Datum: 06.11.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:02 Uhr bis 19:04 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1uvs/8/1/13 Bauvoranfrage zum Neubau eines Kirchengebäudes auf dem Baugrundstück Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Glattbacher Straße durch die Neuapostolische Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland, Frankfurt,
2uvs/8/2/13 Aufstockung eines Geschäftshauses auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Lange Straße 3, durch die Firma Projektgesellschaft Bahnhof Nord mbH & Co. KG, Aschaffenburg
3uvs/8/3/13 Neubau eines Geschäftshauses mit Studentenwohnheim (26 Appartements) und Wohnungen (3 WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 105 für die Rochner & Stahl GbR, Aschaffenburg
4uvs/8/4/13 Errichtung einer Gartenwirtschaft mit Saisonbetrieb am Mainufer östlich des Theoderichstors auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Suicardusstraße, durch die Privatbrauerei Schmucker GmbH & Co. KG, Mossautal,
5uvs/8/5/13 Bericht zu einem Neubau eines Büro- und Geschäftshauses mit Wohnungen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Goldbacher Straße xx
6uvs/8/6/13 Nutzungsänderung und Umbau eines Kinderhortes zu Wohnungen (7WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Sackgasse 4 durch die Spiegel Consulting GmbH, Aschaffenburg
7uvs/8/7/13 Nutzungsänderung von Fitnessstudio in eine gewerbliche Sportstätte "LaserTag" auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Goldbacher Straße 98 in Aschaffenburg, durch die Firma LaserTag GmbH, Frankfurt, BV-Nr. 20130196
8uvs/8/8/13 Antrag der Firma DS Smith Paper Deutschland GmbH auf Erlass einer Änderungsgenehmigung gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
9uvs/8/9/13 Agenda21-Projektgruppe Umweltbildung; - Zwischenbericht
10uvs/8/10/13 Bauvorhaben Zwiesler & Winter GbR; Antrag auf Straßen- und Gehwegsperrung vor dem Anwesen Landingstr. 18
11uvs/8/11/13 Schießstand des Schützenvereins St. Sebastianus 1899 e.V. "Am Stengerts"; - Bericht der Verwaltung über natur- und umweltschutzrechtliche Belange - Anträge von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 08.10.2013 und 16.10.2013 sowie Anfrage vom 23.10.2013
12uvs/8/12/13 Schutz des Götterbaums in der Badergasse; - Antrag von Herrn Stadtrat Manfred Christ vom 17.10.2013 - Antrag von Herrn Stadtrat Walter Roth vom 25.10.2013 - mündlicher Bericht der Verwaltung

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1. / uvs/8/1/13. Bauvoranfrage zum Neubau eines Kirchengebäudes auf dem Baugrundstück Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Glattbacher Straße durch die Neuapostolische Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland, Frankfurt,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 06.11.2013 ö Beschließend 1uvs/8/1/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Planunterlagen, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 27.08.2013 beantragt die Neuapostolische Kirche Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland, Frankfurt, den Neubau eines Kirchengebäudes auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Glattbacher Straße in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Kirchengebäudes für die Neuapostolische Kirche Aschaffenburg auf einem Baugrundstück an der Glattbacher Straße zwischen dem SELGROS-Markt und der Aschaff. Geplant ist die Errichtung eines eingeschossigen Gebäudes mit unterschiedlichen Gebäudehöhen mit einer Bruttogrundfläche von 598 m² und einem Rauminhalt von 3.590 m³.

Die Bauvoranfrage zum Neubau eines Kirchengebäudes auf einer Teilfläche des Baugrundstückes Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Glattbacher Straße in Aschaffenburg durch die Neuapostolische Kirche Hessen/Rheinlandpfalz/Saarland, Frankfurt, wird entsprechend dem Vorschlag in der Sitzung beantwortet.

.Beschluss:

Die Bauvoranfrage zum Neubau eines Kirchengebäudes auf einer Teilfläche des Baugrundstückes Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Glattbacher Straße in Aschaffenburg, durch die Neuapostolische Kirche Hessen/Rheinlandpfalz/Saarland, Frankfurt, wird entsprechend dem Vorschlag in der Sitzung beantwortet.

Die nicht beantworteten planungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen und sonstigen öffentlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben des Bauvorbescheides werden erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. / uvs/8/2/13. Aufstockung eines Geschäftshauses auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Lange Straße 3, durch die Firma Projektgesellschaft Bahnhof Nord mbH & Co. KG, Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 06.11.2013 ö Beschließend 2uvs/8/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 02.09.2013, beantragt die Bahnhof Nord Projektgesellschaft mbH & Co. KG, Aschaffenburg, die Aufstockung eines Geschäftshauses auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Lange Straße 3 in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben wird das derzeit durch einen dm-Markt im Erdgeschoss und einen Tanzsportclub im ersten Obergeschoss genutzte Gebäude um ein weiteres Geschoss aufgestockt. Das Geschoss beinhaltet Erweiterungsflächen für den Tanzsportclub und Büroräume und umfasst eine Nutzfläche von 1.032 m² mit 5.840 m³ umbauten Raum.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme liegt das Bauvorhaben derzeit noch nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, so dass es nach § 34 BauGB zu beurteilen ist.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Firma Projektgesellschaft Bahnhof Nord mbH & Co. KG, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Aufstockung eines Geschäftshauses für die Erweiterung eines Tanzsportclubs und für denNeubau eines Büros auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Lange Straße 3 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. / uvs/8/3/13. Neubau eines Geschäftshauses mit Studentenwohnheim (26 Appartements) und Wohnungen (3 WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 105 für die Rochner & Stahl GbR, Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 06.11.2013 ö Beschließend 3uvs/8/3/13

