Datum: 18.11.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:15 Uhr bis 20:44 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/16/1/13 Verbesserung der Breitbanderschließung des Stadtteils Obernau im Rahmen der bayerischen Hochgeschwindigkeitsförderung; Referent: Herr Dr. Joachim Först, Först Consult
2pl/16/2/13 Bericht des Integrationsmanagements
3pl/16/3/13 Fahrplanänderungen ab 15.12.2013
4pl/16/4/13 Straßenbaulast der Bundesstraßen in Aschaffenburg; - Ablehnung der Übernahme
5pl/16/5/13 Bürgerbegehren "Keine Stadtautobahn am Schönbusch!"; a) Feststellung des Vorliegens der Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 7 Abs. 1 bis 4 der Bürgerentscheidssatzung b) Bestellung des stellvertretenden Abstimmungsleiters gem. § 11 Satz 3 der Bürgerentscheidssatzung c) Festlegung des Tages der Abstimmung gem. § 19 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 der Bürgerentscheidssatzung
6pl/16/6/13 PL/16/6/13
7pl/16/7/13 Beschluss zur Durchführung eines Ratsbegehrens "Für eine leistungsfähige sichere Hafenerschließung - Arbeitsplätze erhalten und schaffen"
8pl/16/8/13 Änderung der Satzung des Seniorenbeirats; - Antrag der UBV vom 04.07.2013
9pl/16/9/13 Fortführung des Projektes AmigA - Netzwerk Arbeitsmarktintegration für Alleinerziehende
10pl/16/10/13 Zuschüsse an Sozialstationen als freiwillige Leistung
11pl/16/11/13 Wohnungsbau in Aschaffenburg; - Bericht der Verwaltung - Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 10.06.2013 zum Antrag vom 15.06.2012

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1. / pl/16/1/13. Verbesserung der Breitbanderschließung des Stadtteils Obernau im Rahmen der bayerischen Hochgeschwindigkeitsförderung; Referent: Herr Dr. Joachim Först, Först Consult

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2013 ö Beschließend 1pl/16/1/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ausgangslage
Der Stadtteil Obernau weist bezüglich der Internetgeschwindigkeit weiterhin Versorgungslücken
auf. In verschiedenen Straßenzügen stehen lediglich 2-3 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit zur
Verfügung. Von den aktuellen Breitbandinfrastrukturinvestitionen der Deutschen Telekom in das
Glasfaser bzw. VDSL-Netz profitiert der Stadtteil Obernau nicht.

Lösungsansatz

Seit Ende 2012 ist das aktuelle Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm des Freistaats
Bayern in Kraft (Laufzeit bis 2017). Es zielt auf eine Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s
Downloadgeschwindigkeit.
Für die Stadt Aschaffenburg beläuft sich die Förderquote auf 40%. Die maximale Zuwendung liegt
bei 500.000 EUR.
Fördervoraussetzung ist, dass im festzulegenden Erschließungsgebiet keine 25 Mbit/s im
Download zur Verfügung stehen. Wenn also ein Breitbandanbieter in einem Teilgebiet 25 Mbit/s
Downloadgeschwindigkeit anbietet, so ist hier eine Förderung ausgeschlossen.
Im Stadtteil Obernau sind verschiedene Breitbandanbieter vertreten, die um Auskunft bezüglich
ihrer aktuellen Versorgungssituation gebeten wurden. Die Auswertung dieser Informationen zeigt
im Ergebnis das Erschließungsgebiet, das durch den Stadtrat zu beschließen ist und im Rahmen
der Sitzung mittels Kartenmaterial vorgestellt wird.

Weiteres Vorgehen im Rahmen der Hochgeschwindigkeitsbreitbandförderung

1. Festlegung des Erschließungsgebiets durch Beschluss im Stadtrat.
2. Ermittlung der aktuellen Versorgung mit Breitbanddiensten im Erschließungsgebiet.
3. Ermittlung des tatsächlichen sowie des prognostizierten Bedarfs an Breitbanddiensten mit
Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im
Upstream (Bedarfsanalyse). Hierzu werden die Unternehmer im Erschließungsgebiet individuell
und über die städtische Homepage mit Äußerungsfrist von mindestens einem Monat befragt.
Bereitstellung der Informationen zur Veröffentlichung auf der städtischen Homepage und Mitteilung
an STMWIVT bzw. an das bayerisches Breitbandkompetenzzentrum zur Bekanntmachung auf
dem zentralen Internetportal.
4. Auswertung der Ergebnisse der Befragung und Bereitstellung der Informationen inklusive Karte
für die städtische Homepage.
5. Durchführung einer Markterkundung.
6. Bereitstellung der Ergebnisse der Markterkundung für die städtische Homepage
7. Durchführung eines Vergabeverfahrens im Dialogverfahren (grundsätzlich sinngemäße
Anwendung der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen VOL/A, 1. Abschnitt). Aufbereitung
der Informationen für die städtische Homepage.
8. Auswertung der Angebote und Vergabeempfehlung an die Stadt. Die Stadt veröffentlicht auf der
städtischen Homepage ihre vorgesehene Auswahlentscheidung.
9. Erstellung des Förderantrags bei der Bezirksregierung (spätestens mit Veröffentlichung der
Bekanntmachung im Rahmen des Vergabeverfahrens).
10. Aufbereitung der in Nr. 7.2 Breitbandrichtlinie (BdR) genannten Unterlagen, u.a. das Ergebnis
des Vergabeverfahrens inkl. Wirtschaftlichkeitslücke etc. für die Förderstelle.
11. Prüfung des Entwurfs des Kooperationsvertrages mit dem ausgewählten Netzbetreiber und
Übersendung an die Bundesnetzagentur.

