Datum: 03.12.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / pvs/11/1/13. Anordnung eines Verkehrsverbots für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t in der Schillerstraße im Abschnitt zwischen den Einmündungen Dyroff- und Glattbacher Straße;
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.05.2013,
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.06.2013,
- Antrag der Kommunalen Initiative vom 17.06.2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.12.2013
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ö
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Beschließend
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1 | pvs/11/1/13 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 1 d. ö. S. "Anordnung eines Verkehrsverbots für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t in der Schillerstraße im Abschnitt zwischen den Einmündungen Dyroff- und Glattbacher Str.;
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.5.2013,
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.6.2013,
- Antrag Kommunalen Initiative vom 17.6.2013" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pvs/11/2/13. SPNr. PVS/11/2/13
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.12.2013
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ö
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Beschließend
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2 | pvs/11/2/13 |
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. / pvs/11/3/13. Beckenbauprogramm;
- Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.12.2013
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ö
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Beschließend
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3 | pvs/11/3/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bei Regenereignissen reicht die hydraulische Leistungsfähigkeit eines Kanalnetzes und die Durchsatzleistung einer Kläranlage nicht aus, sämtliches Regen- und Schmutzwasser (zusammen = Mischwasser) über die Kläranlage und damit gereinigt einem Gewässer zuzuleiten.
Deshalb werden im Kanalnetz Zwischenspeichervolumina (Regenrückhaltebecken) oder kombinierte Speicher- / Entlastungsanlagen für vorbehandeltes Mischwasser (Regenüberlauf-becken, Regenüberläufe) installiert, um zum einen den erforderlichen Kanalquerschnitt wirtschaftlich zu halten und zum anderen den Austrag von Schmutzstoffen in die Gewässer zu begrenzen.
In einem so genannten „Mischwasserbehandlungskonzept“ werden auf Basis des Einzugsgebietes (Einwohner, abflusswirksame Flächen, gewerbliche & industrielle Nutzung, Kapazität Kläranlage) die erforderlichen Mischwasserbehandlungsanlagen dimensioniert und optimiert, so dass zulässige Grenzwerte im Entlastungsverhalten des Kanalnetzes eingehalten sind.
Bei größeren und komplexen Kanalnetzen wie hier in Aschaffenburg wird üblicherweise eine Schmutzfrachtberechnung durchgeführt. Hier wird das Entlastungsverhalten verschiedener Schmutzstoffe für einen Regenzeitraum von einem Jahr modelliert und bilanziert. Untersucht werden der Ist-Zustand und ein Prognose-Zustand mit Erweiterungsgebieten.
Historie
Das bestehende Mischwasserbehandlungskonzept der Stadt Aschaffenburg (2002) ist mit dem sogenannten „vereinfachten Aufteilungsverfahren“ durchgeführt worden (keine detaillierte Modellierung) und beruht maßgeblich auf dem Generellen Entwässerungsplan 1981 (GEP). Es wurde nur der damalige Prognose-Zustand betrachtet (kein Ist-Zustand 2002).
Die Grunddaten des bestehenden Mischwasserbehandlungskonzeptes waren in Vergleich zum aktuellen Bestand (abflusswirksame Flächen) und realistischen Prognosen (Erweiterungs-gebiete) „sehr auf der sicheren Seite“ gewählt. Aktuelle städtebauliche Planungen gehen von deutlich geringerem Umfang an realistischen Erweiterungsflächen aus (vgl. Entwurf zum Flächennutzungsplan, 2012).
Das ursprüngliche Mischwasserbehandlungskonzept mündete in das so genannte „Beckenbau-programm 2002“. Dieses sieht neben dem Rückbau nahezu sämtlicher Regenüberläufe den Neubau von 13 Regenüberlaufbecken vor – Stauraumkanäle waren nicht vorgesehen.
Bislang wurden von diesem Konzept nur zwei Maßnahmen umgesetzt – das Wasserwirtschaftsamt sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf. Zur Legitimation der bestehenden unzureichenden Situation erteilte die Aufsichtsbehörde eine befristete Genehmigung der bestehenden Regenüberläufe bis Ende 2013 (die Aufhebung erfolgt nach Aktualisierung des Beckenbauprogramms).