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 3 d. ö. S. "Neubau eines Geschäftshauses mit Studentenwohnheim (26 Appartements) und Wohnungen (3 WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 105, für die Rochner & Stahl GbR, Aschaffenburg, BV-Nr. 20130304" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / uvs/8/4/13. Errichtung einer Gartenwirtschaft mit Saisonbetrieb am Mainufer östlich des Theoderichstors auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Suicardusstraße, durch die Privatbrauerei Schmucker GmbH & Co. KG, Mossautal,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 06.11.2013 ö Beschließend 4uvs/8/4/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 30.09.2013, be­antragt die Privatbrauerei Schmucker GmbH & Co. KG, Mossautal die bauaufsichtliche Ge­nehmigung zur Errichtung einer Gartenwirtschaft mit Saisonbetrieb östlich des Theoderichstors.

Der Biergarten mit 111 m² Freischankfläche und 132 Sitzplätzen sowie 290 m² Gesamtfläche soll nach befristeter Genehmigung für das Sommerhalbjahr 2013 auf Dauer für einen Saisonbetrieb genehmigt und betrieben werden. Zusätzlich soll für den Dauerbetrieb noch hinter dem Ausschankwagen ein Kühlcontainer von 3 m x 6 m Grundfläche sowie 6 Mastleuchten in historisierendem Stil errichtet werden. Die saisonale Nutzung wurde jeweils von April bis Oktober (01.04. – 30.10.) mit einer Öffnungszeit von 10:00 bis 22:00 Uhr beantragt. Das Projekt unterstützt die Ziele zur Entwicklung des Mainufers zwischen Willigisbrücke und Pompejanumsfelsen. Der Planungs- und Verkehrssenat hat Mainuferprojekten 3 in der Sitzung im Februar zugestimmt. Dem befristeten Betrieb vom 01.05. bis 31.10.2013 wurde in der Sitzung des UVS am 17.04.2013 zugestimmt.

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 02.10.2013 befindet sich das Vorhaben im planerischen Außenbereich. Es ist als ein „sonstiges Vorhaben“ im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB einzustufen. Planungsrechtlich ist es zulässig, sofern öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.

Stellplätze für Bedienstete und Kunden können im Umfeld der Gartenwirtschaft nicht hergestellt werden. Sofern sich in der Berücksichtigung des Stellplatznachweises der bestehenden Gaststätte ein zusätzliches Stellplatzerfordernis ergibt, sind die Stellplätze abzulösen.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu be­achten.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Genehmi­gung des Bauvorhabens vorgeschlagen

.Beschluss:

Der Privatbrauerei Schmucker GmbH & Co. KG, Mossautal, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung einer Gartenwirtschaft auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Suicardusstraße im östlichen Bereich des Theoderichstors mit dem Ausmaß 10 m x 30 m, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. / uvs/8/5/13. Bericht zu einem Neubau eines Büro- und Geschäftshauses mit Wohnungen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Goldbacher Straße xx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 06.11.2013 ö Beschließend 5uvs/8/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bericht in der Sitzung.

Der Umwelt- und Verwaltungssenat wird gebeten den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

.Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung zum Neubau eines Büro- und Geschäftshauses mit Wohnungen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Goldbacher Straße xx, wird zur Kenntnis gegeben (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / uvs/8/6/13. Nutzungsänderung und Umbau eines Kinderhortes zu Wohnungen (7WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Sackgasse 4 durch die Spiegel Consulting GmbH, Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 06.11.2013 ö Beschließend 6uvs/8/6/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 18.07. und 09.10.2013, beantragt die Spiegel Consulting GmbH Aschaffenburg die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung und dem Umbau eines Kinderhortes zu Wohnungen mit 7 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Sackgasse 4 in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Umnutzung eines Teils des jahrzehntelang an dieser Stelle durch einen Orden betriebenen „Antoniusheim“. Der nunmehr an den Bauherrn verkaufte Teil soll in Wohnbebauung umgenutzt werden. Die Bausubstanz des bisherigen Gebäudes bleibt im Wesentlichen unverändert. Durch die Umbauten werden die Grundrisse verändert und an die Fassade ein äußeres Treppenhaus mit Aufzug sowie Balkone angefügt; im Dachgeschoss werden Gauben ergänzt. Durch die Umbaumaßnahmen werden insgesamt 7 Wohnungen errichtet, davon ein Appartement mit ca. 29 m², 2 Wohnungen unter 100 m² und 4 Wohnungen zwischen 107 und 168 m².

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 18.10.2013 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist deshalb nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht dem Gebietstyp „WB“, besonderes Wohngebiet, so dass das Vorhaben seiner Nutzungsart nach dort allgemein zulässig ist. Geschossigkeit und Kubatur sowie die weiteren Gegebenheiten fügen sich in die Eigenheiten der näheren Umgebung ein und sind deshalb planungsrechtlich zulässig.

