Datum: 05.11.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/10/1/13 SPNr. PVS/10/1/13
2pvs/10/2/13 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Südlich Lange Straße - Ost" zwischen Lange Straße, Glattbacher Überfahrt, Bahnparallele und deren östlicher Querspange (Nr. 18/19) - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - Bericht über die frühzeitige Behördenbeteiligung - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
3pvs/10/3/13 Radverkehrskonzept - Zwischenbericht
4pvs/10/4/13 SPNr. PVS/10/4/13
5pvs/10/5/13 Radweg Mainaschaffer Straße - Anbau eines Radstreifens stadtauswärts -Vorstellung der Ausführungsplanung
6pvs/10/6/13 Gailbacher Straße: Erstellung einer Flutmulde -Vorstellung der Maßnahme
7pvs/10/7/13 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 07.05.2012 wegen "Errichtung einer barrierefreien Behindertentoilette auf der Hohen Warte" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 23.09.2013
8pvs/10/8/13 Behandlung des gemeinsamen Antrages der SPD- und der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 07.10.2013 wegen "familienfreundliche und barrierefreie Innenstadt" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.10.2013
9pvs/10/9/13 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Manfred Christ vom 20.05.2013 wegen "Beschilderung der Fußgänger- und Radwegunterführung der Darmstädter Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.06.2013
10pvs/10/10/13 Behandlung des Antrages der Stadtratsmitglieder Karin Pranghofer, Jennifer Friebe, Karl-Heinz Stegmann und Walter Roth vom 13.06.2013 wegen "Kindertagesstätte Regenbogenland St. Michael" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.09.2013

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1. / pvs/10/1/13. SPNr. PVS/10/1/13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.11.2013 ö Beschließend 1pvs/10/1/13

.Beschluss:

Der Bericht des Baureferenten über die Durchführung der provisorischen Ausbesserungsarbeiten am Fußgängerüberweg der Ludwigstraße zum Haupteingang des Hauptbahnhofes wird zur Kenntnis genommen.

Nach Auskunft der Verwaltung wird eine endgültige Lösung erst nach Ende des Rechtsstreites zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Baufirma im Feburar bzw. März 2014 möglich sein.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pvs/10/2/13. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Südlich Lange Straße - Ost" zwischen Lange Straße, Glattbacher Überfahrt, Bahnparallele und deren östlicher Querspange (Nr. 18/19) - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - Bericht über die frühzeitige Behördenbeteiligung - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.11.2013 ö Vorberatend 2pvs/10/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Planungsanlass und –zweck:

Im Zuge der Gesamtplanung und -entwicklung des „Bahnhof-Nord-Areals“ hat die Stadt Aschaffenburg im Jahr 2006 einen Bebauungsplan für die Neuerrichtung eines Park&Ride-Platzes mit ca. 200 Stellplätzen für Bahnpendler aufgestellt. Dieser ursprünglich als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ geplante P&R-Platz, der seinen Standort unmittelbar zwischen dem bereits eröffneten Teilstück des „Nordrings“ (bzw. „Bahnparallele“) und dem ehemaligen „Schörg-Gelände“ hatte, wird aufgrund des Neubaus des direkt am nördlichen Bahnhofszugang gelegenen „Parkhauses Dämmer Tor“ nicht mehr gebraucht, da die 200 P&R-Plätze dort untergebracht werden konnten, so dass der Bedarf an Parkplätzen für Bahnpendler auf der Bahnhofnordseite abgedeckt ist.
Auch ein Erwerb der betreffenden Fläche durch die Stadt Aschaffenburg ist aufgrund des Wegfalls des öffentlichen Nutzungszwecks nicht mehr erforderlich. Durch zwangsläufig veränderte Nutzungsoptionen des nun in privater Hand verbleibenden Standorts ergibt sich die städtebauliche und planungsrechtliche Notwendigkeit zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans – der entsprechende Aufstellungsbeschluss hierfür wurde bereits durch den Stadtrat in der Sitzung vom 03.05.2011 gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes “Südlich Lange Straße–Ost“ (Nr. 18/19) geht über die Fläche des P&R-Platzes hinaus und umfasst das Gebiet zwischen Lange Straße, Glattbacher Überfahrt, Nordring und Bert-Brecht-Straße. Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Beachtung und Integration benachbarter Bebauungen und Nutzungen ist es sinnvoll und geboten, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes größer zu fassen und neben dem Gelände des ehemaligen P&R-Platzes auch das Areal der bestehenden Wohnbebauung an Glattbacher Überfahrt und Lange Straße sowie das Grundstück der auf dem ehemaligen „Schörg-Gelände“ angesiedelten Nahversorgungsmärkte (Lidl, dm) und des Tanzsportclubs mit einzubeziehen.

Die bereits baulich genutzten Flächen an Lange Straße und Glattbacher Überfahrt sollen in ihrem Bestand gesichert und im Rahmen entsprechender planungsrechtlicher Regelungen um Entwicklungsspielräume für die Zukunft ergänzt werden. Für den Standort des „P&R-Platzes“ wird eine bauliche Nutzung als „Sondergebiet für Einzelhandel und Gewerbe“ entsprechend dem Raumordnungsverfahren aus dem Jahr 2003 für das gesamte Bahnhof-Nord-Areal (bestehend aus der Fläche zwischen den beiden Querspangen und des P&R-Platzes) ermöglicht. Einzig die räumliche Zuordnung der zulässigen Einzelhandelsflächen wird durch die Ausweisung eines Sondergebiets Einzelhandel erweitert, die insgesamt zulässigen Verkaufsflächen auf dem gesamten Bahnhof-Nord-Areal bleiben aber gleich.