Schmutzfrachtberechnung
? Entwicklung eines zeitgemäßen Mischwasserbehandlungskonzeptes über UNGER ingenieure (ab 9/2011): Modellierung von Mischwasserentlastungen (Schmutzfrachtberechnung), enge Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt
? Detaillierte Erhebung der Grunddaten
- Abflusswirksame Flächen: GIS-basierte Bestimmung von Haupt- und Nebengebäuden, Straßen, Grünflächen, abflusswirksamen Nebenflächen (Wege, Hof) über Bebauungskategorien und Vor-Ort-Erhebungen (nahezu sämtliche Gewerbe- und Sonderflächen)
- neue einheitliche computergestützte Laser-Vermessung der Entlastungsbauwerke
- Berücksichtigung aller Regenüberläufe – Ziel: Erhaltung / Sanierung der Anlagen für ordnungsgemäßen Betrieb
- Berücksichtigung vorhandener Stauraumkanäle
- Aktuelle Einwohnerdaten, realitätsnaher Einwohnerzuwachs
- Berücksichtigung des realistischen Fremdwasseranfalls
- Regelkonforme Ermittlung zulässiger Grenzwerte für Gesamteinzugsgebiet der Kläranlage (einschließlich Anschlussgemeinden und Hafen)
? Prognosezustand (Zeithorizont ca. 20-25 Jahre):
- Schließen von Baulücken (Baulückenkataster)
- Berücksichtigung bestehender Bebauungspläne (auch Entwürfe)
- Realistische Erweiterungsgebiete (auf Basis Entwurf Flächennutzungsplan, 8/2012)
? Ergebnisse
- Neubau von 3 Regenüberlaufbecken:
1. RÜB Willigisbrücke (mit Sanierung Zuflusssituation, Integration Pumpwerk „Willigisbrücke“)
2. RÜB Wörnerstrasse (mit Integration Pumpwerk „Abwasserschiene Damm“)
3. RÜB Kläranlage (Kanalsanierungsmaßnahmen bewirken eine Fremdwasserreduktion und können sich vor allem am zentralen Beckenstandort volumenreduzierend auswirken)
- Aktivierung von Kanalstauvolumen (Schillerstraße) und Querschnittsvergrößerung am RÜ Brunnengasse
- Umbau / Sanierung von Regenüberläufen (Aufdimensionierung Drossel, Einbau Drosselorgane)
- Aufdimensionierung Abwasserschiene Schweinheim (unterhalb RÜ Weinbergstraße, L=510m)
- Rückbau Notentlastungen
- Pumpwerk „Tränkgasse“: Anhebung & Neu-Zuordnung Pumpenleistung / Steuerung
.Beschluss:
Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Stadtverwaltung zur Kenntnis.+
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / pvs/11/4/13. Bahnparallele Damm, 2. BA;
- Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.12.2013
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ö
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Beschließend
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4 | pvs/11/4/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Sachstand Oktober 2013
Die Firma Bögl wurde von der Stadt Aschaffenburg mit dem LV 220 Neubau SBR Müllerstraße / Rampenstützwände und parallel von der DB AG für den Neubau der EÜ km 42,225 im Juli 2013 beauftragt.
Auftragssummen:
LV 220 Neubau SBR Müllerstraße / Rampenstützwände brutto 3.921.272,58 €
Neubau EÜ km 42,225 netto 3.662.568,62 € brutto 4.358.456,66 €
Die Baumaßnahme LV 232 Kanalbau Schönbergweg, Firma Feickert, wurde Ende Oktober 2013 abgeschlossen (VOB-Abnahme 24.10.13).
Seitens der DB AG erfolgte die Baufeldfreimachung im Bereich der SBR Müllerstraße und Bahnquerung km 42,225. Im Einzelnen wurden die Oberleitungsmaste versetzt und die Kabeltrassen komplett aus dem städt. Baufeld verlegt.
Bauablauf von 10/2013 bis 12/2013
Derzeit finden nachfolgende bauvorbereitende Maßnahmen statt:
1. Erstellung der Ausführungsplanungen für Bauwerke und Baubehelfe mit Durchführung der Prüfläufe Prüfingenieure, DB, BVB, Stadt Aschaffenburg usw.
2. Vermessungsarbeiten im Gleisbereich
3. Kampfmittelsondierungen im Gleisbereich
(Zeiträume: 09.11. – 13.11.13, Sa – Mi, 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr)
4. Herstellung von Bewegungsflächen im Gleisbereich
(Zeiträume: 16.11. – 20.11.13, Sa – Mi, 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr)
5. Verbauarbeiten Bereich Müllerstraße
(vsl. am 03.12.13, 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr)
Bauablauf von 01/2014 bis 12/2014
LV 220 Neubau SBR Müllerstraße / Rampenstützwände
Baustelleneinrichtung ab 07.01.2014
Gleisbauarbeiten und Teilabbruch EÜ km 42,530
(Zeitraum: 18.02. bis 31.03.14, Abbruch Überbau vsl. 26./27.02.14)
Vollsperrung Müllerstraße vsl. vom 18.02.2014 bis 31.07.2014 / 30.08.2014
Vsl. ab 01.08.2014 Öffnung für Fußgänger / Radfahrer (Führung über Baufeld)
Vsl. ab 01.09.2014 Öffnung für Kfz-Verkehr
Halbseitige Sperrung Schönbergweg / Ottostraße vsl. vom 18.02.2014 bis 07.11.2014
Sperrung Kreuzung Müllerstraße / Ottostraße vsl. vom 01.10.2014 bis 31.10.2014 für Straßenbauarbeiten zur Wiederherstellung des Kreuzungsbereiches.
Bauarbeiten außerhalb vom Gleisbereich werden überwiegend wochentags in Tagschichten durchgeführt. Beim Abbruch der Brückenwiderlager (Zeitraum: vsl. 26.03.14 bis 11.04.14) ist infolge der erf. Stemmarbeiten mit erhöhtem Baulärm zu rechnen.
Vsl. Bauende 11/2014 (Bauende nach Bauvertrag 19.12.2014)
Neubau EÜ km 42,225 (Bahnquerung)
Baustelleneinrichtung ab 07.01.2014
Herstellung Block 1 (Nordseite, Gl. 505, 504, 503)
Verbauarbeiten
Zeiträume Sperrpausen: 25.01 - 26.01.14
31.01 - 03.02.14
08.02 - 13.02.14
Einbau von 3 Hilfsbrücken
Zeiträume Sperrpausen: 14.02. - 19.02.14
Herstellung Block 1 erfolgt unter den 3 Hilfsbrücken.
Ausbau von 3 Hilfsbrücken (Fertigstellung Block 1, Nordseite)
Zeiträume Sperrpausen: 25.07. - 28.07.14
Aus bahnbetrieblichen Gründen müssen die Bauarbeiten in den Sperrpausen überwiegend nachts und am Wochenende durchgeführt werden.