Das Gebäude liegt im denkmalgeschützten Ensemble Oberstadt Aschaffenburg und ist nicht als Einzeldenkmal eingetragen. Nach einem Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege gab es weder im Rahmen der Nachqualifizierung der Denkmalliste, noch im Zuge der Bearbeitung zur Denkmaltopographie der Stadt Aschaffenburg Anlass, das stark veränderte und vor allem innere mehrfach überformte Gebäude als Einzelbaudenkmal zu bewerten. Die Fassadengestaltung ist im Ensemble jedoch im Einvernehmen mit den Denkmalbehörden vorzunehmen.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben, unter der Voraussetzung dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss: 1

Frau Stadträtin xxx verweist auf Ablöseforderungen anderer Städte, nach denen bei der Spielplatzablöse neben den Erstellungskosten auch die Kosten der Einsparung des Unterhalts berücksichtigt werden. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog schlägt deshalb vor, die Ablöse-
forderung von 3.000,-- € auf 5.000,-- € zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Der Spiegel Consulting GmbH Aschaffenburg wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung und den Umbau eines Kinderhortes zu Wohnungen (7 WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Sackgasse 4 in Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 2

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7. / uvs/8/7/13. Nutzungsänderung von Fitnessstudio in eine gewerbliche Sportstätte "LaserTag" auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Goldbacher Straße 98 in Aschaffenburg, durch die Firma LaserTag GmbH, Frankfurt, BV-Nr. 20130196

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 06.11.2013 ö Beschließend 7uvs/8/7/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 03.06.2013, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 20.06.2013, beantragt die Fa. LaserTag GmbH Frankfurt die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung eines bisherigen Fitnessstudio zu einer gewerblichen Sportstätte „LaserTag“-Anlage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr.: xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Goldbacher Straße in Aschaffenburg.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sowie die Jugendschutzauflagen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung und zum Erlass der Jugendschutzauflagen vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Firma LaserTag GmbH, Frankfurt, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung von einem Fitnessstudio in eine gewerbliche Sportstätte „LaserTag“-Anlage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung xxx, Goldbacher Straße 98 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sowie die Jugendschutzauflagen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 2

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8. / uvs/8/8/13. Antrag der Firma DS Smith Paper Deutschland GmbH auf Erlass einer Änderungsgenehmigung gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 06.11.2013 ö Beschließend 8uvs/8/8/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Firma DS Smith Paper Deutschland GmbH betreibt am Standort Weichertstraße 7, 63741 Aschaffenburg, eine Anlage zur Herstellung von Papier. Der Firmensitz befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Der Charakter der Umgebung entspricht dem eines Industriegebietes.

Mit Einreichen der Antragsunterlagen zum 23.08.2013, Eingang der letzten Nachforderungen zum 23.09.2013, beantragte die Firma DS Smith Paper Deutschland GmbH die Errichtung und den Betrieb einer Hochtemperaturfackel.

Mit dem Antrag beabsichtigt die Firma DS Smith Paper Deutschland GmbH den Austausch der bisherigen Notfackel der Kläranlage. Das Biogas der Kläranlage wird primär als Brennstoff für die beiden vorhandenen Blockheizkraftwerke verwendet, in denen Strom und Dampf für die Energiegewinnung der Papiermaschine erzeugt wird. Darüber hinaus dient das Klärgas auch als Brennstoff für das Gas- und Dampfturbinenkraftwerk sowie für die Reststoffverbrennungsanlage der Firma DS Smith Paper Deutschland GmbH.

Sofern der Verbrauch an Biogas unter den gewöhnlichen Biogasanfall in der Kläranlage absinkt, wird das Biogas in einem Gasbehälter zwischengespeichert. Bei Erreichung eines einstellbaren Füllgrades muss das Biogas über die beantragte Hochtemperaturfackel abgefackelt werden. Mit Hilfe dieser Maßnahme wird eine Kapazitätsüberschreitung des Biogasspeichers verhindert. Die Hochtemperaturfackel ist dabei eine Sicherheitseinrichtung.

Die Hochtemperaturfackel hat eine max. Höhe von 9,5 m und wird wie die bisherige Notfackel betrieben. Der Betrieb der Fackel erfolgt aufgrund von Wartungsarbeiten sowie bei störungsbedingtem Ausfall der nachgeschalteten Anlagen.

Aufgrund der festgesetzten Nebenbestimmungen der Fachstellen wird sichergestellt, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden.

Die Anforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) werden eingehalten.

Durch den Betrieb der geplanten Hochtemperaturfackel werden Geräuschemissionen hervorgerufen. Zur Beurteilung der Geräuschimmissionssituation wurde eine schalltechnische Planbeurteilung erstellt. Um für die bestehende Anlage (inklusive des vorhandenen Gas- und Dampfturbinenkraftwerks) eine Überschreitung des zulässigen Beurteilungspegels zu verhindern, wird an den nächstgelegenen Immissionsorten für die geplante Hochtemperaturfackel ein Beurteilungspegel festgelegt, der mehr als 10 dB unter den für die Gesamtanlage zulässigen Beurteilungspegel liegt. Hieraus ergibt sich ein max. zulässiger Schallleistungspegel von 84 dB(A). Durch die Verpflichtung des Anlagenlieferanten zur Einhaltung des max. Schalleistungspegels von 84 dB(A) und des Schalleistungspegels LWA im Frequenzbereich zwischen 31 und 250 Hz sind keine neu hinzutretenden Lärmeinwirkungen auf die umliegende Bevölkerung zu befürchten.

Durch die Errichtung und den Betrieb der Hochtemperaturfackel sind keine zusätzlichen Geruchsemissionen zu erwarten.

Die geplante Änderung der bestehenden Papieranlage ist gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BImSchG genehmigungspflichtig, da die Errichtung und der Betrieb der Hochtemperaturfackel für sich genommen nach Nr. 8.1.3 des Anhangs 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) der Genehmigungsbedürftigkeit unterliegt.

Die Anlagenbetreiberin beantragte, dass die Stadt Aschaffenburg von einer Öffentlichkeitsbeteiligung absehen soll. Diesem Antrag wurde entsprochen, da durch die beantragten Änderungen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu befürchten sind.

