Datum: 02.12.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/17/1/13. PL/17/1/13
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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02.12.2013
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ö
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Beschließend
|
1 | pl/17/1/13 |
.Beschluss:
Der mündliche Sachvortrag zur Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.11.2013 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pl/17/2/13. Förderung von Kinderkrippen nach dem Investitionsprogramm;
"Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2014";
Umbau des ehemaligen Schwesternheimsheims, Bessenbacher Weg 30, in eine eingruppige Kinderkrippe durch die Kath. Kirchenstiftung St. Pius in Aschaffenburg – Beteiligung der Stadt an den Baukosten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
02.12.2013
|
ö
|
Beschließend
|
2 | pl/17/2/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kath. Kirchenstiftung St. Pius als Eigentümerin und Bauherrin beabsichtigt, das an den bestehenden Kindergarten angebaute Gebäude (ehemaliges Schwesternheim) energetisch zu sanieren und im Erdgeschoss eine Krippengruppe mit 12 neuen Plätzen zu schaffen. Die Krippe wird räumlich und organisatorisch mit dem Kindergarten verbunden. Die Bedarfsnotwendigkeit der neuen Plätze wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 01.07.2013 bereits festgestellt.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme sind vom beauftragten Architekten auf ca. 569.700 € geschätzt. Hiervon entfallen ca. 321.500 € auf die Kinderkrippe incl. eines Anteils von 25 % der Kosten für die energetische Sanierung entsprechend Nutzflächenanteil. Die auf die Krippe entfallenden Umbaukosten sind der Regierung von Unterfranken zufolge nicht in voller Höhe förderfähig; es wird mit einem Abschlag von vorläufig 20% kalkuliert. Hierdurch errechnet sich bei zuwendungsfähigen Umbaukosten in Höhe von vorläufig 244.300 € und einem Fördersatz von 69,4 % eine staatliche Zuwendungen aus dem Krippenbauprogramm in Höhe von vorläufig ca. 169.500 € zuzüglich 15.000 € Ausstattungspauschale.
Die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten tragen die Kirchenstiftung und die Stadt Aschaffenburg je zur Hälfte, dass sind vorläufig ca. je 68.500 €. Die endgültige Höhe des städtischen Anteils und des Eigenanteils der Kirchenstiftung richtet sich zunächst nach dem Förderbescheid sowie nach tatsächlichem Kostenanfall gemäß Schlussbescheid der Regierung von Unterfranken im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises nach Abschluss der Baumaßnahme.
Der städtische Zuschuss für die Krippenplätze wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass die Maßnahme durch die Regierung von Unterfranken als förderfähig nach der Richtlinie „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 -2013“ anerkannt wird und die Stadt Aschaffenburg dadurch zu ihrem Kostenanteil staatliche Fördermittel erhält. Die Maßnahme wurde mit der Regierung von Unterfranken insbesondere planerisch vorbesprochen; sie ist dem Grunde nach förderfähig durch das Krippenprogramm.
Ein entsprechender Förderantrag wird in den nächsten Tagen bei der Regierung von Unterfranken eingereicht. Die Mittel werden im Vermögenshaushalt 2014 (UA 4648) bereitgestellt.
Es wird um Zustimmung gebeten.
.Beschluss:
Unter der Voraussetzung und im Rahmen der Förderfähigkeit der Maßnahme nach der Richtlinie „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ leistet die Stadt Aschaffenburg zu den anteiligen Umbaukosten des Anwesens in eine eingruppige Kinderkrippe durch die Kath. Kirchenstiftung St. Pius in Aschaffenburg einen Investitionskostenzuschuss in Höhe der Hälfte der nicht durch staatliche Fördermittel gedeckten Kosten, das sind vorläufig ca. 68.500,-- € (Eigenan-
teil ohne weiterzureichende staatl. Fördermittel).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0
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3. / pl/17/3/13. Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg;
Wirtschaftsplan 2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
|
3. Sitzung des Stadthallensenates
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19.11.2013
|
ö
|
Vorberatend
|
2 | shs/3/2/13 |
Stadtrat (Plenum)
|
17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
02.12.2013
|
ö
|
Beschließend
|
3 | pl/17/3/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Eigenbetrieb Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg hat gemäß
§ 13 EBV den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 bestehend aus Erfolgsplan und Vermögensplan aufgestellt. Dieser wurde gemäß § 9, Absatz 1, der Betriebssatzung mit der Kämmerei der Stadt Aschaffenburg abgestimmt.