Herstellung Block 2 (Südseite, Gl. 502, W 325, 496/497)
Verbauarbeiten
Zeiträume: 03.02. - 02.04.14
Herstellung Block 2 in Seitenlage 03.04. - 15.08.14
Vollsperrung Gl. 502, W 325, 496/497 vsl. vom 18.08.2014 bis 05.09.2014
Einschub Block 2 erfolgt vsl. am 29.08.2014
Vsl. Bauende 11/2014 (Bauende nach Bauvertrag 19.12.2014)
Ausblick von 01/2015 bis Eröffnung 2017
LV 240 Neubau Fußgängerüberführung (Hanauer Straße) vsl. 02/2015 - 10/2015
LV 260 Stützwände / Lärmschutzwände vsl. 04/2015 - 01/2016
(einschl. Profilierung zus. Lärmschutzwall Bereich
Fam. Karpf / Krebs vsl. ab 09/2015)
LV 250 Straßenbau (Nordseite) vsl. 02/2016 - 11/2016
LV 255 Straßenbau (Südseite) vsl. 01/2016 - 05/2017
LV 275 Bepflanzung vsl. 11/2016 - 03/2017
Verkehrsfreigabe 05/2017
Kostensituation
1. Gesamtkosten nach Kostenberechnung
Das Vorhaben ist gemäß Kostenberechnung aus dem Jahre 2010 mit Gesamtkosten in Höhe von 25.153.000 EUR veranschlagt (Kostenstand 2010).
2. Förderung
Die Maßnahme wird nach BayGVFG mit 48% der zuwendungsfähigen Kosten (21.153.000 EUR) gefördert (Zuwendungsbescheid vom 07.04.2011).
3. Kostenerhöhung DB
Die DB Netz hat Kostensteigerungen in Höhe von ca. 3.200.000 EUR mitgeteilt, dem die Stadt mit Beschluss vom 17.12.2012 zugestimmt hat.
Die Gesamtkosten betragen somit Stand Ende 2012: 28.350.000 EUR
Dem Fördergeber wurden die Mehrkosten angezeigt.
Ein Nachförderantrag soll erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.
4. Situation Stand Oktober 2013
a) Aktuelle Kostenerwartung: 28.267.000 EUR
somit 83.000 EUR unter den prognostizierten Gesamtkosten.
b) verausgabt: 7.993.000 EUR
c) Voraussichtliche Restausgaben: 20.274.000 EUR
Die Kostenangaben zu den voraussichtlichen Restausgaben basieren auf folgendem Verfahrensstand:
- Restkosten resultierend aus
Ermittlungen der Kostenberechnung (Entwurf): 7.346.000 EUR (36%)
- Restkosten resultierend aus
bereits beauftragten Leistungen: 12.928.000 EUR (64%)
5. Haushaltsmittel
Im Haushaltsentwurf der nächsten Jahre sind in der mittelfristigen Finanzplanung folgende Ansätze vorhanden:
Straße + Kanal:
2014: 4.900.000 EUR zuzüglich 2,5 Mio. EUR VE
2015: 4.808.000 EUR
2016: 3.500.000 EUR
2017ff: 2.053.000 EUR
Grunderwerb/Entschädigung:
2015ff: 973.000 EUR
.Beschluss:
Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Ausführungen der Stadtverwaltung zum Bauvorhaben Bahnparallele Damm, 2. BA
, zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. / pvs/11/5/13. Erweiterung und Generalsanierung Kronberg Gymnasium;
- Stand der Planung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.12.2013
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ö
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Beschließend
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5 | pvs/11/5/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Planungsauftrag für die Erweiterung und Sanierung der Kronberg Gymnasiums wurde gemäß Stadtratsbeschluss vom 15.07.2013 an das Architekturbüro Ritter + Bauer, Aschaffenburg erteilt.
Auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie und dem genehmigten Raumprogramm (32 Klassenräume bei 800 SchülernInnen) der Regierung von Unterfranken vom 22.01.2013 wurde
die Vorplanung in Abstimmung mit der Schule erstellt.
Im Schuljahr 2013/14 sind am Kronberg Gymnasium aktuell 707 SchülerInnen gemeldet.
Zur Erweiterung des Ausbildungsangebotes hat das Kronberg Gymnasium die Einrichtung eines
mathematisch-naturwissenschaftlichen Zweiges beantragt. Die Entscheidung hierüber fällt
voraussichtlich im Frühjahr 2014 im Kultusministerium.
Durch den zusätzlichen Ausbildungszweig, in Verbindung mit dem Erweiterungsbau und der Einrichtung einer Mensa, wird die Attraktivität der Schule erheblich verbessert und lässt wieder
steigende Schülerzahlen erwarten.
Das Raumprogramm kann im Bestand ohne wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz integriert werden. Lediglich im Fachklassenbereich müssen Trennwände zum Einbau der Mensa und Neuorientierung der naturwissenschaftlichen Räume entfernt werden.
Zur Vervollständigung des genehmigten Raumprogramms wird an zentrale Stelle, an der Nordseite des Hauptgebäudes, ein Anbau errichtet. In der Erweiterung befinden sich 9 Fach- bzw. Klassenräume. Im Einzelnen sind es 2 Musikräume, 1 Oberstufenbibliothek, 1 Ausweichraum, 1 Fahrschülerraum, 3 Klassenzimmer und 1 Kunstraum.
In Verbindung mit der Neugestaltung des Haupteinganges gelingt dadurch die notwendige bauliche Aufwertung des Schulgebäudes.
