtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal bis zur Höhe der jährlich vorgesehenen Förderung, zu gewähren.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. / sps/2/11/13. SC Weiß-Blau Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zur Sanierung der Sanitäranlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
|
2. Sitzung des Sportsenates
|
23.10.2013
|
ö
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Beschließend
|
11 | sps/2/11/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 02.08.2012 beantragt der SC Weiß-Blau Aschaffenburg e.V. (706 Mitglieder) einen Zuschuss zur Ausführung folgender Baumaßnahme:
Sanierung der Sanitäranlagen
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 44.810,00 €.
Für diese Baumaßnahme wurde am 02.08.2012 ein Antrag auf Zuwendung beim Bayer. Landessportverband (BLSV) gestellt.
Da die zuwendungsfähigen Kosten der Baumaßname weniger als 150.000,00 € betragen, wird der Zuwendungsantrag durch den BLSV als Kleinantrag behandelt.
Die Zuwendung bei Kleinanträgen beträgt 20 % der zuwendungsfähigen Kosten. Ein kostengünstiges Darlehen in Höhe von 10 % der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten wird bei Kleinanträgen durch den BLSV nicht mehr gewährt.
Eine Feststellung der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten erfolgt bei Kleinanträgen nach Vorlage der Kostennachweise (Rechnungen u. ä.). Der Zuwendungsbetrag wird gleichzeitig festgesetzt.
Die Wartezeit für die Zuwendungszahlungen soll nicht länger als ein Jahr betragen.
Mit der Baumaßnahme kann förderunschädlich begonnen werden, sobald die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn durch den BLSV - Referat Sportstättenbau - vorliegt.
Die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn wurde durch den BLSV mit Schreiben vom 29.08.2012
erteilt.
Es wird vorgeschlagen, die Baumaßnahme im Umfang 1/3 der durch den BLSV festgestellten zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Die Förderung beträgt voraussichtlich 15.000,00 €.
Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung ab dem Jahr 2013 in Teilbeträgen erfolgen.
Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Da eine Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten durch den BLSV erst nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt wird vorgeschlagen, dass durch die Verwaltung nach Vorlage von Verwendungsnachweisen (Rechnungen u. ä.) Abschlagszahlungen auf die Förderung der Stadt Aschaffenburg geleistet werden können. Abschlagszahlungen sollten bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal bis zur Höhe der jährlich vorgesehenen Förderung, gezahlt werden.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
.Beschluss:
Dem SC Weiß-Blau Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 02.08.2012 zu den Kosten der Sanierung der Sanitäranlagen ein Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachge-
wiesenen zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Verwaltung wird ermächtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal bis zur Höhe der jährlich vorgesehenen Förderung, zu gewähren.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. / sps/2/12/13. Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e.V.;
Zuschuss zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Schießanlagen - Ergänzungsantrag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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23.10.2013
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ö
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Beschließend
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12 | sps/2/12/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 27.04.2010 beantragte der Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e.V. (488 Mitglieder) die Bezuschussung der Modernisierung und Sanierung seiner Schießanlagen. Folgende Maßnahmen waren zunächst beabsichtigt:
? Standsicherung und Neubau der Geschossfänge
? Bau einer Schrotfangrinne für Wurfscheiben
? Anbau einer Bogenhalle
? Bau eines Mehrzweck- und Umkleideraums am Luftgewehrsaal
Mit Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 30.04.2010, Az.: 12-5814.10-1/10, wurden förderungsfähige Baukosten in Höhe von 279.340,00 € festgestellt. Der Sportsenat des Stadtrats hat am 20.10.2010 eine Förderung der beabsichtigten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 93.200,00 €, beschlossen.
Aufgrund der vorgelegten Rechnungen und Nachweise konnte der Zuschussbetrag ausgezahlt werden. Die Regierung von Unterfranken hat bisher 55.800,00 € Zuweisungen in 2 Raten gewährt.
Mit Schreiben vom 14.02.2013 stellt der Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e.V. einen Ergänzungsantrag zur Bezuschussung der Modernisierung und Sanierung der Schießanlagen bei der Stadt Aschaffenburg. Gleichzeitig mit diesem Antrag wurde ein Ergänzungsantrag bei der Regierung von Unterfranken wegen Kostenerhöhung der Modernisierung und Sanierung der Schießanlagen gestellt. Begründung war, dass der, aufgrund des Todes des bisher für die Baumaßnahmen zuständigen Schießsachverständigen, neu für die Baumaßnahmen zuständige Schießsachverständige neue Vorgaben und Anregungen zu den beabsichtigten Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen der Schießanlagen gemacht hatte. Nach ergänzender Stellungnahme des Sachverständigen vom 21.03.2013 dienen alle neuen Vorgaben und Anregungen in erster Linie der Erfüllung der Anforderungen der Schießstandrichtlinien und führen zu einer Verbesserung der Sicherheit der Anlage. Als positiver Nebeneffekt sei durch die Änderungen bzw. Trennung und Neuausrichtung der Schießbahnen eine zusätzliche, deutliche Verbesserung und Reduzierung der Schallimmissionen zu erwarten.
Mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 06.03.2013, Az.: 12-5814.10-1/10 wurde die Kostenerhöhung im Einvernehmen mit dem Bayer. Sportschützenbund e.V. anerkannt und die zuweisungsfähigen Gesamtkosten auf neu 443.740.00 € festgesetzt. Gleichzeitig wurde die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn erteilt.
Es wird vorgeschlagen, zu den durch die Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 06.03.2013 zusätzlich anerkannten Baukosten in Höhe von 164.400,00 € einen Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 54.800,00 €, zu gewähren.
Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung ab dem Jahr 2013 in Teilbeträgen erfolgen.
Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
.Beschluss: 1
Nach dem Sachvortrag zum Ergänzungsantrag für die Sanierung und Modernisierung der bestehenden Schießanlagen wird aus der Mitte des Sportsenates eine Vertagung der heutigen Zuschussgewährung gefordert, da zahlreiche natur- und umweltschutzrechtlichen Belange zur Sanierung und Modernisierung der Schießanlage noch nicht geklärt seien.
Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog lässt daraufhin nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung über folgenden Antrag zunächst abstimmen:
„Der Vertagung des TOP 12 d.ö.S. „Gewährung eines Zuschusses zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Schießanlage des Schützenvereins St. Sebastianus 1899 e.V“. wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 4, Dagegen: 12
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
Dem Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e.V. wird aufgrund seines Ergänzungsantrages vom 14.02.2013 für die Sanierung und Modernisierung der bestehenden Schießanlagen ein weiterer Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 54.800,-- €, gewährt.
Der Gesamtzuschuss für die Maßnahme beträgt somit höchstens 148.000,--
€.
Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 3
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13. / sps/2/13/13. SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zu Sanierungsmaßnahmen am Vereinsgelände
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
|
23.10.2013
|
ö
|
Beschließend
|
13 | sps/2/13/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 18.07.2013 beantragt der SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V. (1.958 Mitglieder) einen Zuschuss zu den Sanierungsmaßnahmen am Vereinsgelände. Insbesondere soll eine Gerätehalle neu gebaut, die bestehende Bootshalle erneuert, die Fenster in den Umkleiden, Duschen und im Gymnastikraum saniert sowie in der Tennishalle eine Lüftungsanlage eingebaut und ein Durchgang zu den Umkleiden und Duschen geschaffen werden.
An Gesamtkosten werden 384.000,00 € veranschlagt. In diesen Kosten sind 50.000,00 € für die Sanierung bzw. den Neubau von Tennisplätzen enthalten. Der Sportsenat hat in seiner Sitzung am 11.03.1985 beschlossen, keine Zuschüsse mehr zum Neubau von Tennisplätzen zu gewähren. Jährlich kann die Totalsanierung von vier Plätzen gefördert werden. Der Zuschuss beträgt 1/3 der vom BLSV als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens 2.500,00 € pro Platz (Sportsenat vom 23.10.2002).
Es wird vorgeschlagen unter Beachtung der o. g. Beschlüsse des Sportsenates vom 11.03.1985 und 23.10.2002, zu den anfallenden zuschussfähigen Kosten einen Zuschuss in Höhe eines Drittels, höchstens jedoch 111.400,00 €, zu gewähren.
Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung ab dem Jahr 2013 in Teilbeträgen erfolgen.
Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
.Beschluss:
Dem SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 18.07.2013 zu den Kosten der Sanierungsmaßnahmen am Vereinsgelände, unter Beachtung der Beschlüsse des Sportsenates vom 11.03.1985 und 23.10.2002, zu den anfallenden zuschussfähigen Kosten ein Zuschuss in Höhe eines Drittels, höchstens jedoch 111.400,--
€, gewährt.
Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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14. / sps/2/14/13. Tennisclub PWA e.V.;
Zuschuss zum Bau eines Brunnens für die Bewässerung der Tennisanlage
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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23.10.2013
|
ö
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Beschließend
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14 | sps/2/14/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 23.03.2011 beantragt der Tennisclub PWA e.V. (258 Mitglieder) einen Zuschuss zur Ausführung folgender Baumaßnahme:
Bau eines Brunnens für die Bewässerung der Tennisanlage
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 7.545,00 €.
Für diese Baumaßnahme wurde am 21.03.2011 ein Antrag auf Zuwendung beim Bayer. Landessportverband (BLSV) gestellt.
Da die zuwendungsfähigen Kosten der Baumaßname weniger als 150.000,00 € betragen, wird der Zuwendungsantrag durch den BLSV als Kleinantrag behandelt.
Die Zuwendung bei Kleinanträgen beträgt 20 % der zuwendungsfähigen Kosten. Ein kostengünstiges Darlehen in Höhe von 10 % der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten wird bei Kleinanträgen durch den BLSV nicht mehr gewährt.
Eine Feststellung der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten erfolgt bei Kleinanträgen nach Vorlage der Kostennachweise (Rechnungen u. ä.). Der Zuwendungsbetrag wird gleichzeitig festgesetzt.
Die Wartezeit für die Zuwendungszahlungen soll nicht länger als ein Jahr betragen.