Dem Stadthallensenat wird der Wirtschaftsplan 2014 zur Beschlussvorlage vorgelegt.
Anlage
Wirtschaftsplan 2014
.Beschluss:
1. Der Stadthallensenat stellt den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe
der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2014 (Anlage 2) fest:
2. Plan Kongressbetrieb
Erfolgsplan € Vermögensplan €
Erlöse/Erträge € 827.230,- Deckungsmittel aus
Abschreibungen € 49.600,-
Aufwendungen € 1.085.720,- Ausgaben € 49.600,-
Verlust € 258.490,- € 0,-
3. Plan Touristikbetrieb
Erfolgsplan € Vermögensplan €
Erlöse/Erträge € 129.750,- Deckungsmittel aus
Abschreibungen € 7.650,-
Aufwendungen € 785.485,- Ausgaben € 7.650,-
Verlust € 655.735,- € 0,-
4. Plan Veranstaltungs-Service
Erfolgsplan € Vermögensplan €
Erlöse/Erträge € 422.020,- Deckungsmittel aus
Abschr., € 14.650,-
Aufwendungen € 600.420,- Ausgaben € 14.650,-
Verlust € 178.400,- € 0,-
5. Gesamtplan
Erfolgsplan € Vermögensplan €
Erlöse/Erträge € 1.379.000,- Deckungsmittel aus
Abschreibungen € 147.400,-
Aufwendungen € 2.471.625,- Ausgaben € 147.400,-
Verlust € 1.092.625,- € 0,-
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0
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4. / pl/17/4/13. Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg;
Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2013 nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 Betriebssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
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|
|
|
| |
Stadtrat (Plenum)
|
17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
02.12.2013
|
ö
|
Beschließend
|
4 | pl/17/4/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kongress- und Touristikbetriebe haben im Wirtschaftsjahr 2013 diverse Angebote für die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 eingeholt. Auf Grund ihres günstigsten Angebotes empfehlen wir die Firma Schüllermann und Partner AG, Dreieich zu beauftragen.
.Beschluss:
Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2013 der Kongress- und Touristikbetriebe der
Stadt Aschaffenburg wird die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschafts- und Steuer-
beratungsgesellschaft, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich, gemäß § 6 Abs. 1
Nr. 7
der Betriebssatzung bestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0
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5. / pl/17/5/13. Straßenbaulast der Bundesstraßen in Aschaffenburg;
- Ablehnung der Übernahme
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
02.12.2013
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pl/17/5/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 13.08.2013 hat die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern die Auswirkungen des Zensus 2011 auf die Straßenbaulast der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen in Bayern mitgeteilt.
Für die Stadt Aschaffenburg bedeutet dies, dass sie gemäß § 5 Abs. 2a Satz 2 FStrG verlangen kann, dass sie ab 01.01.2014 Straßenbaulastträger für ihre Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen wird.
Eine Übernahme der Baulast bedingt nach Ansicht der Stadtverwaltung allerdings keine nennens-werten Vorteile. Vielmehr würde durch diesen Akt die jährliche Unterhaltspauschale des Bundes wegfallen, ein wirtschaftlicher Nutzen ist somit nicht erkennbar. Darüber hinaus böte sich auch bei Übernahme der Straßenbaulast aufgrund der Klassifizierung der Ortsdurchfahrten nur ein geringer gestalterischer Spielraum.
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat die von der Regierung angebotene Übernahme der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen nach § 5 Abs. 2a Satz 2 FStrG abzulehnen.
.Beschluss:
Der Stadtrat lehnt die angebotene Übernahme der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen nach § 5 Abs. 2a Satz 2 Fernstraßengesetz (FStrG) ab.