Die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagene Erweiterung an der Südseite wurde im Planungsteam mit zu vielen Nachteilen gesehen:
- Der Eingriff in die vorhandene Baumsubstanz der Fasanerie wäre nicht unerheblich. Es
müssten mehrere großkronige Laubbäume gefällt werden. Darunter auch eine ca. 25 m hohe Eiche mit einem Stammdurchmesser von ca. 1,00 m. An der jetzt geplanten Nordseite ist kein Eingriff in den Baumbestand der Fasanerie erforderlich
- Um den bereits angebauten Aufzug an der Südseite ist kein funktionales Raumkonzept möglich.
- Außerdem würde der Anbau die Schule nochmals in Südrichtung, nach der Erweiterung von 1974 verlängern, d.h. ein sehr langer Erschließungsflur führt zu langen Laufwegen.
Durch die Erweiterung an der Nordseite müssen die beiden Musikräume wieder ergänzt werden.
Bedingt durch die zentrale Lange der Erweiterung am Haupteingang entsteht ein funktional kompakter Baukörper mit kurzen Wegen. Die bauliche Situation der Schule wird dadurch wesentlich verbessert. In dem Anbau ist auch der zusätzlich erforderliche 1. Fluchtweg integriert.
Nach Rücksprache mit der Schule soll als 1. Bauabschnitt, wie auch bereits in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagen, die Erweiterung realisiert werden. Dadurch können für die folgenden Bauabschnitte die dringend benötigten Ausweichräume zur Verfügung gestellt werden. Als 2. Bauabschnitt wird dann die Mensa eingerichtet. Im 3. Bauabschnitt steht die Sanierung sämtlicher Fachklassen an, bevor im 4. und 5. Bauabschnitt das Hauptgebäude modernisiert wird.
Der Vorentwurf wurde am 31.10.13 mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Alle geplanten Hauptnutzflächen sind förderfähig. Auf Vorschlag der Regierung soll umgehend ein
vorläufiger Förderantrag eingereicht werden, damit die Regierung die Maßnahme in das Förderprogramm 2014 aufnehmen und ein vorzeitiger Maßnahmebeginn in Aussicht stellen kann.
Die Kostenschätzung nach DIN 276 vom 17.10.2013 beläuft sich für den 1.Bauabschnitt auf 3.030.748,65 €, die Gesamtkosten liegen bei 19,6 Mio €.
Nach Fertigstellung der kompletten Entwurfsplanung und Kostenberechnung nach DIN 276 für das ganze Projekt (einschließlich Sanierung im Bestand) werden die Unterlagen im Frühjahr 2014, nach dem erforderlichen Bau- und Finanzierungsbeschluss, an die Regierung nachgereicht.
Bis zur Fertigstellung des Förderantrages entstehen Planungskosten in Höhe von ca. 0.75 Mio €,
die in der Kostenschätzung des 1. Bauabschnittes nicht enthalten sind.
.Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Vorplanung zur Erweiterung und Sanierung des Kronberg Gymnasiums zustimmend zur Kenntnis.
Als 1. Bauabschnitt soll die Erweiterung realisiert werden. Der vorläufige Förderantrag ist umgehend einzureichen. Mit den Gesamtkosten in Höhe von 3.030.748,65 € für den
1. Bauabschnitt besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. / pvs/11/6/13. Barrierefreie Bushaltestellen;
- Vorstellung des Jahresprogramms 2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.12.2013
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ö
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Beschließend
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6 | pvs/11/6/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Haltestellen Bessenbacher Weg
Die Bushaltestellen Bessenbacher Weg stadteinwärts und stadtauswärts sind in das Ausbauprogramm für barrierefreie Bushaltestellen aufgenommen worden.
Zurzeit ist die Haltestelle auf der Nordseite durch einen Gummibord, eine kurze aus der Flucht herausragende Aufstellfläche für den Bus von 9 m und einem alten Buswartehäuschen gekennzeichnet.
Für den Umbau wird die Flucht des Bordes vor der Comeniusschule aufgenommen und bis zur Einmündung Cranachstraße verlängert (Bordsteinbegradigung). Die Bushaltestelle erhält einen Sonderbord am Fahrbahnrand mit der Höhe von 18 cm und einer Länge von 12 m. Die Aufenthaltsfläche wird mit taktilen Bodenplatten für Blinde, mit kontrastfarbenem Pflaster für Sehbehinderte sowie mit einem neuen zeitgemäßen Wartehäuschen ausgestattet.
Die Haltestelle auf der Südseite besteht aus einem provisorisch asphaltierten Buskap, das jedoch sehr nahe an der Einmündung zur Gentilstraße liegt. Aufgrund der Ausrundung der Einmündung und der Grundstückszufahrten konnte hier ein barrierefreier Ausbau nicht verwirklicht werden. Daher ist geplant, die Bushaltestelle um ca. 30 m weiter nach Westen zu verlegen. Dort besteht die erforderliche Länge, um ein 12 m langes Sonderbord für eine barrierefreie Bushaltestelle einzubauen. Der bestehende Grünstreifen muss für den Zugang zur neuen Bushaltestelle unterbrochen werden. Auch hier sind taktile Leitelemente für Blinde sowie kontrastfarbenes Pflaster für Sehbehinderte vorgesehen. Diese Bushaltestelle wird als Kap ausgebaut, um den bestehenden Grünstreifen zu erhalten, dem Bus eine gerade Anfahrt - und vor und nach der Bushaltestelle das Straßenparken ohne Behinderung des anfahrenden Busses zu ermöglichen.