Für das Vorhaben war nach § 3e Abs. 1 Nr. 2, § 3c Satz 1 und 3 UVPG i. V. m. Nr. 6.2.1 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung im Einzelfall zu klären, ob für die geplante Änderung eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c Satz 1 UVPG i. V. m. den nach dem UVPG anzuwendenden Normen hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorruft, weshalb die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterblieb.

Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Stellen beteiligt:

?        Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz – untere Immissionsschutzbehörde, untere Abfallbehörde, untere Wasserbehörde, untere Naturschutzbehörde
?        Bauordnungsamt
?        Stadtplanungsamt
?        Amt für Brand- und Katastrophenschutz
?        Regierung von Unterfranken – Gewerbeaufsichtsamt
?        Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

Der Änderung der Anlage stimmten alle beteiligten Stellen, teilweise unter Nebenbestimmungen zu, sodass dem Antrag in Form einer Genehmigung zu entsprechen ist.

.Beschluss:

Der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 BImSchG, zur Errichtung und zum Betrieb einer Hochtemperaturfackel am Standort Weichertstraße 7, 63741 Aschaffenburg, wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der beteiligten Fachstellen mit aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. / uvs/8/9/13. Agenda21-Projektgruppe Umweltbildung; - Zwischenbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 06.11.2013 ö Beschließend 9uvs/8/9/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung vom 20.06.2012 hat der Umwelt- und Verwaltungssenat die Einrichtung einer Agenda21-Projektgruppe beschlossen (Teilnehmer siehe Anhang 1). Aufgaben und Ziele der Projektgruppe sind,
?        die Umweltbildungsangebote der verschiedenen Träger in Aschaffenburg zu koordinieren, weiter zu entwickeln und falls erforderlich zu ergänzen und neue Zielgruppen zu erschließen
?        die Angebote gut in der Öffentlichkeit zu präsentieren
?        zu klären, ob es in Aschaffenburg seitens der Vereine und Verbände Bedarf für die Errichtung einer Umweltstation gibt, die auch eine stärkere räumliche Vernetzung der verschiedenen Umweltbildungsträger und -angebote ermöglicht.

Die Projektgruppe hat sich im März 2013 zum 1. und seitdem zu 2 weiteren Workshops sowie einer gemeinsamen Exkursion getroffen.
Im Folgenden werden die Ergebnisse der bisherigen Arbeit dargestellt.

Aktuelle Umweltbildungsangebote
Um abschätzen zu können, welche Anbote an Umweltbildungsveranstaltungen derzeit in Aschaffenburg nutzbar sind, haben die Teilnehmer der Projektgruppe ihren Verein/ihre Institution sowie ihre Aktivitäten in der Umweltbildung vorgestellt. Dabei zeigte sich, dass bereits ein von den Themen her sehr vielfältiges Angebot vorhanden ist, das dazu auf viele nach Alter gestaffelte Zielgruppen ausgerichtet ist (vgl. Anhang 2). Allerdings war den Akteuren untereinander und auch den Teilnehmern, die Umweltbildung nachfragen, z.B. JUKUZ oder Schulen, nicht die ganze Palette der Angebote bekannt, sondern jeweils nur ein Teil des Gesamtprogramms. Eine gemeinsame Bewerbung der verschiedenen Aktivitäten fand bisher nicht bzw. nur in Ansätzen statt.
Durch den Austausch und die gemeinsame Erhebung der vorhandenen Angebote in den Projektgruppen konnten sich die Teilnehmer, die Umweltbildung nachfragen, nun einen guten Überblick verschaffen.
Durch die Gespräche entstanden zwischen den Anbietern, die bisher hauptsächlich für sich alleine gearbeitet haben, erste Absprachen zu künftigen Kooperationen.

Um das umfangreiche Angebot auch der Öffentlichkeit gut zu präsentieren, bedurfte es zunächst einer Klärung, welche Kriterien für die Angebote gelten sollen, die gemeinsam beworben werden sollen. Um auch den kleineren Vereinen Zugang zur gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit zu ermöglichen, wurden die Anforderungen eher allgemein gehalten: Die Veranstaltungen müssen weltanschaulich und politisch neutral sein, öffentlich zugänglich, sowie das Thema von allgemeinem Interesse (als Abgrenzung zur persönlichen Beratung).
Die Palette der Themenfelder wurde ebenfalls eher breit ausgelegt, und orientiert sich hierbei an der Definition des Bayerischen Umweltministeriums: zur Umweltbildung gehören neben den klassischen Themen Wasser, Boden, Luft, Natur  auch gesunde Ernährung, Klimawandel, Regenerative Energien, Nachhaltige Entwicklung und globale Verantwortung etc.


Engere Vernetzung der Anbieter und der Angebote
Um Know-How, Räumlichkeiten, Materialien und Gerätschaften effektiver zu nutzen, wird eine engere Kooperation zwischen den einzelnen Teilnehmern der Projektgruppe angestrebt. Wichtige Punkte für die künftige Zusammenarbeit sind:


a. Kommunikation untereinander
Es wurden Vorschläge herausgearbeitet, wie sich die Mitglieder der Projektgruppe bzw. auch weitere Anbieter von Umweltbildung untereinander besser vernetzen und informieren können:
Als Möglichkeit wurde neben dem klassischen E-Mail-Verteiler die Kommunikation über eine Mailingliste mit definiertem Adressatenkreis oder eine Newsgroup (Diskussionsforum bei einem externen Forenanbieter mit beschränktem Teilnehmerkreis) diskutiert.  Alle Anbieter von Umweltbildung in der Stadt Aschaffenburg sollten zukünftig bei Interesse am internen Informationsaustausch teilnehmen können. Für die technische Umsetzung wird noch Unterstützung durch einen EDV-Experten benötigt.


b. Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
Die vorhandenen Medien für die Bewerbung von Veranstaltungen wurden hinsichtlich ihrer Eignung für die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit bewertet.