Die Stadt Aschaffenburg übernimmt die Straßenbaulast nicht.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 6
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6. / pl/17/6/13. Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.09.2013 wegen "Bankkonten für Asylbewerber bei der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 19.09.2013
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
02.12.2013
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pl/17/6/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
(vgl. Anlage)
.Beschluss:
Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.09.2013 wegen „Bankkonten für Asylbewerber bei der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau“ und die Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg vom 19.09.2013 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. / pl/17/7/13. Bericht zum Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) und Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 18.11.2013 auf ein neues Wahllokal in Schweinheim in der Marienstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
02.12.2013
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pl/17/7/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bericht der Verwaltung zum Antrag vom 18.11.2013:
Abstimmungsräume werden gem. der nachfolgenden gesetzlichen Kriterien für die einzelnen Stimmbezirke von der Gemeindeverwaltung ausgesucht. Soweit möglich, stellen die Gemeinden Abstimmungsräume in Gemeindegebäuden zur Verfügung.
Die Abstimmungsräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Stimmberechtigten, insbesondere behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die Teilnahme an der Abstimmung möglichst erleichtert wird. Die Gemeinden teilen frühzeitig und in geeigneter Weise mit, ob die Abstimmungsräume barrierefrei sind.
Ein Abstimmungsraum muss von der Lage, von der Größe und der Ausstattung geeignet sein um die Wahlhandlung und Auszählung geordnet und gesetzeskonform durchführen zu können. In Schweinheim stehen dafür in der Pestalozzischule ausreichend geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung.
Auf Grund des Antrages vom 18.11.2013 wurden in der Marienstraße und deren näheren Umgebung in Schweinheim nach geeigneten Räumen für ein Wahllokal gesucht und vor Ort geprüft welche Gebäude in Frage kämen.
1. Pfarrzentrum „Maria Geburt“
Bei der OB Wahl 2012 war bereits ein Wahllokal in den Räumlichkeiten im Pfarrzentrum „Maria Geburt“ eingerichtet. Dieses Gebäude wurde aber abgerissen und wird derzeit erst wieder neu errichtet. Die Fertigstellung wird nicht rechtzeitig zu den anstehenden Wahlen erfolgen. Ein Bezug der Räume im Obergeschoss, die eventuell für ein Wahllokal geeignet sein könnten, ist erst für den Sommer 2014 absehbar.
2. Geschäftsstelle des Heimat- und Geschichtsvereins Aschaffenburg
Die Räumlichkeiten in der Geschäftsstelle des Heimat- und Geschichtsvereins in der Marienstraße 2 wurden am 20.11.2013 besichtigt. Diese Räume sind aber zu klein für ein Wahllokal. Es können darin keinesfalls vier Wahlkabinen, wie in allen anderen Wahllokalen bei jeder Wahl üblich, aufgestellt werden. Gleichzeitig müssen die Personen des Wahlvorstandes und die Wahlurne Platz finden. Dabei muss auch die Wahrung des Wahlgeheimnisses beachtet werden In diesen Räumen ist nur Platz für zwei Wahlkabinen und es wäre dann kein beheizter und trockener „Stauraum“ mehr für wartende Wähler vorhanden. Diese müssten auf der Straße warten und bei nur zwei Wahlkabinen sind lange Wartezeiten absehbar. Insbesondere bei der Stadtratswahl sind sehr große Stimmzettel mit Stapelbildung und Zähllisten auszuwerten. Auch dafür bietet die Geschäftsstelle nicht ausreichend Platz.
3. Gaststätte Ratsstuben
Die derzeit geschlossene Gaststätte „Ratsstuben“ ist nicht barrierefrei und steht auch nach Angaben des Eigentümers nicht als Wahllokal zur Verfügung.
4. Sparkasse und Raiffeisenbank
Die Bankgebäude der Sparkasse und der Raiffeisenbank kommen ebenfalls nicht in Betracht, da beide Gebäude videoüberwacht sind, was die Nutzung als Wahlraum ausschließt. Allein die Möglichkeit einer Wahrnehmung des Abstimmungsverhaltens durch die Überwachungskameras kann eine Einschränkung der Wahlfreiheit begründen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Wähler sich in ihrer freien Wahlent-scheidung (psychologischer Druck, Befangenheit beeinflusst sehen könnten (vgl. Schreiber, Kommentar zum Bundeswahlgesetz, § 33 Rdnr. 3).