Mit der Baumaßnahme kann förderunschädlich begonnen werden, sobald die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn durch den BLSV - Referat Sportstättenbau - vorliegt.
Es wird vorgeschlagen, die Baumaßnahme im Umfang 1/3 der durch den BLSV festgestellten zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Die Förderung beträgt voraussichtlich 2.500,00 €.
Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung ab dem Jahr 2013 in Teilbeträgen erfolgen.
Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Da eine Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten durch den BLSV erst nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt wird vorgeschlagen, dass durch die Verwaltung nach Vorlage von Verwendungsnachweisen (Rechnungen u. ä.) Abschlagszahlungen auf die Förderung der Stadt Aschaffenburg geleistet werden können. Abschlagszahlungen sollten bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal bis zur Höhe der jährlich vorgesehenen Förderung, gezahlt werden.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
.Beschluss:
Dem Tennisclub PWA e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 23.03.2011 zu den Kosten des Brunnenbaus für die Bewässerung der Tennisanlage ein Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Verwaltung wird ermächtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal bis zur Höhe der jährlich vorgesehenen Förderung, zu gewähren.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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15. / sps/2/15/13. TuS 1863 Damm e.V.;
Zuschuss zur Renovierung des Hallen- und Bühnenbodens der vereinseigenen Sporthalle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
|
23.10.2013
|
ö
|
Beschließend
|
15 | sps/2/15/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 08.04.2013 und 21.08.2013 beantragt der TuS 1863 Damm e.V. (1.120 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Renovierung des Hallen- und Bühnenbodens der vereinseigenen Sporthalle.
Die Renovierung war dringend notwendig, da der Parkettbelag an mehreren Stellen schadhaft und die Markierungslinien für die Spielfelder kaum noch zu erkennen waren. Außerdem bestand durch die Schäden Verletzungsgefahr.
Es wird vorgeschlagen, zu den Kosten der Renovierung einen Zuschuss in Höhe von 5.435,00 € (1/3 der Gesamtkosten) zu gewähren.
Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung ab dem Jahr 2013 in Teilbeträgen erfolgen.
Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
.Beschluss:
Dem TuS 1863 Damm e.V. wird aufgrund seiner Anträge vom 08.04.2013 und 21.08.2013 zu den Kosten der Renovierung des Hallen- und Bühnenbodens der vereinseigenen Sporthalle ein Zuschuss in Höhe von 5.435,-- € gewährt.
Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
16. / sps/2/16/13. TV 1900 Obernau e.V.;
Zuschuss zur Renovierung des Vereinsheimes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
|
2. Sitzung des Sportsenates
|
23.10.2013
|
ö
|
Beschließend
|
16 | sps/2/16/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 06.07.2012 und 10.08.2012 beantragt der TV 1900 Obernau e.V. (566 Mitglieder) einen Zuschuss zur Ausführung folgender Baumaßnahme:
Renovierung des Vereinsheimes
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 55.902,00 €.
Für diese Baumaßnahme wurde am 06.07.2012 ein Antrag sowie am 07.08.2012 ein Ergänzungsantrag auf Zuwendung beim Bayer. Landessportverband (BLSV) gestellt.
Da die zuwendungsfähigen Kosten der Baumaßname weniger als 150.000,00 € betragen, wird der Zuwendungsantrag durch den BLSV als Kleinantrag behandelt.
Die Zuwendung bei Kleinanträgen beträgt 20 % der zuwendungsfähigen Kosten. Ein kostengünstiges Darlehen in Höhe von 10 % der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten wird bei Kleinanträgen durch den BLSV nicht mehr gewährt.
Eine Feststellung der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten erfolgt bei Kleinanträgen nach Vorlage der Kostennachweise (Rechnungen u. ä.). Der Zuwendungsbetrag wird gleichzeitig festgesetzt.
Die Wartezeit für die Zuwendungszahlungen soll nicht länger als ein Jahr betragen.
Mit der Baumaßnahme kann förderunschädlich begonnen werden, sobald die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn durch den BLSV - Referat Sportstättenbau - vorliegt.
Die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn wurde durch den BLSV mit Schreiben vom 28.08.2012 erteilt.
Es wird vorgeschlagen, die Baumaßnahme im Umfang 1/3 der durch den BLSV festgestellten zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Die Förderung beträgt voraussichtlich 18.700,00 €.
Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung ab dem Jahr 2013 in Teilbeträgen erfolgen.
Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Da eine Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten durch den BLSV erst nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt wird vorgeschlagen, dass durch die Verwaltung nach Vorlage von Verwendungsnachweisen (Rechnungen u. ä.) Abschlagszahlungen auf die Förderung der Stadt Aschaffenburg geleistet werden können. Abschlagszahlungen sollten bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal bis zur Höhe der jährlich vorgesehenen Förderung, gezahlt werden.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
.Beschluss:
Dem TV 1900 Obernau e.V. wird aufgrund seiner Anträge vom 06.07.2012 und 10.08.2012 zu den Kosten der Renovierung des Vereinsheimes ein Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachge-
wiesenen zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Verwaltung wird ermächtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal bis zur Höhe der jährlich vorgesehenen Förderung, zu gewähren.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:59 Uhr