Wesentliche Aufgabe und Inhalt der Bebauungsplanung ist auch die Berücksichtigung gegenseitiger Abhängigkeiten und Synergien bezüglich der Erschließung sowie die verträgliche Zuordnung benachbarter Nutzungen, insbesondere an der Nahtstelle zwischen dem bestehenden Wohnungsbau und der neu zu entwickelnden Fläche.


Planungsrechtliche Situation:

Bei Aufstellung des Bebauungsplans sind folgende planungsrechtliche Rahmenbedingungen beachtlich:

-        Die Fläche des ehemaligen P&R-Platzes ist Bestandteil des Entwicklungsgebietes        Bahnhof-Nord. Für die Ansiedlung von Einzelhandel gelten gemäß raumordnerischer        Stellungnahme der Regierung von Unterfranken vom 24.01.2003 zum        Raumordnungsverfahren Verkaufsflächenobergrenzen. Diese wurden durch den        Bebauungsplan für das zentrale Bahnhof-Nord-Gelände (Nr. 18/14, „Südlich Lange Straße        – Mitte“) sowie durch städtebaulichen Vertrag zwischen Grundstückseigentümer und Stadt        Aschaffenburg verbindlich übernommen und festgeschrieben. Sie gelten unverändert auch        für das neu auszuweisende „Sondergebiet Einzelhandel“.
-        Südlich und westlich grenzen unmittelbar die Geltungsbereiche anderer Bebauungspläne        an das Plangebiet an:        
       -- Südlich: Bebauungsplan „Bahnparallele“ (Nr. 18/11): Der Bebauungsplan ist seit dem        05.05.2006 rechtskräftig.        
       -- Westlich: Bebauungsplan „Südlich Lange Straße – Mitte – (Nr. 18/14): Der        Bebauungsplan ist seit dem 18.07.2008 rechtskräftig.
-        Innerhalb des Bebauungsplangebietes liegt der rechtskräftige Bebauungsplan „P+R-Platz        Bahnhof-Nord“ (Nr. 18/17), der durch den o.g. Bebauungsplanentwurf nahezu vollflächig        ersetzt wird.


Wesentliche Ziele und Inhalte des Bebauungsplanvorentwurfes:

Das für die Fläche des ehemaligen P&R-Platzes im Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit formulierte Entwicklungsziel Sondergebiet für den Einzelhandel incl. aller dort getroffenen Regelungen zu den Obergrenzen der Verkaufsflächen bleiben gleich.
Das Entwicklungsziel wird noch weiter konkretisiert und soll nun als Sondergebiet „Einzelhandel und Gewerbe“, aber mit der gleichen Beschränkung der zugelassenen Sortimente wie im Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung ausgewiesen werden:
Warengruppen für den täglichen und kurzfristigen Bedarf wie bspw. Nahrungs- und Genussmittel und Drogerieartikel, die der Nahversorgung dienen und in der Regel auch fußläufig besorgt werden, sollen ausgeschlossen werden, da dieser Bedarf durch die Verkaufsflächen an der Stadtteilverbindung und am „Dämmer Tor“ sowie durch den Einzelhandel auf dem ehem. „Schörg-Gelände“ gedeckt ist. Auch sind diese Standorte, insbesondere die Stadtteilverbindung mit ihrer hervorragenden fußläufigen Erreichbarkeit, aufgrund ihrer unmittelbaren Anbindung an die Wohngebiete Damms und an die Innenstadt besser für die Nahversorgung geeignet als die direkt am Nordring und an der Bert-Brecht-Straße gelegene ehem. P&R-Fläche, die zwangsläufig stärker autoorientierte Kundschaft anzieht. Hier sollen daher überwiegend Warengruppen mit aperiodischem Bedarf, d.h. Waren für den unregelmäßigen mittel- und langfristigen Bedarf wie bspw. Fahrräder, Sport- und Campingartikel, Elektroartikel etc. angeboten werden können, die üblicherweise mit dem KFZ transportiert werden.
Ab dem 1.OG sollen Büro- und Dienstleistungsnutzungen zugelassen werden. Damit orientiert sich das Sondergebiet als Bestandteil des gesamten Entwicklungsgebietes des Bahnhof-Nord-Geländes stärker an den dort vorhandenen Einzelhandelsnutzungen im Erdgeschoss und Büro- und Dienstleistungsnutzungen in den Obergeschossen.

In Übereinstimmung mit den formulierten Zielsetzungen des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit steht die Ausweisung der nördlichen Plangebietshälfte als „Mischgebiet“, wodurch sowohl die bestehende Wohnnutzung Glattbacher Überfahrt 11-13 und Lange Straße 1a-1f, als auch die gewerbliche Nutzungsstruktur bzw. die Nahversorgungsmärkte auf dem ehemaligen Schörg-Gelände in ihrem Bestand und in ihrer Entwicklung gesichert werden. Im Mischgebiet sind das Wohnen und Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, zulässig. Der „Übergang“ zwischen Wohnbebauung, Nordring und der Entwicklungsfläche des ehemaligen P&R-Platzes wird durch Freihaltung einer nicht überbaubaren und weitgehend zu begrünenden Fläche als „Puffer“ gestaltet.