5. Ehemalige Schleckerfiliale
Aus der Stadtverwaltung wurde noch die aktuell leer stehende, ehemalige Schleckerfiliale geprüft. Diese befindet sich im Erdgeschoss eines Eckhauses mit jeweils zwei großen Schaufenstern an der Frontseite. Die Schaufenster sind mit Folie verklebt. Insgesamt sind die Spuren der vormaligen Nutzung als Ladenlokal noch sehr sichtbar. Die Räume stehen offensichtlich leer und sind nicht möbliert. Der Aufwand um in dem Ladenlokal einen Abstimmungsraum, der den gewohnten Standards entspricht, einzurichten erscheint daher unverhältnismäßig hoch.
Im übrigem brachte die Suche (Ortstermin am 21.11.2013 durch Wahlamt und einen Arbeitstruppleiter des Gartenamtes, der für die Einrichtung der Wahllokale zuständig ist) nach alternativen Gebäuden keine brauchbaren Ergebnisse. Es befinden sich im gesamten Bereich nur reine Wohnhäuser oder kombinierte Wohn- und Geschäftsgebäude (mit kleinen Läden oder Gaststätten im Erdgeschoss) die als Wahllokale nicht in Betracht kommen.
.Beschluss:
Der Stadtrat nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. / pl/17/8/13. Änderung des Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergruppen während der Wahlzeit;
- Austritt von Herrn Stadtrat Stefan Link aus der GRÜNE-Stadtratsfraktion
- Beitritt zur Wählergruppe der Kommunalen Initiative (KI)
- Neuberechung und Verteilung der Sitze in den Ausschüssen des Stadtrates
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
02.12.2013
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pl/17/8/13 |
.Beschluss:
1. Die Schreiben von Herrn Stadtrat Stefan Link vom 25.11.2013 und vom 26.11.2013 (Anlage 4), mit dem der Austritt aus der GRÜNE-Stadtratsfraktion und der Beitritt zur Kommunalen Initiative erklärt wurde und die E-Mail von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 26.11.2013 sowie die Mitteilung vom 25.11.2013 (Anlage 5), werden zur Kenntnis genommen.
2. Es wird festgestellt, dass sich das Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergruppen aufgrund des Fraktionsaustritts aus der GRÜNE-Stadtratsfraktion und des Beitritts zur Wählergruppe der Kommunalen Initiative von Herrn Stadtrat Stefan Link wie folgt geändert hat:
Fraktion / Wählergruppe
|
Anzahl der Sitze
|
Christlich-Soziale Union (CSU)
|
17
|
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
|
15
|
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE)
|
4
|
Unabhängige Bürger Vertretung (UBV)
|
3
|
Freie Demokratische Partei (FDP)
|
3
|
Kommunale Initiative (KI)
|
2
|
3. Bei der Sitzverteilung in den Ausschüssen wird berücksichtigt, dass die FDP- und UBV-Stadtratsfraktion zu Beginn der Wahlzeit des Stadtrates eine zulässige Ausschussgemeinschaft gem. Art. 33 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 Satz 4 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg (GeschO) für Ausschüsse mit weniger als 16 Sitzen gebildet haben.
