Datum: 04.11.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:08 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/15/1/13 Wahl des Stadtrats der Stadt Aschaffenburg am 16. März 2014; Bestellung des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters gemäß Art. 5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG)
2pl/15/2/13 Städtebauförderung Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Hefner-Alteneck-Viertel - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2014 und die Fortschreibungsjahre 2015 - 2017
3pl/15/3/13 Städtebauförderung Sanierungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" - Sanierungsgebiet Innenstadt - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2014 und die Fortschreibungsjahre 2015 - 2017
4pl/15/4/13 Städtebauförderung Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2014 und die Fortschreibungsjahre 2015 - 2017
5pl/15/5/13 Behandlung des Antrags von xxx bezüglich des Bebauungsplans "Nordöstlich Beckerstraße" (3/26) aus der Bürgerversammlung am 01.10.2013
6pl/15/6/13 Energiebericht 2013 - Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft
7pl/15/7/13 Arbeitskreis Schulen und Großprojekte Hochbau; - Sachstandsbericht

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1. / pl/15/1/13. Wahl des Stadtrats der Stadt Aschaffenburg am 16. März 2014; Bestellung des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters gemäß Art. 5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.11.2013 ö Beschließend 1pl/15/1/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) bestimmt der Stadtrat
den Oberbürgermeister, einen weiteren Bürgermeister, ein sonstiges Stadtratsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Stadt zum Gemeindewahlleiter und eine weitere Person zu dessen Stellvertreter. Zum Gemeindewahlleiter oder Stellvertreter darf nicht bestellt werden, wer für die betreffende Wahl mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahl eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder für einen Wahlvorschlag Beauftragter oder dessen Stellvertretung ist.

Beide in die jeweilige Funktion berufenen Herren verfügen über die einschlägigen Kenntnisse aus diversen Funktionen bei früheren Wahlen.

.Beschluss:

Für die Wahl des Stadtrats der Stadt Aschaffenburg am 16.März 2014 werden

Herr Dr. Meinhard Gruber, Finanz-, Umwelt- und Ordnungsreferent,

zum Gemeindewahlleiter

und

Herr Wolfgang Zeiler, Amtsleiter des Bürgeramtes,

zum Stellvertreter des Gemeindewahlleiters

bestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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2. / pl/15/2/13. Städtebauförderung Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Hefner-Alteneck-Viertel - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2014 und die Fortschreibungsjahre 2015 - 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.11.2013 ö Beschließend 2pl/15/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Satzung vom 27.07.2010 wurde das „Hefner-Alteneck-Viertel“ förmlich als Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren festgesetzt. Es wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozial Stadt“ aufgenommen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.

Für das Jahr 2014 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

-        Wohnumfeldverbesserung:

Die XXX plant eine umfassende Neugestaltung ihrer Außenanlagen im gesamten Hefner-Alteneck-Viertel. In einem ersten Bauabschnitt werden in den Jahren 2013 und 2014 die Außenlagen der Grundstücke um die Koloseusstraße (Anwesen Liebigstr. 13, Koloseusstr. 1, 2, 3 und 4 sowie Hefner-Alteneck-Str. 39, 41, 43, 45 und 47) saniert. In den Folgejahren ist die Fortsetzung dieser Maßnahme im gesamten Sanierungsgebiet vorgesehen.

Die Bezuschussung erfolgt analog einem „Kommunalen Förderprogramm“. Das bedeutet, dass von den Gesamtkosten 30 % aus Städtebaufördermitteln gezahlt werden. Diesen Zuschuss wiederum finanzieren Bund und Land zu 60 % und die Stadt zu 40 %. Dies bedeutet, dass von den Kosten der gesamten Maßnahme 18 % von Bund und Land, 12% von der Stadt und 70 % von XXX zu tragen sind.

Die Kostenschätzung für das Gesamtgebiet liegt bei 1,9 Mio €. Unter Berücksichtigung der Planungsleistungen von 12 % der Baukosten (maximale Förderung) ergeben sich Gesamtkosten von ca. 2,13 Mio €. Bei einer Förderung in Höhe von 30 % errechnet sich ein Zuschuss in Höhe von 640.000 €. Im Jahr 2013 wurden bereits 280.000 € förderfähige Kosten bei der Regierung von Unterfranken beantragt, so dass noch
640.000 € - 280.000 € = 360.000 €
Zuschuss ausstehen. Verteilt auf die Jahre 2014 bis 2017 bedeutet dies in jedem Jahr die Berücksichtigung von 90.000 € in der Bedarfsmitteilung.