Zu 1.:        Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wurde im Zeitraum vom 01.07.2013 bis 22.07.2013 durchgeführt; der Bebauungsplan-Vorentwurf hing in dieser Zeit im Rathaus der Stadt Aschaffenburg zwecks Unterrichtung der Bürger und Erörterung aus.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind mehrere schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Diese werden im Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit behandelt.
Sie haben zum Ergebnis, dass die Bebauungsplanung in ihren grundsätzlichen Zielstellungen weitergeführt werden kann. Der Bebauungsplanentwurf wird in einigen inhaltlichen Punkten geändert bzw. ergänzt (vgl. auch Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit).


Zu 2.:        Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden (Träger öffentlicher Belange)

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 01.07.2013 bis 22.07.2013 durchgeführt.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sind mehrere schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Diese werden im Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden behandelt.
Sie haben zum Ergebnis, dass die Bebauungsplanung in ihren grundsätzlichen Zielstellungen weitergeführt werden kann. Der Bebauungsplanentwurf wird in einigen inhaltlichen Punkten geändert bzw. ergänzt (vgl. auch Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden).


Zu 3.:        Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf mit zeichnerischen und textlichen Änderungen und Ergänzungen und Herausnahme von textlichen Festsetzungen

Der Bebauungsplanentwurf vom 28.10.2013 berücksichtigt die aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Träger öffentlicher Belange) resultierenden Änderungserfordernisse. So sieht der Bebauungsplanentwurf in inhaltlichen Änderungen und Ergänzungen der Planungsziele im Wesentlichen folgende Regelungen vor:


Art der baulichen Nutzung:
-        Für das Sondergebiet wird die Zweckbestimmung präzisiert zu „Einzelhandel + Gewerbe“,        bei dem ab dem 1.OG Büro- und Dienstleistungsnutzungen zugelassen werden. Damit        orientiert sich das Sondergebiet als Bestandteil des gesamten Entwicklungsgebietes des        Bahnhof-Nord-Geländes stärker an den dort vorhandenen Einzelhandelsnutzungen im        Erdgeschoss und Büro- und Dienstleistungsnutzungen in den Obergeschossen.

-        Die textliche Festsetzung zu den Verkaufsflächen im Sondergebiet wird aus den        planungsrechtlichen Festsetzungen herausgenommen und unter Hinweise zur Begrenzung        von Flächen für den Einzelhandel präzisiert, die max. Obergrenzen für Verkaufsflächen und        die ausgeschlossenen Sortimente im Sondergebiet bleiben aber gleich.
       Es werden folgende Präzisierungen vorgenommen:
       Es sind folgende Obergrenzen für Verkaufsflächen einzelner Sortimente für das Plangebiet        des Bebauungsplanes 18/14 „Südlich Lange Straße – Mitte“ festgesetzt:

- Lebensmittel:                                                max. 3.500 m² VF
- Drogeriewaren / Kosmetika:                                max.    750 m² VF
- Bücher und Zeitschriften:                                        max.    950 m² VF
- Elektrogeräte („weiße Ware“), Leuchten:                        max. 2.000 m² VF
- Fahrräder:                                                        max.    850 m² VF
- Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik:                max.    850 m² VF
- Orthopädie / Sanitätsbedarf:                                max.    100 m² VF
- Reformwaren / Naturkost:                                        max.    100 m² VF
- Spielwaren / Bastelartikel:                                        max. 1.100 m² VF
- Sport- und Campingartikel:                                        max. 2.000 m² VF
- Zoofachhandel:                                                max.    500 m² VF

Für das Sondergebiet SO werden dieselben Obergrenzen für Verkaufsflächen vorgeschrieben, mit folgenden Ausnahmen:
- Folgende Sortimente sind unzulässig:
-Lebensmittel: Nahrungs- und Genussmittel, Reformwaren, Naturkost
-Drogeriewaren, Parfüms, Kosmetika
- Bücher, Zeitungen, Zeitschriften
- Brillen und -zubehör, optische Erzeugnisse
- Es gelten folgende Obergrenzen für Verkaufsflächen der zusätzlichen Sortimente:
- Schuhe                                                max.    100 m² VF
- Oberbekleidung                                        max.    100 m² VF

Randsortimente aller Warengruppen dürfen im Sondergebiet max. 15% der Gesamt-Verkaufsfläche ausmachen.

Die o.g. Festsetzungen zu den Verkaufsflächen im Sondergebiet werden in einer Ergänzung des städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Fa. Hörnig GmbH geregelt. 
Die aufgeführten max. Verkaufsflächen stellen nur einen theoretischen Wert dar, der auf der Sondergebietsfläche aufgrund der begrenzten überbaubaren Fläche und erreichbaren Geschossfläche bei weitem nicht ausgeschöpft werden kann.

-        Aus städtebaulichen Gründen werden die kerngebietstypischen Vergnügungsstätten, die aufgrund
des besonders in den Abendstunden aufkommenden größeren Zu- und Abfahrtsverkehrs und den daraus resultierenden störenden Begleiterscheinungen wohngebietsunverträglich sind, ausgeschlossen, um die notwendige Wohnruhe für die angrenzenden Wohngebiete sicherzustellen.
Ausnahmsweise können im Baugebiet MI 1 Diskotheken und Programmkino bis 300 Sitzplätze zugelassen werden.