.Beschluss:

Die Stadt Aschaffenburg legt das Erschließungsgebiet der Verbesserung der Breitbander-schließung des Stadtteils Obernau fest (Anlage 1) und beauftragt die Verwaltung mit dem Einstieg in die bayerische Hochgeschwindigkeitsbreitbandförderung zur Verbesserung der Breitband-erschließung im Stadtteil Obernau.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

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2. / pl/16/2/13. Bericht des Integrationsmanagements

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2013 ö Beschließend 2pl/16/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Integrationsmanagement setzt das Integrationsleitbild der Stadt Aschaffenburg mit verschiedenen Einrichtungen und Privatpersonen um. Aktuelle Schwerpunkte der Integrationsarbeit sind:

Handlungsfeld ‚Bildung, Erziehung & Sprache’
?        ‚Chancenwerkstatt’:
o        Hausaufgabenhilfe für Grundschüler mit Migrationshintergrund
o        ‚Elternschule’
?        Netzwerk Sprach- und Kulturvermittler: Koordination der Einsätze, Beratung und Betreuung der Sprach- und Kulturvermittler
?        Verleihung des ‚Aschaffenburger Integrationspreises’
?        Mehrsprachige Erziehung

Handlungsfeld ‚Wirtschaft und Arbeit’
?        Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse: monatlicher Treffpunkt für Menschen mit ausländischem Berufsabschluss.
?        Berufliche Integration von Zuwanderern

Handlungsfeld ‚Interkulturelle Öffnung’
?        Etablierung des niedrigschwelligen Deutschkurses ‚Mama lernt Deutsch’ an drei Standorten
?        Schulungen ‚Interkulturelle Kompetenz’ für verschiedene Einrichtungen
?        Niedrigschwellige Frauenangebote im B4, IN VIA und im Hefner-Alteneck-Quartier

Handlungsfeld ‚Partizipation/ Teilhabe’
?        Verstärkte Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Asylbewerbern: Ausflüge und Förderung des Ferienangebotes für Kinder und Jugendliche, die in der Aschaffenburger Gemeinschaftsunterkunft leben.
?        Interkulturelle Woche
?        Integration in das Ehrenamt
?        Integrationskonferenz

Für die Durchführung der vorstehenden Maßnahmen fallen im Jahr 2014 voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 50.000 € an.

.Beschluss:

Der Bericht des Integrationsmanagements zu durchgeführten und aktuell laufenden Maßnahmen und Projekten wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2) . Der Stadtrat stimmt der Weiterführung der laufenden Projekte im Jahr 2014 zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

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3. / pl/16/3/13. Fahrplanänderungen ab 15.12.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 7. Sitzung des Werksenates 07.11.2013 ö Vorberatend 3ws/7/3/13
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2013 ö Beschließend 3pl/16/3/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die vorliegende Beschlussvorlage informiert, wie in den vergangenen Jahren, über den aktuellen Stand der ab 15.12.2013 geplanten Fahrplanänderungen im Jahresfahrplan 2014.

Nachfolgend genannte Schwerpunkte sollen im Jahresfahrplan 2014 umgesetzt werden:
1.        Ausweitung der Busverkehre in den Nachtstunden am Freitag und Samstag
2.        Umsetzung Anbindung Bahnhof Nord (Behandlung im Werksenat am 10.10.2013 / Behandlung im Plenum am 21.10.2013)
3.        Umsetzung Anbindung Schweinheim-Gäßpfad (Behandlung im Werksenat am 21.02.2013 und 18.07.2013)
4.        Punktuelle Angebotsveränderungen

Zu Punkt 1: Ausweitung Busverkehr in den Nachtstunden am Freitag und Samstag
Das Angebot auf den städtischen Buslinien soll dabei stärker auf das geänderte Freizeitverhalten am Abend hin ausgerichtet werden. Hierzu soll das bestehende Busangebot an den beiden stärksten „Ausgehtagen“ freitags und samstags um drei Stunden ausgeweitet werden. Die letzten Abfahrten ab Aschaffenburg finden künftig Freitagnacht und Samstagnacht anstelle um 21:30 Uhr erst um 0:30 Uhr statt. Das Anruf-Sammeltaxi wird auf die Zeiten ohne Busverkehr angepasst.