Allen zugänglich sind die lokalen Medien wie Tageszeitungen (Main-Echo und FAZ), sowie Radio Primavera und TV touring sowie die Möglichkeit, Flyer oder Programme zu drucken.
Die Bürgerzeitung hingegen steht nur für Veranstaltungen, bei denen die Stadt Aschaffenburg Mitveranstalter ist, als Werbeplattform zur Verfügung.

Im Internet sind bereits Portale vorhanden, die von allen Umweltbildungsanbietern genutzt werden könnten:
?        das Bildungsportal Aschaffenburg,
?        das Jugendnetzwerk und
?        der Veranstaltungskalender der Stadt Aschaffenburg.
Hierbei würden keine zusätzlichen Kosten entstehen, allerdings muss die Eingabe von Veranstaltungen in das Bildungsportal über einen registrierten Nutzer erfolgen, dies könnte beispielsweise über das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz abgewickelt werden. (je nach Anzahl der Veranstaltungen kann dies jedoch zu personellem Mehrbedarf führen). Auch sind beim Bildungsportal die Anforderungen an die Veranstaltungen etwas strenger gefasst.
Die Umweltbildungsträger müssen entscheiden, welches Portal sie für die einzelnen konkreten Veranstaltungen nutzen.
Die Portale sprechen jeweils unterschiedliche Zielgruppen an: Erwachsene, die Bildungsangebote suchen, Kinder und Jugendliche für Veranstaltungen aller Art, Aschaffenburger Bürger mit Veranstaltungen aller Art.

Nachteilig gesehen wurde, dass kein zentral zugängliches Portal für alle Umweltbildungsangebote existiert, was allerdings mit einem hohen Aufwand für die Einrichtung und Pflege eines neuen weiteren Portals verbunden wäre.
Deshalb sollten auf jedem Portal die Links zu den anderen Portalen zu finden sein, ebenso auf der Seite „Umweltbildung“ der städtischen Homepage.

Soziale Netzwerke (Facebook o.ä.) zu nutzen, zeigte sich die Projektgruppe derzeit eher verhalten.


c. Bedarf an gemeinsamer Infrastruktur

Lern- und Erfahrungsorte (z.B. Biotope)
Der Bedarf an gemeinsam nutzbaren Lern- und Erfahrungsorten für die Umweltbildung wurde festgestellt. Die Lern- und Erfahrungsorte sollen exemplarisch für bestimmte Biotop-Typen sein, möglichst wohnortnah und gut öffentlich zugänglich sein (ÖPNV-Erreichbarkeit).

Einige Mitglieder der Projektgruppe bilden eine Arbeitsgruppe, die gemeinsam eine Liste mit geeigneten Lern- und Erfahrungsorten erstellt, die von allen Umweltbildungsanbietern genutzt werden kann.


Räume, Materialien, Geräte, … zur gemeinsamen Nutzung

Verfügbarkeit und Nutzungsbedingungen verschiedener vorhandener städtischer Räumlichkeiten, die für die Umweltbildung geeignet sind und die von Vereinen genutzt werden können, wurden aufgezeigt.
Bestimmte Anforderungen und Ausstattungen, die in der Umweltbildung benötigt werden, deckt das derzeit vorhandene Raumangebot aus Sicht der Projektgruppe jedoch nicht ab. Es fehlt beispielsweise ein zentral gelegener Raum für wechselnde Ausstellungen, ein ganzjährig nutzbarer naturnaher Seminarraum („Grünes Klassenzimmer“, „Umweltlabor“) mit angeschlossenem Materiallager,  und evtl. angrenzendem Ausstellungsraum sowie Lagermöglichkeiten für einen Fundus an Geräten, die für Kurse und Untersuchungen im Freien benötigt werden.

Von den Umweltbildungsträgern gewünscht wird zudem ein gemeinsam zu nutzender Fundus an Materialien und Geräten (z.B. Bestimmungsbücher, Ferngläser, Binokulare, Kescher, Spaten, „Waldkoffer“, etc.). Wichtig hierbei ist, dass es einer verantwortlichen Person bedarf, die die Materialien verwaltet, sichtet, Defektes ersetzt oder repariert, etc. Diese Person muss eine gewisse Fach- und Sachkenntnis bezüglich der eingesetzten Geräte besitzen.





Ausblick:
Die erarbeiteten Vorschläge müssen nun in den folgenden zwei Sitzungen durch die Projektgruppe Umweltbildung gewichtet werden und in eine Empfehlung an den Stadtrat fließen. Außerdem sollen Vorschläge zur Trägerschaft einer engeren Zusammenarbeit erarbeitet werden und Möglichkeiten der Finanzierung der von der Projektgruppe empfohlenen Maßnahmen aufgezeigt werden. Hierzu gehört auch der personelle Aufwand.
Diese abschließenden Workshops sind für die erste Jahreshälfte 2014 geplant.