Da drei vorhandene Bäume auf einer Mitteldruck- und Gashochdruckleitung stehen, müssen diese gefällt werden. Als Ersatz werden drei neue Bäume gepflanzt, wobei davon zwei neue Bäume in bestehende Grünflächen auf der Südseite gesetzt werden, ein Baum wird auf die Nordseite in ein geplantes Pflanzbeet, das mittels eines Belages aus „Bessunger“ Kies begehbar gemacht wird gesetzt.
Kosten der Maßnahme ca. 112.000 € brutto.
Haltestelle „Kinopolis“
Der Bus hält derzeit in der Goldbacher Straße an der Bushaltestelle „Kinopolis“ nicht direkt am Straßenrand, da dies Einbauten und zu kleine Buchten verhindern. Um dem Bus ein direktes Anfahren an den Sonderbord zu ermöglichen, wird die Bushaltestelle mittels eines Buskaps nach vorne an die Fahrbahn gezogen. Die vorhandene Insel wird entfernt. Der Radfahrstreifen wird, wie bisher auch, vor dem Buskap vorbei gezogen.
Kosten der Maßnahme ca. 35.000 € brutto.
Haltestellen Lindestraße
Beide Haltestellen in der Lindestraße erhalten ein Bussonderbord, das den Bordstein auf 18 cm erhöht, sowie taktile Elemente für Blinde und Sehbehinderte. Die Lage der Bushaltestellen wird nicht verändert.
Kosten der Maßnahme ca. 50.000 € brutto.
Die Gesamtkosten für alle 5 Bushaltestellen betragen ca. 200.000 EURO brutto. Die Stadt Aschaffenburg erhält anteilige Fördermittel im Rahmen der ÖPNV-Förderung.
.Beschluss:
1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Vorstellung des Jahresprogramms 2014 zum Umbau der barrierefreien Haltestellen (Anlage 1)
zustimmend zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird mit dem Umbau der Haltestellen beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / pvs/11/7/13. Grundstück Haidstraße/Woernerstraße - Planungsvorschlag für die Neuordnung des Wohnumfeldes;
- Anträge der Stadträtinnen Karin Pranghofer und Jennifer Friebe und der Stadträte Walter Roth und Karl-Heinz Stegmann vom 10.08.2012 und 31.10.2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.12.2013
|
ö
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Beschließend
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7 | pvs/11/7/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das städtische ca. 330 m² große Eckgrundstück Haidstraße / Woernerstraße im Stadtteil Damm wird seit geraumer Zeit als Parkplatz genutzt. Das Parken erfolgt in der Regel ziemlich ungeordnet. Es werden auch Altautos und Hänger abgestellt. Die Fläche wurde hierzu vor vielen Jahren provisorisch aufgeschottert. Der hintere Bereich des Grundstücks ist mit Brombeeren zugewachsen. Da auch immer wieder Müll abgelagert wird macht das Grundstück einen verwahrlosten Eindruck.
Die Überlegungen der Stadtverwaltung im Rahmen der sozialen Stadt 2006 eine Neuordnung dieses Grundstücks im Zusammenhang mit einer Wohnumfeldgestaltung entlang der Woernerstraße auf öffentlicher und privater Fläche durchzuführen, ließen sich wegen der Diskussion um die GBW-Wohnungen nicht realisieren.
Nachdem sich der Zustand des Grundstücks in den letzten Jahren eher noch verschlechtert hat, wurden Anträge aus der Mitte des Stadtrates gestellt, das Grundstück aufzuwerten. Die Stadtverwaltung schlägt eine einfache und kostengünstige Neugestaltung vor. Nach der Planung des Garten- und Friedhofsamtes sollen die vorhandenen Stellplätze auf einer Tiefe von 6 Metern mit Kantensteinen eingefasst und mit wassergebundener Oberfläche neu hergestellt werden. Die Fläche bietet Platz für 7 Autos. Im hinteren Bereich erfolgt eine Raseneinsaat. Es werden zwei Bäume gepflanzt. Eine Sitzbank kann optional aufgestellt werden. An den beiden Grundstücksgrenzen zur Nachbarbebauung werden Sträucher gesetzt.
Die Kosten der Neuordnung betragen nach Kostenschätzung rund 10.000 €. Die Maßnahme soll über den laufenden Unterhalt des Garten- und Friedhofsamtes finanziert werden. Die Realisierung kann im ersten Halbjahr 2014 erfolgen.
.Beschluss:
1. Der Planungsvorschlag für das Grundstück Haidstraße
/Woernerstraße vom November 2013 wird gebilligt (Anlage 2).
2. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt drei weitere Pkw-Stellplätze unter dem Wegfall eines Baumes auf dem Grundstück entlang der Woernerstraße zu errichten.
3. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme im ersten Halbjahr 2014 beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
8. / pvs/11/8/13. Ausweisung Sanierungsgebiet Ortskern Damm;
- Festlegung des räumlichen Umgriffs
- Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 12.01.2013 und der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.04.2010 / 22.01.2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.12.2013
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ö
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Beschließend
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8 | pvs/11/8/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Ein großer Teil des Stadtteils Damm wurde mit Satzung vom 10.11.2003 förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Es erfolgte eine Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“.
Die Sanierungsmaßnahme ist nun abzuschließen, da Sanierungsmaßnahmen nach den Vorgaben von Bund und Land nicht unbeschränkt laufen sollen und zeitlich zu befristen sind. Derzeit wird ein Büro mit der Abschlussuntersuchung beauftragt. Diese Evaluation ist dem Fördergeber (vertreten durch die Regierung von Unterfranken) vorzulegen, die Sanierungssatzung ist aufzuheben.