Maß der baulichen Nutzung:

-        Im Baugebiet MI 1 wird die max. Gebäudeoberkante geringfügig von 144,80m ü. NN auf        145,50m ü. NN geändert und begrenzt in Reaktion auf die bestehende bauliche Höhe        entlang der Lange Straße zwischen Dämmer Tor und Bert-Brecht-Straße.

-        Im Baugebiet MI 2 wird die südliche Baugrenze geringfügig nach Süden erweitert und damit        an die hintere Baugrenze des MI 1 angepasst. Damit soll neben der Berücksichtigung der        Bestandsbebauung auch Spielraum für eine zukünftige rückwärtige Bebauung als Reaktion        auf die umliegende Bebauung Lange Straße 1a - 1f.

-        Die Anzahl der Vollgeschosse im MI 2 und im MI 1 auf dem Grundstück der        Bestandsbebauung Lange Straße 1a-1f wird auf max. III Vollgeschosse reduziert in        Reaktion auf        die Bestandsbebauung in diesem Bereich des Plangebietes.


Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung:
-        Im Bebauungsplanentwurf werden die naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen geregelt.        Die erforderlichen Ausgleichsflächen und der erforderliche Grünausgleich für das        Sondergebiet sollen auf der Pflanzfläche PF 2 des Sondergebietes realisiert werden.
       Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und die SAP werden bis zum Plenumsbeschluss        vorgelegt.
       Zur Umsetzung des erforderlichen Grünflächenanteils bietet der Eigentümer der        Sondergebietsfläche an, die nicht bebaubaren städtischen Flächen 6493/38 und 6493/32        zu erwerben.                
               

Altlasten und Kampfmittel:
-        Im Bebauungsplanentwurf werden die Altlastenverdachtsflächen und die Flächen, bei        denen mit Kampfmitteln zu rechnen ist, zeichnerisch und textlich ergänzt. 


Weitere Ergänzungen der Ziele und Inhalte:
-        Die Festsetzung einer GFL-Fläche auf der Fläche des Baugebietes MI 1 und des        Sondergebietes zum Zwecke einer gemeinschaftlichen verkehrlichen Verbindung der        Grundstücke wird auf Wunsch des Grundstückseigentümers der MI 1-Fläche im        Bebauungsplanentwurf herausgenommen, da eine verkehrliche Verbindung der        Grundstücke zwischen den Grundstückseigentümern privatrechtlich geregelt werden kann.
       
-        Der Bebauungsplanvorentwurf greift im Bereich der Sondergebietsfläche, die als        Pflanzfläche PF 3 festgesetzt ist, teilweise in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes        „Bahnparallele Damm“ ein und übernimmt weitestgehend die in dem Bereich getroffenen        Festsetzungen. Lediglich eine Dreiecksfläche von ca. 4m² im Bereich der        südlichen/östlichen Baulinie/Baugrenze greift in die Private Grünfläche gem. B-Plan        Bahnparallele ein, dies kann aber zusammen mit einer neuen Baumpflanzung als Ersatz für        den 4. wegfallenden Baum auf den nicht überbaubaren Flächen des Sondergebietes        kompensiert werden.
       Im Bebauungsplanentwurf wird noch ergänzt, dass die drei zu pflanzenden Bäume auf der        Sondergebietsfläche am Nordring in der Art von hochstämmigen Laubbäumen (Hainbuche,        Winterlinde, Feldahorn oder Traubeneiche; Mindestgröße H., 3x verpflanzt, StU 18-20 cm)        sein müssen.
-        Weiterhin wird für die vorhandene Trafostation auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 1887, Lange        Str. 1a – 1f, die innerhalb der überbaubaren Flächen liegt, im Bebauungsplanentwurf ein        Ersatzstandort an der Lange Str. außerhalb der überbaubaren Flächen ausgewiesen.  


-        Unter „III. Hinweise“ wird folgendes geregelt:
       Beachtung bahnbetrieblicher Einflüsse, u. a.
       „Zu allen stromführenden Teilen sind Sicherheitsabstände bzw. Sicherheitsvorkehrungen        nach VDE 0115 Teil 3, DB-Richtlinie 997.02 und GUV-R B 11 einzuhalten. Zur        Oberleitungsanlage ist ein Schutzstreifen gemäß den VDE-Richtlinien freizuhalten.
       Bei der Planung von Beleuchtungen und Werbeanlagen in der Nähe der Bahn ist darauf zu        achten, dass eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs        (insbesondere Blendung des Eisenbahnpersonals und eine Verwechslung mit        Signalbegriffen der Eisenbahn) ausgeschlossen ist.“
       Alle von Bahnanlagen und dem gewöhnlichen Bahnbetrieb ausgehenden Immissionen sind        hinzunehmen und erforderlichenfalls auf eigene Kosten geeignete        Schallschutzmaßnahmen ausschließlich außerhalb von Bahnflächen von der Gemeinde        oder den einzelnen Bauwerbern vorzusehen bzw. vorzunehmen. Der Bauherr hat        Abwehrmaßnahmen nach § 1004 in Verbindung mit § 906 BGB sowie dem        Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu tragen.