Anhang 1:
Agenda21-Projektgruppe Umweltbildung  


Teilnehmer

Vereine:        

Bund Naturschutz                
Landesbund für Vogelschutz                
Archäologisches Spessart-Projekt        
Gesellschaftsklub Fidelio        
Reservistenkameradschaft Schweinheim        
Heimat- und Geschichtsverein Schweinheim                
Obst- und Gartenbauverein Schweinheim        
Bienenzuchtverein Schweinheim        
Pfadfinder St. Georg – Verein für Jugendpflege        
Umweltbeauftragte der Schulen        
Landwirtschaft        
Arche Armin        
       

Verwaltung:                
               
Oberbürgermeister Klaus Herzog        
Bürgermeister Werner Elsässer        
Referat 2        
Garten- und Friedhofsamt        
Forstamt                
Stadtplanungsamt                
Naturwissenschaftliches Museum        
JUKUZ                
Volkshochschule                
Bildungsbüro                

Fraktionen:
               
CSU-Fraktion                
SPD-Fraktion                
Bündnis 90 / Die Grünen                
UBV-Fraktion                
FDP-Fraktion                
Kommunale Initiative KI                
               
               
               
               
               
               

Anhang 2:

Übersicht über die Umweltbildungsangebote in Aschaffenburg

.Beschluss:

Der Zwischenbericht zur Agenda21-Projektgruppe Umweltbildung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / uvs/8/10/13. Bauvorhaben Zwiesler & Winter GbR; Antrag auf Straßen- und Gehwegsperrung vor dem Anwesen Landingstr. 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 06.11.2013 ö Beschließend 10uvs/8/10/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Bauherrengemeinschaft Zwiesler & Winter hat beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt die Sperrung des rechten Teils der Landingstraße von der Wermbachstraße aus Richtung Marktplatz einschließlich des Gehsteigs für die Dauer vom 28.10.2013 bis 28.3.2014 beantragt. Das Gebäude Landingstraße 18 soll größtenteils abgetragen und neu aufgebaut werden. Dazu ist die Aufstellung eines Baukrans sowie die Einrichtung einer Baustelle erforderlich. Auf dem eigenen Grundstück sowie auf Nachbargrundstücken bestehen dazu keine Möglichkeiten.

Mehrere Besprechungen mit dem Bauherrn, der ausführenden Firma, den Fachämtern und der Polizei ergaben folgende Lösungsmöglichkeit:

- Für die Aufstellung des Baukrans wird als Grundfläche die Breite des Gehsteigs mit Ausnahme
des Fußgängertunnels sowie zusätzlich die Breite der Landingstraße benötigt. Der Baukran soll
direkt vor dem Objekt Landingstr. 18 aufgestellt werden. Dadurch ist eine Sperrung dieses Teils
der Landingstraße erforderlich.

Dies hat zur Folge, dass der gesamte Verkehr einschließlich des Busverkehrs ausschließlich 
durch den Landingtunnel geführt werden muss.

- Der Gehsteig der Landingstraße bleibt auf einer Breite von 1,50 m für die Einrichtung eines
  Fußgängertunnels längs der Häuserfronten frei.

- Die Andienung der Baustelle durch LKWs erfolgt vom unteren Teil der Landingstraße aus.
  Die Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt durch den Landingtunnel. Die Absperrung der Baustelle wird
  mit dem Schild „Zufahrt nur für Baufahrzeuge“ versehen.

- Die Andienung der Geschäfte erfolgt von der Luitpoldstraße aus.

- Die vorhandenen Parkplätze im oberen Teil der Landingstraße entfallen und werden durch das
  Verkehrszeichen „eingeschränktes Halteverbot“ ersetzt. Dies ist erforderlich, um eine ungestörte
  Andienung der Geschäfte und eine Wendemöglichkeit zu gewährleisten.

Die Baufirma wurde darauf hingewiesen, dass am 16.5.2014 der Hypo-Vereinsbanklauf stattfindet und dabei auch die Landingstraße als Laufstrecke benötigt wird. Dies wäre bei einem evtl. Verlängerungsantrag etwa wegen schlechter Witterung im Winter zu berücksichtigen. Seitens der Bauleitung wurde erklärt, dass die Baustelle zu diesem Zeitpunkt auf jeden Fall beendet sein wird.

.Beschluss:

Dem Antrag der Zwiesler & Winter GbR auf Straßen- und Gehwegsperrung vor dem Anwesen Landingstr. 18 während des Um- bzw. Neubaus des Gebäudes wird zugestimmt (Anlage 2).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 2

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11. / uvs/8/11/13. Schießstand des Schützenvereins St. Sebastianus 1899 e.V. "Am Stengerts"; - Bericht der Verwaltung über natur- und umweltschutzrechtliche Belange - Anträge von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 08.10.2013 und 16.10.2013 sowie Anfrage vom 23.10.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 06.11.2013 ö Beschließend 11uvs/8/11/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf die Anträge vom 08.10.2013 und 16.10.2013 wurde im Plenum am 21.10.2013 ausführlich über die Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Brut eines Uhupaares und dem Tod des Jung-Uhus vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz sowie zwei Vertretern des Landesbund für Vogelschutz eingegangen.

Am 23.10.2013 wurde eine weitere Anfrage bezogen auf die Sitzung des Sportsenats am gleichen Tag gestellt. Einige Fragen wurden daher im Sportsenat bereits behandelt.

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Antworten auf den Antrag vom 08.10.2013

1. Stimmt es, dass in der Leiche des jungen Uhus Schrotkugeln gefunden wurden?

Ja, dies hat die Untersuchung der Vogelschutzwarte in Garmisch ergeben.

2. Stimmt es, dass in der Felswand ein Uhu-Horst existiert bzw. existierte und in
diesem Horst Schrotkugeln gefunden wurden?

Die Felswand von St. Sebastianus wurde als Brutstätte im Frühjahr 2013 genutzt. In dem Horst wurden Schrotkugeln gefunden. Allerdings ist nicht klar in welchem Zeitraum die Munition hierhin gelangte, da dies der Teil des Steinbruchs ist, der von den Umbaumaßnahmen nicht betroffen ist.