Im Rahmen dieses Sanierungsprogramms konnten deutliche Verbesserungen im Stadtteil Damm erreicht werden. Neben vielen baulichen Maßnahmen (z. B. Aschaffgrünzug zwischen Dorfstraße und Glattbacher Straße, Kinderspielplätze an Dammer Straße, Schillerstraße und Dalbergschule, Jugend- und Bewohnertreff B4, Sanierung des alten Feuerwehrhauses an der Dorfstraße, Straßenraumbegrünungen wie in der Behlenstraße, Wohnumfeldverbesserung durch Neugestaltung von Außenanlagen) ist besonders das bürgerschaftliche Engagement vieler Dammer Bürgerinnen und Bürger wie auch der Vertreter der Vereine zu nennen.
Allerdings stehen in den nächsten Jahren im Ortskern von Damm (Bereich um Müllerstraße, Burchardtstraße, Mittelstraße, Schillerstraße) weiterhin größere Maßnahmen zur Standortaufwertung an.
Die Einkaufslage in der Burchardtstraße / Schillerstraße hat - nach Schließung mehrere Betriebe - an Attraktivität verloren. Die Betriebsaufgaben sind teils darauf zurückzuführen, dass inhabergeführte Geschäfte aus Altersgründen geschlossen wurden (Juwelier, Samenhandlung), aber auch Entscheidungen großer Konzerne (XXX) machen sich negativ bemerkbar. Ein besonderes Problem besteht auch in den relativ kleinen Geschäftsräumen, in denen die heutigen Betriebsgrößen nicht mehr darstellbar sind.
Nach Fertigstellung der Ringstraße (Abschluss der Baumaßnahme Bahnparallele / Nordring) ist es möglich, die heute 4-spurige Schillerstraße entsprechend ihrer dann reduzierten Verkehrsbedeutung umzugestalten. Es sind Veränderungen der Straßenraumgestaltung und Verkehrsorganisation zwischen Linkstraße und Boppstraße möglich. Kürzlich wurde die Bedarfsumleitung für die Bundesautobahn A 3 zwischen den Abschlussstellen Aschaffenburg (West) und Aschaffenburg-Ost bereits aus der Schillerstraße herausgenommen und auf Ost- und Südring verlegt. Ein LKW-Fahrverbot für die Schillerstraße zwischen Dyroffstraße und Glattbacher Straße ist in Vorbereitung.
Besonderen Aufwertungsbedarf hat in diesem Zusammenhang auch der Platz vor der Kirche St. Michael, der derzeit durch den starken Kraftfahrzeugverkehr in der Schillerstraße negativ belastet wird.
Die Umbauten an der Schillerstraße erfordern, wie auch eine Aufwertung des Geschäftsbereichs Burchardtstraße / Mittelstraße, größere Investitionen. Hierfür sollen Mittel der Städtebauförderung eingesetzt werden. Dies erfordert eine Neufestlegung eines Sanierungsgebietes. Voraussetzung hierfür ist die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen, die auf den Ergebnissen der Abschlussuntersuchung für das bisherige Sanierungsgebiet aufbauen müssen. Vor Beginn dieser vorbereitenden Untersuchungen ist daher der Abschluss der Evaluation abzuwarten, welche voraussichtlich im Herbst 2014 vorliegen wird.
In diese vorbereitenden Untersuchungen sollen auch Entwicklungspotentiale, insbesondere für den Schwerpunkt „Wohnen“ - wie z. B. der Bereich zwischen Burchardtstraße, Mittelstraße und Seestraße - einbezogen werden. Die Größe des Untersuchungsbereichs beträgt ca. 46 ha.
Die Verwaltung wird die Zeit bis zum Abschluss der Evaluation nutzen, Angebote geeigneter Planungsbüros für vorbereitende Untersuchungen einzuholen, die Auftragsvergabe vorbereiten und mit der Regierung von Unterfranken klären, in welches Städtebauförderungsprogramm die Maßnahme aufgenommen werden soll. Aktuell kommen hierfür die Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ in Betracht.
.Beschluss:
1. Der Neuausweisung eines Sanierungsgebietes für den Ortskern Damm (Anlage 3)
wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote von geeigneten Planungsbüros zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. / pvs/11/9/13. Markt Goldbach;
- Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan (zweite Änderung – Sondergebiet Gartencenter)
- Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Lache“ (zweite Änderung)
- Frühzeitige Beteiligung der Stadt Aschaffenburg nach § 4 Absatz 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.12.2013
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ö
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Vorberatend
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9 | pvs/11/9/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg
Mit Schreiben vom 21.10.2013 hat der Markt Goldbach die Stadt Aschaffenburg als Träger öffentlicher Belange an der Änderung des Flächennutzungsplans (2. Änderung) und an der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Lache“ (2. Änderung) beteiligt.
Anlass zur Änderung der Bauleitplanung ist die Ansiedlung eines Unternehmens aus dem Bereich Gärtnereibetrieb und Gartenbedarf im Gewerbegebiet „An der Lache“. Das Unternehmen hat zurzeit seinen Stammsitz in Aschaffenburg, Stadtteil Damm. Es will in Goldbach auf einer Fläche von rund 24.500 m² ein neues Gartencenter errichten. Der Betrieb in der Stadt Aschaffenburg mit rund 22.000 m² Grundstücksfläche wird aufgelöst. Das Grundstück ist verkauft. Das Gelände kann städtebaulich nach Maßgabe des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 17/1 neu geordnet und einer neuen Nutzung zugeführt werden. Festgesetzt ist ein Mischgebiet, es bietet damit Potential für Wohnen, wohnvertragliches Gewerbe und die Nahversorgung.