-        Begrünung und Verkehrsberuhigung Spessartstraße:

Die Spessartstraße weist teilweise noch den Charakter einer Hauptverkehrsstraße auf. Diese Funktion erfüllt sie aber seit Fertigstellung des Rings im Abschnitt zwischen Obernauer Straße und Schweinheimer Straße nicht mehr. Dieser Funktionswechsel soll sich auch in der Gestaltung der Straße wiederfinden. So ist geplant, den Alleecharakter durch Baumpflanzungen ab der Lindestraße bis zur Schweinheimer Straße fortzusetzen. Erste Maßnahmen sind im Jahr 2014 vorgesehen.

-        Quartiersmanagement:

Das Quartiersmanagement soll wie bisher weitergeführt werden. Im Jahr 2014 ist für 2015 und 2016 ein neuer Antrag zu stellen. XXX

Das Sanierungsprogramm wurde bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Der Förderantrag für den Abbruch der Anwesen XXX wurde der Regierung bereits 2013 vorgelegt, und ist daher nicht mehr Gegenstand dieser Bedarfsmitteilung.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2015 durchgeführt (Haushaltsjahr 2015), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2014).

.Beschluss:

Die in der Anlage 1 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Hefner-Alteneck-Viertel“ - für das Jahr 2014 sowie für die Fortschreibungsjahre 2015 -2017 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanie­rungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2014 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.        die Finanzierung für die Jahre 2015 - 2017 nach den Werten im Jahresantrag 2014 fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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3. / pl/15/3/13. Städtebauförderung Sanierungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" - Sanierungsgebiet Innenstadt - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2014 und die Fortschreibungsjahre 2015 - 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.11.2013 ö Beschließend 3pl/15/3/13

.Beschluss:

Die in der Anlage 2 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Jahr 2014 sowie für die Fortschreibungsjahre 2015 - 2017 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2014 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.        die Finanzierung für die Jahre 2015 - 2017 nach den Werten im Jahresantrag 2014 fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 1

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4. / pl/15/4/13. Städtebauförderung Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2014 und die Fortschreibungsjahre 2015 - 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.11.2013 ö Beschließend 4pl/15/4/13

.Beschluss:

Die in der Anlage 3 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ - für das Jahr 2014 sowie für die Fortschreibungsjahre 2015 - 2017 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2014 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.        die Finanzierung für die Jahre 2015 - 2017 nach den Werten im Jahresantrag 2014 fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

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5. / pl/15/5/13. Behandlung des Antrags von xxx bezüglich des Bebauungsplans "Nordöstlich Beckerstraße" (3/26) aus der Bürgerversammlung am 01.10.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.11.2013 ö Beschließend 5pl/15/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg betreibt seit etlichen Jahren eine Baulandpolitik, die dem Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ verpflichtet ist. Aus diesem Grund wurden in den letzten 20 Jahren, abgesehen von den Baugebieten Rotäcker und Gäßpfad, im Stadtteil Schweinheim „nur“ noch Flächenarrondierungen zur Neuausweisung von Baugebieten vorgenommen. Der große Bedarf an Wohnbauland wurde durch Nachverdichtung und Flächenkonversion gedeckt. Diese Zielsetzung wird die Stadt Aschaffenburg auch in den nächsten Jahren beibehalten, wobei als langfristiges Entwicklungsgebiet zusätzlich Bauflächen im Stadtteil Nilkheim zur Bebauung vorbereitet werden.