3. Ist der Schießbetrieb mit dem Verbleib der Uhu-Familie im Steinbruch vereinbar?

Der Schießbetrieb ist grundsätzlich mit dem Verbleib der Uhu-Familie vereinbar. Die Tatsache, dass das Uhu-Paar den Steinbruch trotz laufendem Schießbetrieb und Sanierungsarbeiten als Brutstätte ausgewählt hat, spricht dafür, dass eine Uhubrut trotz dieser Störungen möglich ist. Dies ist zudem nicht ungewöhnlich. Auch in anderen Bereichen finden Uhubruten in aktiv genutzten Steinbrüchen statt.

4. Sind Maßnahmen ergriffen worden, um den Schießbetrieb einzustellen bzw. zu
verlagern?

Sofort nach Bekanntwerden der Bruttätigkeiten wurde am 16.04.2013 ein Vor-Ort-Termin mit den Experten des LBV, St. Sebastianus und Vertretern der Stadt Aschaffenburg anberaumt. Hierbei wurden unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Uhus in den verschiedenen Brut- und Aufzuchtphasen festgelegt. Darunter fielen natürlich auch Einschränkungen des Schießbetriebs, jedoch zunächst nicht die komplette Einstellung der Schießübungen. Sobald jedoch Anhaltspunkte auf eine mögliche Gefährdung vorgelegen hätten, wäre eine Einstellung des Schießbetriebs unabdingbar und auch angeordnet worden.

5. Sind Maßnahmen ergriffen worden, um zukünftig den Horst des Uhus vor Neugierigen und Kletterern zu schützen?

Eine intakte Zaunanlage ist bereits aus Sicherheitsaspekten bezüglich des Schießbetriebes erforderlich. Als positiver Aspekt stellt dies auch eine Schutzfunktion für den Uhu dar. Am 01.10.2013 fanden die letzten Abstimmungsmaßnahmen mit St. Sebastianus, städtischem Forstamt, Liegenschaftsverwaltung und unterer Naturschutzbehörde zur Instandsetzung der Zaunanlage statt. Hierbei wurde die Wiederherstellung und Ertüchtigung der Zaunanlage entlang des Steinbruchgeländes besprochen. Dies wird auch umgehend umgesetzt. St. Sebastianus wird außerdem in den nächsten zwei Wochen die Zugänge zum Steinbruchgelände von unten wieder verschließen, da die Arbeiten an den Schießanlagen soweit beendet sind.

6. Wie werden die Maßnahmen zur Blei-Entsorgung und Entgiftung des Bodens in
Anbetracht des Vorhandenseins des Uhu-Vorkommens vorgenommen?

Die Sanierung der Schießstände hinsichtlich Bleiverunreinigungen ist eine der Hauptaspekte der Gesamtbaumaßnahme. Hierzu wurde das verunreinigte Bodenmaterial entsorgt und wird die Felswand so gestaltet, dass an der glatten Fläche die Schrotkugeln nach unten fallen und in einer Rinne aufgefangen werden, die dann einfach zu reinigen ist.

7. Werden oder wurden Sprengungen durchgeführt, die den Horst beschädigt haben?

Der Horst war zu keiner Zeit von Sprengarbeiten betroffen, zumal diese zeitlich weit vor dem Brutgeschehen stattgefunden haben.

8. Seit wann wusste das Umweltamt über diesen Vorfall bescheid?

Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz wurde am 03.06.2013 von Mitgliedern des LBV über den Tod des Jung-Uhus informiert.

9. Warum wurde der Stadtrat nicht über diesen Vorfall informiert?

Aus Sicht der Verwaltung gab es lediglich zwei Handlungsfelder.
Zum einen die Abgabe des Vorfalls an die Staatsanwaltschaft, die keinen Entscheidungs-spielraum zulässt und zum anderen Maßnahmen in Zusammenhang mit der Umgestaltung der Brutstätte, die im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Unterfranken liegen.
Eine Einbindung des Stadtrates hinsichtlich von Entscheidungsbefugnissen waren daher nicht geboten.

Auch auf Anraten des LBV sollte die Lage der Brutstätte nicht öffentlich bekannt gemacht werden, da es in anderen Fällen nach Bekanntwerden einen „Uhu-Tourismus“ gab, der letztendlich zu einer Störung und der Aufgabe des Brutgeschehens führte.


Antworten auf den Antrag vom 16.10.2013

Die Fragen Nummern 3 und 6 wurden im Sportsenat am 23.10.2013 beantwortet.

Frage 1: Der alte Horst bleibt erhalten bis der Uhu eine Alternative angenommen hat. Dem widersprechende Baumaßnahmen sind verboten (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG §44, (1), Ziff. 3).

Zum Zeitpunkt des Antrages sind bereits neue Alternativbrutplätze geschaffen und die alte Nestmulde unattraktiv gemacht worden. Zuständige Behörde ist die Höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Unterfranken an die der Antragsteller, Herr Stadtrat Büttner, zwischenzeitlich eine Anfrage gestellt hat.

Frage 2 und 4:
- Der Schießbetrieb im Trap- und Skat-Schießen wird auf Grundlage des Gesetzes über
Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG §44 Abs(1), Ziff.2)- ab November in
Richtung Felswand vollständig untersagt.
- Die Felswand wird wieder renaturiert 'und Baumaßnahmen in der Nähe des alten
Horstes werden ab November eingestellt.