Montag bis Donnerstag
Freitag/Samstag
Sonntag
Bus
AST
Bus
AST
Bus
AST
5:00-21:30
22:00-0:30
Fr. 5:00- 0:30
Sa. 6:00-0:30
0:30-2:00
12:30-20:30
7:30-12:30
und
21:00-0:30

Die Ausweitung betrifft die Linien 1, 2, 3, 4, 5, 8/9, 10, 11, 14, 15 und 16 im 60-Minuten-Takt, die Linie 6 im 30-Minuten-Takt sowie die Ringlinie 7/21 im 2-Stunden-Takt. Für den Nachtverkehr fallen rund 80.000 Fahrplankilometer im Jahr zusätzlich an.


Zu Punkt 2: Umsetzung Anbindung Bahnhof Nord (nachrichtlich)
Das Konzept zur Anbindung „Bahnhof Nord“ wurde im Werksenat am 10.10.2013 beschlossen. Die Behandlung im Plenum findet am 21.10.2013 statt.


Zu Punkt 3: Umsetzung Anbindung Schweinheim- Gäßpfad (nachrichtlich)
Das Konzept zur Anbindung von Schweinheim-Gäßpfad wurde im Werksenat am 21.02.2013 und 18.07.2013 behandelt. Das Ergebnis der Bürgerbeteilung wird in einer der nächsten Plenumssitzungen vorgestellt.


Zu Punkt 4: Punktuelle Angebotsveränderungen
Umleitungsfahrplan Linien 2 und 11 wegen Sperrung Müllerviadukt
Ab Anfang Februar wird das Müllerviadukt samt Kreuzungsbereich Müllerstraße / Ottostraße / Schönbergweg im Rahmen der Baumaßnahme Bahnparallele für 6 Monate voll gesperrt. Die Linien 2 und 11 verkehren während dieser Zeit nach einem besonderen Fahrplan. Beide Linien werden über Bahnhof Nord, mit Bedienung aller Unterwegshaltestellen, geführt. Für die Linie 11 sind die Änderungen gering, da sie im Rahmen Konzept Anbindung Bahnhof Nord sowieso über Bahnhof Nord geführt werden soll. Für die Linie 2 werden die Abfahrten am Regionalen Omnibusbahnhof (ROB) vorverlegt, um den erhöhten Zeitbedarf für den längeren Linienweg kompensieren zu können. Die Zuganschlüsse werden während dieser Zeit über die Haltestelle „Dämmer Tor“ realisiert.

Umleitungsfahrplan Linie 12/16 wegen Sperrung Lindenallee
Die Fertigstellung der Busspur in der Lindenallee Fahrtrichtung stadteinwärts ist für Mai 2014 vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt fahren die Busse der Linien 12 und 16 stadteinwärts eine Umleitung über die Würzburger Straße. Der Fahrplan beinhaltet die neue Linienführung über die Lindenallee mit einem Hinweis auf die bestehende Umleitung. Die Anschlusszeiten am Regionalen Omnibusbahnhof verkürzen sich von der Linie 16 kommend um 3 Minuten.

Umleitungsfahrplan Linie 9 wegen andauernder Sperrung Ortsverbindungsstraße Glattbach
Die Vollsperrung der Ortsverbindungsstraße nach Glattbach soll noch bis zum Frühjahr andauern. Bis zu diesem Zeitpunkt soll der bestehende Umleitungsfahrplan gefahren werden. Nach Eröffnung der sanierten Straße reicht das Zeitfenster aus, um die geplante Anbindung von Bahnhof Nord vornehmen zu können. Ab diesem Zeitpunkt soll der neue Fahrplan der Linie 9 in Kraft treten.

Linie 3 Aschaffenburg Hbf/ROB – Leider – Stockstadt
Auf Anregung des Marktes Stockstadt wollen wir mit einzelnen Fahrten auf der Linie 3 den Friedhof in Stockstadt anbinden. (Montag bis Freitag vier Fahrten, Samstag und Sonntag jeweils zwei Fahrten) (+ 1.100 Fahrplankilometer).


Linie 6 Aschaffenburg Hbf/ROB – Nilkheim
Der 15-Minuten-Takt soll auf dieser Linie Montag bis Freitag bereits ab 12:00 Uhr einsetzen (bisher 14:00 Uhr). Hiezu werden vier neue Fahrtenpaare in den Fahrplan neu eingefügt (+ 8.415 Fahrplankilometer).

Linie 5/16 Ringlinie Haibach
Alle Fahrten als Ringlinie 5/16 bzw. 16/5 fahren in Aschaffenburg 5 Minuten früher ab. Grund: Erhöhter Fahrzeitbedarf bei diesen Fahrten.

Einrichtung / Änderung / Streichung von Haltestellen
„Aschaffenburg, Dämmer Tor (Hbf)“ – Neueinrichtung
„Aschaffenburg, Ottostr. (FOS)“ – Neueinrichtung
„Aschaffenburg, Südbahnhofstr.“ - Neueinrichtung
„AB-Schweinheim, Am Gäßpfad“ – Neueinrichtung (abhängig von der Beschlussfassung)
„AB-Schweinheim, Sportweg“ – Neueinrichtung (abhängig von der Beschlussfassung)
„AB-Schweinheim, Artilleriekaserne“ – Umbenennung in „AB-Schweinheim, Josef-Dinges-Str.)