Das Betriebsgrundstück des neuen Gartencenters befindet sich im westlichen Bereich des Gewerbegebietes „An der Lache“ und grenzt unmittelbar an die Gemarkung Aschaffenburg an. Über die Straße „An der Lache“ wird das Gelände über Aschaffenburger Gemarkung von der Schönbornstraße aus erschlossen. Auf dem Grundstücke werden 236 Stellplätze für Kunden geplant.
Die Verkaufsfläche am neuen Standort soll rund 7900 m² betragen. Sie verteilt sich auf zwei Kalthäuser, ein Warmhaus, eine Überdachung sowie einen Außenverkauf. Zusätzlich wird auf einer Grundfläche von rund 1700 m² eine gärtnerische Pflanzenzucht geplant. Weiterhin ist ein Café mit überdachtem Sitzbereich vorgesehen. Innerhalb der Gesamtverkaufsfläche sollen auf einer Fläche von rund 800 m² innenstadtrelevante Sortimente verkauft werden. Die Bauleitplanung des Marktes Goldbach sieht als Obergrenze für die Höhe der baulichen Anlagen eine maximale Wandhöhe von 16 Meter über Straße vor.
Mit der Betriebsverlagerung des Gartencenters in das Goldbacher Gewerbegebiet „An der Lache“ wird das Standortprofil der gewerblichen Flächen im Osten der Stadt im Sortimentsbereich Bau- und Gartenmarkt deutlich erweitert. In kurzer Entfernung liegen der BayWa Bau- und Gartenmarkt, der Baustoffhandel Kalkwerke und der neu geplante Gartencenter beieinander.
Im noch in Bearbeitung befindlichen Regionalen Einzelhandelskonzept für den Stadt- Umland – Bereich ist der neue Einzelhandelsstandort nicht erfasst. Der zentrale Versorgungsbereich des Marktes Goldbach ist die Ortsmitte. Es bestehen außerdem zwei weitere Ergänzungsstandorte an der Südspange. Aus Sicht der Stadt Aschaffenburg ist es erforderlich den geplanten Einzelhandelsstandort „An der Lache“ als weiteren Ergänzungsstandort mit in das regionale Einzelhandelskonzept aufzunehmen. Der Ergänzungsstandort soll sich aber ausschließlich auf das beantragte Vorhaben beziehen. Weiterer Zentren - bzw. Nicht-Zentrenrelevanter Einzelhandel sollte ausgeschlossen werden.
Die beantragte Verkaufsflächengröße und Sortimentstiefe entspricht dem üblichen Rahmen von Gartencentern. Gegenüber dem Altstandort ergibt sich aber eine Erweiterung um rund 2.400 m². Der Anteil der innenstadtrelevanten Sortimentsgruppen liegt mit zehn Prozent ebenfalls im üblichen Rahmen. Da es sich faktisch um eine kleinräumige Betriebsverlagerung handelt werden nachteilige Auswirkungen auf den Aschaffenburger Einzelhandel nicht befürchtet. Die städtebauliche Einordnung des Vorhabens bezogen auf Kubatur und Höhe wird als verträglich eingestuft.
Die Verkehrsanbindung des Gartencenter erfolgt auf absehbare Zeit ausschließlich über Aschaffenburger Gemarkungsgebiet über den Knoten Schönbornstraße / Weichertstraße / Goldbacher Straße / An der Lache. Der Markt Goldbach hat bereits 2004 das Baurecht für die Durchbindung der Straße An der Lache nach Osten bis zur Bahnhofsstraße geschaffen um einen zweiten Anschluss herzustellen. Die Realisierung scheiterte aber bislang am Grunderwerb. Eine zeitliche Perspektive bis wann dieser Anschluss hergestellt ist gibt es nicht. Die vorgelegte Planung stellt die verkehrliche Eignung der äußeren Erschließung fest, ohne jedoch auf Verkehrsmengen im Ziel- und Quellverkehr einzugehen. Mit dem Gartencenter ist ein größeres Fahrzeugaufkommen verbunden.
Bei der Ansiedlung des BayWa Bau- und Gartenmarktes und der Planung eines Spezialbaumarktes durch die Firma Kalkwerke (Raumordnungsverfahren) in der Stadt Aschaffenburg wurden zum Nachweis der Verkehrserschließung fallbezogene Verkehrsgutachten zur Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte erarbeitet. Die Stadt Aschaffenburg erwartet vom Markt Goldbach ebenfalls einen entsprechenden Nachweis zur Verkehrserschließung, damit sichergestellt wird, dass der Linksabbieger von der Anschlussstelle der Autobahn in die Goldbacher Straße und im weiteren über die Goldbacher Straße in die Straße An der Lache störungsfrei und verkehrssicher funktioniert. Rückstaus in den Verkehrsraum der Bundesstraße müssen unbedingt vermieden werden.