4. Die Ausschusssitze in den nach § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg i. V. m. Art. 32, Art. 88 Abs. 2 und Art. 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) gebildeten Ausschüssen werden nach Art. 33 Abs. 1 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 GeschO unter Anwendung des d’Hondtschen Verfahrens (Art. 35 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, GLKrWG) entsprechend dem Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Parteien, Wählergruppen und gebildeten Ausschussgemeinschaften wie folgt verteilt:
4.1 Ausschüsse mit 16 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)
a) Hauptsenat
b) Planungs- und Verkehrssenat
c) Umwelt- und Verwaltungssenat
d) Kultur- und Schulsenat
e) Sportsenat
f) Stadthallensenat
g) Werksenat
CSU
|
7 Ausschusssitze
|
SPD
|
6 Ausschusssitze
|
GRÜNE
|
1 Ausschusssitz
|
|
1 Ausschusssitz
|
FDP
|
1 Ausschusssitz
|
4.2 Ausschuss mit 8 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)
Wirtschaftsförderungsausschuss
CSU
|
4 Ausschusssitze
|
SPD
|
3 Ausschusssitze
|
UBV/FDP
(Ausschussgemeinschaft)
|
1 Ausschusssitz
|
4.3 Ausschuss mit 7 Ausschussmitgliedern einschließlich Vorsitzenden
Rechnungsprüfungsausschuss
CSU
|
3 Ausschusssitze
|
SPD
|
3 Ausschusssitze
|
UBV/FDP
(Ausschussgemeinschaft)
|
1 Ausschusssitz
|
4.4 Es wird festgestellt, dass sich die Sitzverteilung in den Ausschüssen mit sechs, fünf, vier, drei und zwei Mitgliedern (ohne Vorsitzenden) dagegen nicht geändert hat.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
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9. / pl/17/9/13. Bestellung und Abberufung von Stadtratsmitgliedern in die Ausschüsse des Stadtrates aufgrund des Austritts von Herrn Stadtrat Stefan Link aus der GRÜNE-Stadtratsfraktion und Beitritt zur Kommunale Initiative sowie Neuregelung des Vorsitzes im Rechnungsprüfungsausschuss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
02.12.2013
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pl/17/9/13 |
.Beschluss:
1. In die nachstehend genannten Ausschüsse des Stadtrates werden folgende Personen als Ausschussmitglieder bzw. Stellvertreter von Ausschussmitgliedern abberufen bzw. neu bestellt:
Senat
|
Fraktion
|
Mitglied
|
1. Stellvertreter/in
|
2. Stellvertreter/in
|
Hauptsenat
|
neu (CSU)
|
Bernhard Appelmann
|
Werner Elsässer
|
|
|
anstelle von
(GRÜNE)
|
Stefan Wagener
|
Stefan Link
|
Mechthild Schößler
|
|
neu (GRÜNE)
|
Stefan Wagener
|
Rosemarie Ruf
|
Mechthild
Schößler
|
|
|
|
|
|
Planungs- und Verkehrssenat
|
neu (CSU)
|
Hermann Leeb
|
Bernhard Appelmann
|
Günter Dehn
|
|
anstelle von
(GRÜNE)
|
Stefan Wagener
|
Rosemarie Ruf
|
Mechthild Schößler
|
|
neu (GRÜNE)
|
Bettina Eisert
|
Stefan Wagener
|
Rosemarie Ruf
|
|
|
|
|
|
Umwelt- und Verwaltungssenat
|
neu (CSU)
|
Dr. Bernd Pattloch
|
Manfred Christ
|
Horst Kirchner
|
|
anstelle von
(GRÜNE)
|
Stefan Link
|
Bettina Eisert
|
Mechthild Schößler
|
|
neu (GRÜNE)
|
Rosemarie Ruf
|
Mechthild Schössler
|
Bettina Eisert
|
|
|
|
|
|
Kultur- und Schulsenat
|
neu (CSU)
|
Brigitte Gans
|
Peter Schweickard
|
Rainer Kunkel
|
|
anstelle von
(GRÜNE)
|
Stefan Link
|
Bettina Eisert
|
Stefan Wagener
|
|
neu (GRÜNE)
|
Rosemarie Ruf
|
Mechthild Schößler
|
Bettina Eisert
|
|
|
|
|
|
Sportsenat
|
neu (CSU)
|
Dr. Bernd Pattloch
|
Manfred Christ
|
Gabriele Bokr
|
|
anstelle von
(GRÜNE)
|
Rosemarie Ruf
|
Mechthild Schößler
|
Stefan Link
|
|
neu (GRÜNE)
|
Bettina Eisert
|
Rosemarie Ruf
|
Stefan Wagener
|
|
|
|
|
|
Stadthallensenat
|
neu (CSU)
|
Peter Schweickard
|
Manfred Christ
|
Dr. Robert Löwer
|
|
anstelle von
(GRÜNE)
|
Bettina Eisert
|
Rosemarie Ruf
|
Stefan Wagener
|
|
neu
(GRÜNE)
|
Mechthild Schößler
|
Bettina Eisert
|
Rosemarie Ruf
|
|
|
|
|
|
Werksenat
|
neu (CSU)
|
Peter Schweickard
|
Karl-Heinz Burger
|
Gabriele Bokr
|
|
anstelle von
(GRÜNE)
|
Mechthild Schößler
|
Stefan Link
|
Rosemarie Ruf
|
|
neu (GRÜNE)
|
Stefan Wagener
|
Mechthild Schößler
|
Rosemarie Ruf
|
|
|
|
|
|
Wirtschaftsför-derungsausschuss
|
neu (CSU)
|
Josef Taudte
|
Brigitte Gans
|
Hermann Leeb
|
|
anstelle von
(GRÜNE)
|
Stefan Wagener
|
Mechthild Schößler
|
Rosemarie Ruf
|
Gleichzeitig wird Frau Stadträtin Brigitte Gans anstelle von Herrn Stadtrat Josef Taudte als 1. Stellvertreterin des Mitglieds Rainer Kunkel in den Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt Aschaffenburg mit sofortiger Wirkung bestellt.