Wirtschaftliche Auswirkungen:
?        Das Fahrplanleistungsangebot steigt um 89.515 Fahrplankilometer. Dies entspricht 4,00%.
?        Die Fahrplankilometerausweitungen für Anbindung Bahnhof Nord und Schweinheim-Gäßpfad sind in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt (weitere +55.500 Fahrplankilometermehrung)
?        Der Fahrzeugeinsatz erhöht sich bezogen auf die Spitzenstunden um 1-2 Fahrzeuge (Mehrbedarf Konzept Anbindung Bahnhof Nord, Schweinheim-Gäßpfad, Fahrzeitmehrung Umleitungsfahrplan Linie 2, Maßnahmen zur Verbesserung der Pünktlichkeit).
?        Die Auswirkungen auf den Personalbedarf und Personalstunden können noch nicht endgültig beziffert werden.

.Beschluss:

1. Nach kurzer Diskussion zieht Herr Stadtrat Johannes Büttner den Antrag der Kommunalen Initiative vom 18.11.2013 in Anlage 3 zurück.

2. Die in Anlage 4 unter Punkt 1 genannten Ausweitungen der Linienverkehre in den Nachtstunden, an Feiertagen und Samstag en bis 00:30 Uhr, werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

3. Die in der Anlage 4 unter Punkt 4 genannten punktuellen Angebotsveränderungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / pl/16/4/13. Straßenbaulast der Bundesstraßen in Aschaffenburg; - Ablehnung der Übernahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2013 ö Beschließend 4pl/16/4/13

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 4 d. ö. S. "Straßenbaulast der Bundesstraßen in Aschaffenburg - Ablehnung der Übernahme" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / pl/16/5/13. Bürgerbegehren "Keine Stadtautobahn am Schönbusch!"; a) Feststellung des Vorliegens der Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 7 Abs. 1 bis 4 der Bürgerentscheidssatzung b) Bestellung des stellvertretenden Abstimmungsleiters gem. § 11 Satz 3 der Bürgerentscheidssatzung c) Festlegung des Tages der Abstimmung gem. § 19 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 der Bürgerentscheidssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2013 ö Beschließend 5pl/16/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

A. Sachverhalt:


Am 18.10.2013 wurde bei der Stadt Aschaffenburg ein Antrag auf Durchführung eines Bürger-entscheids abgegeben, dem einschließlich einiger wenig später nachgereichter Unterstützungs-
listen 522 Unterschriftenlisten, die insgesamt 4.863 Unterschriften enthielten, mit folgendem Text beigefügt waren:
„ …
Deshalb beantragen wir einen Bürgerentscheid mit folgender Fragestellung:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Aschaffenburg ihren Beschluss vom 19.2.2013 zur Billigung des durchgehenden vier- bis sechsspurigen Ausbaus der B26 zwischen Waldfriedhof und Thyssenbrücke zurücknimmt und alle politischen und rechtlichen Maßnahmen ergreift, um einen vier- bis sechsspurigen Ausbau der B26 zu verhindern.“
…“

B. Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

Ein Bürgerbegehren ist grundsätzlich für zulässig zu erklären, wenn es eine mit Ja oder Nein zu entscheidende Fragestellung und eine Begründung enthält sowie bis zu drei Personen benennt, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten (Art. 18a Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO); formelle Rechtmäßigkeit). Darüber hinaus ist es erforderlich, dass Entscheidungsgegenstand eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises ist (Art. 18a Abs. 2 GO) und kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt (Art. 18a Abs. 3 GO); inhaltliche Rechtmäßigkeit). Schließlich müssen bei einer Stadt mit der Einwohnerzahl Aschaffenburgs mindestens 6 % der Gemeindebürger das Bürgerbegehren unterschrieben haben (Art. 18a Abs.6 GO).

I.        Formelle Rechtmäßigkeit

Das Bürgerbegehren enthält eine zulässige Fragestellung. Unschädlich ist hierbei, dass die Fragestellung aus zwei Teilen besteht, da diese eindeutig in einem sachlichen Zusammenhang (Ausbau der B26) stehen.

Die gesetzlich vorgesehene Begründung ist vorhanden. Als Vertreter des Bürgerbegehrens werden auf den Unterschriftenlisten drei Vertreter benannt, so dass insgesamt die formelle Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens gegeben ist.

II.        Inhaltliche Rechtmäßigkeit

Die inhaltliche Rechtmäßigkeit hängt entscheidend davon ab, welchen Inhalt die durch den späteren Bürgerentscheid herbeizuführende Entscheidung haben wird. Dies ist notfalls durch Auslegung zu ermitteln. In ständiger Rechtsprechung geht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) davon aus, dass keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen, da bei den Bürgern keine besonderen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse vorausgesetzt werden dürfen.