Diese erfolgreiche, ökologisch orientierte Siedlungspolitik war nur möglich, weil die Stadt Aschaffenburg schon vor einigen Jahren ihr Baulandpotenzial im Siedlungsgebiet umfassend ermittelt hat. Im Rahmen einer Baulückenerfassung wurden im gesamten Stadtgebiet die unbebauten und die so genannten „untergenutzten“ Grundstücke erfasst und quantitativ  aufgelistet. Diese Arbeit war Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, in dem die zusätzlich erforderlichen Flächenreserven für die künftige bauliche Entwicklung dargestellt werden müssen. Das Baulückenpotenzial ist so ermittelt, dass eine jährliche Aktivierungsrate für „Brachland“ als zur Verfügung stehendes Bauland abgesetzt wird. Mit dieser Arbeit ist die Stadt dem Ansinnen von xxx zu einer qualifizierten und umfassenden Bestandsermittlung in vollem Umfang gerecht geworden. Dies gilt auch für die geforderte Bedarfsabschätzung für die kommenden zehn Jahre. Aschaffenburg verfügt sogar über eine quantitative und qualitative Bedarfsabschätzung für die kommenden 20 Jahre. Diese Bedarfsabschätzung ist, wie von xxx angeregt, von externen Gutachtern erarbeitet und vom Stadtrat beschlossen.

Die außerdem von der xxx geforderten allgemeinen Grundsätze für die Art der Verdichtung von Gebieten lassen sich allgemein verbindlich nicht festlegen, will man seine zweite Forderung, die Wahrung des Gebietscharakters eines Bestandsgebietes aufgreifen. Es gilt vielmehr in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung des baulichen, ökologischen und sozialen Bestandes Zielsetzungen zu formulieren, die den Bestand so weiter entwickeln, dass keine städtebaulichen Spannungen entstehen. Dass die Stadtverwaltung dieses Vorgehen beherrscht, zeigt sich darin, dass die Bebauungspläne zur Innenentwicklung jeder gerichtlichen Überprüfung standgehalten haben. Dies liegt auch darin begründet, weil die politische Kontrolle des Stadtrates immer zu Lösungen führte, die in besonderem Maße den Anregungen und Bedenken der Bewohnerschaft aus den betroffenen Gebieten gerecht geworden sind.
Das derzeit laufende Bebauungsplanverfahren für einen Teilbereich der ehemaligen Jugendherberge führt die bewährte Praxis der Stadt Aschaffenburg, die in einen langfristigen Handlungsrahmen eingebunden ist, weiter. Es handelt sich keineswegs um ein isoliertes Bebauungsplanverfahren, sondern um die Umsetzung einer langfristig angelegten Entwicklungsstrategie. Aufgrund dieser Ausführungen empfiehlt die Verwaltung dem Antrag von xxx nicht stattzugeben. Die von ihm geforderten Zielsetzungen sind seit langem praktiziertes Verwaltungshandeln und sein Antrag ist insofern erfüllt.

.Beschluss: 1

1. Herr Stadtrat xx beantragt eine getrennte Abstimmung über die beiden Punkte des Antrages des Herrn xxx. Dies wird vom Vorsitzenden zugesagt.

2. Der Bericht der Verwaltung zum Antrag des Herrn xxx wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

3. Der Stadtrat beschließt, Punkt 1 des Antrages nicht stattzugeben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Gegen einige Stimmen abgelehnt.

.Beschluss: 3

4. Punkt 2 des Antrages wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 1

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6. / pl/15/6/13. Energiebericht 2013 - Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.11.2013 ö Beschließend 6pl/15/6/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Seit 1993 ist die Stadt Aschaffenburg Mitglied des weltweiten Klimabündnisses und hat sich hierfür unter anderem zur Aufgabe gestellt, seinen Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20% und bis 2050 um 50% gegenüber dem Basisjahr 2008 zu senken.

Im Jahr 2012 wurden für die durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft betreuten Hochbauliegenschaften Energie- und Wasserkosten in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro - ohne Jahresüberhänge, witterungsbereinigt -  aufgewendet.
Davon entfielen, ähnlich wie in den Jahren zuvor, auf:   

?        Heizenergie                        64%,
?        Strom                                30%,
?        Wasser und Abwasser           6%.

Im Jahr 2012 stieg der bundesweite Energieverbrauch durchschnittlich gegenüber 2011 um ca. 2%.