„Umgang mit Funden von Bodendenkmälern
Im Plangebiet auftretende Funde von Bodendenkmälern sind unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zu melden. Aufgefundene Gegenstände und Fundort von Bodendenkmälern sind unverändert zu belassen. Auf die Bestimmungen des Art. 8 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wird verwiesen.“

„Für die Errichtung oder Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen sind technische Vorkehrungen gemäß DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau – (November 1989) zum Schutz gegen Außenlärm, vorzusehen. Das erforderliche relevante Schalldämmmaß R`w, res für Außenbauteile ist der Tabelle 8, Zeile 2 und Spalte 4 (R´w, res von 30 dB), DIN 4109, zu entnehmen.“


„Es wird empfohlen, durch geeignete Grundrissgestaltung bei der gewerblichen Nutzung des „Sondergebietes für Einzelhandel und Gewerbe“ die schutzwürdigen Räume (z. B. Büronutzung) auf den lärmabgewandten Seiten des Nordrings vorzusehen.“


„Sollten schutzwürdige Räume entlang des Nordrings entstehen, so ist während des Baugenehmigungsverfahrens ein schalltechnischer Nachweis durch ein nach §§ 26, 28 Bundes-Immissionsschutzgesetz zugelassenes Messinstitut zu erbringen. In dem Nachweis sind Ausführungen zu machen, wie gesunde Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden können. Dies beinhaltet im Besonderen die Vorgaben führt die Umsetzungen zum baulichen Schallschutz gemäß DIN 4109.“


„Das Gebäude direkt am Nordring ist hinsichtlich seiner Funktionen als Schallschutzwand so zu bemessen (z. B. Höhe) und auszuführen (z. B. schallabsorbierend), dass sie der ursprünglich geplanten Schallschutzwand (Bebauungsplan 18/11 „Bahnparallele“) entsprechen. Spätestens zur Inbetriebnahme des Nordrings muss diese Funktion erfüllt sein. Die Erfüllung der Funktion ist durch eine gutachterliche Äußerung vor Baubeginn zu bestätigen.“



Zu 4.
Beim Bebauungsplan “Südlich Lange Straße – Ost“ zwischen Lange Straße, Glattbacher Überfahrt, Nordring und Bert-Brecht-Straße (Nr. 18/19) handelt es sich aufgrund der ausschließlichen Bestandsüberplanung eines im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets sowie der Wiedernutzbarmachung durch die Überplanung des P&R-Platzes und auch aufgrund der relativ geringen Größenordnung der überbaubaren Flächen von insgesamt weniger als 20.000 qm (Flächen innerhalb der Geltungsbereichsgrenze = ca. 18.500 m²) um einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ nach § 13a BauGB, der im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden kann.

Auf die Erstellung des für „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ nicht notwendigen „Umweltberichts“ nach § 2a Nr. 2 BauGB kann verzichtet werden – gleichwohl sind Belange von Natur und Landschaft in der planerischen Abwägung entsprechend zu würdigen.
Die nächsten Verfahrensschritte, die es durchzuführen gilt, sind die Unterrichtung der Öffent­lichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

Die öffentliche Auslegung soll mit dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vom 28.10.2013 durchgeführt werden.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 01.07.2013 bis 22.07.2013 zum Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet “Südlich Lange Straße – Ost“ zwischen Lange Straße, Glattbacher Überfahrt, Nordring und Bert-Brecht-Straße (Nr. 18/19) wird zur Kenntnis genommen.

2.        Der Bericht der Verwaltung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden vom 01.07.2013 bis 22.07.2013 zum Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet “Südlich Lange Straße – Ost“ zwischen Lange Straße, Glattbacher Überfahrt, Nordring und Bert-Brecht-Straße (Nr. 18/19) wird zur Kenntnis genommen.

3.        Dem Bebauungsplanentwurf vom 28.10.2013 für das Gebiet “Südlich Lange Straße – Ost“ zwischen Lange Straße, Glattbacher Überfahrt, Nordring und Bert-Brecht-Straße (Nr. 18/19) mit Begründungsentwurf vom 28.10.2013 wird zugestimmt. Es werden zeichnerische und textliche Änderungen und Ergänzungen und Herausnahmen von textlichen Festsetzungen vorgenommen.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

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3. / pvs/10/3/13. Radverkehrskonzept - Zwischenbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.11.2013 ö Beschließend 3pvs/10/3/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1        Planungsstand

Vor gut einem Jahr wurde das Planungsbüro plan&rat mit der Erstellung eines Radverkehrskonzepts für Aschaffenburg beauftragt. Projektbegleitend wurde der Arbeitskreis Radverkehr gegründet. Er setzt sich zusammen aus Vertretern des Stadtrats, der Verwaltung, der Polizei und Vereinen oder Interessensgruppen zum Thema Radverkehr. Bislang gab es vier Arbeitskreis-Sitzungen. In Bild 1 sind die bisherigen Arbeitsschritte mit den zugehörigen Sitzungen des Arbeitskreises aufgeführt.