Der erste Teil des Bürgerbegehrens zielt darauf ab, den Beschluss des Stadtrates vom 19.2.2013 „zurückzunehmen“. Mit diesem Beschluss hatte der Stadtrat im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Planfeststellungsverfahren für die Bundesstraße B 26, Darmstädter Straße, Ausbau der Kontenpunkte „Hafen-West“ und „Hafen-Mitte“ folgende Positionen zur Kenntnis genommen und gebilligt:

Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg im Rahmen ihrer Beteiligung als Trägerin öffentlicher Belange einerseits sowie die Einwendungen als betroffene Grundstückseigentümerin andererseits. Nach der einschlägigen Kommentierung  können beide Teile dieses Beschlusses (Stellungnahme als Trägerin öffentlicher Belange und Einwendungen als betroffene Grundstückseigentümerin) grundsätzlich ein zulässiger Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein. Auch die Rücknahme einer solchen Stellungnahme im Rahmen eines Bürgerbegehrens ist grundsätzlich zulässig. Nach der Rechtsprechung ist die Rückname von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren ebenfalls grundsätzlich möglich (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 30.04.1997, Az.: 7 K 38887/96, welches die Rücknahme von Einwendungen vor endgültigem Abschluss des  Anhörungsverfahrens so wertet, als wenn von Anfang an keine Einwendungen erhoben worden wären; oder Bundesgerichtshof, Urteil v. 31.01.1975, Az.: V ZR 74/73, das in Randziffer 16 die Rücknahme von Einwendungen als rechtlich zulässig einstuft).

Der zweite Teil der Fragestellung ist dahingehend zu interpretieren, dass alle zulässigen rechtlichen Maßnahmen gegen den Ausbau der B26 ausgeschöpft werden sollen und zulässige Klagen dagegen erhoben werden sollen (vgl. hierzu auch BayVGH, Urteil vom 16.3. 2001, 4 B 99.318). Durch die geforderte Rücknahme des Beschlusses vom 19.2.2013 ist die Stadt Aschaffenburg jedoch von der Möglichkeit der Abgabe weiterer Stellungnahmen oder von der Geltendmachung neuer Einwendun-gen aufgrund des Verfahrensstandes ausgeschlossen, denn der Erörterungstermin wurde bereits am 21.10.2013 durchgeführt. Auch im Rahmen etwaiger Klageverfahren wäre die Stadt Aschaffenburg hinsichtlich der Geltendmachung ihrer Rechte durch die vom Bürgerbegehren geforderte Rücknahme des Beschlusses vom 19.2.2013 rechtsverbindlich ausgeschlossen. 

Bei einer großzügigen und wohlwollenden Auslegung der Fragestellung sind aber weiterhin formlose rechtliche Maßnahmen wie Petitionen und Beschwerden denkbar. Unter Zugrundelegung dieses äußerst großzügigen Auslegungsmaßstabes gelangt man zu dem Ergebnis, dass das vorliegende Bürgerbegehren inhaltlich zulässig ist.

III.        Zahlen der Eintragungen auf den Unterstützungslisten des Bürgerbegehrens

Nach Art. 18a Abs.6 GO ist ein Bürgerbegehren in Aschaffenburg nur zulässig, wenn es von mindestens 6 % der Gemeindebürger unterschrieben ist. Entscheidend ist, wer zum Zeitpunkt der Einreichung (18.10.2013) Gemeindebürger ist (Art. 18a Abs. 5 GO). Gemeindebürger ist, wer gemeindewahlberechtigt ist. Am Stichtag 18.10.2013 waren dies nach Feststellung der Meldebehörde
52.280 Personen, womit das Quorum von 6 % bei 3.137 Personen liegt. Von den auf 522 Listen insgesamt eingereichten 4.863 Eintragungen konnten nach umfassender und akribischer Prüfung durch das Bürgerservicebüro 3.580 Eintragungen als gültig geleistet anerkannt werden, während
1.283 Eintragungen aus den verschiedensten Gründen (Unterschrift fehlt, Eintragung unlesbar oder
offensichtlich unzutreffend, Unterzeichner hat nicht das 18. Lebensjahr vollendet, keine deutsche oder
EU-Staatsangehörigkeit, wohnt nicht in Aschaffenburg etc.) ungültig sind. Hinsichtlich des Quorums erfüllt das Bürgerbegehren also die Zulässigkeitsvoraussetzung.

C. Entscheidungsnotwendigkeiten

Der Stadtrat muss im Zusammenhang mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gemäß der
Bürgerentscheidssatzung der Stadt Aschaffenburg folgende Entscheidungen treffen:

§ 7 Abs. 1 der Satzung:                           Feststellung der gültigen und ungültigen Eintragungen
                                                                     und Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

§ 11 :                                                Bestellung des stellvertretenden Abstimmungsleiters

§19 Abs.1:                                        Festsetzung des Abstimmungstages

§ 25 Abs.3 :                                        Darlegung der Auffassung des Stadtrates zum
Bürgerbegehren (Beschlussfassung erfolgt im
Zusammenhang mit dem Stadtratsbegehren)

.Beschluss:

1. Der Text des Bürgerbegehrens „Keine Stadtautobahn am Schönbusch!“ wird entsprechend dem Wortlaut der eingereichten Unterschriftenlisten wie folgt festgelegt:

„Sind Sie dafür, dass die Stadt Aschaffenburg ihren Beschluss vom 19.02.2013 zur Billigung des durchgehenden vier- bis sechsspurigen Ausbaus der B 26 zwischen Waldfriedhof und Thyssen-brücke zurücknimmt und alle politischen und rechtlichen Maßnahmen ergreift, um einen vier- bis sechsspurigen Ausbau der B 26 zu verhindern?“

2. Für das Bürgerbegehren liegen vor:

gültige Eintragungen:                                        3.588

ungültige Eintragungen:                                1.285

erforderliche Mindestanzahl gültiger Eintragungen:        3.137

3. Das Bürgerbegehren ist zulässig.

4. Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, den 02.02.2014,  statt.