.Beschluss: 1
Die Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans für das Gebiet „Lache“ des Marktes Goldbach (Anlage 4) wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme bei der Marktgemeinde Goldbach einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Herr Stadtrat Manfred Christ beantragt, dass die Verwaltung alles unternehmen muss, damit die Lebensmittelnahversorger auf dem bisherigen Grundstück der Firma Löwer in Damm erhalten bleiben. Auch aus der Mitte des Planungs- und Verkehrssenat werden Maßnahmen zur Sicherung der Lebensmittelnahversorg
ung in Damm gefordert.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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10. / pvs/11/10/13. Lichtsignal- und Fußgängerschutzanlage Luitpoldstraße;
- Antrag der Stadtratsmitglieder Jessica Euler und Brigitte Gans vom 17.04.2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.12.2013
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ö
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Beschließend
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10 | pvs/11/10/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Problematik der Grünzeiten für querende Fußgänger im Bereich von Ampeln im Stadtgebiet wird schon geraume Zeit durch Anträge einzelner Stadträte bzw. politischer Fraktionen als auch durch Präsentationen der Verwaltung im Planungs- und Verkehrssenat ohne gemeinsame Lösungen begleitet. In mehreren neuen, zusätzlichen Anträgen einzelner Stadträte (Frau Gans, Frau Euler vom 17.04.2013 sowie von Herrn Giegerich, Herrn Roth vom 02.06.3013) wurde wiederum die mangelnde Grünzeit als auch die Anforderungspflicht für Fußgänger, die die Hauptrichtung queren wollen, kritisch beleuchtet.
Daher hat die Verwaltung als erstes eine der zentralen Ampeln (LSA K107 a/ b: Luitpoldstraße / Treibgasse / Steingasse), bei der die Fußgänger einerseits die Fußgängerzone verlassen andererseits die Anbindung der Stadthalle und der Wochenmärkte verbessert werden soll dahingehend geprüft, wie für die Fußgänger eine deutliche Verbesserung der Verkehrsqualität erreicht werden kann.
Gegenwärtiger Zustand
In der jetzigen Zeit zeigt sich die Doppelampel (Einmündung Treibgasse, Fußgängerquerung Steingasse) unter dem Hauptaspekt, die beschlossene Busbeschleunigung für die Busse der Verkehrsbetriebe umzusetzen, den auftretenden Individualverkehr durch eine Koordinierung der beiden Teilknoten zu optimieren und den Fußgängeranforderungen quer zur Hauptrichtung gerecht zu werden. Die Fußgänger, die über die Luitpoldstraße queren wollen, müssen dabei einerseits einen Drücker betätigen und andererseits Wartezeiten von teilweise über 40 Sekunden in Verkehrsspitzenzeiten akzeptieren. Die beiden Teilknoten sind voll verkehrsabhängig in den Betriebszeiten von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr mit einer internen Koordinierung der Teilknoten geschaltet. Die Verkehrsqualitätsstufe liegt zur Zeit bei „Ausreichend“ (Stufe D = Wartezeit für den Individualverkehr ca. 55 Sekunden).
Zukünftiger Zustand
Die Busbeschleunigung bleibt an beiden Teilknoten unberührt, d.h. dass die Busse jede für sie notwendige Grünzeit verlängern, konträre Grünzeiten kürzen sowie notwendige Grünzeiten vorab schalten können. Dies geschieht alles vollautomatisch. An diesem Grundsystem kann nichts geändert werden. Für die die Luitpoldstraße querenden Fußgänger würde am Teilknoten 1 bei jedem Signalumlauf automatisch eine Fußgängergrünzeit gezeigt werden. Damit entfällt die Anforderung der Fußgängergrünzeit durch den Taster (Ausnahme Blinde, die ihren Freigabeton durch den mit dem BBSB abgestimmten Taster anfordern). Am Teilknoten 2 wird die Anforderung komplett gedreht, d.h. die Fußgänger erhalten an diesem Teilknoten ein Dauergrün und der Individualverkehr muss sich durch Induktionsschleifen anmelden (wie an der Fußgängerampel Dämmer Tor). Dies erhöht den Komfort für die Fußgänger an beiden Teilknoten erheblich, da mögliche Wartezeiten nur durch die Busse bzw. durch ein Mindestgrün bzw. Maximalgrün des Individualverkehrs begrenzt werden. Die Verkehrsqualitätsstufe würde bei einem schlechten „Ausreichend“ (Stufe D = Wartezeit für den Individualverkehr ca. 65 Sekunden) liegen.
.Beschluss:
1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Vorstellung der Planungsgrundsätze zum Umbau der Ampelsteuerung zustimmend zur Kenntnis (Anlage 5)
.
2. Die Verwaltung wird mit dem Umbau der Ampelsteuerung beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0
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11. / pvs/11/11/13. Behandlung des Antrages der Stadträte Rainer Kunkel, Brigitte Gans und Gabriele Bokr vom 31.01.2013 wegen "provisorische Aufpflasterung im Bereich des Ahornweges - Ecke Rüsterweg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 24.10.2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.12.2013
|
ö
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Beschließend
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11 | pvs/11/11/13 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
(vgl. Anlage)
.Beschluss:
Der Antrag der Stadträte Ra
iner Kunkel, Brigitte Gans und Gabriele Bokr vom 31.01.2013 wegen "provisorische Aufpflasterung im Bereich des Ahornweges - Ecke Rüsterweg" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 24.10.2013 (Anlage 6) werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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12. / pvs/11/12/13. SPNr. PVS/11/12/13
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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03.12.2013
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ö
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Beschließend
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12 | pvs/11/12/13 |
.Beschluss:
Auf Nachfrage von Frau Stadträtin Brigitte Gans wegen Einrichtung der Baustelle zur Aufstockung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Nutzungsänderung im Erdgeschoss auf dem Baugrund-stück Fl.-Nr. XXX, Gemarkung Aschaffenburg, Landingstraße XX, XXX
, wird zur Kenntnis genommen. Daraufhin teilt die Verwaltung mit, dass sich die Einrichtung der Baustelle (z. B. die Aufstellung des Krans) auf Anfang Januar 2014 verschieben wird
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 17:09 Uhr