Bild 1: Bearbeitungsstand Radverkehrskonzept


Mit dem derzeitigen Stand der Bearbeitung liegt die mit dem Arbeitskreis abgestimmte Netzkonzeption vor. Sie definiert das zukünftige Radverkehrsnetz der Stadt Aschaffenburg. Grundlage der Netzbildung sind die fahrradrelevanten Quellen und Ziele. Durch die Verbindung der Quellen und Ziele mittels Luftlinien entsteht das sogenannte Luftliniennetz. Die Umlegung der Luftlinien auf tatsächliche Straßen- oder Wegeverläufe führt letztlich zum Radverkehrsnetz. Die Netzelemente unterscheiden sich dabei in zwei Hierarchiestufen:

Hauptverbindungen 1. Ordnung
Die Hauptverbindungen 1. Ordnung (oder Stadtnetz) ist ein Raster von durchgehenden Hauptverbindungen (radiale oder tangenziale). Wichtige Quellen (Wohngebiete) und übergeordnete Ziele der Bereiche Beruf, Ausbildung, Einkaufen und Hauptbahnhof werden miteinander verbunden. Grundsätzlich wird jeder Stadtteil mit einer Hauptverbindung 1. Ordnung mit dem Zentrum verbunden. Dadurch entsteht ein radiales, sternförmiges auf die Innenstadt zugeschnittenes Netz. Einige wenige Tangenten ergänzen das Netz 1. Ordnung. Für die Hauptverbindungen 1. Ordnung gilt der qualitative Ausbaustandard der ERA (Richtwerte der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen). Das bedeutet z. B. für einen Radweg oder Radfahrstreifen eine Breite von 2,0 m und für eine Schutzstreifen eine Breite von 1,60 m.

Hauptverbindungen 2. Ordnung
Die Hauptverbindungen 2. Ordnung (oder Stadtteilnetz) verbinden die typischen Ziele auf Stadtteilniveau (z. B. Schulen, Geschäfte) miteinander und verdichten das Netz 1. Ordnung durch zahlreiche Tangenten. Der Ausbaustandard kann sich an den Mindestanforderungen der ERA orientieren. Das bedeutet z. B. für einen Radweg eine Breite von 1,60 m, einen Radfahrstreifen eine Breite von 1,85 m und für eine Schutzstreifen eine Breite von 1,25 m.

Neben den Hauptverbindungen umfasst das Netzkonzept auch Freizeitverbindungen für touristische und freizeitorientierte Ziele. Die Streckenführung sollte landschaftlich attraktiv sein. Der anzuwendende Ausbaustandard richtet sich nach der zu erwartenden Radverkehrsdichte auf der entsprechenden Verbindung.

In seiner 4. Sitzung am 18.10.2013 sprach der Arbeitskreis Radverkehr folgende Empfehlung aus:

„Der Arbeitskreis Radverkehr spricht sich dafür aus, dass der aktualisierte Netzplan bestehend aus
-        Hauptverbindungen 1. Ordnung,
-        Hauptverbindungen 2. Ordnung und
-        Freizeitverbindungen
die Grundlage für die weiteren Arbeitsschritte (Netzbefahrung und Mängelanalyse, Handlungskonzept mit Prioritäten und Kosten) darstellt.

Dies gilt nicht für die nachstehenden Prüfaufträge:
-        Aufnahme des Wittelsbacher Ringes als Hauptverbindung 2. Ordnung
-        Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen Ludwigstraße und Hanauer Straße über Duccastraße, Kleberstraße oder Kolpingstraße (Hauptverbindung 2. Ordnung)
-        Führung der "Brentanoachse" (Brentanostraße, Brentanoplatz, Mattstraße) als Hauptverbindung 1. Ordnung oder Hauptverbindung 2. Ordnung
-        Die Einstufung der Landingstraße, der Erthalstraße, der Luitpoldtstraße als Hauptverbindung 1. oder 2. Ordnung, die Führung des Radverkehrs über Roßmarkt (Hauptverbindung 1. Oder 2. Ordnung), die Führung des Radverkehrs über die Sandgasse (Hauptverbindung 2. Ordnung) soll im Rahmen der Detailplanungen der Vertiefungsabschnitte geprüft werden. Über die Netzbedeutung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Dem Stadtrat wird empfohlen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.“


2        Ausblick

Aus Bild 1 lassen sich die folgenden Arbeitsschritte für die nächsten Wochen entnehmen:

Handlungskonzept
Entwicklung einer Umsetzungsstrategie (Handlungskonzept) anhand der Projektbausteine und vor dem Hintergrund der Ergebnisse der problemorientierten Bestandsanalyse.
-        Erstellung eines Maßnahmenkataloges mit Maßnahmenplan
-        Den vorgeschlagenen Maßnahmen (baulich und organisatorisch) werden drei        Prioritätsstufen zugeordnet (Umsetzung nach Realisierungshorizonten). Für die schnelle        Realisierung wichtiger Maßnahmen wird ein Sofortprogramm mit einer Abschätzung des        erforderlichen Kostenaufwandes vorgelegt.
-        Ermittlung des Umbaubedarfs für die Umsetzung der Hauptverbindungen 1. Ordnung und        Erstellung einer Prioritätenliste differenziert nach kurz-, mittel- und langfristigen        Maßnahmen und deren Finanzbedarf.
-        Zusammenfassung der Ergebnisse in einer Radverkehrsstrategie (Ziele/ Leitlinien,        Standards, Handlungsfelder, Umsetzung und Erfolgskontrolle).
-        Vorschläge für eine Kommunikationsstrategie (Definition und Analyse der        Nutzungshemmnisse, das Fahrrad vorrangig im Alltagsverkehr zu nutzen, Vorschläge zur        Reduzierung dieser Nutzungshemmnisse: Maßnahmen einschließlich        Öffentlichkeitskampagnen)