5. Zum stellvertretenden Abstimmungsleiter wird Herr Stadtdirektor XXX bestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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6. / pl/16/6/13. PL/16/6/13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2013 ö Beschließend 6pl/16/6/13

.Beschluss: 1

Die Stadträte xxx und Johannes Büttner beantragen eine namentliche Abstimmung bei Tagesordnungspunkt Nr. 6.

Dem Antrag auf namentliche Abstimmung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10, Dagegen: 28

Abstimmungsbemerkung:
Damit ist der Antrag auf namentliche Abstimmung gem. § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates abgelehnt.

.Beschluss: 2

Der Antrag der KI vom 18.11.2013 (Anlage 5) wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / pl/16/7/13. Beschluss zur Durchführung eines Ratsbegehrens "Für eine leistungsfähige sichere Hafenerschließung - Arbeitsplätze erhalten und schaffen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2013 ö Beschließend 7pl/16/7/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat nach § 8 Abs. 1 Bürgerentscheidssatzung die Möglichkeit, unabhängig von einem Bürgerbegehren die Durchführung eines Ratsbegehrens zu beschließen. Der vorgeschlagene Inhalt ist als Grundsatzbeschluss ähnlich wie beim Bürgerbegehren zu werten und damit wie dort als zulässig anzusehen.

Die Beschlussfassung über eine Stichfrage ist bei gleichen Abstimmungstagen und einander widersprechenden Zielsetzungen von Bürgerbegehren zwingend.

Nach § 25 Abs. 2 Bürgerentscheidssatzung muss der Stadtrat seine Auffassung zum Ratsbegehren darlegen.

Erläuterung des Stadtratsbegehrens:

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg informiert über den Bürgerentscheid "Für eine leistungsfähige und sichere Hafenerschließung – Arbeitsplätze erhalten und schaffen".

Nach der Auflassung des Kohlekraftwerks im Bayernhafen Ende der 1990iger Jahre hat der Bayernhafen eine sehr positive Entwicklung genommen! Aus einer "trägen Lagerfläche" ist ein dynamischer Betriebsstandort geworden mit über 2000 Arbeitsplätzen sowie einer Vielzahl von Zukunftsbranchen mit innovativen Produkten. Eine große Zahl der Betriebe hat außerdem starke Verflechtungen mit zentralen Arbeitgebern am Bayer. Untermain, z. B. den Maschinenbau oder der Papierproduktion. Diese Entwicklung gilt es zu fördern, denn sie sichert auf Dauer die Arbeitsplätze in Aschaffenburg!

Nach wie vor belegt der Bayernhafen einen der vordersten Spitzenplätze unter den Häfen am Main. Dies ist nur möglich, weil neben der Wasserstraße auch Schiene und Straße eine hohe Bedeutung haben. Dies zu erhalten ist lebensnotwendig für den Hafen. Erhaltungs- und Ausbauinvestitionen für alle Verkehrsträger, auch die Straße sind daher unabdingbar. Der Schwerverkehr vom und zum Hafen leistet nämlich die Feinverteilung der Güter, die im Hafen umgeschlagen und neu zusammengestellt werden. Dazu braucht es den Ausbau der B 26 in Richtung B 469 und weiter zur Autobahn A 3.

Der Stadtteil Nilkheim hat sich in den letzten 10 Jahren zu einem der attraktivsten Wohnstandorte in Aschaffenburg entwickelt. Dazu passt allerdings nicht der stetig wachsende Durchgangsverkehr auf der Großostheimer Straße. Hier gilt es für Entlastung zu sorgen und dies lässt sich nur durch einen Ausbau der Darmstädter Straße zwischen Waldfriedhof und der Hafenbahnbrücke erreichen. Die Wohnqualität in Nilkheim zu erhalten und zu steigern, verlangt daher den Ausbau der Darmstädter Straße zwischen Waldfriedhof und der Hafenbahnbrücke, um Durchgangs- und Zugangsverkehr zum Hafen zügig und verkehrssicher abwickeln zu können.

Der Park Schönbusch hat unsere besondere Aufmerksamkeit verdient.
Viele Menschen aus dem ganzen Rhein-Main-Raum besuchen diesen bedeutenden Landschaftspark als Naherholungsgebiet. Die Attraktivität des Parks darf aber durch den Ausbau der B 26 zwischen Waldfriedhof und der Hafenbahnbrücke nicht beeinträchtigt werden. Daher rückt der Ausbau der Straße vom Park ab.
Entlang des Parks sind geeignete Schutzmaßnahmen für die Tiere am Parkrand und die Menschen im Park notwendig. Diesen Schutz gilt es mit Lärmschutzmaßnahmen zu kombinieren.