2. In den Rechnungsprüfungsausschuss werden mit sofortiger Wirkung folgende Personen als Ausschussmitglieder bzw. Stellvertreter von Ausschussmitgliedern neu bestellt bzw. abberufen:
Fraktion
|
Mitglied
|
1. Stellvertreter/in
|
2. Stellvertreter/in
|
neu (SPD)
|
Martina Fehlner
|
Herbert Kaup
|
Karl-Heinz Stegmann
|
anstelle von
(GRÜNE)
|
Mechthild Schößler
|
Rosemarie Ruf
|
Stefan Link
|
3. Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Aschaffenburg wird nach Art. 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) das Ausschussmitglied
Manfred Christ mit sofortiger Wirkung bis zum 30.04.2014 anstelle von Frau Stadträtin Mechthild Schößler (GRÜNE) bestimmt. Als stellvertretende Vorsitzende des Rechnungsprüfungs-ausschusses der Stadt Aschaffenburg wird nach Art. 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) das Ausschussmitglied Karin Pranghofer mit sofortiger Wirkung bis zum 30.04.2014 anstelle von Herrn Stadtrat Manfred Christ (CSU) bestimmt.
4. Die Bestellung der übrigen Stadtratsmitglieder als Mitglieder oder Stellvertreter in den Ausschüssen mit sechs, vier und zwei Mitgliedern (ohne Vorsitzenden) bleibt unverändert.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
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10. / pl/17/10/13. Bestellung und Abberufung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern folgender Gremien:
- Verbandsversammlung Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau
- Verbandsversammlung Krankenhauszweckverband Aschaffenburg
- Aufsichtsrat der Stadtbau Aschaffenburg GmbH
- Aufsichtsrat der Am Rosensee Stadtentwicklungs GmbH
- Aufsichtsrat der AVG, SVG und ABE
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
02.12.2013
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pl/17/10/13 |
.Beschluss:
1. Als Verbandsräte/innen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau und als deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Klaus Herzog, der kraft seines Amtes als Verbandsvorsitzender oder stellvertretender Verbandsvorsitzender Mitglied der Verbandsversammlung ist, entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen neu bestellt bzw. abberufen:
Fraktion
|
Verbandsrat/-rätin
|
Stellvertreter/in
|
neu
(CSU)
|
Karl-Heinz Burger
|
Brigitte Gans
|
anstelle von
(GRÜNE)
|
Mechthild Schößler
|
Stefan Link
|
2. Als Verbandsräte/innen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Krankenhauszweckverband Aschaffenburg und als deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Klaus Herzog entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen neu bestellt bzw. abberufen:
Fraktion
|
Verbandsrat/-rätin
|
1. Stellvertreter/in
|
2. Stellvertreter/in
|
neu
(CSU)
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Josef Taudte
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Rainer Kunkel
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Brigitte Gans
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anstelle von
(GRÜNE)
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Bettina Eisert
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Rosemarie Ruf
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Stefan Link
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3. Herr Stadtrat Rainer Kunkel wird anstelle von Herrn Stadtrat Josef Taudte als stellvertretender Verbandsrat für den Verbandsrat Dr. Robert Löwer mit sofortiger Wirkung bestellt.