Vertiefung Innenstadt
Für die Innenstadt wird in sechs Abschnitten eine vertiefende Betrachtung mit Querschnitten und Lageplänen vorgenommen.
Diese Abschnitte sind
-        Abschnitt 1 Würzburger Straße – Hofgartenstraße – Platanenallee
-        Abschnitt 2 Goldbacher Straße – Weißenburger/ Friedrichstraße
-        Abschnitt 3 Hanauer Straße
-        Abschnitt 4 Luitpoldstraße – Landingstraße – Wermbachstraße
-        Abschnitt 5 Löherstraße – Willigisbrücke
-        Abschnitt 6 Alexandrastraße – Würzburger Straße.

Hier werden die Maßnahmen in einer Vorplanung dargestellt, sodass Aussagen zu
-        Flächenaufteilung im Straßenraum,
-        Nachweis der Befahrbarkeit für Kfz (Fahrspurbreiten, Schleppkurven, etc.) und für den Radverkehr und der Begehbarkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger (Stichwort Barrierefreiheit),
-        Materialwahl für Flächen / Einbauten und
-        ggfs. Begrünung vorgenommen werden.

Der Abschluss des Radverkehrskonzepts ist für den März 2014 vorgesehen.

.Beschluss:

1.        Der Zwischenbericht zum Bearbeitungsstand des Radverkehrskonzepts wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
2.        Dem mit dem Arbeitskreis Radverkehr entwickelten Netzentwurf wird als Grundlage für die Ausarbeitung des Handlungskonzepts entsprechend der Empfehlung des Arbeitskreises zugestimmt.

Dies gilt nicht für die nachstehenden Prüfaufträge:

-        Aufnahme des Wittelsbacher Ringes als Hauptverbindung 2. Ordnung
-        Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen Ludwigstraße und Hanauer Straße über Duccastraße, Kleberstraße oder Kolpingstraße (Hauptverbindung 2. Ordnung)
-        Führung der "Brentanoachse" (Brentanostraße, Brentanoplatz, Mattstraße) als Hauptverbindung 1. Ordnung oder Hauptverbindung 2. Ordnung
-        Die Einstufung der Landingstraße, der Erthalstraße, der Luitpoldtstraße als Hauptverbindung 1. oder 2. Ordnung, die Führung des Radverkehrs über Roßmarkt (Hauptverbindung 1. oder 2. Ordnung), die Führung des Radverkehrs über die Sandgasse (Hauptverbindung 2. Ordnung) soll im Rahmen der Detailplanungen der Vertiefungs-abschnitte geprüft werden. Über die Netzbedeutung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden

-        sowie die heute aus der Mitte des Planungs- und Verkehrssenates mündlich geforderten Prüfungsaufträge (wie z. B. den Wegfall des Qualitätskriteriums „Reinigung/Winterdienst“ für Hauptverbindungen 2. Ordnung).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. / pvs/10/4/13. SPNr. PVS/10/4/13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.11.2013 ö Beschließend 4pvs/10/4/13

.Beschluss:

Der mündliche Bericht des Baureferenten XXX über die Planungen des Gehwegausbaus in der Rhönstraße wird zur Kenntnis genommen. Demnach wird der Gehweg insbesondere für unsichere Fahrradfahrer zur Benutzung frei gegeben. Außerdem werden einige Bordsteine abgesenkt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / pvs/10/5/13. Radweg Mainaschaffer Straße - Anbau eines Radstreifens stadtauswärts -Vorstellung der Ausführungsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.11.2013 ö Beschließend 5pvs/10/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Entlang der Mainaschaffer Straße besteht zwischen der Linkstraße und der Abfahrtsrampe von der B 8 eine Lücke im Radwegenetz. Bereits vor einigen Jahren regte die Gemeinde Mainaschaff an diese Lücke zu schließen, um den Verkehrsteilnehmern eine durchgängige Radwegeverbindung zwischen Aschaffenburg und Mainaschaff anzubieten.
Stadteinwärts ist dies bereits geschehen. Dort wurde im Jahr 2012 der von Mainaschaff kommende Radweg auf dem Gehweg mittels Absenkung und Fahrbahnmarkierung auf die Fahr-bahn der Mainaschaffer Straße geführt und bis zur Kreuzung mit der Linkstraße als Schutzstreifen markiert.
Die Verwaltung hat vorgeschlagen auch auf der gegenüber liegenden Seite der Fahrbahn einen Schutzstreifen zu markieren. Dies stand jedoch nicht im Einvernehmen mit der Polizei, die sich für einen Schutzstreifen als angebauter Asphaltstreifen an die Fahrbahn ausgesprochen hat.