Das Aschaffenburger Stadtbild ist geprägt von viel Grün und von großzügigen Blickachsen auf die zentralen Punkte der Stadt. Die Stadtzufahrt von Westen über die Darmstädter Straße gehört dazu. Jeder Straßenausbau muss sich dem Ziel der Erhaltung dieses historischen Erbes unterwerfen. Ein Ausbau der Darmstädter Straße zwischen Waldfriedhof und der Hafenbahnbrücke verlangt daher auch die vollständige Wiederherstellung der historischen Pappelallee.

Die Darmstädter Straße ist nicht nur die Zufahrtsstraße zum Hafen, sie erschließt auch den Waldfriedhof und führt die Menschen zum Schönbusch. Deshalb brauchen wir am Waldfriedhof weitere gut organisierte sowie bequem und sicher zu erreichende Parkplätze.
Die Menschen, die mit dem Bus oder dem Fahrrad den Schönbusch besuchen wollen, brauchen verkehrssichere und komfortable Zugänge zum Park. Mit dem Ausbau der Darmstädter Straße zwischen Waldfriedhof und der Hafenbahnbrücke ist dies optimal zu erreichen.


Der Stadtrat spricht sich deshalb für das Ratsbegehren "Für eine leistungsfähige sichere Hafenerschließung - Arbeitsplätze erhalten und schaffen" und gegen das eingereichte Bürgerbegehren „Keine Stadtautobahn am Schönbusch!“ aus

.Beschluss:

1.        Der Stadtrat beschließt gemäß § 8 Abs. 1 der Bürgerentscheidssatzung die Durchführung des Ratsbegehrens "Für eine leistungsfähige sichere Hafenerschließung - Arbeitsplätze erhalten und schaffen" mit folgender Fragestellung:

Sind Sie dafür, dass die Stadt alle ihre rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausschöpft, damit im Stadtgebiet von Aschaffenburg die Darmstädter Straße (B 26) zwischen Waldfriedhof und der Hafenbahnbrücke ausgebaut wird, um damit
      - die Attraktivität und die Erreichbarkeit des Hafens zu sichern und die mehr als 2.000 Arbeitsplätze zu erhalten,
      - den LKW-Verkehr nach Westen über die Bundesstraße B 469 zur Autobahn A 3 zu leiten,
      - die Wohngebiete entlang der Großostheimer Straße vom Durchgangsverkehr zu entlasten,
      - die beiden Hafenzufahrten am Waldfriedhof und an der Schönbuschzufahrt, insbesondere für den LKW-Verkehr leistungsfähiger und verkehrssicherer zu machen,
      - im Naherholungsgebiet Schönbusch für Natur- und Lärmschutz zu sorgen,
      - zu ermöglichen, dass die denkmalgeschützte Pappelallee an der Darmstädter Straße wieder vollständig angelegt werden kann,
      - eine barrierefreie und ampelgesicherte Bushaltestelle zu schaffen,
      - zusätzliche Parkplätze am Waldfriedhof einzurichten?

2.        Der Bürgerentscheid über das Ratsbegehren findet am Sonntag, den 02.02.2014 statt.

3.        Der Stadtrat beschließt gemäß § 8 Abs. 2 der Bürgerentscheidssatzung folgende Stichfrage:

„Werden die beim Bürgerentscheid 1 „Für eine leistungsfähige sichere Hafenerschließung - Arbeitsplätze erhalten und schaffen“ und beim Bürgerentscheid 2 „Keine Stadtautobahn am Schönbusch!“ zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet:
Welche Entscheidung soll dann gelten?
Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren)                        Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren)
„Für eine leistungsfähige sichere                        „Keine Stadtautobahn am Schönbusch!“
      Hafenerschließung – Arbeitsplätze
      erhalten und schaffen“

4.        Die Auffassung des Stadtrates zum Rats- und Bürgerbegehren, über die gemäß § 25 Abs. 3 der Bürgerentscheidssatzung die Stimmberechtigten zu unterrichten sind, lautet wie in der Begründung festgelegt.
Den Vertretern des Bürgerbegehrens wird die Möglichkeit eingeräumt, ihre Auffassung zum Bürgerbegehren im Rahmen der Abstimmungsbenachrichtigung in gleichem Umfang darzustellen.

5.        Zum stellvertretenden Abstimmungsleiter wird Herr Stadtdirektor XXX bestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 8

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8. / pl/16/8/13. Änderung der Satzung des Seniorenbeirats; - Antrag der UBV vom 04.07.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2013 ö Beschließend 8pl/16/8/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bisher war es nur dem Seniorenbeirat als gesamtem Gremium vorbehalten, Anträge zu stellen und Empfehlungen abzugeben. Der Seniorenbeirat berät den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Stadtverwaltung in grundsätzlichen Angelegenheiten älterer Mitbürger.

§ 2 Abs. 2 der Seniorenbeiratssatzung vom 01.10.2010 lautet:

„Anträge und Empfehlungen des Seniorenbeirates sollen von den zuständigen Gremien der Stadt in angemessener Frist behandelt werden.“

Zukünftig soll auf Antrag der UBV vom 04.07.2013 auch jedem Mitglied des Stadtrates ein Antragsrecht eingeräumt werden, da ansonsten eine Beschneidung der Tätigkeit der Stadträtinnen und Stadträte vorliege.