4. Als Mitglied des Aufsichtsrats der Stadtbau GmbH werden außer Oberbürgermeister Klaus Herzog, der als Oberbürgermeister kraft seines Amtes Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrates ist, folgende Personen entsprechend dem Vorschlag der Fraktionen entsandt bzw. abberufen:
Fraktion
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Verbandsrat
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neu
(CSU)
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Peter Schweickard
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anstelle von
(GRÜNE)
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Stefan Link
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5. Als Mitglied des Aufsichtsrats der Am Rosensee Stadtentwicklungs GmbH und deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Klaus Herzog, der als Oberbürgermeister kraft seines Amtes Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrates ist, folgende Personen entsprechend dem Vorschlag der Fraktionen neu entsandt bzw. abberufen:
Fraktion
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Verbandsrat/-rätin
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1. Stellvertreter/in
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neu
(CSU)
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Peter Schweickard
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Jessica Euler
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anstelle von
(GRÜNE)
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Bettina Eisert
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Rosemarie Ruf
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6. Die neuen Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Werksenates werden zugleich als Mitglieder und Stellvertreter in den Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs GmbH (AVG) entsandt.
7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die neuen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Werksenates zugleich auch Mitglieder und stellvertretende
Mitglieder der Aufsichtsräte der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) und der Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH (ABE) aufgrund gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen sind.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
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11. / pl/17/11/13. Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit für Kinderkrippen- und Kindergartenplätze
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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02.12.2013
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ö
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Beschließend
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11 | pl/17/11/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu 1.
Der Kindergarten St. Konrad betreibt seit einigen Jahren eine Kinderkrippe mit 12 Plätzen. Da diese Plätze nicht ausreichen, werden daneben Kinder unter drei Jahren in einer Kleinkindgruppe im Kindergarten betreut. Im Oktober 2013 besuchten insgesamt 27 Kinder unter drei Jahren Kindergarten und Krippe. Pädagogisch und organisatorisch notwendig wäre es, alle Kinder unter drei Jahren in der Kinderkrippe zu betreuen. Die geplanten neuen Krippenplätze sind aus diesen Gründen bedarfsnotwendig.
Da im Stadtteil neue Wohnbebauung geplant ist und sich das Gewerbegebiet in günstiger Entfernung befindet, ist auch künftig mit einer stabilen Nachfrage nach Krippenplätzen zu rechnen.
Zu 2.
Die künftigen Betreiber, Frau Kunkel und Frau Richartz, planen die Einrichtung einer „Integrativen Kinderkrippe“ in der Elisenstraße. Von den insgesamt 20 Krippenplätzen sieht das Konzept 4 Plätze für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder vor. Integrative Plätze für Krippenkinder gibt es in Aschaffenburg bisher noch gar nicht.
Der Krippenstandort liegt im Bahnhofsquartier in dem es bisher noch keine Krippenplätze gibt. Die geplanten Plätze wären ein wichtiges Betreuungsangebot für die Anwohner, für Eltern, die im Quartier arbeiten und evtl. sogar für Eltern, die ihren Arbeitsplatz mit der Bahn oder mit Bussen über den Hauptbahnhof/ROB erreichen.
Aus diesen Gründen sind die geplanten neuen Plätze bedarfsnotwendig.
.Beschluss:
Die Stadt Aschaffenburg erkennt ab dem 01.09.2014
1. 12 weitere Krippenplätze im Kindergarten St. Konrad, Gänsruh, des St. Konrad-Vereins sowie
2. 20 Krippenplätze in der neuen Kinderkrippe Kinderträume, Elisenstraße, Betreiber Frau Kunkel /
Frau Richartz
als bedarfsnotwenig im Sinne des Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
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12. / pl/17/12/13. PL/17/12/13
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
02.12.2013
|
ö
|
Beschließend
|
12 | pl/17/12/13 |
.Beschluss:
Frau Stadträtin xxx bittet um stärke Kontrollen des ruhenden Verkehrs in der Dalbergstraße
, da der Begegnungsverkehr durch Falschparker stark beeinträchtigt sei. Herr Stadtrat Johannes Büttner regt an, über die Verkehrssituation in der Dalbergstraße erneut zu diskutieren. Frau Stadträtin xxx bekräftigt dies und Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog sichert zu, das Thema in der Verwaltung zu besprechen und baldmöglicht zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 17:06 Uhr