Gespräche mit Herrn Lanz (Experte des LBV, Betreuer des Artenhilfsprogramms Uhu des Landesamtes für Umwelt und LBV) haben bestätigt, dass die verfolgte Vorgehensweise richtig ist. Nach seinen Aussagen, ist das Anlegen von Ersatznischen und Alternativbrutplätzen sinnvoll, da der Uhu oftmals den Brutplatz wechselt. Grundsätzlich kommt der Uhu mit kontinuierlichen Störungen in Steinbrüchen usw. gut zurecht. Lediglich für ihn ungewohnte besondere oder einmalige Störungen können sich negativ auf das Verhalten des Uhus auswirken. Eine Einstellung des Schießbetriebs zur jetzt stattfindenden Vorbalz ist daher nicht geboten. Der Experte Herr Lanz verdeutlichte, dass es besser sein kann, den Betrieb weiter laufen zu lassen, statt einzustellen und dann wieder den Betrieb aufzunehmen.

5. Folgekosten, die durch die Bleiverseuchung durch diese Schießart entstanden sind (Wand- und Bodensanierung), hat der Verein zu übernehmen.

Diese Sanierungskosten trägt der Verein. Außerdem wurde eine auf die Zukunft gerichtete vertragliche Vereinbarung im Hauptsenat am 20.06.2005 in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen.


Antworten auf die Anfrage vom 23.10.2013

Die Fragen 1 bis 3 wurden in der Sitzung des Sportsenats vom 23.10.2013 beantwortet.


Frage 4: Was ist mit den zigtausend Tonnen mit Blei kontaminierten Gesteins geschehen?
Wohin wurde dies abtransportiert? Wurde es weiterverwendet und falls ja, wo? Ist dieses Gestein Eigentum der Stadt?

Die Frage der Bleibelastungen des Bodens wurde bereits ausführlich im Hauptsenat am 20.06.2005 und 15.06.2009 (jeweils nicht-öffentlich) behandelt. Durch den Schützenverein St. Sebastianus wurde auf freiwilliger Basis für das Tontaubenschießen eine Bodensanierung angestrebt, die Sanierung wurde im UVS am 25.11.2009 vorgestellt und genehmigt. Den Sprengmaßnahmen hat der Stadtrat im Feriensenat am 23.08.2010 zugestimmt. Zudem wurde im Plenum am 04.04.2011 wurde über die Sprengmaßnahmen berichtet und dass die Verwertung des Abraumes zur Refinanzierung der Sanierungsmaßnahmen herangezogen wird.
Im Sommer 2011 wurde dann die eigentliche Bodensanierung (Ausbau des belasteten Bodens, Abtrennung der Bleischrote, regelkonforme Entsorgung der Bleischrote und des belasteten Bodenmaterials) durchgeführt. Das Sanierungsverfahren wurde im Rahmen des Kooperationsmodells „Umweltverträglicher Betrieb von Wurfscheibenanlagen in Bayern“ von Vertretern der Gesellschaft für Altlastensanierung und dem Bayer. Landesamt für Umwelt vor Ort besichtigt. Das unbelastete Gestein wurde durch Absieben vom verunreinigten losen Material getrennt und danach die Bleifraktion ausgewaschen. Hierbei wurden rund 310 t Boden und loses Material gewaschen und etwa 288 t belasteter Boden als Abfall zur Deponie Rothmühle entsorgt. Der Rest, ca. 22 t Bleischrot, wurde an eine Bleihütte zur Verwertung abgegeben.

Frage 5: Wie lange wird diese Wand noch bearbeitet? Werden die Prinzipien von
Landschaftsschutz und Naturschutz eingehalten? Ist das Ziel die Renaturierung dieses
Biotops?
Nach Auskunft des Schützenvereins St. Sebastianus sollen die Maßnahmen im Jahr 2014 abgeschlossen sein. Wie im Feriensenat am 23.08.2010 berichtet und im Plenum am 04.04.2011 darauf Bezug genommen, muss der Eingriff in Natur und Landschaft durch die Neuanlage und Pflege einer Zwergstrauchheide ausgeglichen werden. Dies kann erst erfolgen, wenn die Baugeräte diese Fläche nicht mehr befahren.

Frage 6: Inwieweit muss nicht nach den Vorfällen mit dem erschossenen Jung-Uhu und dem Vorhandensein eines Uhu-Paares im Steinbruch der Schießbetrieb mit Schrot eingeschränkt werden?

Siehe Antwort zu den Fragen 2 und 4 zum Antrag vom 16.10.2013

Neben der Schaffung von Alternativbrutplätzen ist für die nächste Brutsaison beabsichtigt,  in Zusammenarbeit von LBV und weiteren Ehrenamtlichen ein Monitoringsystem aufzustellen, in dem ab Beginn der Bruttätigkeiten regelmäßig Personen die Uhus beobachten. Je nachdem welchen Platz sich das Uhupaar zur Brut auswählt, werden eventuell weitere Maßnahmen zum Schutz notwendig. Dies schließt natürlich auch die mögliche Einschränkung bzw. Einstellung des Schießbetriebs von St. Sebastianus mit ein.

Zum Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 28.10.2013 wird auf den mündlichen Vortrag verwiesen.

.Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Beantwortung der Fragen über die Maßnahmen für den Uhu und zum Natur- und Umweltschutz im Steinbruch St. Sebastianus zur Kenntnis (Anlage 3).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12. / uvs/8/12/13. Schutz des Götterbaums in der Badergasse; - Antrag von Herrn Stadtrat Manfred Christ vom 17.10.2013 - Antrag von Herrn Stadtrat Walter Roth vom 25.10.2013 - mündlicher Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 06.11.2013 ö Beschließend 12uvs/8/12/13

.Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 17:02 Uhr