§ 2 Abs. 2 der Seniorenbeiratssatzung wird wie folgt geändert:

„Anträge und Empfehlungen des Seniorenbeirates sowie Anträge von Mitgliedern des Stadtrates sollen von den zuständigen Gremien der Stadt in angemessener Frist behandelt werden.“

Um Zustimmung zur beigefügten Änderungssatzung wird gebeten.

.Beschluss:

1. Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 04.07.2013 (Anlage 6) wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Stadträtinnen und Stadträte erhalten zukünftig nun auch ein Antragsrecht im Seniorenbeirat. Die als Anlage 7 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat – Seniorenbeiratssatzung (SBS) wird erlassen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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9. / pl/16/9/13. Fortführung des Projektes AmigA - Netzwerk Arbeitsmarktintegration für Alleinerziehende

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2013 ö Beschließend 9pl/16/9/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

AmigA richtet sich an alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte des Jobcenters Stadt Aschaffenburg und der Arbeitsagentur Aschaffenburg mit dem Ziel, die Integrationschancen dieser Zielgruppe im ersten Arbeitsmarkt nachhaltig zu erhöhen. Das Jobcenter verfügt über 28 Teilnehmerplätze, die Arbeitsagentur über 2. Die Projektauslastung lag in der Spitze bei 97 %.
Maßnahmenträger ist die Gesellschaft zur beruflichen Förderung Aschaffenburg mbH (GbF) ansässig im Hasenhägweg 65, Aschaffenburg.

Mit Beschluss vom 17.12.2012 war das Projekt bis 31.12.2013 verlängert worden mit der Option einer einmaligen Verlängerung für ein weiteres Jahr, soweit ein entsprechender Bedarf fortbesteht. Dieser Bedarf wird gesehen, auf den ausführlichen Zwischenbericht der GbF vom 06.08.2013, der in der Anlage beigefügt ist, wird verwiesen. Die Kosten für die Stadt Aschaffenburg werden auch für das Jahr 2014 49.901,00 EUR betragen.

Es wird daher vorgeschlagen, der vorgesehenen Option zuzustimmen und das Projekt bis zum 31.12.2014 fortzuführen.

.Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der Fortführung des Projektes auf der Grundlage des Angebotes der Gesellschaft zur beruflichen Förderung Aschaffenburg mbH vom 22.11.2012 für ein weiteres Jahr bis 31.12.2014 zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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10. / pl/16/10/13. Zuschüsse an Sozialstationen als freiwillige Leistung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2013 ö Beschließend 10pl/16/10/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 wurde die Ausweitung des Empfängerkreises dieser
freiwilligen Leistung beschlossen. Neben den Sozialstationen der Freien Wohlfahrtspflege sollen
auch die privaten ambulanten Pflegedienste diesen Zuschuss erhalten, soweit sie ihren
Geschäftssitz in der Stadt Aschaffenburg haben. An der grundlegenden Prüfung der
Zuschusshöhe wird auch nach dem Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 festgehalten.
Grundlage sind die Bewilligungsbescheide für die Gewährung des nach §§ 74 ff AGSG geltenden
gesetzlichen Regelungen und der hierzu erlassenen Richtlinien der Stadt Aschaffenburg.
Bei der Gewährung der gesetzlichen Förderung nach Art. 74 AGSG ist Verteilungsmaßstab die
Anzahl der Vollzeitkräfte, die für Pflegeleistungen in Aschaffenburg von dem einzelnen ambulanten
Pflegedienst eingesetzt werden.
Rein informativ wird mitgeteilt, dass der Gesamtbetrag von 50.000 € um den Förderbetrag für die
Förderung der Familienpflege in Höhe von 4.528 € gemindert wurde, wodurch sich ein Betrag für
die Freiwillige Leistung für die ambulanten Pflegedienste in Höhe von 45.472 € als
Verteilungsmasse für 2013 ergibt.

.Beschluss:

Die Zahlung der freiwilligen Zuschüsse erfolgt an folgende ambulante Pflegedienste, die in Aschaffenburg ihren Geschäftssitz haben:

Sozialstation
Zuschuss
in €
Alten- u. Krankenpflege zu Hause I. Otto
3.436,13

Arbeiter-Samariter-Bund
3.880,91

Aschaffenburger Pflegedienst A. Kurz
2.843,09

BRK - Sozialstation
2.546,57

Caritas-Sozialstation
25.709,91

Lebenshilfe
7.055,40
Summe
45.472,00


Der Ausweitung des Empfängerkreises liegt der Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012
zugrunde.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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11. / pl/16/11/13. Wohnungsbau in Aschaffenburg; - Bericht der Verwaltung - Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 10.06.2013 zum Antrag vom 15.06.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.11.2013 ö Beschließend 11pl/16/11/13

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 10 d. ö. S.

"Wohnungsbau in Aschaffenburg;
- Bericht der Verwaltung
- Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 10.06.2013 zum Antrag vom 15.06.2012" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 17:03 Uhr