Der vorliegende Plan zeigt den angebauten Radschutzstreifen in einer Breite von 1,50 m. Dieser wird durch die Fahrbahn mittels einer gestrichelten Linie abgesetzt. Zum Gelände wird der Schutz-streifen durch ein 0,50 m breites Bankett getrennt. Auf der Aschaffenburger Seite wird der Streifen zusätzlich zum Bankett mittels einer 50 x 50 cm Gabione abgesichert, da hier die Böschung zur Aschaff etwas steiler verläuft.
Das derzeit vorhandene Schrammbord an der Aschaffbrücke ist wegen dem nach innen sitzenden Geländer nicht als Radweg geeignet, zudem ist das jetzige Geländer zu niedrig. Das alte Geländer wird daher entfernt und ein neues Geländer in 1,30 m Höhe außen an der Aschaffbrücke ange-bracht, so dass der Radfahrer die 1,70 m Breite des Schrammbordes nutzen kann.

Über die Abfahrtsrampe von der B 8 wird der Radweg lediglich markiert und rot eingefärbt. Damit wäre die jetzt noch vorhandene Lücke in der Radwegverbindung Aschaffenburg – Mainaschaff geschlossen.

Kosten: ca. 84.000 EUR brutto

davon ca. 27.000 EUR für Planung und Bau des Brückengeländers

.Beschluss:

Die Ausführungsplanung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2) .

Das Tiefbauamt wird mit dem Bau des Radstreifens entlang der Mainaschaffer Straße beauftragt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. / pvs/10/6/13. Gailbacher Straße: Erstellung einer Flutmulde -Vorstellung der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.11.2013 ö Beschließend 6pvs/10/6/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verrohrung des Dörnbachdurchlasses in der Gailbacher Straße verklaust nach Starkregen-ereignissen und es kommt dadurch zu Überstauungen im Bachprofil mit der Konsequenz, dass die Gailbacher Straße in diesem Bereich in letzter Zeit öfters überschwemmt wurde.

Durch die Ausführung einer Flutmulde soll bei zukünftigen Starkregenereignissen das über-stauende Bachwasser direkt in den Unterlauf des Durchlasses abgeleitet werden. Die in letzter Zeit häufigen Beeinträchtigungen der umliegenden Bebauung soll dadurch minimiert werden.

Die Maßnahme soll in Eigenleistung durch den Bauhof mit Mitteln aus dem Gewässerunterhalt ausgeführt werden.
Die Beeinträchtigung der Buslinie in der Gailbacher Straße ist nur gering. Die Maßnahme soll nach beiliegendem Plan umgesetzt werden und ist im Rahmen des Arbeitskreises Verkehr mit den Verkehrsbetrieben und der Polizei abgestimmt worden.

Langfristig soll der Durchlass gegen ein größeres Rohrprofil ausgetauscht werden.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.        Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Erstellung einer Flutmulde für den Dörnbach in Höhe der Gailbacher Straße gemäß Anlage 3 zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. / pvs/10/7/13. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 07.05.2012 wegen "Errichtung einer barrierefreien Behindertentoilette auf der Hohen Warte" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 23.09.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.11.2013 ö Beschließend 7pvs/10/7/13

.Beschluss:

1. Der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 07.05.2012 wegen "Errichtung einer barrierefreien Behindertentoilette auf der Hohen Warte" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 23.09.2013 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

2. Herr Stadtrat xxx erkundigt sich, wann das Verbotsschild für Fahrzeuge über 7,5 t des zulässigen Gesamtgewichts auf der Zufahrtsstraße zum Gasthaus Hohe Warte endlich entfernt wird, da Omnibusse das Gasthaus nicht mehr direkt anfahren können. Herr xxx erläutert, dass die Freigabe dieses Waldweges zurzeit noch geprüft wird, dass aber die Stadt Aschaffenburg die Verkehrssicherungspflicht für diesen Weg auf keinen Fall übernehmen wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / pvs/10/8/13. Behandlung des gemeinsamen Antrages der SPD- und der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 07.10.2013 wegen "familienfreundliche und barrierefreie Innenstadt" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.10.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.11.2013 ö Beschließend 8pvs/10/8/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

vgl. Anlage

.Beschluss:

Der gemeinsame Antrag der SPD- und der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 07.10.2013 wegen "familienfreundliche und barrierefreie Innenstadt" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.10.2013 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / pvs/10/9/13. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Manfred Christ vom 20.05.2013 wegen "Beschilderung der Fußgänger- und Radwegunterführung der Darmstädter Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.06.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.11.2013 ö Beschließend 9pvs/10/9/13

.Beschluss:

1. Der Antrag von Herrn Stadtrat Manfred Christ vom 20.05.2013 wegen "Beschilderung der Fußgänger- und Radwegunterführung der Darmstädter Straße" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 18.06.2013 (Anlage 6) werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Dank von Herrn Stadtrat Manfred Christ zur Umsetzung seines Antrages vom 20.05.2013 wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / pvs/10/10/13. Behandlung des Antrages der Stadtratsmitglieder Karin Pranghofer, Jennifer Friebe, Karl-Heinz Stegmann und Walter Roth vom 13.06.2013 wegen "Kindertagesstätte Regenbogenland St. Michael" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.09.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.11.2013 ö Beschließend 10pvs/10/10/13

.Beschluss:

Der Antrag der Stadtratsmitglieder Karin Pranghofer, Jennifer Friebe, Karl-Heinz Stegmann und Walter Roth vom 13.06.2013 wegen "Kindertagesstätte Regenbogenland St. Michael" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 18.09.2013 werden zur Kenntnis (Anlage 7 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 17:01 Uhr