In den in der Verantwortung des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft betreuten Liegenschaften der Stadt Aschaffenburg konnte trotz Erhöhung der technischen Ausstattung und Erhöhung der Nutzflächen (ca. 4%) der Stromverbrauch flächenbereinigt im Durchschnitt um 1% gesenkt werden.
Der Verbrauch an Heizenergie sank witterungsbereinigt in diesem Zeitraum sogar um mehr als 4%, der Wasserverbrauch konnte 2012 nochmals um 3% gesenkt werden.

Die Stadt Aschaffenburg ist mit ihren Zielen des Energie- und Klimaschutz-Konzeptes auf einem guten Weg, dennoch sind künftig weitere und umfangreiche Anstrengungen, insbesondere Investitionen,  erforderlich.

Der Energiebericht des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft dokumentiert die Gesamt-Energieverbräuche des Jahres 2012, die Veränderungen auf Basis der vergangenen fünf Jahre, sowie eine detaillierte Einzelaufstellung der bewirtschafteten Liegenschaften. Der Energiebericht  wird zusätzlich durch eine separate Powerpoint-Präsentation ergänzt.

.Beschluss:

Der Energiebericht 2013 ( Energiejahr 2012) für städtische Hochbauliegenschaften in der Zuständigkeit des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5).

Künftige Energieberichte werden im zweijährigen Rhythmus vorgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / pl/15/7/13. Arbeitskreis Schulen und Großprojekte Hochbau; - Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.11.2013 ö Beschließend 7pl/15/7/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlässlich der am 04.12.2012 vorgestellten Planungen und Machbarkeitsstudien für die Berufsschule II, Kronberggymnasium und Schönbergschule wurde folgender Beschluss gefasst:

„Für die Umsetzung der anstehenden Schulbau- und Generalsanierungen im Bereich Hochbau wird ein Arbeitskreis mit Vertretern der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergruppen, sowie der Verwaltung eingerichtet. Der Beirat hat die Aufgabe, anstehende Großprojekte hinsichtlich ihrer Realisier- und Finanzierbarkeit zu prüfen und eine Empfehlung an den Stadtrat weiter zu leiten.“

Die 1. Arbeitskreissitzung am 26.02.2013 befasste sich vorrangig mit organisatorischen Fragen zum Arbeitskreisauftrag, wie auch mit derzeitigen Grundlagen zur allgemeinen Finanzsituation und Hochbauprojekten.
Um eine Prioritätenliste anstehender Großprojekte im Hochbau erarbeiten zu können, wurden zunächst die Projekte:

?        Berufsschule 2,
?        Kronberggymnasium,
?        Schönbergschule,
?        Museumsquartier (1. BA),
?        Rathaussanierung (1. BA),

vorgestellt und erläutert.
Die Arbeitskreismitglieder waren sich darin einig, dass darüber hinaus weitere Projekte (Berufsschule 1, Museumsquartier (2. BA), Rathaussanierung (2. BA), Dreifach-Turnhalle, u.a.) folgen werden.  Auch können Folgeprojekte erst begonnen werden, wenn Projekte aus der ersten Priorität abgeschlossen sind.

Die 2. Arbeitskreissitzung am 24.05.2013 hatte ebenfalls einen jeweils aktualisierten Sachstandsbericht zu den vorrangig zu behandelnden Projekten zum Inhalt.
Einen großen Raum nahm jedoch die Erarbeitung eines möglichen Finanzierungskonzeptes für die Folgejahre 2014 – 2016 ein.
Hier waren insbesondere die jeweiligen Haushaltsplan- und Finanzplanansätze der Folgejahre, wie auch die jeweiligen Projektprioritäten zu berücksichtigen.

Daraus erging folgende Empfehlung zur weiteren Beratung und ggf. Beschlussfassung an den Stadtrat:

„Der Arbeitskreis empfiehlt, die Baumaßnahmen an der Berufsschule II, dem Kronberggymnasium, der Schönbergschule, dem Museum und dem Rathaus
entsprechend der im nachfolgenden Finanzierungskonzept dargestellten zeitlichen
Abfolge durchzuführen.“

Das Finanzierungskonzept dient als Grundlage für anstehende Haushaltsansätze und –beratungen zum Haushaltsjahr 2014 ff.







.Beschluss:

Der Sachstandsbericht zum Zwischenergebnis des Arbeitskreises „Schulen und Großprojekte Hochbau“ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 17:00 Uhr